News
NABU: Flächenverbrauch muss bis 2030 auf Netto-Null gesenkt werden
| NABU-Grundsatzprogramm zum Planen und Bauen in Deutschland vorgelegt |
| Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO-Verlag
Berlin – Der NABU fordert, dass ab 2030 keine neuen Flächen mehr zur Bebauung ausgewiesen werden, wenn nicht an anderer Stelle ein Ausgleich für die Natur geschaffen wird. Das ist eine der Kernforderungen des jetzt vorgelegten NABU-Grundsatzprogramms zum nachhaltigen Planen und Bauen in Deutschland. Notwendig ist die Erweiterung der Baugesetzgebung um ein Flächenspargesetz, welches verbindlich regelt, wie diese „Netto-Null“ des Flächenverbrauchs zu erreichen ist. Es muss die Länder verpflichten, ihren Städten und Gemeinden verbindliche Ziele vorzugeben, so dass der Flächenverbrauch wirksam verringert wird. Tag für Tag werden in Deutschland rund 58 Hektar Landschaft für Gewerbe, Wohnungsbau, Verkehr und Erholungsflächen verbraucht – das entspricht jährlich einer Flächengröße der Dimension zwischen Duisburg und Frankfurt/Main. „Naturschonendes Planen und Bauen sind wichtige Bausteine im Kampf gegen die Arten- und Klimakrise. Eine zeitgemäße Raum- und Stadtplanung nimmt den Druck von den Ökosystemen, unterstützt die Energie- und Verkehrswende und bildet die Grundlage dauerhaft lebenswerter Siedlungen“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Netto-Null“ bedeutet nicht, dass nach 2030 keine neuen Bauflächen mehr ausgewiesen und bebaut werden dürfen. Vielmehr sollen als Ausgleich für Bebauung anderenorts versiegelte Flächen entsiegelt und vor erneuter Bebauung freigehalten werden. Dazu ist ein generelles Umdenken nötig: „Nicht der Schutz einer Fläche vor Bebauung muss zukünftig besonders begründet werden, sondern ihre Inanspruchnahme durch Bebauung“, fordert Krüger weiter. Die kommunale Planung müsse sich mehr und mehr auf die sogenannte „doppelte Innenentwicklung“ konzentrieren, also auf die Nachverdichtung im Ort bei gleichzeitigem Erhalt von Grünflächen, um so den Flächenfraß an den Stadträndern zu begrenzen. Um die „Netto-Null“ zu erreichen, müssen steuerliche Anreize, die Grundstückspekulation finanziell belohnen, ebenso wie fehlleitende Subventionen abgeschafft werden. So sollte beispielsweise Baukindergeld nur noch für Bauen im Bestand statt für Neubau gezahlt werden. Zudem sendet die Pendlerpauschale ein vollkommen falsches Signal. Eine nachhaltige Siedlungsentwicklung muss eine räumliche Kombination von Wohnen, Arbeiten und Gewerbe zum Ziel haben. Eine solche „Stadt der kurzen Wege“ schont die umgebende Landschaft und reduziert Kosten für aufwändige Ver- und Entsorgungsinfrastruktur. „Aus dem autogerechten Siedlungsraum muss ein menschengerechter Siedlungsraum werden“, so Stefan Petzold, NABU-Siedlungspolitikexperte. „Fuß- und Radverkehr müssen bevorzugt behandelt und gefördert werden, da sie flächensparend, lärm- und abgasfrei und gesund sind.“ |
Anzeige: FriesenTherme Emden
SWE-Spieletag
Jeden Dienstag, von 14:00 — 17:00 Uhr
Jeden Dienstag können sich alle Kinder beim SWE-Spieletag bei uns in der Friesentherme so richtig austoben. In der Zeit von 14 Uhr bis 17 Uhr lassen wir unsere Riesenhindernisbahn zu Wasser, darauf kann geklettert und gerutscht werden. Außerdem es gibt viele Wasserspielzeuge wie Schlauchboote und Bälle, die für Spaß und Abwechslung in unserem Badeparadies sorgen. Der Kinderspieltag wird von den Stadtwerken Emden präsentiert.
LeserECHO-Verlag
LeserECHO-Verlag
Sauna- und Wellnessbereich — Sanierungsarbeiten in der Friesentherme
Am Dienstag, den 11. Februar 2020 löste ein technischer Defekt an einer Kühlvitrine in der Saunagastronomie einen Brand aus. Daher wird die Schließung des Sauna- und Wellnessbereichs bis zum 19. April angesetzt.
