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Betrugsmasche: Falsche Polizeibeamte rufen auf Borkum an, Bahn-Mitarbeiterin von Zuggast angegriffen — weitere Meldungen
Borkum — Betrugsmasche: Falsche Polizeibeamte rufen auf Borkum an
Eine 65-jährige Borkumerin ist am 2.8.22 gegen 14 Uhr von einem Betrüger angerufen worden, der sich als Polizist der Polizei Borkum ausgab. Der Mann erklärte, dass in einem Verbrauchermarkt auf Borkum eingebrochen worden sein soll und fragte, ob sie etwas mitbekommen habe. Dann fragte der falsche Polizist, ob sie sich in letzter Zeit beobachtet gefühlt habe. Beide Fragen verneinte die Frau. Der unbekannte Mann entgegnete, dass bei dem Einbruch eine Liste mit 47 Namen gefunden worden sein soll. Die Frau erkannte die Betrugsmasche und legte auf. Rund zehn Minuten später rief der Unbekannte erneut als falscher Polizist an und versuchte die Glaubwürdigkeit für sich zu gewinnen. Sie solle sich eine dienstliche Telefonnummer aufschreiben, so der Betrüger. Die Frau beendete erneut das Telefonat und begab sich zur Polizeistation Borkum. Die Polizisten vor Ort konnten bestätigen, dass es sich bei dem Anrufer um einen Betrüger gehandelt haben muss. Die Polizei kann nicht ausschließen, dass die Betrüger diese Masche bei weiteren Insel-Bewohnern oder bei Personen aus dem Landkreis Leer und Emden durchführen. Deshalb weisen wir darauf hin, dass sensible Daten unter keinen Umständen am Telefon genannt werden dürfen. Bei Unsicherheiten kann die Polizei auf Borkum unter 04922–91860 angerufen werden oder alternativ die Polizeistation aufgesucht werden. Auch in Moormerland ist eine 71-jährige Frau am 1.8.22 von falschen Polizeibeamten angerufen worden. Die Betrüger teilten mit, dass die Tochter der Angerufenen angeblich einen Verkehrsunfall hatte, bei der eine Person tödlich verletzt wurde und dass nun eine Kaution von 126.000 Euro verlangt werde. Die Frau durchschaute den Betrug und legte auf. Die Betrugsart ist als sogenannter Schockanruf bekannt und sollte zur Anzeige gebracht werden. Sollte ein Unfall wie von den Betrügern beschrieben in der Realität vorfallen, würde die Polizei persönlich mit Betroffenen in Kontakt treten und es wäre keine Zahlung einer Kaution notwendig. Die Polizei betont noch einmal, dass die Betrüger am Telefon sehr glaubwürdig erscheinen. Davon sollten sich die Betroffenen nicht verunsichern lassen und sämtlichen Forderungen nicht nachkommen, sondern das Telefonat beenden.
Emden — Fahrerflucht nach Unfall auf A31
Am 01.08.2022 gegen 12.30 Uhr beabsichtigte der Fahrer einer Sattelzugmaschine mit Sattelauflieger in Höhe der Anschlussstelle Emden-Ost in Fahrtrichtung Bottrop auf die A31 aufzufahren. Hierbei missachtete er die Vorfahrt eines Mazdas, der auf dem Hauptfahrstreifen auf gleicher Höhe fuhr. Dieser musste auf den Überholfahrstreifen ausweichen. Dabei stieß er mit einem blauen VW Beetle zusammen, der auf der dortigen Überholspur fuhr. Es entstand Sachschaden, die Beteiligten blieben unverletzt. Der Fahrer der Sattelzugmaschine setzt seine Fahrt fort, ohne sich als Unfallbeteiligter zu erkennen zu geben. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich bei der Autobahnpolizei in Leer (0491–960740) zu melden.
Leer — Bahn-Mitarbeiterin von Zuggast angegriffen
Am 2.8.22 wurde gegen 17.45 Uhr die Polizei zum Leeraner Bahnhof gerufen, weil sich laut eines Bahnmitarbeiters eine renitente Person im Zug aufhalte, die andere Gäste massiv störte. Die Person sollte deshalb den Zug verlassen, damit der Bahnverkehr wiederaufgenommen werden kann. Bevor die Polizisten vor Ort eintrafen, hatte der 57-jährige Mann aus Hildesheim den Zug bereits verlassen. Zeugen berichten, dass er während seiner Flucht am Bahnsteig einer Bahn-Mitarbeiterin eine Kopfnuss gegeben hat. Bei dem Opfer handelte es sich um eine 37-jährige Leeranerin, die den Mann zuvor im Zug auf sein Fehlverhalten angesprochen hatte. Die Frau wurde leicht verletzt. Die eingesetzten Polizisten konnten den Beschuldigten mit Hilfe einer Personenbeschreibung im Nahbereich des Bahnhofs ausfindig machen. Er machte zu dem Vorfall keine Angaben. Die Bahn sprach dem Mann ein einjähriges Hausverbot für sämtliche Züge aus.
