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Caravaning-Tourismus entwickelt eine immer größere Bedeutung für Deutschland
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Borkum / Text: Caravaning Industrie Verband e.V. (CIVD)
Caravaning wird seit Jahren quer durch die Gesellschaft immer populärer. Das zeigt die steigende Nachfrage nach neuen, gebrauchten und gemieteten Reisemobilen und Caravans. Gerade in diesen Zeiten erhält die Urlaubsform zusätzlichen Zulauf, da das individuelle Reisen im autarken Fahrzeug mit eigenen Wohn‑, Schlaf‑, Koch- und Sanitärmöglichkeiten in diesen Zeiten besonders sicher ist. Davon profitiert vor allem die Tourismusbranche in Deutschland, denn viele deutsche Caravaning-Fans verreisen im eigenen Land. Das Deutsche Wirtschaftswissenschaftliche Institut für Fremdenverkehr e. V. an der Universität München (dwif) hat in einer neuen Studie die Effekte für die Wirtschaft durch Caravaning-Urlauber ermittelt. Ergebnis: 14,8 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2019 – ein deutlicher Anstieg um 17,6 Prozent seit 2016.
1,6 Mio. Freizeitfahrzeuge in Deutschland – Tendenz steigend
Knapp 1,3 Million Freizeitfahrzeuge (700.000 Caravans und 590.000 Reisemobile) sind inzwischen offiziell in Deutschland zugelassen – Tendenz stark steigend. Circa 110.000 zusätzliche Fahrzeuge sind als Pkw zugelassen, werden aber durch Um- und Ausbauten aber auch für touristische Zwecke genutzt. Rund 230.000 weitere Fahrzeuge waren auf Campingplätzen im Dauereinsatz. Das macht in Summe über 1,6 Millionen Fahrzeuge.
Übernachtungszahlen und Zahl der „Touristik-Camper“ steigen stetig
Touristische Camper tätigten 2019 51 Millionen Übernachtungen auf deutschen Campingplätzen. Das ist sind 2,6 Prozent mehr als 2016 (49,7 Millionen). Reisemobilstellplätze zählten im vergangenen Jahr 16,6 Millionen Übernachtung – ein Wachstum von statten 23,0 Prozent zu 2016. Reisemobilisten machten zudem 17,5 Millionen Tagesreisen – 20,7 Prozent mehr als vor drei Jahren (14,5 Millionen). Zudem wurden 52,9 Millionen Aufenthaltstage von Dauercampern in Deutschland gezählt. Das bedeuteten einen Rückgang von 11,5 Prozent vergleichen mit 2016 (59,8 Millionen). Insgesamt ergibt das 138 Millionen Übernachtungen bzw. Tagesreisen im Jahr 2019. „Hauptreiber der Entwicklung ist der Reisemobiltourismus. Betrachtet man die letzten drei Jahre, so gewinnen touristische Camper immer mehr an Bedeutung. Die Übernachtungszahlen von Dauer-Campern sind hingegen deutlich zurückgegangen“, erklärt Dr. Bernhard Harrer, Vorstand des dwif.
Generierte Umsätze durch Camper wachsen kontinuierlich
Die Untersuchung des dwif ergab, dass jeder Caravaner und Reisemobilist pro Urlaubstag rund 50 Euro ausgibt. Hinzu kommen Besucher wie Verwandte und Freunde. Die Ausgaben dieser Personen in den Zielgebieten zusammengenommen ergeben 5,4 Milliarden Euro. Ein Plus von 8,6 Prozent gegenüber 2016. Wesentlicher Treiber sind Reisemobilisten. Ihr Konsum im Zielgebiet außerhalb von Campingplätzen stieg um 27,1 Prozent auf 1,7 Mrd. Euro. Touristische Camper auf Campingplätzen sind für 2,6 Milliarden Euro verantwortlich (plus 6,8 Prozent), Dauer-Camper hingegen nur für 1,1 Milliarden Euro. Zudem sind ihre Umsätze deutlich rückläufig (minus 8,1 Prozent). Die Ausgaben verteilen sich neben den Übernachtungskosten vor allem auf den Einzelhandel, die Gastronomie und alle Formen von Freizeit- und Kulturangeboten. Einen wichtigen Faktor stellen auch die Investitionen der Caravaning-Touristen in Equipment in Höhe von 4,7 Milliarden Euro dar und die Fahrtkosten, die sich auf 4,6 Milliarden Euro summierten. Davon profitiert auch der deutsche Fiskus: der Steuereffekt stieg um 19,1 Prozent auf knapp 3 Milliarden Euro.
