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NABU: Flächenverbrauch muss bis 2030 auf Netto-Null gesenkt werden

NABU-Grundsatzprogramm zum Planen und Bauen in Deutschland vorgelegt |
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Berlin – Der NABU fordert, dass ab 2030 keine neuen Flächen mehr zur Bebauung ausgewiesen werden, wenn nicht an anderer Stelle ein Ausgleich für die Natur geschaffen wird. Das ist eine der Kernforderungen des jetzt vorgelegten NABU-Grundsatzprogramms zum nachhaltigen Planen und Bauen in Deutschland. Notwendig ist die Erweiterung der Baugesetzgebung um ein Flächenspargesetz, welches verbindlich regelt, wie diese „Netto-Null“ des Flächenverbrauchs zu erreichen ist. Es muss die Länder verpflichten, ihren Städten und Gemeinden verbindliche Ziele vorzugeben, so dass der Flächenverbrauch wirksam verringert wird. Tag für Tag werden in Deutschland rund 58 Hektar Landschaft für Gewerbe, Wohnungsbau, Verkehr und Erholungsflächen verbraucht – das entspricht jährlich einer Flächengröße der Dimension zwischen Duisburg und Frankfurt/Main. „Naturschonendes Planen und Bauen sind wichtige Bausteine im Kampf gegen die Arten- und Klimakrise. Eine zeitgemäße Raum- und Stadtplanung nimmt den Druck von den Ökosystemen, unterstützt die Energie- und Verkehrswende und bildet die Grundlage dauerhaft lebenswerter Siedlungen“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Netto-Null“ bedeutet nicht, dass nach 2030 keine neuen Bauflächen mehr ausgewiesen und bebaut werden dürfen. Vielmehr sollen als Ausgleich für Bebauung anderenorts versiegelte Flächen entsiegelt und vor erneuter Bebauung freigehalten werden. Dazu ist ein generelles Umdenken nötig: „Nicht der Schutz einer Fläche vor Bebauung muss zukünftig besonders begründet werden, sondern ihre Inanspruchnahme durch Bebauung“, fordert Krüger weiter. Die kommunale Planung müsse sich mehr und mehr auf die sogenannte „doppelte Innenentwicklung“ konzentrieren, also auf die Nachverdichtung im Ort bei gleichzeitigem Erhalt von Grünflächen, um so den Flächenfraß an den Stadträndern zu begrenzen. Um die „Netto-Null“ zu erreichen, müssen steuerliche Anreize, die Grundstückspekulation finanziell belohnen, ebenso wie fehlleitende Subventionen abgeschafft werden. So sollte beispielsweise Baukindergeld nur noch für Bauen im Bestand statt für Neubau gezahlt werden. Zudem sendet die Pendlerpauschale ein vollkommen falsches Signal. Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung muss eine räumliche Kombination von Wohnen, Arbeiten und Gewerbe zum Ziel haben. Eine solche „Stadt der kurzen Wege“ schont die umgebende Landschaft und reduziert Kosten für aufwändige Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. „Aus dem autogerechten Siedlungsraum muss ein menschengerechter Siedlungsraum werden“, so Stefan Petzold, NABU-Siedlungspolitikexperte. „Fuß- und Radverkehr müssen bevorzugt behandelt und gefördert werden, da sie flächensparend, lärm- und abgasfrei und gesund sind.“ |
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SWE-Spieletag
Jeden Dienstag, von 14:00 — 17:00 Uhr
Jeden Dienstag können sich alle Kinder beim SWE-Spieletag bei uns in der Friesentherme so richtig austoben. In der Zeit von 14 Uhr bis 17 Uhr lassen wir unsere Riesenhindernisbahn zu Wasser, darauf kann geklettert und gerutscht werden. Außerdem es gibt viele Wasserspielzeuge wie Schlauchboote und Bälle, die für Spaß und Abwechslung in unserem Badeparadies sorgen. Der Kinderspieltag wird von den Stadtwerken Emden präsentiert.
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Sauna- und Wellnessbereich — Sanierungsarbeiten in der Friesentherme
Am Dienstag, den 11. Februar 2020 löste ein technischer Defekt an einer Kühlvitrine in der Saunagastronomie einen Brand aus. Daher wird die Schließung des Sauna- und Wellnessbereichs bis zum 19. April angesetzt.
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Bäder, Wohlfühloasen und Wärmepumpen in Leer – Ausstellung mit Expertenberatung

