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Niedersachsen treibt seine Photovoltaikoffensive voran: Vertragsabschluss über rund 355.000 qm
Niedersachsen treibt seine Photovoltaikoffensive voran: Vertragsabschluss über rund 355.000 qm Dachflächen im Nordwesten von Niedersachsen
Niedersachsen und die enercity AG aus Hannover haben am (heutigen) Donnerstag einen Pachtvertrag über Dachflächen von rund 500 landeseigenen Gebäuden im Nordwesten von Niedersachsen abgeschlossen. Dazu zählen die Landkreise Emsland, Cloppenburg, Oldenburg, Vechta, Grafschaft Bentheim und Osnabrück sowie die Städte Oldenburg und Osnabrück. Zu den Landesgebäuden in dieser Region gehören beispielsweise die Justizvollzuganstalt Lingen, das Finanzamt Bad Bentheim, das Behördenhaus Schloss Iburg, die Universität Vechta oder die Polizeiakademie Oldenburg.
Der Energiedienstleister wird sukzessive auf eigene Kosten Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) errichten und in eigener Verantwortung betreiben. Der produzierte Strom soll — soweit dies technisch möglich ist — unmittelbar die Gebäude der jeweiligen Landesliegenschaften versorgen. Überschüssige Strommengen werden in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist.
Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere unterstrich die Bedeutung des Vertragsabschlusses: „Unser Ziel ist es, die Landesverwaltung bis 2035 klimaneutral aufzustellen und das Land unabhängiger von Importen fossiler Brennstoffe zu machen. Die enercity AG ist eine erfahrene Partnerin mit den notwendigen Kapazitäten, die uns diesem Ziel einen Schritt näherbringt.”
„Wir freuen uns, zusammen mit dem Land Niedersachsen die Energiewende Niedersachsens zu gestalten und dieses Großprojekt in die Tat umzusetzen. Die rund 500 Gebäude des Landes werden sich künftig von der Sonne ernähren, denn ihre Dachflächen bergen enormes Potenzial für die Produktion von erneuerbarem Strom direkt vor Ort”, sagte enercity-CEO Dr. Susanna Zapreva.
Die Dachflächen werden der enercity AG nach Inbetriebnahme der jeweiligen PV-Installation für eine Dauer von 20 Jahren zur Nutzung überlassen. Insgesamt handelt es sich um rund 355.000 Quadratmeter Dachflächen, die jedoch noch im Detail auf ihre Eignung geprüft werden. Sofern sich nur die Hälfte der Dachflächen als geeignet erweisen sollten, können zukünftig rund 30 GWh pro Jahr erzeugt werden, von denen ein Großteil in den Liegenschaften des Landes verbraucht werden wird.
Vorausgegangen war ein europaweit ausgeschriebenes Vergabeverfahren, an dem sich sechs Unternehmen beteiligt haben. Damit beschreitet Niedersachsen Neuland. Bundesweit handelt es sich um die erste öffentliche Ausschreibung eines Landes für die Errichtung und den Betrieb von PV-Anlagen auf eigenen Dächern durch Dritte bei gleichzeitigem Bezug des PV-Stroms vor Ort.
Aufgrund der Komplexität dieses Verfahrens hat das Land Unterstützung durch die PD — Berater der öffentlichen Hand GmbH in Anspruch genommen. Die PD hat dabei ihre besondere Rolle und Erfahrung als Inhouseberatung der öffentlichen Hand eingebracht, vor allem bei Energie‑, Klima- und Nachhaltigkeitsthemen. Sie wurde energie- und vergaberechtlich von der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (bbh) unterstützt.
Dr. Uwe Schmidt, Mitglied der Geschäftsleitung der PD: „Gemeinsam mit dem Land Niedersachsen konnten wir nach der Konzeption des passenden Vorgehens nun auch das Vergabeverfahren erfolgreich begleiten. Es ist uns gelungen, die teils sehr komplexen Anforderungen, z.B. bei der Auswahl und Prüfung der Liegenschaften, erfolgreich zu bewältigen. Dieser Erfolg unterstreicht auch die Professionalität und Begeisterung, die die Zusammenarbeit bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe für eine nachhaltige Stromversorgung geprägt haben.”
