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REWE: Zum 1. Juli 2023 wird der Druck und die Verteilung der Prospekte eingestellt

Für Umwelt, Klima und Energieeinsparung: REWE verzichtet auf Papier-Handzettel
Entscheidung spart jährlich mehr als 73.000 Tonnen Papier, 70.000 Tonnen CO2 und 380 Millionen kWh Energie – Umfang und Preisattraktivität der Angebote bleiben gleich
Ende einer Handelstradition: REWE entscheidet sich als erster Lebensmittelhändler in Deutschland für den Ausstieg vom gedruckten Handzettel. Der wöchentlich erscheinende Prospekt über die Angebote in den bundesweit mehr als 3.700 REWE-Märkten ist eines der ältesten Werbemedien in der Branche und wird an viele Millionen Haushalte in Deutschland verteilt. Im Sinne der Nachhaltigkeits- und Digitalisierungsstrategie des zweitgrößten deutschen Lebensmittelhändlers ist damit bald Schluss: Zum 1. Juli 2023 wird der Druck und die Verteilung der Prospekte eingestellt, dafür die Artikelwerbung über neue und bekannte Medien erheblich ausgebaut. Der Effekt für Umwelt, Klima und Ressourcenschonung ist immens: Die Umstellung spart mehr als 73.000 Tonnen Papier, 70.000 Tonnen CO2, 1,1 Millionen Tonnen Wasser und 380 Millionen kWh Energie pro Jahr ein. Letzteres hat gerade vor der aktuellen Diskussion um die zukünftige Energieversorgungssicherheit in Deutschland an Bedeutung gewonnen – daher wurde die Umsetzung dieser bereits getroffenen Entscheidung nun beschleunigt.
Beitrag zur produktiven Bewältigung von Klima- und Energiekrise
„REWE hat in der Vergangenheit auf Basis seiner Nachhaltigkeitsstrategie immer wieder Mut bewiesen, Altes hinterfragt und nachhaltigere Alternativen konsequent eingeführt. Insofern war REWE auch der erste Lebensmittehändler in Deutschland, der bereits 2008 alle Märkte auf Grünstrom umgestellt hat oder 2016 die Plastiktragetasche aus den Märkten verbannt hat. Nun sind wir mit REWE erneut Branchenvorreiter, der keine Handzettel mehr druckt und verteilt. Dieser Schritt reduziert nicht nur unseren CO2-Fußabdruck massiv, er ist auch ein weiterer Meilenstein im Rahmen unserer Klimaziele – und gleichzeitig in Krisenzeiten ein solidarischer Beitrag, die herausfordernde Versorgungssicherheit bei Energieträgern in unserem Land für die Zukunft zu unterstützen“, so Lionel Souque, Vorstandsvorsitzender der REWE Group.
Schon seit 2009 berät und begleitet der NABU als neutrale und unabhängige Instanz das Nachhaltigkeitsengagement von REWE. Gemeinsam verfolgen der mitgliederstärkste deutsche Umweltverband und REWE das Ziel, den Ressourcenverbrauch zu senken und Abfälle zu vermeiden. Auch beim Verzicht auf die Plastiktragetasche im Jahr 2016 war der NABU bereits involviert. „Die Papierherstellung geht mit erheblichen Umweltauswirkungen einher: Die industrielle Forstwirtschaft und der massive Holzeinschlag zerstören natürliche Ökosysteme und CO2-Senken, zudem werden umweltschädliche Chemikalien sowie große Mengen an Wasser und Gas benötigt. Es ist daher völlig klar, dass wir etwas verändern müssen, wenn wir unsere Lebensgrundlagen schützen wollen“, erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. „Der NABU ist froh, dass REWE sich ernsthaft ihrer Verantwortung stellt und mit dem Ausstieg aus dem Handzettel vorangeht. Dies ist eine wichtige Entscheidung zum Wohle der Natur, der hoffentlich viele Wettbewerber im Lebensmitteleinzelhandel folgen werden“, so Leif Miller, NABU-Bundesgeschäftsführer.