Warum es sich lohnt, Badezimmer- und Wärmepumpenausstellungen vor Ort zu besuchen
Eine Badezimmer- oder Wärmepumpenausstellung nur im Katalog oder im Internet zu sehen, kann nie dasselbe Erlebnis bieten wie ein Besuch vor Ort. Wer Inspiration für seine persönliche Wohlfühloase sucht, möchte nicht nur Fotos betrachten, sondern sehen, fühlen und sich vorstellen, wie Materialien, Farben und Technik im eigenen Zuhause wirken. Genau das bietet die I. & L. Jüchter GmbH in Leer, mit einer der modernsten Ausstellungsflächen in Ostfriesland direkt an der A 28.
Vorteile eines Vor-Ort-Besuchs
Vor Ort kann man Materialien, Oberflächen und Funktionen hautnah erleben:
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Fliesen in verschiedenen Formaten und Oberflächen lassen sich kombinieren und im echten Licht betrachten.
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Barrierefreie Badlösungen und Komfortelemente wie bodenebene Duschen, Waschtische ohne Unterbau oder Badewannen mit bequemem Einstieg können direkt auf ihre Alltagstauglichkeit geprüft werden.
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Wärmepumpen und moderne Heizsysteme lassen sich nicht nur ansehen, sondern werden von Fachleuten erklärt – wie sie funktionieren, wie sie Platz sparen und welche Vorteile sie für Energieeffizienz und Wohnkomfort bieten.
Die fachkundige Beratung vor Ort macht dabei den entscheidenden Unterschied. Kundinnen und Kunden erhalten Antworten auf ihre Fragen, erfahren Details, die in Katalogen oder im Internet kaum zu erkennen sind, und können Entscheidungen für ihr Zuhause sicher treffen.


Eine aufwendige Ausstellung – für den Kundenservice gemacht
Eine Ausstellung dieser Größenordnung ist sehr aufwendig: Von der Planung der 300 Quadratmeter großen Fläche über die Auswahl der Exponate bis hin zu Aufbau, Lichtgestaltung und Präsentation der Technik sind zahlreiche Arbeitsstunden nötig. Dennoch ist es für die I. & L. Jüchter GmbH eine Investition, die sich lohnt. Denn der direkte Kontakt, das Erleben der Produkte und die individuelle Beratung stehen im Zentrum des Kundenservices – und genau das schätzen die Besucherinnen und Besucher.
Laura Jüchter und ihr Team legen besonderen Wert darauf, dass jedes Detail stimmig ist: von modernen Badwelten über barrierefreie Lösungen bis zu innovativen Heizsystemen. So wird der Besuch zu einem vollständigen Erlebnis, das Inspiration, Informationen und Sicherheit für Entscheidungen rund ums eigene Zuhause bietet.
Standortvorteil in Ostfriesland
Die Ausstellung in Leer, Am Nüttermoorer Sieltief 18, ist ideal erreichbar direkt an der A 28. Das macht es einfach, die Ausstellung zu besuchen – egal ob aus der Stadt oder von außerhalb. Die moderne Präsentation, die kompetente Beratung und die große Auswahl an Lösungen machen den Besuch zu einem echten Mehrwert.
Wer also Inspiration für sein Badezimmer, seine Wohlfühloase oder sein Heizsystem sucht, sollte sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen. Hier kann man sehen, vergleichen und Entscheidungen treffen – live, kompetent und direkt beim Experten vor Ort.

I. & L. Jüchter GmbH
Heizung und Sanitär
Am Nüttermoorer Sieltief 18
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

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Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden

Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
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Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
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Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
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Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
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Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
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Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
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die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
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das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
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eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
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Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
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Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
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Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
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Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
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Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
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Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
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Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
In Zeiten moderner Smartphones ist es einfacher denn je, kreative und hochwertige Fotos selbst zu machen. Warum also ein unkalkulierbares Risiko eingehen, wenn die Lösung so nahe liegt?
👉 Ideen für eigene Bildmotive:
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Fotografieren Sie Ihre Produkte in Szene – ob im Geschäft, auf dem Wochenmarkt oder im Büro.
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Nutzen Sie Alltagsdetails: eine schöne Schaufensterdekoration, frisch zubereitete Speisen, die Arbeitsatmosphäre im Team.
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Setzen Sie auf Authentizität: Kunden und Follower schätzen echte Eindrücke oft mehr als sterile Stockfotos.
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Experimentieren Sie mit Perspektiven und Licht – ein anderer Blickwinkel kann ein einfaches Motiv besonders wirken lassen.
Mit ein wenig Kreativität lassen sich ganz individuelle Aufnahmen gestalten – kostenlos, rechtssicher und einzigartig.
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
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📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
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