Politik
„Ostfriesland wirtschaftlich neu aufstellen“

Ulf Thiele fordert zu einem „neuen Denken“ auf / Schuldzuweisungen helfen nicht
Als „schlimme Entwicklung“ für die Beschäftigten und deren Familien hat der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele den Arbeitsplatzabbau beim ostfriesischen Windanlagenbauer Enercon bezeichnet. Vorrangiges Ziel von Geschäftsleitung, Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaftern und Politik müsse sein, wo immer möglich, mit dem Instrument der Kurzarbeit bestehende Arbeitsplätze zu retten. Darüber hinaus sei zu prüfen, mit Hilfe einer Auffanggesellschaft und einem fairen Sozialplan die Folgen für die betroffenen Mitarbeiter des Enercon-Konzerns sowie der Zulieferbetrieben zu mildern und diesen Mitarbeitern neue Perspektiven zu eröffnen.
Er dankte in diesem Zusammenhang dem niedersächsischen Wirtschaftsministers Althusmann für die sofortige Reaktion und die Gespräche mit Geschäftsführung und Gewerkschaften sowie für das Angebot, die notwendige Unterstützung zu organisieren und zu koordinieren. Thiele forderte in diesem Zusammenhang auch ein erhebliches finanzielles Engagement des Unternehmens für die betroffenen Mitarbeiter ein. „Die Rücklagen des Unternehmens wurden nicht zuletzt in Deutschland und von diesen Mitarbeitern erwirtschaftet. Enercon trägt Verantwortung für diese Menschen und muss dieser gerecht werden“, so Ulf Thiele.
Die schwierige Situation des Unternehmens sei durch schlechte Rahmenbedingungen, aber offenkundig auch durch unternehmerische Fehlentscheidungen entstanden. Ulf Thiele hob hervor, dass erstmals Fehler in der Modellpolitik eingestanden wurden. „Nur mit einer offenen und transparenten Fehleranalyse kann sich das Unternehmen neu aufstellen.“ Gleichzeitig warnte er aber vor einer Diskussion, in deren Mittelpunkt Schuldzuweisungen stünden. Denn „die helfen nicht weiter“, so Ulf Thiele. Und: „Die Fehler, die bei der ersten Entlassungswelle gemacht wurden, dürfen sich nicht wiederholen. Juristische Winkelzüge zulasten der Mitarbeiter in den Konzern-Töchtern und eine Verweigerungshaltung gegenüber den Gewerkschaften verschärfen die Krise und lösen sie nicht.“
Auch die Politik sei gefordert: Windenergie müsse auch im dicht besiedelten Deutschland eine Zukunft haben. Sonst scheitert die Energiewende. „Wir müssen die Abstände der Windenergiestandorte zu FFH-Schutzgebieten und zum Naturschutzgebieten reduzieren“, um so mehr Anlagen zuzulassen. Gleichzeitig müssten die Konflikte zur Wohnbevölkerung reduziert werden. Als „klugen Weg“ bezeichnete Ulf Thiele daher die Einführung einer 1000-Meter-Abstandsregelung zu Wohngebieten. „Damit wird das Konflikt-Potenzial deutlich reduziert.“
„Wir werden unsere Region wirtschaftlich neu aufstellen müssen“, erklärte Ulf Thiele mit Blick auf den massiven Abbau von Industriearbeitsplätzen nicht nur bei Enercon und VW, sondern auch bei zahlreichen Zulieferbetrieben. Gefordert sei ein „neues Denken“. Ein wichtiger Ansatz dafür sei die Initiative der Ems-Achse für eine Projektfabrik, die gemeinsam mit den Unternehmen und der Hochschule Emden-Leer Zukunftsperspektiven für die Region erarbeiten will. „Wir müssen die Stärken Ostfriesland und seiner Menschen nutzen und neue ökonomische Standbeine und damit Arbeitsplätze insbesondere in Zukunftstechnologien entwickeln“, forderte Ulf Thiele. Die Wasserstofftechnologie, E‑Mobilität, die Smart-Home-Technologie, die Agrarwirtschaft, die maritime Wirtschaft, aber weiterhin auch die und Onshore- und die Offshore-Windenergie könnten seiner Meinung nach wichtige Standbeine für diese Zukunftsentwicklung sein.
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Politik
Neue Kraft für den Mittelstand: Gitta Connemann wird Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung

Gitta Connemann wird neue Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung
Engagement, Erfahrung und klare Haltung für das Rückgrat der deutschen Wirtschaft
Berlin/Leer – Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Gitta Connemann, wurde nun offiziell vom Bundeskabinett zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für den Mittelstand ernannt. Mit der CDU-Politikerin übernimmt eine engagierte Verfechterin des deutschen Unternehmertums eine zentrale Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.
„Mittelstand ist auch eine Haltung.“
In ihrer ersten Stellungnahme machte Gitta Connemann deutlich, worum es ihr im neuen Amt geht: „Mittelstand ist mehr als eine Unternehmensgröße – es ist eine Haltung.“ Damit rückt sie das in den Mittelpunkt, was kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland täglich leisten: Verantwortung übernehmen, Innovation vorantreiben, Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern.
„Unser Mittelstand hat viele Gesichter – vom Start-up über Familienbetriebe bis hin zu traditionellen Handwerksunternehmen. Sie alle verdienen Respekt, Wertschätzung und konkrete Unterstützung.“
Klare Ziele: Bürokratie abbauen, Energie bezahlbar machen, Verfahren beschleunigen
Mit Gitta Connemann zieht eine klare Stimme in das Amt ein: Sie kündigt an, sich mit voller Kraft für eine spürbare Entlastung des Mittelstands einzusetzen. Ihre Prioritäten: bezahlbare Energie, weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und niedrigere Steuerlasten. Nur mit echten Strukturreformen könne die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands wieder gestärkt werden – und damit auch die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands.
Der Mittelstand – Herzstück der sozialen Marktwirtschaft
Mit über 99 Prozent aller Unternehmen ist der Mittelstand das Fundament der deutschen Wirtschaft. Er sichert über die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze und stellt mehr als 70 Prozent der Ausbildungsplätze in Deutschland bereit. Damit prägt er nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die gesellschaftliche Struktur des Landes – von der Region bis zur internationalen Ebene.
Vermittlerin, Sprachrohr und Impulsgeberin
Als Mittelstandsbeauftragte wird Gitta Connemann künftig die mittelstandspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung koordinieren, als Ansprechpartnerin für Unternehmerinnen und Unternehmer fungieren und deren Anliegen in die politischen Entscheidungsprozesse einbringen. Zugleich repräsentiert sie die Mittelstandspolitik der Bundesregierung nach außen und stärkt den Dialog mit Verbänden und Interessenvertretungen.
Ein starkes Signal für die Wirtschaft
Mit der Ernennung von Gitta Connemann setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen: Für Verlässlichkeit, Nähe zur unternehmerischen Praxis und den festen Willen, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands zu sichern.
Anzeige„Geht es dem Mittelstand gut, geht es Deutschland gut.“ – Gitta Connemann

