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Tag der Niedersachsen 10.06. — 12.06.2022

Am Freitag stellten der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil und Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay im Landesmuseum Hannover die Planungen für den 37. Tag der Niedersachsen (10.–12. Juni) vor. Nachdem der ursprüngliche Termin im letzten Jahr coronabedingt nicht stattfinden konnte, möchten nun dieses Jahr zahlreiche Vereine, Verbände und Institutionen aus ganz Niedersachsen ihre Arbeit einem großen Publikum präsentieren. Vor allem die Vereine, Verbände, die Künstlerinnen und Künstler und insbesondere die ehrenamtlich engagierten Menschen geben dem „Tag der Niedersachsen” ein besonderes und jeweils auch regional geprägtes Gesicht. Bei dem Fest präsentieren die Mitwirkenden die kulturelle Vielfalt des Landes und stellen sie einem großen Publikum vor. Die Veranstaltung soll ein Ort der Begegnung sein, für Einheimische und Gäste aus allen Teilen der Welt.
Nach einer kurzen Begrüßung durch die Direktorin des Landesmuseums, Prof. Dr. Katja Lembke, erläuterten Weil und Onay einige Eckpunkte der dreitägigen Veranstaltung in der Landeshauptstadt. Über 400.000 Besucherinnen und Besucher werden erwartet. Rund
250 Aussteller auf neun Themenmeilen präsentieren ihre Arbeit, sieben Bühnen sorgen für Unterhaltung und Information. (Genauere Bezeichnung am Ende der PI) Auch ein Trachten- und Festumzug „Umzug der Vielfalt” mit 80 Gruppen aus ganz Niedersachsen ist mit dabei.
Dazu erklärte der Ministerpräsident: “Ich freue mich auf den Tag der Niedersachsen in Hannover. Es ist gut das wir nach den vielen Corona Monaten wieder das vielfältige Leben unseres Bundeslandes sehen und genießen können. Niedersachsen hat viel zu bieten in seinen Regionen und das zeigen wir vom Harz bis an das Meer in unserer Landeshauptstadt. Deswegen erwartet die Besucherinnen und Besucher ein attraktives Programm und wir freuen uns über viele Niedersächsinnen und Niedersachsen die sich von ihrem Land begeistern lassen.”
Oberbürgermeister Onay ergänzte: „Unter dem Motto „Stadt.Land.Fest” feiert Hannover endlich den Geburtstag des Landes Niedersachsen nach. Es ist eine tolle Gelegenheit, Hannover als Landeshauptstadt zu präsentieren — eine Stadt, die Herausforderungen unserer Zeit meistert, neue Wege wagt und dadurch auch Vorbildfunktion übernimmt. Im Rahmen einer Ausstellung schauen wir auf 76 Jahre voller Ereignisse und Geschichten aus Hannovers Vergangenheit zurück und werfen gleichzeitig mit vielen Angeboten hannoverscher Vereine und Institutionen einen Blick in die Gegenwart und Zukunft der Stadt. Ich freue mich sehr auf viele Besucherinnen und Besuchern sowie auf Gäste aus ganz Niedersachsen und auf ein buntes Fest.”
Die Stadt Hannover bietet den Besucherinnen und Besuchern ein vielfältiges Programm unter dem Motto „Stadt.Land.Fest” und bespielt unter anderem weite Teile des Maschparks. Das Herzstück der sogenannten Meile der Landeshauptstadt Hannover ist die Open-Air-Ausstellung des Historischen Museums mit dem Titel „Hannover — Hauptstadt für Niedersachsen”. Sie knüpft an die Ausstellung „75 Jahre Niedersachsen”, die 2021 im Bürgersaal des Neuen Rathauses gezeigt wurde an. Der Fokus der Ausstellung liegt auf wirkmächtigen Ereignissen, die die Stadt nachhaltig geprägt haben und die für das Zusammenleben und Zusammenwirken der Hannoveranerinnen und Hannoveraner stehen.
