Lokal
Südstrand Wilhelmshaven startet in die Badesaison
Startschuss für den Sommer: Wilhelmshaven eröffnet am 9. Mai die Badesaison 2026
Die Temperaturen steigen, die Vorbereitungen sind abgeschlossen: Wilhelmshaven steht kurz vor dem offiziellen Beginn der Badesaison. Mit einem festlichen Programm am Südstrand, einer modernisierten Tourist-Information und digitalem Komfort startet die Stadt in die warme Jahreszeit.
Feierliche Eröffnung mit maritimen Klängen
Am Samstag, den 9. Mai 2026, wird die Saison offiziell durch Oberbürgermeister Carsten Feist eingeläutet. Der Startschuss fällt um 15:00 Uhr auf der Promenade vor dem Hotel Seerose. Musikalisch untermalt wird das Ereignis durch den Shantychor Blaue Jungs aus Wilhelmshaven e. V. unter der Leitung von Erwin Oldenettel, die für die passende maritime Stimmung sorgen.
Die Eröffnungsfeier wird traditionell von Familie Beckers (Hotel Seerose) gesponsert. Für das kulinarische Wohl sorgen zudem die zahlreichen Gastronomen entlang der Südstrand-Promenade, die mit einem vielfältigen Angebot zum Verweilen einladen.
Digitaler Komfort und Inklusion am Strand
Insgesamt stehen am Südstrand 240 Strandkörbe für die Gäste bereit. Wer zeitlich flexibel sein möchte, kann die Buchung bequem über die App „Strandbutler“ vornehmen. Das Handy fungiert dabei als digitaler Schlüssel, sodass der Korb unabhängig von den Öffnungszeiten der Information gemietet werden kann.
Besondere Tarife und Barrierefreiheit:
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Abendtarif: Ab 16:00 Uhr können Kurzentschlossene Strandkörbe zu vergünstigten Konditionen mieten.
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Inklusion: Um Menschen mit eingeschränkter Mobilität ein erstklassiges Erlebnis zu bieten, stehen zwei barrierefreie Rollstuhlstrandkörbe in der ersten Reihe bereit (jeweils am Anfang und Ende des Südstrandes).
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Für Familien: Das beliebte Spielschiff sowie weitere Spielgeräte sind bereit für den Ansturm der kleinen Kapitäne.
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Südstrand-Information: Modernisiertes Service-Zentrum
Nach umfassenden Umbauarbeiten öffnet am 9. Mai auch die Südstrand-Information wieder ihre Türen. Täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr dient sie als zentrale Anlaufstelle. Das Angebot wurde deutlich erweitert:
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Informationen zu Badezeiten, Unterkünften und Stadtangeboten.
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Verleih von Fahrrädern und Strandkörben sowie Verkauf von Souvenirs.
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Neu: Ticketservice für Veranstaltungen im Kulturzentrum Pumpwerk sowie für Helgolandfahrten und weitere überregionale Events.
Zur Wiedereröffnung lockt ein besonderes Rahmenprogramm: Neben einer Glücksrad-Aktion für Groß und Klein und einem Cocktailempfang bildet das Anschwimmen der Winterschwimmer ein spektakuläres Highlight.
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Sicherheit und Ordnung für ein entspanntes Miteinander
Für die Sicherheit im und am Wasser sorgen die Rettungsschwimmer der DLRG. In der Vor- und Nachsaison ist die Station am Südstrand und in Klein Wangerooge (Banter See) an den Wochenenden besetzt. In den Hauptmonaten Juli und August findet der Dienst täglich statt. Ein besonderer Termin ist der 1. August, wenn am Freibad Klein Wangerooge das traditionelle DLRG/NIVEA-Strandfest gefeiert wird.
Wichtige Hinweise für Besucher: Um die Qualität des Aufenthalts zu sichern, weist die Wilhelmshaven Touristik & Freizeit GmbH (WTF) auf die geltenden Regeln hin:
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Fahrverbot: Die Promenade und der Deichsicherungsweg sind reine Fußgängerzonen. Für Fahrräder, E‑Scooter, Inlineskater und Skateboards besteht ein striktes Verbot.
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Hunde: Es besteht Leinenpflicht. Spender für Kotbeutel stehen am Aquarium und am westlichen Zugang zur Verfügung.
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Kontrollen: Polizei und Ordnungsamt werden die Einhaltung dieser Regeln regelmäßig kontrollieren.
Die Badesaison 2026 endet am 13. September. Bis dahin freut sich Wilhelmshaven auf zahlreiche Stammgäste und neue Besucher, die die einzigartige Atmosphäre am einzigen Südstrand der deutschen Nordseeküste genießen möchten.