Konsequenter Schritt für mehr Nachhaltigkeit und Digitalisierung
REWE verschreibt sich seit Jahren in ihrer Unternehmensstrategie konsequent der Nachhaltigkeit und transformiert in diesem Sinn sukzessive und erfolgreich ihre Prozesse und Angebote. Vor allem auch mittels Digitalisierung – dort wo sich für Kund:innen Mehrwert ergibt. Deshalb steht bei REWE der traditionelle Handzettel schon länger auf dem Prüfstand. Im Rahmen eines erfolgreich verlaufenden Tests wurde entschieden, dieses energie- und CO2 intensive Medium durch verstärkte Preiskommunikation über digitale Kanäle und Anzeigen in klassischen Medien zu ersetzen. Selbstverständlich wird es auch in Zukunft wöchentlich die über 200 REWE-Sonderangebote geben, nur nicht mehr gedruckt, sondern umweltfreundlich auf digitalen Kanälen wie beispielsweise die REWE App sowie zahlreiche Coupons und Vorteile. Kosteneinsparungen aus der Einstellung des Papier-Handzettels werden unter anderem in andere Medien für die Angebotskommunikation investiert. So leistet REWE nicht zuletzt auch einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch geringeren Ressourcenverbrauch innerhalb der Wertschöpfungskette (CO2-Fußabdruck).
„Wir denken um und stellen die Angebotskommunikation für die Zukunft neu auf. Denn wir wollen die Kunden aller Altersklassen moderner und zielgerichteter über diejenigen Medien erreichen, die sie tatsächlich nutzen“, erklärt Lionel Souque weiter. „Wir werden selbstverständlich weiterhin wie gewohnt über 200 attraktive Sonderangebote pro Woche für unsere Kunden haben. Die erzielten Kosteneinsparungen durch Einstellung des Papier-Handzettels werden in andere Marketingkanäle sowie in ausgewählte Nachhaltigkeitsprojekte wie beispielsweise den NABU Klimafonds re-investiert. Wir freuen uns, dass wir dadurch unseren CO2-Fußbadruck massiv reduzieren werden. Damit leisten wir einen sehr wichtigen gesellschaftlichen Beitrag.“
Entscheidung mit großen Einsparpotenzialen — zum Wohl der Umwelt
REWE lässt bis dato wöchentlich rund 25 Millionen Handzettel verteilen. Dafür wurden 2021 mehr als 73.000 Tonnen Papier produziert und bedruckt. Papierproduktion und Druck sind besonders energieintensiv und sind für 90 % des CO2-Fußabdrucks von Handzetteln verantwortlich. Insofern ist die beste Werbung für die Akzeptanz der Entscheidung der Gewinn für die Umwelt.
Die Einsparpotenziale* infolge der Umstellung auf die digitale Handzettelkommunikation werden an folgenden Vergleichen anschaulich:
- Umwelt: rund 390.000 m³ Holz, das entspricht der verbauten Holzmenge von 356 REWE Green Farming-Märkten
- 1,1 Millionen m³ Wasser
- Klima: gut 70.000 t CO2, das entspricht dem jährlichen CO2-Ausstoß von mehr als 60.000 Pkw mit Verbrennungsmotor
- Energie: rund 380 Mio. kWh, entspricht dem Jahresstromverbrauch von 100.000 4‑Personen-Haushalten
In einem ersten Schritt wird REWE bereits ab Anfang August 2022 die Auflage der Papier-Handzettel um 4 Millionen Stück reduzieren.