Die niedersächsische Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Nutzung von erneuerbaren Energien massiv auszuweiten und geht bei den eigenen Gebäuden mit gutem Beispiel voran. Das Land Niedersachsen verfügt insgesamt über rund 5.500 eigene Bauwerke, die von Landesbehörden und Hochschulen genutzt werden. Ziel ist es, möglichst schnell alle geeigneten Dächer mit Photovoltaik-Anlagen zu versehen.
„Die Vorteile der Sonnenenergie liegen auf der Hand”, erklärte Heere. „Sie setzt keine Schadstoffe frei, erspart den Import fossiler Brennstoffe und reduziert damit die Abhängigkeit von diesen Energieträgern. Außerdem ist sie unbegrenzt verfügbar.”
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K.o.-Tropfen: Bundestag beschließt härtere Strafen – künftig mindestens fünf Jahre Haft bei Vergewaltigung und schwerem Raub
Unbeschwert feiern, tanzen und den Abend genießen – ohne Angst vor K.o.-Tropfen. Doch trotz der verschärften Strafen bleibt Vorsicht wichtig: Getränke niemals unbeaufsichtigt stehen lassen, aufeinander achten und bei verdächtigen Situationen nicht wegschauen. Gemeinsam feiern heißt auch, Verantwortung füreinander zu übernehmen. Symbolfoto (KI)
Wer K.o.-Tropfen einsetzt, um Menschen wehrlos zu machen und anschließend zu vergewaltigen oder auszurauben, muss künftig mit deutlich härteren Strafen rechnen. Der Deutsche Bundestag hat am Freitagvormittag (6. November 2026) eine entsprechende Verschärfung des Strafrechts beschlossen.
Im Mittelpunkt der Gesetzesänderung steht die Einstufung von K.o.-Tropfen und anderen heimlich verabreichten Betäubungsmitteln als sogenannte gefährliche Mittel. Damit soll ihr Einsatz bei schweren Sexual- und Raubdelikten künftig strafrechtlich ähnlich behandelt werden wie der Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen.
Die Mindeststrafe steigt in den entsprechenden Fällen von bisher drei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe.
K.o.-Tropfen werden rechtlich wie Waffen und gefährliche Werkzeuge behandelt
K.o.-Tropfen können heimlich in Getränke gemischt werden. Die betroffenen Personen werden dadurch beispielsweise benommen, bewusstlos oder verlieren die Fähigkeit, sich gegen Angriffe zu wehren. Täter nutzen diesen Zustand unter anderem aus, um sexuelle Übergriffe zu begehen oder ihre Opfer auszurauben.
Bislang gab es bei der strafrechtlichen Einordnung eine Besonderheit: Der Bundesgerichtshof hatte am 8. Oktober 2024 entschieden, dass über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen nicht als „gefährliche Werkzeuge“ im Sinne der entsprechenden Vorschrift des Sexualstrafrechts gelten.
Genau hier setzt die Neuregelung an. Künftig sollen neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen ausdrücklich auch gefährliche Mittel berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass diese im konkreten Fall geeignet sind, erhebliche Verletzungen oder gesundheitliche Schäden herbeizuführen.
Die Änderungen betreffen insbesondere zwei Bereiche des Strafgesetzbuches:
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Sexualstraftaten (§ 177 StGB): Der Einsatz gefährlicher Mittel soll bei besonders schweren sexuellen Übergriffen den höheren Strafrahmen auslösen.
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Schwerer Raub (§ 250 StGB): Auch hier wird die Verwendung gefährlicher Mittel ausdrücklich einbezogen.
In den entsprechenden Fällen erhöht sich die Mindestfreiheitsstrafe von drei auf fünf Jahre.
Breite Zustimmung im Bundestag
Der Gesetzentwurf erhielt im Bundestag die Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich.