Weitere Informationen erhalten Sie online unter www.wilhelmshaven-touristik.de oder direkt vor Ort in der Südstrand-Information.
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Lokal
Energie-Zukunft in Westoverledingen: Großer Andrang bei der Sanierungsmesse!
Voller Erfolg bei der Premiere: Großer Andrang auf der Energie- und Gebäudesanierungsmesse in Westoverledingen
Westoverledingen – Dass das Interesse an modernen Sanierungslösungen und effizienter Energienutzung in der Region groß ist, hat sich am 7. Juni eindrucksvoll gezeigt: Die erste Energie- und Gebäudesanierungsmesse der Gemeinde Westoverledingen stieß auf eine bemerkenswerte Resonanz und erwies sich für alle Beteiligten als voller Erfolg.
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzten die Veranstaltung, um sich aus erster Hand über aktuelle Möglichkeiten der energetischen Modernisierung zu informieren. In einer entspannten Atmosphäre bot die Messe die ideale Plattform, um komplexe Fragen direkt mit Fachleuten zu erörtern und praxisnahe Lösungen für die eigenen vier Wände zu finden.
Fachkompetenz aus der Nachbarschaft
Insgesamt präsentierten 17 Unternehmen aus Westoverledingen ihr breites Leistungsspektrum. Das Themenspektrum war dabei so vielfältig wie die Herausforderungen der Energiewende: Von erneuerbaren Energien über innovative Heizungssysteme und Elektrotechnik bis hin zu spezialisierten Beratungsangeboten und fachgerechter Gebäudesanierung.
Die Aussteller überzeugten durch innovative Ansätze und konkrete Anwendungsbeispiele. Doch nicht nur für die Besucher war die Messe ein Gewinn: Auch unter den teilnehmenden Unternehmen fand ein reger Austausch statt, der das lokale Netzwerk nachhaltig stärkt.
Ein wichtiges Signal für die Zukunft
Bürgermeister Theo Douwes zeigte sich mit der Premierenveranstaltung mehr als zufrieden: „Wir freuen uns sehr über den großen Zuspruch und das rege Interesse. Die Messe hat deutlich unterstrichen, wie essenziell der Austausch und die Information rund um Energieeffizienz und Sanierungsmaßnahmen für unsere Einwohner sind. Dass so viele Menschen gekommen sind und aktiv das Beratungsgespräch suchten, ist ein klares Zeichen für den hohen Bedarf an solchen Informationsplattformen.“
Fortsetzung bereits im Gespräch
Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen zieht die Gemeinde bereits in Betracht, die Messe in Zukunft zu etablieren. Eine Neuauflage soll erneut aktuelle Trends und drängende Fragen aufgreifen, um den Bürgern auch weiterhin konkrete Hilfestellungen bei ihren Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben zu bieten.
Für alle, die den Termin am 7. Juni verpasst haben oder sich weiterführend informieren möchten, bietet die Gemeinde Westoverledingen eine zentrale Anlaufstelle. Umfassende Informationen zu aktuellen Förderprogrammen und Beratungsangeboten rund um das Thema energieeffiziente Gebäudesanierung sind jederzeit online abrufbar unter:
www.westoverledingen.de/buergerservice/klimaschutz
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Lokal
Geh- und Radweg an der Leda-Brücke am Dienstag voll gesperrt
Verkehrsbehinderungen: Geh- und Radweg an der Leda-Eisenbahnbrücke am 23. Juni gesperrt
Leer / Heerenborg – Aufgrund dringender Instandsetzungsarbeiten der Deutschen Bahn muss die Geh- und Radwegverbindung über die Leda-Eisenbahnbrücke im Bereich Heerenborg/Leer kurzzeitig gesperrt werden.
Wie die zuständigen Behörden mitteilen, sind an der Eisenbahnbrücke notwendige Baumaßnahmen erforderlich. Beschädigte Kabel, die unter dem Gehweggitter verlaufen, müssen zwingend neu verlegt werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
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Sperrung und Umleitung
Die Sperrung für den gesamten öffentlichen Verkehr, einschließlich Fußgänger und Radfahrer, ist für den kommenden Dienstag, den 23. Juni 2026, im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt.
Um die Beeinträchtigungen für Radfahrer so gering wie möglich zu halten, wurde eine offizielle Umleitung ausgeschildert. Diese führt die Verkehrsteilnehmer über die folgende Route:
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Ostfriesland-Wanderweg / Folmhuser Bahnweg I
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Zu den Höfen I
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Lüdeweg
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Moorhusen
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Leerer Straße (B 70)
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit dem Aufstellen der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft. Ortskundige Verkehrsteilnehmer werden gebeten, den Bereich im genannten Zeitraum großräumig zu umfahren.
