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Häu­fig gestell­te Fra­gen zum Winterdienst

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1. Was ist Winterdienst?

Win­ter­dienst heißt, dass auf öffent­li­chen Stra­ßen und Wegen im Rah­men der Mög­lich­keit Schnee geräumt und Glät­te bekämpft wird.

Es gibt kei­nen Rechts­an­spruch auf eine bestimm­te Qua­li­tät. Bei Schnee und Glät­te han­delt es sich um Natur­er­eig­nis­se, die nur im gewis­sen Rah­men vor­her­seh­bar sind.

2. Was bedeu­tet „im Rah­men der Möglichkeit“?

In vie­len Rechts­vor­schrif­ten fin­den wir den Begriff “nach bes­ten Kräf­ten”. Nach bes­ten Kräf­ten beinhal­tet einer­seits das was zumut­bar bzw. finan­zier­bar ist und ande­rer­seits das was auch natur­ge­ge­ben mög­lich ist. Es gibt sehr vie­le Urtei­le, die sich mit Grund­satz- und Ein­zel­fra­gen befasst haben.

Für die Außer­orts­stra­ßen (häu­fig Bundes‑, Lan­des- und Kreis­stra­ßen) gibt es eine Vor­ga­be, wie das Anfor­de­rungs­ni­veau aus­se­hen soll. Auf die­ser Grund­la­ge erhal­ten die Stra­ßen­bau­ver­wal­tun­gen Per­so­nal, Gerä­te und Geld­mit­tel zur Erfül­lung der Auf­ga­ben bereitgestellt.

3. Wie genau sieht das Anfor­de­rungs­ni­veau aus? Was darf der Ver­kehrs­teil­neh­mer erwarten?

Es gibt zum einen die zeit­li­che Kom­po­nen­te. Auf Auto­bah­nen soll rund um die Uhr Win­ter­dienst sicher­ge­stellt wer­den. Auf allen ande­ren wich­ti­gen Stra­ßen für den über­ört­li­chen Ver­kehr mit star­kem Berufs­ver­kehr oder Lini­en­bus­ver­kehr soll der Win­ter­dienst so statt­fin­den, dass die Stra­ßen täg­lich zwi­schen 6 und 22 Uhr befahr­bar sind.

Alle ande­ren über­ört­li­chen Stra­ßen, Geh- und Rad­we­gen außer­halb der Ort­schaf­ten wer­den nach­ran­gig nach dem ört­li­chen Ver­kehrs­be­dürf­nis behandelt.

Unter Umstän­den sind unse­re Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen in wech­seln­den Schich­ten an 7 Tagen fast rund um die Uhr im Einsatz.

Die zwei­te Kom­po­nen­te betrifft die jewei­li­ge Wet­ter­la­ge. Bei Schnee­fall, Eis- und Reif­glät­te sol­len die Stra­ßen befahr­bar sein. Bei star­kem und lang anhal­ten­dem Schnee­fall soll wenigs­tens je Rich­tung ein Fahr­strei­fen, not­falls mit Schnee­ket­ten befahr­bar sein.

Bei star­ken Schnee­ver­we­hun­gen, Lawi­nen oder Eis­re­gen kann die Befahr­bar­keit nicht mehr sicher­ge­stellt werden.

4. Gibt es unter­schied­li­che Arten der Glätte?

Wir unter­schei­den zwi­schen Reif­glät­te, Eis­glät­te, Glatt­eis und Schnee­glät­te. Reif­glät­te ent­steht durch die Feuch­tig­keit (Nebel, Dunst) aus der Luft, die sich auf der ursprüng­lich tro­cke­nen Fahr­bahn nie­der­schlägt. Eis­glät­te ent­steht durch Über­frie­ren der nas­sen Fahr­bahn und Glatt­eis durch gefrie­ren­den Regen.

Die Glät­te­bil­dung hängt aber auch immer mit den ört­li­chen Ver­hält­nis­sen zusam­men. Son­nen­ein­strah­lung und Ver­schat­tung, die Wind­ver­hält­nis­se oder Mul­den und Sen­ken sowie expo­nier­te Lagen spie­len eine gro­ße Rolle.

5. Was heißt Befahrbarkeit?

Die Befahr­bar­keit einer Stra­ße bedeu­tet, dass Behin­de­run­gen durch Schnee­res­te oder je nach Wet­ter­la­ge und Ein­satz­dau­er des Win­ter­diens­tes stel­len­wei­se auch mit geschlos­se­ner Schnee­de­cke gerech­net wer­den muss. Auch kann stel­len­wei­se Reif- und Eis­glät­te nicht aus­ge­schlos­sen werden.

6. Was kann ich als Ver­kehrs­teil­neh­mer tun?

Von allen Ver­kehrs­teil­neh­mern wird erwar­tet (laut Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung), dass auch mit einer den Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen ange­pass­ten Geschwin­dig­keit und der pas­sen­den Win­ter­be­rei­fung gefah­ren wird, für Fuß­gän­ger ent­spre­chen­des Schuhwerk

7. Wer muss in den Ort­schaf­ten bei Schnee räu­men und bei Glät­te streuen?

In den Ort­schaf­ten ist auf allen Stra­ßen die Gemein­de oder Stadt zustän­dig. Schnee zu räu­men oder bei Glät­te zu streu­en bzw. abzu­stump­fen gehört zur soge­nann­ten Rei­ni­gungs­pflicht. Die Gemein­den oder Städ­te über­tra­gen die­se Auf­ga­be per Sat­zung teil­wei­se auf die Anlie­ger. Die Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zun­gen fin­det man in der Regel im Inter­net. Meis­tens sind die Anlie­ger für die Geh­we­ge zustän­dig, manch­mal auch für die Straße.

