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Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen

In der heutigen Pressekonferenz stellten Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU), Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) und Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) die neuen Corona-Verordnungen vor.
Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
Bei einer immer bedrohlicheren Pandemielage werden mit Wirkung vom morgigen Mittwoch (24. November 2021) die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen von morgen an verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen!
Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7‑Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 eins zu eins umgesetzt. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7‑Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.
Ministerpräsident Stephan Weil: „In zahlreichen Teilen Deutschlands ist die Pandemielage dramatisch. In Niedersachsen ist sie zwar noch etwas besser, aber durchaus ernst und besorgniserregend. Das zeigen die stetig steigenden Zahlen von Corona-Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Wir ergreifen heute bei einer landesweiten Inzidenz von 181 Schutzvorkehrungen, die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben und bitten die Niedersächsinnen und Niedersachsen dafür um Verständnis. Wir wollen und müssen die Brandschutzmauer weiter erhöhen. Insbesondere ungeimpfte Menschen müssen mit teils massiven Einschränkungen rechnen – ausgenommen werden Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie weitgehend auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.“
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Corona geht leider in die Verlängerung. Damit sind Unternehmen und Selbstständige pandemiebedingt erneut von Umsatzeinbußen bedroht, leider erneut im umsatzstarken Weihnachtsgeschäft. Angesichts dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation ist es ein wichtiges Signal, dass der Bund der Forderung der Wirtschaftsministerinnen und ‑minister der Länder gefolgt ist und die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Kurzarbeiterregelung bis Ende März 2022 verlängert hat. Auch auf Landesebene werden wir der von der aktuellen Entwicklung besonders betroffenen Gastronomie- und Schausteller-Branche erneut helfen und die Bundeshilfen ergänzen: Mit zusätzlichen 55 Millionen Euro sollen Gaststätten bei Investitionen unterstützt werden, die eine Modernisierung von Betrieben auch unter Pandemiebedingungen ermöglichen. Um die erwartbaren Umsatzdefizite der Schausteller- und Veranstaltungsbranche zu kompensieren, werden wir zusätzlich 25 Millionen Euro bereitstellen, mit denen die Bundeshilfen aufgestockt werden können.“
Die Gastronomie-Förderung ist eine Neuauflage des erfolgreichen Gaststättenförderprogramms, das mit bisher 94 Millionen Euro das am stärksten nachgefragte Hilfspaket im Rahmen des Sonderprogramms Tourismus und Gastronomie war. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niederschwelliger Investitionen des von der COVID-19 Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes“ muss dafür entsprechend geändert werden. Die inhaltlichen Fördermodalitäten sollen unverändert bleiben, derzeit stimmt das Wirtschaftsministerium mit der NBank die frühestmögliche Öffnung des Antragsportals ab. Die Corona-Hilfen für die Schausteller- und Veranstaltungsbranche in Höhe von 25 Millionen Euro stammen aus dem Corona-Sondervermögen des Landes und sollen voraussichtlich zu Beginn 2022 beantragt werden können.
Die Änderungen in der Corona-Verordnung im Einzelnen:
Schon vor der Warnstufe 1, also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3 dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die 7‑Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für Körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G).
In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und Körpernahe Dienstleistungen
Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen. Neu ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.
Messen bleiben bei 3G, hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit wird Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht.
Ansonsten gilt in Warnstufe 1 – wie bisher – unter freiem Himmel 3G.
In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G. Messen bleiben bei 3G – notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test.
In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen!
Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.
In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze, in Betracht kommen dabei durchaus auch besonders stark eingreifende Maßnahmen nach § 28 a Infektionsschutzgesetz. Hierfür wird dann gegebenenfalls der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit gebeten werden.
Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen an im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen – auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.
In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der morgen in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.
Ministerpräsident Weil appelliert: „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, sich der sehr ernsten Lage bewusst zu sein und sich entsprechend verantwortungsvoll zu verhalten. Wir werden die Einhaltung der neuen Regelung nicht alle staatlich kontrollieren können, auch wenn die Kontrollen selbstverständlich stark ausgeweitet werden. Letztlich sind wir darauf angewiesen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger freiwillig an die neuen Regeln hält und dass Veranstalter, Gastronomen, Frisöre, Trainer etc. sehr gewissenhaft Zugangskontrollen vornehmen.
Wir müssen jetzt alle gemeinsam an einem Strang ziehen, um die vierte Welle zu bremsen. Das wird erneut ein Kraftakt werden, deshalb meine herzliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: Helfen Sie mit, verhalten Sie sich umsichtig und verantwortungsvoll, reduzieren Sie ihre Kontakte, schützen Sie sich und andere!“
Impfen – Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungen
Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Überwindung der Pandemie ist und bleibt das Impfen. Dazu Sozialministerin Daniela Behrens: „Die Inzidenzen steigen, die Auslastung unserer Intensivstationen nimmt zu, die Lage ist besorgniserregend. Und doch steht Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern eher gut da. Mit unserer Impfquote sind wir unter den Top 5. Das ist gut, denn Impfen ist und bleibt der wichtigste Faktor für ein Ende der Pandemie. Deswegen haben wir die Impfkapazitäten noch einmal erheblich hochgefahren.
Im Fokus diesen Winters stehen die Auffrischungsimpfungen, um insbesondere die stark gefährdeten alten und kranken Menschen vor einer schweren Covid-Erkrankung zu schützen. Daneben behalten wir die Erst- und Zweitimpfungen im Blick. Denn es gilt, vor allem die Impflücke zu schließen.
Wir müssen die noch nicht geimpften Menschen erreichen und von den Vorteilen einer Impfung überzeugen, um weitere Wellen möglichst zu verhindern. Dazu tragen die leider notwendigen 2G-Regelungen und unsere Impfwerbekampagne ‚Geimpft sind wir stärker. Darum impfen, schützen, testen!‘ bei. Mit vielen niedrigschwelligen Impfangeboten, die wir gemeinsam mit den mobilen Teams der Kommunen und der Ärzteschaft erfolgreich auf den Weg gebracht haben und noch weiter ausbauen werden, leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Gesundheitsschutz und zur Bewältigung der Lage. Die mobilen Impfteams können voraussichtlich bis Jahresende rund 770.000 Impfungen durchführen, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch einmal etwa 2 Millionen. Insgesamt sind also bis zu 2,8 Millionen Impfungen in Niedersachsen möglich. Damit erhöhen die Impfquote weiter und meistern die anstehenden Auffrischungen.“
Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir werden das Virus nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Griff bekommen – das gilt in der aktuell besonders schwierigen Lage mehr denn je. Die überwiegende Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen verhält sich umsichtig und verantwortungsvoll – vor allem auch deshalb stehen wir bei Infektionen und Impfquote besser da als zahlreiche andere Länder. Viele empfinden es als große Zumutung, dass sich noch so viele Erwachsene nicht impfen lassen wollen – das geht mir ganz genauso. Es sind die Ungeimpften, die unserer Gesundheitssystem zunehmend an seine Belastungsgrenze bringen, deshalb sind massive Einschränkungen für diesen Personenkreis mehr als gerechtfertigt. Ich appelliere dringend an alle Ungeimpften: Lassen Sie sich jetzt bitte endlich impfen, damit Sie nicht doch noch schwer erkranken und wir alle aus diesem Teufelskreis der Pandemie herauskommen.“
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Ledabrücke zwei Tage gesperrt: Umleitungen und wichtige Infos für Autofahrer

