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Preis für Strom und Gas steigt bei EWE zum 1. Oktober
- Beschaffungspreise für Strom und Gas an Energiemärkten legen weiterhin zu
- Krieg in Ukraine und weniger Gaslieferung durch Nordstream 1 treiben Gaspreis
- Weitere Kundenzuläufe machen Strom- und Gaseinkauf zu Höchstpreisen nötig
- Knapp 500.000 Kunden sind von Preisanhebung betroffen
- Geplante Umlage wird Gas noch teurer machen
Oldenburg, Strausberg, 3. August 2022. „Wie es sich schon aufgrund der Entwicklungen der letzten Wochen angekündigt hat, ist EWE zum 1. Oktober gezwungen, den Preis für Strom und Gas in der Grund- und Ersatzversorgung erneut anzuheben.“ Das erklärte der EWE-Vorstandsvorsitzende Stefan Dohler am Mittwoch vor Journalisten auf einer digitalen Pressekonferenz.
So zahlen EWE-Kunden ab Oktober für Strom pro Kilowattstunde brutto 37,81 Cent und damit 11,76 Cent mehr als heute. Der jährliche Grundpreis bleibt seit Januar 2021 unverändert. Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden ergeben sich so Mehrkosten von gut 352 Euro im Jahr beziehungsweise rund 29 Euro im Monat. Diese Strompreisanhebung in der Grund- und Ersatzversorgung gilt jedoch nicht für Kundinnen und Kunden in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, weil EWE dort kein Stromgrundversorger ist.
Der Gaspreis steigt pro Kilowattstunde von aktuell brutto 13,17 Cent auf 14,99 Cent. Das entspricht einem Plus von 1,82 Cent und bedeutet bei einem Durchschnittsverbrauch von 20.000 Kilowattstunden jährliche Mehrkosten von 364 Euro, das sind pro Monat gut 30 Euro mehr. Der Grundpreis bleibt auch für Gas unverändert.
Betroffen sind von dieser Preisanpassung laut Oliver Bolay (Geschäftsführer der EWE Vertrieb GmbH) insgesamt 375.000 Strom- und 110.000 Gaskunden der Grund- und Ersatzversorgung. Sie erhalten in Kürze von EWE auch ein persönliches Schreiben zur Preisanpassung.
Weiterhin Preisgarantie bei Laufzeitverträgen
Der Großteil der EWE Strom- und Gaskunden verfügt laut Bolay über so genannte Laufzeitverträge mit einer Preisgarantie von 12 oder 24 Monaten. „Sechs Wochen vor dem kundenindividuellen Ende der Laufzeit schreibt EWE diese Kunden jeweils an und bietet ihnen eine Verlängerung des Vertrages zu dem Preis, der dann für das jeweilige Laufzeitprodukt gilt, an. Das heißt, Kunden können sich den dann gültigen Preis wieder für zwölf Monate sichern“, so Bolay. Die Tarife für Produkte mit Preisgarantie passe EWE unterjährig etwa im Quartalsrhythmus an. Kunden, die ihr jetziges Laufzeitprodukt in Kürze zum dann aktuellen Tarif verlängerten, müssten sich jedoch beim Vergleich des neuen Tarifes mit dem Ausgangstarif von vor zwölf oder 24 Monaten auf erhebliche Preissprünge einstellen.
Die Gründe für die erneute Gaspreisanhebung erläutert Stefan Dohler wie folgt: „Die Preisdynamik auf dem Energiemarkt ist nach wie vor ungebrochen und die Preise gehen weiterhin deutlich nach oben, nicht zuletzt aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine und die nochmal reduzierten russischen Gasliefermengen durch die Pipeline Nordstream 1. Zur Wahrheit gehört: Putins Krieg ist auch ein Wirtschaftskrieg, der zu erheblicher Verknappung der Gasimporte führt und damit zu extrem hohen Preisen.“
Oliver Bolay nennt als Grund auch, dass EWE auch weiterhin sowohl beim Strom als auch beim Gas Kundenzuwachs zu verzeichnen hat bei gleichzeitig nur sehr geringen Kundenabgängen. „Das ist zwar ein Zeichen dafür, dass Kunden in der Krise auf sichere und stabile Energieversorger setzen. Es bedeutet aber auch, dass EWE für mehr Kunden als geplant Energie beschaffen muss und das zu den aktuell massiv hohen Preisen. Daraus resultiert diese Entwicklung, die für weiter steigende Preise für unsere Produkte sorgt.“
Sondersituation beim Strompreis
Beim Strom komme noch ein weiterer Aspekt hinzu: „EWE konnte zum 1. Juli eine bereits zu dem Zeitpunkt notwendige Strompreiserhöhung nicht vornehmen. Der Grund: Wegen der Reduzierung der EEG-Umlage zum 1. Juli hatte der Gesetzgeber eine Strompreiserhöhung zum selben Zeitpunkt ausgeschlossen. So ergibt sich jetzt für EWE zum 1. Oktober beim Strompreis eine stärkere Erhöhung“, so Oliver Bolay.
