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Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
In der heutigen Pressekonferenz stellten Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU), Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) und Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) die neuen Corona-Verordnungen vor.
Ernste Lage auch in Niedersachsen – erneute Verschärfung der Corona-Regelungen
Bei einer immer bedrohlicheren Pandemielage werden mit Wirkung vom morgigen Mittwoch (24. November 2021) die Schutzmaßnahmen in der niedersächsischen Corona-Verordnung noch einmal deutlich ausgeweitet und intensiviert. Das Zusammentreffen vieler Menschen in Innenräumen wird nur noch geimpften und genesenen Menschen gestattet. Bei einer stärkeren Belastung des Gesundheitssystems werden diese zusätzlich einen negativen Test benötigen.
In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens greifen von morgen an verschärfte 2G-Regeln und später in Warnstufe 2 dann auch 2Gplus-Regeln. Dies gilt etwa in der Gastronomie, bei Veranstaltungen, beim Sport, beim Frisör oder bei der Beherbergung. Maskenpflicht und Abstandsgebote werden ausgeweitet. Drinnen gelten strengere Schutzmaßnahmen als draußen!
Das niedersächsische Warnstufenkonzept wird erneut verschärft: Die Warnstufen treten früher in Kraft, Warnstufe 1 bereits ab einer 7‑Tages-Hospitalisierungsinzidenz von drei (vorher sechs), Warnstufe 2 bei einer Hospitalisierungsinzidenz von sechs und Warnstufe 3 dann bei neun. Damit wird der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November 2021 eins zu eins umgesetzt. Auch vor der Warnstufe 1 treten erste Verschärfungen bereits ab einer 7‑Tages-Neuinfektionsinzidenz von 35 ein, statt zuvor erst bei 50.
Ministerpräsident Stephan Weil: „In zahlreichen Teilen Deutschlands ist die Pandemielage dramatisch. In Niedersachsen ist sie zwar noch etwas besser, aber durchaus ernst und besorgniserregend. Das zeigen die stetig steigenden Zahlen von Corona-Patientinnen und Patienten in unseren Krankenhäusern und auf den Intensivstationen. Wir ergreifen heute bei einer landesweiten Inzidenz von 181 Schutzvorkehrungen, die andere Bundesländer erst bei deutlich höheren Werten angeordnet haben und bitten die Niedersächsinnen und Niedersachsen dafür um Verständnis. Wir wollen und müssen die Brandschutzmauer weiter erhöhen. Insbesondere ungeimpfte Menschen müssen mit teils massiven Einschränkungen rechnen – ausgenommen werden Personen, die sich nicht impfen lassen können sowie weitgehend auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.“
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Corona geht leider in die Verlängerung. Damit sind Unternehmen und Selbstständige pandemiebedingt erneut von Umsatzeinbußen bedroht, leider erneut im umsatzstarken Weihnachtsgeschäft. Angesichts dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation ist es ein wichtiges Signal, dass der Bund der Forderung der Wirtschaftsministerinnen und ‑minister der Länder gefolgt ist und die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Kurzarbeiterregelung bis Ende März 2022 verlängert hat. Auch auf Landesebene werden wir der von der aktuellen Entwicklung besonders betroffenen Gastronomie- und Schausteller-Branche erneut helfen und die Bundeshilfen ergänzen: Mit zusätzlichen 55 Millionen Euro sollen Gaststätten bei Investitionen unterstützt werden, die eine Modernisierung von Betrieben auch unter Pandemiebedingungen ermöglichen. Um die erwartbaren Umsatzdefizite der Schausteller- und Veranstaltungsbranche zu kompensieren, werden wir zusätzlich 25 Millionen Euro bereitstellen, mit denen die Bundeshilfen aufgestockt werden können.“
Die Gastronomie-Förderung ist eine Neuauflage des erfolgreichen Gaststättenförderprogramms, das mit bisher 94 Millionen Euro das am stärksten nachgefragte Hilfspaket im Rahmen des Sonderprogramms Tourismus und Gastronomie war. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niederschwelliger Investitionen des von der COVID-19 Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes“ muss dafür entsprechend geändert werden. Die inhaltlichen Fördermodalitäten sollen unverändert bleiben, derzeit stimmt das Wirtschaftsministerium mit der NBank die frühestmögliche Öffnung des Antragsportals ab. Die Corona-Hilfen für die Schausteller- und Veranstaltungsbranche in Höhe von 25 Millionen Euro stammen aus dem Corona-Sondervermögen des Landes und sollen voraussichtlich zu Beginn 2022 beantragt werden können.