Bei Haupt­ver­kehrs­stra­ßen und ins­be­son­de­re Durch­gangs­stra­ßen (Bundes‑, Lan­des- oder Kreis­stra­ßen) sind in den meis­ten Fäl­len die Gemein­den oder Städ­te für die Rei­ni­gung, also auch den Win­ter­dienst, auf den Fahr­bah­nen und Rad­we­gen zuständig.

Viel­fach gibt es Ver­ein­ba­run­gen mit der Stra­ßen­bau­ver­wal­tung, dass die­se Stra­ßen mit geräumt und gestreut wer­den, weil die Fahr­zeu­ge ohne­hin dort ent­lang fah­ren müssen.

8. Darf ich den Schnee vom Geh­weg auf die Stra­ße schieben?

Wenn auf den Geh­we­gen nicht genug Platz vor­han­den ist um den Schnee auf­zu­häu­fen, muss der Schnee auf dem eige­nen Grund­stück unter­ge­bracht wer­den. Jeden­falls gehört er nicht auf die Stra­ße. Das nächs­te Räum­fahr­zeug wird den Schnee sonst unwei­ger­lich wie­der auf den Geh­weg schieben.

9. Woher weiß die SBV wann es glatt wird oder schneit?

Der Stra­ßen­bau­ver­wal­tung (SBV) ste­hen für die Wet­ter­in­for­ma­tio­nen pro­fes­sio­nel­le Wet­ter­mel­dun­gen des Deut­schen Wet­ter­diens­tes zur Ver­fü­gung. Die­se soge­nann­ten SWIS-Mel­dun­gen geben uns eine Vor­schau auf den nächs­ten Tag. Neben den Luft­tem­pe­ra­tu­ren und den zu erwar­ten­den Nie­der­schlag erhal­ten wir bei­spiels­wei­se auch Infor­ma­tio­nen über die Boden­tem­pe­ra­tu­ren und die Luft­feuch­tig­keit. Natür­lich gehö­ren auch aktu­el­le Kar­ten dazu, die bei­spiel­wei­se kon­kret die Nie­der­schlä­ge als Regen oder Schnee zeigen.

An eini­gen Stel­len im Stra­ßen­netz haben wir noch soge­nann­te Glät­te­mel­de­an­la­gen. Zusätz­lich zu die­sen Mög­lich­kei­ten sind ins­be­son­de­re in der Nacht Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen unter­wegs, um an neur­al­gi­schen Punk­ten das loka­le Wet­ter zu beurteilen.

10. Wann beginnt der Win­ter­dienst mit der Arbeit?

Je nach Wet­ter­vor­her­sa­ge wird der Win­ter­dien­st­ein­satz ent­we­der gleich für den frü­hen Mor­gen ange­ord­net oder aber die Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen war­ten in Ruf­be­reit­schaft zuhau­se auf einen Ein­satz. Damit ab 6 Uhr die Stra­ßen befahr­bar sind, star­tet der Win­ter­dienst meis­tens schon gegen 3 Uhr in der Früh.

Die Wet­ter­mel­der sind oft schon ab 1 Uhr nachts unter­wegs, um bei Bedarf einen Ein­satz aus­lö­sen zu kön­nen. Auch die Ein­satz­leit­zen­tra­le der Poli­zei steht mit der Stra­ßen­meis­te­rei in Ver­bin­dung und infor­miert uns bei Bedarf.

11. Wann muss man im Tages­ver­lauf am ehes­ten mit Glät­te rechnen?

Die größ­te Wahr­schein­lich­keit, dass sich Glät­te bil­det, ist in den frü­hen Mor­gen­stun­den um den Son­nen­auf­gang her­um, denn zu die­ser Zeit sind die Tem­pe­ra­tu­ren häu­fig am niedrigsten.

12. Wie vie­le Fahr­zeu­ge hat eine Stra­ßen­meis­te­rei für den Winterdienst?

Je nach Grö­ße der Stra­ßen­meis­te­rei wer­den zwi­schen 8 und 10 Bezir­ke betreut. Jede Stra­ßen­meis­te­rei ver­fügt über 3 oder 4 eige­ne Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge. Dar­über hin­aus wer­den Fir­men beauf­tragt, die uns mit 3 bis 6 Fahr­zeu­gen unterstützen.

Für jedes Fahr­zeug gibt es einen Bezirk, der betreut wer­den soll. Die­ser wur­de so opti­miert, dass mög­lichst weni­ge Leer­fahr­ten (Abschnit­te, die bereits von ande­ren Fahr­zeu­gen bear­bei­tet wur­den bzw. die Rück­fahrt zum Stütz­punkt) entstehen.

