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Gas-Umlage — Fragen und Antworten

Gas-Umlage: Ressortabstimmung zur Konkretisierung der § 26 EnSiG-Umlage eingeleitet
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat heute die Ressortabstimmung zur Konkretisierung des saldierten Preisanpassungsmechanismus im Sinne des § 26 Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) eingeleitet. Diese Maßnahme ist angesichts der angespannten Lage auf dem Gasmarkt notwendig, um die Gasversorgung auch im kommenden Winter aufrecht zu erhalten. Ohne sie wären Gasversorgungsunternehmen in der gesamten Lieferkette gefährdet.
Die Rechtsverordnung soll in Kürze vom Bundeskabinett verabschiedet werden und voraussichtlich ab 01.10.2022 greifen. Dazu soll sie voraussichtlich bis Mitte August 2022 in Kraft treten.
Die Nutzung dieses Instruments wird an klar definierte Bedingungen geknüpft, zeitlich befristet und in weiteren Schritten durch zusätzliche zielgenaue Entlastungsmaßnahmen flankiert.
Während der Ressortabstimmung kann es noch zu Anpassungen kommen.
Die durch Russland künstlich geschaffene Energieknappheit und die hieraus resultierenden notwendigen hohen Kosten für Ersatzbeschaffungen sind keine gewöhnlichen Schwankungen, die der Markt ohne Weiteres noch verdauen könnte. Daher hat sich die Bundesregierung entschieden, den Mechanismus des § 26 EnSiG zu nutzen.
Übergreifendes Ziel der Rechtsverordnung zu Konkretisierung des § 26 EnSiG ist es, die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern. Durch die verminderten Gasimporte Russlands ist Gas am Markt deutlich teurer geworden. Können die Energieunternehmen die hohen Preise nicht bezahlen und somit ihre Verträge nicht erfüllen, drohen finanzielle Schieflagen bis hin zu Insolvenzen. Brechen diese Energieunternehmen weg, drohen ernste Störungen im gesamten Markt entlang der Lieferkette bis hin zum Letztverbraucher. Um das zu vermeiden, soll die Umlage nach § 26 EnSiG zeitlich befristet und unten engen Voraussetzungen aktiviert werden.
Das Energiesicherungsgesetz kennt zwei Mechanismen, um Kosten an Verbrauchergruppen weiterzureichen: Die Preisanpassung nach § 24 EnSiG und den saldierten Preisanpassungsmechanismus (Umlage) des § 26 EnSiG. Die Bundesregierung und das BMWK haben mit der jetzt ausgearbeiteten Rechtsverordnung einen Vorschlag unterbreitet, den Mechanismus des § 26 EnSiG anstelle des § 24 EnSiG zu aktivieren.
Der Unterschied der saldierten Umlage (§ 26 EnSiG) zur Preisanpassung nach § 24 EnSiG liegt darin, dass nach § 24 EnSiG die Preisweitergabe individuell zwischen den beteiligten Lieferanten und ihren jeweiligen Kunden erfolgt, während nach der Umlage gemäß § 26 die höheren Preise auf alle Gaslieferanten und deren Kunden weitergewälzt werden.
Bei einer Preisanpassung nach § 24 wären Gaskunden unterschiedlich von Preisschocks betroffen: Kunden von Gaslieferanten, die bisher viel Gas aus Russland bezogen hatten (und daher nun große Mengen Gas aus anderen Quellen zu hohen Preisen beschaffen müssen), würden mit sehr stark steigenden Gaspreisen konfrontiert werden. Kunden von Gaslieferanten, die weniger Gas aus Russland eingekauft hatten, wären weniger von Preiserhöhungen betroffen. Diese mehr oder weniger zufällige, sehr ungleiche Verteilung der Kosten aus den verminderten Gaslieferungen aus Russland würde zu sozial und wirtschaftlich problematischen Schieflagen und Wettbewerbsverzerrungen führen.