Viele Wirtschaftszweige und der ländliche Raum profitieren
Insgesamt ermittelte die Studie Umsätze von 14,8 Milliarden Euro. Geld, das im Wirtschaftskreislauf bleibt, wie Dr. Harrer ausführt: „Die Betreiber von Camping- und Reismobilstellplätzen bezahlen Warenlieferanten wie Energieversorger oder Bäckereien zudem Dienstleister wie Handwerksbetriebe, Werbeagenturen, Steuerberater, Versicherungen und die Kreditwirtschaft.“ „Caravaning-Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Jobgarant vor allem für den ländlichen Raum und strukturschwache Regionen“, ergänzt Daniel Onggowinarso, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes (CIVD). „Die Corona-Pandemie hat kaum eine Branche so hart getroffen wie den Tourismus. Es freut uns, zu sehen, dass der Bereich Camping und Caravaning derzeit trotzdem bzw. besonders gut läuft. Insbesondere der Reisemobiltourismus hat über die vergangenen Jahre enorm an Bedeutung für den Deutschlandtourismus gewonnen. Das wird sich nun noch einmal verstärken“, erklärt Norbert Kunz, Geschäftsführer des Deutschen Tourismusverbandes (DTV). „Gerade steigen viele Deutsche auf Caravaning-Urlaub um, da man beim individuellen Reisen mit einem autarken Reisemobil oder Caravan unter den derzeitigen Umständen besonders sicher ist“, erklärt Onggowinarso.
Rahmenbedingungen und Infrastruktur verbessern, um Potenziale voll auszuschöpfen
Um die großen Potenziale dieser Urlaubsform noch stärker auszuschöpfen, fordert der CIVD eine Verbesserung der Rahmenbedingungen wie eine Vereinfachung des Bundesmeldegesetzes und die stärkere Förderung des Neu- und Ausbaus von Reisemobilstellplätzen. Das dwif hat im Rahmen der Studie eine quantitative Befragung der 4.200 Stellplätze in Deutschland durchgeführt. Insgesamt bieten diese Kapazitäten für 67.230 Reisemobile – 8,4 Prozent mehr als vor drei Jahren. Die Zahl der Übernachtungen ist im selben Zeitraum jedoch um 19,5 Prozent gewachsen, folgt steigt die Auslastung. „Setzen sich die beiden Entwicklungen in den kommenden Jahren fort – wovon auszugehen ist – laufen wir in ein Problem. Wir stehen daher im konstruktiven Dialog mit der Politik, um die identifizierten Hemmnisse, insbesondere zu lange Genehmigungsverfahren, abzubauen. Die Studie zeigt, welche wirtschaftlichen Chancen die Schaffung von Stellplatzkapazitäten bietet“, sagt Onggowinarso.
Hoher Besuch auf dem Muster-Stellplatz auf dem Caravan Salon
Auf dem gestern zu Ende gegangenen Caravan Salon in Düsseldorf zeigte der CIVD zusammen mit starken Partnern wie dem ADAC und dem DTV auf einem Muster-Stellplatz, wie ein moderner und erfolgreicher Stellplatz aussehen kann. Zahlreiche Entscheider aus der Kommunalpolitik nutzten die Gelegenheit und ließen sich von den Experten individuell beraten. Am Eröffnungswochenende hatten sich dort bereits NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart und der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung Thomas Bareiß über den wachsenden Wirtschaftszweig informiert.
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Neue EU-Regeln für Bezeichnungen von vegetarischen Ersatzprodukten
„Veggie-Kompromiss“ der EU: Ministerin Staudte kritisiert Bürokratie und Verwirrung
HANNOVER / BRÜSSEL – Neue Regeln für die Benennung von Fleischersatzprodukten sorgen für scharfe Kritik aus Niedersachsen. Nach einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sollen Bezeichnungen wie „Veggie-Burger“ zwar erlaubt bleiben, Begriffe wie „veganer Speck“ oder „Hähnchen-Typ“ jedoch verboten werden. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) spricht von einem Sieg der Fleisch-Lobby.
Das Ergebnis der nächtlichen Verhandlungen in Brüssel ist ein komplizierter Kompromiss: Während die „Veggie-Bratwurst“ weiterhin so heißen darf, sind Begriffe, die sich direkt auf eine Fleischart oder ein spezielles Teilstück beziehen – etwa Filet, Kotelett, Steak oder Speck – in Kombination mit „vegan“ oder „vegetarisch“ künftig untersagt. Auch Bezeichnungen wie „vegetarisches Geflügel“ fallen unter das Verbot.