13. Wie groß sind die Bezirke?

Die durch­schnitt­lich zu bear­bei­ten­de Stre­cken­län­ge der Bezir­ke für Streu- und Räum­ein­sät­ze beträgt etwa 45 km. Ins­ge­samt legen die Fahr­zeu­ge 70 bis 80 km pro Umlauf zurück, bis sie wie­der im Stütz­punkt ange­langt sind.

14. Wie lan­ge dau­ert ein „Umlauf“?

Ein Streu­um­lauf dau­ert etwa 2,5 bis 3,5 Stun­den. Damit wird der Zeit­raum bezeich­net, den ein Fahr­zeug benö­tigt, um ein­mal sei­nen Bezirk abzu­fah­ren, zurück­zu­keh­ren und dann wie­der bela­den für den nächs­ten Ein­satz bereit zu ste­hen. Im Nor­mal­fall rei­chen das gela­de­ne Salz und auch die Salz­so­le für einen Umlauf aus.

Wenn auch Schnee geräumt wer­den muss, ver­län­gern sich die Umlauf­zei­ten. Beim Räu­men kann der Schnee immer nur auf einer Fahr­spur gescho­ben wer­den, wäh­rend beim Streu­en in der Regel zwei Fahr­spu­ren gleich­zei­tig bedient wer­den können.

Die Fahr­zeu­ge fah­ren mit einer Geschwin­dig­keit von unge­fähr 25 bis 35 km/h. Beson­ders beim Räu­men kommt es auf die rich­ti­ge Geschwin­dig­keit an. In Ort­schaf­ten wird ver­sucht, gera­de so schnell zu fah­ren, dass die Stra­ße frei wird, aber der Schnee nicht auf die Grund­stü­cke fliegt.

15. Womit wird gestreut?

Am bes­ten hat sich soge­nann­tes Feucht­salz (FS 30) bewährt. Dabei wird nor­ma­les Koch­salz (NaCl, Natri­um­chlo­rid) aus­ge­streut und mit 30 % Salz­so­le (20%ige Lösung) ange­feuch­tet. Durch die Salz­so­le haf­tet das Salz auf der Stra­ße und wird nicht so schnell durch den Fahrt­wind fort­ge­weht. Außer­dem löst sich das ange­feuch­te­te Salz schnel­ler auf und kann sei­ne Wir­kung frü­her entfalten.

Auf den Auto­bahn­meis­te­rei­en kann bei ent­spre­chen­den Wit­te­rungs­la­gen zusätz­lich zu der FS-30-Streue­rung auch die rei­ne Sole­sprü­hung (FS 100) erfol­gen. Bei der rei­nen Sole­sprü­hung han­delt es sich um eine Ergän­zung des Win­ter­diens­tes bei den Prä­ven­tiv­maß­nah­men und bei Fahr­bahn­tem­pe­ra­tu­ren bis — 6°C.

Klei­ner phy­si­ka­li­scher Exkurs:

Wenn sich Salz im Was­ser auf­lö­sen soll, ist dazu Ener­gie not­wen­dig. Die Ener­gie dazu kommt aus der Umge­bung in Form von Wär­me, die dem Boden, der umlie­gen­den Luft oder dem Was­ser ent­zo­gen wird. Die Tem­pe­ra­tu­ren ins­be­son­de­re des Was­sers kön­nen dadurch sogar unter 0 Null Grad sin­ken und es kann gefrieren.

Der Pro­zess des Auf­lö­sens wird beschleu­nigt, wenn schon Salz im Was­ser gelöst ist.

Auch der flie­ßen­de Ver­kehr trägt wesent­lich zum Auf­tau­pro­zess bei. Das gelös­te Salz (Salz­so­le) wird ver­mischt, ähn­lich wie beim Rüh­ren in Glas. Durch das Wal­ken der Rei­fen ent­steht zusätz­li­che Wär­me. Das lässt sich gut anhand von Stre­cken mit Über­hol­fahr­strei­fen beob­ach­ten. Wäh­rend der Haupt­fahr­strei­fen oft schon gut abge­taut ist, sieht der Über­hol­fahr­strei­fen oft noch weiß aus.

Des­halb: Ach­tung — gestreu­te Stra­ßen kön­nen noch glatt sein!

16. Gibt es Beson­der­hei­ten im Win­ter­dienst bei Radwegen?

Rad­we­ge außer­halb der Ort­schaf­ten kön­nen häu­fig erst nach­ran­gig im Win­ter­dienst behan­delt wer­den. Ins­be­son­de­re nach Schnee­fäl­len muss erst die Fahr­bahn neben dem Rad­weg geräumt sein, damit nicht der bereits geräum­te Rad­weg wie­der zuge­schüt­tet wird. Auch die ver­füg­ba­ren Res­sour­cen spie­len eine Rol­le, da pro Stra­ßen­meis­te­rei nur ein spe­zi­el­les Gerät für Rad­we­ge zur Ver­fü­gung steht.

Ein ande­rer Umstand hat eben­falls gro­ße Bedeu­tung — auf den Rad­we­gen fehlt die wich­ti­ge, unter­stüt­zen­de Wir­kung des Ver­kehrs. Das rol­len­de Rad hilft bei der Ver­tei­lung des Sal­zes und för­dert das Auf­tau­en. Selbst gestreu­te oder geräum­te Rad­we­ge kön­nen also noch lan­ge glatt sein.

