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Preis für Strom und Gas steigt bei EWE zum 1. Oktober
- Beschaffungspreise für Strom und Gas an Energiemärkten legen weiterhin zu
- Krieg in Ukraine und weniger Gaslieferung durch Nordstream 1 treiben Gaspreis
- Weitere Kundenzuläufe machen Strom- und Gaseinkauf zu Höchstpreisen nötig
- Knapp 500.000 Kunden sind von Preisanhebung betroffen
- Geplante Umlage wird Gas noch teurer machen
Oldenburg, Strausberg, 3. August 2022. „Wie es sich schon aufgrund der Entwicklungen der letzten Wochen angekündigt hat, ist EWE zum 1. Oktober gezwungen, den Preis für Strom und Gas in der Grund- und Ersatzversorgung erneut anzuheben.“ Das erklärte der EWE-Vorstandsvorsitzende Stefan Dohler am Mittwoch vor Journalisten auf einer digitalen Pressekonferenz.
So zahlen EWE-Kunden ab Oktober für Strom pro Kilowattstunde brutto 37,81 Cent und damit 11,76 Cent mehr als heute. Der jährliche Grundpreis bleibt seit Januar 2021 unverändert. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden ergeben sich so Mehrkosten von gut 352 Euro im Jahr beziehungsweise rund 29 Euro im Monat. Diese Strompreisanhebung in der Grund- und Ersatzversorgung gilt jedoch nicht für Kundinnen und Kunden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, weil EWE dort kein Stromgrundversorger ist.
Der Gaspreis steigt pro Kilowattstunde von aktuell brutto 13,17 Cent auf 14,99 Cent. Das entspricht einem Plus von 1,82 Cent und bedeutet bei einem Durchschnittsverbrauch von 20.000 Kilowattstunden jährliche Mehrkosten von 364 Euro, das sind pro Monat gut 30 Euro mehr. Der Grundpreis bleibt auch für Gas unverändert.
Betroffen sind von dieser Preisanpassung laut Oliver Bolay (Geschäftsführer der EWE Vertrieb GmbH) insgesamt 375.000 Strom- und 110.000 Gaskunden der Grund- und Ersatzversorgung. Sie erhalten in Kürze von EWE auch ein persönliches Schreiben zur Preisanpassung.
Weiterhin Preisgarantie bei Laufzeitverträgen
Der Großteil der EWE Strom- und Gaskunden verfügt laut Bolay über so genannte Laufzeitverträge mit einer Preisgarantie von 12 oder 24 Monaten. „Sechs Wochen vor dem kundenindividuellen Ende der Laufzeit schreibt EWE diese Kunden jeweils an und bietet ihnen eine Verlängerung des Vertrages zu dem Preis, der dann für das jeweilige Laufzeitprodukt gilt, an. Das heißt, Kunden können sich den dann gültigen Preis wieder für zwölf Monate sichern“, so Bolay. Die Tarife für Produkte mit Preisgarantie passe EWE unterjährig etwa im Quartalsrhythmus an. Kunden, die ihr jetziges Laufzeitprodukt in Kürze zum dann aktuellen Tarif verlängerten, müssten sich jedoch beim Vergleich des neuen Tarifes mit dem Ausgangstarif von vor zwölf oder 24 Monaten auf erhebliche Preissprünge einstellen.
Die Gründe für die erneute Gaspreisanhebung erläutert Stefan Dohler wie folgt: „Die Preisdynamik auf dem Energiemarkt ist nach wie vor ungebrochen und die Preise gehen weiterhin deutlich nach oben, nicht zuletzt aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine und die nochmal reduzierten russischen Gasliefermengen durch die Pipeline Nordstream 1. Zur Wahrheit gehört: Putins Krieg ist auch ein Wirtschaftskrieg, der zu erheblicher Verknappung der Gasimporte führt und damit zu extrem hohen Preisen.“
Oliver Bolay nennt als Grund auch, dass EWE auch weiterhin sowohl beim Strom als auch beim Gas Kundenzuwachs zu verzeichnen hat bei gleichzeitig nur sehr geringen Kundenabgängen. „Das ist zwar ein Zeichen dafür, dass Kunden in der Krise auf sichere und stabile Energieversorger setzen. Es bedeutet aber auch, dass EWE für mehr Kunden als geplant Energie beschaffen muss und das zu den aktuell massiv hohen Preisen. Daraus resultiert diese Entwicklung, die für weiter steigende Preise für unsere Produkte sorgt.“
Sondersituation beim Strompreis
Beim Strom komme noch ein weiterer Aspekt hinzu: „EWE konnte zum 1. Juli eine bereits zu dem Zeitpunkt notwendige Strompreiserhöhung nicht vornehmen. Der Grund: Wegen der Reduzierung der EEG-Umlage zum 1. Juli hatte der Gesetzgeber eine Strompreiserhöhung zum selben Zeitpunkt ausgeschlossen. So ergibt sich jetzt für EWE zum 1. Oktober beim Strompreis eine stärkere Erhöhung“, so Oliver Bolay.
