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Preis für Strom und Gas steigt bei EWE zum 1. Oktober
- Beschaffungspreise für Strom und Gas an Energiemärkten legen weiterhin zu
- Krieg in Ukraine und weniger Gaslieferung durch Nordstream 1 treiben Gaspreis
- Weitere Kundenzuläufe machen Strom- und Gaseinkauf zu Höchstpreisen nötig
- Knapp 500.000 Kunden sind von Preisanhebung betroffen
- Geplante Umlage wird Gas noch teurer machen
Oldenburg, Strausberg, 3. August 2022. „Wie es sich schon aufgrund der Entwicklungen der letzten Wochen angekündigt hat, ist EWE zum 1. Oktober gezwungen, den Preis für Strom und Gas in der Grund- und Ersatzversorgung erneut anzuheben.“ Das erklärte der EWE-Vorstandsvorsitzende Stefan Dohler am Mittwoch vor Journalisten auf einer digitalen Pressekonferenz.
So zahlen EWE-Kunden ab Oktober für Strom pro Kilowattstunde brutto 37,81 Cent und damit 11,76 Cent mehr als heute. Der jährliche Grundpreis bleibt seit Januar 2021 unverändert. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden ergeben sich so Mehrkosten von gut 352 Euro im Jahr beziehungsweise rund 29 Euro im Monat. Diese Strompreisanhebung in der Grund- und Ersatzversorgung gilt jedoch nicht für Kundinnen und Kunden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, weil EWE dort kein Stromgrundversorger ist.
Der Gaspreis steigt pro Kilowattstunde von aktuell brutto 13,17 Cent auf 14,99 Cent. Das entspricht einem Plus von 1,82 Cent und bedeutet bei einem Durchschnittsverbrauch von 20.000 Kilowattstunden jährliche Mehrkosten von 364 Euro, das sind pro Monat gut 30 Euro mehr. Der Grundpreis bleibt auch für Gas unverändert.
Betroffen sind von dieser Preisanpassung laut Oliver Bolay (Geschäftsführer der EWE Vertrieb GmbH) insgesamt 375.000 Strom- und 110.000 Gaskunden der Grund- und Ersatzversorgung. Sie erhalten in Kürze von EWE auch ein persönliches Schreiben zur Preisanpassung.
Weiterhin Preisgarantie bei Laufzeitverträgen
Der Großteil der EWE Strom- und Gaskunden verfügt laut Bolay über so genannte Laufzeitverträge mit einer Preisgarantie von 12 oder 24 Monaten. „Sechs Wochen vor dem kundenindividuellen Ende der Laufzeit schreibt EWE diese Kunden jeweils an und bietet ihnen eine Verlängerung des Vertrages zu dem Preis, der dann für das jeweilige Laufzeitprodukt gilt, an. Das heißt, Kunden können sich den dann gültigen Preis wieder für zwölf Monate sichern“, so Bolay. Die Tarife für Produkte mit Preisgarantie passe EWE unterjährig etwa im Quartalsrhythmus an. Kunden, die ihr jetziges Laufzeitprodukt in Kürze zum dann aktuellen Tarif verlängerten, müssten sich jedoch beim Vergleich des neuen Tarifes mit dem Ausgangstarif von vor zwölf oder 24 Monaten auf erhebliche Preissprünge einstellen.
Die Gründe für die erneute Gaspreisanhebung erläutert Stefan Dohler wie folgt: „Die Preisdynamik auf dem Energiemarkt ist nach wie vor ungebrochen und die Preise gehen weiterhin deutlich nach oben, nicht zuletzt aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine und die nochmal reduzierten russischen Gasliefermengen durch die Pipeline Nordstream 1. Zur Wahrheit gehört: Putins Krieg ist auch ein Wirtschaftskrieg, der zu erheblicher Verknappung der Gasimporte führt und damit zu extrem hohen Preisen.“
Oliver Bolay nennt als Grund auch, dass EWE auch weiterhin sowohl beim Strom als auch beim Gas Kundenzuwachs zu verzeichnen hat bei gleichzeitig nur sehr geringen Kundenabgängen. „Das ist zwar ein Zeichen dafür, dass Kunden in der Krise auf sichere und stabile Energieversorger setzen. Es bedeutet aber auch, dass EWE für mehr Kunden als geplant Energie beschaffen muss und das zu den aktuell massiv hohen Preisen. Daraus resultiert diese Entwicklung, die für weiter steigende Preise für unsere Produkte sorgt.“
Sondersituation beim Strompreis
Beim Strom komme noch ein weiterer Aspekt hinzu: „EWE konnte zum 1. Juli eine bereits zu dem Zeitpunkt notwendige Strompreiserhöhung nicht vornehmen. Der Grund: Wegen der Reduzierung der EEG-Umlage zum 1. Juli hatte der Gesetzgeber eine Strompreiserhöhung zum selben Zeitpunkt ausgeschlossen. So ergibt sich jetzt für EWE zum 1. Oktober beim Strompreis eine stärkere Erhöhung“, so Oliver Bolay.
