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Top-Azubis kommen aus Ostfriesland

LisaHarms: Ihr Gesellenstück fertigte sie für eine fiktive Umweltorganisation an. Foto: Schadewald Fotografie
Im Leistungswettbewerb des Handwerks reihen sich drei frisch ausgelernte Gesellen in die Handwerkselite ein.
Ostfriesland. „Unser ostfriesischer Nachwuchs braucht den Vergleich zu anderen Bundesländern nicht zu scheuen“, freut sich Albert Lienemann, Präsident der Handwerkskammer für Ostfriesland, über das gute Abschneiden der 31 Kammersiegerinnen und Kammersieger, die im vergangenen Jahr im Wettkampf ins Rennen geschickt wurden. Von den acht Landessiegern konnten sogar drei Teilnehmer Plätze auf Bundesebene erringen. Pandemiebedingt fand der Wettbewerb unter besonderen Voraussetzungen statt. Normalerweise treten die Teilnehmer in praktischen Wettbewerben gegeneinander an. Im Corona-Jahr wurde größtenteils nach Noten bewertet und nur wenige Gesellenstücke zur neuen Beurteilung durch die Juroren eingereicht. „Dennoch haben die jungen Talente gezeigt, was in ihnen steckt und sich mit ihrer Leistung gegen ihre Fachkonkurrenz durchgesetzt. Ein besseres Zeugnis für die hohe Ausbildungsqualität in unserer Region kann man sich nicht wünschen“, gratuliert Albert Lienemann. Die Handwerkskammer für Ostfriesland hat die drei Bundessieger interviewt.
Ins beste Licht gerückt
Bundessiegerin Fotografin Lisa Harms aus Wittmund
Ob bei der Arbeit oder in der Freizeit, auf der Jagd nach tollen Motiven hat Lisa Harms aus Wittmund immer eine Kamera griffbereit. Ihre Leidenschaft für ihren Beruf brachte die frischgebackene Fotografin mit dem Schwerpunkt Portraitfotografie bis an die Spitze des Leistungswettbewerbs des Handwerks. Vom Zentralverband des Deutschen Handwerks ist die Wittmunderin kürzlich zur besten Fotografin Deutschlands im Abschlussjahrgang 2020 in einer virtuellen Live-Veranstaltung gekürt worden. Sie hat ihren Beruf von Ausbilderin Susanne Schadewald gelernt, die ihr Studio „Schadewald Fotografie“ in Wittmund betreibt.
Wegen der großen Konkurrenz habe die 24-Jährige nicht mit dem Bundessieg gerechnet, obwohl sie ihre Prüfungen mit Bestnoten ablegte. „Umso größer war die Freude, dass meine Gesellenstücke auf Landes- und Bundesebene vor den Juroren so gut abgeschnitten haben“, erzählt die junge Frau. Lisa Harms musste in ihrer Abschlussprüfung im Sommer drei Bildserien zu den Themen „Fahrzeugüberprüfung“ (Portraitfotografie) und „Gartenbau-Werkzeug“ (Produktfotografie) sowie ein freies Thema anfertigen. Für Letzteres wählte Lisa Harms eine Umweltorganisation, für die sie ein 20-seitiges Konzept zu einer dreiteiligen Bildserie „Massentierhaltung“, „Klimawandel“ und „Verschmutzung der Weltmeere“ erstellte. „Ich wollte etwas Tiefgründiges mit politischem Hintergrund darstellen. Etwas, was die Menschen bewegt“, erklärt die Abiturientin.
Die kreative Arbeit mit Menschen und die Abwechslung liebt die junge Frau an ihrem Beruf. Ihre Schaffensorte sind sowohl im Studio, bei Auftraggebern als auch im Freien. Sie führt Kundengespräche und arbeitet am Computer. Sie trifft Familien und Einzelpersonen, Jung und Alt, Klein und Groß in den verschiedensten Situationen. „Es ist aber auch ein Knochenjob. Wir machen uns dreckig, liegen viel auf dem Boden, knien uns manchmal in Pfützen: Für eine gute Perspektive ist uns nichts zu schade“, sagt sie mit einem Schmunzeln.
Vorerst wird die junge Fotografin als Gesellin im Wittmunder Fotostudio weiterarbeiten. Wofür sie das Begabten-Stipendium in Höhe von bis zu 8.100 Euro einsetzen wird, steht noch nicht fest. Vielleicht geht sie den Meistertitel am Photo und Medienforum in Kiel an. Das ist aber noch nicht in Stein gemeißelt.
Handbreit Wasser unterm Kiel
Bundessieger ist Bootsbauer Sönke Rennies aus Butjadingen.