Emden — Diebstahl aus unverschlossenen Fahrzeugen
In Emden kam es am 2.8.22 erneut zu Diebstählen aus unverschlossenen Fahrzeugen. Aus einem Firmen-Lkw wurde zwischen 8 und 8.30 Uhr in der Kirchstraße ein Rucksack entwendet. Zwischen 12 und 13.30 Uhr entwendete der unbekannte Täter aus einem Mercedes Sprinter in der Osterstraße zwei Tablets und Bargeld. Die Polizei weist erneut eindringlich darauf hin, Fahrzeuge auch beim kurzen Verlassen abzuschließen und vor allem Wertgegenstände unter keinen Umständen im Fahrzeug zurückzulassen. Außerdem ist es ratsam, beim Verschließen eines Fahrzeugs mit Hilfe einer Funkfernbedienung zu überprüfen, ob das Fahrzeug auch wirklich verschlossen wurde.
Uplengen — Diebstahl von Pflastersteinen
Zwischen dem 16. und 22.7.22 wurde in Uplengen in der Alten Dorfstraße rund 100 Pflastersteine von einem Grundstück gestohlen. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Emden — Boot nebst Trailer entwendet
Zwischen dem 21.6. und dem 2.8.222 wurde von einem Grundstück am Petkumer Sieltief in der Hammer Straße ein Boot entwendet. Es handelt sich um eine weiße Gleiter-Motorjacht, Name “Volantis”, Baujahr 2007, Außenborder mit 150 PS, Marke Suzuki. Zeugen und Hinweisgeber melden sich bitte bei der Polizei.
Nachmeldung: Leer — Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Bereits in unseren gestrigen Pressemeldungen teilten wir mit, dass am 28.7.22 zwischen 9 und 11 Uhr ein grauer Opel Meriva beschädigt wurde. Das Fahrzeug war auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes im Osseweg abgestellt. Der Verursacher und Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
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Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
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Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
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Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
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Trunkenheitsfahrt und Widerstand: Vater und Sohn in Wildeshausen gestellt
Polizeieinsatz in Wildeshausen: Trunkenheitsfahrt endet mit Widerstand
In der Nacht zum Sonntag, den 01.03.2026, kam es in Wildeshausen nach einer gemeldeten Trunkenheitsfahrt zu einem turbulenten Polizeieinsatz, in dessen Verlauf sich ein Jugendlicher massiv gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzte.
Der Ausgangspunkt: Auffälliges Fahrverhalten
Der Vorfall nahm seinen Anfang am Sonnabend, den 28.02.2026, gegen 22:10 Uhr. Eine Verkehrsteilnehmerin informierte die Polizei über einen Pkw, der die Delmenhorster Straße auffällig befuhr und dabei beide Fahrstreifen in Anspruch nahm. Aufgrund dieser Meldung konnte der Wagen durch die Beamten schließlich auf der Auffahrt einer Halteranschrift in der Straße „Am Rennplatz“ lokalisiert werden.
Fluchtversuch und Widerstand
Beim Eintreffen der Polizei befand sich der 16-jährige Sohn des Fahrzeughalters auf dem Fahrersitz des Pkw. Der Jugendliche, bei dem später eine Atemalkoholkonzentration von 1,51 Promille festgestellt wurde, versuchte zunächst, sich der polizeilichen Überprüfung durch eine Flucht zu Fuß zu entziehen. Nach einer kurzen Verfolgung gelang es den Beamten, den 16-Jährigen zu stellen. Bei der anschließenden Fixierung leistete der junge Mann vehementen, jedoch erfolglosen Widerstand.
Ermittlungen gegen den Fahrzeughalter
Im Zuge der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass zum Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung nicht der Sohn, sondern dessen 44-jähriger Vater das Fahrzeug geführt hatte. Der Fahrzeughalter konnte in der zugehörigen Wohnung angetroffen werden. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,1 Promille.
Rechtliche Konsequenzen
Die polizeilichen Maßnahmen umfassten neben der Sicherung von Beweisen auch die Entnahme von Blutproben bei beiden Beteiligten. Zudem wurde der Führerschein des 44-jährigen Vaters beschlagnahmt. Die rechtlichen Folgen für die Beteiligten sind wie folgt:
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Gegen den 16-jährigen Sohn: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
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Gegen den 44-jährigen Vater: Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
























