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Beherbergungsverbot in Niedersachsen

Hinweise für Reisende
Archivfoto: LeserECHO-Verlag — Ingo Tonsor / Text: Land Niedersachsen
Innerdeutsche Reisen
In Niedersachsen gilt vom 10. Oktober 2020 an ein Beherbergungsverbot für Urlauberinnen und Urlauber aus innerdeutschen Hotspots. Laut Niedersächsischer Corona-Beherbergungs-Verordnung sind Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben, aber auch in Ferienwohnungen, Ferienhäusern und auf Campingplätzen in Niedersachsen all denjenigen verboten, die aus Gebieten mit besonders hohen Infektionszahlen kommen.
Liste nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1 der Niedersächsischen Verordnung über Beherbergungsverbote zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV‑2 (Stand: 09.10.2020)
Landkreise und kreisfreie Städte, die in Niedersachsen von einem Beherbergungsverbot betroffen sind; bei der Angabe in Klammern handelt es sich um die 7‑Tages-Inzidenz je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner:
- LK Cloppenburg (86,1)
- SK Hamm (74,5)
- SK Rosenheim (66,1)
- SK Offenbach (66)
- SK Bremen (63,1)
- LK Wesermarsch (61)
- SK Delmenhorst (60,6)
- SK Herne (56,2)
- SK Frankfurt am Main (55,9)
- LK Esslingen (54,6)
- Land Berlin (51)
- SK Remscheid (50,3)
Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Emsland sind vom Beherbergungsverbot zunächst nicht betroffen, da die Inzidenz von 50 dort mit einem Wert von 52,9 nur knapp überschritten wird und zu einem erheblichen Teil auf das klar abgrenzbare Infektionsgeschehen in einem Schlachtbetrieb zurückgeht.
Auch der Landkreis Vechta (7‑Tages-Inzidenz von 68,6) ist vom Beherbergungsverbot zunächst nicht betroffen. Dort geht ein signifikanter Teil der Neuinfektionen auf einen klar eingrenzbaren Ausbruch in einem Pflegeheim zurück.
Die nächste Aktualisierung findet am Montag, 12.Oktober 2020, statt.
Am Wochenende erfolgt grundsätzlich keine Aktualisierung, weil Sonnabend und Sonntag die Hauptanreisetage für touristische Beherbergungen sind und die Betreiberinnen und Betreiber der Unterkünfte ihre Gäste aus den betroffenen Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städte spätestens am Freitagnachmittag über das Beherbergungsverbot informieren müssen.
Das Unterbringungsverbot gilt nicht für Übernachtungsgäste, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen.
Das Unterbringungsverbot gilt nicht für Gäste, die zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen. Ausgenommen von dem Beherbergungsverbot sind auch Menschen, die aus privaten Gründen nach Niedersachsen kommen, etwa um enge Angehörige oder Lebenspartner zu besuchen oder um Sorge- oder Umgangsrechte wahrzunehmen oder um schutzbedürftigen Personen Beistand und Pflege zu leisten. Das für den Beherbergungsbetrieb zuständige Gesundheitsamt kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag weitere Ausnahmen zulassen.
Das Beherbergungsverbot gilt nicht für Personen, die bereits vor Inkrafttreten der Verordnung nach Niedersachsen eingereist sind. Wer also bereits jetzt in Niedersachsen Urlaub macht, darf bleiben. Für Menschen, die aus einem Gebiet mit hohem Infektionsgeschehen in Niedersachsen kommen, gilt der Zeitpunkt des Beginns der Beherbergung.
Verstöße gegen das Beherbergungsverbot stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet.
Reisen ins Ausland
Seit dem 1. Oktober 2020 gelten weltweit differenzierte Reise- und Sicherheitshinweise.
Das Auswärtige Amt schreibt am 01.10.2020:
„Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl an Ländern wird derzeit gewarnt. Seit dem 1. Oktober 2020 gelten dabei wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise. Überschreitet ein Land oder eine Region die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen, können Reisewarnungen jederzeit wieder ausgesprochen werden.“
Aktuelle Neuinfiziertenzahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).
Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Restaurantregeln und weitere COVID-19-Vorschriften bietet die EU-Kommission auf: Re-open EU
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Beschwerde beim Notar einreichen: So hilft die Notarkammer

