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Impfangebot mit Impfstoff von AstraZeneca für weitere Personengruppen

Aktuelle Informationen zur Covid-19 Schutzimpfung in Niedersachsen: Impfangebot mit Impfstoff von AstraZeneca für weitere Personengruppen
In der wöchentlichen Telefonkonferenz der Gesundheitsministerinnen und ‑Minister der Länder und des Bundes, hat der Bundesgesundheitsminister am Montag angekündigt, dem Personal in Kindertageseinrichtungen sowie an Grund- und Förderschulen Covid-19-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca mit hoher Priorität zugänglich zu machen. Der Bund will dafür die sogenannte Impf-Verordnung ändern, die die Impfreihenfolge rechtsverbindlich für alle Bundesländer regelt.
Die Bundesregierung ändert damit teilweise ihren Kurs. Ministerpräsident Stephan Weil hatte bereits seit langem die Aufnahme von Lehr- und Betreuungskräften in die Priorisierungsgruppe zwei gefordert. Stephan Weil: „Es ist gut, dass der Bundesgesundheitsminister jetzt zumindest für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Grundschulen, Förderschulen und Kindertagesstätten eine frühzeitige Impfung vorsieht. Allerdings ist das nur ein erster Schritt. Es ist nicht zu verstehen, dass die Lehrerinnen und Lehrer von älteren Kindern und Jugendlichen ausgenommen sind. Die Bundesregierung sollte in dieser Hinsicht keine halben Sachen machen.”
Derzeit werden in Niedersachsen insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Bürgerinnen und Bürger, die älter sind als 80 Jahre, sowie das Personal in besonders gefährdeten Bereichen der medizinischen Einrichtungen geimpft.
Noch in dieser Woche sollen nach den Planungen des Landes schon erste Personen aus der Gruppe mit einer hohen Priorität für eine Covid-Schutzimpfung mit dem Vakzin von AstraZeneca geimpft werden können. Dies wäre jeweils dann möglich, wenn vor Ort bereits allen Personen unter 65 aus der ersten Gruppe mit der höchsten Priorität ein Impfangebot gemacht wurde und noch Impfstoff von AstraZeneca zur Verfügung steht.
„In der Gruppe mit der höchsten Priorität für eine Schutzimpfung gegen Covid-19 finden sich vergleichsweise wenige Personen, die mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden können, weil sie jünger sind als 65 Jahre. Wir erhalten von ersten Impfzentren bereits die Rückmeldung, dass vor Ort mehr Dosen dieses Impfstoffs zur Verfügung stehen, als impfberechtigte und impfwillige Personen aus dieser Gruppe. Wir werden den Impfzentren vor diesem Hintergrund ermöglichen, Personen, die jünger sind als 65 Jahre, aus der zweiten Priorisierungsgruppe mit dem Impfstoff von AstraZeneca zu impfen”, erklärt Gesundheitsstaatsekretär Heiger Scholz.
Zunächst sollen dabei Beschäftigte und Bewohnerinnen und Bewohner der Eingliederungshilfe sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte und anderes medizinisches Personal mit direktem Patientenkontakt ein Impfangebot erhalten. Diese Gruppen haben aufgrund ihrer Lebensumstände oder ihrer beruflichen Tätigkeit weiterhin viele persönliche Kontakte, bei denen Abstandsregeln häufig nicht eingehalten werden können. Das Land arbeitet daran, in den kommenden Wochen immer mehr Niedersächsinnen und Niedersachsen aus der zweiten Prioritätsgruppe, die jünger sind als 65 Jahre, ein Impfangebot mit AstraZeneca zu machen.
Nach der nun angekündigten Änderung der Impf-Verordnung könnten auch schon bald die genannten Beschäftigten im Bildungsbereich ein Impfangebot erhalten. Entsprechende vorbereitende Gespräche zwischen dem Gesundheits- und dem Kultusministerium sowie den kommunalen Spitzenverbänden finden noch in dieser Woche statt.
Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Ich begrüße, dass unsere Initiativen zur Priorisierung von Kita und Schule Erfolg hatten. Der Druck, den Niedersachsen über die Jugend- und Familienministerkonferenz sowie über die Kultus- und Gesundheitsministerkonferenz erzeugt hat, zahlt sich jetzt aus. Konsequent wäre es jetzt, das gesamte Schulpersonal zu impfen.