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Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung

Das Niedersächsische Landeswappen am Eingang eines Notariatsbüros – Hoheitszeichen dürfen nur von befugten Stellen gemäß Niedersächsischem Wappengesetz geführt werden.
Symbole Niedersachsens: Wappen, Flagge und das Niedersachsen-Zeichen
Die Symbole Niedersachsens – das Landeswappen, die Niedersachsen-Flagge und das Niedersachsen-Zeichen – prägen das öffentliche Bild des Bundeslandes und stehen für seine Geschichte, Identität und Tradition. Während das Wappen und die Flagge hoheitliche Symbole darstellen und rechtlich geschützt sind, ermöglicht das Niedersachsen-Zeichen Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, ihre Verbundenheit mit dem Land sichtbar zu machen – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft. Alle drei Symbole sind dabei streng geregelt, um ihre korrekte Verwendung und den Schutz der Landesidentität sicherzustellen.
Grundsätze zur Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“
Am 6. Februar 2007 hat die Landesregierung ein neues „Niedersachsen-Zeichen“ eingeführt. Dieses soll künftig das visuelle Erscheinungsbild des Landes bei allen Verwendungen außerhalb der Landesverwaltung prägen.
Das Zeichen ist eine Bild-Wort-Marke: Ein weißes, laufendes Pferd in einem roten Oval, rechts daneben der Schriftzug „Niedersachsen“. Es ist markenrechtlich geschützt.

1. Allgemeine Nutzungsberechtigung
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ kann von Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen kostenlos verwendet werden, um ihre Verbundenheit mit dem Land Niedersachsen auszudrücken – besonders in den Bereichen Soziales, Kultur und Wirtschaft.
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Die Freigabe im Einzelfall erfolgt durch die Niedersächsische Staatskanzlei.
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Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung.
2. Einschränkungen zur Nutzung
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Die Verwendung darf keinen amtlichen oder offiziellen Eindruck erwecken.
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Nicht zulässig ist der Einsatz durch:
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Träger öffentlicher Aufgaben
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Personen oder Organisationen, die dem Staat besonders nahe stehen
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Das Zeichen darf nicht verwendet werden für:
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Wahlwerbung
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Irreführende Werbung
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Inhalte, die Gewalt verherrlichen, menschenverachtend, pornografisch, rechts- oder linksextremistisch oder nationalsozialistisch sind.
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3. Gestaltungsregeln
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Das „Niedersachsen-Zeichen“ darf nicht als zentrales Gestaltungselement eingesetzt werden.
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Eine rein kommerzielle Nutzung ist nicht automatisch in der Nutzungsvereinbarung enthalten und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die Staatskanzlei.
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Die Bild-Wort-Marke muss immer als geschlossene Einheit genutzt werden, sofern keine ausdrückliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
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Veränderungen an Farben (außer zulässige Schwarz-Weiß-Variante) oder am Design sind nicht erlaubt.
4. Farbhinweise
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Das Zeichen kann in Volltonfarben oder Mehrtonauflösung erscheinen.
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Farbabweichungen können durch Faktoren wie Bildschirmdarstellung, Software oder Drucker entstehen.

5. Antragstellung und Kontakt
Wer die Nutzung des „Niedersachsen-Zeichens“ beantragen möchte, kann dies online tun oder sich direkt an die zuständige Stelle wenden:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
Schiffgraben 12
30159 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 / 120–0
E‑Mail: pressestelle@mi.niedersachsen.de


