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Landesweiten Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Althusmann: Wer rechtswidrig arbeitet oder beschäftigt, schadet Wirtschaft und Sozialsystem
Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung haben vom 07.10.–12.10.2021 126 Bedienstete der Kommunen, 202 Beschäftigte des Zolls sowie 25 Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden, der Gewerbeaufsichtsämter, der Jobcenter, der Polizei und der Deutschen Rentenversicherung landesweit 597 Betriebe und 1540 Personen überprüft. Dabei wurden mutmaßlich in 39 Fällen Handwerkstätigkeiten ohne die erforderliche Eintragung ausgeübt und in 12 Fällen einem Gewerbe ohne die erforderliche Anmeldung nachgegangen.
In 107 Fällen führt der Zoll weitere Prüfungen durch, ob der vorgeschriebene Mindestlohn gezahlt wurde und in 123 Fällen, ob Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge nicht bzw. nicht in richtiger Höhe abgeführt haben. Darüber hinaus befinden sich 6 Sachverhalte hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs sowie 49 Sachverhalte mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in der Klärung. Zudem stellten die Zöllnerinnen und Zöllner 68 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße fest, etwa gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten. Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Zweimal jährlich werden in Niedersachsen gemeinsame Kontrollen von Landkreisen, selbstständigen Städten und kreisfreien Städten in Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter (FKS) insbesondere in der Baubranche landesweit vorgenommen. Koordiniert wird diese Aktion vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium und der Generalzolldirektion.
Niedersachsens Wirtschafts- und Arbeitsminister Dr. Bernd Althusmann lobte die Kontrollen: „Durch die gute Zusammenarbeit der beteiligten Behörden konnten wir einen weiteren Erfolg im Kampf gegen die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verzeichnen. Wer rechtswidrig arbeitet oder beschäftigt, schadet nicht nur unserer Wirtschaft, sondern auch dem gesamten Sozialsystem. Die Folge sind Wettbewerbsverzerrungen und prekäre Arbeitsverhältnisse. Das müssen wir verhindern. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit steht auch zukünftig im Fokus der Niedersächsischen Landesregierung.”
Hans Josef Haas, Vizepräsident der Generalzolldirektion, sagte zu den Aktionstagen: „Ein wesentlicher Faktor für eine erfolgreiche Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist die Zusammenarbeit. Diese Erkenntnis haben wir nicht nur in Niedersachsen gewonnen, sondern auch in anderen Bundesländern. Deshalb werden wir die Kooperation mit allen an der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit beteiligten Partnern weiter vertiefen.”
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Ergebnisse aus den einzelnen Regionen:
Im Bereich Braunschweig waren insgesamt 76 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie sieben Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörden und der Gewerbeaufsichtsämter in den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim und der Städte Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg und Goslar im Einsatz. Für den Bereich des Landkreises Wolfenbüttel führte die Stadt Salzgitter die Überprüfungen durch, nachdem ihr die Aufgabe durch Abschluss einer Zweckvereinbarung übertragen wurde. Es wurden 119 Betriebe und 311 Personen überprüft. Dabei wurden 19 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen Handwerks- und Gewerbeordnung festgestellt.
Besondere Vorkommnisse: Im Landkreis Gifhorn wurden drei bosnische Staatsangehörige mit slowenischen Aufenthaltstitel angetroffen, die rechtswidrig einer Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgingen. Die Ausländerbehörde hat die Ausreise veranlasst. Zudem mussten im Landkreis Gifhorn wegen gravierender Arbeitsschutzmängel Baustellen stillgelegt werden. Im Landkreis Göttingen flüchteten drei Arbeiter beim Eintreffen der Bediensteten von der Baustelle.
Im Bereich Oldenburg waren insgesamt 121 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie neun Bedienstete der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, der Ausländerbehörde, der Polizei und des Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wittmund und der Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg, Osnabrück und Lingen im Einsatz. Es wurden 225 Betriebe und 622 Personen überprüft. Dabei wurden 11 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen Handwerks- und Gewerbeordnung festgestellt.
Besondere Vorkommnisse: Im Landkreis Emsland wies sich eine Person mit einem gefälschten Reisepass aus. In der Stadt Emden zeigten zwei Personen gefälschte rumänische ID-Karten vor, die eingezogen wurden. Es handelte sich um ukrainische und moldawische Staatsangehörige, die aufgefordert wurden, Deutschland zu verlassen. Auf einer Baustelle im Landkreis Vechta wurde eine Person angetroffen, die bereits zur Aufenthaltsermittlung zwecks Abschiebung ausgeschrieben war.