Die pädagogische Arbeit mit kleinen Kindern und mit den jüngsten Schülerinnen und Schülern erfordert auch körperliche Nähe. Abstandhalten ist weder möglich noch wünschenswert. In den Krippen, Kindergärten und Grundschulen werden daher an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ganz besondere Anforderungen gestellt, die auch einen besonderen Schutz rechtfertigen. Die Änderung der Impf-Verordnung ist allerdings nur der erste Schritt, weitere müssen folgen.
Insbesondere muss Impfstoff zügig und direkt an die Kitas und die Schulen. Die Aussendung mobiler Teams wäre hier wünschens- und erstrebenswert. Grundsätzlich gilt: Der Dreiklang aus Impfen, Testen und konsequenter Anwendung der AHA+L‑Regeln ist der Schlüssel zu weiteren Öffnungsschritten bei Kindertageseinrichtungen und Schulen. Die entsprechenden Konzeptionierungen laufen.
Wie es weitergeht im Bildungsbereich, werden wir wie besprochen nach den kommenden Bund-Länder-Gesprächen Anfang März festlegen. Viele andere Länder haben sich heute auf den niedersächsischen Weg begeben, mehr Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Wir bleiben vorerst auf diesem Weg. Die Entwicklung der aktuellen Infektionslage macht mir dabei Kopfzerbrechen, wir sind derzeit nicht auf dem Weg hin zu großen Öffnungen. Offenkundig haben sich die Coronavirus-Mutationen eingenistet und bremsen eine weitere Verbesserung der Lage aus. Nach wie vor bleibt das Ziel, im März mehr Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen zu holen — sicher und verantwortbar.”
„Wir erwarten in den kommenden Wochen weiterhin größere Lieferungen des Impfstoffes von AstraZeneca, der dann auch für die Impfung der Beschäftigten in Kindertagesstätten sowie Grund- und Förderschulen genutzt werden kann.” Denkbar sei es, die mobilen Impfteams, die in den Landkreisen und kreisfreien Städten große Fortschritte bei der Impfung der Bewohnerinnen und Bewohner der Alten- und Pflegeheime machen, auch im Bereich von Schule und Kita einzusetzen, so Gesundheitsstaatssekretär Heiger Scholz.
Hintergrund:
Mit Stand von Sonntagabend hatten die mobilen Teams 96 Prozent aller stationären Alten- und Pflegeheime in Niedersachsen mindestens einmal aufgesucht, in 71 Prozent der Einrichtungen fanden auch schon die Zweitimpfungen statt.
Von den rund 72.000 Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca, die das Land bisher an die Impfzentren ausgeliefert hat, waren am Sonntagabend rund 20.000 Dosen verimpft. Damit liegt Niedersachsen auf Platz drei im Ländervergleich. Bis Mittwoch liefert das Land weitere rund 69.000 Dosen dieses Impfstoffs an die Impfzentren aus.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO Leer
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24/7 Automatenkioske in Niedersachsen: Gericht kippt Öffnungsbeschränkungen

Symbolfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO — Automatenkiosk in Rhauderfehn
Automatenkioske in Niedersachsen: Grünes Licht für durchgehende Öffnungszeiten
Gute Nachrichten für Betreiber von Automatenkiosken in Niedersachsen: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Automatenshops nicht den dauerhaften Ladenöffnungszeiten unterliegen . Damit dürfen diese Shops auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr geöffnet bleiben – ein Urteil, das für viele Betreiber erfreulich sein dürfte.
Hintergrund des Urteils
Die Stadt Papenburg hatte im Juni 2024 einen 30 m² großen Automatenshop auferlegt, dessen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden beschränkt waren. Begründet wurde dies mit dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) , das auch für Automatenshops gelten soll. Dagegen wehrte sich die Betreiberin des Shops gerichtlich – und bekam nun in zweiter Instanz Recht.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht argumentierte, dass der Automatenshop nicht unter das Ladenöffnungsgesetz falle . Bereits das frühere bundesweite Ladenschlussgesetz habe solche Geschäfte nicht erfasst, und der Landesgesetzgeber habe mit der Reform 2006 eher eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beabsichtigt. Auch der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe steht einer durchgehenden Öffnung nicht entgegen, da Kunden ihre Ruhezeiten selbst bestimmen könnten.
