Blaulicht
POL-LER: 2 x Ladendiebstahl — Angriff gg. Polizeibeamte
Leer — Zweifacher Ladendiebstahl Leer — Am Freitag wurde der Polizei gegen 13:15 Uhr ein Ladendiebstahl in einem Discounter in der Sägemühlenstraße gemeldet. Dieses war durch aufmerksame Kunden beobachtet und dem Perso-nal mitgeteilt worden. Bei der Durchsuchung des amtsbekannten 41-jährigen Mannes aus Leer konnten durch die Polizei weitere Lebensmittel aufgefunden werden, die er in einem benachbarten Markt gestohlen hatte. Für die Märkte erhielt der Mann Hausverbot. Ihn erwarten nun zwei Strafver-fahren.
Leer- Angriff gegen Polizeibeamte Leer — Am Freitagnachmittag musste die Polizei gegen 15:30 Uhr einen 29-jährigen Leeraner in Gewahrsam nehmen, der sich stark alkoholisiert und mit aggressivem Verhalten in der Fußgänger-zone aufhielt. Während des Transports zur Polizeidienststelle versuchte der Mann die Polizeibeam-ten zu treten. Im Bereich der Gewahrsamszellen beleidigte und bespuckte er Polizeibeamte und versuchte wieder, diese durch Tritte zu verletzen. Der Mann verblieb zur Ausnüchterung im polizei-lichen Gewahrsam. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren. Die eingesetzten Polizeibeamten blieben unverletzt.
Ostrhauderfehn — Dieseldiebstahl Ostrhauderfehn — Im Tatzeitraum von Donnerstag, 19:30 Uhr, bis Freitag, 08:30 Uhr, wurde ein Kraftstoffcontainer, der mit ca. 1.000 Litern Diesel gefüllt war, von einer Baustelle in der Straße Im Gewerbegebiet entwendet. Zeugen oder Hinweisgeber werden um Kontaktaufnahme mit der Poli-zei gebeten.
Leer — Diebstahl durch falsche Wasserwerker Leer — Wie der Polizei nun bekannt wurde, hat es bereits am Montag einen Diebstahl durch falsche Wasserwerker gegeben. Demnach hat sich ein bislang unbekannter Täter gegenüber einer 83-jährigen Leeranerin, die im Bereich der Weststadt wohnhaft ist, als Wasserwerker ausgegeben und angegeben, dass er die Wasserhähne in der Wohnung überprüfen müsse. Später bemerkte sie, dass während der angeblichen Überprüfung Bargeld im unteren dreistelligen Bereich aus der Wohnung gestohlen worden war. Es ist zu vermuten, dass der Diebstahl durch einen zweiten Täter ausgeführt wurde. Die Polizei rät: Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Lassen Sie sich einen Ausweis zeigen und bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wieder, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
Leer — E‑Bike Teile gestohlen Leer — In der Nacht von Freitag auf Samstag, zwischen 19:30 Uhr und 01:25 Uhr, wurden von einem hochwertigen E‑Bike der Marke KTM, welches im Wilhelminengang abgestellt war, das Vorderrad, eine Halogenbeleuchtung sowie die Halterung des Fahrradcomputers demontiert und gestohlen. Zeugen und Hinweisgeber werden um Kontaktaufnahme mit der Polizei gebeten.
Leer — Trunkenheitsfahrt Leer — Am Freitagabend befuhr ein 48-jähriger Leeraner gegen 21:40 Uhr die Heisfelder Straße mit einem Pedelec, kam dann in Höhe des Ortsausgangsschilds zu Fall und verletzte sich. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme wurde bei dem Mann ein Atemalkoholwert von 1,89 Promille und damit eine absolute Fahruntüchtigkeit festgestellt. Ihm wurde nach der medizinischen Behandlung eine Blutprobe entnommen und ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr wurde eingeleitet. Der Mann verblieb zur weiteren Versorgung im Krankenhaus.
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Blaulicht
Sicher ins neue Jahr: So vermeiden Sie Unfälle an Silvester!
