Politik

Euro­pa­wah­len — die Wahl im Überblick

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Euro­pa­wahl am 26. Mai 2019

Das Euro­päi­sche Par­la­ment ist das ein­zi­ge direkt gewähl­te Organ der Euro­päi­schen Uni­on und reprä­sen­tiert mit sei­nen Abge­ord­ne­ten aus 28 Mit­glied­staa­ten die zweit­größ­te Demo­kra­tie der Welt. 

Auf viel­fäl­ti­ge Wei­se nimmt die Arbeit des Euro­päi­schen Par­la­ments und des Minis­ter­rats der Euro­päi­schen Uni­on erheb­li­chen Ein­fluss auf zahl­rei­che Lebens­be­rei­che der EU-Bür­ger. Die Euro­päi­sche Uni­on ist in vie­len Poli­tik­fel­dern aktiv und greift unmit­tel­bar oder mit­tel­bar durch Richt­li­ni­en, Ver­ord­nun­gen, Finanz­zu­wei­sun­gen und Zuschüs­se in die Poli­tik der Mit­glied­staa­ten und das Leben ihrer Uni­ons­bür­ger ein.

Alle fünf Jah­re wer­den die Mit­glie­der des Euro­päi­schen Par­la­ments als Reprä­sen­tan­ten der EU-Bür­ger gewählt. 

Die Anzahl der zu wäh­len­den Abge­ord­ne­ten ist für jeden EU-Staat getrennt fest­ge­legt und rich­tet sich nach der Grö­ße der Län­der. Nach der bestehen­den Richt­li­nie erreicht Deutsch­land 96 Abgeordneten. 

Anders als bei der Bun­des­tags­wahl haben Sie eine Stim­me, mit der Sie eine Par­tei oder eine sons­ti­ge poli­ti­sche Ver­ei­ni­gung wäh­len können.

Wo kann ich wählen?

Am Wahl­sonn­tag, 26.05.2014 kann in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr im Wahl­lo­kal gewählt wer­den. Wo sich das Wahl­lo­kal befin­det, steht auf der Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­kar­te, die Sie von der Gemein­de zuge­schickt bekommen.

Zur Wahl im Wahl­lo­kal sind die Wahl­be­nach­rich­ti­gungs­kar­te und der Per­so­nal­aus­weis mitzubringen.

Soll­te einem die Wahl am Wahl­sonn­tag nicht mög­lich sein, erhält man auf Antrag bei der Gemein­de einen Wahl­schein mit Briefwahlunterlagen.

Wie sieht der Stimm­zet­tel aus?

Jeder Wahl­be­rech­tig­te, der in das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist, erhält im Wahl­lo­kal einen amt­li­chen, weiß­li­chen Stimm­zet­tel für die Europawahl.

Auf dem Stimm­zet­tel sind alle 40 Par­tei­en und Wäh­ler­ver­ei­ni­gun­gen auf­ge­führt, die in Nie­der­sach­sen zur Euro­pa­wahl zuge­las­sen wurden.

Rech­te obe­re Ecke abge­schnit­ten
Bei jedem Stimm­zet­tel ist die rech­te obe­re Ecke abge­schnit­ten. Blin­de und seh­be­hin­der­te Wäh­ler kön­nen dort ihre Wahl­scha­blo­ne anle­gen und damit ohne frem­de Hil­fe ihr Kreuz an der gewünsch­ten Stel­le set­zen. Wahl­scha­blo­nen kön­nen kos­ten­los beim Blin­den- und Seh­be­hin­der­ten­ver­band Nie­der­sach­sen e.V. ange­for­dert werden.

Mus­ter-Stimm­zet­tel für die Europawahl

Wie vie­le Stim­men habe ich?

Jeder Wahl­be­rech­tig­te hat eine Stim­me bei der Europawahl.

Wann ist die Stimm­ab­ga­be gül­tig? Wie wird eine Stim­me ungültig?

Der Wäh­ler mar­kiert im Feld der gewünsch­ten Par­tei oder Wäh­ler­ver­ei­ni­gung den Kreis durch ein Kreuz oder eine ande­re Wei­se (z.B. durch Aus­ma­len) eindeutig.
  
