News
Caravaning-Tourismus entwickelt eine immer größere Bedeutung für Deutschland

Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Borkum / Text: Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD)
Caravaning wird seit Jahren quer durch die Gesellschaft immer populärer. Das zeigt die steigende Nachfrage nach neuen, gebrauchten und gemieteten Reisemobilen und Caravans. Gerade in diesen Zeiten erhält die Urlaubsform zusätzlichen Zulauf, da das individuelle Reisen im autarken Fahrzeug mit eigenen Wohn‑, Schlaf‑, Koch- und Sanitärmöglichkeiten in diesen Zeiten besonders sicher ist. Davon profitiert vor allem die Tourismusbranche in Deutschland, denn viele deutsche Caravaning-Fans verreisen im eigenen Land. Das Deutsche Wirtschaftswissenschaftliche Institut für Fremdenverkehr e. V. an der Universität München (dwif) hat in einer neuen Studie die Effekte für die Wirtschaft durch Caravaning-Urlauber ermittelt. Ergebnis: 14,8 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2019 – ein deutlicher Anstieg um 17,6 Prozent seit 2016.
1,6 Mio. Freizeitfahrzeuge in Deutschland – Tendenz steigend
Knapp 1,3 Million Freizeitfahrzeuge (700.000 Caravans und 590.000 Reisemobile) sind inzwischen offiziell in Deutschland zugelassen – Tendenz stark steigend. Circa 110.000 zusätzliche Fahrzeuge sind als Pkw zugelassen, werden aber durch Um- und Ausbauten aber auch für touristische Zwecke genutzt. Rund 230.000 weitere Fahrzeuge waren auf Campingplätzen im Dauereinsatz. Das macht in Summe über 1,6 Millionen Fahrzeuge.
Übernachtungszahlen und Zahl der „Touristik-Camper“ steigen stetig
Touristische Camper tätigten 2019 51 Millionen Übernachtungen auf deutschen Campingplätzen. Das ist sind 2,6 Prozent mehr als 2016 (49,7 Millionen). Reisemobilstellplätze zählten im vergangenen Jahr 16,6 Millionen Übernachtung – ein Wachstum von statten 23,0 Prozent zu 2016. Reisemobilisten machten zudem 17,5 Millionen Tagesreisen – 20,7 Prozent mehr als vor drei Jahren (14,5 Millionen). Zudem wurden 52,9 Millionen Aufenthaltstage von Dauercampern in Deutschland gezählt. Das bedeuteten einen Rückgang von 11,5 Prozent vergleichen mit 2016 (59,8 Millionen). Insgesamt ergibt das 138 Millionen Übernachtungen bzw. Tagesreisen im Jahr 2019. „Hauptreiber der Entwicklung ist der Reisemobiltourismus. Betrachtet man die letzten drei Jahre, so gewinnen touristische Camper immer mehr an Bedeutung. Die Übernachtungszahlen von Dauer-Campern sind hingegen deutlich zurückgegangen“, erklärt Dr. Bernhard Harrer, Vorstand des dwif.
Generierte Umsätze durch Camper wachsen kontinuierlich
Die Untersuchung des dwif ergab, dass jeder Caravaner und Reisemobilist pro Urlaubstag rund 50 Euro ausgibt. Hinzu kommen Besucher wie Verwandte und Freunde. Die Ausgaben dieser Personen in den Zielgebieten zusammengenommen ergeben 5,4 Milliarden Euro. Ein Plus von 8,6 Prozent gegenüber 2016. Wesentlicher Treiber sind Reisemobilisten. Ihr Konsum im Zielgebiet außerhalb von Campingplätzen stieg um 27,1 Prozent auf 1,7 Mrd. Euro. Touristische Camper auf Campingplätzen sind für 2,6 Milliarden Euro verantwortlich (plus 6,8 Prozent), Dauer-Camper hingegen nur für 1,1 Milliarden Euro. Zudem sind ihre Umsätze deutlich rückläufig (minus 8,1 Prozent). Die Ausgaben verteilen sich neben den Übernachtungskosten vor allem auf den Einzelhandel, die Gastronomie und alle Formen von Freizeit- und Kulturangeboten. Einen wichtigen Faktor stellen auch die Investitionen der Caravaning-Touristen in Equipment in Höhe von 4,7 Milliarden Euro dar und die Fahrtkosten, die sich auf 4,6 Milliarden Euro summierten. Davon profitiert auch der deutsche Fiskus: der Steuereffekt stieg um 19,1 Prozent auf knapp 3 Milliarden Euro.
