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Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden
Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
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Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
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Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
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Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
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Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
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Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
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die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
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das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
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eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
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Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
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Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
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Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
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Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
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Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
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Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
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Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
In Zeiten moderner Smartphones ist es einfacher denn je, kreative und hochwertige Fotos selbst zu machen. Warum also ein unkalkulierbares Risiko eingehen, wenn die Lösung so nahe liegt?
👉 Ideen für eigene Bildmotive:
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Fotografieren Sie Ihre Produkte in Szene – ob im Geschäft, auf dem Wochenmarkt oder im Büro.
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Nutzen Sie Alltagsdetails: eine schöne Schaufensterdekoration, frisch zubereitete Speisen, die Arbeitsatmosphäre im Team.
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Setzen Sie auf Authentizität: Kunden und Follower schätzen echte Eindrücke oft mehr als sterile Stockfotos.
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Experimentieren Sie mit Perspektiven und Licht – ein anderer Blickwinkel kann ein einfaches Motiv besonders wirken lassen.
Mit ein wenig Kreativität lassen sich ganz individuelle Aufnahmen gestalten – kostenlos, rechtssicher und einzigartig.
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Illegaler Tierhandel 2025 – Immer mehr Fälle aufgedeckt
Ein herzkranker illegal transportierter Hundewelpe. Copyright: Tierheim Freital
Illegaler Heimtierhandel: Fallzahlen steigen 2025 erneut an
Eine neue Auswertung des Deutschen Tierschutzbundes bestätigt einen besorgniserregenden Trend: Der illegale Handel mit Heim- und Wildtieren nimmt wieder zu. Besonders die Belastung für Tierheime und das Leid der oft kranken Tiere erreichen neue Höchststände.
Der illegale Heimtierhandel bleibt eines der größten Tierschutzprobleme in Deutschland. Laut der aktuellen Statistik wurden im Jahr 2025 mindestens 2.250 Tiere in 257 aufgedeckten Fällen registriert. Damit steigen die Zahlen nach einem vorübergehenden Rückgang nach der Coronapandemie wieder deutlich an. Da die Dunkelziffer massiv sein dürfte, bilden diese Zahlen nur die Spitze des Eisbergs ab.
Skrupelloses Geschäft mit dem Tierleid
Die betroffenen Tiere werden meist unter katastrophalen Bedingungen gezüchtet und viel zu jung illegal transportiert. „Der skrupellose Handel mit Hunden und Katzen geht unaufhörlich weiter“, warnt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin beim Deutschen Tierschutzbund. Neben Hunden und Katzen geraten zunehmend auch exotische Wildtiere in den Fokus der Schmuggler.
Die Zahlen für 2025 im Überblick:
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Hunde: 598 Tiere (vor allem Moderassen wie Zwergspitze, Malteser und Pudel).
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Katzen: 56 Tiere.
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Andere Arten: 1.596 Tiere, darunter Landschildkröten, Vogelspinnen, aber auch Exoten wie Affen, Zebras und ein Serval.
Die Hauptregionen für Aufgriffe waren Bayern, Sachsen und Hamburg. Als häufigstes Herkunftsland wurde bereits zum zehnten Mal in Folge Rumänien identifiziert, gefolgt von Bulgarien.
Forderungen nach strengeren Gesetzen
Um dem kriminellen Handel das Handwerk zu legen, fordert der Deutsche Tierschutzbund ein Verbot des Onlinehandels mit Tieren oder zumindest eine strikte Identitätspflicht für Verkäufer auf Online-Portalen. Ein Lichtblick ist die jüngst vom EU-Parlament beschlossene Verordnung zur EU-weiten Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, welche die Rückverfolgbarkeit verbessern soll.
Tierheime am Limit
Die Folgen des illegalen Handels tragen oft die ohnehin überlasteten Tierheime. Die beschlagnahmten Tiere sind häufig schwer krank und benötigen eine kostenintensive medizinische Betreuung. Trotz der Zusage im Koalitionsvertrag, Tierheime finanziell zu unterstützen, fehlen im Bundeshaushalt 2026 bislang die entsprechenden Mittel. Der Tierschutzbund sieht die Bundesregierung hier dringend in der Pflicht, um den drohenden Kollaps der Einrichtungen abzuwenden.