Weitere Informationen und aktuelle Meldungen zur FriesenTherme Emden — bitte HIER klicken -
News
Niedersachsen erleichtert Grundsteuer-Erlass in Härtefällen für Kommunen
Entlastung für Resthöfe geplant: Die niedersächsische Landesregierung möchte Kommunen ermöglichen, die Grundsteuerbelastung bei großen, ungenutzten Nebengebäuden (über 300 qm) in Härtefällen zu senken. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes wurde nun auf den Weg gebracht. Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.
Landesregierung schafft neue Möglichkeit für kommunale Entlastungen bei ungewöhnlich hoher Grundsteuerbelastung
Die niedersächsische Landesregierung will Kommunen künftig mehr Spielraum geben, um in besonderen Einzelfällen eine teilweise oder vollständige Entlastung bei der Grundsteuer zu ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes wurde am Dienstag auf den Weg in den Landtag gebracht. Ziel ist es, stark belastende Ausnahmekonstellationen abzufedern, die im Zuge der Grundsteuerreform sichtbar geworden sind.
Kommunen erhalten Entscheidungsspielraum bei Härtefällen
Mit der geplanten Regelung sollen Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten über sogenannte Härtefälle zu entscheiden. Dabei geht es ausdrücklich um Einzelfälle mit ungewöhnlich hoher Belastungswirkung. Die Landesregierung betont, dass das grundsätzliche System der reformierten Grundsteuer nicht verändert werden soll.
Nach Angaben der Landesregierung wurde der Entwurf zuvor mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Kommunen möglichst gering zu halten und die Fallgruppen klar einzugrenzen.
Hintergrund: Belastungsverschiebungen durch neue Berechnungsmodelle
Im Zuge der Grundsteuerreform, die in Niedersachsen auf einem Flächen-Lage-Modell basiert, haben sich in einzelnen Konstellationen unerwartet hohe Steuerbelastungen ergeben. Diese gelten nach Einschätzung der Landesregierung als nicht beabsichtigt und sollen nun über ein kommunales Erlassinstrument abgefedert werden.
Die geplante Änderung sieht daher kein generelles Abweichen vom System vor, sondern eine gezielte Korrekturmöglichkeit für besonders belastende Ausnahmen.
Resthöfe als erste definierte Fallgruppe
Eine zentrale Gruppe betrifft sogenannte Resthöfe. Gemeint sind ehemalige landwirtschaftliche Betriebe, bei denen größere Nebengebäude dauerhaft ungenutzt sind. Voraussetzung ist, dass die ungenutzte Nutzfläche mehr als 300 Quadratmeter umfasst und keine tatsächliche Nutzung mehr erfolgt.
Durch diese Begrenzung sollen insbesondere Einzelfälle mit erheblicher wirtschaftlicher Belastung erfasst werden, ohne eine Vielzahl kleinerer Fälle in das Verfahren einzubeziehen.
Ungenutzte große Grundstücke im Fokus
Eine weitere Fallgruppe betrifft unbebaute Grundstücke mit einer Fläche von mehr als 3.000 Quadratmetern, die dauerhaft nicht genutzt werden. Ausgenommen sind Flächen, die zu land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gehören und damit unter die Grundsteuer A fallen.
Auch hier soll die Regelung nur in klar abgegrenzten Ausnahmefällen greifen, in denen eine erhebliche Belastungswirkung vorliegt.
Sportflächen mit gemeinnütziger Nutzung
Als dritte Fallgruppe sind Grundstücke vorgesehen, die für sportliche Zwecke an gemeinnützige Organisationen verpachtet werden. Kommunen können in diesen Fällen einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer gewähren, sofern dies der Förderung des Sports im Gemeindegebiet dient.
Antragsverfahren und Fristen geregelt
Ein Antrag auf Erlass muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Für das Jahr 2025 gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2026. Bleiben die tatsächlichen Verhältnisse unverändert, ist kein erneuter Antrag erforderlich.
Anzeige

Finanzministerium verweist auf gezielte Entlastungswirkung
Finanzminister Gerald Heere betonte den Ausgleich zwischen Entlastung und Verwaltungspraktikabilität. „Wir schaffen mit der vorgeschlagenen Änderung des Grundsteuergesetzes die Voraussetzung für eine wirksame Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Sportvereinen in besonderen Härtefällen. Zugleich haben wir sehr sorgfältig darauf geachtet, die Fälle so konkret einzugrenzen, dass den Gemeinden kein zu hoher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht“, so Heere.
Einordnung und Ausblick der Reform
Die umfassende Evaluation der niedersächsischen Grundsteuerreform ist für Ende 2027 vorgesehen. Erst dann sollen systematische Auswertungen zu möglichen Belastungsverschiebungen vorliegen. Die nun vorgesehene Änderung greift jedoch bereits vorab in bekannten Problemkonstellationen, um frühzeitig Abhilfe zu schaffen.
„Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.“
Anzeige
News
Niedersachsen startet neue Meldestelle gegen Queerfeindlichkeit in Hannover
Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.
Kampf gegen Queerfeindlichkeit: Niedersachsen startet neue Meldestelle
Ein wichtiger Meilenstein für den Schutz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt: Ab heute nimmt in Niedersachsen die erste zivilgesellschaftliche Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit (MIQ) offiziell ihren Betrieb auf. Betrieben vom Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V. (QNN), macht das neue Onlineportal diskriminierende Vorfälle sichtbar und erfasst diese systematisch.
Bisher blieben viele queerfeindliche Handlungen unter dem Radar der Behörden, da sie häufig nicht zur Anzeige gebracht werden. Die MIQ schließt diese Lücke und dokumentiert anonym, wo und in welcher Form Menschen aufgrund ihrer Identität oder Orientierung angefeindet werden.
Sicherer Raum für Betroffene: Anonym melden
Das Angebot richtet sich an Menschen aus ganz Niedersachsen. Vorfälle können niedrigschwellig gemeldet werden:
-
Online-Formular: Direkt über das Webportal.
-
Meldehandy: Für persönliche oder telefonische Meldungen.
-
Breites Spektrum: Erfasst werden digitale Diskriminierung (Hate Speech) bis hin zu physischer Gewalt im öffentlichen Raum.
Dabei stehen Datenschutz und Anonymität an erster Stelle, um die Hürden für Betroffene so gering wie möglich zu halten. Ergänzend zur Dokumentation bietet die MIQ eine Verweisberatung an, um Hilfesuchende an spezialisierte Fachstellen weiterzuvermitteln.
Politisches Signal für Demokratie und Werte
Gefördert wird das Projekt durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Sozialminister Dr. Andreas Philippi betont die Relevanz:
„Die steigende Zahl queerfeindlicher Angriffe ist ein Alarmzeichen. Wenn Menschen aufgrund ihrer Identität angegriffen werden, betrifft das unser aller Werteverständnis. Die Arbeit der MIQ ist entscheidend, um gezielt mit Präventionsmaßnahmen reagieren zu können.“
Datenlage als Basis für wirksame Prävention
Für Lisa Kühn, Vorständin beim QNN, ist das geschaffene Lagebild die Voraussetzung für Veränderungen: „Nur mit validen Daten können wirksame Präventionsmaßnahmen entwickelt werden.“ Die Auswertung der Meldungen hilft dabei, Muster und gesellschaftliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Zusätzlich veröffentlicht die MIQ eine anonymisierte Chronik. Diese Einblicke sollen die Vielfalt queerfeindlicher Erfahrungen öffentlich machen und das gesellschaftliche Bewusstsein schärfen.
Kontakt und weitere Informationen
Betroffene und Zeugen können Vorfälle ab sofort melden:
-
Portal: miq-nds.de
-
Träger: Queeres Netzwerk Niedersachsen (QNN)

Anzeige
Stilvoll wohnen in Ostfriesland – Raumgestaltung aus Leer mit Handwerkskompetenz
Ratgeber: Inneneinrichtung in Ostfriesland – Tipps, Trends & Handwerkskompetenz aus Leer
Wie Sie mit Farben, Materialien und regionalem Fachhandwerk Räume schaffen, die wirklich zu Ihnen passen.
Die Inneneinrichtung in Ostfriesland – besonders in der Stadt Leer – lebt von einer Mischung aus norddeutscher Gelassenheit, hochwertigen Materialien und handwerklicher Präzision. Wer sein Zuhause, seine Ferienwohnung oder Geschäftsräume neu gestalten möchte, profitiert enorm von der Zusammenarbeit mit regionalen Raumausstatter‑Betrieben und spezialisierten Handwerkern. Dieser Ratgeber zeigt, worauf es ankommt, welche Stile harmonieren und warum professionelle Unterstützung den Unterschied macht.
1. Farben richtig einsetzen – Wirkung, Harmonie und Raumgefühl
Farben sind das stärkste Gestaltungselement in jedem Raum. Sie beeinflussen Stimmung, Lichtwirkung und Proportionen.
Tipps für die Praxis:
-
Helle Töne wie Sand, Creme oder Nebelgrau vergrößern optisch kleine Räume – ideal für ostfriesische Altbauten.
-
Warme Naturfarben (Ocker, Terracotta, Salbeigrün) schaffen Behaglichkeit und passen hervorragend zum regionalen Landhausstil.
-
Akzentwände in Petrol, Nachtblau oder Moosgrün setzen moderne Highlights, ohne den Raum zu überladen.