Sicherheit an Silvester: Feuerwehr und Brandkasse warnen vor unterschätzten Gefahren
Ostfriesland. Wenn um Mitternacht das neue Jahr begrüßt wird, verwandelt sich der Himmel über Ostfriesland in ein buntes Lichtermeer. Doch die Freude an der Pyrotechnik hat oft eine Schattenseite: Schwere Augenverletzungen, Verbrennungen, Hörschäden oder sogar abgetrennte Finger sind jedes Jahr traurige Bilanz der Silvesternacht. Damit es gar nicht erst so weit kommt, geben der Feuerwehrverband Ostfriesland und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse wichtige Sicherheitstipps.
„Kein Vergnügen ohne Vorsicht“
Friedhelm Tannen (Präsident) und Rainer Nagel (Sprecher) vom Feuerwehrverband sowie Signe Foetzki und Tammo Keck von der Brandkasse appellieren gemeinsam an die Vernunft der Bürger: „Bei allem Vergnügen bitten wir Sie, regionale Beschränkungen zu beachten und die Gefahren nicht zu unterschätzen.“ Oft führen Leichtsinn oder unsachgemäßer Umgang zu schweren Unfällen.
Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit Feuerwerk:
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Zulassung prüfen: Nur Feuerwerk mit offizieller CE-Kennzeichnung und BAM-Zulassung kaufen. Finger weg von Billigimporten oder selbst gebastelten Böllern!
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Standsicherheit: Raketen niemals aus der Hand zünden. Nutzen Sie standsichere Rohre oder leere Flaschen in einem Getränkekasten.
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Abstand halten: Zünden Sie Feuerwerk nur im Freien und halten Sie großen Sicherheitsabstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden.
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Blindgänger liegen lassen: Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, niemals erneut entzünden oder aufheben.
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Kein Feuerwerk in Kinderhände: Auch „Jugendfeuerwerk“ sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwendet werden. Bewahren Sie Böller für Kinder unerreichbar auf.
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Alkoholisierte Personen: Wer getrunken hat, sollte die Finger vom Feuerzeug lassen.
Schutz für Haus, Hof und Tiere
Nicht nur Menschen sind gefährdet. Brennbare Materialien auf Balkonen oder Terrassen sollten vor Silvester weggeräumt werden. Türen und Fenster müssen geschlossen bleiben (auch nicht auf Kipp!), damit keine verirrten Raketen ins Haus gelangen können.
Besonderes Augenmerk gilt den Tieren: „Denken Sie daran, dass Tiere ein viel sensibleres Gehör haben als wir“, betont Signe Foetzki. Haustiere sollten in der Silvesternacht im Haus bleiben, um Panikreaktionen zu vermeiden.
Einsatzkräfte unterstützen, nicht behindern
Für die Feuerwehren ist Silvester eine Zeit extremer Anspannung. Rainer Nagel berichtet von gefährlichen Erfahrungen: „Leider wurden Einsatzkräfte und Fahrzeuge schon mit Pyrotechnik beschossen. Bitte behindern Sie unsere Arbeit nicht!“ Er rät zudem, Löschmittel wie Gartenschläuche oder Feuerlöscher bereitzuhalten. Im Ernstfall gilt: Notruf 112 wählen.
Versicherungsschutz: Wer zahlt bei Schäden?
Trotz aller Vorsicht können Schäden entstehen. Hier greifen verschiedene Versicherungen:
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Hausratversicherung: Ersetzt Schäden an Möbeln und Einrichtung durch Feuer.
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Wohngebäudeversicherung: Zuständig für Schäden am Gebäude selbst.
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Haftpflichtversicherung: Zahlt, wenn Gäste oder Kinder Schäden an fremdem Eigentum verursachen.
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Teilkasko: Springt ein, wenn Autos durch Raketen in Brand geraten.
„Silvesterunfälle können leider bis zur Invalidität führen“, gibt Tammo Keck zu bedenken. Hier hilft eine private Unfallversicherung – doch Vorsicht bleibt der beste Schutz.