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Lokal
Grundsteuer-Urteil in Niedersachsen: Gericht bestätigt das „Flächen-Lage-Modell“
Die Neuregelung der Grundsteuer betrifft nicht nur Immobilienbesitzer, sondern wirkt sich direkt auf Mieter aus, da die Steuer anteilig auf die Mietnebenkosten umgelegt wird. (Foto: Drohnenaufnahme von Rolf Bootsmann / Luftblicke Nordwest)
Grundsteuer-Reform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt „Flächen-Lage-Modell“ als verfassungskonform
Hannover. Das Niedersächsische Finanzgericht hat ein wegweisendes Urteil zur neuen Grundsteuer gefällt: Das im Jahr 2021 verabschiedete Landesgesetz ist nach Auffassung des 1. Senats verfassungskonform. In einem Musterverfahren (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage einer Grundstückseigentümerin ab, die eine überproportionale Belastung ihrer Gewerbeimmobilie geltend gemacht und die Verfassungsmäßigkeit des Modells angezweifelt hatte.
Das Urteil im Kern: Großer Gestaltungsspielraum für den Gesetzgeber
Die Richterinnen und Richter sahen keine Veranlassung, das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht den weitreichenden Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Es sei zulässig, sich bei der Besteuerung am Regelfall zu orientieren und mit Pauschalierungen sowie Typisierungen zu arbeiten. Nicht jede Besonderheit des Einzelfalls müsse exakt abgebildet werden. Zudem habe die Praktikabilität Vorrang vor einer absoluten Ermittlungsgenauigkeit, damit Massenverfahren im Steuerrecht handhabbar bleiben.
Äquivalenzprinzip und Lagefaktor rechtfertigen die Steuerlast
Das Gericht bestätigte das niedersächsische „Flächen-Lage-Modell“ als rechtmäßig:
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Das Äquivalenzprinzip: Die Grundsteuer rechtfertigt sich durch den Nutzen, den Eigentümer aus der gemeindlichen Infrastruktur ziehen. Da mit größerer Grundstücks- und Gebäudefläche typischerweise auch ein höheres Nutzungsaufkommen (Bewohner, Kunden, Beschäftigte) einhergeht, sei die flächenbasierte Berechnung sachgerecht.
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Der Lage-Faktor: Die Berücksichtigung der Lagequalität – ermittelt durch den Vergleich des individuellen Bodenrichtwerts mit dem kommunalen Durchschnitt – sei ein zulässiges Kriterium. Da das kommunale Infrastrukturangebot die Grundstückspreise beeinflusse, sei der Rückgriff auf Bodenrichtwerte verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Diese Methode habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt und stelle einen praktikablen Kompromiss zwischen Genauigkeit und Verwaltungsaufwand dar.
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Wohnraumförderung: Die Begünstigung der Wohnnutzung durch eine auf 70 % ermäßigte Grundsteuermesszahl gegenüber gewerblichen Objekten wertete der Senat als legitimes politisches Ziel des Gesetzgebers.
Hintergrund: Warum Niedersachsen einen eigenen Weg geht
Die Neuregelung wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig erklärt hatte. Während der Bund für die Länder ein „Bundesmodell“ entwickelte, entschied sich Niedersachsen für einen eigenen, flächenbasierten Ansatz.
Die Berechnung erfolgt dabei in mehreren Stufen:
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Äquivalenzzahl: Ermittlung wertunabhängiger Zahlen basierend auf Grund- und Gebäudeflächen.
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Grundsteueräquivalenzbetrag: Multiplikation mit dem Lage-Faktor.
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Grundsteuermessbetrag: Anwendung der gesetzlichen Grundsteuermesszahlen.
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Hebesatz: Die jeweilige Gemeinde wendet ihren individuellen Hebesatz auf den Messbetrag an, woraus sich die endgültige Steuerlast ergibt.
Ausblick: Revision zugelassen
Da das Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist, hat das Finanzgericht die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zugelassen. Für das Niedersächsische Finanzgericht, das als einzige Instanz dieser Art im Land mit jährlich rund 3.500 Klagen befasst ist, ist das Urteil von hoher Relevanz: Aktuell sind noch etwa 80 weitere Klagen gegen die neuen Grundsteuer-Bescheide anhängig. Mit der nun vorliegenden Entscheidung schafft das Gericht eine erste juristische Leitlinie für die Umsetzung der Grundsteuerreform in Niedersachsen.
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