Bereits im Vorfeld hatten sich auch Sachverständige in einer Anhörung des Bundestages für eine Erhöhung der Mindeststrafe ausgesprochen.
Hintergrund: Warum wird das Gesetz verschärft?
Auslöser für die Gesetzesänderung war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024. Die bisherige Rechtslage führte dazu, dass der Einsatz von K.o.-Tropfen bei bestimmten Sexualdelikten nicht automatisch den höheren Strafrahmen für den Einsatz gefährlicher Werkzeuge auslöste.
Mit der Neuregelung soll diese rechtliche Lücke geschlossen werden. Der Gesetzgeber will damit der besonderen Gefährlichkeit der heimlichen Betäubung und den möglichen gesundheitlichen Folgen für die Opfer Rechnung tragen.
Die Gesetzesverschärfung soll den strafrechtlichen Schutz von Menschen verbessern, die durch heimlich verabreichte Substanzen wehrlos gemacht und anschließend Opfer schwerer Straftaten werden.
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K.o.-Tropfen beim Feiern: Wie Sie sich schützen und im Ernstfall richtig handeln
Unbeschwert feiern, tanzen und Freunde treffen – für viele gehört das zum Wochenende einfach dazu. Doch die Gefahr durch K.o.-Tropfen bleibt ein ernstes Problem. Die farb- und häufig geruchlosen Substanzen können unbemerkt in Getränke gelangen und Betroffene innerhalb kurzer Zeit wehrlos machen. Wer feiern geht, sollte deshalb einige wichtige Vorsichtsmaßnahmen beachten. Auch Freunde, Begleitpersonen und das Personal in Diskotheken können helfen, gefährliche Situationen frühzeitig zu erkennen.
K.o.-Tropfen: Eine unsichtbare Gefahr im Getränk
Als K.o.-Tropfen werden unterschiedliche Substanzen bezeichnet, die Menschen benommen, bewusstlos oder handlungsunfähig machen können. Dazu gehören unter anderem GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure), GBL (Gamma-Butyrolacton) und bestimmte Beruhigungsmittel.
Die Substanzen können unbemerkt in Getränke gegeben werden. Je nach Wirkstoff, Dosierung und Kombination mit Alkohol kann die Wirkung unterschiedlich ausfallen. Mögliche Folgen sind starke Benommenheit, Erinnerungslücken, Bewusstlosigkeit und lebensgefährliche Atemprobleme.
Da viele dieser Substanzen kaum zu erkennen sind, lässt sich ein Getränk nicht zuverlässig durch Geruch, Geschmack oder Aussehen kontrollieren.
So können Sie sich beim Feiern schützen
Mit einigen einfachen Verhaltensregeln lässt sich das Risiko verringern. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es allerdings nicht.
1. Getränke selbst bestellen
Bestellen Sie Ihre Getränke möglichst selbst und nehmen Sie diese direkt vom Barpersonal entgegen. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen unbekannte Personen offene Getränke anbieten.
2. Getränke niemals unbeaufsichtigt lassen
Nehmen Sie Ihr Glas mit, wenn Sie die Tanzfläche verlassen oder zur Toilette gehen. Haben Sie Ihr Getränk aus den Augen verloren, sollten Sie es nicht mehr trinken und stattdessen ein neues bestellen.
3. Getränke abdecken
Spezielle Schutzdeckel aus Silikon, sogenannte Party-Sicherheitsdeckel oder Abdeckungen wie die NightCap-Haargummis können das unbemerkte Hinzugeben von Substanzen erschweren. Auch das Abdecken mit der Hand kann eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme sein. Einen vollständigen Schutz bieten diese Hilfsmittel jedoch nicht.
4. Gemeinsam feiern – aufeinander achten
Gehen Sie möglichst mit Freunden aus und vereinbaren Sie, gegenseitig aufeinander aufzupassen. Verlieren Sie Ihre Begleiter nicht aus den Augen. Verabreden Sie außerdem, dass niemand aus der Gruppe allein mit einer fremden Person den Club verlässt, wenn er oder sie sich plötzlich unwohl oder benommen fühlt.