Strenge Regeln für Landeswappen und Flagge – Das Niedersächsische Wappengesetz
Hannover. Seit dem 1. Juni 2007 gelten in Niedersachsen klare gesetzliche Vorgaben für die Verwendung des Landeswappens und der Landesflagge. Grundlage ist das Niedersächsische Wappengesetz (NWappG), das am 8. März 2007 vom Landtag beschlossen und am 20. März 2007 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. Nr. 7/2007) veröffentlicht wurde. Unterzeichnet wurde es vom damaligen Landtagspräsidenten Jürgen Gansäuer und Ministerpräsident Christian Wulff.
Festgelegt: Wappen und Flagge
Das Gesetz definiert in § 1 die offiziellen Landessymbole:
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Landeswappen: Ein Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross im roten Feld (das „Sachsenross“).
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Landesflagge: Die Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold, versehen mit dem Landeswappen.
Beide Symbole sind in Anlagen zum Gesetz grafisch genau festgelegt.
Nutzung streng begrenzt
§ 2 regelt die Verwendung des Landeswappens eindeutig:
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Erlaubt ist die Nutzung nur für Dienststellen des Landes.
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Untersagt ist jede private oder institutionelle Verwendung ohne Genehmigung – ebenso der Einsatz von Wappen oder Zeichen, die dem Original „zum Verwechseln ähnlich“ sehen.
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Ausnahmen können von der Niedersächsischen Staatskanzlei gewährt werden, zum Beispiel für Körperschaften des öffentlichen Rechts oder zu heraldischen, künstlerischen und bildenden Zwecken.
Kontrolle durch die Staatskanzlei
Nach § 3 liegt die Überwachung der Vorschriften bei der Staatskanzlei. Sie kann Anordnungen erlassen, um die Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen, und stützt sich dabei auch auf das Niedersächsische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Übergang von alten Regelungen
Mit Inkrafttreten am 1. Juni 2007 wurden ältere Gesetze und Verordnungen aufgehoben, darunter das Gesetz über Wappen, Flaggen und Siegel von 1952 sowie die Beflaggungsverordnung von 1991.
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Niedersachsen-Flagge: Nutzung frei, Veränderung verboten
Die Niedersachsen-Flagge darf in ihrer gesetzlich festgelegten Form von jedermann geführt werden – eine Genehmigung ist dafür nicht erforderlich. Das zeigt, wie offen das Land seine Symbole der Öffentlichkeit zugänglich macht.
Gleichzeitig mahnt das Niedersächsische Wappengesetz zur Vorsicht: Veränderungen an Darstellung, Abbildung oder den inneren und äußeren Proportionen der Flagge sind strikt untersagt. Jede Verfälschung oder Abänderung gilt als unerlaubte Nutzung des Wappens oder Wappentieres.
Wer gegen diese Vorschriften verstößt, riskiert ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und ein Bußgeld. Die Regelung dient dem Schutz des Landeswappens und der Wahrung seiner einheitlichen Erscheinung in der Öffentlichkeit.
Beispielhaft ist dies am Hafen von Leer zu sehen, wo die Niedersachsen-Flagge in korrekter Form mit den Landesfarben Schwarz-Rot-Gold und dem weißen Sachsenross gehisst weht. Sie zeigt deutlich, wie gesetzeskonforme Darstellung und öffentliche Nutzung harmonisch zusammenkommen.
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Notar Leer – So finden Sie den passenden Notar für Immobilien, Erbe & Verträge