Meh­re­re ein­wand­freie Kenn­zeich­nun­gen einer Par­tei oder Wäh­ler­ver­ei­ni­gung (z.B. Kenn­zeich­nung im Kreis, Umran­dung des Fel­des oder Unter­strei­chen des Namens) auf einem Stimm­zet­tel gel­ten als eine gül­ti­ge Stim­me. 
Streicht ein Wäh­ler sei­ne ursprüng­li­che Kenn­zeich­nung klar und deut­lich, weil er sich ver­schrie­ben hat, ist die neue Kenn­zeich­nung gül­tig, sofern kein Zwei­fel am Wil­len des Wäh­lers besteht. 

 

Eine Stim­me wird ungül­tig
-         wenn der Wil­le des Wäh­lers nicht zwei­fels­frei erkenn­bar ist, 
-         wenn der Stimm­zet­tel kei­ne Kenn­zeich­nung ent­hält, 
-         wenn mehr als eine Stim­me abge­ge­ben ist oder
-         wenn der Stimm­zet­tel einen Zusatz oder einen Vor­be­halt enthält.

Wer kann per Brief­wahl wählen?

Jeder Wahl­be­rech­tig­te, der in das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist, erhält auf Antrag einen Wahl­schein und damit auch alle nöti­gen Unter­la­gen für die Briefwahl.

Wo und wie stel­le ich einen Antrag auf Briefwahl?

Wo?
Für die Aus­stel­lung von Wahl­schei­nen ist die Gemein­de zustän­dig, in der der Wahl­be­rech­tig­te ins Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen ist.

 

Wie?

Ein Antrag kann schrift­lich (z.B. per Brief,  Fax oder E‑Mail) oder münd­lich bean­tragt wer­den. In eini­gen Ver­wal­tun­gen ist dies sogar online über die Home­page der Gemein­de möglich.
Eine tele­fo­ni­sche Antrag­stel­lung ist unzu­läs­sig. 

 

Der Antrag­stel­ler muss den Fami­li­en­na­men, die Vor­na­men, das Geburts­da­tum und sei­ne Wohn­an­schrift (Stra­ße, Haus­num­mer, Post­leit­zahl und Ort) angeben. 

Frist

Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen regu­lär bis zum zwei­ten Tag vor der Wahl (24.05.2019), 18:00 Uhr, bean­tragt werden.

Ver­lo­ren gegan­ge­ne Wahl­schei­ne wer­den nicht ersetzt. Ver­si­chert eine wahl­be­rech­tig­te Per­son jedoch glaub­haft, dass ihr die bean­trag­ten Unter­la­gen nicht zuge­gan­gen sind, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (25.05.2019), 12:00 Uhr, ein neu­er Wahl­schein erteilt wer­den.
Wenn bei nach­ge­wie­se­ner plötz­li­cher Erkran­kung der Wahl­raum nicht oder nur unter nicht zumut­ba­ren Schwie­rig­kei­ten auf­ge­sucht wer­den kann, kön­nen die Brief­wahl­un­ter­la­gen noch am Wahl­tag bis 15:00 Uhr bean­tragt werden.

Wie funk­tio­niert die Briefwahl?

  1. Der Wahl­be­rech­tig­te kreuzt per­sön­lich den Stimm­zet­tel an.
  2. Der Stimm­zet­tel wird in den Stimm­zet­tel­um­schlag (blau) gelegt. Der Umschlag wird verschlossen.
  3. Der Wahl­be­rech­tig­te unter­zeich­net die auf dem Wahl­schein vor­ge­druck­te Ver­si­che­rung an Eides statt zur Brief­wahl unter Anga­be von Ort und Datum.
  4. Der unter­schrie­be­ne Wahl­schein wird mit dem Stimm­zet­tel­um­schlag (blau) in den Wahl­brief­um­schlag (rot) gesteckt. Der Umschlag wird verschlossen.
  5. Der Wahl­brief­um­schlag (rot) wird unfran­kiert bei der Deut­schen Post AG oder per­sön­lich bei der Kreis­wahl­lei­tung (Land­kreis Leer) abgegeben.

