Lokal
Preis für Strom und Gas steigt bei EWE zum 1. Oktober
- Beschaffungspreise für Strom und Gas an Energiemärkten legen weiterhin zu
- Krieg in Ukraine und weniger Gaslieferung durch Nordstream 1 treiben Gaspreis
- Weitere Kundenzuläufe machen Strom- und Gaseinkauf zu Höchstpreisen nötig
- Knapp 500.000 Kunden sind von Preisanhebung betroffen
- Geplante Umlage wird Gas noch teurer machen
Oldenburg, Strausberg, 3. August 2022. „Wie es sich schon aufgrund der Entwicklungen der letzten Wochen angekündigt hat, ist EWE zum 1. Oktober gezwungen, den Preis für Strom und Gas in der Grund- und Ersatzversorgung erneut anzuheben.“ Das erklärte der EWE-Vorstandsvorsitzende Stefan Dohler am Mittwoch vor Journalisten auf einer digitalen Pressekonferenz.
So zahlen EWE-Kunden ab Oktober für Strom pro Kilowattstunde brutto 37,81 Cent und damit 11,76 Cent mehr als heute. Der jährliche Grundpreis bleibt seit Januar 2021 unverändert. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden ergeben sich so Mehrkosten von gut 352 Euro im Jahr beziehungsweise rund 29 Euro im Monat. Diese Strompreisanhebung in der Grund- und Ersatzversorgung gilt jedoch nicht für Kundinnen und Kunden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, weil EWE dort kein Stromgrundversorger ist.
Der Gaspreis steigt pro Kilowattstunde von aktuell brutto 13,17 Cent auf 14,99 Cent. Das entspricht einem Plus von 1,82 Cent und bedeutet bei einem Durchschnittsverbrauch von 20.000 Kilowattstunden jährliche Mehrkosten von 364 Euro, das sind pro Monat gut 30 Euro mehr. Der Grundpreis bleibt auch für Gas unverändert.
Betroffen sind von dieser Preisanpassung laut Oliver Bolay (Geschäftsführer der EWE Vertrieb GmbH) insgesamt 375.000 Strom- und 110.000 Gaskunden der Grund- und Ersatzversorgung. Sie erhalten in Kürze von EWE auch ein persönliches Schreiben zur Preisanpassung.
Weiterhin Preisgarantie bei Laufzeitverträgen
Der Großteil der EWE Strom- und Gaskunden verfügt laut Bolay über so genannte Laufzeitverträge mit einer Preisgarantie von 12 oder 24 Monaten. „Sechs Wochen vor dem kundenindividuellen Ende der Laufzeit schreibt EWE diese Kunden jeweils an und bietet ihnen eine Verlängerung des Vertrages zu dem Preis, der dann für das jeweilige Laufzeitprodukt gilt, an. Das heißt, Kunden können sich den dann gültigen Preis wieder für zwölf Monate sichern“, so Bolay. Die Tarife für Produkte mit Preisgarantie passe EWE unterjährig etwa im Quartalsrhythmus an. Kunden, die ihr jetziges Laufzeitprodukt in Kürze zum dann aktuellen Tarif verlängerten, müssten sich jedoch beim Vergleich des neuen Tarifes mit dem Ausgangstarif von vor zwölf oder 24 Monaten auf erhebliche Preissprünge einstellen.
