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Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
In der heutigen Pressekonferenz stellten Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU), Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) und Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) die neuen Corona-Verordnungen vor.
Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
Bei einer immer bedrohlicheren Pandemielage werden mit Wirkung vom morgigen Mittwoch (24. November 2021) die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen von morgen an verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen!
Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7‑Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 eins zu eins umgesetzt. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7‑Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.
Ministerpräsident Stephan Weil: „In zahlreichen Teilen Deutschlands ist die Pandemielage dramatisch. In Niedersachsen ist sie zwar noch etwas besser, aber durchaus ernst und besorgniserregend. Das zeigen die stetig steigenden Zahlen von Corona-Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Wir ergreifen heute bei einer landesweiten Inzidenz von 181 Schutzvorkehrungen, die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben und bitten die Niedersächsinnen und Niedersachsen dafür um Verständnis. Wir wollen und müssen die Brandschutzmauer weiter erhöhen. Insbesondere ungeimpfte Menschen müssen mit teils massiven Einschränkungen rechnen – ausgenommen werden Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie weitgehend auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.“
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Corona geht leider in die Verlängerung. Damit sind Unternehmen und Selbstständige pandemiebedingt erneut von Umsatzeinbußen bedroht, leider erneut im umsatzstarken Weihnachtsgeschäft. Angesichts dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation ist es ein wichtiges Signal, dass der Bund der Forderung der Wirtschaftsministerinnen und ‑minister der Länder gefolgt ist und die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Kurzarbeiterregelung bis Ende März 2022 verlängert hat. Auch auf Landesebene werden wir der von der aktuellen Entwicklung besonders betroffenen Gastronomie- und Schausteller-Branche erneut helfen und die Bundeshilfen ergänzen: Mit zusätzlichen 55 Millionen Euro sollen Gaststätten bei Investitionen unterstützt werden, die eine Modernisierung von Betrieben auch unter Pandemiebedingungen ermöglichen. Um die erwartbaren Umsatzdefizite der Schausteller- und Veranstaltungsbranche zu kompensieren, werden wir zusätzlich 25 Millionen Euro bereitstellen, mit denen die Bundeshilfen aufgestockt werden können.“
Die Gastronomie-Förderung ist eine Neuauflage des erfolgreichen Gaststättenförderprogramms, das mit bisher 94 Millionen Euro das am stärksten nachgefragte Hilfspaket im Rahmen des Sonderprogramms Tourismus und Gastronomie war. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niederschwelliger Investitionen des von der COVID-19 Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes“ muss dafür entsprechend geändert werden. Die inhaltlichen Fördermodalitäten sollen unverändert bleiben, derzeit stimmt das Wirtschaftsministerium mit der NBank die frühestmögliche Öffnung des Antragsportals ab. Die Corona-Hilfen für die Schausteller- und Veranstaltungsbranche in Höhe von 25 Millionen Euro stammen aus dem Corona-Sondervermögen des Landes und sollen voraussichtlich zu Beginn 2022 beantragt werden können.
Die Änderungen in der Corona-Verordnung im Einzelnen:
Schon vor der Warnstufe 1, also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3 dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die 7‑Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für Körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G).
In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und Körpernahe Dienstleistungen
Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen. Neu ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.
Messen bleiben bei 3G, hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit wird Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht.
Ansonsten gilt in Warnstufe 1 – wie bisher – unter freiem Himmel 3G.
In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G. Messen bleiben bei 3G – notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test.
In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen!
Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.
In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze, in Betracht kommen dabei durchaus auch besonders stark eingreifende Maßnahmen nach § 28 a Infektionsschutzgesetz. Hierfür wird dann gegebenenfalls der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit gebeten werden.
Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen an im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen – auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.
In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der morgen in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.