Bei der nun beschlossenen Umlage nach § 26 EnSiG erfolgt ein Ausgleich der höheren Gasbeschaffungspreise über Gaslieferanten, die in aller Regel diese Kosten an ihre Kunden weitergegeben werden. Die Umlage ist für alle Gas-Lieferanten (gerechnet in Cent pro Kilowattstunde) gleich hoch. Die § 26 EnSiG-Umlage erlaubt damit eine faire Verteilung der Lasten auf viele Schultern.
1) Wie funktioniert der Mechanismus des § 26 EnSiG?
Der saldierte Preisanpassungsmechanismus ähnelt einer Umlage. Er basiert darauf, dass die Kosten der Ersatzbeschaffung für Gas ermittelt werden und der Marktgebietsverantwortliche diese auf die Bilanzkreisverantwortlichen (in der Regel Lieferanten) umlegt und diese sie letztlich an alle Gasendverbraucher weitergeben.
2) Welche Voraussetzungen definiert die Rechtsverordnung?
Die Rechtsverordnung ist an enge Voraussetzungen geknüpft und befristet den Mechanismus zeitlich.
So ist Voraussetzung für die Aktivierung, dass eine „erhebliche Reduzierung der Gassimportmengen nach Deutschland unmittelbar bevorsteht. Diese Feststellung wird in der Verordnung getroffen. Seit dem 14.06.2022 hat Russland die Liefermengen durch die Nord Stream 1 Pipeline zunächst auf rund 40% reduziert. Nach Abschluss der Wartungsarbeiten am 21.07.2022 wurde zunächst das niedrige Niveau von 40% aufrechterhalten und dann noch einmal auf 20 % gesenkt, ohne dass es hierfür einen technischen Grund gibt.
3) Wer hat Anspruch auf finanziellen Ausgleich?
Die Anspruchsberechtigten des finanziellen Ausgleichs sind die von Mehrkosten aufgrund der erheblichen Reduzierung der Gesamtgasimporte unmittelbar betroffenen Energieversorgungsunternehmen (Gasimporteure). Die Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung für die ausbleibenden Gasmengen aus Russland werden in dem in der Verordnung festgelegten Verfahren ermittelt und durch Wirtschaftsprüfer testiert.
4) Ab wann greift die Rechtsverordnung und wie lange gilt die Rechtsverordnung?
Die Rechtsverordnung ist zeitlich befristet. Sie soll voraussichtlich ab dem 01.10.2022 greifen, d.h. die Umlage soll zum 1.10 umgesetzt werden, und zeitlich befristet gelten bis zum 30.09.2024. Die Geltung bis zum 30.09.2024 bezeichnet den Gesamtgeltungszeitraum der Verordnung. Das EnSiG schreibt vor, dass die Rechtsverordnung zeitlich befristet sein muss.
In diesem Geltungszeitraum werden Erstattungsansprüche der Unternehmen berücksichtigt, die bis zum 01.04.2024 entstanden, geltend gemacht und geprüft worden sind. Das heißt, der sogenannte Saldierungszeitraum ist der 01.10.2022 bis 01.04.2024. Die Zeit vom 01.04.2024 bis 30.09.2022 dient der administrativen Abwicklung.
Dass die Umlage ab dem 01.10.2022 greift, bedeutet auch, dass die Gasimporteure bis dahin die Kosten selbst tragen müssen, damit auch unter diesem Gesichtspunkte eine faire Verteilung der Lasten erfolgt.
5) Gilt die Rechtsverordnung sowohl für Bestandsverträge als auch für Neuverträge und wie funktioniert der Mechanismus konkret?
Die Rechtsverordnung gilt für alle Gasmengen, die bereits an Endkunden verkauft wurden (Bestandsverträge).
In der aktuellen Marktlage ist es so, dass Gasimporteure teilweise Langfristlieferverträge mit Russland geschlossen haben, die von russischer Seite nicht mehr erfüllt werden, obgleich eine vertragliche Lieferpflicht besteht und keine technischen Gründe für die Nichtlieferung vorliegen.
