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Meyer: „Solarpaket gibt Schub für Ausbau der Erneuerbaren“

BUNDESKABINETT BESCHLIESST ERLEICHTERUNGEN FÜR BAU UND BETRIEB VON SOLARANLAGE
Für Privatleute und gewerbliche Betreiber soll der Bau und Betrieb von Solaranlagen einfacher werden. Das hat das Bundeskabinett am (heutigen) Mittwoch in Berlin beschlossen. In Niedersachsen war 2022 das Rekordwachstumsjahr bei PV-Anlagen. Dazu sagt Niedersachsens Klimaschutz- und Energieminister Christian Meyer:
„Das Solarpaket von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gibt den richtigen Schub für den dringend notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Neben mehr Strom aus Wind brauchen wir auch mehr Strom aus Sonne, um die Energiewende zu schaffen. Viele Vorschläge zur Entbürokratisierung und Erleichterung entsprechen auch den Stellungnahmen Niedersachsens zur Solarstrategie. Ich freue mich auch sehr, dass Niedersachsen bei den kürzlichen Ausschreibungen für Freiflächen-PV ebenso auf Platz 2 liegt und bei der installierten Leistung von Balkonkraftwerken pro Einwohnerin und Einwohner bundesweit auf Platz 3. Niedersachsen wird also neben der Spitzenposition bei Windenergie und Biogas auch bei Sonnenenergie immer besser im Zubau.
Insgesamt wurden 2022 etwa 593 Megawatt PV landesweit installiert. Das ist das beste Ergebnis in den vergangenen zehn Jahren und führt in der Summe zu knapp 5.600 Megawatt installierter Leistung in Niedersachsen. Hier gibt es bislang rund 250.000 Anlagen, die Solarstrom erzeugen. Davon sind allein 46.000 im zurückliegenden Jahr gebaut worden, darunter auch viele Stecker-Solaranlagen.
In Niedersachsen haben wir selbst schon erste Weichen gestellt, um die installierte Leistung der Photovoltaik von aktuell 5,6 GW auf 65 GW im Jahr 2035 zu erweitern. Dazu weiten wir die Solarpflicht ab 2025 – zusätzlich zu allen Neubauten – auch auf Dachsanierungen und Parkplätze aus. Außerdem sollen für Freiflächen-Photovoltaik 0,5 Prozent der Landesfläche ausgewiesen werden – am besten eignen sich dafür trockene Flächen, CO2-reiche Flächen zur Wiedervernässung und Böden mit geringer Bodengüte.
Mit dem Solarpaket gibt die Bundesregierung den nötigen Anschub für den Ausbau von 5 GW jährlich, den wir auf dem Plan haben. Dazu passt dann auch, dass mit der Erleichterung von Balkon-Solaranlagen eine pragmatische Lösung für die Beteiligung vieler derartiger Anlagen am PV-Ausbau geschaffen wurde. Denn wir müssen gerade Gebäude und versiegelte Flächen für Photovoltaik nutzen.
Außerdem begrüße ich sehr, dass es auch beim Mieterstrom und Eigenverbrauch weitere Erleichterungen gibt. Bürokratische Hürden einzureißen ist der richtige Weg. Wir müssen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, die aktiv mitmachen wollen, das Leben leichter und einfacher machen. Wir brauchen ihren Schwung, um den Ausbau zu stemmen.
Ganz besonders freue ich mich, dass die Bundesregierung die Solarmodulproduktion gemeinsam mit der EU fördern will, denn wir brauchen dringend wieder eine heimische Produktion. Die Nachfrage ist da. Und sehr gerne kann eine wettbewerbsfähige, heimische Produktion auch in Niedersachsen etabliert werden. Und natürlich brauchen wir den Ausbau der Photovoltaik auch, um die Transformation der Wirtschaft zu schaffen. Mit Photovoltaik lässt sich günstig Strom erzeugen. Wir brauchen außerdem einen günstigen Transformationsstrompreis, damit unsere Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität wettbewerbsfähig bleibt.
Mit dem Ausbau der Erneuerbaren muss aber auch der Netzausbau einhergehen – und zwar unter fairen Bedingungen. Es kann nicht sein, dass Niedersachsen die Wind- und Solarenergie sowie die Netze konsequent ausbaut und damit die Energiewende vorantreibt – und trotzdem der Strom für uns teurer ist als in Bayern. Daher bin ich froh, dass die Bundesnetzagentur eine Reform der Netzentgelte angekündigt hat, mit der die Lasten fairer und gerechter verteilt werden sollen.“