Ver­sand
Der Wahl­brief soll­te inner­halb Deutsch­lands spä­tes­tens am 23.05.2019 bei der Post abge­ge­ben wer­den, vom Aus­land noch frü­her.
Bei Beför­de­rung durch ein ande­res Post­un­ter­neh­men ist das dafür fäl­li­ge Leis­tungs­ent­gelt in vol­ler Höhe zu ent­rich­ten, ansons­ten kann eine ord­nungs­ge­mä­ße Beför­de­rung nicht gewähr­leis­tet werden.

Holt der Wahl­be­rech­tig­te per­sön­lich den Wahl­schein und die Brief­wahl­un­ter­la­gen in der Gemein­de ab, so kann er die Brief­wahl auch an Ort und Stel­le aus­üben und den ver­schlos­se­nen roten Wahl­brief direkt wie­der abge­ben. Die Gemein­de lei­tet die­sen dann an den Land­kreis weiter.

Frist
Wahl­brie­fe, die am Wahl­tag nach 18:00 Uhr beim Land­kreis ein­ge­hen, wer­den nicht mehr berücksichtigt.

Der Stimm­zet­tel


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Politik

Neue Kraft für den Mit­tel­stand: Git­ta Con­ne­mann wird Mit­tel­stands­be­auf­trag­te der Bundesregierung

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Git­ta Con­ne­mann wird neue Mit­tel­stands­be­auf­trag­te der Bundesregierung

Enga­ge­ment, Erfah­rung und kla­re Hal­tung für das Rück­grat der deut­schen Wirtschaft

Berlin/Leer – Die Par­la­men­ta­ri­sche Staats­se­kre­tä­rin im Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Wirt­schaft und Ener­gie, Git­ta Con­ne­mann, wur­de nun offi­zi­ell vom Bun­des­ka­bi­nett zur neu­en Beauf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung für den Mit­tel­stand ernannt. Mit der CDU-Poli­ti­ke­rin über­nimmt eine enga­gier­te Ver­fech­te­rin des deut­schen Unter­neh­mer­tums eine zen­tra­le Schnitt­stel­le zwi­schen Wirt­schaft, Poli­tik und Gesellschaft.

„Mit­tel­stand ist auch eine Haltung.“

In ihrer ers­ten Stel­lung­nah­me mach­te Git­ta Con­ne­mann deut­lich, wor­um es ihr im neu­en Amt geht: „Mit­tel­stand ist mehr als eine Unter­neh­mens­grö­ße – es ist eine Hal­tung.“ Damit rückt sie das in den Mit­tel­punkt, was klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men in Deutsch­land täg­lich leis­ten: Ver­ant­wor­tung über­neh­men, Inno­va­ti­on vor­an­trei­ben, Arbeits- und Aus­bil­dungs­plät­ze sichern.

„Unser Mit­tel­stand hat vie­le Gesich­ter – vom Start-up über Fami­li­en­be­trie­be bis hin zu tra­di­tio­nel­len Hand­werks­un­ter­neh­men. Sie alle ver­die­nen Respekt, Wert­schät­zung und kon­kre­te Unterstützung.“

Kla­re Zie­le: Büro­kra­tie abbau­en, Ener­gie bezahl­bar machen, Ver­fah­ren beschleunigen

Mit Git­ta Con­ne­mann zieht eine kla­re Stim­me in das Amt ein: Sie kün­digt an, sich mit vol­ler Kraft für eine spür­ba­re Ent­las­tung des Mit­tel­stands ein­zu­set­zen. Ihre Prio­ri­tä­ten: bezahl­ba­re Ener­gie, weni­ger Büro­kra­tie, schnel­le­re Ver­fah­ren und nied­ri­ge­re Steu­er­las­ten. Nur mit ech­ten Struk­tur­re­for­men kön­ne die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Mit­tel­stands wie­der gestärkt wer­den – und damit auch die wirt­schaft­li­che Zukunft Deutschlands.