Erdgaspreis wird durch neue Gasumlage zukünftig noch weiter steigen
Dohler machte deutlich, dass gerade der Erdgaspreis noch weiter steigen wird, wenn nämlich die Bundesregierung die geplante Gasumlage gemäß Energiesicherungsgesetz einführt. „Die Umlage soll Energieimporteure entlasten, die bislang russisches Erdgas importiert haben und durch russische Lieferausfälle Ersatzmengen jetzt anderweitig zu deutlich höheren Preisen beschaffen müssen. Diese Mehrkosten werden durch die Gasumlage bundesweit auf alle Haushalte und Unternehmen umgewälzt, unabhängig von ihrer individuellen vertraglichen Situation“, erklärte Dohler. Die Politik wolle die Höhe der Umlage zeitnah bekannt geben und voraussichtlich zum 1. Oktober erheben. Sobald diese Informationen vorlägen, werde EWE seine Kunden dazu nochmal separat informieren.
Abschlagsbeträge rechtzeitig erhöhen, so viel Energie einsparen wie möglich
Stefan Dohler betonte, dass er die erneuten Preisanhebungen außerordentlich bedauere, dass EWE aber gezwungen sei, die preislichen Mehrbelastungen in Form einer weiteren Strom- und Gaspreisanhebung an seine Kunden weiterzugeben. „In dem Zusammenhang empfehle ich allen betroffenen Kunden dringend, ihren Abschlagsbetrag zu erhöhen, um dadurch eine Nachzahlung in der nächsten Rechnung zu vermeiden“, sagte Stefan Dohler.
Er betonte außerdem, dass EWE erhebliche Anstrengungen unternehme, um die Versorgungs-sicherheit der Region zu gewährleisten. „So plant EWE zum Beispiel, den geplanten LNG-Terminal in Wilhelmshaven unter anderem an EWE-Gasspeicher anzubinden“, sagte der EWE-Chef.
Auch machte Dohler auf die Notwendigkeit aufmerksam, dass Menschen gerade in diesen Zeiten versuchen sollten, so viel Energie wie möglich einzusparen. Alle Informationen zur Preiserhöhung und zum Energiesparen finden Kunden unter www.ewe.de/preise und unter www.ewe.de/energie-sparen
Meldung des Zählerstandes nicht notwendig
Eine Meldung des Zählerstandes ist EWE zufolge nicht erforderlich. EWE berücksichtigt die Preisanpassungen bei der nächsten Abrechnung, indem EWE die Verbrauchsmengen nach den alten und neuen Preisen anhand von statistisch erfassten Verbrauchsdaten aufteilt. Kunden, die EWE dennoch ihre Zählerstände mitteilen möchten, sollten dafür die digitalen Möglichkeiten nutzen, die EWE bietet, und zwar unter: www.ewe.de/preise
Weitere Information zur aktuellen Lage auf dem Gasmarkt finden Kunden unter www.ewe.de/gasversorgung-aktuell
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Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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Kampf gegen die Bürokratie: CDU fordert mehr Spielraum für Ostfrieslands Kommunen
CDU-Landtagsfraktion fordert Entlastung für Ostfrieslands Rathäuser: Mehr Handlungsfreiheit statt Bürokratie
Landkreis Leer / Hannover. Die kommunalen Verwaltungen in Ostfriesland leisten täglich Enormes, stehen jedoch zunehmend unter Druck. Um Städte, Gemeinden und Landkreise spürbar zu entlasten, bringt die CDU-Landtagsfraktion in der kommenden Woche ein „Kommunales Bürokratierückbaugesetz“ in den Niedersächsischen Landtag ein. Ziel ist es, die kommunale Ebene von unnötigen Vorgaben, Berichtspflichten und Doppelstrukturen zu befreien, um Ressourcen für die eigentlichen Kernaufgaben zu binden.