Alt eingesessene Notare in der Mühlenstraße in Leer – erfahrene Ansprechpartner für Immobilienrecht, Erbrecht und Vertragsbeurkundungen.
Notar Leer – Ihr zuverlässiger Partner für rechtliche Angelegenheiten
Wer in Leer einen kompetenten Notar sucht, steht oft vor wichtigen Entscheidungen. Ob Immobilienkauf, Testament, Unternehmensgründung oder Ehevertrag – der Notar in Leer sorgt dafür, dass rechtliche Vorgänge sicher, transparent und gesetzeskonform ablaufen.
Warum ist ein Notar in Leer so wichtig?
Der Notar ist in Deutschland ein neutraler, staatlich bestellter Rechtsbeistand. Seine Aufgabe:
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Rechtsgeschäfte beurkunden
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Parteien umfassend beraten
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Rechtssicherheit gewährleisten
Egal, ob Sie ein Haus in Leer kaufen, Ihr Erbe regeln oder eine Firma gründen – der Notar in Leer sorgt dafür, dass Ihre Interessen gewahrt und rechtliche Fehler vermieden werden.
Leistungen eines Notars in Leer
Ein Notar in Leer bietet eine Vielzahl an Leistungen, darunter:
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Immobilienrecht
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Kaufverträge für Häuser, Wohnungen und Grundstücke
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Eintragungen im Grundbuch
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Erbrecht
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Testamente und Erbverträge
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Nachlassregelungen und Erbauseinandersetzungen
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Familienrecht
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Eheverträge
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Scheidungsfolgenvereinbarungen
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Gesellschaftsrecht
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Gründung von Unternehmen
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Änderungen im Handelsregister
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Beglaubigungen
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Unterschriften
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Dokumente und Vollmachten
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Tipps zur Auswahl des richtigen Notars in Leer
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Lokale Erfahrung: Ein Notar aus Leer kennt regionale Besonderheiten, z. B. bei Immobilienverträgen.
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Spezialisierung: Achten Sie darauf, ob der Notar im für Sie relevanten Rechtsgebiet Erfahrung hat.
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Erreichbarkeit: Gute Terminverfügbarkeit und persönliche Beratung sind ein Qualitätsmerkmal.
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Transparenz: Ein seriöser Notar erklärt Abläufe und Kosten verständlich.

Notar Leer – Sicherheit und Vertrauen
Ein Notar in Leer ist Ihr verlässlicher Partner für rechtlich sichere Verträge und Dokumente. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass Ihre Angelegenheiten korrekt geregelt werden – von der Immobilienübertragung bis zur Unternehmensgründung.
Wenn Sie auf Qualität, Erfahrung und rechtliche Sicherheit setzen, ist ein lokaler Notar in Leer die beste Wahl.

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Arbeitsplatz Stall: Landkreis Leer gefragt! Zu wenig Zeit für die Tiere?

Studie untersucht Agrar-Jobs – vom Arbeitsplatz-Risiko „Huftritt“ bis zum Lohn
Umfrage für Beschäftigte in der Tierhaltung im Kreis Leer gestartet
Leer. Wer im Landkreis Leer in der Tierhaltung arbeitet, kann jetzt an einer bundesweiten Studie teilnehmen, die die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft genauer unter die Lupe nimmt. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.
Der Online-Fragebogen richtet sich an Beschäftigte und Auszubildende, die regelmäßig mit Tieren zu tun haben – vom Füttern bis zur Stallpflege. Die Teilnahme ist anonym und dauert nach Angaben der IG BAU nur etwa 15 Minuten. Mitmachen ist per Smartphone, Tablet oder Computer möglich unter:
Bitte Hier Klicken: Umfrage unter Beschäftigten in der Tierhaltung und Tierzucht
Die Umfrage läuft noch bis zum 14. September.
„Die Arbeit mit Tieren in der Aufzucht oder Mast ist alles andere als ein 08/15-Job“, betont Gabriele Knue von der IG BAU Nordwest-Niedersachsen. Erstmals befragt ein Forscherteam des gewerkschaftsnahen PECO-Instituts gezielt Menschen in der Tierzucht und ‑haltung zu Themen wie Lohn, Arbeitszeiten, Arbeitsdruck und Zufriedenheit im Beruf. Auch Risiken wie Verletzungen durch Tiere, Staubbelastung oder andere Arbeitsschutzfragen werden beleuchtet.
Knue hebt hervor, dass es in der Landwirtschaft besondere Herausforderungen gebe: „Dort, wo Tiere im Stall stehen, ist die Woche immer sieben Tage lang.“ Besonders interessiert die Wissenschaftler, ob Beschäftigte genügend Zeit haben, sich um die Tiere zu kümmern – oder ob der Arbeitsdruck zu hoch ist.
Die IG BAU hofft, dass auch möglichst viele Landwirtinnen, Landwirte und Stallmitarbeiter aus dem Kreis Leer teilnehmen, damit ihre Situation in die Auswertung einfließt. Das Projekt wird von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert.
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