Erdgaspreis wird durch neue Gasumlage zukünftig noch weiter steigen
Dohler machte deutlich, dass gerade der Erdgaspreis noch weiter steigen wird, wenn nämlich die Bundesregierung die geplante Gasumlage gemäß Energiesicherungsgesetz einführt. „Die Umlage soll Energieimporteure entlasten, die bislang russisches Erdgas importiert haben und durch russische Lieferausfälle Ersatzmengen jetzt anderweitig zu deutlich höheren Preisen beschaffen müssen. Diese Mehrkosten werden durch die Gasumlage bundesweit auf alle Haushalte und Unternehmen umgewälzt, unabhängig von ihrer individuellen vertraglichen Situation“, erklärte Dohler. Die Politik wolle die Höhe der Umlage zeitnah bekannt geben und voraussichtlich zum 1. Oktober erheben. Sobald diese Informationen vorlägen, werde EWE seine Kunden dazu nochmal separat informieren.
Abschlagsbeträge rechtzeitig erhöhen, so viel Energie einsparen wie möglich
Stefan Dohler betonte, dass er die erneuten Preisanhebungen außerordentlich bedauere, dass EWE aber gezwungen sei, die preislichen Mehrbelastungen in Form einer weiteren Strom- und Gaspreisanhebung an seine Kunden weiterzugeben. „In dem Zusammenhang empfehle ich allen betroffenen Kunden dringend, ihren Abschlagsbetrag zu erhöhen, um dadurch eine Nachzahlung in der nächsten Rechnung zu vermeiden“, sagte Stefan Dohler.
Er betonte außerdem, dass EWE erhebliche Anstrengungen unternehme, um die Versorgungs-sicherheit der Region zu gewährleisten. „So plant EWE zum Beispiel, den geplanten LNG-Terminal in Wilhelmshaven unter anderem an EWE-Gasspeicher anzubinden“, sagte der EWE-Chef.
Auch machte Dohler auf die Notwendigkeit aufmerksam, dass Menschen gerade in diesen Zeiten versuchen sollten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Alle Informationen zur Preiserhöhung und zum Energiesparen finden Kunden unter www.ewe.de/preise und unter www.ewe.de/energie-sparen
Meldung des Zählerstandes nicht notwendig
Eine Meldung des Zählerstandes ist EWE zufolge nicht erforderlich. EWE berücksichtigt die Preisanpassungen bei der nächsten Abrechnung, indem EWE die Verbrauchsmengen nach den alten und neuen Preisen anhand von statistisch erfassten Verbrauchsdaten aufteilt. Kunden, die EWE dennoch ihre Zählerstände mitteilen möchten, sollten dafür die digitalen Möglichkeiten nutzen, die EWE bietet, und zwar unter: www.ewe.de/preise
Weitere Information zur aktuellen Lage auf dem Gasmarkt finden Kunden unter www.ewe.de/gasversorgung-aktuell
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Freitag der 13. ist Rauchmeldertag: Feuerwehren mahnen zur Vorsorge
Freitag der 13. ist Rauchmeldertag: Ein Appell, der Leben rettet
OSTFRIESLAND. Der kommende Freitag der 13. ist weit mehr als ein Datum für Aberglaube – er ist der offizielle “Rauchmeldertag”. Ausgerufen vom Deutschen Feuerwehrverband, nutzen der Ostfriesische Feuerwehrverband und die Ostfriesische Landschaftliche Brandkasse diesen Tag für einen eindringlichen Appell: „Rauchmelder retten Leben!“ Die Aktualität dieses Themas ist ungebrochen, wie jüngste Ereignisse in Ostfriesland drastisch vor Augen führen.
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Stille Lebensretter in der Nacht
Allein im letzten Quartal haben Rauchmelder in Norden, Warsingsfehn und Aurich schlafende Bewohner rechtzeitig geweckt und so Schlimmeres verhindert. Diese Vorfälle sind nur die Spitze des Eisbergs, da viele erfolgreiche Alarmierungen ohne Feuerwehreinsatz gar nicht statistisch erfasst werden. Seit 29 Jahren werben der Feuerwehrverband und die Brandkasse gemeinsam für die Installation dieser kleinen, aber wirkungsvollen Geräte. „Rund 200 Menschenleben wurden hier dank des Alarms der Rauchmelder gerettet!“, betont Friedhelm Tannen, Präsident des Feuerwehrverbands Ostfriesland e.V.