Das Historische Museum hat bei der Entwicklung der Outdoor-Ausstellung aus seinem reichen Quellenfundus geschöpft: „Themen, Ereignisse und Entwicklungen der Stadtgeschichte einzuordnen und zu bewerten, der DNA Hannovers nachzuspüren, das gehört zu den Aufgaben unseres Geschichtsmuseums — nicht zuletzt mit den 2,5 Millionen Fotos im Bildarchiv unseres Hauses,” so Direktor Thomas Schwark.
Hannover und seine Stadtverwaltung sind für die Menschen da — spielerisch, bunt, informativ: Der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün erklärt, wie Baumschutz in einer Großstadt funktioniert, wie sich unser Grundwasser in Zeiten des Klimawandels verhält und wie Hochbeete klimafreundlich bepflanzt werden können.
Beim Fachbereich Jugend und Familie stehen vor allem Aktivitäten zum Mitmachen auf dem Programm. Darüber hinaus warten im Maschpark ein Märchenzelt, Hüpfburgen und ein riesiger historischer Stadtplan, der mit Bobbycars erkundet werden kann.
Auch die Stadtentwässerung gibt einen spannenden Einblick in ihre Arbeit, die sich meist im hannoverschen Untergrund abspielt. Die hannoversche Feuerwehr ist mit Rat, Tat und schwerem Gerät auf der Technik- und Blaulichtmeile zu finden.
Zusammen mit dem Freundeskreis Hannover präsentiert die Landeshauptstadt auf der Rückseite des Neuen Rathauses eine Bühne und nimmt alle Besucherinnen und Besucher mit auf eine Zeitreise. Auf dem Programm stehen bewegende Gespräche mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern Hannovers, Poetry Slams und natürlich viel Musik — unter anderem dabei sind Brazzo Brazzone, SPAX sowie Egon und die Treckerfahrer, Hannovers beliebteste Band für Kinder.
Unter www.hannover.de/Tag-der-Niedersachsen finden Sie eine Webseite mit vertiefenden Informationen (Aussteller‑, sowie Lagepläne, Bühnenprogramm, Anfahrtsskizzen etc.).
Die Pressestelle der Landeshauptstadt Hannover erreichen Sie unter: 0511 168–43221
olja.yasenovskaya@hannover-stadt.de oder presse@hannover-stadt.de
Meilen:
1. Sportmeile
2. Landesmeile (mit Auftritten aller Ministerien und ihrer nachgeordneten Behörden)
3. Blaulicht- und Technikmeile (die trotz der hohen Belastung durch die Betreuung von
Flüchtlingen aus der Ukraine dabei sind)
4. Meile der Kirchen und Religionsgemeinschaften (erstmals nicht nur eine Kirchenmeile,
sondern eine Meile der Kirchen und Religionsgemeinschaften)
5. Natur- und Umweltmeile
6. Info- und Erlebnismeile (u.a. mit den Zelten der beiden Bündnisse „Niedersachsen packt an”
und „Niedersachsen hält zusammen”)
7. Tourismusmeile (u.a. mit den ehemaligen Ausrichterstädten)
8. Meile der Landeshauptstadt Hannover
9. Wirtschafts- und Innovationsmeile (mit Unternehmen und Einrichtungen der Wissenschaft)
Bühnen:
1. NDR in Kooperation mit dem Landesmusikrat
2. Antenne Niedersachsen in Kooperation mit dem LandesSportBund Niedersachsen und
den Kirchen in Niedersachsen
3. Landestrachtenverband Niedersachsen (tagsüber), RADIO 21 (abends)
4. Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung mit „Baustelle Zukunft”
5. Landestrachtenverband Niedersachsen
6. Landeshauptstadt Hannover und Freundeskreis Hannover e. V.
7. Niedersächsischer Landtag
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO.de
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Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung

Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
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Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
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Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
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Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
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Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
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Träger öffentlicher Aufgaben
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Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
-
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Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
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Wahlwerbung
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Irreführende Werbung
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Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
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3. Gestaltungsregeln
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
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Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
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Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
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Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
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Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
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Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
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Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
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Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
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Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
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Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
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Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
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Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.
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Notar Leer – So finden Sie den passenden Notar für Immobilien, Erbe & Verträge

Alt eingesessene Notare in der Mühlenstraße in Leer – erfahrene Ansprechpartner für Immobilienrecht, Erbrecht und Vertragsbeurkundungen.
Notar Leer – Ihr zuverlässiger Partner für rechtliche Angelegenheiten
Wer in Leer einen kompetenten Notar sucht, steht oft vor wichtigen Entscheidungen. Ob Immobilienkauf, Testament, Unternehmensgründung oder Ehevertrag – der Notar in Leer sorgt dafür, dass rechtliche Vorgänge sicher, transparent und gesetzeskonform ablaufen.
Warum ist ein Notar in Leer so wichtig?
Der Notar ist in Deutschland ein neutraler, staatlich bestellter Rechtsbeistand. Seine Aufgabe:
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Rechtsgeschäfte beurkunden
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Parteien umfassend beraten
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Rechtssicherheit gewährleisten
Egal, ob Sie ein Haus in Leer kaufen, Ihr Erbe regeln oder eine Firma gründen – der Notar in Leer sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt und rechtliche Fehler vermieden werden.
Leistungen eines Notars in Leer
Ein Notar in Leer bietet eine Vielzahl an Leistungen, darunter:
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Immobilienrecht
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Kaufverträge für Häuser, Wohnungen und Grundstücke
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Eintragungen im Grundbuch
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Erbrecht
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Testamente und Erbverträge
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Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
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Familienrecht
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Eheverträge
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Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Gesellschaftsrecht
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Gründung von Unternehmen
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Änderungen im Handelsregister
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Beglaubigungen
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Unterschriften
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Dokumente und Vollmachten
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Tipps zur Auswahl des richtigen Notars in Leer
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Lokale Erfahrung: Ein Notar aus Leer kennt regionale Besonderheiten, z. B. bei Immobilienverträgen.
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Spezialisierung: Achten Sie darauf, ob der Notar im für Sie relevanten Rechtsgebiet Erfahrung hat.
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Erreichbarkeit: Gute Terminverfügbarkeit und persönliche Beratung sind ein Qualitätsmerkmal.
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Transparenz: Ein seriöser Notar erklärt Abläufe und Kosten verständlich.

Notar Leer – Sicherheit und Vertrauen
Ein Notar in Leer ist Ihr verlässlicher Partner für rechtlich sichere Verträge und Dokumente. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass Ihre Angelegenheiten korrekt geregelt werden – von der Immobilienübertragung bis zur Unternehmensgründung.
Wenn Sie auf Qualität, Erfahrung und rechtliche Sicherheit setzen, ist ein lokaler Notar in Leer die beste Wahl.

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Arbeitsplatz Stall: Landkreis Leer gefragt! Zu wenig Zeit für die Tiere?

Studie untersucht Agrar-Jobs – vom Arbeitsplatz-Risiko „Huftritt“ bis zum Lohn
Umfrage für Beschäftigte in der Tierhaltung im Kreis Leer gestartet
Leer. Wer im Landkreis Leer in der Tierhaltung arbeitet, kann jetzt an einer bundesweiten Studie teilnehmen, die die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft genauer unter die Lupe nimmt. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.
Der Online-Fragebogen richtet sich an Beschäftigte und Auszubildende, die regelmäßig mit Tieren zu tun haben – vom Füttern bis zur Stallpflege. Die Teilnahme ist anonym und dauert nach Angaben der IG BAU nur etwa 15 Minuten. Mitmachen ist per Smartphone, Tablet oder Computer möglich unter:
Bitte Hier Klicken: Umfrage unter Beschäftigten in der Tierhaltung und Tierzucht
Die Umfrage läuft noch bis zum 14. September.
„Die Arbeit mit Tieren in der Aufzucht oder Mast ist alles andere als ein 08/15-Job“, betont Gabriele Knue von der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Erstmals befragt ein Forscherteam des gewerkschaftsnahen PECO-Instituts gezielt Menschen in der Tierzucht und ‑haltung zu Themen wie Lohn, Arbeitszeiten, Arbeitsdruck und Zufriedenheit im Beruf. Auch Risiken wie Verletzungen durch Tiere, Staubbelastung oder andere Arbeitsschutzfragen werden beleuchtet.
Knue hebt hervor, dass es in der Landwirtschaft besondere Herausforderungen gebe: „Dort, wo Tiere im Stall stehen, ist die Woche immer sieben Tage lang.“ Besonders interessiert die Wissenschaftler, ob Beschäftigte genügend Zeit haben, sich um die Tiere zu kümmern – oder ob der Arbeitsdruck zu hoch ist.
Die IG BAU hofft, dass auch möglichst viele Landwirtinnen, Landwirte und Stallmitarbeiter aus dem Kreis Leer teilnehmen, damit ihre Situation in die Auswertung einfließt. Das Projekt wird von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert.
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