Das Rund-Um-Sorglos-Paket für Balkonkraftwerke: Grüne Energie aus Ostfriesland
Die nachhaltige Energiegewinnung erlebt in Ostfriesland einen neuen Höhepunkt – dank der Installation von Balkonkraftwerken. In dieser Entwicklung spielt der T.I Service Rund ums Haus, Inh. Ingo Ulsamer, eine maßgebliche Rolle. Als erfahrener Dachdecker hat er bereits zahlreiche Anlagen in Ostfriesland und im nördlichen Emsland erfolgreich montiert und in Betrieb genommen. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Rund-Um-Sorglos-Paket?
Individuelle Dachanpassungen und Spezialhalterungen für Balkone
Eine der Schlüsselkomponenten für erfolgreiche Balkonkraftwerke ist die passgenaue Dachanpassung. Hierbei werden spezielle Dachhaken angefertigt, die exakt auf die verschiedenen Dachtypen abgestimmt sind. Doch nicht nur Dächer profitieren von der Expertise von Ingo Ulsamer. Auch für Balkone werden spezielle Halterungen geschaffen, die eine sichere und effiziente Installation der Solaranlagen ermöglichen.
Hochwertige Balkonkraftwerke und zuverlässige Komponenten
Ein Kernaspekt des Rund-Um-Sorglos-Pakets sind die verwendeten Komponenten. Hier setzt Ingo Ulsamer auf höchste Qualität. Die Balkonkraftwerke werden mit hochwertigen Solarmodulen ausgestattet, die vom TÜV-Nord zertifiziert wurden und somit höchsten Standards entsprechen. Diese Module bieten nicht nur eine hohe Leistung, sondern auch eine beeindruckende Leistungsgarantie von 25 Jahren. Die eingesetzten Wechselrichter von APsystems ergänzen dieses Qualitätsversprechen, da sie eine Garantie von bis zu 20 Jahren aufweisen.
Elektrische Perfektion durch maßgefertigte Kabel und Stecker
Damit die Installation der Balkonkraftwerke reibungslos verläuft, ist eine perfekte Verkabelung essentiell. Hier kommt Elektromeister Michael Gerbrand ins Spiel. Er fertigt maßgefertigte Kabel und Stecker an, die exakt auf die Bedürfnisse der Solaranlagen abgestimmt sind. So wird eine optimale Stromübertragung gewährleistet, die eine effiziente Nutzung der erzeugten Energie ermöglicht.
Informieren und Erleben bei LeserECHO-Verlag
Interessenten haben die Möglichkeit, sich vorab von der Leistungsfähigkeit der Balkonkraftwerke zu überzeugen. Eine Musteranlage steht beim LeserECHO-Verlag zur Ansicht bereit. Hier können sie sich umfassend informieren und beraten lassen, bevor sie die nachhaltige Energiezukunft für sich entdecken.
Komfortable Lieferung und lokale Service-Garantie
Das Rund-Um-Sorglos-Paket umfasst nicht nur die hochwertige Installation der Balkonkraftwerke, sondern auch den Service vor Ort. Die Anlagen werden bequem zum vereinbarten Montagetermin angeliefert und installiert. So können die Kunden in Ostfriesland und dem nördlichen Emsland schon bald die Vorteile der grünen Energie nutzen und einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Zukunft leisten.