Die Änderungen in der Corona-Verordnung im Einzelnen:
Schon vor der Warnstufe 1, also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3 dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die 7‑Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für Körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G).
In Warnstufe 1 galt schon bislang für größere Veranstaltungen in Innenräumen die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Diese Beschränkung wird jetzt im Innenbereich ausgeweitet auf alle Veranstaltungen, auf Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und Körpernahe Dienstleistungen
Bei den Weihnachtsmärkten gilt in Warnstufe 1 2G drinnen und draußen. Neu ist von morgen an eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen und unabhängig von der Warnstufe. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.
Messen bleiben bei 3G, hier sind also weiterhin Menschen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test. Damit wird Niedersachsen seiner Bedeutung als internationaler Messestandort gerecht.
Ansonsten gilt in Warnstufe 1 – wie bisher – unter freiem Himmel 3G.
In Warnstufe 2 wird neu die Beschränkung auf 2Gplus eingeführt. 2Gplus bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen 2G) und generell für Weihnachtsmärkte. Die 2Gplus Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereiche von Kultur‑, Sport- und Freizeiteinrichtungen Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen. Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G. Messen bleiben bei 3G – notwendig ist jetzt aber ein PCR-Test.
In Warnstufe 2 wird zudem die Maskenpflicht verschärft auf FFP2 in allen Innenbereichen!
Generell gilt, dass in Warnstufe 2 nur noch bis zu 15 Personen ohne 2Gplus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.
In Warnstufe 3 dürfen es dann nur noch bis zu 10 Personen sein. Für Veranstaltungen wird dann ein sehr viel strengerer Prüfungsmaßstab gelten und deutlich höhere Auflagen. Die Ausgestaltung von Warnstufe 3 erfolgt in Kürze, in Betracht kommen dabei durchaus auch besonders stark eingreifende Maßnahmen nach § 28 a Infektionsschutzgesetz. Hierfür wird dann gegebenenfalls der Landtag vorab um Feststellung der konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit gebeten werden.
Unabhängig von der jeweiligen Warnstufe sind Jugendliche bereits von morgen an im Hinblick auf den Zutritt zu Discotheken nicht mehr privilegiert. Alle über 12-Jährigen müssen bei 2G im Innenbereich einen Impf- oder Genesenennachweis vorzeigen, bei 2Gplus zusätzlich einen Nachweis über einen negativen Test. Alle weiteren noch bestehenden Privilegierungen werden zum 1. Januar 2022 fallen – auch Jugendliche müssen sich also dringend impfen lassen, wenn sie auch im nächsten Jahr am öffentlichen Leben teilnehmen wollen.
In sämtlichen Warnstufen gilt zudem, dass die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) zurückgenommen werden. Und es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Die Kommunen werden gebeten, bereits erteilte Genehmigungen dahingehend zu überprüfen, ob der Schutzstandard geplanter Veranstaltungen hinter dem der morgen in Kraft tretenden Regeln zurückbleibt. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.
Ministerpräsident Weil appelliert: „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, sich der sehr ernsten Lage bewusst zu sein und sich entsprechend verantwortungsvoll zu verhalten. Wir werden die Einhaltung der neuen Regelung nicht alle staatlich kontrollieren können, auch wenn die Kontrollen selbstverständlich stark ausgeweitet werden. Letztlich sind wir darauf angewiesen, dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger freiwillig an die neuen Regeln hält und dass Veranstalter, Gastronomen, Frisöre, Trainer etc. sehr gewissenhaft Zugangskontrollen vornehmen.