Erdgaspreis wird durch neue Gasumlage zukünftig noch weiter steigen
Dohler machte deutlich, dass gerade der Erdgaspreis noch weiter steigen wird, wenn nämlich die Bundesregierung die geplante Gasumlage gemäß Energiesicherungsgesetz einführt. „Die Umlage soll Energieimporteure entlasten, die bislang russisches Erdgas importiert haben und durch russische Lieferausfälle Ersatzmengen jetzt anderweitig zu deutlich höheren Preisen beschaffen müssen. Diese Mehrkosten werden durch die Gasumlage bundesweit auf alle Haushalte und Unternehmen umgewälzt, unabhängig von ihrer individuellen vertraglichen Situation“, erklärte Dohler. Die Politik wolle die Höhe der Umlage zeitnah bekannt geben und voraussichtlich zum 1. Oktober erheben. Sobald diese Informationen vorlägen, werde EWE seine Kunden dazu nochmal separat informieren.
Abschlagsbeträge rechtzeitig erhöhen, so viel Energie einsparen wie möglich
Stefan Dohler betonte, dass er die erneuten Preisanhebungen außerordentlich bedauere, dass EWE aber gezwungen sei, die preislichen Mehrbelastungen in Form einer weiteren Strom- und Gaspreisanhebung an seine Kunden weiterzugeben. „In dem Zusammenhang empfehle ich allen betroffenen Kunden dringend, ihren Abschlagsbetrag zu erhöhen, um dadurch eine Nachzahlung in der nächsten Rechnung zu vermeiden“, sagte Stefan Dohler.
Er betonte außerdem, dass EWE erhebliche Anstrengungen unternehme, um die Versorgungs-sicherheit der Region zu gewährleisten. „So plant EWE zum Beispiel, den geplanten LNG-Terminal in Wilhelmshaven unter anderem an EWE-Gasspeicher anzubinden“, sagte der EWE-Chef.
Auch machte Dohler auf die Notwendigkeit aufmerksam, dass Menschen gerade in diesen Zeiten versuchen sollten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Alle Informationen zur Preiserhöhung und zum Energiesparen finden Kunden unter www.ewe.de/preise und unter www.ewe.de/energie-sparen
Meldung des Zählerstandes nicht notwendig
Eine Meldung des Zählerstandes ist EWE zufolge nicht erforderlich. EWE berücksichtigt die Preisanpassungen bei der nächsten Abrechnung, indem EWE die Verbrauchsmengen nach den alten und neuen Preisen anhand von statistisch erfassten Verbrauchsdaten aufteilt. Kunden, die EWE dennoch ihre Zählerstände mitteilen möchten, sollten dafür die digitalen Möglichkeiten nutzen, die EWE bietet, und zwar unter: www.ewe.de/preise
Weitere Information zur aktuellen Lage auf dem Gasmarkt finden Kunden unter www.ewe.de/gasversorgung-aktuell
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Romantik im Advent: Standesamt Leer lädt wieder zu den Lichterhochzeiten ein
Ja-Wort im Lichterglanz: Standesamt Leer bietet wieder Lichterhochzeiten im Dezember an
Leer – Wenn die Tage kürzer werden und die Vorfreude auf das Weihnachtsfest wächst, verwandelt sich das Trauzimmer im Historischen Rathaus Leer in einen besonders romantischen Ort für Paare, die sich das Ja-Wort geben möchten.
Auch in diesem Jahr führt das Standesamt Leer an zwei Terminen im Advent die beliebten „Lichterhochzeiten“ durch. Das Trauzimmer wird dabei in eine stimmungsvolle Kulisse aus Kerzenschein und festlicher Weihnachtsdekoration getaucht, die einen unvergesslichen Rahmen für die Eheschließung bietet.
Die Termine für den Advent 2026
Wer diesen besonderen Zauber für seine Trauung nutzen möchte, kann sich für die folgenden Donnerstage entscheiden:
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Donnerstag, 03. Dezember 2026
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Donnerstag, 17. Dezember 2026
Die Zeremonien finden jeweils am späten Nachmittag statt, um das warme Licht der Kerzen voll zur Geltung zu bringen. Die verfügbaren Zeitslots sind:
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15:30 Uhr
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16:15 Uhr
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17:00 Uhr
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17:45 Uhr
Ein festlicher Ausklang in der Altstadt
Der Charme der Lichterhochzeiten endet nicht mit dem Verlassen des Rathauses: Direkt vor der Tür erwartet die frisch Vermählten und ihre Gäste die weihnachtlich beleuchtete Altstadt von Leer. In der Dämmerung entfaltet die Umgebung eine ganz besondere Atmosphäre, die ideal dazu einlädt, den besonderen Tag bei einem stimmungsvollen Spaziergang oder in einem der gemütlichen Lokale ausklingen zu lassen.