Gesetzliche Pflicht und geteilte Verantwortung
Dank der langjährigen ostfriesischen Initiative gibt es mittlerweile in allen 16 Bundesländern eine gesetzliche Pflicht, Häuser und Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Für den Einbau ist grundsätzlich der Gebäude-Eigentümer verantwortlich. Tammo Keck von der Brandkasse erklärt jedoch: „Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft in vermieteten Wohnungen ist der Mieter verantwortlich.“ Dies beinhaltet insbesondere den regelmäßigen Batteriewechsel und die Funktionsprüfung. Eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag kann diese Aufgaben auf den Mieter übertragen. Ein besonderes Augenmerk gilt Ferienhäusern und ‑wohnungen, wo die Funktionsfähigkeit der Melder aufgrund der unregelmäßigen Nutzung besonders wichtig ist.
Die tödliche Gefahr des Brandrauchs
Die Flammen sind selten die häufigste Todesursache bei Bränden. „Der giftige Rauch ist es“, warnt Signe Foetzki, Pressesprecherin der Brandkasse. Nachts ist die Gefahr am größten, da der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist. Das Kohlenmonoxid im Rauch wirkt betäubend. „Schon nach ein paar Atemzügen im giftigen Brandrauch ist man bewusstlos, etwa zehn Atemzüge sind tödlich“, so Foetzki weiter. Es bleiben oft nur Minuten, manchmal Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen.
Vielfältige Ausführungen und Zertifizierungen
Warnmelder sind in unterschiedlichen Ausführungen erhältlich, von Einzelmeldern über funkvernetzte Systeme bis hin zu Modellen mit Telefonkarten-Alarmierung. Für Menschen mit Beeinträchtigungen gibt es akustische Melder für Gehörlose oder solche mit Vibrationsalarm und Blitzlampen. Bei der Auswahl sollte auf Zertifizierungen geachtet werden. „Das VdS-Prüfzeichen, die DIN EN 14604, das CE-Zeichen und das relativ neue Zertifizierungszeichen ‚Q‘ mit einer integrierten Flamme“ sind entscheidende Kriterien für ein gutes Produkt, erklärt Friedhelm Tannen.
Montage und Verhalten im Ernstfall
Die Montage von Rauchmeldern ist unkompliziert. Sie sollten grundsätzlich immer an der Zimmerdecke montiert werden, da Rauch nach oben steigt. Falls es dennoch brennt, gilt: Ruhe bewahren, Mitbewohner warnen, Fenster und Türen schließen, keine Aufzüge benutzen, das Haus umgehend verlassen und den Notruf 112 absetzen. Der Rauchmeldertag am Freitag den 13. ist eine wichtige Erinnerung daran, dass Vorsorge Leben retten kann.
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SPD-Politiker Bloem besucht Jemgumer Tischlerei: Handwerk als Wirtschaftsmacht
„Wirtschaftsmacht Nummer eins“: Nico Bloem würdigt Jemgumer Handwerkstradition
JEMGUM. Große Worte für das regionale Handwerk: Bei seinem Besuch der renommierten Tischlerei Baartz in Jemgum unterstrich der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) die immense Bedeutung dieses Wirtschaftszweigs. „Unser Handwerk ist die Wirtschaftsmacht Nummer eins“, betonte Bloem und stellte damit die zentrale Rolle von Handwerksbetrieben für die Stärke und Zukunftsfähigkeit der Region heraus.
Anerkennung für herausragende Leistungen und Nachwuchsförderung
Ein besonderer Fokus des Besuchs lag auf der Würdigung des 20-jährigen Hauke Tierel. Nach seiner erfolgreichen Ausbildung bei Baartz erzielte er den Landessieg und qualifizierte sich für die Bundesmeisterschaften im Deutschen Tischlerhandwerk. „Seine Leistung zeigt, wie viel Talent, Engagement und Zukunft in unserem Handwerk steckt“, lobte Bloem. „Er lebt das Handwerk.“ Tierel wird dem Unternehmen auch nach seiner Ausbildung erhalten bleiben, was Bloem als positives Signal für die Fachkräftesicherung in der Region wertete. An dem Termin nahm auch Uwe Flink, SPD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Gemeinde Jemgum, teil.