Der Mit­tel­stand – Herz­stück der sozia­len Marktwirtschaft

Mit über 99 Pro­zent aller Unter­neh­men ist der Mit­tel­stand das Fun­da­ment der deut­schen Wirt­schaft. Er sichert über die Hälf­te der sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Arbeits­plät­ze und stellt mehr als 70 Pro­zent der Aus­bil­dungs­plät­ze in Deutsch­land bereit. Damit prägt er nicht nur die wirt­schaft­li­che, son­dern auch die gesell­schaft­li­che Struk­tur des Lan­des – von der Regi­on bis zur inter­na­tio­na­len Ebene.

Ver­mitt­le­rin, Sprach­rohr und Impulsgeberin

Als Mit­tel­stands­be­auf­trag­te wird Git­ta Con­ne­mann künf­tig die mit­tel­stands­po­li­ti­schen Akti­vi­tä­ten der Bun­des­re­gie­rung koor­di­nie­ren, als Ansprech­part­ne­rin für Unter­neh­me­rin­nen und Unter­neh­mer fun­gie­ren und deren Anlie­gen in die poli­ti­schen Ent­schei­dungs­pro­zes­se ein­brin­gen. Zugleich reprä­sen­tiert sie die Mit­tel­stands­po­li­tik der Bun­des­re­gie­rung nach außen und stärkt den Dia­log mit Ver­bän­den und Interessenvertretungen.


Ein star­kes Signal für die Wirtschaft

Mit der Ernen­nung von Git­ta Con­ne­mann setzt die Bun­des­re­gie­rung ein star­kes Zei­chen: Für Ver­läss­lich­keit, Nähe zur unter­neh­me­ri­schen Pra­xis und den fes­ten Wil­len, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des deut­schen Mit­tel­stands zu sichern.

„Geht es dem Mit­tel­stand gut, geht es Deutsch­land gut.“ – Git­ta Connemann

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Politik

Wachs­tums­chan­cen­ge­setz 2023: Bes­se­re Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten für den Wohnungsbau

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Kabi­netts­be­schluss: Bes­se­re Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten für den Wohnungsbau

Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 30. August 2013 das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz ver­ab­schie­det. Die degres­si­ve Abschrei­bung auf Abnut­zung (AfA) für Wohn­ge­bäu­de ist ein zen­tra­ler Bau­stein des Geset­zes. Zusätz­lich wur­de ver­ab­re­det, bis Ende Sep­tem­ber ein Maß­nah­men­pa­ket zur Sta­bi­li­sie­rung der Bau- und Immo­bi­li­en­bran­che zu beraten.

Offi­zi­el­les Por­trait BM’in Kla­ra Geywitz

Dazu erklärt Kla­ra Gey­witz, Bun­des­mi­nis­te­rin für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen: “Die degres­si­ve AfA für den Woh­nungs­bau als Teil des Wachs­tums­chan­cen­ge­set­zes hat das Poten­ti­al, die Bau- und Immo­bi­li­en­bran­che deut­lich zu stär­ken. Sechs Pro­zent, die nächs­ten sechs Jah­re: Wer mit dem Bau inner­halb der nächs­ten sechs Jah­re beginnt, soll die neue AfA nut­zen kön­nen. Das ermög­licht es der Bran­che, Inves­ti­ti­ons­kos­ten schnel­ler abzu­schrei­ben. Damit wer­den wie­der­um schnel­ler Inves­ti­tio­nen in neu­en Wohn­raum mög­lich. Unse­re Rege­lung sieht kei­ne Bau­kos­ten­ober­gren­zen vor. Es kann ab einem Effi­zi­enz­stan­dard 55 gebaut wer­den und die attrak­ti­ve Abschrei­bung gilt für alle Bau­pro­jek­te mit Bau­be­ginn ab dem 1. Okto­ber 2023.