Wir müssen jetzt alle gemeinsam an einem Strang ziehen, um die vierte Welle zu bremsen. Das wird erneut ein Kraftakt werden, deshalb meine herzliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger: Helfen Sie mit, verhalten Sie sich umsichtig und verantwortungsvoll, reduzieren Sie ihre Kontakte, schützen Sie sich und andere!“
Impfen – Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungen
Ein weiterer wesentlicher Beitrag zur Überwindung der Pandemie ist und bleibt das Impfen. Dazu Sozialministerin Daniela Behrens: „Die Inzidenzen steigen, die Auslastung unserer Intensivstationen nimmt zu, die Lage ist besorgniserregend. Und doch steht Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern eher gut da. Mit unserer Impfquote sind wir unter den Top 5. Das ist gut, denn Impfen ist und bleibt der wichtigste Faktor für ein Ende der Pandemie. Deswegen haben wir die Impfkapazitäten noch einmal erheblich hochgefahren.
Im Fokus diesen Winters stehen die Auffrischungsimpfungen, um insbesondere die stark gefährdeten alten und kranken Menschen vor einer schweren Covid-Erkrankung zu schützen. Daneben behalten wir die Erst- und Zweitimpfungen im Blick. Denn es gilt, vor allem die Impflücke zu schließen.
Wir müssen die noch nicht geimpften Menschen erreichen und von den Vorteilen einer Impfung überzeugen, um weitere Wellen möglichst zu verhindern. Dazu tragen die leider notwendigen 2G-Regelungen und unsere Impfwerbekampagne ‚Geimpft sind wir stärker. Darum impfen, schützen, testen!‘ bei. Mit vielen niedrigschwelligen Impfangeboten, die wir gemeinsam mit den mobilen Teams der Kommunen und der Ärzteschaft erfolgreich auf den Weg gebracht haben und noch weiter ausbauen werden, leisten wir einen wichtigen Beitrag für den Gesundheitsschutz und zur Bewältigung der Lage. Die mobilen Impfteams können voraussichtlich bis Jahresende rund 770.000 Impfungen durchführen, die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte noch einmal etwa 2 Millionen. Insgesamt sind also bis zu 2,8 Millionen Impfungen in Niedersachsen möglich. Damit erhöhen die Impfquote weiter und meistern die anstehenden Auffrischungen.“
Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir werden das Virus nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Griff bekommen – das gilt in der aktuell besonders schwierigen Lage mehr denn je. Die überwiegende Mehrheit der Niedersächsinnen und Niedersachsen verhält sich umsichtig und verantwortungsvoll – vor allem auch deshalb stehen wir bei Infektionen und Impfquote besser da als zahlreiche andere Länder. Viele empfinden es als große Zumutung, dass sich noch so viele Erwachsene nicht impfen lassen wollen – das geht mir ganz genauso. Es sind die Ungeimpften, die unserer Gesundheitssystem zunehmend an seine Belastungsgrenze bringen, deshalb sind massive Einschränkungen für diesen Personenkreis mehr als gerechtfertigt. Ich appelliere dringend an alle Ungeimpften: Lassen Sie sich jetzt bitte endlich impfen, damit Sie nicht doch noch schwer erkranken und wir alle aus diesem Teufelskreis der Pandemie herauskommen.“
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Highspeed für alle: Glasfaser-Endspurt im Landkreis Leer startet
Meilenstein für die digitale Zukunft: Breitbandprojekt im Landkreis Leer biegt auf die Zielgerade ein
LANDKREIS LEER – Der Jahreswechsel 2025/2026 markiert einen historischen Wendepunkt für die digitale Infrastruktur im Landkreis Leer. Nach einem intensiven Ausbaujahr 2025 steht das Großprojekt kurz vor dem Abschluss: Bis Ende 2026 werden über 95 Prozent aller Haushalte und Betriebe Zugang zu gigabitfähigem Glasfaser-Internet haben.
Das ehrgeizige Ziel, schnelles Internet in fast jedes Haus und jede Firma zu bringen, wurde durch die größte Infrastrukturinvestition der letzten Jahrzehnte ermöglicht. Insgesamt flossen über 120 Millionen Euro an staatlichen und privaten Mitteln in den Ausbau. Allein der Landkreis und seine Kommunen brachten stolze 16,5 Millionen Euro auf, um die „weißen Flecken“ im ländlichen Raum zu schließen.