Bootsbauer Sönke Rennies aus Butjadingen.
Egal ob Segelboote, Fischkutter oder Motorboote – auf dem Wasser hat Sönke Rennies (27) aus Butjadingen seine Berufung gefunden. Mit seinem Können ist der Bootsbauer im Leistungswettbewerb des deutschen Handwerks 2020 durchmarschiert und zweiter Bundessieger seines Gewerkes geworden. Seine Fertigkeiten erlernte er im Ausbildungsbetrieb H. Bültjer Bootswerft GmbH & Co. KG in Ditzum.
Vom Rumpf bis zur Kajüte, ob Neu‑, Aus- oder Umbau – der junge Geselle geht seiner Tätigkeit mit voller Leidenschaft nach. Vor allem das Anfertigen von Unikaten bereitet dem 27-Jährigen besonders viel Spaß. „Viele Kunden benötigen bei der Gestaltung des Schiffinnenlebens eine individuelle Lösung. Diese Herausforderung mag ich an meinem Beruf am liebsten“, erzählt er. Außerdem könne man im Bootsbauer-Handwerk mit vielen verschiedenen Werkstoffen arbeiten. Von Kunststoff über Metall bis hin zu Holz sei alles dabei. Ursprünglich wollte Sönke Rennies Nautik studieren. Heute ist er sehr froh, dass er sich für eine Ausbildung im Handwerk entschieden hat.
Dass er in seiner dreieinhalbjährigen Ausbildungszeit viel gelernt hat, konnte er mit seinem Gesellenstück unter Beweis stellen. Unter anderem musste er ein Ruderblatt bauen, das in eine bestimmte Form geschliffen und anschließend grundiert und geglättet wurde. Zuvor fertigte er eine Zeichnung an, auf deren Basis er einzelne Teile herstellen konnte. „In meinem Ausbildungsbetrieb wird noch viel von Hand produziert. Das hat mir vermutlich einen kleinen Vorteil verschafft“, erinnert er sich. Aktuell arbeitet Sönke Rennies in der Zimmerei Timmermann in Burhave. Nach seiner Ausbildung zog es ihn wieder zurück in seine Heimatregion. „Ich kann hier noch sehr viel lernen. Langfristig möchte ich aber gerne wieder in einer Bootswerft tätig sein“, erklärt er. Auch den Besuch der Meisterschule kann er sich später vorstellen.
Auf den Mikrometer genau
Bundessieger ist Feinwerkmechaniker der Fachrichtung Zerspanungstechnik Henning Denker aus Hage

Feinwerkmechaniker Henning Denker aus Hage.
Beim Leistungswettbewerb des deutschen Handwerks 2020 hat sich Henning Denker (22) aus Hage einen Platz auf dem Siegertreppchen gesichert. Der Feinwerkmechaniker mit der Fachrichtung Zerspanungstechnik aus Hage überzeugte mit seinen Leistungen nicht nur auf regionaler, sondern auch auf Bundesebene. Damit konnte er sich den Titel dritter Bundessieger in seinem Gewerk erkämpfen. Sein Handwerk erlernte er im Ausbildungsbetrieb cw Tec Gesellschaft für Werkzeug- und Maschinenbau mbH in Hage.
Es begann alles mit dem Sieg auf Kammerebene. Hier konnte sich der 22-Jährige bei seiner Gesellenprüfung gegen seine Mitstreiter aus dem Beritt der Handwerkskammer für Ostfriesland durchsetzen. „Als Gesellenstück mussten wir die Greifer für einen Roboter anfertigen“, erinnert sich der Handwerker. Dafür erhielten sie teils vorgefertigte Rohlinge. „Es war besonders wichtig, vorsichtig und ordentlich zu arbeiten, denn man hat von jedem Stück nur ein Exemplar bekommen“, berichtet er. Für die Umsetzung standen den Prüflingen gut zwei Tage zur Verfügung. Mit seinen Prüfungsleistungen konnte er auch auf Landesebene überzeugen. Hier schnitt er nach Noten als Bester ab, sodass er neben 15 anderen Feinwerkmechanikern auf Bundesebene antreten durfte.
Pandemiebedingt sah der Wettbewerb unter den Besten jedoch etwas anders aus als sonst. Per Mail wurde den Teilnehmern eine Prüfungsaufgabe übersandt. „In einer Videokonferenz musste ich den beiden Prüfern dann innerhalb von 30 Minuten erklären, wie ich das Projekt umgesetzt hätte. Die Aufgabe war an sich einfach, aber trotzdem anspruchsvoll, weil die Zeit sehr knapp war“, erklärt der Feinwerkmechaniker. Durch seine Arbeit im Betrieb sei er es aber gewohnt gewesen, Projekte auch schon mal in kürzester Zeit realisieren zu müssen, „das war wohl mein Vorteil“. Für die Zukunft schmiedet der ehrgeizige Hager auch schon Pläne. Sobald sich die Corona-Lage etwas beruhigt hat, möchte er seine Begabtenförderung nutzen und seinen Meistertitel angehen.
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Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung

Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
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Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
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Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
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Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
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Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
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Träger öffentlicher Aufgaben
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Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
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Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
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Wahlwerbung
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Irreführende Werbung
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Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
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3. Gestaltungsregeln
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
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Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
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Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
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Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
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Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
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Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
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Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
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Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
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Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
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Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
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Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
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Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.
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Notar Leer – So finden Sie den passenden Notar für Immobilien, Erbe & Verträge