Folgen für Automatenkioske
Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen für die weitere Verbreitung von Automatenkiosken in Niedersachsen . Immer mehr Betreiber setzen auf das Konzept von personalfreien 24/7‑Verkaufsstellen , um Kunden auch außerhalb regulärer Ladenöffnungszeiten mit Waren zu versorgen.
Da der Beschluss unanfechtbar ist, dürfte er auch über Papenburg hinaus Signalwirkung für andere Kommunen in Niedersachsen haben. Betreiber von Automatenkiosken können sich somit auf stabile rechtliche Rahmenbedingungen verlassen und ihre Standorte künftig ohne zeitliche Einschränkungen betreiben.
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Niedersachsen: Rekord-Gemüseernte 2024 – Speisezwiebeln auf Platz 1!

Große Gemüseernte in Niedersachsen: Speisezwiebeln dominieren Anbau
Die Gemüseproduktion in Niedersachsen hat im Jahr 2024 einen deutlichen Zuwachs verzeichnet. Nach Angaben des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN) konnten 900 Betriebe auf einer Anbaufläche von 24.500 Hektar insgesamt 757.145 Tonnen Gemüse ernten. Dies entspricht einer Steigerung von 13,2% im Vergleich zum Vorjahr. Besonders bemerkenswert ist das Wachstum des Anbaus unter begehbaren Schutzabdeckungen, der sich um 11,0% vergrößerte und mittlerweile 115 Hektar umfasst.
Speisezwiebeln lösen Spargel als führende Kultur ab
Die Anbauflächen für verschiedene Gemüsesorten entwickelten sich unterschiedlich. Während der Spargelanbau weiterhin rückläufig ist (-7,9% gegenüber 2023), gewannen Speisezwiebeln zunehmend an Bedeutung. Mit einer Anbaufläche von 5.498 Hektar (+26,9%) überholten sie den Spargel und wurden zum Gemüse mit der größten Freilandanbaufläche in Niedersachsen. Auch die Erntemenge der Speisezwiebeln wuchs um 16,8% auf 252.122 Tonnen. Möhren und Karotten belegten mit 153.487 Tonnen (+7,6%) den zweiten Platz in der Erntemenge.
Grünkohlanbau erholt sich nach Rückgang
Das für Niedersachsen traditionelle Wintergemüse, der Grünkohl, konnte sich nach einem Rückgang im Jahr 2023 wieder erholen. Die Anbaufläche stieg von 344 Hektar auf 383 Hektar und näherte sich damit dem Niveau von 2022 an. Die Erntemenge lag mit 7.177 Tonnen sogar über den Werten der letzten Jahre.
Gewächshausanbau wächst um 11%
Ein weiterer Trend zeigt sich im geschützten Gemüseanbau. Die Anbauflächen in Gewächshäusern wurden um rund 11% erweitert, was zu einer Ertragssteigerung von 20,9% führte. Insgesamt wurden 37.553 Tonnen Gemüse aus geschütztem Anbau geerntet. Den größten Anteil daran hatten Salatgurken mit 25.691 Tonnen (68,4%), gefolgt von Tomaten mit 9.580 Tonnen (25,5%) und Paprika mit 1.502 Tonnen (4,0%).
Mehr Öko-Gemüse im Freiland
Auch der ökologische Gemüseanbau legte wieder zu. 196 Betriebe bewirtschafteten 2.611 Hektar ökologisch, was einem Anteil von 10,7% der gesamten Freilandgemüse-Anbaufläche entspricht. Nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren konnte die ökologische Anbaufläche um 15,4% gesteigert werden. Die Erntemenge aus biologischem Anbau wuchs um 21,2% auf 81.918 Tonnen, was 11,4% der gesamten Freilandernte ausmachte.
Zusammenfassung
Trotz vereinzelter wetterbedingter Ernteausfälle konnte Niedersachsen seine Gemüseproduktion im Jahr 2024 deutlich steigern. Besonders der Anbau von Speisezwiebeln nahm weiter zu, während sich der Spargelanbau weiter verringerte. Auch die ökologische Landwirtschaft und der Gewächshausanbau verzeichneten Zuwächse. Diese Entwicklungen zeigen eine zunehmende Anpassung der niedersächsischen Gemüseproduktion an veränderte Marktbedingungen und klimatische Herausforderungen.
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