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Graue Kobolde im Einsatz – Hilfe für Stadttauben & andere gefiederte Notfälle
Anni Ahlers und ihr Partner Matthias Kröger engagieren sich mit Herz und Hingabe für den Verein „Graue Kobolde – Taubenhilfe mit Herz n.e.V.“. Ihr unermüdlicher Einsatz hilft, verletzten und kranken Stadttauben ein besseres Leben zu ermöglichen. Gemeinsam setzen sie sich für Aufklärung, Tierschutz und die Rettung gefiederter Notfälle ein
Graue Kobolde – Taubenhilfe mit Herz: Für die vergessenen Stadtbewohner im Federkleid
Wenn in deutschen Städten von Tierschutz gesprochen wird, denken viele an Hunde, Katzen oder Wildtiere. Doch eine Tierart fristet oft ein stilles, unbeachtetes Dasein zwischen Pflastersteinen und Hausfassaden: die Stadttaube. Der Verein “Graue Kobolde – Taubenhilfe mit Herz n.e.V.” hat es sich zur Aufgabe gemacht, genau diesen oft missverstandenen Tieren zu helfen – mit Herz, Fachwissen und unermüdlichem Einsatz.
🐦 Stadttauben: Von Menschen gezüchtet, von Menschen vergessen
Viele wissen nicht, dass die meisten Stadttauben keine “Wildtiere” im klassischen Sinne sind, sondern Nachfahren von Zucht- und Brieftauben, die ursprünglich vom Menschen gezüchtet wurden. Verflogen, ausgesetzt oder nicht mehr gewollt, sind sie auf sich allein gestellt – oft nicht fähig, in freier Natur zu überleben.
❤️ Pflege- und Endstellen: Zuflucht für verletzte Tiere
“Graue Kobolde” betreibt und koordiniert Pflegestellen für verletzte, kranke oder schwache Tauben, in denen sich ehrenamtliche Helfer mit viel Herz um die Tiere kümmern. Einige erholen sich vollständig und finden ein Zuhause in betreuten Volieren, andere benötigen dauerhafte Betreuung – sie finden eine liebevolle Endstelle.
🔍 Aufklärung statt Vorurteile
Ein großes Anliegen des Vereins ist es, mit Mythen und Vorurteilen über Stadttauben aufzuräumen. Noch immer gelten sie als Schädlinge – doch in Wahrheit sind sie durch menschliches Zutun in diese Lage geraten. Der Verein informiert deshalb aktiv über artgerechte Lösungen wie betreute Taubenschläge und kontrollierte Fortpflanzung.
🛟 Hilfe für verletzte Stadttauben – und mehr
Täglich sind Vereinsmitglieder und freiwillige Helfer im Einsatz, um verletzte oder kranke Tiere zu sichern und zu versorgen. Viele Tauben leiden leise – an Brüchen, Parasiten oder Missbildungen – und bekommen durch die “Grauen Kobolde” endlich Hilfe und Würde zurück.
Zudem ist der Verein Teil eines engagierten Tierrettungs-Netzwerks in Ostfriesland. Wer verletzte oder hilflose Stadttauben, Enten oder Gänse findet, kann sich direkt an den Verein wenden. Oft zählt jede Minute – und das Team weiß, was zu tun ist.
🥚 Eiertausch: Nachhaltiger Schutz statt Vermehrung
Damit sich die Stadttaubenpopulation nicht unkontrolliert vermehrt, betreibt der Verein den Eiertausch in betreuten Schlägen: Echte Eier werden durch Attrappen ersetzt – so bleibt das Brutverhalten erhalten, ohne dass neue Küken schlüpfen. Der Eiertausch findet auch an wilden Brutplätzen statt, um den Tieren in ihrem natürlichen Lebensraum zu helfen und die Population nachhaltig zu kontrollieren. Diese tierschutzgerechte Lösung dient sowohl dem Schutz der Tiere als auch der Stadtbevölkerung.
📍 Heute vor Ort in Leer – Messebesucher willkommen!