Friedhelm Tannen, Rainer Nagel, Signe Foetzki und Tammo Keck sind sich einig:
Anzeige„Wir wollen nicht als Bedenkenträger, Spaßverderber oder Besserwisser auftreten. Wir wünschen uns nur, dass das neue Jahr gut und vor allem gesund für alle Bürgerinnen und Bürger startet!“
Blaulicht
Zoll zieht sieben Tonnen gefährliche Pyrotechnik aus dem Verkehr
Beitragsbild: KI-Bild
Gefahr zum Jahreswechsel: Zoll warnt vor illegalem Feuerwerk – Über 7 Tonnen sichergestellt
Der Countdown für Silvester läuft, und die Vorfreude auf das bunte Spektakel am Himmel steigt. Doch das Hauptzollamt Oldenburg (HZA) spricht kurz vor dem Jahreswechsel eine dringende Warnung aus: Finger weg von Feuerwerk ohne gültige Zulassung! Besonders Pyrotechnik aus dem Ausland oder dubiosen Online-Shops kann lebensgefährlich sein.
Die Zahlen des Zolls sind alarmierend: Allein im Jahr 2024 stellten die Beamten bei Kontrollen und in Paketsendungen über sieben Tonnen gefährliche und nicht konforme Pyrotechnik sicher.
Unberechenbare Gefahr für Gesundheit und Leben
Viele Böller, die in Nachbarländern oder im Internet angeboten werden, entsprechen nicht den deutschen Sicherheitsstandards. Jens Kloppmann, Pressesprecher des Hauptzollamts Oldenburg, warnt eindringlich: „Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar. Ihre Nutzung kann zu schwersten Verbrennungen, Verätzungen oder im schlimmsten Fall zum Verlust von Gliedmaßen und des Augenlichts führen.“
Das CE-Zeichen ist Pflicht
In Deutschland dürfen nur Feuerwerkskörper verkauft und gezündet werden, die offiziell getestet wurden. Das wichtigste Erkennungsmerkmal ist das CE-Zeichen.
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Vorsicht: Der Zoll weist darauf hin, dass Zulassungszeichen im Ausland oft gefälscht werden. Wer versucht, nicht zugelassenes Feuerwerk einzuführen, macht sich nach dem Sprengstoffgesetz strafbar.
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Konsequenz: Illegale Pyrotechnik wird bei Kontrollen konsequent beschlagnahmt, zusätzlich drohen Strafverfahren.
Tipps für einen sicheren Start ins neue Jahr
Um sicher zu feiern, empfiehlt der Zoll, Feuerwerkskörper nur im seriösen Fachhandel vor Ort zu kaufen, wo die Herkunft klar nachvollziehbar ist. Für spezielle Kategorien von Feuerwerk ist zudem eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Überwachung dieser Vorschriften erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen dem Zoll, den Landesbehörden und der Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung (BAM).
Wer sich unsicher ist, findet detaillierte Informationen zur Kategorisierung und den geltenden Bestimmungen auf den Internetseiten der BAM oder unter www.zoll.de.
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Blaulicht
Schwerer Hausbrand und Unfallflucht in der Region
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für Montag, d. 29.12.2025
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ++ Brand eines Wohngebäudes
Emden — Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Emden — In der Zeit von 01:30 Uhr bis 11:30 Uhr beschädigte ein bislang unbekannter Verkehrsteilnehmer am vergangenen Sonntag einen auf einem Parkplatz in der Gorch-Fock-Straße geparkten Pkw Skoda. Durch den Zusammenstoß entstand ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich. Der Verursacher entfernte sich, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Zeugen oder Hinweisgeber werden um Kontaktaufnahme gebeten.
Moormerland — Brand eines Wohngebäudes
Moormerland — Am Montagmorgen gegen 07:50 Uhr rückten Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr in die Freiligrathstraße zum Brand eines Wohngebäudes. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte war das Einfamilienhaus bereits stark durch das Feuer beschädigt. Der alleinige Hausbewohner konnte eigenständig aus dem Haus entkommen. Er erlitt leichte Verletzungen und wurde durch den Rettungsdienst in ein örtliches Krankenhaus verbracht. Der entstandene Sachschaden liegt der ersten Einschätzung nach im sechsstelligen Bereich. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen.
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