17. Wie­viel Salz wird gestreut? Wie schnell fah­ren die Fahrzeuge?

Die Fahr­zeu­ge brin­gen das Streu­salz mit soge­nann­ten Streu­au­to­ma­ten aus. Die Men­ge an Streu­salz beträgt zwi­schen 5 und 40 g/m² und wird unab­hän­gig von der gefah­re­nen Geschwin­dig­keit gesteuert.

Die Fahr­zeu­ge kön­nen zwi­schen 2,5 und 5,0 m³ Salz laden und füh­ren zwi­schen 1.200 und 2.400 Litern Salz­so­le mit sich. Zusam­men ent­spricht das einer Nutz­last von 4,2 bis 8,1 t.

18. Was kann man vor­sorg­lich (prä­ven­tiv) tun?

Mit dem Schnee­räu­men kann natür­lich erst begon­nen wer­den, wenn der Schnee­fall ein­ge­setzt hat. Durch die Wet­ter­be­ob­ach­tun­gen und pro­fes­sio­nel­len Wet­ter­vor­her­sa­gen kön­nen die Fahr­zeu­ge aller­dings recht­zei­tig in Bereit­schaft ver­setzt wer­den und zum rich­ti­gen Zeit­punkt mit ein­set­zen­dem Schnee­fall losfahren.

In Bezug auf Glät­te kön­nen wir zum Teil vor­beu­gend arbei­ten und Glät­te mög­lichst erst gar nicht ent­ste­hen las­sen. Die Ein­sät­ze wer­den so aus­ge­löst wer­den, dass vor dem Über­frie­ren bereits gestreut ist und das Salz zu wir­ken begin­nen kann.

Wenn es vor­her­seh­bar ist, streu­en wir manch­mal bereits in den spä­ten Abend­stun­den, obwohl die Glät­te erst für den nächs­ten Mor­gen vor­her­ge­sagt ist.

19. Wird in jedem Fall bei Minus­gra­den gestreut?

Ob eine tro­cke­ne Fahr­bahn gestreut wer­den soll­te, muss gut über­legt sein. Das Salz selbst zieht Feuch­tig­keit aus dem Umge­bung an und unter Umstän­den wird die Stra­ße genau dadurch glatt. Hier ist viel Fin­ger­spit­zen­ge­fühl gefragt, ob nicht auf ein Abstreu­en ver­zich­tet wer­den sollte.

20. Wirkt das Salz auch bei ‑10 °C?

Die Wirk­sam­keit der Auf­tau­wir­kung des Sal­zes (Tau­mit­tel) hängt stark von der Tem­pe­ra­tur ab. Das Tau­mit­tel Natri­um­chlo­rid NaCl (Koch­salz), was nor­ma­ler­wei­se ver­wen­det wird, wirkt bis max. — 8 °C. Dar­un­ter müs­sen ande­re Sal­ze z.B. MgCl, CaCl (Magne­si­um­chlo­rid oder Kal­zi­um­chlo­rid) ver­wen­det werden.

Oft ist der Ein­satz von Tau­mit­teln dann aber gar nicht mehr not­wen­dig, weil dann kaum noch mit Schnee­fall gerech­net wer­den muss und die Stra­ßen auch „tro­cken­frie­ren“. Bei der soge­nann­ten Sub­li­ma­ti­on geht das Eis direkt in Was­ser­dampf über. Die­sen natür­li­chen Pro­zess kann­ten auch unse­re Groß­el­tern, die bei Minus­gra­den ihre Wäsche drau­ßen auf der Lei­ne getrock­net haben.

21. War­um wird nicht mit Sand oder Splitt gestreut?

Sand oder Splitt wir­ken zwar abstump­fend, kön­nen aber eine Glät­te­bil­dung nicht aus­rei­chend ver­hin­dern. Der Ein­satz wäre allen­falls inner­halb der Ort­schaf­ten ver­tret­bar. Außer­orts stel­len Sand oder Splitt nach dem Abtau­en der Stra­ße eine Gefähr­dung ins­be­son­de­re für Zwei­rad­fah­rer dar und müss­ten regel­mä­ßig abge­kehrt werden.

Spä­tes­tens nach dem Win­ter müs­sen Stra­ßen, Grä­ben, Regen­was­ser­lei­tun­gen und Regen­was­ser­ab­läu­fe gerei­nigt wer­den. Dabei ent­ste­hen durch Ver­un­rei­ni­gun­gen gro­ße Men­gen Abfall, die teu­er ent­sorgt wer­den müs­sen. Zudem sind Sand und Splitt wert­vol­le Rohstoffe.

Streu­salz in der rich­ti­gen Dosie­rung ist die umwelt­ge­rech­tes­te Metho­de zur Glät­te­be­kämp­fung und Auf­recht­erhal­tung der Mobilität.

22. Wie soll ich mich als Kraft­fah­rer ver­hal­ten, wenn mir ein Win­ter­dienst­fahr­zeug im Ein­satz ent­ge­gen­kommt oder vor mir fährt?

Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge im Ein­satz sind durch ihre ein­ge­schal­te­ten gel­ben Rund­um­leuch­ten und rück­wär­ti­gen zusätz­li­chen Beleuch­tungs­ein­rich­tun­gen weit­hin sichtbar.