Wer mehr über die wertvolle Arbeit der “Grauen Kobolde” erfahren möchte, hat heute, am 5. Mai 2025, die Gelegenheit:
📍 Der Verein ist mit einem eigenen Messestand auf der Hunde- und Pferdemesse in der Ostfrieslandhalle in Leer vertreten – noch bis 17 Uhr!
Dort stehen engagierte Mitglieder für Gespräche, Fragen und Informationsmaterial bereit. Auch Spenden sind vor Ort möglich.
✉️ Kontakt & Mitmachen
Wer den Verein unterstützen, Hilfe anfordern oder sich engagieren möchte, erreicht die “Grauen Kobolde” direkt unter:
📧 E‑Mail: grauekobolde@gmx.de
📱 Notfälle per WhatsApp: 0171 3698352
💬 Egal ob Fragen zur Taubenhaltung, Tierrettung oder Pflegestellen – jede Anfrage ist willkommen.
💡 Auch Helfer*innen im Raum Ostfriesland sind herzlich eingeladen, Teil des Netzwerks zu werden.
📣 Mehr über den Verein, Interviews und Hintergründe demnächst auch im LeserECHO-Portal – natürlich kostenlos und ohne Abo.
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Heute letzter Messetag: Tierisch gut beraten auf der Hunde- und Pferdemesse in Leer!
Lokal
Bundespolizei Bunde: Anja Troff-Schaffarzyk begleitet Grenzkontrollen und spricht über Mängel
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk sprach mit dem Polizeidirektor Michael Schimkatis über die alltäglichen Abläufe und Herausforderungen bei der Bundespolizei Bunde, insbesondere erneut über die baulichen Mängel der Dienststelle. Foto: Bundespolizei
Bundespolizei Bunde: Anja Troff-Schaffarzyk begleitet Grenzkontrollen und kritisiert bauliche Mängel
Die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk hat bei einer mehrstündigen Hospitation die Arbeit der Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze kennengelernt. Neben den vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen standen moderne Polizeidrohnen, die personelle Situation und erhebliche bauliche Mängel der Dienststelle im Mittelpunkt.
Bunde. Wie arbeitet die Bundespolizei an der deutsch-niederländischen Grenze, welche technischen Möglichkeiten kommen zum Einsatz und vor welchen Herausforderungen stehen die Polizeikräfte vor Ort? Diesen Fragen ist die SPD-Bundestagsabgeordnete Anja Troff-Schaffarzyk bei einer mehrstündigen Hospitation bei der Bundespolizei in Bunde nachgegangen. Dabei begleitete sie die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen und tauschte sich mit den Einsatzkräften über deren Arbeitsalltag aus.
Ziel des Besuchs war es, sich direkt vor Ort ein Bild von den Abläufen und Anforderungen des grenzpolizeilichen Einsatzes zu machen. Statt im Plenarsaal in Berlin verbrachte die Abgeordnete mehrere Stunden an der deutsch-niederländischen Grenze.
Austausch mit Polizeidirektor Michael Schimkatis
Im Rahmen des Besuchs sprach Anja Troff-Schaffarzyk mit Polizeidirektor Michael Schimkatis, dem Leiter der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, über die aktuelle Einsatzlage und die personelle Situation der Bundespolizei. Auch die technischen Möglichkeiten bei der Überwachung des Grenzraums waren Thema des Gesprächs.
Besondere Aufmerksamkeit galt den erheblichen baulichen Mängeln der Dienststelle in Bunde. Nach Angaben im Zusammenhang mit dem Besuch entspricht der aktuelle Zustand der Liegenschaft nicht den zeitgemäßen Anforderungen an eine Polizeidienststelle. Eine dringende Verbesserung sei erforderlich, um angemessene Bedingungen für die Unterbringung der eingesetzten Polizeikräfte zu schaffen.
Damit standen neben den unmittelbaren Aufgaben der Grenzkontrolle auch die Rahmenbedingungen im Mittelpunkt, unter denen die Beamtinnen und Beamten ihren Dienst leisten.
Polizeidrohnen sollen die Grenzüberwachung unterstützen
Besonders beeindruckt zeigte sich Anja Troff-Schaffarzyk von der Vorführung einer Polizeidrohne. Die Bundespolizei erprobt deren Einsatz derzeit zur Aufklärung und Überwachung im Grenzgebiet.
