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Österreich: Hundehaltung in der Mietwohnung erleichtert
Die Klägerin ist Hauptmieterin einer 90 m² großen Dachgeschoßwohnung mit einer 13 m² großen Terrasse in Wien. Ihr Formular-Mietvertrag enthält die Klausel „Hunde und Kleintiere dürfen nur mit schriftlicher Bewilligung des Vermieters gehalten werden.“ Nachdem die Vermieterin den Wunsch der Mieterin, in der Wohnung einen Hund zu halten, mit der pauschalen Begründung abgelehnt hatte, dass sie keine weitere Tierhaltung im Haus erlaube, erhob die Mieterin eine Klage mit dem Begehren, die beklagte Vermieterin zu verpflichten, in die Haltung eines Hundes einzuwilligen. Sie spezifizierte ihn so, dass er im ausgewachsenen Zustand maximal 60 cm Schulterhöhe erreicht und nicht in die Kampfhundeliste eingetragen ist. Die Mieterin empfand die Weigerung der Vermieterin, der Haltung eines solchen Hundes zuzustimmen, als schikanös, weil anderen Mietern die Tierhaltung gestattet worden sei (das Haus hat insgesamt 24 Mietobjekte).
Die Vermieterin wiederum verwies auf den „Hunde-Summationseffekt“. Hunde seien gesellig und zögen einander an. Wegen der im Haus gehaltenen Hunde habe es bereits Beschwerden von Mietern gegeben, weshalb sie der Haltung eines weiteren Hundes nicht zustimme.
Das Gericht erster Instanz wies die Klage ab: Ein Vermieter habe ein schützenswertes Interesse an einer Beschränkung der Haltung von Hunden.
Das von der Mieterin angerufene Berufungsgericht änderte das Urteil der ersten Instanz ab: Zwar räume die Genehmigungsklausel der Vermieterin eine Entscheidungsbefugnis im Einzelfall ein, berechtige sie aber nicht, die Tierhaltung ohne einen triftigen Grund zu untersagen. Ein derartiger wichtiger Grund sei aber nicht erkennbar.
Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Vermieterin nicht Folge.
In der Begründung hielt sich der Gerichtshof mit verallgemeinerbaren Aussagen zurück und bezog sich auf die konkrete Mietvertragsklausel. Nach Art 6 der Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Klausel-RL) und der Rechtsprechung des EuGH muss das Gericht eine mögliche Nichtigkeit einer Klausel von Amts wegen prüfen. Inhaltlich ist der Unterschied zwischen einem expliziten Verbot und einem uneingeschränkten Genehmigungsvorbehalt gering, weil auch das Nichterteilen von Genehmigungen wie ein Verbot wirkt. Die im konkreten Mietvertrag enthaltene Klausel würde letztlich dazu führen, dass ohne Genehmigung der Vermieterin nicht einmal Kleintiere wie Ziervögel, Zierfische, Hamster oder kleine Schildkröten in artgerechter Zahl gehalten werden dürften. Da nach der Rechtsprechung des EuGH eine geltungserhaltende Reaktion der Klausel nicht möglich ist, ist die Klausel zur Gänze unwirksam. Aus diesem Grund muss auf die gesetzliche Regelung (§ 1098 ABGB) zurückgegriffen werden: § 1098 ABGB wird von der Rsp so interpretiert, dass das Halten von üblichen Haustieren in artgerechter Form – auch von Hunden und Katzen – in der Regel erlaubt ist.
Im Kern ist es also die weite Fassung des konkreten Genehmigungsvorbehalts, die dazu führt, dass die gesetzliche Regelung zum Tragen kommt, die der Mieterin das Halten eines Hundes der ihr vorschwebenden Art erlaubt.
Unsere Wohnmobile sind auch für Hundehalter nutzbar.
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ACHTUNG: Betrugsmasche „Quishing“ erreicht Ostfriesland!
Warnung vor „Quishing“: Betrügerische Flyer im Umlauf – Erste Fälle in Ostfriesland
In ganz Deutschland verbreitet sich aktuell eine neue Betrugsmasche, die nun auch Ostfriesland erreicht hat. Die Polizei und der Paketdienstleister DHL warnen vor gefälschten Benachrichtigungskarten, die darauf abzielen, sensible Kundendaten zu stehlen. Dieses Phänomen, bei dem schädliche QR-Codes für Phishing-Zwecke genutzt werden, ist unter dem Begriff „Quishing“ bekannt.
