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Winterdienst der Stadt Leer — Welche Pflicht haben die Bürgerinnen und Bürger in Leer?
WINTERDIENST
Gemeinsam gut durch den Winter
Bevor die eisige Jahreszeit so richtig beginnt, klären Stadtwerke und Stadt Leer darüber auf, wie die Zuständigkeiten in Sachen Winterdienst geregelt sind und beantworten die wichtigsten Fragen.
Wie ist der Winterdienst der Stadtwerke aufgestellt?
Die Stadtwerke haben zwei Teams mit jeweils mehr als 20 Mitarbeitern gebildet. In der Regel rückt eines der Teams bei Bedarf mit mehreren großen Streufahrzeugen sowie sieben Kleintraktoren aus, um auf städtischen Straßen für Sicherheit zu sorgen. Zusätzlich streuen mehrere Mitarbeiter in bestimmten Bereichen auch per Hand.
Mit welchen Mitteln wird gestreut?
Insgesamt stehen den Stadtwerken derzeit mehr als 50.000 Liter Sole in Tanks für die Bekämpfung der Straßenglätte zur Verfügung. Auch größere Mengen Salz sind vorrätig. Darauf wird in Ausnahmefällen zurückgegriffen — nur auf verkehrswichtigen Straßen und im Bereich besonderer Gefahrenstellen. Ziel ist es, den Einsatz von reinem Salz weitestgehend zu vermeiden.
Wo streuen die Stadtwerke?
Zum Einsatzgebiet der Stadtwerke-Teams gehören neben den verkehrswichtigen städtischen Straßen unter anderem auch die Straßen, in denen der Schulbusverkehr unterwegs ist. Auch Brücken, Bushaltestellen, die Fußgängerzone und Überwege gehören zum Einsatzgebiet. Bundes- und Landesstraßen fallen nicht in die Zuständigkeit der Stadtwerke.
Wie und wann entscheiden sich Streu-Einsätze der Stadtwerke?
Die Stadtwerke haben vier Kontrolleure, die abwechselnd nachts ab 4 Uhr in Leer unterwegs sind, um über Streu-Einsätze zu befinden. Sie entscheiden anhand der Temperaturen, der Witterung und des Zustands von Fahrbahnen, ob der Winterdienst am frühen Morgen alarmiert wird oder nicht. Nach weiteren Kontrollen über den Tag kommt es bei Bedarf zu weiteren Einsätzen.
Welche Pflicht haben die Bürgerinnen und Bürger in Leer?
Die Bürgerinnen und Bürger haben sich in erster Linie um die Geh- und Radwege vor ihren Grundstücken zu kümmern. Bei Schneefall müssen diese in einer Breite von mindestens 1,50 Metern freigehalten werden. Sofern kein Geh- und Radweg vorhanden ist, muss ein Streifen von mindestens einem Meter auf der Fahrbahn von Schnee befreit werden. Auch in verkehrsberuhigten Zonen sind die Bürgerinnen und Bürger in der Pflicht. Dort muss die Straße bis zur Mitte von Schnee befreit, beziehungsweise gestreut werden.
Welche Mittel dürfen Bürgerinnen und Bürger zum Streuen einsetzen?
Sie haben mit Sand oder mit anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. Salz darf nur in Ausnahmefällen genutzt werden — zum Beispiel dann, wenn sich die Glätte mit anderen Mitteln nicht beseitigen lässt.
Zu welchen Zeiten müssen die Bürgerinnen und Bürger aktiv werden?
Werktags ist das von 7.30 bis 20 Uhr erforderlich, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.
Kontrolliert die Stadt, ob Bürgerinnen und Bürger ihren Winterdienst-Pflichten nachkommen?
Ja, die Stadt kontrolliert das. Zum einen passiert das in Form von Stichproben, zum anderen gehen Mitarbeiter des Ordnungsamtes aber auch entsprechenden Hinweisen nach.
Kann die Pflicht übertragen werden, wenn man sie selbst nicht leisten kann?
Wenn der Eigentümer die Winterdienstpflicht nicht erfüllen kann, muss er sicherstellen, dass jemand anderes sich darum kümmert. Er kann beispielsweise ein Unternehmen damit beauftragen.
Was droht demjenigen, der seiner Pflicht nicht nachkommt?
Dann handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.
111 Balkonkraftwerke für den Landkreis Leer. Strom selbst erzeugen — so geht’s!
Mini-Solarkraftwerke für Balkon, Hauswand oder Garage — Komplettanlage aus dem Landkreis Leer
Mit einem 600 Watt Balkonkraftwerk lassen sich nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie im Norden Deutschlands rund 600 Kilowattstunden im Jahr erzeugen. Bei steigenden Strompreisen und den ökologischen Vorteilen ist es daher auch kein Wunder, dass die Nachfrage von Mini-Solarkraftwerken spürbar ansteigt.