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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Beschwerde beim Notar einreichen: So hilft die Notarkammer

Das Landgericht Aurich: Hier werden Beschwerden über Notarkosten im Rahmen des Kostenbeschwerdeverfahrens geprüft — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Beschwerden bei Notaren: Ihre Rechte und Wege zur Klärung
Notare übernehmen eine zentrale Rolle bei rechtlich wichtigen Angelegenheiten, wie Immobilienkauf, Testament oder Vertragsbeurkundung. Trotz größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass Beteiligte mit der Arbeit eines Notars nicht zufrieden sind. Die Notarkammer ist in solchen Fällen Ihre erste Anlaufstelle.
Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?
Die Notarkammer fühlt sich besonders den Rechtsuchenden verpflichtet. Wenn Sie Beschwerden gegen die Arbeit eines Notars haben, können Sie diese schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer einreichen. Ziel der Kammer ist es, Vermittler zwischen Beschwerdeführer und Notar zu sein und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wichtig: Die Kammer prüft nicht automatisch die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit, sondern vermittelt zwischen den Beteiligten.
Was gilt für Beschwerden über Notarkosten?
Nicht alle Beschwerden können direkt von der Notarkammer entschieden werden. Kostenrechnungen fallen in ein eigenes Verfahren:
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Das sogenannte Kostenbeschwerdeverfahren (§ 156 KostO) wird bei dem Landgericht eingeleitet, in dessen Bezirk der Notar tätig ist.
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Auf diesem Weg können Sie prüfen lassen, ob die erhobenen Notarkosten gesetzeskonform sind.
Tipps für Beschwerdeführer
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Schriftlich einreichen: Beschwerde klar formulieren und alle relevanten Unterlagen beifügen.
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Fristgerecht handeln: Beschwerden sollten möglichst zeitnah nach dem Vorfall erfolgen.
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Klarheit über den Zuständigkeitsbereich: Die Notarkammer vermittelt bei Beschwerden über die Arbeit des Notars, nicht bei Fragen zu den Gebühren.
Zusammenfassung
Beschwerden bei Notaren sind geregelt und bieten Ihnen die Möglichkeit, Unzufriedenheit offiziell zu äußern und klären zu lassen. Die Notarkammer unterstützt als Vermittler, während Kostenfragen über das Kostenbeschwerdeverfahren beim Landgericht behandelt werden. So bleibt der Schutz der Rechtsuchenden gewährleistet.
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Notarkosten verstehen: So viel kostet ein Notar wirklich

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarkosten: Was Sie wissen sollten
Wer einen Notar beauftragt, fragt sich oft: „Was kostet ein Notar eigentlich?“ Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt, damit Transparenz und Fairness für alle Beteiligten gewährleistet sind. Notare dürfen ihre Gebühren nicht willkürlich festlegen – und das hat seinen Grund.
Gesetzlich vorgeschriebene Notarkosten
Notare sind verpflichtet, ihre Amtstätigkeit nach gesetzlich festgelegten Gebühren abzurechnen. Das bedeutet:
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Vereinbarungen über niedrigere oder höhere Kosten sind nicht erlaubt.
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Die Kosten richten sich nach dem Bedeutungsgrad des Geschäfts, nicht nach dem zeitlichen Aufwand oder der Art der Tätigkeit.
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Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die freie Wahl des Notars nicht von einem vermeintlich „günstigen Preis“ beeinflusst wird.
Diese Regelung schützt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. So können alle Beteiligten sicher sein, dass die Notarkosten fair und transparent berechnet werden.
Wovon hängen die Notarkosten ab?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser Wert ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts – zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, bei Schenkungen oder Erbangelegenheiten.
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Beispiel Immobilie: Je höher der Kaufpreis, desto höher die Notargebühren.
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Beispiel Testament oder Erbvertrag: Komplexe Regelungen können höhere Gebühren bedeuten, da der Geschäftswert hier maßgeblich ist.
Wichtig: Nicht die Dauer oder der Umfang der Arbeit des Notars entscheidet über die Kosten, sondern ausschließlich der wirtschaftliche Wert des beurkundeten Geschäfts.
Warum das wichtig ist
Die gesetzliche Regelung der Notarkosten bietet Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten. Sie schützt davor, dass Interessenkonflikte oder Preisvergleiche die Auswahl eines Notars beeinflussen. So können Sie sich darauf verlassen, dass der Notar unabhängig, unparteiisch und fair tätig wird.
Notarkosten sind gesetzlich geregelt und transparent. Wer die Hintergründe kennt, kann sich gut auf die Beurkundung vorbereiten und versteht, warum der Preis nicht variabel ist. Die Kosten spiegeln immer den Wert des Rechtsgeschäfts wider – nicht den Aufwand des Notars.