Erfolg durch Kooperation: Über 70.000 Anschlüsse
Das Projekt verlief in zwei großen Phasen. Nachdem in Phase 1 bereits 10.000 Adressen angeschlossen wurden, folgte 2023 das zweite Projekt für weitere 7.200 Adressen, darunter 900 Gewerbebetriebe. Andrea Sope, Leiterin des Amtes für Digitalisierung und Wirtschaft, betont zudem den Erfolg des eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch private Unternehmen. Das Ergebnis: Insgesamt 70.000 Adressen im Kreisgebiet verfügen ab 2026 über modernste Anschlüsse.
Mehr als nur Kabel: Der „Digitale Monat“
Digitalisierung bedeutet im Landkreis Leer jedoch weit mehr als Tiefbau. Die „Digitale Woche“ (DiWo) wuchs 2025 zu einem „Digitalen Monat“ heran. Über 700 Teilnehmer diskutierten Themen wie digitale Bildung, Einzelhandel und moderne Verwaltung. Landrat Matthias Groote zieht ein positives Resümee: „Digitalisierung wirkt als Motor für Innovation und regionale Entwicklung.“
Positive Bilanz beim Mobilfunk
Auch beim Mobilfunk geht es voran. Eine bundesweite Messung der Bundesnetzagentur ergab für den Landkreis Leer gute Werte: 99 Prozent der Messpunkte sind mit 4G oder 5G versorgt. Nur noch 0,4 Prozent der Fläche gelten als Funkloch. Um auch diese letzten Lücken zu schließen, unterstützt der Landkreis Mobilfunkanbieter aktiv bei der Standortsuche für neue Antennenmasten.
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Sicher und entspannt durch Winter und Feiertage: Die besten Tipps für Hundehalter
Hundetraining mit Herz und Fachwissen — Frauke Prüß ist eine erfahrene Hundetrainerin, die seit über 15 Jahren ihre eigene Hundeschule führt. Mit viel Engagement und Fachkenntnis hilft sie Hundebesitzern, die Bindung zu ihren Vierbeinern zu stärken und deren Verhalten positiv zu beeinflussen. In ihrem Training legt sie großen Wert auf einen respektvollen Umgang mit Hunden und setzt auf individuell abgestimmte Trainingsmethoden, die sowohl für Hunde als auch für ihre Halter effektiv sind. Im Gespräch mit dem LeserECHO teilt sie wertvolle Tipps für Hundebesitzer, wie sie ihre Hunde während der winterlichen und festlichen Saison optimal betreuen können.
So kommen Hunde sicher und entspannt durch Winter und Feiertage.
Die Wintermonate und die festliche Jahreszeit stellen Hundebesitzer oft vor besondere Herausforderungen. Kälte, Schnee, Streusalz und der Trubel rund um die Feiertage können den Alltag mit einem Hund schwieriger machen. Frauke Prüß, eine erfahrene Hundetrainerin, gibt wertvolle Tipps, wie man seinem Hund in dieser Zeit besonderen Schutz, die nötige Beschäftigung und auch ein bisschen Beruhigung bieten kann. Denn mit den richtigen Vorbereitungen und ein wenig Aufmerksamkeit können Hundebesitzer und ihre Tiere die kalte Jahreszeit ohne unnötigen Stress genießen.
Vorsicht vor giftigen Versuchungen und gefährlichen Pflanzendekorationen
Während der Weihnachtszeit gibt es viele Versuchungen für Hunde, die sie nicht gut vertragen. Besonders gefährlich ist Schokolade: Sie enthält Theobromin, eine Substanz, die Hunde nicht abbauen können und die schnell zu schweren Vergiftungen führen kann. Aber auch in vielen zuckerfreien Süßigkeiten ist Xylit enthalten, ein Zuckeraustauschstoff, der für Hunde giftig ist und bei Einnahme zu schweren gesundheitlichen Problemen führen kann. Daher ist es besonders wichtig, Weihnachtsnaschereien und andere Leckereien immer außerhalb der Reichweite von Hunden aufzubewahren. Ebenso sollten Zimmerpflanzen wie der Weihnachtsstern oder die Mistel, die für Hunde giftig sind, niemals in deren Nähe kommen.
