News
Friesland – Aus dem Ruder


Bei einem Ruderrennen sackt Claudia, die “Ruder-Hoffnung” der
Leeraner Polizei, plötzlich zusammen und stirbt. Todesursache: Herzversagen. Dabei war sie eigentlich topfit.
Doch irgendwie scheint das Ableben der Kollegin nur Kommissar Brockhorst zu erschüttern. Anders als viele Kollegen, mochte Brockhorst Claudia und will ihr zu Ehren die geplante Ruderregatta
stattfinden lassen. Doch wer könnte das Ruder für die Verstorbene übernehmen?
Da Polizistin Süher Özlügül auf Fortbildung ist und Kollege Henk Cassens nicht für das Polizeiboot der Frauen zugelassen wird, bleibt
Brockhorst nur eine Wahl: Apothekerin Insa Scherzinger. Insa nutzt die Chance nur zu gerne, um sich in die Ermittlungen um Claudias Tod
einzumischen. Dabei kann Insa gar nicht rudern.
Während Habedank Claudias Beerdigung vorbereitet, nutzt Insa das
Training, um innerhalb des Rudervereins zu ermitteln. Und auch Henk
wird vom Ehrgeiz gepackt, den Todesfall aufzuklären, als er im
Ruderverein auf die attraktive Rudertrainerin Karen trifft. Bald jedoch
muss selbst Brockhorst einsehen, sich in Claudia getäuscht zu haben.
Der Sendetermin steht noch nicht fest.
Regie: Martina Plura
Buch: Magdalena Grazewicz, Thomas Gerhold
Kamera: Monika Plura
Szenenbild: Nora M. Stenutz
Ton: Bennet Switala
Kostümbild: Bea Albl
Schnitt: Tobias Haas
Redaktion: Martin R. Neumann
Produktion: Warner Bros. ITVP Deutschland GmbH,
Köln
Produzent: Anton Moho
Producerin: Gabriele Meyer
Herstellungsleitung: Silke Satin
Produktionsleitung: Tobias Knubel
Länge: ca. 90 Minuten
Rollen / Darsteller
Henk Cassens — Maxim Mehmet
Süher Özlügül — Sophie Dal
Insa Scherzinger — Theresa Underberg
Wolfgang Habedank — Holger Stockhaus
Jan Brockhorst- Felix Vörtler
Yunus Özlügül — Yunus Cumartpay
Karen Schröter — Daniela Schulz
Julia Waller — Kristin Suckow
Scholz Beat — Marti
Lukas Wilken — Artjom Gilz
Susanne Bock — Katrin Röver
Claudia Bock — Kim Ruhnau
Kapitänin Bente — Traudel Sperber
Murmel-Olli — Hans-Joachim Heist
Frau Radke — Regina Vorbau
und andere
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Friesland (Fernsehreihe)
Friesland ist eine Krimireihe des ZDF und wird seit 2013 produziert. Der erste Krimi dieser Serie “Mörderische Gezeiten” wurde 2014 ausgestrahlt. Seit dem zeigt sich die Stadt Leer zwei mal im Jahr einem Millionenpublikum. Die Mischung aus Spannung, Humor sowie die traumhafte ostfriesische Kulisse machen diese Serie so einzigartig.
Sie möchten Ostfriesland auch mal live erleben? Sich die Drehorte vor Ort anschauen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit der Touristik Leer auf:


Fotos: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
Tourist-Information Leer
Ledastraße 10 — 26789 Leer