5. Auf das Bauchgefühl hören
Wenn Ihnen eine Situation merkwürdig vorkommt oder Sie sich plötzlich anders fühlen als erwartet, nehmen Sie das ernst. Sprechen Sie Freunde oder das Personal an und holen Sie sich Unterstützung.
Diese Warnsignale können auf K.o.-Tropfen hindeuten
Die Wirkung kann je nach Substanz und aufgenommener Menge bereits nach kurzer Zeit einsetzen. Bei GHB und GBL können erste Anzeichen beispielsweise innerhalb von etwa 10 bis 20 Minuten auftreten.
Besonders aufmerksam sollten Sie bei folgenden Symptomen sein:
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Plötzlicher starker Rauschzustand: Schwindel, Übelkeit und Benommenheit, obwohl nur wenig oder gar kein Alkohol getrunken wurde.
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Wahrnehmungsstörungen: Verschwommenes Sehen, Orientierungslosigkeit oder ein ungewöhnliches Gefühl der Verwirrung.
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Eingeschränkte Motorik: Unsicherer Gang, Koordinationsprobleme und Schwierigkeiten, Bewegungen zu kontrollieren.
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Verändertes Verhalten: Ungewöhnliche Euphorie, starke Enthemmung oder auffällige Teilnahmslosigkeit.
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Starke Müdigkeit: Plötzlich einsetzende Schläfrigkeit bis hin zur Bewusstlosigkeit.
Wichtig: Nicht jedes dieser Symptome bedeutet automatisch, dass K.o.-Tropfen im Spiel sind. Auch Alkohol, andere Substanzen oder gesundheitliche Probleme können ähnliche Beschwerden verursachen. Entscheidend ist, die Situation ernst zu nehmen und rechtzeitig Hilfe zu holen.
Was tun, wenn der Verdacht auf K.o.-Tropfen besteht?
Wenn Sie bei sich selbst oder bei anderen entsprechende Anzeichen bemerken, zählt jede Minute. Betroffene sollten nicht allein gelassen werden.
Hilfe holen: Informieren Sie sofort Freunde, das Barpersonal, den Sicherheitsdienst oder das Clubmanagement. Viele Menschen kennen inzwischen auch den Hilferuf „Ist Luisa hier?“, mit dem Betroffene in teilnehmenden Einrichtungen diskret um Unterstützung bitten können.
Nicht allein lassen: Bringen Sie die betroffene Person an einen sicheren Ort und bleiben Sie bei ihr. Lassen Sie sie nicht allein zur Toilette gehen oder mit unbekannten Personen den Club verlassen.
Notruf 112 wählen: Bei Bewusstlosigkeit, Atemproblemen, Krampfanfällen oder starker Benommenheit muss sofort der Rettungsdienst verständigt werden. K.o.-Tropfen können insbesondere in Verbindung mit Alkohol lebensgefährlich sein.
Ist die Person bewusstlos, aber atmet normal, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage und kontrollieren Sie die Atmung. Bei fehlender oder nicht normaler Atmung beginnen Sie mit Wiederbelebungsmaßnahmen und folgen den Anweisungen der Leitstelle. Geben Sie einer benommenen oder bewusstlosen Person nichts zu essen oder zu trinken.
Warum schnelles Handeln auch für den Nachweis wichtig ist
Wer vermutet, Opfer von K.o.-Tropfen geworden zu sein, sollte möglichst schnell medizinische Hilfe in Anspruch nehmen und die Polizei informieren.
Ein wichtiger Grund: Viele der verwendeten Substanzen lassen sich nur für einen begrenzten Zeitraum im Körper nachweisen. Insbesondere GHB wird relativ schnell abgebaut. Je nach Substanz können Blut- und Urinproben deshalb bereits nach wenigen Stunden negativ ausfallen. Bei GHB kann das Nachweisfenster im Blut nur etwa sechs Stunden und im Urin ungefähr zwölf Stunden betragen. Andere Wirkstoffe können länger nachweisbar sein.