Aber nicht nur mit die­sem Ange­bot an die Bau- und Immo­bi­li­en­bran­che wol­len wir den Woh­nungs­bau in Deutsch­land wie­der in Schwung brin­gen. Bis Ende Sep­tem­ber wer­den wir als Bun­des­bau­mi­nis­te­ri­um feder­füh­rend für die Bun­des­re­gie­rung ein Maß­nah­men­pa­ket erar­bei­ten, dass der Bau- und Immo­bi­li­en­bran­che wei­te­re Wachs­tums­im­pul­se geben soll. Damit unter­streicht die Bun­des­re­gie­rung die Bedeu­tung der Bran­che für die deut­sche Volks­wirt­schaft und die her­aus­ra­gen­de Not­wen­dig­keit von mehr Wohn­raum in unse­rem Land. Dies, zusam­men mit wei­te­ren Maß­nah­men, wie der För­de­rung des sozia­len Woh­nungs­baus in Rekord­hö­he und der Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen beim kli­ma­freund­li­chen Neu­bau in Mil­li­ar­den­hö­he, wird zu einem Auf­wuchs an neu­em Wohn­raum führen.”

Hin­ter­grün­de zur degres­si­ven AfA

War­um füh­ren wir eine zeit­lich befris­te­te degres­si­ve AfA ein?

Die Bau­bran­che steckt in einer Kri­se. Die Erhö­hung der linea­ren AfA von 2 Pro­zent auf 3 Pro­zent und eine Son­der-AfA für beson­ders kli­ma­freund­li­chen Neu­bau waren bereits hilf­rei­che Maß­nah­men, rei­chen aber noch nicht aus, um aus­rei­chend Inves­ti­tio­nen anzustoßen.

Die degres­si­ve AfA bil­det den Wert­ver­zehr von Wohn­ge­bäu­den bes­ser ab. Wert­ver­zehr bedeu­tet: In neu­en Gebäu­den ver­bau­te Tech­nik wird oft inner­halb von weni­gen Jah­ren durch neue Ent­wick­lun­gen über­holt. Dadurch ver­lie­ren Gebäu­de zu Anfang schnel­ler an Wert. Die degres­si­ve Abschrei­bung för­dert die schnel­le­re Refi­nan­zie­rung von getä­tig­ten Investitionen.

Wie sind die Kon­di­tio­nen und für wel­che Gebäu­de gilt die degres­si­ve AfA?

Die degres­si­ve Abschrei­bung gilt aus­schließ­lich für neu gebau­te bzw. neu erwor­be­ne Wohn­ge­bäu­de und Wohnungen.

Im ers­ten Jahr kön­nen 6 Pro­zent der Inves­ti­ti­ons­kos­ten steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den. In den fol­gen­den Jah­ren kön­nen jeweils 6 Pro­zent des Rest­wer­tes steu­er­lich gel­tend gemacht werden.

Ein Wech­sel zur linea­ren AfA ist möglich.

Bei­spiel­rech­nung: Bei 400.000 Euro Inves­ti­ti­ons­kos­ten sind es im ers­ten Jahr 24.000 Euro (6 Pro­zent von 400.000), im zwei­ten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüg­lich der 24.000 Euro vom ers­ten Jahr = 376.000 Euro Restwert).

Der Bau­be­ginn des Wohn­ge­bäu­des muss zwi­schen dem 1. Okto­ber 2023 und dem 30. Sep­tem­ber 2029 liegen.

Beim Erwerb einer Immo­bi­lie muss der Ver­trag zwi­schen dem 1. Okto­ber 2023 und dem 30. Sep­tem­ber 2029 rechts­wirk­sam geschlos­sen wer­den. Die Immo­bi­lie muss bis zum Ende des Jah­res der Fer­tig­stel­lung erwor­ben werden.