Anmeldung ab sofort möglich
Da die Nachfrage nach diesen stimmungsvollen Terminen traditionell groß ist, empfiehlt das Standesamt eine frühzeitige Planung. Interessierte Paare können sich noch freie Termine sichern und erhalten weitere Informationen unter den folgenden Kontaktdaten:
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Telefon: 0491 / 9782151 oder 0491 / 9782287
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E‑Mail: standesamt@leer.de
Nutzen Sie die Gelegenheit, den Bund fürs Leben in einer besonders besinnlichen und glanzvollen Umgebung zu schließen.
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Neustart in der Kreisverwaltung: Landkreis Leer besetzt Führungspositionen neu
Erste Kreisrätin Dr. Anna Meincke und Baudezernent Jörn Reich
Personalwechsel in der Kreisverwaltung: Neue Führungskräfte beim Landkreis Leer
Zum 1. Juli 2026 hat der Landkreis Leer zwei zentrale Führungspositionen neu besetzt. Mit Dr. Anna Meincke als Erste Kreisrätin und Jörn Reich als Baudezernent nehmen zwei erfahrene Fachkräfte ihre Arbeit in der Kreisverwaltung auf. Landrat Matthias Groote hieß die neuen Dezernenten offiziell willkommen und gab ihnen die besten Wünsche für ihre künftigen Aufgaben mit auf den Weg.
Dr. Anna Meincke: Erste Kreisrätin und Dezernentin für Zentrale Bereiche
In ihrer Funktion als Erste Kreisrätin fungiert Dr. Anna Meincke künftig als allgemeine Vertreterin des Landrats. Darüber hinaus übernimmt sie die Leitung des Dezernats I. Ihr Verantwortungsbereich umfasst damit eine breite Palette zentraler Aufgabenfelder:
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Finanzen
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Zentrale Verwaltung
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Digitalisierung
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Wirtschaft
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Kultur
Jörn Reich: Leitung des Dezernats III (Bauen und Umwelt)
Jörn Reich tritt die Nachfolge als Leiter des Dezernats III an. Er übernimmt damit die Steuerung maßgeblicher Infrastruktur- und Umweltressorts des Landkreises. Zu seinem Aufgabengebiet zählen unter anderem:
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Bauen und Planen
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Umwelt und Wasserwirtschaft
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Straßen- und Tiefbau
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Gebäudemanagement
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Abfallwirtschaftsbetrieb
Mit der Besetzung dieser Dezernentenstellen setzt die Kreisverwaltung Leer ein Signal für die kontinuierliche Fortführung der strategischen Verwaltungsthemen im Landkreis.
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Wer steht zur Wahl? Kreiswahlausschuss entscheidet über Landrats- und Kreiswahl-Kandidaten in Leer
Kreiswahlausschuss tagt zur Kommunalwahl: Entscheidung über Zulassung der Kandidaten
Leer. Am kommenden Mittwoch, den 22. Juli, tritt der Kreiswahlausschuss zusammen, um über die Zulassung der Wahlvorschläge für die diesjährige Landrats- und Kreiswahl zu entscheiden. Die Sitzung ist öffentlich und findet um 14 Uhr statt.
Zur Landratswahl im Landkreis Leer treten drei Kandidaten an:
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Der amtierende Landrat Matthias Groote (SPD), der sich zur Wiederwahl stellt.
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Jens Völker, der von der FDP ins Rennen geschickt wird.
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Der parteiunabhängige Kandidat Olaf Bade aus Bunde, der von der CDU und der Moin-Partei unterstützt und nominiert wird.
Über die endgültige Zulassung dieser drei Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juli.
Auf der Tagesordnung stehen zentrale Punkte im Vorfeld der Kommunalwahl:
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Bericht der Kreiswahlleiterin: Zunächst wird über das Ergebnis der Vorprüfung der eingegangenen Wahlvorschläge für beide Wahlen (Landratswahl und Kreiswahl) berichtet.
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Einsichtnahme und Anhörung: Die Beisitzer des Ausschusses haben die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen. Zudem werden die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge angehört.
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Entscheidung und Verkündung: Der wichtigste Teil der Sitzung ist die formelle Entscheidung des Ausschusses über die Zulassung oder Zurückweisung der eingegangenen Wahlvorschläge. Diese Entscheidung wird im Anschluss verkündet.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen.
Termin: Mittwoch, 22. Juli Uhrzeit: 14:00 Uhr Ort: Kreisverwaltung Leer, Bergmannstr. 37 in Leer, Saal 2.
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