Bei einem konkreten Verdacht sollte deshalb nicht abgewartet werden. Informieren Sie das medizinische Personal ausdrücklich über den Verdacht auf eine mögliche Vergiftung durch K.o.-Tropfen. Eine frühzeitige Sicherung von Blut- und Urinproben kann für spätere Ermittlungen wichtig sein.
Wenn möglich, sollte auch das betroffene Getränk beziehungsweise das Glas aufbewahrt werden. Verzichten Sie darauf, mögliche Spuren zu beseitigen.
Gemeinsam Verantwortung übernehmen
Auch wenn der Bundestag am 6. November 2026 härtere Strafen für den Einsatz von K.o.-Tropfen bei schweren Sexual- und Raubdelikten beschlossen hat, bleibt die Vorbeugung wichtig.
Wer feiern geht, sollte sein Getränk im Blick behalten. Noch wichtiger ist jedoch, dass Menschen aufeinander achten, ungewöhnliche Veränderungen bei Freunden ernst nehmen und im Zweifel nicht wegsehen.
Denn Feiern soll Spaß machen – und jeder sollte anschließend sicher nach Hause kommen.

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Rente nach 45 Beitragsjahren: NGG fordert abschlagsfreien Ruhestand
NGG fordert abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren: 1.270 Beschäftigte gehen im Kreis Leer jährlich in den Ruhestand
Landkreis Leer – In den kommenden Jahren werden im Landkreis Leer durchschnittlich rund 1.270 Beschäftigte pro Jahr in den Ruhestand gehen. Bis zum Jahr 2035 werden insgesamt rund 42.800 Menschen im Ruhestand sein. Auf diese Entwicklung weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Region Oldenburg-Ostfriesland, unter Berufung auf Berechnungen des Pestel-Instituts hin. Zugleich fordert die Gewerkschaft, dass Menschen nach 45 Beitragsjahren weiterhin ohne Abschläge in Rente gehen können.
NGG warnt vor Unsicherheit durch geplante Rentenreform
Die geplante Rentenreform der Bundesregierung sorgt nach Einschätzung der NGG Oldenburg-Ostfriesland für erhebliche Verunsicherung. Besonders betroffen seien Beschäftigte, die kurz vor dem Erreichen von 45 Beitragsjahren in der gesetzlichen Rentenversicherung stehen oder diese bereits erfüllt haben. Sie befürchteten, bei einem Renteneintritt künftig deutliche Abschläge hinnehmen zu müssen.
„Sie befürchten deutliche Abschläge und damit spürbare Einbußen bei ihrer Rente, wenn sie jetzt aus dem Berufsleben ausscheiden wollen“, sagt Ibrahim Ergin, Geschäftsführer der NGG-Region Oldenburg-Ostfriesland.
Die Gewerkschaft setzt sich dafür ein, dass langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren weiterhin eine abschlagsfreie gesetzliche Altersrente erhalten können. Menschen, die früh ins Berufsleben starten und über Jahrzehnte Beiträge zahlen, dürften dafür nicht benachteiligt werden.
Lange Erwerbsbiografien bedeuten nicht automatisch hohe Renten
Nach Ansicht der NGG ist die Vorstellung falsch, dass Menschen mit besonders langen Erwerbsbiografien grundsätzlich zu den Spitzenverdienern gehören. Viele Beschäftigte seien vielmehr auf eine verlässliche und ungekürzte gesetzliche Rente angewiesen.
Das gelte insbesondere für Arbeitnehmer in körperlich anspruchsvollen Berufen. Dazu zählen nach Angaben der Gewerkschaft unter anderem Beschäftigte in der Lebensmittelproduktion sowie Mitarbeiter in Bäckereien, Kantinen und Restaurants im Landkreis Leer.