 

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Die Macht des Online­mar­ke­tings: Erfolg­rei­ches Wer­ben mit Wer­be­agen­tur Lese­r­ECHO in Ost­fries­land und dem Emsland
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Politik

Küken­tö­ten: Özd­emir plant Geset­zes­an­pas­sung zu Las­ten schmerz­emp­find­li­cher Embryonen

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Deut­scher Tier­schutz­bund: „BMEL knickt vor Bran­che ein!“

Küken­tö­ten: Özd­emir plant Geset­zes­an­pas­sung zu Las­ten schmerz­emp­find­li­cher Embryonen

 

Medi­en­be­rich­ten zu Fol­ge will das Bun­des­land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um (BMEL) die Vor­ga­ben des Küken­tö­tungs-Ver­bots lockern und die Ver­nich­tung von Hüh­ner­em­bryo­nen nach dem 7. Brut­tag auch zukünf­tig erlau­ben. Bereits seit dem 1. Janu­ar 2022 ist es ver­bo­ten, geschlüpf­te Ein­tags­kü­ken zu töten. Ab dem 1. Janu­ar 2024 soll­te das von der dama­li­gen Bun­des­mi­nis­te­rin Julia Klöck­ner erlas­se­ne Gesetz zur Küken­tö­tung voll­stän­dig grei­fen: mit einem Ver­bot, das auch die Tötung schmerz­emp­find­li­cher Embryo­nen im Ei nach dem 7. Brut­tag ein­schließt. Tho­mas Schrö­der, Prä­si­dent des Deut­schen Tier­schutz­bun­des, kom­men­tiert zu den neu­en Entwicklungen:

 

„Cem Özd­emir ( Die Grü­nen ) tappt jetzt in die Fal­le, die ihm sei­ne Vor­gän­ge­rin mit einem unzu­rei­chen­den Gesetz­ent­wurf gestellt hat. Julia Klöck­ner ( CDU )  hat nie die Sys­tem­fra­ge gestellt, son­dern woll­te ledig­lich eine tech­ni­sche Lösung, um das tier­schutz­feind­li­che Sys­tem der Hoch­leis­tungs­ei­er­pro­duk­ti­on zu erhal­ten. Der grund­le­gen­de Feh­ler die­ses Geset­zes war, dass man der Indus­trie mit der Geschlechts­be­stim­mung im Ei sowie der Tötung von Embryo­nen ein Schlupf­loch gelas­sen hat, wel­ches die­se nun aus öko­no­mi­schen Inter­es­sen nutzt. Tier­schutz­mi­nis­ter Cem Özd­emir muss dem Bun­des­tag rasch einen Gesetz­ent­wurf vor­le­gen, der die Pro­ble­ma­tik des Küken­tö­tens an ihrer Wur­zel packt, statt nur die Sym­pto­me des Sys­tems einer ein­sei­tig spe­zia­li­sier­ten Hoch­leis­tungs­zucht zu behan­deln. Das Küken­tö­ten, ob im Ei oder nach dem Schlüp­fen, ist rigo­ros zu ver­bie­ten. Hin­ge­gen muss die Umstel­lung auf soge­nann­te Zwei­nut­zungs­hüh­ner ange­strebt und geför­dert wer­den. Alle ande­ren Alter­na­ti­ven stel­len den wirt­schaft­li­chen Nut­zen über den Tier­schutz und ver­sto­ßen somit gegen das im Grund­ge­setz ver­an­ker­te Staats­ziel Tierschutz.“


 

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Mar­ke­ting: Geschäfts­er­öff­nung: So wird Ihr Event zum unver­gess­li­chen Erlebnis!

Per­fek­te Pla­nung für Ihre Geschäfts­er­öff­nung, Fir­mener­wei­te­rung oder Ihr Firmenjubiläum Eine erfolg­rei­che Geschäfts­er­öff­nung, eine Erwei­te­rung oder ein Fir­men­ju­bi­lä­um sind idea­le Anläs­se,...

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Auf­trä­ge für Hand­werks­be­trie­be — bauwole.de bringt neue Kunden!

Das Wind­hund­prin­zip bei bauwole.de: Exklu­si­vi­tät und Seriö­si­tät für Handwerksbetriebe Das Hand­wer­ker­por­tal bauwole.de setzt auf das Wind­hund­prin­zip, also “Wer zuerst kommt,...

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SEO-Agen­tur Ost­fries­land: Goog­le-Ran­king verbessern!

Wie Sie Ihr Goog­le-Ran­king ver­bes­sern: 20 Schrit­te für eine erfolg­rei­che SEO-Strategie SEO-Agen­tur Ost­fries­land: Die Bedeu­tung einer effek­ti­ven SEO-Strategie In der...

