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Graue Kobolde im Einsatz – Hilfe für Stadttauben & andere gefiederte Notfälle
Anni Ahlers und ihr Partner Matthias Kröger engagieren sich mit Herz und Hingabe für den Verein „Graue Kobolde – Taubenhilfe mit Herz n.e.V.“. Ihr unermüdlicher Einsatz hilft, verletzten und kranken Stadttauben ein besseres Leben zu ermöglichen. Gemeinsam setzen sie sich für Aufklärung, Tierschutz und die Rettung gefiederter Notfälle ein
Graue Kobolde – Taubenhilfe mit Herz: Für die vergessenen Stadtbewohner im Federkleid
Wenn in deutschen Städten von Tierschutz gesprochen wird, denken viele an Hunde, Katzen oder Wildtiere. Doch eine Tierart fristet oft ein stilles, unbeachtetes Dasein zwischen Pflastersteinen und Hausfassaden: die Stadttaube. Der Verein “Graue Kobolde – Taubenhilfe mit Herz n.e.V.” hat es sich zur Aufgabe gemacht, genau diesen oft missverstandenen Tieren zu helfen – mit Herz, Fachwissen und unermüdlichem Einsatz.
🐦 Stadttauben: Von Menschen gezüchtet, von Menschen vergessen
Viele wissen nicht, dass die meisten Stadttauben keine “Wildtiere” im klassischen Sinne sind, sondern Nachfahren von Zucht- und Brieftauben, die ursprünglich vom Menschen gezüchtet wurden. Verflogen, ausgesetzt oder nicht mehr gewollt, sind sie auf sich allein gestellt – oft nicht fähig, in freier Natur zu überleben.
❤️ Pflege- und Endstellen: Zuflucht für verletzte Tiere
“Graue Kobolde” betreibt und koordiniert Pflegestellen für verletzte, kranke oder schwache Tauben, in denen sich ehrenamtliche Helfer mit viel Herz um die Tiere kümmern. Einige erholen sich vollständig und finden ein Zuhause in betreuten Volieren, andere benötigen dauerhafte Betreuung – sie finden eine liebevolle Endstelle.
🔍 Aufklärung statt Vorurteile
Ein großes Anliegen des Vereins ist es, mit Mythen und Vorurteilen über Stadttauben aufzuräumen. Noch immer gelten sie als Schädlinge – doch in Wahrheit sind sie durch menschliches Zutun in diese Lage geraten. Der Verein informiert deshalb aktiv über artgerechte Lösungen wie betreute Taubenschläge und kontrollierte Fortpflanzung.
🛟 Hilfe für verletzte Stadttauben – und mehr
Täglich sind Vereinsmitglieder und freiwillige Helfer im Einsatz, um verletzte oder kranke Tiere zu sichern und zu versorgen. Viele Tauben leiden leise – an Brüchen, Parasiten oder Missbildungen – und bekommen durch die “Grauen Kobolde” endlich Hilfe und Würde zurück.
Zudem ist der Verein Teil eines engagierten Tierrettungs-Netzwerks in Ostfriesland. Wer verletzte oder hilflose Stadttauben, Enten oder Gänse findet, kann sich direkt an den Verein wenden. Oft zählt jede Minute – und das Team weiß, was zu tun ist.
🥚 Eiertausch: Nachhaltiger Schutz statt Vermehrung
Damit sich die Stadttaubenpopulation nicht unkontrolliert vermehrt, betreibt der Verein den Eiertausch in betreuten Schlägen: Echte Eier werden durch Attrappen ersetzt – so bleibt das Brutverhalten erhalten, ohne dass neue Küken schlüpfen. Der Eiertausch findet auch an wilden Brutplätzen statt, um den Tieren in ihrem natürlichen Lebensraum zu helfen und die Population nachhaltig zu kontrollieren. Diese tierschutzgerechte Lösung dient sowohl dem Schutz der Tiere als auch der Stadtbevölkerung.
📍 Heute vor Ort in Leer – Messebesucher willkommen!
Wer mehr über die wertvolle Arbeit der “Grauen Kobolde” erfahren möchte, hat heute, am 5. Mai 2025, die Gelegenheit:
📍 Der Verein ist mit einem eigenen Messestand auf der Hunde- und Pferdemesse in der Ostfrieslandhalle in Leer vertreten – noch bis 17 Uhr!
Dort stehen engagierte Mitglieder für Gespräche, Fragen und Informationsmaterial bereit. Auch Spenden sind vor Ort möglich.