Alt eingesessene Notare in der Mühlenstraße in Leer – erfahrene Ansprechpartner für Immobilienrecht, Erbrecht und Vertragsbeurkundungen.
Notar Leer – Ihr zuverlässiger Partner für rechtliche Angelegenheiten
Wer in Leer einen kompetenten Notar sucht, steht oft vor wichtigen Entscheidungen. Ob Immobilienkauf, Testament, Unternehmensgründung oder Ehevertrag – der Notar in Leer sorgt dafür, dass rechtliche Vorgänge sicher, transparent und gesetzeskonform ablaufen.
Warum ist ein Notar in Leer so wichtig?
Der Notar ist in Deutschland ein neutraler, staatlich bestellter Rechtsbeistand. Seine Aufgabe:
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Rechtsgeschäfte beurkunden
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Parteien umfassend beraten
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Rechtssicherheit gewährleisten
Egal, ob Sie ein Haus in Leer kaufen, Ihr Erbe regeln oder eine Firma gründen – der Notar in Leer sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt und rechtliche Fehler vermieden werden.
Leistungen eines Notars in Leer
Ein Notar in Leer bietet eine Vielzahl an Leistungen, darunter:
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Immobilienrecht
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Kaufverträge für Häuser, Wohnungen und Grundstücke
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Eintragungen im Grundbuch
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Erbrecht
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Testamente und Erbverträge
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Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
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Familienrecht
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Eheverträge
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Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Gesellschaftsrecht
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Gründung von Unternehmen
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Änderungen im Handelsregister
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Beglaubigungen
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Unterschriften
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Dokumente und Vollmachten
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Tipps zur Auswahl des richtigen Notars in Leer
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Lokale Erfahrung: Ein Notar aus Leer kennt regionale Besonderheiten, z. B. bei Immobilienverträgen.
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Spezialisierung: Achten Sie darauf, ob der Notar im für Sie relevanten Rechtsgebiet Erfahrung hat.
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Erreichbarkeit: Gute Terminverfügbarkeit und persönliche Beratung sind ein Qualitätsmerkmal.
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Transparenz: Ein seriöser Notar erklärt Abläufe und Kosten verständlich.

Notar Leer – Sicherheit und Vertrauen
Ein Notar in Leer ist Ihr verlässlicher Partner für rechtlich sichere Verträge und Dokumente. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass Ihre Angelegenheiten korrekt geregelt werden – von der Immobilienübertragung bis zur Unternehmensgründung.
Wenn Sie auf Qualität, Erfahrung und rechtliche Sicherheit setzen, ist ein lokaler Notar in Leer die beste Wahl.

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Arbeitsplatz Stall: Landkreis Leer gefragt! Zu wenig Zeit für die Tiere?

Studie untersucht Agrar-Jobs – vom Arbeitsplatz-Risiko „Huftritt“ bis zum Lohn
Umfrage für Beschäftigte in der Tierhaltung im Kreis Leer gestartet
Leer. Wer im Landkreis Leer in der Tierhaltung arbeitet, kann jetzt an einer bundesweiten Studie teilnehmen, die die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft genauer unter die Lupe nimmt. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.
Der Online-Fragebogen richtet sich an Beschäftigte und Auszubildende, die regelmäßig mit Tieren zu tun haben – vom Füttern bis zur Stallpflege. Die Teilnahme ist anonym und dauert nach Angaben der IG BAU nur etwa 15 Minuten. Mitmachen ist per Smartphone, Tablet oder Computer möglich unter:
Bitte Hier Klicken: Umfrage unter Beschäftigten in der Tierhaltung und Tierzucht
Die Umfrage läuft noch bis zum 14. September.
„Die Arbeit mit Tieren in der Aufzucht oder Mast ist alles andere als ein 08/15-Job“, betont Gabriele Knue von der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Erstmals befragt ein Forscherteam des gewerkschaftsnahen PECO-Instituts gezielt Menschen in der Tierzucht und ‑haltung zu Themen wie Lohn, Arbeitszeiten, Arbeitsdruck und Zufriedenheit im Beruf. Auch Risiken wie Verletzungen durch Tiere, Staubbelastung oder andere Arbeitsschutzfragen werden beleuchtet.
Knue hebt hervor, dass es in der Landwirtschaft besondere Herausforderungen gebe: „Dort, wo Tiere im Stall stehen, ist die Woche immer sieben Tage lang.“ Besonders interessiert die Wissenschaftler, ob Beschäftigte genügend Zeit haben, sich um die Tiere zu kümmern – oder ob der Arbeitsdruck zu hoch ist.
Die IG BAU hofft, dass auch möglichst viele Landwirtinnen, Landwirte und Stallmitarbeiter aus dem Kreis Leer teilnehmen, damit ihre Situation in die Auswertung einfließt. Das Projekt wird von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert.
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