Viele Wirtschaftszweige und der ländliche Raum profitieren
Insgesamt ermittelte die Studie Umsätze von 14,8 Milliarden Euro. Geld, das im Wirtschaftskreislauf bleibt, wie Dr. Harrer ausführt: „Die Betreiber von Camping- und Reismobilstellplätzen bezahlen Warenlieferanten wie Energieversorger oder Bäckereien zudem Dienstleister wie Handwerksbetriebe, Werbeagenturen, Steuerberater, Versicherungen und die Kreditwirtschaft.“ „Caravaning-Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Jobgarant vor allem für den ländlichen Raum und strukturschwache Regionen“, ergänzt Daniel Onggowinarso, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes (CIVD). „Die Corona-Pandemie hat kaum eine Branche so hart getroffen wie den Tourismus. Es freut uns, zu sehen, dass der Bereich Camping und Caravaning derzeit trotzdem bzw. besonders gut läuft. Insbesondere der Reisemobiltourismus hat über die vergangenen Jahre enorm an Bedeutung für den Deutschlandtourismus gewonnen. Das wird sich nun noch einmal verstärken“, erklärt Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). „Gerade steigen viele Deutsche auf Caravaning-Urlaub um, da man beim individuellen Reisen mit einem autarken Reisemobil oder Caravan unter den derzeitigen Umständen besonders sicher ist“, erklärt Onggowinarso.
Rahmenbedingungen und Infrastruktur verbessern, um Potenziale voll auszuschöpfen
Um die großen Potenziale dieser Urlaubsform noch stärker auszuschöpfen, fordert der CIVD eine Verbesserung der Rahmenbedingungen wie eine Vereinfachung des Bundesmeldegesetzes und die stärkere Förderung des Neu- und Ausbaus von Reisemobilstellplätzen. Das dwif hat im Rahmen der Studie eine quantitative Befragung der 4.200 Stellplätze in Deutschland durchgeführt. Insgesamt bieten diese Kapazitäten für 67.230 Reisemobile – 8,4 Prozent mehr als vor drei Jahren. Die Zahl der Übernachtungen ist im selben Zeitraum jedoch um 19,5 Prozent gewachsen, folgt steigt die Auslastung. „Setzen sich die beiden Entwicklungen in den kommenden Jahren fort – wovon auszugehen ist – laufen wir in ein Problem. Wir stehen daher im konstruktiven Dialog mit der Politik, um die identifizierten Hemmnisse, insbesondere zu lange Genehmigungsverfahren, abzubauen. Die Studie zeigt, welche wirtschaftlichen Chancen die Schaffung von Stellplatzkapazitäten bietet“, sagt Onggowinarso.
Hoher Besuch auf dem Muster-Stellplatz auf dem Caravan Salon
Auf dem gestern zu Ende gegangenen Caravan Salon in Düsseldorf zeigte der CIVD zusammen mit starken Partnern wie dem ADAC und dem DTV auf einem Muster-Stellplatz, wie ein moderner und erfolgreicher Stellplatz aussehen kann. Zahlreiche Entscheider aus der Kommunalpolitik nutzten die Gelegenheit und ließen sich von den Experten individuell beraten. Am Eröffnungswochenende hatten sich dort bereits NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart und der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung Thomas Bareiß über den wachsenden Wirtschaftszweig informiert.
Anzeige:
Waumobil für glückliche Hunde ( besitzer)
Jedes Waumobil ist hundgerecht ausgestattet und hat viele Extras an Bord, die Zwei- und Vierbeinern den Alltag erleichtern und den Urlaub zur schönsten Zeit des Jahres machen. Auch Ihren!