Die Masche: QR-Codes statt Paketbenachrichtigung
Die Betrüger werfen Flyer in Briefkästen ein, die optisch stark an offizielle Benachrichtigungen der Deutschen Post oder von DHL Express erinnern. Auf diesen Flyern befindet sich ein QR-Code, der angeblich gescannt werden muss, um Informationen zu einer Sendung zu erhalten oder eine Zustellung zu steuern.
Statt zur offiziellen Sendungsverfolgung führt der Code jedoch auf gefälschte Webseiten. Dort werden Nutzer aufgefordert, persönliche Daten, Adressinformationen oder sogar Zahlungsdaten einzugeben. DHL hat klargestellt, dass diese Flyer ausdrücklich nicht vom Unternehmen stammen. Rechtliche Schritte wurden bereits eingeleitet, und ein Austausch mit den Sicherheitsbehörden findet statt.
Wichtige Verhaltensregeln zum Schutz vor Betrug
Um sich vor finanziellen Schäden und Datenmissbrauch zu schützen, sollten folgende Hinweise beachtet werden:
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Keine Dateneingabe via QR-Code: Die Deutsche Post und DHL fordern niemals dazu auf, persönliche Daten über einen QR-Code auf einer Benachrichtigungskarte einzugeben.
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Offizielle Kanäle nutzen: Verifizierungen finden ausschließlich über die beim Versand hinterlegten Kontaktwege statt.
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App-Sicherheit: QR- oder Barcodes für die Bedienung von Packstationen werden ausschließlich in der offiziellen DHL App generiert.
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Sendungsnummer prüfen: Die Echtheit einer Sendung sollte immer manuell über die offizielle Website dhl.de/sendungsverfolgung oder direkt in der DHL App überprüft werden.
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Verdacht melden: Verdächtige Flyer sollten keinesfalls gescannt werden. Es wird gebeten, Informationen zu solchen Funden per E‑Mail an phishing@dhl.com zu senden.
Kontakt bei Unsicherheit
Bei Fragen zur Echtheit von Benachrichtigungen oder im Falle eines bereits erfolgten Scans steht der DHL Kundenservice unter der Rufnummer 0228 433112 zur Verfügung. Da die Masche nun auch verstärkt in Regionen wie Ostfriesland auftritt, ist eine erhöhte Aufmerksamkeit im Umgang mit Postwurfsendungen und Benachrichtigungskarten ratsam.
Sollten bereits Daten auf einer verdächtigen Seite eingegeben worden sein, wird empfohlen, umgehend die Passwörter der betroffenen Konten zu ändern und gegebenenfalls das zuständige Bankinstitut sowie die örtliche Polizeidienststelle zu informieren.
Beitragsbild: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Zellgesundheit trifft Dentalkosmetik: Warum Thea Wittling auf testbasierte Konzepte setzt
Messen statt Raten: Thea Wittling setzt auf wissenschaftlich fundierte Zellanalysen, um Ihr Lächeln und Ihre Vitalität durch gezielte, testbasierte Empfehlungen von innen heraus zu stärken.
Mehr als nur ein Lächeln: Ganzheitliche Dentalkosmetik und testbasierte Gesundheit in Westoverledingen
Ein strahlendes Lächeln ist oft das erste, was wir an einem Menschen wahrnehmen. Doch wahre Schönheit und vitale Zähne entstehen von innen. In der Praxis von Thea Wittling in Westoverledingen wird Dentalkosmetik neu gedacht: Hier steht nicht allein die Ästhetik im Vordergrund, sondern der Mensch als biologische Einheit. Das Ziel ist eine Symbiose aus äußerem Glanz und innerer Balance.