Gleichzeitig haben die Gasimporteure in Deutschland ihrerseites Lieferpflichten gegenüber ihren Kunden, vor allem gegenüber Stadtwerken. Die Gasimporteure in Deutschland können diesen Lieferpflichten gegenüber den Stadtwerken aktuell nur gerecht werden, indem sie die ausgefallenen Mengen aus Russland durch den Kauf teurerer Mengen am Kurzfristmarkt ersetzen. Damit sie diese Mehrkosten schultern können, bekommen sie in Zukunft über den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) eine Erstattung gezahlt, die aus der Umlage finanziert wird. Dazu erhalten die Gasimporteure gem. § 2 der Rechtsverordnung einen finanziellen Erstattungsanspruch gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen THE. Die Höhe der Mehrkosten ist jeweils darzulegen, von einem Wirtschaftsprüfer zu testieren und bei THE einzureichen. THE zahlt auf Grundlage der WP geprüften Anträge aus. Die Finanzierung dieses Erstattungsanspruchs erfolgt über eine Umlage an alle Bilanzkreisverantwortlichen (Gasversorger); diese werden die Umlage voraussichtlich vollständig an die Gaskunden weiterreichen. Der Umlagemechanismus des § 4 der Rechtsverordnung funktioniert dabei ähnlich wie andere Umlagen, in Teilen vergleichbar mit der EEG-Umlage.
6) Wie hoch ist die Umlage?
Die Höhe der Umlage hängt von der Zahl und Höhe der geltend gemachten finanziellen Ausgleichsansprüche ab. Die Höhe der Umlage soll bis Mitte/Ende August 2022 auf der Homepage von THE veröffentlicht werden.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz / Foto: LeserECHO-Verlag
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Lokal
Dr.-vom-Bruch-Brücke

Tempo 10 auf der: Video zeigt Zustand des fast 100 Jahre alten Bauwerks – Maßnahme zum Erhalt gestartet
Ein aktuelles Video aus dem Juni 2025 rückt eines der bedeutendsten Bauwerke der Stadt Leer in den Fokus: die Dr.-vom-Bruch-Brücke. Es zeigt eindrucksvoll, wie sich die Brücke über das Hafengewässer spannt – eine Wasserfläche, die mit der Leda verbunden ist. Seit Kurzem gilt dort Tempo 10. Die Stadt Leer hat diese Maßnahme veranlasst, um das denkmalgeschützte Bauwerk zu entlasten und langfristig zu erhalten.
Die Klappbrücke aus Stahlbeton wurde in den Jahren 1926 bis 1927 erbaut und ist rund 100 Meter lang. Sie steht unter Denkmalschutz und verbindet die Königstraße in der Innenstadt mit der Halbinsel Nesse, die zwischen dem Industriehafen und dem Handels- und Freizeithafen liegt. Die Brücke trägt den Namen von Erich vom Bruch (1885–1933), der als Bürgermeister von Leer zwischen 1920 und 1933 im Amt war. Er setzte sich maßgeblich für den Bau ein. Nach falschen Beschuldigungen durch lokale Nationalsozialisten nahm sich vom Bruch 1933 das Leben – er gilt als frühes Opfer des NS-Regimes.
Im aktuellen Video ist gut zu erkennen, wie sich der Verkehr auf der Brücke durch die neue Geschwindigkeitsbegrenzung verlangsamt hat. Die Stadtverwaltung reagiert damit auf erste Erkenntnisse aus einer laufenden Bauwerksuntersuchung. Ziel der Temporeduzierung ist es, Erschütterungen durch den Fahrzeugverkehr zu minimieren, um Schäden an der historischen Konstruktion zu verhindern.
„Diese Maßnahme ist eine präventive Entscheidung zum Schutz der Bausubstanz“, heißt es aus dem Rathaus. Begleitend wurde auch die Ampelschaltung angepasst, um den Verkehrsfluss möglichst reibungslos zu gestalten.
Die Dr.-vom-Bruch-Brücke ist eine wichtige Verbindung zwischen Innenstadt und Hafengebiet – verkehrlich wie symbolisch. Sie prägt das Stadtbild und ist Teil des kulturellen Erbes Leers. Die Stadt bittet um Verständnis für die Einschränkungen, die dem Erhalt dieses technischen Denkmals dienen.