Die NGG warnt die Bundesregierung deshalb davor, bei der geplanten Rentenreform die Lebensleistung von Menschen aus dem Blick zu verlieren, die über Jahrzehnte in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Hunderttausende Menschen in Niedersachsen haben 45 Jahre oder länger Beiträge gezahlt
Wie viele Menschen von der Forderung betroffen sein könnten, verdeutlichen Zahlen zur gesetzlichen Altersrente in Niedersachsen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV), auf die sich die NGG-Region Oldenburg-Ostfriesland beruft, bezogen Ende des vergangenen Jahres gut 642.000 Männer eine gesetzliche Altersrente. Darunter waren rund 283.200 Menschen, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hatten.
Bei den knapp 790.000 Frauen mit gesetzlicher Altersrente hatten rund 92.700 mindestens 45 Beitragsjahre erreicht.
Die Zahlen unterstreichen aus Sicht der Gewerkschaft die Bedeutung verlässlicher Regeln für langjährig Versicherte. Die Möglichkeit, nach einem langen Arbeitsleben ohne Rentenabschläge in den Ruhestand zu gehen, sei für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil ihrer Altersvorsorge.
NGG lehnt weitere Anhebung des Renteneintrittsalters ab
Die Gewerkschaft appelliert an CDU/CSU und SPD, die geplante Rentenreform sozial auszugestalten. Eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters lehnt die NGG ab. Die Bundesregierung solle auf entsprechende Schritte verzichten.
Als Begründung verweist die Gewerkschaft auf die unterschiedlichen körperlichen Anforderungen verschiedener Berufe. Eine steigende Lebenserwartung allein sei aus ihrer Sicht kein ausreichendes Argument dafür, dass Beschäftigte länger arbeiten müssten.
„Es wird dabei immer wieder auf eine steigende Lebenserwartung verwiesen. Doch wer körperlich belastend arbeitet, kann nicht beliebig länger arbeiten“, warnt Ibrahim Ergin.
Für Beschäftigte in körperlich anstrengenden Berufen könne eine Erhöhung des Renteneintrittsalters nach Einschätzung der NGG einer Rentenkürzung durch die Hintertür gleichkommen. Wer jahrzehntelang körperlich gearbeitet habe, könne nicht ohne Weiteres davon ausgehen, bis zu einem höheren Lebensalter beruflich tätig bleiben zu können.
Kritik an geplanter Kapitalrente
Kritisch bewertet die NGG außerdem die geplante Kapitalrente. Die gesetzliche Rentenversicherung müsse aus Sicht der Gewerkschaft eine verlässliche Grundlage der Altersvorsorge bleiben und dürfe nicht von den Risiken der Finanzmärkte abhängig werden.
Darüber hinaus spricht sich die NGG dafür aus, das Rentenniveau weiterhin an die Lohnentwicklung zu koppeln. Damit soll nach ihrer Forderung sichergestellt werden, dass die gesetzliche Rente an der Entwicklung der Arbeitseinkommen teilhat.
Für den Landkreis Leer steht damit eine Frage im Mittelpunkt, die zahlreiche Beschäftigte in den kommenden Jahren betreffen wird: Wie können Menschen nach einem langen Arbeitsleben verlässlich und ohne finanzielle Einbußen in den Ruhestand wechseln? Die NGG Oldenburg-Ostfriesland fordert von der Bundesregierung, bei der Rentenreform insbesondere die Interessen langjährig Versicherter und von Beschäftigten in körperlich belastenden Berufen zu berücksichtigen.
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Weltspartag 2026: 90 Euro Prämie für Haushaltsbefragung in Niedersachsen
Weltspartag 2026: Haushalte in Niedersachsen gesucht – 90 Euro Prämie für die Teilnahme an Finanzstudie
Niedersachsen – Wie viel Geld geben private Haushalte im Monat für Miete, Lebensmittel und Mobilität aus? Und wo lässt sich im Alltag möglicherweise Geld sparen? Anlässlich des Weltspartags am 30. Oktober informiert das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) über die Haushaltsbefragung „Laufende Wirtschaftsrechnungen 2026“. Dafür werden noch Haushalte gesucht, die einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Wer vollständig teilnimmt, erhält eine Prämie von 90 Euro und kann gleichzeitig die eigenen Konsumgewohnheiten genauer unter die Lupe nehmen.