Ministerpräsident Weil appelliert: „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, sich der sehr ernsten Lage bewusst zu sein und sich entsprechend verantwortungsvoll zu verhalten. Wir werden die Einhaltung der neuen Regelung nicht alle staatlich kontrollieren können, auch wenn die Kontrollen selbstverständlich stark ausgeweitet werden. Letztlich sind wir darauf angewiesen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger freiwillig an die neuen Regeln hält und dass Veranstalter, Gastronomen, Frisöre, Trainer etc. sehr gewissenhaft Zugangskontrollen vornehmen.
Wir müssen jetzt alle gemeinsam an einem Strang ziehen, um die vierte Welle zu bremsen. Das wird erneut ein Kraftakt werden, deshalb meine herzliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: Helfen Sie mit, verhalten Sie sich umsichtig und verantwortungsvoll, reduzieren Sie ihre Kontakte, schützen Sie sich und andere!“
Impfen – Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungen
Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Überwindung der Pandemie ist und bleibt das Impfen. Dazu Sozialministerin Daniela Behrens: „Die Inzidenzen steigen, die Auslastung unserer Intensivstationen nimmt zu, die Lage ist besorgniserregend. Und doch steht Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern eher gut da. Mit unserer Impfquote sind wir unter den Top 5. Das ist gut, denn Impfen ist und bleibt der wichtigste Faktor für ein Ende der Pandemie. Deswegen haben wir die Impfkapazitäten noch einmal erheblich hochgefahren.
Im Fokus diesen Winters stehen die Auffrischungsimpfungen, um insbesondere die stark gefährdeten alten und kranken Menschen vor einer schweren Covid-Erkrankung zu schützen. Daneben behalten wir die Erst- und Zweitimpfungen im Blick. Denn es gilt, vor allem die Impflücke zu schließen.
Wir müssen die noch nicht geimpften Menschen erreichen und von den Vorteilen einer Impfung überzeugen, um weitere Wellen möglichst zu verhindern. Dazu tragen die leider notwendigen 2G-Regelungen und unsere Impfwerbekampagne ‚Geimpft sind wir stärker. Darum impfen, schützen, testen!‘ bei. Mit vielen niedrigschwelligen Impfangeboten, die wir gemeinsam mit den mobilen Teams der Kommunen und der Ärzteschaft erfolgreich auf den Weg gebracht haben und noch weiter ausbauen werden, leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Gesundheitsschutz und zur Bewältigung der Lage. Die mobilen Impfteams können voraussichtlich bis Jahresende rund 770.000 Impfungen durchführen, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch einmal etwa 2 Millionen. Insgesamt sind also bis zu 2,8 Millionen Impfungen in Niedersachsen möglich. Damit erhöhen die Impfquote weiter und meistern die anstehenden Auffrischungen.“
Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir werden das Virus nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Griff bekommen – das gilt in der aktuell besonders schwierigen Lage mehr denn je. Die überwiegende Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen verhält sich umsichtig und verantwortungsvoll – vor allem auch deshalb stehen wir bei Infektionen und Impfquote besser da als zahlreiche andere Länder. Viele empfinden es als große Zumutung, dass sich noch so viele Erwachsene nicht impfen lassen wollen – das geht mir ganz genauso. Es sind die Ungeimpften, die unserer Gesundheitssystem zunehmend an seine Belastungsgrenze bringen, deshalb sind massive Einschränkungen für diesen Personenkreis mehr als gerechtfertigt. Ich appelliere dringend an alle Ungeimpften: Lassen Sie sich jetzt bitte endlich impfen, damit Sie nicht doch noch schwer erkranken und wir alle aus diesem Teufelskreis der Pandemie herauskommen.“
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Friseurhandwerk: Neue gesetzliche Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und unlauteren Wettbewerb
„Wir wollen fairen Wettbewerb“: Friseurhandwerk dankt Gitta Connemann für Einsatz gegen Schwarzarbeit
WEENER / HOLTHUSEN – Friseurmeister Heiner Heijen ist in Ostfriesland eine Institution. Seit fast 60 Jahren stehen seine Familie und er für hervorragendes Handwerk. Die Leidenschaft, die Vater Gerhard Heijen in den 1960er Jahren mit einem Salon in Weener-Holthusen begründete, führen heute Tochter Silke Heijen-Bertram und Sohn Heiner fort.