Frauke Prüß empfiehlt, für den Hund alternative Leckerlis bereit zu halten. Statt Schokolade können Hundebesitzer zu speziellen Hundekeksen greifen, die speziell für Vierbeiner hergestellt wurden. Auch selbstgemachte Leckerlis aus gesunden Zutaten sind eine gute Wahl – allerdings sollte man es mit den Belohnungen nicht übertreiben. Weniger ist oft mehr, um Verdauungsprobleme oder eine Gewichtszunahme zu vermeiden.
Sicherheit beim Gassigehen: Schutz vor Streusalz und kalten Temperaturen
Im Winter ist das Gassigehen für Hunde eine besondere Herausforderung. Die Streusalze auf den Wegen können nicht nur unangenehm für die Pfoten der Hunde sein, sondern auch zu Verletzungen führen. Das Salz kann die empfindliche Haut der Hundepfoten reizen, kleine Risse verursachen und bei Aufnahme durch Lecken sogar zu Vergiftungen führen. Frauke Prüß rät daher, die Pfoten nach jedem Spaziergang gründlich mit klarem Wasser abzuspülen, um das Salz zu entfernen. Es gibt auch spezielle Pfotenbalsame, die eine schützende Schicht bilden und die Haut pflegen können. Bei extrem kaltem Wetter oder auf besonders salzhaltigen Wegen können Hundeschuhe eine sehr gute Unterstützung bieten, um die Pfoten des Hundes zu schützen. Die Gewöhnung an Hundeschuhe ist zwar nicht immer einfach, aber es lohnt sich, besonders in den Monaten mit starkem Frost.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Winter ist die Sicherstellung der Sichtbarkeit bei Dunkelheit. Wenn es früh dunkel wird, ist es umso wichtiger, dass Hundebesitzer sicherstellen, dass sie und ihr Hund gut gesehen werden. Leuchtende Halsbänder oder reflektierende Leinen sind einfache, aber sehr effektive Mittel, um sicher durch den Winter zu kommen. Besonders bei Spaziergängen an vielbefahrenen Straßen oder in abgelegenen Gegenden können diese kleinen Hilfsmittel den Unterschied machen.
Winterliche Indoor-Beschäftigung: Den Hund auch bei Kälte auslasten
Nicht jeder Hund ist ein Fan von Kälte und Schnee. Gerade an Tagen, an denen das Wetter unangenehm ist, wollen viele Hunde lieber im Warmen bleiben. Für diese Tage gibt es viele Möglichkeiten, die Hunde auch drinnen auszulasten und zu beschäftigen. „Hundebesitzer sollten auch in den Wintermonaten darauf achten, dass ihre Hunde genügend Bewegung und geistige Stimulation bekommen“, erklärt Frauke Prüß. Wenn das Gassigehen bei eisigem Wind oder starkem Schneefall keine Option ist, können Indoor-Übungen helfen, den Hund aktiv zu halten.
Einfaches Apportieren im Wohnzimmer, bei dem der Hund seinen Ball oder ein Spielzeug zurückbringt, ist eine gute Möglichkeit, ihn auch drinnen zu beschäftigen. Auch Suchspiele, bei denen der Hund Leckerchen oder ein Spielzeug finden muss, bieten sowohl geistige als auch körperliche Auslastung. Wer noch einen Schritt weitergehen möchte, kann mit dem Hund neue Tricks erlernen oder bestehende Kommandos vertiefen. Dies sorgt nicht nur für Bewegung, sondern stärkt auch die Bindung zwischen Hund und Besitzer.
Silvester: Ruhe bewahren und den Hund beruhigen
Silvester stellt für viele Hunde eine stressige und unruhige Zeit dar. Das Knallen von Feuerwerk und Böllern, das viele Hunde in Panik versetzt, ist für sie oft beängstigend und verwirrend. Um dem Hund zu helfen, mit der Geräuschkulisse besser umzugehen, empfiehlt Frauke Prüß, bereits einige Monate vor dem Jahreswechsel mit einer Gewöhnung an laute Geräusche zu beginnen. Dabei kann man beispielsweise Aufnahmen von Feuerwerk in niedriger Lautstärke abspielen und den Hund mit Leckerlis oder lobenden Worten belohnen, wenn er ruhig bleibt. Dieses Training kann dabei helfen, dass der Hund Silvester nicht ganz so ängstlich erlebt.