„Wer soll da noch durchsteigen?“
Ministerin Miriam Staudte findet für diese Entscheidung deutliche Worte: „Der Kompromiss bedeutet vor allem mehr Bürokratie und Aufwand für die Veggie-Produzenten und Verwirrung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern.“ Sie sieht in den neuen Vorschriften keinen Gewinn für den Verbraucherschutz, sondern eine bewusste Benachteiligung pflanzlicher Alternativen.
„Wer auf der Packung ‚vegan‘ oder ‚vegetarisch‘ liest, weiß doch genau, dass kein Fleisch enthalten ist“, so Staudte weiter. Die Ministerin kritisiert, dass hier „Kulturkampf-Ideologen“ am Werk gewesen seien, die statt Klarheit für „maximale Verunsicherung vor dem Supermarktregal“ sorgen würden.
Hintergrund: Einigung bis Ende 2027
Der Vorstoß geht auf eine Initiative aus Frankreich zurück, die im Zuge der Überarbeitung der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) diskutiert wurde. Die nun getroffenen Regelungen sollen vorerst bis Ende 2027 gelten. Bevor die Vorschriften final in Kraft treten, müssen sie noch formell vom EU-Rat und dem Parlament gebilligt werden.
Für Staudte ist die Entwicklung ein Rückschritt in Sachen Entbürokratisierung. Sie verwies in diesem Zusammenhang auch auf die bestehenden Vorschriften für Milchersatzprodukte, bei denen statt „Hafermilch“ lediglich „Haferdrink“ geschrieben werden darf – eine Regelung, die sie lieber abgeschafft als ausgeweitet gesehen hätte.
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Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
Erfolg für Niedersachsen in Berlin: Bundesrat beschließt Initiative gegen sexuell motivierte Nacktaufnahmen
HANNOVER / BERLIN – Ein wichtiger Schritt für den Schutz der Intimsphäre: Der Bundesrat hat in seiner jüngsten Sitzung grünem Licht für eine Initiative aus Niedersachsen gegeben. Die von der niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) angestoßene Änderung des Strafgesetzbuchs zielt darauf ab, gravierende Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu schließen.
„Heute ist ein großer Tag für die Selbstbestimmung eines jeden Menschen – und ein schlechter Tag für Voyeure“, fasst Ministerin Dr. Wahlmann das Abstimmungsergebnis zusammen. Mit diesem Beschluss setzen die Länder auf Vorschlag Niedersachsens ein starkes Zeichen für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Intimsphäre, insbesondere von Frauen und jungen Mädchen, die am häufigsten Opfer solcher Taten werden.
Die bisherige, „unerträgliche“ Rechtslage
Nach bislang geltendem Recht (§ 184k StGB) ist das heimliche Anfertigen von Bildaufnahmen einer unbekleideten Person keineswegs in jedem Fall strafbar. Eine Strafbarkeit ist derzeit nur gegeben, wenn die Aufnahmen in einer Wohnung oder einem „gegen Einblick besonders geschützten Raum“ gemacht werden.
Das heimliche Filmen oder Fotografieren in öffentlich zugänglichen Bereichen – wie etwa einer gemischten Sauna, einer öffentlichen Sammelumkleide oder im Schwimmbad – wird hiervon bislang nicht umfasst. Genau hier setzt der niedersächsische Vorstoß an.
„Wer andere Menschen in unbekleidetem Zustand heimlich fotografiert oder filmt, greift in massiver Weise in die Intimsphäre der Betroffenen ein. Solche Taten sind grenzüberschreitend und demütigend, sie können das Leben der Opfer nachhaltig beeinträchtigen“, betont Dr. Wahlmann. „Dass ein solches Verhalten bislang nicht strafbar ist, finde ich unerträglich. Hier muss der Staat klare Grenzen setzen.“
Schockierende Praxisbeispiele zeigen Handlungsbedarf
Die Initiative erfasst neben unbefugten Nacktaufnahmen auch das unbefugte Filmen oder Fotografieren von intimen Körperteilen, die zwar durch Kleidung bedeckt sind, aber sexuell motiviert ins Visier genommen werden.
Hintergrund der Initiative sind mehrere konkrete Fälle aus der jüngsten Vergangenheit, die für die Täter aufgrund der Gesetzeslücke völlig ohne strafrechtliche Konsequenzen blieben:
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Der Sauna-Fall aus Leipzig: Zwei junge Frauen bemerkten in einer Sauna, dass sie von einem Mann heimlich gefilmt wurden. Sie stellten ihn zur Rede und informierten die Polizei. Das Handy des Mannes samt den Nacktaufnahmen wurde sichergestellt. Doch das eingeleitete Strafverfahren musste mangels Strafbarkeit eingestellt werden. Die Konsequenz: Das sichergestellte Handy wurde inklusive der heimlich gefertigten Nacktaufnahmen an den Täter zurückgegeben.