Da auf Auto­bah­nen meh­re­re Fahr­bah­nen gleich­zei­tig bedient wer­den müs­sen, sind häu­fig meh­re­re Räum- und Streu­fahr­zeu­ge unter­wegs, die über die gesam­te Fahr­bahn­brei­te ver­teilt sind und in Fahrt­rich­tung ver­setzt als soge­nann­ter Ver­band fah­ren. Dadurch ent­ste­hen in Fahrt­rich­tung zwi­schen den ein­zel­nen Fahr­spu­ren Lücken, die die Kraft­fah­rer dazu ver­lei­ten, sie zum Über­ho­len zu nut­zen. Das soll­te man grund­sätz­lich nicht tun, denn nach dem viel­leicht geglück­ten Über­hol­ma­nö­ver gelangt man mit Sicher­heit auf noch nicht geräum­te und gestreu­te Fahr­bah­nen, deren Glät­te ein sehr hohes Risi­ko bedeu­tet, ins­be­son­de­re auch bei den not­wen­di­gen Lenk­be­we­gung ins Schleu­dern zu kom­men. Auch bei der Hin­ter­her­fahrt soll­te man sich immer bewusst sein, dass auch wenn unmit­tel­bar zuvor gestreut wur­de, das Streu­salz sei­ne Wir­kung noch gar nicht ent­fal­ten konn­te und die Glät­te zunächst wie im nicht gestreu­ten Zustand vor­han­den ist. Auch wenn bei einer Hin­ter­her­fahrt hin­ter einem Streu­fahr­zeug das eige­ne Fahr­zeug durch das aus­ge­brach­te Streu­salz in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wird, soll­te die eige­ne Sicher­heit oben anstehen.

Sind Räum­fahr­zeu­ge im Ver­band auf der Auto­bahn unter­wegs, soll­te man immer beden­ken, dass der Schnee vom äußers­ten lin­ken über die mitt­le­re, die Haupt­fahr­spur bis auf den Stand­strei­fen wei­ter­ge­ge­ben wird. Damit soll­te immer davon abge­se­hen wer­den, die­se Fahr­zeu­ge zu überholen.

Kommt einem außer­halb der Auto­bah­nen ein Streu- und Räum­fahr­zeug im Ein­satz ent­ge­gen, soll­te man sei­ne Geschwin­dig­keit redu­zie­ren und soweit wie mög­lich am rech­ten Fahr­bahn­rand fah­ren. Ins­be­son­de­re Räum­fahr­zeu­ge neh­men mit ihrem Räum­schild in der Regel die gan­ze Brei­te ihrer Fahr­spur in Anspruch und kön­nen natür­lich auf­grund der win­ter­li­chen Ver­hält­nis­se auch kurz­fris­tig über ihre eige­ne Fahr­spur hin­aus kommen.

Außer­halb der Auto­bah­nen soll­te man immer beden­ken, dass in einem Streu­durch­gang die gesam­te Fahr­bahn­brei­te, also auch die Fahr­spur des Gegen­ver­kehrs, gestreut wird, wobei meist laut­stark das aus­ge­brach­te Streu­salz die ent­ge­gen­kom­men­den Fahr­zeu­ge trifft.

Beim Räum­ein­satz ist eben­falls zu beden­ken, dass zwar jede Fahr­spur für sich geräumt wird, es aber nicht aus­ge­schlos­sen ist, dass bei ent­spre­chen­den Wind­ver­hält­nis­sen geräum­ter Schnee in Rich­tung der Gegen­fahr­bahn und damit der dort fah­ren­den Fahr­zeu­ge gelan­gen kann.

Quel­le: Nie­der­säch­si­sche Lan­des­be­hör­de für Stra­ßen­bau und Verkehr


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Sau­na — Das Erholungsparadies

Gön­nen Sie sich eine klei­ne Aus­zeit und ver­brin­gen Sie einen Tag in Ost­fries­lands größ­tem Sau­na­pa­ra­dies. Sechs unter­schied­lich tem­pe­rier­te Sau­nen sor­gen in der Frie­sen­ther­me Emden dabei für das per­fek­te Sau­na­er­leb­nis. Für die „Eventsauna“ berei­ten unse­re Auf­gie­ßer regel­mä­ßig einen inter­es­san­ten Auf­guss­plan vor – mal beru­hi­gend, mal vita­li­sie­rend. Für die Erfri­schung nach dem Sau­na­gang ste­hen Ihnen unse­re Abkling­be­cken und der belieb­te Natur­ba­de­teich zur Ver­fü­gung. Im groß­zü­gi­gen Sau­na­gar­ten kön­nen Sie außer­dem an vie­len lau­schi­gen Plätz­chen ver­wei­len, schau­keln und Frisch­luft tan­ken. Seit 2015 ist der Sau­na­be­reich mit dem Güte­sie­gel „Sau­n­a­Pre­mi­um“ des Deut­schen Sau­na­bun­des ausgezeichnet.

