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Mehrkosten im Rahmen der Modernisierung der Seeschleuse
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Kreisfeuerwehr Leer: Martin Stebner und Hans Hermann Leehmhuis gewählt.
Auf dem Foto sind Martin Stebner, Hans Hermann Leehmhuis, Landrat Matthias Groote und Kreisbrandmeister Ernst Berends zu sehen.
Kreisfeuerwehr Leer stellt Weichen für die Zukunft: Führungswechsel in den Brandabschnitten Nord und Süd
Wichtige personelle Entscheidungen bei der Kreisfeuerwehr Leer: Hans Hermann Leehmhuis und Martin Stebner mit großer Mehrheit zu neuen Brandabschnittsleitern gewählt.
Bei der Kreisfeuerwehr Leer sind wichtige Weichen für die zukünftige Führung der beiden Brandabschnitte Nord und Süd gestellt worden. Am Dienstagabend, 25. August 2026, kamen die Orts- und Gemeindebrandmeister der beiden Brandabschnitte zusammen, um über die Besetzung der Führungspositionen zu entscheiden.
Der Termin fand im Rahmen eines besonderen Abends statt: Neben den Wahlen stand auch die offizielle Übergabe des neuen Großtanklöschfahrzeugs (GTLF) auf dem Programm.
Geheime Wahl für die neuen Brandabschnittsleiter
Bei der Wahl der Brandabschnittsleiter gelten besondere formale Anforderungen. Da es sich bei den Ämtern um Positionen als Ehrenbeamte des Landkreises Leer handelt, wurde die Wahl ordnungsgemäß schriftlich und geheim durchgeführt.
Für den Brandabschnitt Süd stellten sich insgesamt drei erfahrene Feuerwehrkameraden zur Wahl. Die Wahlberechtigten sprachen sich mit großer Mehrheit für Hans Hermann Leehmhuis von der Feuerwehr Bunde aus. Er soll künftig die Verantwortung für den Brandabschnitt Süd übernehmen.
Auch im Brandabschnitt Nord fiel die Entscheidung mit großer Mehrheit. Dort wurde Martin Stebner von der Feuerwehr Leer zum neuen Brandabschnittsleiter gewählt.
Damit stehen die vorgesehenen Nachfolger für die beiden wichtigen Führungspositionen innerhalb der Kreisfeuerwehr Leer fest.
Formale Bestätigung durch den Kreistag steht noch aus
Mit der Wahl ist das Verfahren allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. Bevor Hans Hermann Leehmhuis und Martin Stebner ihre neuen Ämter offiziell antreten können, muss der Kreistag des Landkreises Leer die jeweiligen Wahlen noch formell bestätigen.
Erst nach diesem Beschluss können die beiden gewählten Feuerwehrkameraden ihre neuen Funktionen offiziell übernehmen.
Die Wahl ist damit ein wichtiger Schritt für die weitere Organisation und Führung der Kreisfeuerwehr Leer. Die Brandabschnittsleiter übernehmen innerhalb der Feuerwehr wichtige Aufgaben und tragen Verantwortung für die jeweiligen Brandabschnitte.
Neue Führung für Nord und Süd
Mit der Wahl von Martin Stebner für den Brandabschnitt Nord und Hans Hermann Leehmhuis für den Brandabschnitt Süd haben die Wahlberechtigten ein deutliches Signal gesetzt. Beide Feuerwehrkameraden verfügen über langjährige Erfahrung im Feuerwehrwesen und sollen künftig Verantwortung auf Ebene der Kreisfeuerwehr übernehmen.
Die endgültige Entscheidung über die Besetzung der beiden Ehrenbeamtenstellen liegt nun beim Kreistag.

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Landgericht Aurich: Vier neue Strafverfahren wegen Vergewaltigung, Raub und Betrug
Vier neue Strafverfahren: Landgericht verhandelt schwere Vorwürfe in Ostfriesland
In der ersten Septemberwoche beginnen am Landgericht mehrere erstinstanzliche Strafverfahren. Die Fälle reichen von dem Vorwurf einer Vergewaltigung über schwere Gewaltkriminalität bis hin zu bandenmäßigem Betrug und Geldwäsche. Verhandelt wird in Aurich und Emden betreffend Taten aus den Jahren 2022 bis 2025.