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SEO-Agen­tur Ost­fries­land: Die Bedeu­tung eines aktu­ell gehal­te­nen Nach­rich­ten­por­tals für Local SEO

SEO Agen­tur Ost­fries­land: Die Viel­sei­tig­keit des LeserECHO-Verlags Ein­lei­tung: Die Bedeu­tung von Local SEO für Unter­neh­men in Ostfriesland In der Welt...

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Musi­ka­li­scher Früh­schop­pen zu Chris­ti Him­mel­fahrt am Gro­ßen Meer

Ein Fei­er­tag vol­ler Klang, Gemein­schaft und Genuss Live-Musik, gute Lau­ne und frie­si­scher Charme – Chris­ti Him­mel­fahrt am Haus am Meer Süd­brook­mer­land...

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Form und Aus­druck: Füh­rung durch Leo­nard Wüb­be­nas Skulp­tu­ren­welt am 21. Mai

Leo­nard Wüb­be­na neben sei­ner Skulp­tur „Flo­ra II“ im Gar­ten des Kunst­hau­ses Leer, © Jür­gen Bambrowicz. Füh­rung durch die Aus­stel­lung „For­men der...

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Kör­per, Geist & See­le im Ein­klang – Eins­Sein-Mes­se Olden­burg am 21. & 22. Juni 2025

Eins­Sein-Mes­se OLDENBURG 2025 Ein Wochen­en­de vol­ler Inspi­ra­ti­on, Erkennt­nis und ganz­heit­li­chem Wohlbefinden Die Eins­Sein-Mes­se kehrt am 21. und 22. Juni 2025...

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Som­mer, Schaum & Frau­en­power: MAMAGEHTTANZEN im Limit Ihrhove!

MAMAGEHTTANZEN – Som­mer­Spe­cial am 13. Juni im Limit Ihrhove Ein Abend nur für Frau­en – vol­ler Musik, Schaum, Cock­tails und...

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Win­scho­ten blüht auf: Pflan­zen­markt-Pre­mie­re am 1. Mai – ein Fest für alle Sinne!

Win­scho­ten erblüht: Ers­ter Pflan­zen­markt lädt zum Früh­lings­fest am 1. Mai Wenn der Früh­ling die Natur wach­küsst und die ers­ten war­men Son­nen­strah­len...

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Sum­mer Ope­ning am Ems­park in Leer – Ein Tag vol­ler Musik, Genuss und Spaß für die gan­ze Familie!

Som­mer­fee­ling pur: „Sum­mer Ope­ning“ am Ems­park in Leer Am Sams­tag, den 17. Mai 2025, ver­wan­delt sich das Außen­ge­län­de des Auto­hau­ses Sats...

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Klang­vol­ler Fami­li­en­abend am Gro­ßen Meer – Ade­na­lin live im Haus am Meer

Kon­zert­er­leb­nis mit der Band Ade­na­lin im Haus am Meer. Fami­li­en­band Ade­na­lin live im Haus am Meer Stim­mungs­vol­les Kon­zert mit Charme, Kön­nen und...

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Früh­lings­er­wa­chen in Remels – Jetzt wird gebum­melt, geschlemmt & gestöbert!

Foto: GSU Gemein­schaft der Selb­stän­di­gen in Uple­n­gen e.V Herz­lich will­kom­men zum 28. Früh­lings­markt in Remels! 📍 Wann? Sonn­tag, 27. April...

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TELUXE live im LMC Hin­te – Musik mit Hal­tung trifft auf ehr­li­che Geschichten

TELUXE – „Der Wind ist mit uns“-Tour macht Halt im LMC Hinte Ein Abend mit Musik, Hal­tung und Herz am 26....

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Mit Hesel zum Pokal­fi­na­le: Frau­en­fuß­ball live in Köln erleben!

Gemein­de Hesel orga­ni­siert Fan-Fahrt zum DFB-Pokal­fi­na­le der Frau­en in Köln FC Bay­ern Mün­chen trifft auf SV Wer­der Bre­men – Jetzt Tickets...