Lokal

Dr.-vom-Bruch-Brücke

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Tem­po 10 auf der: Video zeigt Zustand des fast 100 Jah­re alten Bau­werks – Maß­nah­me zum Erhalt gestartet

Ein aktu­el­les Video aus dem Juni 2025 rückt eines der bedeu­tends­ten Bau­wer­ke der Stadt Leer in den Fokus: die Dr.-vom-Bruch-Brücke. Es zeigt ein­drucks­voll, wie sich die Brü­cke über das Hafen­ge­wäs­ser spannt – eine Was­ser­flä­che, die mit der Leda ver­bun­den ist. Seit Kur­zem gilt dort Tem­po 10. Die Stadt Leer hat die­se Maß­nah­me ver­an­lasst, um das denk­mal­ge­schütz­te Bau­werk zu ent­las­ten und lang­fris­tig zu erhalten.

Die Klapp­brü­cke aus Stahl­be­ton wur­de in den Jah­ren 1926 bis 1927 erbaut und ist rund 100 Meter lang. Sie steht unter Denk­mal­schutz und ver­bin­det die König­stra­ße in der Innen­stadt mit der Halb­in­sel Nes­se, die zwi­schen dem Indus­trie­ha­fen und dem Han­dels- und Frei­zeit­ha­fen liegt. Die Brü­cke trägt den Namen von Erich vom Bruch (1885–1933), der als Bür­ger­meis­ter von Leer zwi­schen 1920 und 1933 im Amt war. Er setz­te sich maß­geb­lich für den Bau ein. Nach fal­schen Beschul­di­gun­gen durch loka­le Natio­nal­so­zia­lis­ten nahm sich vom Bruch 1933 das Leben – er gilt als frü­hes Opfer des NS-Regimes.

 

Dr.-vom-Bruch-Brücke — Droh­nen­auf­nah­me von #Lese­r­ECHO-Repor­ter Andre­as von Pho­to­gra­phy of Aventadtor

Im aktu­el­len Video ist gut zu erken­nen, wie sich der Ver­kehr auf der Brü­cke durch die neue Geschwin­dig­keits­be­gren­zung ver­lang­samt hat. Die Stadt­ver­wal­tung reagiert damit auf ers­te Erkennt­nis­se aus einer lau­fen­den Bau­werks­un­ter­su­chung. Ziel der Tem­po­re­du­zie­rung ist es, Erschüt­te­run­gen durch den Fahr­zeug­ver­kehr zu mini­mie­ren, um Schä­den an der his­to­ri­schen Kon­struk­ti­on zu verhindern.

„Die­se Maß­nah­me ist eine prä­ven­ti­ve Ent­schei­dung zum Schutz der Bau­sub­stanz“, heißt es aus dem Rat­haus. Beglei­tend wur­de auch die Ampel­schal­tung ange­passt, um den Ver­kehrs­fluss mög­lichst rei­bungs­los zu gestalten.

Die Dr.-vom-Bruch-Brücke ist eine wich­ti­ge Ver­bin­dung zwi­schen Innen­stadt und Hafen­ge­biet – ver­kehr­lich wie sym­bo­lisch. Sie prägt das Stadt­bild und ist Teil des kul­tu­rel­len Erbes Leers. Die Stadt bit­tet um Ver­ständ­nis für die Ein­schrän­kun­gen, die dem Erhalt die­ses tech­ni­schen Denk­mals dienen.

Bis auf Wei­te­res heißt es daher: lang­sam fah­ren – für die Brü­cke, für die Sicher­heit, für die Zukunft.

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Vol­le Fahrt vor­aus – im Rah­men ihrer Mög­lich­kei­ten!
Mit gemüt­li­chen 6 km/h über­quert die Bim­mel­bahn EMMA die Dr.-vom-Bruch-Brücke – deut­lich unter dem neu­en Tem­po­li­mit von 10 km/h. Schnel­ler müss­te sie gar nicht, kann sie aber auch nicht. Das Bild ent­stand anläss­lich des 5. Ost­frie­si­schen Lek­ker­markts in der Leera­ner Innen­stadt, der am 25. Mai 2025 zahl­rei­che Besu­che­rin­nen und Besu­cher zum Schlem­men, Bum­meln und Genie­ßen ein­lud. Und die Ampel? Die stand natür­lich auf Grün, als EMMA losrollte.










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Rain­bow Events – Pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung für pri­va­te Fei­ern und Fir­men­ver­an­stal­tun­gen zu Hause

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Rain­bow Events – Der zuver­läs­si­ge Part­ner für Fei­ern im eige­nen Zuhause

Ob es sich um eine Hoch­zeit im klei­nen Kreis, eine run­de Geburts­tags­fei­er, eine stil­vol­le Abschluss­fei­er oder ein Som­mer­fest mit Kol­le­gen han­delt – vie­le Men­schen träu­men davon, beson­de­re Anläs­se ganz per­sön­lich und im ver­trau­ten Umfeld zu fei­ern. Doch so schön die Idee einer Ver­an­stal­tung zu Hau­se auch ist, oft fehlt es an Erfah­rung, Aus­stat­tung oder schlicht­weg an Zeit, um eine sol­che Fei­er pro­fes­sio­nell umzusetzen.

Genau hier setzt das Kon­zept von Rain­bow Events an: Das Unter­neh­men aus Win­scho­ten hat sich dar­auf spe­zia­li­siert, pri­va­te Fei­ern und Fir­men­ver­an­stal­tun­gen direkt vor Ort beim Kun­den zu orga­ni­sie­ren – stil­voll, zuver­läs­sig und flexibel.