Energie
Verbraucherzentrale: Stellungnahme zur Gasumlage


Transparenz und Fairness bei Gaspreisweitergabe gewährleisten
vzbv veröffentlicht Kurzstellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Gasumlage nach §26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
In einer Kurzstellungnahme hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) absolute Transparenz bei der Weitergabe von Zusatzkosten durch Energielieferanten an die Endverbraucher:innen eingefordert. Dies sei im Entwurf der Verordnung zur Gasumlage nach §26 EnSiG bisher nicht geregelt.
Ebenfalls müsse die Verordnung sicherstellen, dass Unternehmen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden Kosten beteiligt werden. Eine Querfinanzierung durch private Haushalte dürfe es nicht geben.
In seiner Stellungnahme macht der vzbv konkrete Vorschläge, wie Kosten transparent und überprüfbar weitergegeben werden können, welche Kosten einzubeziehen sind und unter welchen Umständen Unternehmen Ersatzansprüche gegenüber ihren Lieferanten geltend machen müssen, um Zahlungen aus der Gasumlage behalten zu dürfen.
Der vzbv fordert:
- Die Weitergabe der Kosten an die Endverbraucher:innen durch die Energielieferanten muss absolut transparent sein. Es muss klar werden, welche Preisbestandteile aus welchen Gründen an die Endverbraucher:innen weitergegeben werden.
- Es darf keine Querfinanzierung von energieintensiven Unternehmen
durch die Gruppe der privaten Verbraucher:innen geben. Unternehmen
müssen entsprechend dem Anteil ihres Verbrauchs an den umzulegenden
Kosten beteiligt werden. - Endverbraucher:innen müssen so schnell wie möglich Klarheit darüber bekommen, was wann auf sie zukommt. Nur so können sie die erforderlichen
Vorkehrungen (zum Beispiel entsprechende Rücklagen) treffen. - Darüber hinaus ist unerlässlich, dass das erforderliche Hilfspaket spätestens mit der Umlage in Kraft tritt.


News
GKV: Defizit in Höhe von 17 Milliarden Euro. Beitragserhöhungen geplant


Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Bundesregierung die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr stabilisiert. Zudem wird mit ersten strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
Wir haben für das Jahr 2023 ein voraussichtliches vorgefunden. Mit dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmenpaket wird ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze im kommenden Jahr verhindert. Die finanziellen Lasten werden auf die Krankenkassen, den Bund, Leistungserbringer und die Beitragszahlenden verteilt. Der Bund leistet im Jahr 2023 einen ergänzenden Zuschuss in Höhe von 2 Milliarden Euro und vergibt ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds. Mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich werden Finanzreserven der Krankenkassen von rund 4 Milliarden Euro zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen und zudem Mittel aus dem Gesundheitsfonds in Höhe von 2,4 Milliarden Euro.
Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Gerade in Krisenzeiten geben die Sozialsysteme der Bevölkerung Sicherheit. Wir haben ein sehr großes Defizit in der Krankenversicherung vorgefunden. Und wir haben eine schwierige Krise aufgrund des katastrophalen Krieges in der Ukraine. Deshalb müssen mit der Reform alle Beteiligten einen Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung leisten. Daneben werden wir natürlich weiter an langfristiger wirkenden Strukturreformen mit dem Ziel ausgeglichener Finanzen arbeiten. Für den Krankenhausbereich haben wir hier eine erstklassige Kommission eingesetzt, die extrem effizient arbeitet. Insgesamt ist unser Ziel, dass die Gesetzliche Krankenversicherung erstklassig bleibt. Ohne Abstriche in der Versorgung. Und Leistungskürzungen für Versicherte bleiben ausgeschlossen.“
Die Bestandteile der GKV-Finanzreform:
Konkret sieht der Entwurf u.a. folgende Inhalte vor:
- Finanzreserven: Vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen werden mit einem kassenübergreifenden Solidarausgleich zur Stabilisierung der Beitragssätze herangezogen. Zudem wird die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert Durch die Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve halbiert und übersteigende Mittel können für höhere Zuweisungen an die Krankenkassen genutzt werden, um die Finanzierungslücke weiter zu schließen.
- Bundeszuschuss: Der bestehende Bundeszuschuss zur GKV wird von 14,5 Mrd. Euro für 2023 um 2 Mrd. Euro erhöht.
- Darlehen Bund: Der Bund gewährt der GKV ein unverzinsliches Darlehen für 2023 von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds.
- Für das Jahr 2023 ist ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen.
- Reform AMNOG: Mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs.
- Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung (auf zwei Jahre befristet).
- Das Preismoratorium bei Arzneimitteln wird bis Ende 2026 verlängert.
- Konkretisierung der im Pflegebudget berücksichtigungsfähigen Berufsgruppen.
- Die extrabudgetäre Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber sogenannten „Neupatienten“ für Vertragsärzte wird abgeschafft.
- Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte.
- Auch der Zusatzbeitrag für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird steigen. Auf Grundlage der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises im Herbst wird das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung festlegen. Eine Anhebung des Zusatzbeitrags um 0,3 Prozentpunkte ist derzeit nicht unrealistisch.