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Der Joggerin-Fall aus Köln: Eine junge Joggerin wurde von einem Mann verfolgt, der erkennbar ihr durch eine Sporthose bekleidetes Gesäß filmte. Auch hier stellte sich heraus, dass das Verhalten des Verfolgers nach aktueller Rechtslage nicht strafbar ist.
Appell an den Bundestag: „Schnellstmöglich anpassen“
Für Justizministerin Dr. Wahlmann zeigen diese Beispiele „glasklar“, dass das Strafgesetzbuch an dieser Stelle schnellstmöglich geändert werden muss. Es sei völlig inakzeptabel, dass das heimliche Filmen in einer Sauna straflos ist und die Aufnahmen am Ende sogar zurück in die Hände des Täters gelangen.
Ebenso deutlich äußert sie sich zum Fall aus Köln: „Die Würde einer Frau endet nicht am Stoff ihrer Sporthose. Wer unbefugt Nacktaufnahmen von anderen Menschen macht, steht moralisch auf unterster Stufe.“
Nach dem erfolgreichen Beschluss im Bundesrat liegt der Ball nun beim Deutschen Bundestag. Dieser ist nun am Zug, das Strafgesetzbuch entsprechend anzupassen und die von Niedersachsen aufgezeigte Lücke zu schließen.
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Hautgesundheit in der Region: Neue Wege und verkürzte Wartezeiten
Wege aus der Warteschlange: Heilpraktikerin Astrid Frey setzt auf ganzheitliche Konzepte wie Kinesiologie und die Kohne-Therapie, um die Selbstheilungskräfte bei chronischen Hauterkrankungen gezielt zu aktivieren.
Ganzheitliche Haut-Gesundheit: Wege aus der Warteschlange – Naturheilkunde als Chance bei chronischen Hauterkrankungen
Unerträglicher Juckreiz, rötliche Schuppen, brennende Hautareale – wer unter chronischen Hauterkrankungen wie Neurodermitis oder Psoriasis leidet, kennt nicht nur den körperlichen Leidensdruck, sondern oft auch eine frustrierende Odyssee durch das Gesundheitssystem. Die Realität in vielen dermatologischen Fachpraxen ist ernüchternd: Übervolle Wartezimmer, Aufnahmestopps für Neupatienten und Wartezeiten von Wochen oder gar Monaten auf einen Termin sind keine Seltenheit.
Für akute Schübe bedeutet dies oft: Die Betroffenen sind gezwungen, sich mit freiverkäuflichen Mitteln aus der Apotheke „über die Zeit zu retten“. Die Verzweiflung ist groß, die Lebensqualität sinkt. Doch es gibt Alternativen jenseits der Schulmedizin, die nicht nur schneller zugänglich sind, sondern einen völlig anderen, ganzheitlichen Ansatz verfolgen. Der Besuch in einer spezialisierten Heilpraktikerpraxis kann hier neue Wege ebnen.
Der ganzheitliche Ansatz: Die Haut als Spiegel der Seele und des Körpers
In der Naturheilkunde betrachten wir die Haut nicht isoliert. Sie ist unser größtes Organ, eine wichtige Barriere nach außen und gleichzeitig ein Spiegel innerer Vorgänge. Hauterkrankungen sind oft Symptome tieferliegender Dysbalanzen im Körper – sei es im Immunsystem, im Stoffwechsel, im Hormonhaushalt oder im Darm.
Als Heilpraktikerin mit dem Fokus auf Hauterkrankungen liegt mein Ziel nicht primär in der bloßen Symptombekämpfung (wie es oft bei Cortisonsalben der Fall ist), sondern in der Ursachenforschung und der Aktivierung der körpereigenen Selbstheilungskräfte. Ein wesentlicher Vorteil für Sie als Patient: Die Wartezeiten auf einen Termin sind in der Regel deutlich kürzer, und ich nehme mir Zeit für eine ausführliche Anamnese, die den gesamten Menschen in den Blick nimmt.
Um ein wirklich individuelles Therapiekonzept für Sie zu entwickeln, nutze ich in meiner Praxis bewährte Diagnose- und Therapiemethoden: die Kinesiologie und die Kohne-Therapie.
Individuelle Diagnostik durch Kinesiologie
Die Kinesiologie ist ein bioenergetisches Testverfahren, das den Muskeltest als „Biofeedback-Instrument“ des Körpers nutzt. Basis ist die Annahme, dass sich gesundheitliche Störungen, Stress oder Unverträglichkeiten im Muskeltonus widerspiegeln.