Fei­ern in ver­trau­ter Umge­bung – ohne orga­ni­sa­to­ri­schen Aufwand

Das eige­ne Zuhau­se bie­tet eine per­sön­li­che und oft emo­tio­na­le Kulis­se für eine Fei­er. Gleich­zei­tig stellt es hohe Anfor­de­run­gen an Pla­nung, Logis­tik und Aus­stat­tung. Rain­bow Events lie­fert dafür das nöti­ge Know-how sowie das pas­sen­de Equip­ment – und ver­wan­delt jede Ein­fahrt, jeden Gar­ten oder jede Ter­ras­se in eine stim­mungs­vol­le Eventlocation.

Zum umfang­rei­chen Ver­lei­h­an­ge­bot zäh­len unter anderem:

  • Zel­te und Pavil­lons in ver­schie­de­nen Größen

  • Fest­mo­bi­li­ar, Steh­ti­sche, Stüh­le und Hussen

  • Zapf­an­la­gen, Kühl­schrän­ke und Buffetelemente

  • Deko­ra­ti­ons­ele­men­te, Beleuch­tung und Technik

Die indi­vi­du­ell abge­stimm­te Aus­stat­tung sorgt dafür, dass jede Fei­er den pas­sen­den Rah­men erhält – ganz gleich, ob ele­gant, rus­ti­kal oder modern.


Cate­ring mit Kon­zept – kuli­na­risch überzeugend

Neben der tech­ni­schen und opti­schen Aus­stat­tung über­nimmt Rain­bow Events auf Wunsch auch die kom­plet­te kuli­na­ri­sche Ver­sor­gung der Gäs­te. Vom unkom­pli­zier­ten Grill­buf­fet über war­me und kal­te Buf­fets bis hin zu pro­fes­sio­nel­lem Geträn­ke­ser­vice ste­hen zahl­rei­che Vari­an­ten zur Aus­wahl. Die Spei­sen und Geträn­ke wer­den direkt vor Ort zube­rei­tet oder gelie­fert – frisch, hoch­wer­tig und geschmack­voll präsentiert.

Auch an beson­de­re Ernäh­rungs­wün­sche oder the­ma­ti­sche Kon­zep­te kann das Cate­ring ange­passt wer­den – von vegan bis Fin­ger­food, von fest­lich bis familiär.


Hoch­zei­ten, Fir­men­fei­ern & mehr – indi­vi­du­ell betreut

Die Stär­ke von Rain­bow Events liegt nicht nur in der Aus­stat­tung, son­dern vor allem in der per­sön­li­chen Bera­tung und Orga­ni­sa­ti­on. Hoch­zei­ten, Fir­men­fei­ern, Jubi­lä­en oder pri­va­te Gar­ten­par­tys wer­den indi­vi­du­ell geplant und abge­stimmt – immer mit Blick auf das Bud­get, den Stil und die Vor­stel­lun­gen der Gastgeber.

Dank lang­jäh­ri­ger Erfah­rung weiß das Team, wor­auf es bei unter­schied­li­chen Ver­an­stal­tungs­for­ma­ten ankommt. Auf Wunsch wer­den auch Pro­gramm­punk­te, Unter­hal­tung, Künst­ler oder Deko­ra­ti­ons­kon­zep­te orga­ni­siert – alles aus einer Hand.


Ein Ansprech­part­ner, vie­le Möglichkeiten

Wer sei­ne Gäs­te beein­dru­cken möch­te, ohne sich selbst um jedes Detail küm­mern zu müs­sen, fin­det in Rain­bow Events einen kom­pe­ten­ten Part­ner. Der Vor­teil: Ein Ansprech­part­ner für alles, von der ers­ten Idee bis zum Abbau am nächs­ten Tag.

Die Orga­ni­sa­ti­on einer Fei­er im eige­nen Zuhau­se muss kein Kraft­akt sein – mit der rich­ti­gen Unter­stüt­zung wird sie zum unver­gess­li­chen Erlebnis.


Kon­takt & Informationen

Rain­bow Events
📍 Papier­ba­an 2F, 9672 BH Win­scho­ten
📧 info@rainboevents.nl
📞 +31 597 – 67 59 37

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Mit Rain­bow Events zur per­fek­ten Gar­ten­par­ty – Fei­ern unter frei­em Him­mel leicht gemacht

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Die per­fek­te Gar­ten­par­ty – Ideen für gelun­ge­ne Events unter frei­em Himmel

Wenn die Tem­pe­ra­tu­ren stei­gen und die Tage län­ger wer­den, ver­la­gert sich das gesell­schaft­li­che Leben zuneh­mend nach drau­ßen. Gar­ten­par­tys erfreu­en sich dabei gro­ßer Beliebt­heit – sei es zur Geburts­tags­fei­er, einem Som­mer­fest, einer Hoch­zeit im Grü­nen oder als unge­zwun­ge­ne Fir­men­ver­an­stal­tung. Der eige­ne Gar­ten oder eine freie Flä­che wird schnell zur fest­li­chen Kulis­se. Doch damit aus einer Idee ein stim­mungs­vol­les Event wird, braucht es weit mehr als Son­nen­schein und gute Laune.