Im Bereich Hannover waren insgesamt 56 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie vier Bedienstete der Ausländerbehörde, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und des Gewerbeaufsichtsamtes in den Landkreisen Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg, Schaumburg, der Region Hannover, der Landeshauptstadt Hannover und den Städten Hameln und Hildesheim im Einsatz. Es wurden 106 Betriebe und 248 Personen überprüft. Dabei wurden 19 mutmaßliche Rechtsverstöße gegen Handwerks- und Gewerbeordnung festgestellt.
Besondere Vorkommnisse: In der Landeshauptstadt Hannover wurde auf zwei Baustellen die weitere Tätigkeit wegen Arbeitsschutzmängeln untersagt.
Im Bereich Lüneburg waren insgesamt 100 Bedienstete der Kommunen und der FKS sowie fünf Bedienstete der Ausländerbehörde, des Jobcenters, der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft in den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden und der Stadt Cuxhaven im Einsatz. Es wurden 147 Betriebe und 359 Personen überprüft. Dabei wurden zwei mutmaßliche Rechtsverstöße gegen Handwerks- und Gewerbeordnung festgestellt.
Besondere Vorkommnisse: Im Landkreis Uelzen wiesen sich zwei Arbeiter mit ukrainischer Staatsangehörigkeit mit polnischem Visum aus. Die Ausländerbehörde hat die Ausweisung veranlasst. Im Landkreis Celle konnten sich drei Personen der Kontrolle durch Flucht entziehen.
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Hundehaftpflichtversicherung in Niedersachsen – Pflicht, Leistungen und Strafen für Hundehalter

Hundehaftpflichtversicherung in Ostfriesland – Ihr Schutz in Leer und Umgebung
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Die Allianz Hundehaftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz bei Personen‑, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihren Hund verursacht werden. Ob beim Spaziergang, im Urlaub oder auf dem Hundeplatz – mit einer Versicherungssumme von bis zu 100 Millionen Euro sind Sie auf der sicheren Seite.
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In Niedersachsen besteht eine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflicht – unabhängig von Rasse oder Größe. Wer in Leer oder Ostfriesland einen Hund hält, muss eine entsprechende Versicherung nachweisen können. Die Allianz bietet hier einen zuverlässigen und leistungsstarken Schutz.
Das leistet die Allianz Hundehaftpflichtversicherung:
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Schutz bei Personen‑, Sach- und Vermögensschäden
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Absicherung bei Mietsachschäden, z. B. in Mietwohnungen oder Ferienunterkünften
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Kostenübernahme bei ungewolltem Deckakt
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Forderungsausfalldeckung, wenn Sie durch einen nicht versicherten Hund geschädigt werden
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Mitversicherung von Hundesittern, Gassigängern oder Freunden
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Hundehaftpflichtversicherung in Niedersachsen – Das sollten Hundehalter in Leer und Ostfriesland wissen
In Niedersachsen – und damit auch in der Stadt Leer und ganz Ostfriesland – gilt: Eine Hundehaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund zu versichern – mit einer Ausnahme: Welpen unter sechs Monaten.
✅ Versicherungspflicht für Hunde in Niedersachsen
Alle Hundehalter müssen für ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Pflicht gilt unabhängig von Rasse oder Größe des Tieres. Nur Hunde unter sechs Monaten sind von der Versicherungspflicht befreit.
💶 Mindestversicherungssumme gesetzlich geregelt
Die Versicherung muss bestimmte Mindestdeckungssummen erfüllen:
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500.000 € für Personenschäden
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250.000 € für Sachschäden
Diese Beträge sichern Sie als Halter ab, wenn Ihr Hund Dritten Schaden zufügt – etwa durch einen Biss, einen Unfall oder das Zerstören fremden Eigentums.
⚠️ Was passiert ohne Hundehaftpflicht?
Wer seinen Hund nicht versichert, riskiert hohe Geldstrafen. Die Bußgelder können in Niedersachsen bis zu 10.000 Euro betragen. Es lohnt sich also nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch finanziell, dieser Pflicht nachzukommen.
📌 Zusatzinfos für Hundehalter in Leer und Umgebung:
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Hundesteuer: Zusätzlich zur Versicherung wird eine Hundesteuer erhoben. Die Höhe richtet sich nach Gemeinde, Anzahl der Hunde und ggf. Einstufung als „gefährlicher Hund“.
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Besondere Regelungen: In Niedersachsen gelten darüber hinaus spezielle Vorschriften für das Halten von Hunden, z. B. Leinenpflicht oder Sachkundenachweise bei bestimmten Hunderassen.
Gut abgesichert in Leer: Allianz Hundehaftpflicht bei Heidi Noormann
In Leer (Ostfriesland) steht Ihnen Heidi Noormann, Allianz-Agentur, als persönliche Ansprechpartnerin zur Seite. Hier erhalten Sie kompetente Beratung und maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Ihren Hund – inklusive gesetzlich vorgeschriebener Mindestdeckung und starken Zusatzleistungen.
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