Politik
Wachstumschancengesetz 2023: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau

Kabinettsbeschluss: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2013 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude ist ein zentraler Baustein des Gesetzes. Zusätzlich wurde verabredet, bis Ende September ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche zu beraten.
Offizielles Portrait BM’in Klara Geywitz
Dazu erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Die degressive AfA für den Wohnungsbau als Teil des Wachstumschancengesetzes hat das Potential, die Bau- und Immobilienbranche deutlich zu stärken. Sechs Prozent, die nächsten sechs Jahre: Wer mit dem Bau innerhalb der nächsten sechs Jahre beginnt, soll die neue AfA nutzen können. Das ermöglicht es der Branche, Investitionskosten schneller abzuschreiben. Damit werden wiederum schneller Investitionen in neuen Wohnraum möglich. Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt für alle Bauprojekte mit Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023.
Aber nicht nur mit diesem Angebot an die Bau- und Immobilienbranche wollen wir den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung bringen. Bis Ende September werden wir als Bundesbauministerium federführend für die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket erarbeiten, dass der Bau- und Immobilienbranche weitere Wachstumsimpulse geben soll. Damit unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung der Branche für die deutsche Volkswirtschaft und die herausragende Notwendigkeit von mehr Wohnraum in unserem Land. Dies, zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rekordhöhe und der Unterstützungsleistungen beim klimafreundlichen Neubau in Milliardenhöhe, wird zu einem Aufwuchs an neuem Wohnraum führen.”
Hintergründe zur degressiven AfA
Warum führen wir eine zeitlich befristete degressive AfA ein?
Die Baubranche steckt in einer Krise. Die Erhöhung der linearen AfA von 2 Prozent auf 3 Prozent und eine Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau waren bereits hilfreiche Maßnahmen, reichen aber noch nicht aus, um ausreichend Investitionen anzustoßen.
Die degressive AfA bildet den Wertverzehr von Wohngebäuden besser ab. Wertverzehr bedeutet: In neuen Gebäuden verbaute Technik wird oft innerhalb von wenigen Jahren durch neue Entwicklungen überholt. Dadurch verlieren Gebäude zu Anfang schneller an Wert. Die degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen.
Wie sind die Konditionen und für welche Gebäude gilt die degressive AfA?
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
Im ersten Jahr können 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 6 Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Beispielrechnung: Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 24.000 Euro (6 Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr = 376.000 Euro Restwert).
Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
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Politik
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen

Deutscher Tierschutzbund: „BMEL knickt vor Branche ein!“
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen
Medienberichten zu Folge will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Vorgaben des Kükentötungs-Verbots lockern und die Vernichtung von Hühnerembryonen nach dem 7. Bruttag auch zukünftig erlauben. Bereits seit dem 1. Januar 2022 ist es verboten, geschlüpfte Eintagsküken zu töten. Ab dem 1. Januar 2024 sollte das von der damaligen Bundesministerin Julia Klöckner erlassene Gesetz zur Kükentötung vollständig greifen: mit einem Verbot, das auch die Tötung schmerzempfindlicher Embryonen im Ei nach dem 7. Bruttag einschließt. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert zu den neuen Entwicklungen:
„Cem Özdemir ( Die Grünen ) tappt jetzt in die Falle, die ihm seine Vorgängerin mit einem unzureichenden Gesetzentwurf gestellt hat. Julia Klöckner ( CDU ) hat nie die Systemfrage gestellt, sondern wollte lediglich eine technische Lösung, um das tierschutzfeindliche System der Hochleistungseierproduktion zu erhalten. Der grundlegende Fehler dieses Gesetzes war, dass man der Industrie mit der Geschlechtsbestimmung im Ei sowie der Tötung von Embryonen ein Schlupfloch gelassen hat, welches diese nun aus ökonomischen Interessen nutzt. Tierschutzminister Cem Özdemir muss dem Bundestag rasch einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Problematik des Kükentötens an ihrer Wurzel packt, statt nur die Symptome des Systems einer einseitig spezialisierten Hochleistungszucht zu behandeln. Das Kükentöten, ob im Ei oder nach dem Schlüpfen, ist rigoros zu verbieten. Hingegen muss die Umstellung auf sogenannte Zweinutzungshühner angestrebt und gefördert werden. Alle anderen Alternativen stellen den wirtschaftlichen Nutzen über den Tierschutz und verstoßen somit gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz.“
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