Im Kontext von Hauterkrankungen hilft mir die Kinesiologie dabei:
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Verborgene Stressoren (emotional oder physisch) zu identifizieren.
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Mögliche Unverträglichkeiten gegen Nahrungsmittel oder Umweltstoffe auszutesten, die das Hautbild verschlechtern.
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Das am besten geeignete naturheilkundliche Mittel für Ihren spezifischen Zustand zu ermitteln.
So entsteht kein Therapiekonzept „von der Stange“, sondern eine exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Behandlung.
Die Kohne-Therapie: Eine besondere Form der Komplexmittelhomöopathie
Ein Kernstück meiner therapeutischen Arbeit bei Hauterkrankungen ist die Kohne-Therapie. Diese naturheilkundliche Behandlungsmethode blickt auf eine jahrzehntelange Erfahrung zurück. Sie wurde zwischen 1970 und 1980 von dem Apotheker Hermann Kohne in Zusammenarbeit mit homöopathisch ausgerichteten Heilpraktikern entwickelt.
Was ist das Besondere an der Kohne-Therapie?
Im Gegensatz zur klassischen Homöopathie, bei der stets nur ein einziger Wirkstoff (Simile) verordnet wird, handelt es sich bei der Kohne-Therapie um eine Komplexmitteltherapie. Ein Komplexmittel besteht aus mehreren Arzneistoffen, die synergetisch wirken und verschiedene Aspekte einer Erkrankung gleichzeitig adressieren.
Die Grundlage der Kohne-Präparate bildet die Wurzel des Holunderbaumes (Extr. Rad. Sambuci minor). Diese Basis wird mit weiteren homöopathischen Substanzen ergänzt.
Der entscheidende Unterschied: Die Komplexmittel der Kohne-Therapie sind für jede Therapieform individuell entwickelt worden. Sie werden für jeden Patienten einzeln hergestellt. Das bedeutet, Sie erhalten eine Rezeptur, die exakt auf Ihr kinesiologisch ausgetestetes Beschwerdebild zugeschnitten ist.
Wichtiger Hinweis: Da die Substanzen in Alkohol gelöst sind, findet die Kohne-Therapie keine Anwendung bei trockenen Alkoholikern.
Vielseitige Einsatzmöglichkeiten der Kohne-Therapie
Obwohl der Fokus auf Hauterkrankungen liegt, zeigt die Erfahrung, dass die Kohne-Therapie aufgrund ihres regulierenden Ansatzes auf den gesamten Stoffwechsel und das Immunsystem bei einer Vielzahl von Beschwerdebildern unterstützend wirken kann.
Dazu gehören:
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Haut & Allergien: Neurodermitis, Schuppenflechte (Psoriasis), Allergien, Heuschnupfen.
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Atemwege: Asthma.
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Stoffwechsel & Entgiftung: Stoffwechselstörungen, Unterstützung bei Gewichtsregulation, allgemeine Entgiftung und Ausleitung von Schadstoffen.
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Nervensystem & Psyche: Migräne, Stresssymptome, Burn-out, ADHS / ADS.
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Bewegungsapparat: Chronische und akute Beschwerdebilder.
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Immunsystem & Urogenitaltrakt: Autoimmunerkrankungen, wiederkehrende Blasenentzündungen.
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Sonstiges: Unerfüllter Kinderwunsch.
Ein Weg zu nachhaltiger Hautgesundheit
Wenn Sie die langen Wartezeiten bei Fachärzten satthaben und nach einer tiefergehenden, individuellen Lösung für Ihre Hautprobleme suchen, bietet die Naturheilkunde einen wertvollen Ansatz. Durch die Kombination von Kinesiologie zur Ursachenfindung und der maßgeschneiderten Kohne-Therapie packen wir das Problem an der Wurzel.
Geben Sie Ihrem Körper die Chance, sich aus eigener Kraft zu regulieren und zu heilen.
Möchten Sie mehr über die Möglichkeiten der Kinesiologie und Kohne-Therapie erfahren? Kontaktieren Sie mich gerne für ein erstes Beratungsgespräch. Gemeinsam finden wir Ihren Weg zu gesunder Haut.
Rechtlicher Hinweis: Die Wirksamkeit der hier vorgestellten Methoden (Kinesiologie, Kohne-Therapie) ist schulmedizinisch / wissenschaftlich nicht bewiesen. Sie beruhen auf den Erfahrungen der Erfahrungsheilkunde.
