Das Landgericht hat die neu beginnenden erstinstanzlichen Strafverfahren für die Kalenderwoche 36 bekannt gegeben. Insgesamt stehen vier Verfahren vor den Großen Strafkammern beziehungsweise der Großen Jugendkammer an. Die Vorwürfe sind unterschiedlich, teilweise geht es um schwere Straftaten.
Wichtig: Bei sämtlichen Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Die Hauptverhandlungen dienen dazu, zu klären, ob die erhobenen Vorwürfe tatsächlich zutreffen.
Vergewaltigung in Emden: Prozess gegen 37-Jährigen beginnt
Am 31. August 2026 um 9 Uhr beginnt unter dem Aktenzeichen 11 KLs 10/26 ein Verfahren vor der 4. Großen Strafkammer. Den Vorsitz führt der Vorsitzende Richter am Landgericht Dr. Gralla. Verhandelt wird in Saal 116.
Angeklagt ist ein 37-jähriger Mann aus Emden. Ihm wird vorgeworfen, im November 2025 in seiner Wohnung in Emden eine während der Tat schlafende Zeugin vergewaltigt zu haben.
Für den ersten Hauptverhandlungstermin sind zwei Zeugen und ein Sachverständiger geladen.
Ein Fortsetzungstermin ist für 7. September 2026 um 9 Uhr in Saal 116 angesetzt.
Vier Fälle von Vergewaltigung und Körperverletzung in Dornum
Ebenfalls vor der 2. Großen Strafkammer beginnt am 2. September 2026 um 9 Uhr ein weiteres Strafverfahren. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 11 KLs 48/23. Den Vorsitz hat die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dr. Fuchs.
Angeklagt ist ein 38-jähriger Mann aus Dornum. Ihm wird vorgeworfen, zwischen Januar 2022 und Mai 2022 in Dornum und an anderen Orten in insgesamt vier Fällen jeweils durch dieselbe Handlung eine Vergewaltigung und eine Körperverletzung zum Nachteil seiner damaligen Lebensgefährtin begangen zu haben.
Für den Auftakt sind vier Zeugen geladen.
Die Verhandlung findet im Saal 107 des Amtsgerichts Aurich statt. Als Fortsetzungstermine sind der 9. September und 15. September 2026, jeweils um 9 Uhr, vorgesehen.
Bandenmäßiger Betrug und Geldwäsche: Vier Angeklagte vor der Jugendkammer
Am 2. September 2026 um 9 Uhr beginnt außerdem unter dem Aktenzeichen 13 KLs 14/26 ein umfangreiches Verfahren vor der 1. Großen Jugendkammer. Vorsitzender Richter ist Richter am Landgericht Witte. Verhandelt wird in Saal 108.
In diesem Verfahren müssen sich vier Angeklagte verantworten.
Ein 33-jähriger Angeklagter aus Norden befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 32 und 25 Jahren wohnen ebenfalls in Norden. Der vierte Angeklagte ist 22 Jahre alt und kommt aus Westerholt. Ihm wird vorgeworfen, die Taten als Heranwachsender begangen zu haben.
Dem 33- und dem 32-Jährigen wird zur Last gelegt, zwischen Juli 2023 und März 2024, unter anderem in Norden und Wittmund, als Mitglieder einer Bande gewerbsmäßige Betrugsstraftaten begangen zu haben.
Dabei sollen sich die Täter bei ihren Anrufen gegenüber Geschädigten als Bankmitarbeiter ausgegeben haben. Auf diese Weise sollen sie die Betroffenen dazu bewegt haben, Transaktionen im Online-Banking auf ein Konto der Tätergruppe vorzunehmen.
Dem 33-jährigen Angeklagten wird innerhalb der mutmaßlichen Bande unter anderem die Anwerbung sogenannter Finanzagenten zugeschrieben. Der 32-Jährige soll ihn dabei unterstützt haben.
Den beiden weiteren Angeklagten wird unter anderem Geldwäsche vorgeworfen. Sie sollen unter anderem inkriminierte Gelder für die beiden vorgenannten Angeklagten weitergeleitet haben.
Zum ersten Hauptverhandlungstermin ist ein Dolmetscher geladen.