Wohnen ist der größte Ausgabenposten in Niedersachsen
Die Ergebnisse der Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) liefern wichtige Erkenntnisse darüber, wie private Haushalte wirtschaften, welche Einnahmen ihnen zur Verfügung stehen und wofür sie ihr Geld ausgeben.
Nach Angaben des Landesamtes für Statistik Niedersachsen beliefen sich die privaten Konsumausgaben niedersächsischer Haushalte im Jahr 2024 auf durchschnittlich 3.223 Euro im Monat.
Der größte Anteil entfiel auf das Wohnen. Durchschnittlich 1.172 Euro monatlich gaben die Haushalte für Miete, Nebenkosten und weitere wohnbezogene Ausgaben aus. Damit machte dieser Bereich mehr als ein Drittel der gesamten Konsumausgaben aus.
Auf Platz zwei lagen die Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren und ähnliche Produkte. Dafür wurden durchschnittlich 455 Euro im Monat aufgewendet. An dritter Stelle standen die Verkehrsausgaben mit monatlich durchschnittlich 434 Euro.
Die Zahlen zeigen, welche Bedeutung Wohnkosten, Ernährung und Mobilität für das monatliche Haushaltsbudget haben.
Haushaltsbefragung 2026: Wer kann teilnehmen?
Für die Laufenden Wirtschaftsrechnungen 2026 sucht das Landesamt für Statistik Niedersachsen weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die ausgewählten Haushalte dokumentieren ihre Einnahmen und Ausgaben über einen Zeitraum von einem Monat.
Besonders gesucht werden folgende Haushalte:
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Haushalte mit geringem Einkommen: Das monatliche Nettoeinkommen liegt unter 1.250 Euro.
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Haushalte mit volljährigen Kindern: Auch diese Haushaltskonstellation wird für die Erhebung benötigt.
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Haushalte mit Selbstständigen: Gesucht werden Haushalte, in denen die Haupteinkommensperson selbstständig oder freiberuflich tätig ist.
Mit der Teilnahme tragen die Haushalte dazu bei, ein möglichst aussagekräftiges Bild der finanziellen Situation privater Haushalte in Niedersachsen zu erhalten.
90 Euro Prämie für die vollständige Teilnahme
Die Teilnahme an der Haushaltsbefragung ist unkompliziert. Die Einnahmen und Ausgaben können bequem über eine App erfasst werden. Alternativ steht ein Papierfragebogen zur Verfügung.
Wer vollständig an der Erhebung teilnimmt, erhält eine Prämie in Höhe von 90 Euro.
Darüber hinaus kann die Dokumentation einen persönlichen Nutzen haben: Wer seine Ausgaben über einen Monat systematisch erfasst, erkennt möglicherweise, welche Kosten besonders stark ins Gewicht fallen und an welchen Stellen sich Sparpotenziale ergeben könnten.
So können sich interessierte Haushalte anmelden
Wer an den Laufenden Wirtschaftsrechnungen 2026 teilnehmen möchte, findet weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes.
Anmeldung und Informationen:
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Teilnahmeformular: www.lwr.de/teilnahme
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Weitere Informationen: www.lwr.de
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Telefonische Auskunft: 0511 9898–1433 oder 0511 9898–1058
Die Haushaltsbefragung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen soll dazu beitragen, die Einnahmen, Ausgaben und Konsumgewohnheiten privater Haushalte besser zu verstehen. Für die teilnehmenden Haushalte bietet sich zugleich die Möglichkeit, die eigenen Finanzen genauer zu betrachten und dafür eine Prämie von 90 Euro zu erhalten.
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Wissen, was in der Region los ist? Die Facebook-Seite „Wir Leeraner“ und das digitale Nachrichtenportal „LeserECHO“ liefern Ihnen alle wichtigen Neuigkeiten, Veranstaltungstipps und Geschichten direkt aus der Heimat.
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