Am Silvesterabend selbst sollte der Hund an einem sicheren Ort untergebracht werden, der gut isoliert ist. Ein Raum ohne Fenster oder mit dicken Vorhängen kann helfen, den Lärm von außen zu dämpfen. Viele Hunde fühlen sich auch wohler, wenn sie in dieser Zeit ein gemütliches, kuscheliges Plätzchen haben. Beruhigende Musik oder eine weiche Decke können helfen, den Hund zu entspannen und ihm das Gefühl von Sicherheit zu geben. Sollte der Hund trotzdem sehr ängstlich reagieren, ist es ratsam, rechtzeitig mit einem Tierarzt zu sprechen, der gegebenenfalls Beruhigungsmittel oder homöopathische Mittel empfehlen kann.
Notfallplanung für Tierhalter: Vorbereitet auf unerwartete Situationen
In den Wintermonaten und rund um die Feiertage ist es wichtig, auf Notfälle vorbereitet zu sein. Tierärzte haben auch in dieser Zeit Notdienste, und es ist sinnvoll, die Telefonnummer des nächstgelegenen Tierarztes griffbereit zu haben. Ein Notfallplan für den Hund, der auch Dinge wie Erste-Hilfe-Maßnahmen und die Kontaktdaten von Tierkliniken umfasst, kann helfen, schnell zu handeln, wenn es notwendig wird.
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Auf den Hund hören: Die Bedürfnisse des Vierbeiners verstehen
Abschließend betont Frauke Prüß, dass der wichtigste Tipp für Hundebesitzer in der kalten Jahreszeit ist, auf die Bedürfnisse des Hundes zu hören. Im Winter, während der hektischen Feiertage und bei allen zusätzlichen Stressfaktoren, sollten Hundebesitzer besonders viel Geduld und Aufmerksamkeit aufbringen. Wenn der Hund bei kaltem Wetter lieber zu Hause bleiben möchte, sollte man das respektieren. Genauso, wenn er sich in der Dunkelheit unsicher fühlt oder mehr Ruhe braucht, als normalerweise. Nur wer auf die Signale seines Hundes achtet, kann ihm die richtige Unterstützung geben und ihm helfen, diese besondere Zeit stressfrei zu erleben.
Mit Liebe und Aufmerksamkeit durch den Winter
Die Winterzeit und die Feiertage sind eine besondere Herausforderung, aber auch eine Gelegenheit, die Bindung zu seinem Hund zu vertiefen. Mit der richtigen Vorbereitung, einer sicheren Umgebung und einem offenen Ohr für die Bedürfnisse des Hundes können Hundebesitzer dafür sorgen, dass ihre Vierbeiner auch in der kalten Jahreszeit gesund, sicher und glücklich bleiben.
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Fachkräfte-Integration: Erfolgreiche Strategien gegen den Mangel im Arbeitsmarkt
Fachkräfte für den Landkreis – Wie Integration und Anerkennung in Leer gelingen
Fachkräfte-Integration im Landkreis Leer: So macht das Jobcenter ausländische Profis fit für den Arbeitsmarkt
Im Rahmen des Jahresrückblicks 2025 (Teil 8) beleuchtet der Landkreis Leer ein zentrales Thema für die regionale Wirtschaft: die Gewinnung und Integration ausländischer Fachkräfte. Angesichts des deutschlandweiten Fachkräftemangels sind Gesellschaft und Wirtschaft verstärkt auf qualifizierte Zuwanderung angewiesen. Das Jobcenter des Landkreises Leer in der Bavinkstraße leistet hierbei entscheidende „Anerkennungs- und Qualifizierungsarbeit“.