Verkehrsbehördliche Maßnahme: Sperrung der Ledabrücke (B70/Papenburger Straße)
Die Ledabrücke auf der B70/Papenburger Straße wird turnusmäßig auf ihren Bauwerkszustand überprüft, um mögliche Veränderungen frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Aus diesem Grund wird die Ledabrücke am 13. und 14. Oktober 2025 jeweils von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr gemäß § 45 StVO für den gesamten Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Die angegebenen Zeiten stellen Planungstermine dar; die tatsächliche Dauer kann kürzer oder länger ausfallen.
Für Radfahrer und Fußgänger besteht weiterhin eine einseitige Passagemöglichkeit. Zudem wird die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge jederzeit sichergestellt.
Umleitungen für den Kraftfahrzeugverkehr
Um den Verkehrsfluss trotz der Sperrung aufrechtzuerhalten, sind folgende Umleitungen eingerichtet:
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Aus Richtung Papenburg nach Leer:
Über die U1 über die B438 in Richtung Rhauderfehn, anschließend auf die B72, weiter auf die A28 und über die B436 nach Leer. -
Aus Richtung Leer nach Papenburg:
Über die U2 über die B436, anschließend auf die A28, an der Anschlussstelle Filsum auf die B72 und in Höhe Rhauderfehn auf die B438.
Die Sperrung tritt mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft. Die Umleitungen sind vor Ort deutlich ausgeschildert, sodass Verkehrsteilnehmer den geänderten Strecken folgen können.
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Dr. Michael Gleißner wird neuer Chefarzt der Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Leer