Die Gründe für die erneute Gaspreisanhebung erläutert Stefan Dohler wie folgt: „Die Preisdynamik auf dem Energiemarkt ist nach wie vor ungebrochen und die Preise gehen weiterhin deutlich nach oben, nicht zuletzt aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine und die nochmal reduzierten russischen Gasliefermengen durch die Pipeline Nordstream 1. Zur Wahrheit gehört: Putins Krieg ist auch ein Wirtschaftskrieg, der zu erheblicher Verknappung der Gasimporte führt und damit zu extrem hohen Preisen.“
Oliver Bolay nennt als Grund auch, dass EWE auch weiterhin sowohl beim Strom als auch beim Gas Kundenzuwachs zu verzeichnen hat bei gleichzeitig nur sehr geringen Kundenabgängen. „Das ist zwar ein Zeichen dafür, dass Kunden in der Krise auf sichere und stabile Energieversorger setzen. Es bedeutet aber auch, dass EWE für mehr Kunden als geplant Energie beschaffen muss und das zu den aktuell massiv hohen Preisen. Daraus resultiert diese Entwicklung, die für weiter steigende Preise für unsere Produkte sorgt.“
Sondersituation beim Strompreis
Beim Strom komme noch ein weiterer Aspekt hinzu: „EWE konnte zum 1. Juli eine bereits zu dem Zeitpunkt notwendige Strompreiserhöhung nicht vornehmen. Der Grund: Wegen der Reduzierung der EEG-Umlage zum 1. Juli hatte der Gesetzgeber eine Strompreiserhöhung zum selben Zeitpunkt ausgeschlossen. So ergibt sich jetzt für EWE zum 1. Oktober beim Strompreis eine stärkere Erhöhung“, so Oliver Bolay.
Erdgaspreis wird durch neue Gasumlage zukünftig noch weiter steigen
Dohler machte deutlich, dass gerade der Erdgaspreis noch weiter steigen wird, wenn nämlich die Bundesregierung die geplante Gasumlage gemäß Energiesicherungsgesetz einführt. „Die Umlage soll Energieimporteure entlasten, die bislang russisches Erdgas importiert haben und durch russische Lieferausfälle Ersatzmengen jetzt anderweitig zu deutlich höheren Preisen beschaffen müssen. Diese Mehrkosten werden durch die Gasumlage bundesweit auf alle Haushalte und Unternehmen umgewälzt, unabhängig von ihrer individuellen vertraglichen Situation“, erklärte Dohler. Die Politik wolle die Höhe der Umlage zeitnah bekannt geben und voraussichtlich zum 1. Oktober erheben. Sobald diese Informationen vorlägen, werde EWE seine Kunden dazu nochmal separat informieren.
Abschlagsbeträge rechtzeitig erhöhen, so viel Energie einsparen wie möglich
Stefan Dohler betonte, dass er die erneuten Preisanhebungen außerordentlich bedauere, dass EWE aber gezwungen sei, die preislichen Mehrbelastungen in Form einer weiteren Strom- und Gaspreisanhebung an seine Kunden weiterzugeben. „In dem Zusammenhang empfehle ich allen betroffenen Kunden dringend, ihren Abschlagsbetrag zu erhöhen, um dadurch eine Nachzahlung in der nächsten Rechnung zu vermeiden“, sagte Stefan Dohler.
Er betonte außerdem, dass EWE erhebliche Anstrengungen unternehme, um die Versorgungs-sicherheit der Region zu gewährleisten. „So plant EWE zum Beispiel, den geplanten LNG-Terminal in Wilhelmshaven unter anderem an EWE-Gasspeicher anzubinden“, sagte der EWE-Chef.
Auch machte Dohler auf die Notwendigkeit aufmerksam, dass Menschen gerade in diesen Zeiten versuchen sollten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Alle Informationen zur Preiserhöhung und zum Energiesparen finden Kunden unter www.ewe.de/preise und unter www.ewe.de/energie-sparen
Meldung des Zählerstandes nicht notwendig
Eine Meldung des Zählerstandes ist EWE zufolge nicht erforderlich. EWE berücksichtigt die Preisanpassungen bei der nächsten Abrechnung, indem EWE die Verbrauchsmengen nach den alten und neuen Preisen anhand von statistisch erfassten Verbrauchsdaten aufteilt. Kunden, die EWE dennoch ihre Zählerstände mitteilen möchten, sollten dafür die digitalen Möglichkeiten nutzen, die EWE bietet, und zwar unter: www.ewe.de/preise
Weitere Information zur aktuellen Lage auf dem Gasmarkt finden Kunden unter www.ewe.de/gasversorgung-aktuell
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Blaue Tonne im Rheiderland: Witterung sorgt für Abfuhr-Stopp
Ausfall bei der Blauen Tonne im Rheiderland: Ersatztermine folgen in Kürze
Der heftige Wintereinbruch hat im Rheiderland Spuren hinterlassen – auch bei der Abfallentsorgung. Aufgrund der schwierigen Witterungsverhältnisse konnten am Donnerstag, den 8. Januar, zahlreiche Blaue Tonnen nicht wie geplant geleert werden. Betroffene Bürger müssen sich noch ein wenig gedulden.