Das testbasierte Gesundheitskonzept: Messen statt Raten
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Unkompliziert und präzise: Ein Tropfen Blut genügt
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Selbstständig machen in Deutschland: Schritt-für-Schritt Anleitung 2026
Der Traum vom eigenen Chef: Selbstständigkeit in Deutschland
Leitfaden für Gründer: Erfolgreich selbstständig machen und die Existenzgründung meistern
Der Gedanke, das Angestelltendasein hinter sich zu lassen und sein eigener Chef zu sein, ist für viele reizvoll. Doch der Weg in die Selbstständigkeit in Deutschland ist oft gepflastert mit bürokratischen Hürden, rechtlichen Fragen und strategischen Entscheidungen. In diesem Beitrag erfährst du, was du wissen musst, um erfolgreich durchzustarten.
1. Die Qual der Wahl: Freiberufler oder Gewerbe?
Bevor du dich beim Finanzamt meldest, musst du klären, in welche Kategorie deine Tätigkeit fällt. In Deutschland wird strikt zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern unterschieden.
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Freiberufler: Dazu gehören die sogenannten “Katalogberufe” wie Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Journalisten, Dolmetscher und künstlerische Berufe. Sie zahlen keine Gewerbesteuer und die Anmeldung erfolgt direkt beim Finanzamt.
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Gewerbe: Wer Produkte verkauft oder handwerkliche Leistungen anbietet, muss ein Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt anmelden. Hier fällt ab einem gewissen Ertrag Gewerbesteuer an.
2. Die wichtigsten Behördengänge
Die Bürokratie ist in Deutschland legendär, aber mit einem klaren Plan ist sie zu bewältigen:
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Gewerbeanmeldung: (Nur für Gewerbetreibende) Kostet je nach Stadt zwischen 20 und 60 Euro.
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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Diesen schickt dir das Finanzamt nach der Anmeldung zu. Hier entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung.
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Tipp: Wenn dein Umsatz im ersten Jahr voraussichtlich unter 22.500 € liegt, kannst du dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen.
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Berufsgenossenschaft: Die Anmeldung bei der für dich zuständigen Berufsgenossenschaft ist Pflicht – sie ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
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IHK oder HWK: Gewerbetreibende werden automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK).
3. Absicherung und Vorsorge
Als Selbstständiger bist du selbst für deine soziale Absicherung verantwortlich. Das ist oft der größte Kostenfaktor:
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Krankenversicherung: Du kannst wählen zwischen der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (PKV).
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Rentenversicherung: Nur für bestimmte Gruppen (z. B. Handwerker oder Lehrer) besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dennoch solltest du frühzeitig privat vorsorgen (z. B. Rürup-Rente oder ETFs).
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Betriebliche Versicherungen: Eine Betriebshaftpflicht ist für fast jeden Gründer unverzichtbar, um sich gegen Schadensersatzansprüche abzusichern.
4. Businessplan: Mehr als nur Papier
Ein Businessplan ist nicht nur für die Bank wichtig. Er hilft dir, dein Geschäftsmodell auf Herz und Nieren zu prüfen. Er sollte enthalten:
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Zusammenfassung (Executive Summary)
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Marktanalyse: Wer sind deine Kunden? Wer ist die Konkurrenz?
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Marketingstrategie: Wie erfahren die Leute von dir?
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Finanzplan: Wie viel Startkapital brauchst du und wann schreibst du schwarze Zahlen?
5. Vor- und Nachteile auf einen Blick
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Vorteile |
Herausforderungen |
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Maximale Freiheit und Flexibilität |
Volles finanzielles Risiko |
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Selbstverwirklichung |
Hoher administrativer Aufwand |
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Unbegrenzte Einkommensmöglichkeiten |
Unregelmäßiges Einkommen |
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Freie Ortswahl (bei digitalen Berufen) |
“Selbst” und “Ständig” – hohe Arbeitsbelastung |
Selbstständigkeit in Deutschland erfordert Mut, Disziplin und eine gute Portion Organisationstalent. Wer jedoch bereit ist, sich durch den Dschungel der Paragrafen zu kämpfen, wird mit einer Freiheit belohnt, die kein Angestelltenverhältnis bieten kann.
Bist du bereit für den ersten Schritt? Informiere dich bei lokalen Gründerzentren oder nutze Beratungsangebote der IHK – oft gibt es sogar staatliche Zuschüsse für die Gründungsberatung!
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