Spezialisierung auf Denkmalschutz und historische Bausubstanz
Die Tischlerei Baartz, ein Traditionsbetrieb seit 1931, hat sich unter der Leitung von Firmenchef Johannes Baartz auf hochwertige Restaurierungsarbeiten und den Denkmalschutz spezialisiert. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf Kirchensanierungen. „Wir müssen die Vorgehensweise unserer ehemaligen Kollegen lesen. Das ist sehr reizvoll“, erklärte Baartz. Er äußerte großen Respekt vor dem Können früherer Generationen, die ohne moderne technische Hilfsmittel beeindruckende Werke geschaffen hätten.
Erfolgreiche Positionierung und Herausforderungen durch Bürokratie
Mit vier Gesellen und zwei Auszubildenden sieht sich der Betrieb, der Kunden in ganz Ostfriesland und darüber hinaus bedient, gut aufgestellt. „Wir können zufrieden sein“, so Baartz. Kritik äußerte er jedoch an der zunehmenden Dokumentation und den gesetzlichen Vorgaben, die er als „Bevormundung“ empfindet.
Politischer Rückenwind für den Bürokratieabbau
Nico Bloem zeigte sich beeindruckt von der Qualität der Arbeit bei Baartz und bezeichnete den Betrieb als „Aushängeschild der Region“. Handwerksbetriebe stünden für Arbeitsplätze und eine starke Zukunft. Zum Thema Bürokratie erklärte er, dass dieses Thema in Hannover präsent sei und mit der Änderung der Bauordnung bereits Fortschritte erzielt worden seien. „Aber das war nur ein erster Schritt, wir müssen beim Bürokratie-Abbau sichtbar Tempo machen“, so der Landtagsabgeordnete.
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Bundesweite Schwerpunktprüfung: Zoll kontrolliert Baustellen in der Region
Bundesweite Schwerpunktprüfung: Zoll nimmt das Baugewerbe ins Visier
OLDENBURG / OSTFRIESLAND. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat im Rahmen einer bundesweiten konzertierten Aktion eine umfassende Überprüfung der Baubranche durchgeführt. Auch im Nordwesten war der Zoll mit einem Großaufgebot im Einsatz, um Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und dem Missbrauch von Sozialleistungen entgegenzuwirken.
Großeinsatz in Oldenburg und dem Landkreis Aurich
Das Hauptzollamt Oldenburg beteiligte sich mit insgesamt 51 Einsatzkräften der Standorte Emden und Oldenburg an der risikoorientierten Schwerpunktprüfung. Im Fokus standen dabei mehrere Baustellen im Stadtgebiet von Oldenburg sowie im Landkreis Aurich.
Die Beamten kontrollierten vor Ort, ob Arbeitgeber ihren Meldepflichten zur Sozialversicherung nachgekommen sind, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wird und ob ausländische Arbeitskräfte über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen verfügen. Insgesamt wurden 44 Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. In zwei Fällen wurde zudem unmittelbar mit der Prüfung der Geschäftsunterlagen in den jeweiligen Betrieben begonnen.
Erste Bilanz: Zahlreiche Verdachtsfälle
Die vorläufigen Ergebnisse der Kontrollen unterstreichen die Notwendigkeit der Maßnahmen. Bei den Befragungen und ersten Sichtungen ergaben sich in 35 Fällen Anhaltspunkte, die auf Unregelmäßigkeiten schließen lassen. Diese Verdachtsmomente müssen nun durch die FKS im Detail ausermittelt werden. Die Schwerpunkte der weiteren Untersuchungen liegen auf:
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Beitragsvorenthaltung: Mögliche Unterschlagung von Sozialversicherungsbeiträgen.
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Leistungsmissbrauch: Unberechtigter Bezug von Sozialleistungen trotz Erwerbstätigkeit.
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Mindestlohnverstöße: Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der seit dem 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde liegt.
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Illegale Ausländerbeschäftigung: Überprüfung von Aufenthaltstiteln und Arbeitserlaubnissen.
Hohe volkswirtschaftliche Relevanz
Der Zoll legt aufgrund der enormen volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe. Wie massiv die Auswirkungen sind, zeigen die Zahlen des Vorjahres: Im Jahr 2025 wurden im Bauhaupt- und Nebengewerbe bundesweit über 10.000 Strafverfahren sowie knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der gesamten durch die FKS festgestellten Schadenssumme entfielen im Jahr 2025 auf diese Branche.
Solche konzertierten Prüfungen dienen laut Zoll nicht nur der Aufdeckung von Verstößen, sondern sollen auch die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit senken und für faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt sorgen.
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