Fachkräftemangel und wachsende Anforderungen begrenzen Spielräume
Ulf Thiele, CDU-Landtagsabgeordneter sowie stellvertretender Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, unterstreicht die Notwendigkeit dieses Vorstoßes: „Unsere Kommunen in Ostfriesland leisten jeden Tag Enormes. Gerade kleinere Rathäuser, Gemeinden und Samtgemeinden stehen aber zunehmend unter Druck: Fachkräftemangel, immer neue Dokumentationspflichten und wachsende Anforderungen aus Hannover binden Kapazitäten, die vor Ort dringend gebraucht werden.“
Konkrete Entlastungen geplant
Der Gesetzentwurf sieht gezielte Änderungen vor, um die Arbeitsfähigkeit vor Ort zu stärken. Dazu gehören:
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Streichung und Vereinfachung: Diverse landesrechtliche Pflichten, die Kommunen organisatorisch und personell belasten, sollen entfallen.
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Abbau von Doppelstrukturen: Berichtspflichten und Anzeigeverfahren sollen reduziert sowie doppelte Datenerfassungen vermieden werden.
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Kompetenzfokus: Kommunale Zuständigkeiten sollen dort gestrafft werden, wo sie keinen erkennbaren Mehrwert schaffen.
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Verlängerung von Fristen: Die aktuell geltenden Erleichterungen bei der Aufstellung kommunaler Jahresabschlüsse sollen bis einschließlich 2028 verlängert werden – ein Punkt, der insbesondere für kleinere Kommunen und Mitgliedsgemeinden in Ostfriesland von großer Bedeutung ist.
Mehr Eigenverantwortung für schnellere Entscheidungen
Für die CDU-Fraktion ist das Gesetz auch ein Signal für mehr Vertrauen in die kommunale Eigenverantwortung. Thiele betont, dass eine Reduzierung kleinteiliger Vorgaben aus dem Land nicht zu Qualitätsverlusten, sondern zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen vor Ort führe.
„Viele Städte und Gemeinden in Ostfriesland arbeiten seit Jahren an der Belastungsgrenze. Jeder abgebaute Bericht, jedes vereinfachte Verfahren und jede vermiedene Doppelarbeit schafft Freiräume – personell, organisatorisch und finanziell“, so Thiele. Diese Ressourcen seien essenziell, um die Infrastruktur zu erhalten, Investitionen in Schulen, Kinderbetreuung oder Feuerwehren umzusetzen und die Attraktivität der Region zu sichern. Es dürfe nicht sein, dass Kommunen stetig neue Aufgaben übertragen bekommen, während sie gleichzeitig durch Bürokratie gelähmt werden.
Appell an die Landespolitik
Abschließend richtet Ulf Thiele einen Appell an die rot-grüne Landtagsmehrheit: „Ich appelliere an die rot-grüne Mehrheit, diesen Gesetzentwurf nicht aus parteipolitischen Gründen abzulehnen. Gerade in Ostfriesland brauchen die Rathäuser, Städte, Gemeinden und Landkreise mehr Luft zum Arbeiten und keine ideologischen Blockaden. Wer die kommunale Ebene ernst nimmt, sollte diesem Vorschlag offen begegnen und ihn im Sinne unserer Kommunen positiv beraten.“
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Achtung, es wird heiß: So schützen wir unsere Tiere vor der Sommerhitze!
Ein Spaziergang im Schatten tut nicht nur uns gut, sondern ist auch für Hunde die beste Wahl, um dem heißen Asphalt zu entgehen. Am besten verlegst du die große Runde in die kühlen Morgen- oder Abendstunden. 🐾 Ein wichtiger Begleiter: Frisches, kühles Wasser – am besten in einer Thermoskanne oder Kühltasche transportiert, damit es auch unterwegs schön erfrischend bleibt. Kleiner Tipp für alle Hundebesitzer aus der Region: Im Julianenpark in Leer dürfen Hunde nach Herzenslust über die eingezäunten Flächen flitzen und freilaufen.