Das Landgericht Aurich: Hier werden Beschwerden über Notarkosten im Rahmen des Kostenbeschwerdeverfahrens geprüft — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Beschwerden bei Notaren: Ihre Rechte und Wege zur Klärung
Notare übernehmen eine zentrale Rolle bei rechtlich wichtigen Angelegenheiten, wie Immobilienkauf, Testament oder Vertragsbeurkundung. Trotz größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass Beteiligte mit der Arbeit eines Notars nicht zufrieden sind. Die Notarkammer ist in solchen Fällen Ihre erste Anlaufstelle.
Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?
Die Notarkammer fühlt sich besonders den Rechtsuchenden verpflichtet. Wenn Sie Beschwerden gegen die Arbeit eines Notars haben, können Sie diese schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer einreichen. Ziel der Kammer ist es, Vermittler zwischen Beschwerdeführer und Notar zu sein und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wichtig: Die Kammer prüft nicht automatisch die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit, sondern vermittelt zwischen den Beteiligten.
Was gilt für Beschwerden über Notarkosten?
Nicht alle Beschwerden können direkt von der Notarkammer entschieden werden. Kostenrechnungen fallen in ein eigenes Verfahren:
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Das sogenannte Kostenbeschwerdeverfahren (§ 156 KostO) wird bei dem Landgericht eingeleitet, in dessen Bezirk der Notar tätig ist.
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Auf diesem Weg können Sie prüfen lassen, ob die erhobenen Notarkosten gesetzeskonform sind.
Tipps für Beschwerdeführer
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Schriftlich einreichen: Beschwerde klar formulieren und alle relevanten Unterlagen beifügen.
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Fristgerecht handeln: Beschwerden sollten möglichst zeitnah nach dem Vorfall erfolgen.
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Klarheit über den Zuständigkeitsbereich: Die Notarkammer vermittelt bei Beschwerden über die Arbeit des Notars, nicht bei Fragen zu den Gebühren.
Zusammenfassung
Beschwerden bei Notaren sind geregelt und bieten Ihnen die Möglichkeit, Unzufriedenheit offiziell zu äußern und klären zu lassen. Die Notarkammer unterstützt als Vermittler, während Kostenfragen über das Kostenbeschwerdeverfahren beim Landgericht behandelt werden. So bleibt der Schutz der Rechtsuchenden gewährleistet.
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Notarkosten verstehen: So viel kostet ein Notar wirklich

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarkosten: Was Sie wissen sollten
Wer einen Notar beauftragt, fragt sich oft: „Was kostet ein Notar eigentlich?“ Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt, damit Transparenz und Fairness für alle Beteiligten gewährleistet sind. Notare dürfen ihre Gebühren nicht willkürlich festlegen – und das hat seinen Grund.
Gesetzlich vorgeschriebene Notarkosten
Notare sind verpflichtet, ihre Amtstätigkeit nach gesetzlich festgelegten Gebühren abzurechnen. Das bedeutet:
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Vereinbarungen über niedrigere oder höhere Kosten sind nicht erlaubt.
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Die Kosten richten sich nach dem Bedeutungsgrad des Geschäfts, nicht nach dem zeitlichen Aufwand oder der Art der Tätigkeit.
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Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die freie Wahl des Notars nicht von einem vermeintlich „günstigen Preis“ beeinflusst wird.
Diese Regelung schützt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. So können alle Beteiligten sicher sein, dass die Notarkosten fair und transparent berechnet werden.
Wovon hängen die Notarkosten ab?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser Wert ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts – zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, bei Schenkungen oder Erbangelegenheiten.
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Beispiel Immobilie: Je höher der Kaufpreis, desto höher die Notargebühren.
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Beispiel Testament oder Erbvertrag: Komplexe Regelungen können höhere Gebühren bedeuten, da der Geschäftswert hier maßgeblich ist.
Wichtig: Nicht die Dauer oder der Umfang der Arbeit des Notars entscheidet über die Kosten, sondern ausschließlich der wirtschaftliche Wert des beurkundeten Geschäfts.
Warum das wichtig ist
Die gesetzliche Regelung der Notarkosten bietet Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten. Sie schützt davor, dass Interessenkonflikte oder Preisvergleiche die Auswahl eines Notars beeinflussen. So können Sie sich darauf verlassen, dass der Notar unabhängig, unparteiisch und fair tätig wird.
Notarkosten sind gesetzlich geregelt und transparent. Wer die Hintergründe kennt, kann sich gut auf die Beurkundung vorbereiten und versteht, warum der Preis nicht variabel ist. Die Kosten spiegeln immer den Wert des Rechtsgeschäfts wider – nicht den Aufwand des Notars.