Die moderne Technik soll dabei helfen, die Lage im Grenzraum schneller zu erfassen und die verfügbaren Einsatzkräfte gezielter einzusetzen.
„Der Einsatz von Drohnen zeigt, wie wichtig moderne Technik für eine effiziente und zielgerichtete Grenzüberwachung ist“, erklärte die Bundestagsabgeordnete.
Gleichzeitig betonte sie, dass der Einsatz solcher Technik stets innerhalb rechtsstaatlicher Standards und unter Achtung der Grundrechte erfolgen müsse.
Abgeordnete begleitet mobile Grenzkontrolle
Im Anschluss an die Gespräche begleitete Anja Troff-Schaffarzyk die Bundespolizeibeamten bei einer mobilen Grenzkontrolle. Dadurch erhielt sie einen unmittelbaren Einblick in die täglichen Arbeitsabläufe und die praktischen Herausforderungen des grenzpolizeilichen Einsatzes.
Die Abgeordnete würdigte dabei insbesondere die Professionalität und das Engagement der Einsatzkräfte.
„Dieser Einblick hat mir gezeigt, mit welcher Professionalität und welchem persönlichen Einsatz die Kolleginnen und Kollegen vor Ort ihre Arbeit wahrnehmen. Oft unter hohem Druck und mit Herausforderungen, aber immer mit großer Verantwortung“, sagte Anja Troff-Schaffarzyk.
Sie zollte den Beamtinnen und Beamten ausdrücklich ihren Respekt für ihre Arbeit, die teilweise unter schwierigen Bedingungen stattfinde.
Gute Ausstattung und angemessene Arbeitsbedingungen gefordert
Nach der Hospitation unterstrich die SPD-Bundestagsabgeordnete die Bedeutung einer gut ausgestatteten und handlungsfähigen Bundespolizei für die innere Sicherheit und den Grenzschutz. Dazu gehören aus ihrer Sicht sowohl moderne technische Möglichkeiten als auch geeignete Rahmenbedingungen für die eingesetzten Polizeikräfte.
Die bei dem Besuch angesprochenen baulichen Mängel der Dienststelle in Bunde verdeutlichen dabei die Bedeutung der Infrastruktur für die tägliche Polizeiarbeit.
Anja Troff-Schaffarzyk kündigte an, sich auch weiterhin in Berlin für eine gut ausgestattete Bundespolizei einzusetzen. Abschließend dankte sie den Beamtinnen und Beamten für ihre Arbeit und ihr Engagement, das sie teilweise unter schwierigen Bedingungen leisten.
Der Besuch bot der Abgeordneten damit Einblicke in die praktische Umsetzung der Grenzkontrollen, den möglichen Einsatz neuer Überwachungstechnik und die Herausforderungen, mit denen die Bundespolizei im Grenzraum konfrontiert ist.
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Friesenbrücke: Neue Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer – wann die Brücke geöffnet wird
Friesenbrücke: Neue Informationen zu den Nutzungszeiten für Fußgänger und Radfahrer
Friesenbrücke zwischen Weener und Westoverledingen: Geh- und Radweg montags bis samstags von 6.14 bis 22.42 Uhr und sonntags von 7.14 bis 22.42 Uhr nutzbar. Brückenöffnungen für den Schiffsverkehr erfolgen bei Bedarf in bestimmten Zeitfenstern.
Für die Nutzung der Friesenbrücke gibt es neue Informationen zu den Zeiten, in denen Fußgänger und Radfahrer die Brücke überqueren können. Der Geh- und Radweg ist an sechs Tagen in der Woche bereits ab 6.14 Uhr geöffnet. Sonntags beginnt die Nutzungszeit um 7.14 Uhr. An allen Tagen ist die Überquerung bis 22.42 Uhr möglich.