Wenn die Sonne unerbittlich brennt: So schützt du deine Tiere vor der lebensgefährlichen Hitze
Die extremen Temperaturen der letzten Tage setzen uns allen zu – Hitze ist eben nicht nur schön, sondern kann für Mensch und Tier zur echten Belastung werden. Besonders unsere Haustiere und die Wildtiere in unserer Umgebung leiden unter der drückenden Wärme, da sie sich nicht einfach durch Kleidung oder Klimaanlagen Erleichterung verschaffen können. Damit deine tierischen Freunde und die Tiere in deiner Nachbarschaft sicher durch die heißen Phasen kommen, ist deine Unterstützung gefragt.
Vorsicht auf dem Asphalt: Teste den Boden!
Was uns beim Barfußlaufen schnell schmerzt, ist für Hunde eine Qual: Asphalt heizt sich in der Sonne extrem auf – oft wird er deutlich heißer als die Lufttemperatur.
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Der Check: Lege deinen Handrücken für sieben Sekunden auf den Asphalt. Ist es für dich zu heiß, ist es das auch für die Pfoten deines Hundes.
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Der Tipp: Verlege eure Spaziergänge unbedingt in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden. Tagsüber ist ein schattiges Plätzchen auf einer Wiese die deutlich bessere Wahl.
Fellpflege ist das A und O
Viele Tierhalter unterschätzen, wie sehr das dichte Unterfell bei der Hitze belastet.
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Raus mit dem Unterfell: Nimm dir regelmäßig die Zeit, deinen Hund oder deine Katze gründlich zu bürsten. Wenn du das lose Unterfell entfernst, kann die Haut wieder atmen und die Luft besser zirkulieren – eine enorme Erleichterung für die Tiere.
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Profi-Hilfe: Wenn das Fell zu dicht ist, kann ein Besuch beim Hundefriseur Wunder wirken. Ein fachgerechter Sommerschnitt kann deinem Vierbeiner helfen, die Hitze besser zu regulieren.

Niemals allein im Auto
Auch wenn es nur „kurz“ ist: Lass dein Tier niemals im Auto zurück. Schon bei moderaten Außentemperaturen verwandelt sich der Innenraum innerhalb von Minuten in eine tödliche Hitzefalle. Auch bei leicht geöffneten Fenstern steigt die Temperatur in den kritischen Bereich.
Schaffe kleine Oasen
Vögel, Insekten und streunende Katzen haben es an heißen Tagen besonders schwer, frisches Wasser zu finden.
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Für Vögel und Insekten: Stelle flache Schalen mit Wasser bereit. Lege ein paar Steine hinein, damit Bienen und andere Insekten landen können, ohne zu ertrinken.
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Für Hunde: Wenn du ein Geschäft oder Büro hast, stelle gerne einen Wassernapf vor die Tür. Eine kleine Geste, die bei den Vierbeinern unterwegs für große Erleichterung sorgt.
Frische Abkühlung gefällig?
Auch deine Haustiere freuen sich über eine Erfrischung.
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Snacks: Biete kalte Früchte wie Wassermelone (ohne Kerne) an oder bereite ein „Wassereis“ aus ungesüßtem Joghurt zu.
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Wichtig: Bitte gib niemals Schokoladeneis oder stark gesüßte Leckereien – Schokolade ist für Hunde giftig!
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Wildtiere: Auch Igel freuen sich in trockenen Perioden über eine flache Schale mit Wasser im Garten.
Sei aufmerksam
Achte an den heißen Tagen ein wenig auf deine Umgebung. Wenn du ein Tier bei Hitze im Auto entdeckst oder einen Hund auf glühend heißem Asphalt siehst, zögere nicht, das Gespräch zu suchen oder bei Gefahr die Polizei zu informieren.
Du kannst helfen! Mit ein wenig Achtsamkeit sorgst du dafür, dass alle Tiere sicher und gesund durch den Sommer kommen.
Hast du noch weitere Tipps, wie man Tieren bei der Hitze helfen kann? Schreib es uns bei Facebook “Wir Leeraner” in die Kommentare.
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