✉️ Kontakt & Mitmachen
Wer den Verein unterstützen, Hilfe anfordern oder sich engagieren möchte, erreicht die “Grauen Kobolde” direkt unter:
📧 E‑Mail: grauekobolde@gmx.de
📱 Notfälle per WhatsApp: 0171 3698352
💬 Egal ob Fragen zur Taubenhaltung, Tierrettung oder Pflegestellen – jede Anfrage ist willkommen.
💡 Auch Helfer*innen im Raum Ostfriesland sind herzlich eingeladen, Teil des Netzwerks zu werden.
📣 Mehr über den Verein, Interviews und Hintergründe demnächst auch im LeserECHO-Portal – natürlich kostenlos und ohne Abo.
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Heute letzter Messetag: Tierisch gut beraten auf der Hunde- und Pferdemesse in Leer!
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Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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Kampf gegen die Bürokratie: CDU fordert mehr Spielraum für Ostfrieslands Kommunen
CDU-Landtagsfraktion fordert Entlastung für Ostfrieslands Rathäuser: Mehr Handlungsfreiheit statt Bürokratie
Landkreis Leer / Hannover. Die kommunalen Verwaltungen in Ostfriesland leisten täglich Enormes, stehen jedoch zunehmend unter Druck. Um Städte, Gemeinden und Landkreise spürbar zu entlasten, bringt die CDU-Landtagsfraktion in der kommenden Woche ein „Kommunales Bürokratierückbaugesetz“ in den Niedersächsischen Landtag ein. Ziel ist es, die kommunale Ebene von unnötigen Vorgaben, Berichtspflichten und Doppelstrukturen zu befreien, um Ressourcen für die eigentlichen Kernaufgaben zu binden.
Fachkräftemangel und wachsende Anforderungen begrenzen Spielräume
Ulf Thiele, CDU-Landtagsabgeordneter sowie stellvertretender Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, unterstreicht die Notwendigkeit dieses Vorstoßes: „Unsere Kommunen in Ostfriesland leisten jeden Tag Enormes. Gerade kleinere Rathäuser, Gemeinden und Samtgemeinden stehen aber zunehmend unter Druck: Fachkräftemangel, immer neue Dokumentationspflichten und wachsende Anforderungen aus Hannover binden Kapazitäten, die vor Ort dringend gebraucht werden.“
Konkrete Entlastungen geplant
Der Gesetzentwurf sieht gezielte Änderungen vor, um die Arbeitsfähigkeit vor Ort zu stärken. Dazu gehören:
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Streichung und Vereinfachung: Diverse landesrechtliche Pflichten, die Kommunen organisatorisch und personell belasten, sollen entfallen.
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Abbau von Doppelstrukturen: Berichtspflichten und Anzeigeverfahren sollen reduziert sowie doppelte Datenerfassungen vermieden werden.
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Kompetenzfokus: Kommunale Zuständigkeiten sollen dort gestrafft werden, wo sie keinen erkennbaren Mehrwert schaffen.
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Verlängerung von Fristen: Die aktuell geltenden Erleichterungen bei der Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse sollen bis einschließlich 2028 verlängert werden – ein Punkt, der insbesondere für kleinere Kommunen und Mitgliedsgemeinden in Ostfriesland von großer Bedeutung ist.
Mehr Eigenverantwortung für schnellere Entscheidungen
Für die CDU-Fraktion ist das Gesetz auch ein Signal für mehr Vertrauen in die kommunale Eigenverantwortung. Thiele betont, dass eine Reduzierung kleinteiliger Vorgaben aus dem Land nicht zu Qualitätsverlusten, sondern zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen vor Ort führe.
„Viele Städte und Gemeinden in Ostfriesland arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze. Jeder abgebaute Bericht, jedes vereinfachte Verfahren und jede vermiedene Doppelarbeit schafft Freiräume – personell, organisatorisch und finanziell“, so Thiele. Diese Ressourcen seien essenziell, um die Infrastruktur zu erhalten, Investitionen in Schulen, Kinderbetreuung oder Feuerwehren umzusetzen und die Attraktivität der Region zu sichern. Es dürfe nicht sein, dass Kommunen stetig neue Aufgaben übertragen bekommen, während sie gleichzeitig durch Bürokratie gelähmt werden.
Appell an die Landespolitik
Abschließend richtet Ulf Thiele einen Appell an die rot-grüne Landtagsmehrheit: „Ich appelliere an die rot-grüne Mehrheit, diesen Gesetzentwurf nicht aus parteipolitischen Gründen abzulehnen. Gerade in Ostfriesland brauchen die Rathäuser, Städte, Gemeinden und Landkreise mehr Luft zum Arbeiten und keine ideologischen Blockaden. Wer die kommunale Ebene ernst nimmt, sollte diesem Vorschlag offen begegnen und ihn im Sinne unserer Kommunen positiv beraten.“
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