Friesenbrücke: Diese Nutzungszeiten gelten
Die Friesenbrücke kann von Fußgängern und Radfahrern zu folgenden Zeiten genutzt werden:
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Montag bis Samstag: 6.14 bis 22.42 Uhr
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Sonntag: 7.14 bis 22.42 Uhr
Innerhalb dieser Nutzungszeiten kann die Brücke in bestimmten Zeitfenstern geöffnet werden, wenn Schiffe passieren müssen. Damit wird der erforderliche Schiffsverkehr ermöglicht.
Brückenöffnung für den Schiffsverkehr zwischen Minute 50 und Minute 14
Wenn eine Öffnung der Friesenbrücke erforderlich ist, erfolgt diese im Zeitfenster von Minute 50 einer Stunde bis Minute 14 der darauffolgenden Stunde.
Wichtig ist dabei: Bei diesen Angaben handelt es sich nicht um feste Öffnungszeiten, sondern um Zeiträume, in denen eine Öffnung bei Bedarf möglich ist. Ob die Brücke tatsächlich geöffnet wird, hängt davon ab, ob ein Schiff passieren muss.
Ist keine Durchfahrt für ein Schiff erforderlich, bleibt die Friesenbrücke geschlossen und kann von Fußgängern und Radfahrern durchgängig genutzt werden.
Friesenbrücke: Nutzung abhängig vom Schiffsverkehr
Für Fußgänger und Radfahrer bedeutet diese Regelung, dass die Friesenbrücke während der angegebenen Nutzungszeiten grundsätzlich zur Verfügung steht. Unterbrechungen sind möglich, wenn eine Schiffspassage eine Öffnung der Brücke erforderlich macht.
Wer die Friesenbrücke für eine Überquerung nutzen möchte, sollte deshalb berücksichtigen, dass die genannten Zeitfenster für mögliche Brückenöffnungen keine verbindlichen Öffnungszeiten darstellen. Entscheidend ist, ob tatsächlich Schiffsverkehr die Öffnung notwendig macht.
Die neuen Informationen schaffen damit Klarheit über die regulären Nutzungszeiten des Geh- und Radwegs sowie über die Zeiträume, in denen eine Öffnung der Friesenbrücke für den Schiffsverkehr erfolgen kann.
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Drogenhandel in Leer: Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe von sechseinhalb Jahren für Mann aus Leer
Das Urteil gegen einen heute 40-jährigen Mann aus Leer wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Lediglich bei der Einziehungsentscheidung nahm das höchste deutsche Strafgericht eine geringfügige Änderung vor.
Landgericht Aurich verurteilt Mann aus Leer in zwölf Fällen
Ein heute 40-jähriger Mann aus Leer muss eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verbüßen. Das Urteil der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich vom 12. Februar 2026 ist inzwischen rechtskräftig.
Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen schuldig gesprochen. Dafür verhängte die Strafkammer eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.
Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 11 KLs 31/24 geführt.
Angeklagter legt Revision ein
Gegen das Urteil des Landgerichts Aurich legte der Angeklagte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit diesem Rechtsmittel können gerichtliche Entscheidungen auf Rechtsfehler überprüft werden.
Der Bundesgerichtshof befasste sich daraufhin mit dem Urteil und überprüfte die Entscheidung des Landgerichts Aurich.
Bundesgerichtshof ändert Einziehungsentscheidung geringfügig
Mit Beschluss vom 13. August 2026 bestätigte der Bundesgerichtshof die verhängte Haftstrafe im Wesentlichen. Das Urteil wurde lediglich hinsichtlich der Einziehungsentscheidung in geringem Umfang abgeändert.
Im Übrigen ergab die Überprüfung durch den Bundesgerichtshof keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Deshalb verwarf das Gericht die weitergehende Revision.
Das Revisionsverfahren wurde beim Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen 7 StR 38/26 geführt.
Urteil wegen bandenmäßigen Drogenhandels ist rechtskräftig
Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Damit bleibt die vom Landgericht Aurich verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten bestehen.
Der Bundesgerichtshof bestätigte somit die Verurteilung des Mannes aus Leer wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen. Die geringfügige Änderung betrifft ausschließlich die Einziehungsentscheidung.
Aktenzeichen: Landgericht Aurich: 11 KLs 31/24; Bundesgerichtshof: 7 StR 38/26.
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