Die Glätte und die Schneemassen machten vielen Entsorgungsfahrzeugen am Donnerstag ein Durchkommen unmöglich. Dabei handelt es sich nicht um vergessene Einzeltonnen, sondern um die gezielte Absage der Leerung in ganzen oder halben Straßenzügen, in denen die Sicherheit für Personal und Fahrzeuge nicht gewährleistet werden konnte.
Wann wird nachgeleert?
Die gute Nachricht: Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) plant bereits die Nachholtermine. Die genauen Ersatztermine für die Ausfälle vom 8. Januar werden in der kommenden Woche bekanntgegeben.
Auch am heutigen Freitag, den 9. Januar, kam es witterungsbedingt zu weiteren Verzögerungen. Welche Straßen am Freitag konkret betroffen waren, wird der Landkreis ebenfalls Anfang nächster Woche gemeinsam mit den entsprechenden Ersatzterminen veröffentlichen.
Diese Gebiete waren am Donnerstag (08.01.) betroffen:
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Gemeinde Jemgum: Teile von Marienchor, Hofstraße, Teile des Archer Wegs, Kirchring, Dollartweg und Nendorper Straße.
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Stadt Weener: Geiseweg (inkl. Sackgasse), Peperborg, Deichstraße, Kirchborgum, Siepelborg, Grüner Weg, Schwarzer Weg, Ferstenborgumer Weg, Am Hafen (linke Seite), Emsstraße, Am Marina-Park, Am Erholungsgebiet, Schleusenweg und Burgweg.
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Gemeinde Bunde: Heinitzpolder, Landrat-Bracht-Straße und Wynham-Süd.
Lage bei der Hausmüllabfuhr
Etwas entspannter stellt sich die Situation beim Restmüll dar. Die Hausmüllabfuhr im Landkreis wird ihre Touren am heutigen Freitag voraussichtlich gegen frühen Nachmittag abschließen können. Es wurden dabei alle Straßen angefahren, bei denen es die Straßenverhältnisse zuließen.
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Sensationelle Wende: Südringbrücke in Leer bleibt dauerhaft erhalten!
Sensationelle Wende in Leer: Südringbrücke ist stabil – Abriss vom Tisch!
Leer | Es ist die Nachricht, auf die Tausende Autofahrer und Logistikunternehmen in der Region gewartet haben: Die Südringbrücke in Leer ist standsicher. Was lange als Sanierungsfall mit drohendem Abriss galt, entpuppt sich nach einer jahrelangen, hochmodernen Überprüfung als technisch unbedenklich.
Gefahr durch Spannungsrisskorrosion gebannt
Die Sorge war groß: Die Brücke stand unter dem dringenden Verdacht der sogenannten Spannungsrisskorrosion. Diese tückische Schädigung des verbauten Spannstahls war unter anderem die Ursache für den plötzlichen Einsturz der Carolabrücke in Dresden im Jahr 2024. Da sich ein Versagen bei dieser Art von Schäden nicht ankündigt, musste die Stadt Leer sofort handeln.
Seit 2020 war die Brücke daher auf 30 Tonnen beschränkt und nur noch einspurig befahrbar, um die Last auf das Bauwerk zu minimieren.
Das „Langzeit-EKG“ für die Brücke
Um Gewissheit zu erlangen, setzte die Stadt auf ein Verfahren des Gutachterbüros Marx Krontal Partner aus Weimar. Ein akustisches Monitoring-System wurde installiert, das wie ein „Langzeit-EKG“ funktionierte.
„Diese Sensoren sammeln dauerhaft Informationen über den Zustand der Brücke. Sie wurde sozusagen seit 2020 unter permanente Beobachtung gestellt“, erklärt Stadtbaurat Jens Lüning.
Nach der mehrjährigen Überwachung steht nun fest: Der Brückenüberbau hat sich im gesamten Zeitraum nicht verändert. Auch die anschließende Untersuchung der Widerlager brachte die endgültige Entwarnung.
