Politik
Europawahlen — die Wahl im Überblick

Europawahl am 26. Mai 2019
Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union und repräsentiert mit seinen Abgeordneten aus 28 Mitgliedstaaten die zweitgrößte Demokratie der Welt.
Auf vielfältige Weise nimmt die Arbeit des Europäischen Parlaments und des Ministerrats der Europäischen Union erheblichen Einfluss auf zahlreiche Lebensbereiche der EU-Bürger. Die Europäische Union ist in vielen Politikfeldern aktiv und greift unmittelbar oder mittelbar durch Richtlinien, Verordnungen, Finanzzuweisungen und Zuschüsse in die Politik der Mitgliedstaaten und das Leben ihrer Unionsbürger ein.
Alle fünf Jahre werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments als Repräsentanten der EU-Bürger gewählt.
Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten ist für jeden EU-Staat getrennt festgelegt und richtet sich nach der Größe der Länder. Nach der bestehenden Richtlinie erreicht Deutschland 96 Abgeordneten.
Anders als bei der Bundestagswahl haben Sie eine Stimme, mit der Sie eine Partei oder eine sonstige politische Vereinigung wählen können.
Wo kann ich wählen?
Am Wahlsonntag, 26.05.2014 kann in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr im Wahllokal gewählt werden. Wo sich das Wahllokal befindet, steht auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die Sie von der Gemeinde zugeschickt bekommen.
Zur Wahl im Wahllokal sind die Wahlbenachrichtigungskarte und der Personalausweis mitzubringen.
Sollte einem die Wahl am Wahlsonntag nicht möglich sein, erhält man auf Antrag bei der Gemeinde einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen.
Wie sieht der Stimmzettel aus?
Jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält im Wahllokal einen amtlichen, weißlichen Stimmzettel für die Europawahl.
Auf dem Stimmzettel sind alle 40 Parteien und Wählervereinigungen aufgeführt, die in Niedersachsen zur Europawahl zugelassen wurden.
Rechte obere Ecke abgeschnitten
Bei jedem Stimmzettel ist die rechte obere Ecke abgeschnitten. Blinde und sehbehinderte Wähler können dort ihre Wahlschablone anlegen und damit ohne fremde Hilfe ihr Kreuz an der gewünschten Stelle setzen. Wahlschablonen können kostenlos beim Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V. angefordert werden.
Wie viele Stimmen habe ich?
Wann ist die Stimmabgabe gültig? Wie wird eine Stimme ungültig?
Mehrere einwandfreie Kennzeichnungen einer Partei oder Wählervereinigung (z.B. Kennzeichnung im Kreis, Umrandung des Feldes oder Unterstreichen des Namens) auf einem Stimmzettel gelten als eine gültige Stimme.
Streicht ein Wähler seine ursprüngliche Kennzeichnung klar und deutlich, weil er sich verschrieben hat, ist die neue Kennzeichnung gültig, sofern kein Zweifel am Willen des Wählers besteht.
Eine Stimme wird ungültig,
- wenn der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei erkennbar ist,
- wenn der Stimmzettel keine Kennzeichnung enthält,
- wenn mehr als eine Stimme abgegeben ist oder
- wenn der Stimmzettel einen Zusatz oder einen Vorbehalt enthält.
Wer kann per Briefwahl wählen?
Wo und wie stelle ich einen Antrag auf Briefwahl?
Wie?
Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angeben.
Frist
Briefwahlunterlagen können regulär bis zum zweiten Tag vor der Wahl (24.05.2019), 18:00 Uhr, beantragt werden.
Verloren gegangene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person jedoch glaubhaft, dass ihr die beantragten Unterlagen nicht zugegangen sind, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (25.05.2019), 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können die Briefwahlunterlagen noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden.
Wie funktioniert die Briefwahl?
- Der Wahlberechtigte kreuzt persönlich den Stimmzettel an.
- Der Stimmzettel wird in den Stimmzettelumschlag (blau) gelegt. Der Umschlag wird verschlossen.
- Der Wahlberechtigte unterzeichnet die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe von Ort und Datum.
- Der unterschriebene Wahlschein wird mit dem Stimmzettelumschlag (blau) in den Wahlbriefumschlag (rot) gesteckt. Der Umschlag wird verschlossen.
- Der Wahlbriefumschlag (rot) wird unfrankiert bei der Deutschen Post AG oder persönlich bei der Kreiswahlleitung (Landkreis Leer) abgegeben.
Versand
Der Wahlbrief sollte innerhalb Deutschlands spätestens am 23.05.2019 bei der Post abgegeben werden, vom Ausland noch früher.
Bei Beförderung durch ein anderes Postunternehmen ist das dafür fällige Leistungsentgelt in voller Höhe zu entrichten, ansonsten kann eine ordnungsgemäße Beförderung nicht gewährleistet werden.
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen in der Gemeinde ab, so kann er die Briefwahl auch an Ort und Stelle ausüben und den verschlossenen roten Wahlbrief direkt wieder abgeben. Die Gemeinde leitet diesen dann an den Landkreis weiter.
Frist
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr beim Landkreis eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Stimmzettel
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Politik
Neue Kraft für den Mittelstand: Gitta Connemann wird Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung

Gitta Connemann wird neue Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung
Engagement, Erfahrung und klare Haltung für das Rückgrat der deutschen Wirtschaft
Berlin/Leer – Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Gitta Connemann, wurde nun offiziell vom Bundeskabinett zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für den Mittelstand ernannt. Mit der CDU-Politikerin übernimmt eine engagierte Verfechterin des deutschen Unternehmertums eine zentrale Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.
„Mittelstand ist auch eine Haltung.“
In ihrer ersten Stellungnahme machte Gitta Connemann deutlich, worum es ihr im neuen Amt geht: „Mittelstand ist mehr als eine Unternehmensgröße – es ist eine Haltung.“ Damit rückt sie das in den Mittelpunkt, was kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland täglich leisten: Verantwortung übernehmen, Innovation vorantreiben, Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern.
„Unser Mittelstand hat viele Gesichter – vom Start-up über Familienbetriebe bis hin zu traditionellen Handwerksunternehmen. Sie alle verdienen Respekt, Wertschätzung und konkrete Unterstützung.“
Klare Ziele: Bürokratie abbauen, Energie bezahlbar machen, Verfahren beschleunigen
Mit Gitta Connemann zieht eine klare Stimme in das Amt ein: Sie kündigt an, sich mit voller Kraft für eine spürbare Entlastung des Mittelstands einzusetzen. Ihre Prioritäten: bezahlbare Energie, weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und niedrigere Steuerlasten. Nur mit echten Strukturreformen könne die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands wieder gestärkt werden – und damit auch die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands.
Der Mittelstand – Herzstück der sozialen Marktwirtschaft
Mit über 99 Prozent aller Unternehmen ist der Mittelstand das Fundament der deutschen Wirtschaft. Er sichert über die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze und stellt mehr als 70 Prozent der Ausbildungsplätze in Deutschland bereit. Damit prägt er nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die gesellschaftliche Struktur des Landes – von der Region bis zur internationalen Ebene.
Vermittlerin, Sprachrohr und Impulsgeberin
Als Mittelstandsbeauftragte wird Gitta Connemann künftig die mittelstandspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung koordinieren, als Ansprechpartnerin für Unternehmerinnen und Unternehmer fungieren und deren Anliegen in die politischen Entscheidungsprozesse einbringen. Zugleich repräsentiert sie die Mittelstandspolitik der Bundesregierung nach außen und stärkt den Dialog mit Verbänden und Interessenvertretungen.
Ein starkes Signal für die Wirtschaft
Mit der Ernennung von Gitta Connemann setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen: Für Verlässlichkeit, Nähe zur unternehmerischen Praxis und den festen Willen, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands zu sichern.
Anzeige„Geht es dem Mittelstand gut, geht es Deutschland gut.“ – Gitta Connemann

Politik
Wachstumschancengesetz 2023: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau

Kabinettsbeschluss: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2013 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude ist ein zentraler Baustein des Gesetzes. Zusätzlich wurde verabredet, bis Ende September ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche zu beraten.
Offizielles Portrait BM’in Klara Geywitz
Dazu erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Die degressive AfA für den Wohnungsbau als Teil des Wachstumschancengesetzes hat das Potential, die Bau- und Immobilienbranche deutlich zu stärken. Sechs Prozent, die nächsten sechs Jahre: Wer mit dem Bau innerhalb der nächsten sechs Jahre beginnt, soll die neue AfA nutzen können. Das ermöglicht es der Branche, Investitionskosten schneller abzuschreiben. Damit werden wiederum schneller Investitionen in neuen Wohnraum möglich. Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt für alle Bauprojekte mit Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023.
Aber nicht nur mit diesem Angebot an die Bau- und Immobilienbranche wollen wir den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung bringen. Bis Ende September werden wir als Bundesbauministerium federführend für die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket erarbeiten, dass der Bau- und Immobilienbranche weitere Wachstumsimpulse geben soll. Damit unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung der Branche für die deutsche Volkswirtschaft und die herausragende Notwendigkeit von mehr Wohnraum in unserem Land. Dies, zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rekordhöhe und der Unterstützungsleistungen beim klimafreundlichen Neubau in Milliardenhöhe, wird zu einem Aufwuchs an neuem Wohnraum führen.”
Hintergründe zur degressiven AfA
Warum führen wir eine zeitlich befristete degressive AfA ein?
Die Baubranche steckt in einer Krise. Die Erhöhung der linearen AfA von 2 Prozent auf 3 Prozent und eine Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau waren bereits hilfreiche Maßnahmen, reichen aber noch nicht aus, um ausreichend Investitionen anzustoßen.
Die degressive AfA bildet den Wertverzehr von Wohngebäuden besser ab. Wertverzehr bedeutet: In neuen Gebäuden verbaute Technik wird oft innerhalb von wenigen Jahren durch neue Entwicklungen überholt. Dadurch verlieren Gebäude zu Anfang schneller an Wert. Die degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen.
Wie sind die Konditionen und für welche Gebäude gilt die degressive AfA?
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
Im ersten Jahr können 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 6 Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Beispielrechnung: Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 24.000 Euro (6 Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr = 376.000 Euro Restwert).
Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
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Politik
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen

Deutscher Tierschutzbund: „BMEL knickt vor Branche ein!“
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen
Medienberichten zu Folge will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Vorgaben des Kükentötungs-Verbots lockern und die Vernichtung von Hühnerembryonen nach dem 7. Bruttag auch zukünftig erlauben. Bereits seit dem 1. Januar 2022 ist es verboten, geschlüpfte Eintagsküken zu töten. Ab dem 1. Januar 2024 sollte das von der damaligen Bundesministerin Julia Klöckner erlassene Gesetz zur Kükentötung vollständig greifen: mit einem Verbot, das auch die Tötung schmerzempfindlicher Embryonen im Ei nach dem 7. Bruttag einschließt. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert zu den neuen Entwicklungen:
„Cem Özdemir ( Die Grünen ) tappt jetzt in die Falle, die ihm seine Vorgängerin mit einem unzureichenden Gesetzentwurf gestellt hat. Julia Klöckner ( CDU ) hat nie die Systemfrage gestellt, sondern wollte lediglich eine technische Lösung, um das tierschutzfeindliche System der Hochleistungseierproduktion zu erhalten. Der grundlegende Fehler dieses Gesetzes war, dass man der Industrie mit der Geschlechtsbestimmung im Ei sowie der Tötung von Embryonen ein Schlupfloch gelassen hat, welches diese nun aus ökonomischen Interessen nutzt. Tierschutzminister Cem Özdemir muss dem Bundestag rasch einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Problematik des Kükentötens an ihrer Wurzel packt, statt nur die Symptome des Systems einer einseitig spezialisierten Hochleistungszucht zu behandeln. Das Kükentöten, ob im Ei oder nach dem Schlüpfen, ist rigoros zu verbieten. Hingegen muss die Umstellung auf sogenannte Zweinutzungshühner angestrebt und gefördert werden. Alle anderen Alternativen stellen den wirtschaftlichen Nutzen über den Tierschutz und verstoßen somit gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz.“
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