Landrat Matthias Groote betont die strategische Bedeutung: „Nur durch intensive Beratung und Betreuung können wir ausländische Fachkräfte langfristig an unsere Region binden. Wir sind auf sie angewiesen. Daher ist es essenziell, dass der Bund die Verfahren zur Berufsanerkennung spürbar erleichtert.“
Wissenswertes: Jobcenter und Arbeitsamt im Vergleich
Für viele Ratsuchende ist die Abgrenzung der Institutionen oft unklar. In Deutschland gibt es insgesamt 405 Jobcenter. Das Jobcenter des Landkreises Leer (Zentrum für Arbeit) ist eine kommunale Einrichtung und unterscheidet sich grundlegend von der Bundesagentur für Arbeit (landläufig Arbeitsamt):
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Bundesagentur für Arbeit: Zuständig für Arbeitslosengeld I, Berufsberatung, Ausbildungsförderung und die Unterstützung von Arbeitgebern bei der Personalsuche.
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Jobcenter (SGB II): Rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch II. Es betreut Bezieher von Bürgergeld, insbesondere Langzeitarbeitslose oder Personen ohne Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung.
Trotz unterschiedlicher Schwerpunkte kooperieren beide Einrichtungen eng, um Synergien bei der Arbeitsmarktintegration zu nutzen.
Erfolgsmodell: Die Jugendberufsagentur (JBA) Leer
Ein herausragendes Beispiel für gelungene Netzwerkarbeit ist die Jugendberufsagentur Leer. Im Jahr 2025 wurde sie als eine von nur drei der landesweit 46 niedersächsischen Agenturen zur Fachtagung der Landesleitstelle „Region des Lernens“ eingeladen.
Hilfe beim Übergang in den Beruf
Die JBA unterstützt Jugendliche unbürokratisch beim Übergang von der Schule in den Beruf – insbesondere dann, wenn Schwierigkeiten in der Ausbildung oder bei der Jobsuche auftreten. Das Netzwerk ist breit aufgestellt und umfasst:
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Jobcenter und Agentur für Arbeit Emden/Leer
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Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie die BBS I und II
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Erweiterte Partner wie das Leiner Stift, die Ausländerbehörde, das Haus der Kulturen sowie spezialisierte Eingliederungshilfen und Präventionsräte.
Im Jahr 2025 konzentrierte sich die JBA darauf, ihre Bekanntheit zu steigern – unter anderem durch einen eigenen Stand auf der Jobmesse in Leer – und gezielt benachteiligte Jugendliche sowie junge Geflüchtete und Migranten zu unterstützen.
Statistik 2025: Anerkennungsberatung im Fokus
Das Jobcenter Leer fungiert als eine von bundesweit 60 Beratungsstellen im Rahmen eines Förderprogramms von Bund und EU. Es ist zudem für die Stadt Emden und den Landkreis Aurich zuständig.
Wer sucht Beratung?
Im Jahr 2025 wurden knapp 300 Personen beraten (davon über 50 % Frauen). Insgesamt fanden mehr als 1.000 Beratungsgespräche statt. Die Herkunftsländer der Ratsuchenden gliedern sich wie folgt:
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Ukraine: 103 Personen
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Syrien: 19 Personen
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Kolumbien: 15 Personen
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Afghanistan / Türkei: je 14 Personen
Die häufigsten Berufsgruppen
Besonders bemerkenswert sind die Qualifikationen der Ratsuchenden. Die Top 5 der vertretenen Berufe waren:
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Lehrer: 39
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Ingenieure: 28
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Betriebswirte: 28
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Pflegekräfte: 13
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Ärzte: 9 (Hier ist die Zahl geringer, da Mediziner oft bereits vor der Einreise über Anerkennungsverfahren informiert sind.)
Langfristige Integration und aktuelle Trends
Die Daten zeigen, dass Integration Zeit braucht: Ein Großteil der 2025 beratenen Personen kam bereits zwischen 2020 und 2024 nach Deutschland. Lediglich acht Ratsuchende reisten im aktuellen Jahr 2025 ein, was auf die verschärfte Asylpolitik zurückzuführen ist.
Ein interessanter Aspekt zum Schluss: Trotz umfassender digitaler Angebote bevorzugen die meisten Fachkräfte nach wie vor die persönliche Beratung im Jobcenter, um ihre berufliche Zukunft im Landkreis Leer zu planen.
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