Zukunft gesichert: Erhalt für mindestens 30 Jahre
Zwar muss die Brücke altersbedingt in den kommenden Jahren teilweise saniert werden, doch ein Abriss ist nicht mehr notwendig. Laut Gutachten bleibt die Südringbrücke der Stadt bei entsprechender Instandhaltung noch mindestens 30 Jahre erhalten.
Bürgermeister Claus-Peter Horst zeigte sich sichtlich erleichtert: „Wir freuen uns sehr, dass wir nun Klarheit haben. Besonders froh bin ich, dass der Schwerlastverkehr nun nicht mehr durch die Innenstadt fahren muss.“
Aufhebung der Beschränkungen
Die wichtigste Nachricht für den Verkehrsfluss: Die bestehende Gewichtsbeschränkung und die Einspurigkeit werden in Kürze aufgehoben. Der Schwerlastverkehr kann die Südringbrücke dann wieder uneingeschränkt nutzen. Der Gutachter lobte zudem das Vorgehen der Stadt Leer ausdrücklich als „vorbildlich“ und sicherheitsorientiert.
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Winterdienst in Leer: Was Mieter und Eigentümer jetzt wissen müssen
Winterdienst in Leer: Wer räumt wo? Alles Wissenswerte zu Pflichten und Einsätzen
Leer | Sobald Schnee und Eis die Stadt Leer fest im Griff haben, stellt sich für viele Bewohner die Frage: Wer ist eigentlich für welche Straße zuständig? Damit alle sicher durch den Winter kommen, klären die Stadtwerke und die Stadtverwaltung über die geltenden Regeln und Zuständigkeiten auf.
So arbeiten die Profis: Der Einsatz der Stadtwerke
Die Stadtwerke Leer sind mit zwei Teams von jeweils über 20 Mitarbeitern auf den Winter vorbereitet. Ab 4 Uhr morgens kontrollieren Späher das Stadtgebiet, um bei Glättegefahr sofort Alarm auszulösen.
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Einsatzgebiete: Im Fokus stehen verkehrswichtige Straßen, Schulbusstrecken, Brücken, Bushaltestellen sowie die Fußgängerzone. Wichtig: Bundes- und Landesstraßen fallen nicht in die Zuständigkeit der Stadtwerke.
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Streumittel: Um die Umwelt zu schonen, setzen die Stadtwerke primär auf Sole (Flüssigsalz). Rund 50.000 Liter sind in den Tanks vorrätig. Reines Salz wird nur in Ausnahmefällen an Gefahrenstellen genutzt.
Räumpflicht für Bürger: Das müssen Sie wissen
Nicht nur die Stadt ist in der Pflicht – auch die Anlieger tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit vor der eigenen Haustür.
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Wie breit muss geräumt werden? Geh- und Radwege vor dem Grundstück müssen auf einer Breite von mindestens 1,50 Metern schnee- und eisfrei gehalten werden. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt ein Streifen von mindestens 1,00 Meter am Fahrbahnrand.
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Besonderheit Spielstraßen: In verkehrsberuhigten Bereichen müssen Anwohner die Straße sogar bis zur Mitte räumen bzw. streuen.
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Die Uhrzeiten: Werktags muss der Winterdienst zwischen 07:30 und 20:00 Uhr sichergestellt sein. An Sonn- und Feiertagen gilt die Pflicht von 09:00 bis 20:00 Uhr.
Sand statt Salz: Die richtigen Mittel
Für Privatpersonen gilt: Streusalz ist tabu! Erlaubt sind Sand oder andere abstumpfende Mittel. Nur wenn extreme Glätte absolut nicht anders zu beseitigen ist, darf in begründeten Ausnahmefällen Salz zum Einsatz kommen.
Kontrollen und Bußgelder
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommen kann (z. B. wegen Alter oder Krankheit), muss eine Vertretung oder ein Unternehmen organisieren. Die Stadt kontrolliert die Einhaltung durch Stichproben und geht Hinweisen nach. Nachlässigkeit kann teuer werden: Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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