Heiner Heijen engagiert sich weit über den eigenen Betrieb hinaus ehrenamtlich für das Handwerk. Als Kreishandwerksmeister sowie Obermeister und stellvertretender Landesinnungsmeister gibt er dem Friseurhandwerk landesweit Gesicht und Stimme. Im Namen der mehr als 80.000 Branchenangehörigen dankte er nun der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann für ihren maßgeblichen Einsatz gegen Schwarzarbeit.
Aufnahme in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Das Friseur- und Kosmetikhandwerk ist wie kaum eine andere Branche von illegaler Beschäftigung betroffen. Auf ausdrücklichen Wunsch der Betriebe wurde das Gewerbe mit der Novelle des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes nun in den Katalog der Schwerpunktbranchen aufgenommen. Gitta Connemann hatte sich dafür in den politischen Verhandlungen intensiv stark gemacht – mit Erfolg.
Zusammen mit Bürgermeister Heiko Abbas besuchte die Abgeordnete Heijen in seinem Salon „Art Frisör“ in Holthusen. „Ehrliche Betriebe verlieren durch Schwarzarbeit Aufträge, Arbeitsplätze sind gefährdet und dem Staat entgehen Abermilliarden an Einnahmen“, betonte Connemann vor Ort. „Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Schlag ins Gesicht derer, die täglich Verantwortung übernehmen und ihre Steuern zahlen.“
Klare Regeln für fairen Wettbewerb
Das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung schafft einen Rahmen, um Bürokratie abzubauen und gezielt dort einzugreifen, wo Schwarzarbeit floriert. Für Friseursalons, Barbershops und Nagelstudios bedeutet die Einstufung als Schwerpunktbranche künftig strengere Vorgaben:
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Mitführungspflicht des Ausweises für Beschäftigte
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Sofortmeldung neuer Mitarbeiter
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Ordentliche Erfassung der Arbeitszeiten
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Saubere Kassenführung
Heiner Heijen und seine Kollegen begrüßen diese Schritte ausdrücklich. „Wir wollen zeigen, dass wir sauber arbeiten. Wir wollen fairen Wettbewerb und gleiche Regeln für alle“, stellt der Obermeister klar.
Rückenwind für das regionale Handwerk
Auch Bürgermeister Heiko Abbas sieht in der Gesetzesänderung einen Gewinn für die Kommune: „In unserer Stadt gibt es viele innovative Handwerksbetriebe, die mit Leidenschaft geführt werden. Es ist wichtig, dass sie gegen unlauteren Wettbewerb geschützt werden.“
Für Gitta Connemann bleibt das Ziel klar: Denjenigen den Rücken zu stärken, die als „Künstler des Alltags“ den Menschen Selbstbewusstsein schenken. Durch die neuen gesetzlichen Maßnahmen erhält das Friseurhandwerk nun den Schutz vor Wettbewerbsverzerrung, den es für eine sichere Zukunft benötigt.
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Die Inhaber Isaac Abdullah und Hauar Abdullah sowie das gesamte Team freuen sich darauf, die Gäste in den neuen Räumlichkeiten willkommen zu heißen.

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Kunsthaus Leer: Schüler des TGG und UEG präsentieren ostfriesische Landschaften
Ostfriesische Landschaften: Kunsthaus Leer zeigt Schülerarbeiten
Leer – Vom 20. bis zum 22. Februar wird das Kunsthaus Leer zum Schauplatz einer besonderen Begegnung zwischen etablierter Kunst und jungen Talenten. Unter dem Titel „Ostfriesische Landschaften“ werden Arbeiten von Schülerinnen und Schülern des Teletta-Groß- und des Ubbo-Emmius-Gymnasiums präsentiert. Die Werke sind das Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit der aktuellen Ausstellung „Sammlungspräsentation. Neue Werke II“, die Bilder namhafter Künstler wie Hilke Deutscher, Herbert Müller, Ahlrich van Ohlen und Uwe Schierholz zeigt.