Das Verfahren ist auf mehrere Termine angesetzt. Weitere Verhandlungstage sind der 23. September, 7. Oktober, 9. Oktober, 30. Oktober, 6. November, 25. November und 27. November 2026.
Schwerer Raub in Emden: Zwei Angeklagte befinden sich in Haft
Am 3. September 2026 um 10 Uhr beginnt unter dem Aktenzeichen 19 KLs 11/26 ein weiteres Verfahren vor der 4. Großen Strafkammer. Den Vorsitz führt erneut der Vorsitzende Richter am Landgericht Dr. Gralla. Die Verhandlung findet in Saal 116 statt.
Angeklagt sind ein 28-Jähriger und ein 22-Jähriger, die sich derzeit beide in Haft befinden.
Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, im November 2025 in Emden gemeinsam mit weiteren, gesondert verfolgten Tatverdächtigen einen schweren Raub und eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben.
Nach dem Tatvorwurf soll die Gruppe am Abend des Tattages mit einem Messer, einem Baseballschläger und einer Schusswaffe in die Wohnung des mutmaßlich Geschädigten in Emden eingedrungen sein.
Dort soll der mutmaßlich Geschädigte mit dem Baseballschläger gegen den Kopf geschlagen worden sein und zu Boden gegangen sein. Im weiteren Verlauf sollen die Täter ihm weitere Schläge mit dem Baseballschläger sowie Tritte zugefügt haben.
Anschließend sollen die Täter das Handy und die Schlüssel des mutmaßlich Geschädigten an sich genommen haben.
Für den ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen und ein Dolmetscher geladen.
Als Fortsetzungstermine sind der 14. September und 21. September 2026, jeweils um 10 Uhr, vorgesehen.
Unschuldsvermutung gilt für alle Angeklagten
Bei der Berichterstattung über die Verfahren ist zu beachten, dass es sich um Vorwürfe der Staatsanwaltschaft beziehungsweise Anklagebehörde handelt, die im Prozess erst noch überprüft werden müssen. Die Hauptverhandlung dient gerade dazu, die erhobenen Vorwürfe aufzuklären.
Für alle Angeklagten gilt daher bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Das Landgericht weist zudem darauf hin, dass sich angesetzte Termine kurzfristig ändern oder ausfallen können. Besucher sollten deshalb die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts beachten.
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Niedersachsens Rettungsdienst soll moderner und schneller werden!
Einsatzfahrzeuge des DRK im Landkreis Leer beim Blaulichttag der Stadt Leer: Die Fahrzeuge und ihre Ausstattung konnten von den Besucherinnen und Besuchern aus nächster Nähe besichtigt werden.
Niedersächsischer Rettungsdienst soll digitaler, schneller und leistungsfähiger werden
Landeskabinett gibt Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes frei – digitale Fallübergabe, bessere Qualitätssicherung und landesweite Intensivtransporte geplant
Hannover, 26. August 2026. Der Rettungsdienst in Niedersachsen soll moderner, effizienter und leistungsfähiger werden. Das Landeskabinett hat am Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zur Einbringung in den Landtag freigegeben.
Mit der geplanten Novellierung will die Landesregierung die Notfallversorgung im Land zukunftsfest aufstellen. Patientinnen und Patienten sollen schneller die passende medizinische Hilfe erhalten, die Qualität des Rettungsdienstes soll weiter verbessert und vorhandene Ressourcen gezielter eingesetzt werden.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Digitalisierung.
Digitale Fallübergabe soll Versorgung beschleunigen
Künftig soll eine digitale Fallübergabe dazu beitragen, die Informationsqualität im Rettungsdienst zu verbessern und sogenannte Medienbrüche zu reduzieren. Informationen sollen damit schneller und strukturierter zwischen den beteiligten Stellen weitergegeben werden können.
Davon verspricht sich die Landesregierung beschleunigte Behandlungsabläufe und eine zielgerichtetere Versorgung. Gleichzeitig soll der Rettungsdienst von Einsätzen mit niedriger Priorität entlastet werden.
Das Ziel: Rettungswagen sollen häufiger für dringende Notfälle zur Verfügung stehen, während Menschen mit weniger akuten Beschwerden schneller an die jeweils passende Versorgungsstruktur vermittelt werden können.
