News
Kleinster Raddampfer der Schweiz macht Halt in Leer und Stickhausen

LIBERTY BELLE auf dem Sarnersee (Copyright: Martha und Beat Bolzern )
Der kleinste Raddampfer der Schweiz, Liberty Bell, durchquert auf seiner Reise von Rheine nach Wilhelmshaven das Feriengebiet “Südliches Ostfriesland”.
Morgen, 8. Juni, macht der Blickfang zwei Tage Halt im Hafen von Leer, am Dienstag setzt der Dampfer seine Reise über Stickhausen fort und erreicht am Mittwoch Marcardsmoor.
Zur LIBERTY BELLE (Informationen der Eigner) Die LIBERTY BELLE wurde 1987 von G. Lancaster Jones in England erbaut und ist der kleinste Raddampfer der Schweiz. Es war das Letzte einer Dreier-Serie von kleinen Raddampfer und hat eine Länge von 7,5 Metern. 1993 kam das Boot in die Schweiz und erhielt erste Modifikationen wie der Umbau der Befeuerung von Gas auf Holz/Kohle.
2004 kam das Boot in den Besitz der aktuellen Eigner, welche es umfassend umbauten. So wurden unter anderem neue Schaufelräder und eine neue Dampfmaschine konstruiert und eingebaut. Dudurch wurde das Boot soweit betriebssicher, dass auch längere Tagesfahrten möglich wurden.
2007 drängte sich einen Generalumbau auf bei dem die Raumaufteilung geändert und der Innenausbau komplett neu erstellt wurde. Dank dem schließbaren Verdeck wurde man unabhängiger vom Wetter, wodurch auch mehrtägige Fahrten möglich wurden.
Im Verlauf der Jahre befuhren die Eigner Gewässer in ganz Europa, von der Loire im Westen, Venedig im Süden, der Elbe im Osten bis hin zu schottischen Gewässer im hohen Norden.
Im Jahre 2010 wurde der Dampfkessel dahingehend modifiziert, dass für längere Auslandfahrten eine Ölfeuerung eingebaut werden konnte. Für die Kanäle/Brückenquerungen von Venedig wurde 2014 der Kamin umklappbar gemacht. Da die Ölbrenner der ersten Generation relativ laut und sehr diffizil zum Einstellen waren, drängte sich im Jahre 2018 eine vollständige Neukonstruktion auf. Durch die aktuellen Brenner, welche nun flüsterleise, einfach zu warten und sehr betriebssicher sind, kann die LIBERTY BELLE mit Sicherheit auch in Zukunft auf längeren Auslandfahrten bewundert werden.
Anzeige:
Burger und Kinobesuch für lau? 

Mit der Vita-Card kein Problem!
Jeden ersten Freitag im Monat zeigt das Kino Leer einen #SneakPreview. Zeige die #VitaCard vor und Deine Begleitperson zahlt keinen Eintritt!
Vor dem Kino noch zu Biggie B ( Mühlenstraße 30 in Leer ) ? Dann zeige Deine #VitaCard vor und Du erhälst Beim Kauf eines Menüs Deiner Wahl einen #BiggieCheesegratis dazu. **Gültig bis 30.06.2019**
Diese und viele weitere #Deals und #Angebote nutzen Inhaber der VitaCard täglich beim #Shoppen, in der #Freizeit oder beim #Wellnessbesuch. Die VitaCard ist das digitale #Gutscheinbuch vom Leserecho Verlag. Die VitaCard ist für ewig gültig! Die VitaCard kosten einmalig nur 29,00 Euro.
Clever – Einmal zahlen – stetig nutzen!
Wer die VitaCard zum Beispiel bei Biggie B kauft, erhält einen Gutschein in Höhe von 20,00 Euro gratis dazu. Damit kostet die VitaCard nur 9,00 Euro

News
Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung

Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
-
Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
-
Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
-
Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
-
Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
-
Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
-
Träger öffentlicher Aufgaben
-
Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
-
-
Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
-
Wahlwerbung
-
Irreführende Werbung
-
Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
-
3. Gestaltungsregeln
-
Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
-
Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
-
Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
-
Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
-
Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
-
Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
-
Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
-
Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
-
Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
-
Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
-
Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
Anzeige
Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.
News
Notar Leer – So finden Sie den passenden Notar für Immobilien, Erbe & Verträge