Mini-PV-Anlagen lohnen sich.
Die Sonne scheint kostenlos und reichlich, allein in den Sommermonaten 2022 kamen in Niedersachsen 760 Sonnenstunden zusammen. Sonnenlicht in eigene Energie umwandeln ist nicht nur einfach sondern auch bezahlbar. Eine Mini-Solaranlage für Balkon, Hauswand, Garage oder Garten ist da eine ideale und kostengünstige Lösung. Schnell montiert und einfach den Stecker in die Steckdose stecken und schon fließt der selbst produzierte Strom ins eigene Hausnetz. Dauer-Verbraucher wie zum Beispiel Kühlschränke, Gefriertruhen oder WLAN-Router, die 24 Stunden am Tag im Betrieb sind, können den selbst produzierten Strom nutzen. Wenn die Sonne scheint, läuft der Stromzähler langsamer oder steht komplett still, bedeutet: ab jetzt wird der eigene kostenlose Strom genutzt. Bei einer 600 Watt-Anlage kann man aus betriebswirtschaftlicher Sicht auf einen teuren Batteriespeicher verzichten.
Lokal
Stadt Leer: Rustikaler Neujahrsempfang auf dem Waageplatz!
Rustikaler Neujahrsempfang auf dem Waageplatz
Leer. Eigentlich war alles für letzte Woche vorbereitet, doch das Wetter zwang die Stadt zur Planänderung. Nachdem das extreme Glatteis einen Strich durch die Rechnung machte, verwandelt sich der Waageplatz nun am morgigen Freitag, den 30. Januar 2026, ab 17:00 Uhr in einen stimmungsvollen Treffpunkt für Jung und Alt.
Rustikales Konzept unter freiem Himmel
In diesem Jahr setzt die Stadt Leer erneut auf das bewährte Konzept eines „rustikalen Empfangs“. Statt steifer Reden in geschlossenen Sälen erwartet die Gäste eine gemütliche Atmosphäre unter freiem Himmel direkt an der historischen Waage. Es ist eine Einladung an alle Leeranerinnen und Leeraner, in lockerer Runde ins Gespräch zu kommen und gemeinsam auf das Jahr 2026 anzustoßen.
Kulinarische Vielfalt von lokalen Vereinen
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Drei lokale Organisationen stehen mit viel Herzblut bereit, um die Gäste mit regionalen Spezialitäten zu bewirten:
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Herzhaftes vom Grill: Das „Schipper Klottje Leer e. V.“ serviert knackige Bratwürste und wärmenden Glühwein.
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Tradition aus der Pfanne: Die Freiwillige Feuerwehr Loga bereitet die beliebten ostfriesischen Speckendicken frisch zu.
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Süßer Genuss: Der Pfadfinderstamm „Wildgänse“ Leer e. V. rundet das Angebot mit frisch gebackenen Waffeln ab.
Musikalischer Rahmen und Gemeinschaft
Für die passende Unterhaltung sorgt, wie bereits angekündigt, die Uwe Heger Bigband. Der Waageplatz bietet mit seiner Kulisse neben dem Restaurant „Zur Waage“ den idealen Rahmen für diesen besonderen Start ins Jahr. Der Bürgermeister und die beteiligten Vereine freuen sich auf ein zahlreiches Erscheinen und einen lebendigen Austausch in der Nachbarschaft.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Lokal
Ehrenamt mit Verantwortung: Seminar zum Betreuungsrecht in Leer
Ehrenamtliche rechtliche Betreuung: Kostenloses Einführungsseminar in Leer
Das Betreuungsrecht betrifft viele Menschen – sei es durch die Übernahme einer Aufgabe für Angehörige oder durch das Interesse an einem gesellschaftlich wichtigen Ehrenamt. Um Bürgerinnen und Bürgern den Einstieg in dieses Thema zu erleichtern, lädt die Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu einer Informationsveranstaltung ein.
Unterstützung für Angehörige und Interessierte
Das Seminar richtet sich gezielt an Personen, die bereits als gesetzliche Betreuer für Familienmitglieder bestellt wurden, sowie an alle, die sich eine ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Bereich vorstellen können. Im Fokus steht die Frage, wie Menschen unterstützt werden können, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr vollumfänglich selbst regeln können.
Eckdaten der Veranstaltung
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Datum: Donnerstag, 5. Februar 2026
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Uhrzeit: 16:00 Uhr (Dauer ca. zwei Stunden)
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Ort: Gesundheitsamt Leer, Jahnstraße 4, 26789 Leer
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Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
Inhalte und Ablauf
In der zweistündigen Einführung werden die Grundlagen des Betreuungsrechts verständlich erläutert. Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Theorie, sondern vor allem um die praktische Umsetzung im Alltag.