Bis auf Weiteres heißt es daher: langsam fahren – für die Brücke, für die Sicherheit, für die Zukunft.
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Mit gemütlichen 6 km/h überquert die Bimmelbahn EMMA die Dr.-vom-Bruch-Brücke – deutlich unter dem neuen Tempolimit von 10 km/h. Schneller müsste sie gar nicht, kann sie aber auch nicht. Das Bild entstand anlässlich des 5. Ostfriesischen Lekkermarkts in der Leeraner Innenstadt, der am 25. Mai 2025 zahlreiche Besucherinnen und Besucher zum Schlemmen, Bummeln und Genießen einlud. Und die Ampel? Die stand natürlich auf Grün, als EMMA losrollte.
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Rainbow Events – Professionelle Unterstützung für private Feiern und Firmenveranstaltungen zu Hause

Rainbow Events – Der zuverlässige Partner für Feiern im eigenen Zuhause
Ob es sich um eine Hochzeit im kleinen Kreis, eine runde Geburtstagsfeier, eine stilvolle Abschlussfeier oder ein Sommerfest mit Kollegen handelt – viele Menschen träumen davon, besondere Anlässe ganz persönlich und im vertrauten Umfeld zu feiern. Doch so schön die Idee einer Veranstaltung zu Hause auch ist, oft fehlt es an Erfahrung, Ausstattung oder schlichtweg an Zeit, um eine solche Feier professionell umzusetzen.
Genau hier setzt das Konzept von Rainbow Events an: Das Unternehmen aus Winschoten hat sich darauf spezialisiert, private Feiern und Firmenveranstaltungen direkt vor Ort beim Kunden zu organisieren – stilvoll, zuverlässig und flexibel.
Feiern in vertrauter Umgebung – ohne organisatorischen Aufwand
Das eigene Zuhause bietet eine persönliche und oft emotionale Kulisse für eine Feier. Gleichzeitig stellt es hohe Anforderungen an Planung, Logistik und Ausstattung. Rainbow Events liefert dafür das nötige Know-how sowie das passende Equipment – und verwandelt jede Einfahrt, jeden Garten oder jede Terrasse in eine stimmungsvolle Eventlocation.
Zum umfangreichen Verleihangebot zählen unter anderem:
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Zelte und Pavillons in verschiedenen Größen
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Festmobiliar, Stehtische, Stühle und Hussen
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Die individuell abgestimmte Ausstattung sorgt dafür, dass jede Feier den passenden Rahmen erhält – ganz gleich, ob elegant, rustikal oder modern.
Catering mit Konzept – kulinarisch überzeugend
Neben der technischen und optischen Ausstattung übernimmt Rainbow Events auf Wunsch auch die komplette kulinarische Versorgung der Gäste. Vom unkomplizierten Grillbuffet über warme und kalte Buffets bis hin zu professionellem Getränkeservice stehen zahlreiche Varianten zur Auswahl. Die Speisen und Getränke werden direkt vor Ort zubereitet oder geliefert – frisch, hochwertig und geschmackvoll präsentiert.
Auch an besondere Ernährungswünsche oder thematische Konzepte kann das Catering angepasst werden – von vegan bis Fingerfood, von festlich bis familiär.
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Die Stärke von Rainbow Events liegt nicht nur in der Ausstattung, sondern vor allem in der persönlichen Beratung und Organisation. Hochzeiten, Firmenfeiern, Jubiläen oder private Gartenpartys werden individuell geplant und abgestimmt – immer mit Blick auf das Budget, den Stil und die Vorstellungen der Gastgeber.
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Kontakt & Informationen
Rainbow Events
📍 Papierbaan 2F, 9672 BH Winschoten
📧 info@rainboevents.nl
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Mit Rainbow Events zur perfekten Gartenparty – Feiern unter freiem Himmel leicht gemacht

Die perfekte Gartenparty – Ideen für gelungene Events unter freiem Himmel
Wenn die Temperaturen steigen und die Tage länger werden, verlagert sich das gesellschaftliche Leben zunehmend nach draußen. Gartenpartys erfreuen sich dabei großer Beliebtheit – sei es zur Geburtstagsfeier, einem Sommerfest, einer Hochzeit im Grünen oder als ungezwungene Firmenveranstaltung. Der eigene Garten oder eine freie Fläche wird schnell zur festlichen Kulisse. Doch damit aus einer Idee ein stimmungsvolles Event wird, braucht es weit mehr als Sonnenschein und gute Laune.