Alt eingesessene Notare in der Mühlenstraße in Leer – erfahrene Ansprechpartner für Immobilienrecht, Erbrecht und Vertragsbeurkundungen.
Notar Leer – Ihr zuverlässiger Partner für rechtliche Angelegenheiten
Wer in Leer einen kompetenten Notar sucht, steht oft vor wichtigen Entscheidungen. Ob Immobilienkauf, Testament, Unternehmensgründung oder Ehevertrag – der Notar in Leer sorgt dafür, dass rechtliche Vorgänge sicher, transparent und gesetzeskonform ablaufen.
Warum ist ein Notar in Leer so wichtig?
Der Notar ist in Deutschland ein neutraler, staatlich bestellter Rechtsbeistand. Seine Aufgabe:
-
Rechtsgeschäfte beurkunden
-
Parteien umfassend beraten
-
Rechtssicherheit gewährleisten
Egal, ob Sie ein Haus in Leer kaufen, Ihr Erbe regeln oder eine Firma gründen – der Notar in Leer sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt und rechtliche Fehler vermieden werden.
Leistungen eines Notars in Leer
Ein Notar in Leer bietet eine Vielzahl an Leistungen, darunter:
-
Immobilienrecht
-
Kaufverträge für Häuser, Wohnungen und Grundstücke
-
Eintragungen im Grundbuch
-
-
Erbrecht
-
Testamente und Erbverträge
-
Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
-
-
Familienrecht
-
Eheverträge
-
Scheidungsfolgenvereinbarungen
-
-
Gesellschaftsrecht
-
Gründung von Unternehmen
-
Änderungen im Handelsregister
-
-
Beglaubigungen
-
Unterschriften
-
Dokumente und Vollmachten
-
Anzeige
Tipps zur Auswahl des richtigen Notars in Leer
-
Lokale Erfahrung: Ein Notar aus Leer kennt regionale Besonderheiten, z. B. bei Immobilienverträgen.
-
Spezialisierung: Achten Sie darauf, ob der Notar im für Sie relevanten Rechtsgebiet Erfahrung hat.
-
Erreichbarkeit: Gute Terminverfügbarkeit und persönliche Beratung sind ein Qualitätsmerkmal.
-
Transparenz: Ein seriöser Notar erklärt Abläufe und Kosten verständlich.

Notar Leer – Sicherheit und Vertrauen
Ein Notar in Leer ist Ihr verlässlicher Partner für rechtlich sichere Verträge und Dokumente. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass Ihre Angelegenheiten korrekt geregelt werden – von der Immobilienübertragung bis zur Unternehmensgründung.
Wenn Sie auf Qualität, Erfahrung und rechtliche Sicherheit setzen, ist ein lokaler Notar in Leer die beste Wahl.

News
Arbeitsplatz Stall: Landkreis Leer gefragt! Zu wenig Zeit für die Tiere?

Studie untersucht Agrar-Jobs – vom Arbeitsplatz-Risiko „Huftritt“ bis zum Lohn
Umfrage für Beschäftigte in der Tierhaltung im Kreis Leer gestartet
Leer. Wer im Landkreis Leer in der Tierhaltung arbeitet, kann jetzt an einer bundesweiten Studie teilnehmen, die die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft genauer unter die Lupe nimmt. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.
Der Online-Fragebogen richtet sich an Beschäftigte und Auszubildende, die regelmäßig mit Tieren zu tun haben – vom Füttern bis zur Stallpflege. Die Teilnahme ist anonym und dauert nach Angaben der IG BAU nur etwa 15 Minuten. Mitmachen ist per Smartphone, Tablet oder Computer möglich unter:
Bitte Hier Klicken: Umfrage unter Beschäftigten in der Tierhaltung und Tierzucht
Die Umfrage läuft noch bis zum 14. September.
„Die Arbeit mit Tieren in der Aufzucht oder Mast ist alles andere als ein 08/15-Job“, betont Gabriele Knue von der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Erstmals befragt ein Forscherteam des gewerkschaftsnahen PECO-Instituts gezielt Menschen in der Tierzucht und ‑haltung zu Themen wie Lohn, Arbeitszeiten, Arbeitsdruck und Zufriedenheit im Beruf. Auch Risiken wie Verletzungen durch Tiere, Staubbelastung oder andere Arbeitsschutzfragen werden beleuchtet.
Knue hebt hervor, dass es in der Landwirtschaft besondere Herausforderungen gebe: „Dort, wo Tiere im Stall stehen, ist die Woche immer sieben Tage lang.“ Besonders interessiert die Wissenschaftler, ob Beschäftigte genügend Zeit haben, sich um die Tiere zu kümmern – oder ob der Arbeitsdruck zu hoch ist.
Die IG BAU hofft, dass auch möglichst viele Landwirtinnen, Landwirte und Stallmitarbeiter aus dem Kreis Leer teilnehmen, damit ihre Situation in die Auswertung einfließt. Das Projekt wird von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert.
Anzeige