Themenschwerpunkte sind unter anderem:
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Definition und Abgrenzung der verschiedenen Aufgabenbereiche.
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Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Betreuer.
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Bereitstellung von Arbeitsmaterialien zur Erleichterung der Korrespondenz und Organisation.
Nach Abschluss des Seminars besteht kein Zeitdruck: Die Teilnehmenden können das Erfahrene sacken lassen und in Ruhe entscheiden, ob sie ein solches Ehrenamt übernehmen möchten. Für vertiefende Fragen oder die Planung der weiteren Schritte bietet die Betreuungsstelle zudem individuelle Folgetermine an.
Anmeldung und Kontakt
Für die Planung wird um eine vorherige Anmeldung per E‑Mail gebeten:
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E‑Mail: insa.elsen@lkleer.de
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Telefonische Rückfragen: 0491/926 4015
Dieses Seminar bietet eine ideale Gelegenheit, Berührungsängste mit dem Betreuungsrecht abzubauen und Sicherheit im Umgang mit verantwortungsvollen Aufgaben zu gewinnen.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO

Lokal
Wohnungsmarkt in Niedersachsen: Azubis und Rentner geraten unter Druck
Wohnungsmarkt im Kreis Leer: Junge und Alte geraten ins Abseits
Ein aktueller „Sozialer Wohn-Monitor“ des Pestel-Instituts verdeutlicht die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Besonders im Landkreis Leer zeigt sich, dass sowohl Auszubildende als auch die kommende Rentnergeneration der Baby-Boomer vor massiven Problemen stehen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert daher eine drastische Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus.
Ausbildung scheitert an Mietpreisen
Für viele der rund 2.490 Auszubildenden im Landkreis Leer ist der Auszug aus dem Elternhaus finanziell unmöglich. Gabriele Knue, Bezirksvorsitzende der IG BAU Nordwest-Niedersachsen, warnt vor den wirtschaftlichen Folgen: Wenn junge Menschen eine Ausbildung nicht antreten können, weil sie keine bezahlbare Wohnung oder ein WG-Zimmer finden, gefährdet dies die lokale Wirtschaft.
Um gegenzusteuern, schlägt die Gewerkschaft vor:
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Gezielte Förderung: Bund und Land sollen den Bau von Azubi-Wohnungen nahe Ausbildungszentren unterstützen.
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Steueranreize: Betriebe, die Wohnraum für ihre Lehrlinge schaffen, sollten steuerlich entlastet werden.
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Studentisches Wohnen: Auch in Universitätsstädten ist eine verstärkte Förderung für Studi-Wohnheime notwendig.
Drohende Wohnarmut für Baby-Boomer
Ein weiteres Alarmsignal betrifft die rund 22.800 Baby-Boomer im Landkreis Leer, die bis 2035 in Rente gehen werden. Viele von ihnen blicken aufgrund von Niedriglohnphasen oder Arbeitslosigkeit auf eine geringe Rente. Steigende Mieten könnten dazu führen, dass die bisherige Wohnung unbezahlbar wird. Die IG BAU spricht hierbei von einer drohenden „Wohnarmut im Alter“.
Die Forderung: 14.900 neue Sozialwohnungen pro Jahr
Um den Druck vom Markt zu nehmen und Mieten wieder bezahlbar zu machen, sieht der „Soziale Wohn-Monitor“ einen enormen Nachholbedarf. Bundesweit wird eine Verdopplung des Bestands auf 2 Millionen Sozialwohnungen bis Mitte der 2030er-Jahre angestrebt.
Ziele für Niedersachsen:
| Zielmarke | Anzahl Wohnungen |
| Gesamtbestand bis 2035 | 168.500 Sozialwohnungen |
| Jährlicher Neubau-Bedarf | 14.900 Sozialwohnungen |
Strategien für mehr bezahlbaren Wohnraum
Damit diese Ziele erreicht werden können, fordert die IG BAU eine Kehrtwende in der Förderpolitik und beim Bauen selbst:
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Sofortige Finanzierung: Fördergelder des Bundes müssen bereits zu Baubeginn fließen und nicht über Jahre verteilt werden.
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„Erleichtertes Bauen“: Durch einfachere Standards – ohne Qualitätsverlust – soll mehr Wohnraum für das gleiche Budget entstehen. Dies senkt nicht nur die Baukosten, sondern hält auch die Instandhaltungskosten niedrig.
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Transparenz durch Statistik: Das Land Niedersachsen soll eine öffentliche Statistik führen, um monatlich zu dokumentieren, wo wie viele Sozialwohnungen fertiggestellt wurden.
Die Botschaft ist deutlich: Sozialer Wohnungsbau darf kein Randthema bleiben, sondern muss zur politischen Priorität werden, um den sozialen Zusammenhalt im Kreis Leer und ganz Niedersachsen zu sichern.
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