Einige zentrale Punkte sollten bei der Organisation nicht übersehen werden. Die richtige Vorbereitung ist entscheidend, um Gästen ein rundum gelungenes Erlebnis zu bieten.
Planung: Der Grundstein für eine gelungene Feier
Bereits im Vorfeld lohnt es sich, die wichtigsten organisatorischen Fragen zu klären: Wie viele Gäste werden erwartet? Welche Form der Bewirtung ist vorgesehen – Buffet, gesetztes Essen oder lockere Häppchen? Sind ausreichend Sitz- und Stehmöglichkeiten vorhanden? Und nicht zuletzt: Welche Alternativen gibt es bei unvorhersehbarem Wetter?
Eine durchdachte Planung sorgt dafür, dass der Gastgeber den Tag genauso entspannt genießen kann wie die Gäste.

Schutz bei jedem Wetter: Zelte schaffen Sicherheit und Atmosphäre
Wetterkapriolen gehören zu den größten Unsicherheitsfaktoren bei Veranstaltungen im Freien. Die passende Zeltlösung bietet hier nicht nur Schutz, sondern auch gestalterische Möglichkeiten. Zelte strukturieren den Raum, schaffen einen festlichen Rahmen und lassen sich mit Licht, Mobiliar und Dekoration individuell gestalten. Auch bei großer Hitze bieten sie Schatten, während an kühleren Abenden Heizstrahler oder wärmende Textilien für Komfort sorgen.
Stimmung mit Stil: Musik, Dekoration und Lichtkonzepte
Die Atmosphäre einer Gartenparty lebt von Details: dezente Hintergrundmusik, gut platzierte Lichtquellen wie Lichterketten, Laternen oder Spotlights und eine geschmackvolle Tischgestaltung. Farblich abgestimmte Dekoelemente, Blumen, Lampions oder individuell gestaltete Ballonarrangements setzen Akzente und sorgen für einen bleibenden Eindruck.
Unterhaltung für jede Altersgruppe
Während die kleinen Gäste meist von Hüpfburgen begeistert sind, sorgen Live-Musik, DJs oder Showeinlagen für das passende Programm bei Erwachsenen. Künstlerische Beiträge – von Zauberern über Walking Acts bis zu Ballonkünstlern – werten das Event zusätzlich auf und schaffen abwechslungsreiche Unterhaltung für jede Generation.
Kulinarisches Konzept: Catering mit System
Ein gelungenes Fest wird häufig an der Qualität des Essens gemessen. Ein professionelles Catering – ob in Form von Foodtrucks, BBQ-Stationen oder elegantem Buffet – garantiert nicht nur geschmackliche Vielfalt, sondern auch organisatorische Erleichterung. Ergänzt wird dies durch passende Ausstattung wie Geschirr, Gläser, Kühltechnik und Servierstationen. Wer alles aus einer Hand mietet, kann sich auf einen reibungslosen Ablauf verlassen.
Rainbow Events: Spezialist für Gartenpartys und Outdoor-Events
Wer bei der Planung auf einen erfahrenen Partner setzen möchte, findet in Rainbow Events aus Winschoten einen professionellen Dienstleister für Gartenfeste jeder Art – ob privat, geschäftlich oder vereinsbasiert. Das Unternehmen bietet ein umfangreiches Portfolio, das von Zeltverleih über Catering, Dekoration, Luftballons, Künstlervermittlung bis hin zu Hüpfburgen reicht.
Mit Kreativität, Organisationstalent und dem Blick für das gewisse Extra unterstützt Rainbow Events bei der Umsetzung individueller Gartenpartys – zuverlässig, flexibel und mit dem nötigen Gespür für Stil und Atmosphäre.
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📍 Papierbaan 2F, 9672 BH Winschoten
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