Dem Thema „Landschaft“ des laufenden Schulhalbjahres entsprechend, widmeten sich die Teilnehmenden des Kunstleistungskurses unter der Leitung der Lehrerin Barbara von Kameke gezielt ostfriesischen Darstellungen. Inspiriert von den Werken Deutschers und Müllers skizzierten die Jugendlichen vor Ort ihre Eindrücke, um diese im anschließenden Unterricht in eigenständige Kompositionen zu überführen.
Das Ergebnis sind 19 beeindruckende Bilder in den Techniken Aquarell, Acryl, Öl und Linoldruck. Diese werden am 21. und 22. Februar jeweils von 14 bis 17 Uhr Seite an Seite mit den Werken der professionellen Künstler gezeigt. Die offizielle Eröffnung findet am Freitag, den 20. Februar, um 16 Uhr statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich ein Bild von der kreativen Schaffenskraft der regionalen Schüler zu machen.
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Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi diskutiert ärztliche Versorgung in Bunde
Gesundheitsminister Philippi in Bunde: Lösungsansätze gegen den Hausärztemangel
Bunde. Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum bleibt eine der drängendsten Aufgaben der Landespolitik. Bei einer gut besuchten Diskussionsveranstaltung in der Dorfgemeinschaftsanlage Bunde verdeutlichte Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi vor rund 120 interessierten Bürgern und Fachleuten, dass eine reine Erhöhung der Arztquote allein nicht ausreichen wird. Neben mehr Medizinern forderte der Minister vor allem eine effizientere Steuerung der Patientenströme.
Eingeladen hatten die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk und der Landtagsabgeordnete Nico Bloem. Letzterer betonte bereits zur Begrüßung die hohe emotionale Relevanz des Themas: Der Mangel belaste nicht nur die Patienten, sondern führe auch bei Ärzten und Praxisbelegschaften zu einer massiven Überlastung.
Bessere Steuerung und digitale Unterstützung
Minister Philippi räumte ein, dass aufgrund der Überalterung der Ärzteschaft und veränderter Berufseinstellungen – weg von der 80-Stunden-Woche, hin zu einer besseren Work-Life-Balance – mehr Mediziner ausgebildet werden müssen. Ein zentrales Problem sieht er jedoch in der hohen Frequenz der Praxisbesuche. „Es ist entscheidend, dass wir den Erstkontakt verbessern. Mit einer besseren Steuerung können wir die Zahl der Besuche deutlich verringern“, so Philippi.
Als Schlüssel zur Entlastung nannte er:
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Telemedizin und KI: Einsatz moderner Technologien zur Vorab-Diagnose und Beratung.
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Bürokratieabbau: Reduzierung des administrativen Aufwands, damit wieder mehr Zeit für die Patienten bleibt.
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Kooperation: Eine enge Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), um die Strukturen zukunftsfähig zu machen.
Trotz der bekannten Schwachstellen hielt der Minister fest: „Wir haben ein exzellentes Gesundheitssystem. Das muss an dieser Stelle auch einmal gesagt werden.“
Deutliche Kritik aus der Ärzteschaft
In der anschließenden Diskussion nahmen die anwesenden Mediziner kein Blatt vor den Mund. Sie kritisierten scharf, dass in den vergangenen Jahrzehnten versäumt wurde, ausreichend Studienplätze zu schaffen. Zudem schilderten sie eindringlich, wie unklare Zuständigkeiten und überbordende Bürokratie den Praxisalltag lähmen und wertvolle Behandlungszeit kosten.
Nico Bloem versprach zum Abschluss der Veranstaltung, das Thema weiterhin mit hoher Priorität zu verfolgen: „Mich treibt die ärztliche Grundversorgung sehr um. Wir wissen um die Herausforderungen und müssen diese gemeinsam anpacken.“ Er unterstrich sein Ziel, eine verlässliche Versorgung im Wahlkreis dauerhaft sicherzustellen.
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