Der Gesetzentwurf soll darüber hinaus eine rechtssichere Grundlage dafür schaffen, relevante Patientendaten digital zwischen den Rettungsleitstellen und dem Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung zu übermitteln.
Qualitätssicherung soll gesetzlich verankert werden
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der geplanten Gesetzesänderung ist die Qualitätssicherung im Rettungsdienst. Dafür soll eine entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen werden.
Die Träger des Rettungsdienstes sollen verpflichtet werden, erforderliche Daten in anonymisierter Form bereitzustellen. Diese Daten sollen systematisch erfasst und ausgewertet werden. Auf diese Weise sollen Qualitätsstandards kontinuierlich weiterentwickelt und die Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes verbessert werden.
Auch die Patientensicherheit steht dabei im Mittelpunkt. Verbesserungspotenziale sollen frühzeitig erkannt werden, damit die Notfallversorgung in Niedersachsen dauerhaft weiterentwickelt werden kann.
Land soll Verantwortung für Intensivtransporte übernehmen
Eine weitere zentrale Änderung betrifft die Intensivtransporte mit Intensivtransportwagen (ITW). Die Trägerschaft für diese hochspezialisierten Transportkapazitäten soll künftig beim Land Niedersachsen liegen.
Durch die landesweite Zuständigkeit sollen Intensivtransporte künftig besser abgestimmt und bedarfsgerechter organisiert werden. Schwerstkranke Patientinnen und Patienten sollen dadurch noch zuverlässiger versorgt werden können.
Gleichzeitig soll die neue Struktur dazu beitragen, vorhandene hochspezialisierte Ressourcen effizienter einzusetzen.
Telefonreanimation soll verpflichtend werden
Auch bei Herz-Kreislauf-Stillständen setzt der Gesetzentwurf auf eine stärkere Unterstützung durch die Rettungsleitstellen.
Künftig sollen die Leitstellen verpflichtet werden, Anrufende im Bedarfsfall zur Durchführung einer Wiederbelebung anzuleiten. Diese sogenannte Telefonreanimation kann eine entscheidende Rolle spielen, wenn ein Mensch einen Herz-Kreislauf-Stillstand erleidet.
Denn jede Minute bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes kann entscheidend sein. Durch die telefonische Anleitung zur Reanimation soll die Zeit bis zum Eintreffen professioneller Hilfe sinnvoll überbrückt und die Rettungskette gestärkt werden.
Verbände begrüßen geplante Änderungen
Im Rahmen der Verbandsbeteiligung haben sich die beteiligten Verbände intensiv mit den geplanten Änderungen auseinandergesetzt. Der Gesetzentwurf wurde dabei mehrheitlich ausdrücklich begrüßt.
Besonders positiv bewertet wurden die vorgesehenen Schwerpunkte. Die Verbände unterstützen die geplanten Maßnahmen grundsätzlich und haben lediglich einzelne Änderungs- und Ergänzungswünsche eingebracht.
Daniela Behrens: „Schnelle, hochwertige und moderne Notfallversorgung“
Niedersachsens Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, betont die Bedeutung der geplanten Reform.
„Unser Ziel ist klar: Wer in Niedersachsen medizinische Hilfe benötigt, soll sich jederzeit auf eine schnelle, hochwertige und moderne Notfallversorgung verlassen können“, erklärt Behrens.
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Rettungsdienst noch leistungsfähiger, effizienter und patientenorientierter aufzustellen.
Die Ministerin hebt dabei insbesondere die vier zentralen Maßnahmen hervor: die digitale Fallübergabe, eine verbindliche Qualitätssicherung, die landesweite Steuerung der Intensivtransporte und die verpflichtende Telefonreanimation.
Diese Maßnahmen sollen die Versorgung der Bevölkerung spürbar verbessern. Gleichzeitig will das Land die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequenter nutzen, die Vernetzung der beteiligten Akteure stärken und vorhandene Ressourcen gezielter einsetzen.
Der Gesetzentwurf wird nun in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren zur geplanten Änderung des Rettungsdienstgesetzes.
Ziel der Landesregierung ist ein Rettungsdienst, der auch künftig schnell, verlässlich und auf einem hohen Qualitätsniveau arbeitet – und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung nutzt, um Menschen im Notfall noch gezielter zu helfen.
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