Eini­ge zen­tra­le Punk­te soll­ten bei der Orga­ni­sa­ti­on nicht über­se­hen wer­den. Die rich­ti­ge Vor­be­rei­tung ist ent­schei­dend, um Gäs­ten ein rund­um gelun­ge­nes Erleb­nis zu bieten.


Pla­nung: Der Grund­stein für eine gelun­ge­ne Feier

Bereits im Vor­feld lohnt es sich, die wich­tigs­ten orga­ni­sa­to­ri­schen Fra­gen zu klä­ren: Wie vie­le Gäs­te wer­den erwar­tet? Wel­che Form der Bewir­tung ist vor­ge­se­hen – Buf­fet, gesetz­tes Essen oder locke­re Häpp­chen? Sind aus­rei­chend Sitz- und Steh­mög­lich­kei­ten vor­han­den? Und nicht zuletzt: Wel­che Alter­na­ti­ven gibt es bei unvor­her­seh­ba­rem Wetter?

Eine durch­dach­te Pla­nung sorgt dafür, dass der Gast­ge­ber den Tag genau­so ent­spannt genie­ßen kann wie die Gäste.

 


Schutz bei jedem Wet­ter: Zel­te schaf­fen Sicher­heit und Atmosphäre

Wet­ter­ka­prio­len gehö­ren zu den größ­ten Unsi­cher­heits­fak­to­ren bei Ver­an­stal­tun­gen im Frei­en. Die pas­sen­de Zelt­lö­sung bie­tet hier nicht nur Schutz, son­dern auch gestal­te­ri­sche Mög­lich­kei­ten. Zel­te struk­tu­rie­ren den Raum, schaf­fen einen fest­li­chen Rah­men und las­sen sich mit Licht, Mobi­li­ar und Deko­ra­ti­on indi­vi­du­ell gestal­ten. Auch bei gro­ßer Hit­ze bie­ten sie Schat­ten, wäh­rend an küh­le­ren Aben­den Heiz­strah­ler oder wär­men­de Tex­ti­li­en für Kom­fort sorgen.


Stim­mung mit Stil: Musik, Deko­ra­ti­on und Lichtkonzepte

Die Atmo­sphä­re einer Gar­ten­par­ty lebt von Details: dezen­te Hin­ter­grund­mu­sik, gut plat­zier­te Licht­quel­len wie Lich­ter­ket­ten, Later­nen oder Spot­lights und eine geschmack­vol­le Tisch­ge­stal­tung. Farb­lich abge­stimm­te Deko­ele­men­te, Blu­men, Lam­pi­ons oder indi­vi­du­ell gestal­te­te Bal­lo­nar­ran­ge­ments set­zen Akzen­te und sor­gen für einen blei­ben­den Eindruck.


Unter­hal­tung für jede Altersgruppe

Wäh­rend die klei­nen Gäs­te meist von Hüpf­bur­gen begeis­tert sind, sor­gen Live-Musik, DJs oder Show­ein­la­gen für das pas­sen­de Pro­gramm bei Erwach­se­nen. Künst­le­ri­sche Bei­trä­ge – von Zau­be­rern über Wal­king Acts bis zu Bal­lon­künst­lern – wer­ten das Event zusätz­lich auf und schaf­fen abwechs­lungs­rei­che Unter­hal­tung für jede Generation.


Kuli­na­ri­sches Kon­zept: Cate­ring mit System

Ein gelun­ge­nes Fest wird häu­fig an der Qua­li­tät des Essens gemes­sen. Ein pro­fes­sio­nel­les Cate­ring – ob in Form von Food­trucks, BBQ-Sta­tio­nen oder ele­gan­tem Buf­fet – garan­tiert nicht nur geschmack­li­che Viel­falt, son­dern auch orga­ni­sa­to­ri­sche Erleich­te­rung. Ergänzt wird dies durch pas­sen­de Aus­stat­tung wie Geschirr, Glä­ser, Kühl­tech­nik und Ser­vier­sta­tio­nen. Wer alles aus einer Hand mie­tet, kann sich auf einen rei­bungs­lo­sen Ablauf verlassen.


Rain­bow Events: Spe­zia­list für Gar­ten­par­tys und Outdoor-Events

Wer bei der Pla­nung auf einen erfah­re­nen Part­ner set­zen möch­te, fin­det in Rain­bow Events aus Win­scho­ten einen pro­fes­sio­nel­len Dienst­leis­ter für Gar­ten­fes­te jeder Art – ob pri­vat, geschäft­lich oder ver­eins­ba­siert. Das Unter­neh­men bie­tet ein umfang­rei­ches Port­fo­lio, das von Zelt­ver­leih über Cate­ring, Deko­ra­ti­on, Luft­bal­lons, Künst­ler­ver­mitt­lung bis hin zu Hüpf­bur­gen reicht.

Mit Krea­ti­vi­tät, Orga­ni­sa­ti­ons­ta­lent und dem Blick für das gewis­se Extra unter­stützt Rain­bow Events bei der Umset­zung indi­vi­du­el­ler Gar­ten­par­tys – zuver­läs­sig, fle­xi­bel und mit dem nöti­gen Gespür für Stil und Atmosphäre.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen, per­sön­li­che Bera­tung und Miet­an­ge­bo­te sind direkt im Par­ty­shop in Win­scho­ten erhältlich:

📍 Papier­ba­an 2F, 9672 BH Win­scho­ten
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