(v.l.n.r.): Verena Lohmann (Chefarztsekretärin Klinik für Kinder- und Jugendmedizin), Mareike Müller (Oberärztin Klinik für Kinder- und Jugendmedizin), Dr. med. Michael Gleißner (Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin), Laura Zech (Teamleitung Station B3), Jutta Jackels (Teamleitung Station B4), Daniela Kamp (Geschäftsführerin Klinikum Leer gGmbH).
Neuer Chefarzt für die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Leer
Zum 1. Oktober 2025 übernimmt Dr. Michael Gleißner die Leitung der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Leer.
Der 61-Jährige ist verheiratet und Vater zweier erwachsener Kinder. Er ist Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit den Schwerpunkten Neonatologie und Pneumologie und trägt zusätzlich die Qualifikation für pädiatrische Intensivmedizin. Nach seiner Facharztprüfung arbeitete Dr. Gleißner rund 20 Jahre als leitender Oberarzt am Universitätsklinikum Magdeburg, wo er verschiedene Unterabteilungen im Zentrum für Kinderheilkunde aufbaute und leitete. Zuletzt führte er drei Jahre lang als Chefarzt die Kinderklinik in Bamberg.
„Mit Herrn Dr. Gleißner gewinnen wir einen äußerst erfahrenen Arzt, der über 25 Jahre Leitungserfahrung in universitären Häusern mit Perinatalzentrum Level 1 mitbringt. Sein Schwerpunkt liegt auf der stationären Versorgung, der Abstimmung der internen Abläufe und der Stärkung des Teams, um die Kinderklinik zukunftsfähig aufzustellen“, erklärt Daniela Kamp, Geschäftsführerin der Klinikum Leer gGmbH.
Auch Dr. Gleißner selbst blickt motiviert auf seine neue Aufgabe:
„Gemeinsam mit dem Team möchte ich stabile Strukturen schaffen, um die Kinderklinik für die Zukunft gut aufzustellen. Unter anderem werden wir Prozesse aufarbeiten und in Verfahrensanweisungen festhalten sowie die Ausbildung der Assistenzärzte weiter optimieren. Wir haben uns auf meinen Wunsch hin zunächst auf einen befristeten Vertrag für ein Jahr verständigt. Angesichts dieser Entscheidung liegt mein Fokus nicht auf dem Aufbau einer pädiatrischen Ambulanz. Vielmehr ist mein Ziel, die stationäre Versorgung fachlich so aufzustellen, dass Kinder und ihre Familien zuverlässig und qualitativ hochwertig versorgt werden.“

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Diakoniestation Weener schlägt Alarm: Zu viel Bürokratie in der Pflege

Im Gespräch mit der Diakoniestation Weener (von links): Insa Sanders, Nadine Jäschke (beide Pflegedienstleitung), Geschäftsführerin Hanna Koenen und Landtagsabgeordneter Nico Bloem.
Diakoniestation Weener: „Pflegekräfte brauchen Vertrauen – nicht mehr Vorschriften“
Weener. „Nicht weniger, sondern immer mehr Bürokratie.“ Mit diesen Worten beschreibt Hanna Koenen, Geschäftsführerin der Diakoniestation Weener, die aktuelle Situation in der ambulanten Pflege. Beim Besuch des SPD-Landtagsabgeordneten Nico Bloem machte sie deutlich: „Immer neue Vorschriften nehmen den Pflegekräften Freiräume – und damit Zeit für das, worum es eigentlich geht: die Menschen.“
Seit Jahren seien die Probleme bekannt, so Koenen. Dennoch wachse das „Dickicht der Vorschriften“ stetig weiter. „Ich verstehe die Gründe für immer neue Auflagen nicht mehr“, betonte sie. Zwar räume das neue Bundesgesetz den Einrichtungen zusätzliche Kompetenzen ein, an der Realität ändere das jedoch nichts: zu wenig Fachkräfte, die diese Kompetenzen auch tatsächlich umsetzen können – und zu viele Nachweispflichten.
Ganz praktisch bedeutet Bürokratie beispielsweise die Benennung neuer Verantwortlicher: ein Verkehrsleiter für die Patientenfahrten, eine Medizinproduktbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Hygienebeauftragte, Leiterbeauftragte. „Die Liste ist lang – Rollen, die zwar gut klingen, im Pflegealltag aber niemandem helfen“, so Koenen. Das Resultat sei klar: mehr Bürokratie, mehr Kosten, weniger Pflegezeit. Auch Insa Sanders und Nadine Jäschke aus der Pflegedienstleitung unterstrichen diesen Punkt.
„Das Ergebnis ist immer mehr Arbeit – Energie und Zeit gehen ins Leere. Statt einer Vertrauenskultur etabliert sich eine Misstrauenskultur“, fasste Koenen zusammen.
Nico Bloem dankte den Mitarbeitenden für ihren täglichen Einsatz in ambulanter Pflege und Tagespflege: „Ich habe größten Respekt vor dieser Arbeit. Aber Respekt allein reicht nicht. Die Probleme sind seit Jahren bekannt, doch wir kommen viel zu langsam voran. Ich verstehe nicht, warum es immer mehr Auflagen und Bürokratie geben muss. Wir müssen handeln, damit die Pflegekräfte endlich spüren: Es bewegt sich etwas.“