-
Farbkombinationen sollten immer mit Boden, Möbeln und Stoffen abgestimmt werden – hier zeigt sich die Stärke eines erfahrenen Raumgestalters.
Tipp vom Profi: Raumausstatter aus Leer arbeiten oft mit Farbfächern, Lichtsimulationen und Materialmustern, um die perfekte Kombination zu finden.
2. Materialien & Möbel – Qualität, Funktion und Stil vereinen
Die Auswahl der Materialien entscheidet über Langlebigkeit und Wohnkomfort.
Worauf Sie achten sollten:
-
Naturmaterialien wie Holz, Leinen, Wolle und Rattan wirken warm und hochwertig.
-
Moderne Möbel mit klaren Linien passen gut zu skandinavischen oder minimalistischen Konzepten.
-
Polsterarbeiten vom Fachbetrieb sorgen dafür, dass Lieblingsstücke erhalten bleiben und perfekt in das neue Raumkonzept passen.
-
Maßanfertigungen durch Tischler aus der Region ermöglichen optimale Raumnutzung – besonders in Altbauten oder Ferienwohnungen.
Handwerksbetriebe aus Leer arbeiten oft eng zusammen: Tischler, Bodenleger, Polsterer und Raumausstatter schaffen gemeinsam ein stimmiges Gesamtbild.
3. Stoffe, Gardinen & Sonnenschutz – Atmosphäre durch Textilien
Textilien sind das „weiche Herz“ der Inneneinrichtung.
Darauf kommt es an:
-
Transparente Stoffe lassen Licht hinein und schaffen Leichtigkeit.
-
Verdunkelungsstoffe eignen sich für Schlafzimmer oder Ferienwohnungen.
-
Plissees, Rollos und Raffstores bieten Sichtschutz und regulieren das Raumklima.
-
Hochwertige Gardinenstangen und Schienensysteme sorgen für eine elegante Optik.
Raumausstatter in Leer bieten oft maßgeschneiderte Lösungen, inklusive Aufmaß, Montage und Stoffberatung.
4. Tapeten, Wandfarben & Wohnaccessoires – das Feintuning
Die Wandgestaltung entscheidet über Stil und Charakter eines Raumes.
Aktuelle Trends:
-
Struktur- und Vliestapeten für moderne Akzente
-
Botanik‑Motive für naturnahe Wohnkonzepte
-
Feine Kalkfarben für mediterrane Leichtigkeit
-
Holz‑ und Steinoptiken für rustikale oder industrielle Räume
Wohnaccessoires wie Kissen, Teppiche, Bilder und Leuchten runden das Gesamtbild ab – idealerweise farblich und stilistisch abgestimmt.
5. Beleuchtungskonzepte – Licht als Gestaltungselement
Gutes Licht macht Räume erst lebendig.
Wichtige Grundregeln:
-
Mehrere Lichtquellen statt einer einzigen Deckenlampe
-
Indirektes Licht für gemütliche Abende
-
Arbeitslicht in Küche, Büro oder Werkstatt
-
Warmweiße LEDs für Wohnräume
-
Neutralweiß für Arbeitsbereiche
Viele Raumausstatter arbeiten mit Elektrikern zusammen, um Lichtplanung und Installation perfekt abzustimmen.
6. Warum regionale Handwerksbetriebe aus Leer ein echter Vorteil sind
Professionelle Raumgestalter und Handwerker aus Ostfriesland bieten:
-
Jahrelange Erfahrung in Altbau‑, Neubau‑ und Ferienobjekten
-
Regionale Netzwerke aus Malern, Bodenlegern, Tischlern, Elektrikern und Polsterern
-
Individuelle Beratung statt Standardlösungen
-
Hochwertige Materialien und langlebige Verarbeitung
-
Zeitersparnis durch professionelle Planung
-
Fehlervermeidung bei Farben, Maßen und Materialwahl
-
Komplettservice von der Idee bis zur fertigen Umsetzung
Gerade für Ferienwohnungen, Büros oder private Wohnräume lohnt sich die Zusammenarbeit mit Profis – das Ergebnis ist sichtbar und spürbar.
Inneneinrichtung in Ostfriesland – Stil, Handwerk und Persönlichkeit
Wer in Leer oder Umgebung seine Räume neu gestalten möchte, profitiert von der Kombination aus regionalem Handwerk, hochwertigen Materialien und professioneller Planung. Ein erfahrener Raumausstatter sorgt dafür, dass Farben, Stoffe, Möbel, Licht und Accessoires perfekt harmonieren – und Räume entstehen, die nicht nur schön aussehen, sondern sich auch gut anfühlen.
Anzeige
