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Raus aus dem Hamsterrad: Wenn das Leben nur noch aus Funktionieren besteht
Wenn das Leben nur noch aus „Funktionieren“ besteht: Der Weg zurück zu sich selbst
Kennen Sie diese Phasen, in denen sich das Leben wie ein endloser Marathon anfühlt? Ein Umbruch jagt den nächsten, Krisen fordern Ihre gesamte Kraft und plötzlich bemerken Sie: Die innere Ruhe ist verschwunden. Der Kopf ist voll, der Körper steht unter Dauerstrom.
In solchen Momenten schalten wir oft auf „Autopilot“. Wir funktionieren präzise wie ein Uhrwerk, um den Alltag zu bewältigen – doch das eigentliche Leben, das Spüren und Genießen, findet ohne uns statt.
Dein Körper spricht, wenn der Kopf schweigt
Als Kinesiologin betrachte ich den Menschen als untrennbare Einheit. Psychische Belastungen sind weit mehr als nur „belastende Gedanken“. Sie manifestieren sich als handfeste energetische und körperliche Blockaden.
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Der Stress „sitzt“ tief in den Muskeln.
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Verzweiflung blockiert den natürlichen Energiefluss.
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Das Nervensystem verharrt in einem erschöpfenden Überlebensmodus.
Wenn wir aufhören zu fühlen, um den Schmerz oder den Stress zu bewältigen, beginnt der Körper, die Signale zu senden, die wir im Kopf nicht mehr zulassen.
Kein Standard-Rezept, sondern Ihr individueller Weg
Das Wichtigste, was ich in meiner täglichen Arbeit gelernt habe: Es gibt keinen Einheitsweg aus einer Krise. Jeder Mensch bringt seine eigene Geschichte, individuelle Stressmuster und ein ganz persönliches Tempo mit.
In der Kinesiologie nutzen wir den Muskeltest als präzises Biofeedback-Instrument Ihres Körpers. Anstatt nach starren Schemata vorzugehen, schauen wir ganz individuell:
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Was braucht Ihr System jetzt gerade wirklich? Geht es um Entlastung, Stabilisierung oder einen sanften Impuls zur Veränderung?
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Wo liegen die Ursachen? Wir suchen nach den Wurzeln der Anspannung, die Sie am freien Atmen hindern.
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Welche Ressourcen schlafen in Ihnen? Wir reaktivieren Ihre persönlichen Kraftquellen, damit Sie nicht mehr nur funktionieren, sondern wieder lebendig spüren.
Woran merken Sie, dass Sie im „Funktions-Modus“ feststecken?
Die folgenden Symptome sind häufige Indikatoren dafür, dass Ihr System Hilfe benötigt:
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Psychische Belastung: Erschöpfung, Traurigkeit, ein Gefühl innerer Leere, Angst, ständiges Grübeln oder tiefsitzende Selbstzweifel.
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Psychosomatische Signale: Schlafstörungen, chronische Verspannungen, Verdauungsprobleme, Zähneknirschen oder eine bleierne Müdigkeit.
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Lebenskrisen & Umbrüche: Überforderung im Beruf, Trauerprozesse, Trennungen, familiäre Konflikte oder die Suche nach dem Sinn in neuen Lebensphasen (wie dem Renteneintritt oder dem Auszug der Kinder).
Den Kreislauf durchbrechen
Heilung beginnt dort, wo wir aufhören zu kämpfen und anfangen hinzuschauen. Gemeinsam finden wir heraus, wie wir Ihren Kopf entlasten und Ihren Körper wieder in die Entspannung führen können – maßgeschneidert auf Ihre aktuelle Lebenssituation.
Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen. Wenn Sie das Gefühl haben, festzustecken, lassen Sie uns gemeinsam schauen, was Ihr Körper Ihnen sagen möchte.
„Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war, stets kannst du im Heute von Neuem anfangen.“ (Buddha)
Kontakt & Beratung
Gerne begleite ich Sie auf Ihrem Weg zu mehr Leichtigkeit und innerer Balance.
Naturheilpraxis Astrid Frey Spiekerooger Str. 12, 26810 Westoverledingen
Telefon: 04955 / 9899844 | Mobil: 0152 5183 8740
E‑Mail: info@astridfrey.de
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Frühlings-Walking im Julianenpark: Bewegung, Waldluft & Geselligkeit
Genießen Sie den Frühling in Leer aktiv! Jeden Mittwoch um 14 Uhr lädt die Nordic-Walking-Gruppe im Julianenpark zum gemeinsamen Laufen und Klönen ein. Hier stehen sportliches Miteinander und lockere Geselligkeit im Fokus – auch abseits der Strecke. Egal ob Anfänger oder Fortgeschrittene, mit oder ohne Stöcke: Die Teilnahme unter der Leitung von Heilpraktikerin Astrid Frey ist kostenfrei und unverbindlich. Treffpunkt ist der Parkplatz bei Burger King. Atmen Sie tief durch und bewegen Sie sich mit in bester Gesellschaft!
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40 Jahre Tschernobyl: Proteste fordern Atomausstieg
40 Jahre nach Tschernobyl: Bundesweite Proteste und Forderung nach komplettem Atomausstieg
Bonn/Berlin – Am kommenden Sonntag, den 26. April 2026, jährt sich die verheerende Atomkatastrophe von Tschernobyl zum 40. Mal. Anlässlich dieses historischen Datums mahnt der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) an die Opfer der Atomindustrie und fordert mit Nachdruck die Vollendung des Atomausstiegs – national wie international.
Mahnwachen und Proteste im gesamten Bundesgebiet
Rund um den Jahrestag organisieren Anti-Atomkraft-Initiativen bundesweit zahlreiche Aktionen, darunter Mahnwachen, Gottesdienste und Informationsveranstaltungen. Schwerpunkte der Proteste bilden ehemalige und aktuelle Atomstandorte wie Lingen in Niedersachsen und Neckarwestheim in Baden-Württemberg. Der BBU betont, dass die Gefahr durch die Nutzung der Kernenergie keineswegs gebannt sei, solange Anlagen wie die Uranfabriken in Gronau (NRW) und Lingen weiterhin mit unbefristeten Genehmigungen Brennstoff für ausländische Reaktoren produzieren.
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Kritik an Forschung und Neubauplänen
Besonderen Zündstoff bietet der Forschungsreaktor in Garching (Bayern), dessen endgültige Stilllegung der Verband seit Langem fordert. Auch die anhaltende Atomforschung in Deutschland sowie Pläne zum Bau neuer Kraftwerke – unter anderem in den Niederlanden – stehen massiv in der Kritik. BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz verweist darauf, dass weltweit weiterhin kein Endlager für den produzierten Atommüll existiert.
Widerstand gegen Castor-Transporte
Aktuell mobilisiert der BBU zudem gegen die Atommülltransporte von Jülich nach Ahaus. Erst am frühen Mittwochmorgen erreichte der zweite von insgesamt 152 geplanten Castorbehältern das Zwischenlager in Ahaus unter lautstarkem Protest. Auch drohende Transporte aus Großbritannien zum Standort Brokdorf in Schleswig-Holstein sowie die regelmäßigen Urantransporte quer durch Deutschland werden vom Verband abgelehnt.
“Atomausstieg ist noch nicht abgeschlossen”
Obwohl im April 2023 die letzten deutschen AKW vom Netz gingen, sieht der BBU das Ziel noch nicht erreicht. „Damit ist der Atomausstieg noch nicht abgeschlossen. Auch die Anlagen in Gronau, Lingen und Garching müssen gestoppt werden“, so Udo Buchholz. Er fordert zudem ein Ende des Uranabbaus weltweit, um die Grundlage für Atomkraftwerke und Atomwaffen gleichermaßen zu entziehen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Aktionsorte zum Jahrestag finden Interessierte auf der Website des Verbandes unter bbu-online.de.
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