News
Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung

Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
-
Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
-
Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
-
Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
-
Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
-
Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
-
Träger öffentlicher Aufgaben
-
Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
-
-
Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
-
Wahlwerbung
-
Irreführende Werbung
-
Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
-
3. Gestaltungsregeln
-
Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
-
Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
-
Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
-
Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
-
Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
-
Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
-
Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
-
Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
-
Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
-
Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
-
Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
Anzeige
Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.
News
Notar Leer – So finden Sie den passenden Notar für Immobilien, Erbe & Verträge

Alt eingesessene Notare in der Mühlenstraße in Leer – erfahrene Ansprechpartner für Immobilienrecht, Erbrecht und Vertragsbeurkundungen.
Notar Leer – Ihr zuverlässiger Partner für rechtliche Angelegenheiten
Wer in Leer einen kompetenten Notar sucht, steht oft vor wichtigen Entscheidungen. Ob Immobilienkauf, Testament, Unternehmensgründung oder Ehevertrag – der Notar in Leer sorgt dafür, dass rechtliche Vorgänge sicher, transparent und gesetzeskonform ablaufen.
Warum ist ein Notar in Leer so wichtig?
Der Notar ist in Deutschland ein neutraler, staatlich bestellter Rechtsbeistand. Seine Aufgabe:
-
Rechtsgeschäfte beurkunden
-
Parteien umfassend beraten
-
Rechtssicherheit gewährleisten
Egal, ob Sie ein Haus in Leer kaufen, Ihr Erbe regeln oder eine Firma gründen – der Notar in Leer sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt und rechtliche Fehler vermieden werden.
Leistungen eines Notars in Leer
Ein Notar in Leer bietet eine Vielzahl an Leistungen, darunter:
-
Immobilienrecht
-
Kaufverträge für Häuser, Wohnungen und Grundstücke
-
Eintragungen im Grundbuch
-
-
Erbrecht
-
Testamente und Erbverträge
-
Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
-
-
Familienrecht
-
Eheverträge
-
Scheidungsfolgenvereinbarungen
-
-
Gesellschaftsrecht
-
Gründung von Unternehmen
-
Änderungen im Handelsregister
-
-
Beglaubigungen
-
Unterschriften
-
Dokumente und Vollmachten
-
Anzeige
Tipps zur Auswahl des richtigen Notars in Leer
-
Lokale Erfahrung: Ein Notar aus Leer kennt regionale Besonderheiten, z. B. bei Immobilienverträgen.
-
Spezialisierung: Achten Sie darauf, ob der Notar im für Sie relevanten Rechtsgebiet Erfahrung hat.
-
Erreichbarkeit: Gute Terminverfügbarkeit und persönliche Beratung sind ein Qualitätsmerkmal.
-
Transparenz: Ein seriöser Notar erklärt Abläufe und Kosten verständlich.

Notar Leer – Sicherheit und Vertrauen
Ein Notar in Leer ist Ihr verlässlicher Partner für rechtlich sichere Verträge und Dokumente. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass Ihre Angelegenheiten korrekt geregelt werden – von der Immobilienübertragung bis zur Unternehmensgründung.
Wenn Sie auf Qualität, Erfahrung und rechtliche Sicherheit setzen, ist ein lokaler Notar in Leer die beste Wahl.

News
Arbeitsplatz Stall: Landkreis Leer gefragt! Zu wenig Zeit für die Tiere?

Studie untersucht Agrar-Jobs – vom Arbeitsplatz-Risiko „Huftritt“ bis zum Lohn
Umfrage für Beschäftigte in der Tierhaltung im Kreis Leer gestartet
Leer. Wer im Landkreis Leer in der Tierhaltung arbeitet, kann jetzt an einer bundesweiten Studie teilnehmen, die die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft genauer unter die Lupe nimmt. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.
Der Online-Fragebogen richtet sich an Beschäftigte und Auszubildende, die regelmäßig mit Tieren zu tun haben – vom Füttern bis zur Stallpflege. Die Teilnahme ist anonym und dauert nach Angaben der IG BAU nur etwa 15 Minuten. Mitmachen ist per Smartphone, Tablet oder Computer möglich unter:
Bitte Hier Klicken: Umfrage unter Beschäftigten in der Tierhaltung und Tierzucht
Die Umfrage läuft noch bis zum 14. September.
„Die Arbeit mit Tieren in der Aufzucht oder Mast ist alles andere als ein 08/15-Job“, betont Gabriele Knue von der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Erstmals befragt ein Forscherteam des gewerkschaftsnahen PECO-Instituts gezielt Menschen in der Tierzucht und ‑haltung zu Themen wie Lohn, Arbeitszeiten, Arbeitsdruck und Zufriedenheit im Beruf. Auch Risiken wie Verletzungen durch Tiere, Staubbelastung oder andere Arbeitsschutzfragen werden beleuchtet.
Knue hebt hervor, dass es in der Landwirtschaft besondere Herausforderungen gebe: „Dort, wo Tiere im Stall stehen, ist die Woche immer sieben Tage lang.“ Besonders interessiert die Wissenschaftler, ob Beschäftigte genügend Zeit haben, sich um die Tiere zu kümmern – oder ob der Arbeitsdruck zu hoch ist.
Die IG BAU hofft, dass auch möglichst viele Landwirtinnen, Landwirte und Stallmitarbeiter aus dem Kreis Leer teilnehmen, damit ihre Situation in die Auswertung einfließt. Das Projekt wird von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert.
Anzeige