Politik
Beiträge 2022: Krankenkassen haben im 1. Halbjahr 2021 ein Defizit von 1,9 Mrd. Euro verbucht.
Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2021
Die 103 gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr 2021 ein Defizit von 1,9 Mrd. Euro verbucht. Hierbei ist berücksichtigt, dass die Krankenkassen in diesem Jahr pro Quartal rund 2 Mrd. Euro ihrer Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführen. Die Finanzreserven der Krankenkassen betrugen Ende Juni 2021 rund 14,8 Mrd. Euro und entsprechen damit im Durchschnitt 0,6 Monatsausgaben. Die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve für die einzelnen Krankenkassen beträgt 0,2 Monatsausgaben.
“Die Pandemie hat auch im 1. Halbjahr 2021 die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich geprägt. Trotzdem ist es uns gelungen, für 2021 die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen stabil und damit die Sozialabgaben unter 40 Prozent zu halten. Das ist auch das gesetzlich festgelegte Ziel für 2022. Sobald im Oktober eine aktuelle Finanzprognose für die GKV vorliegt, prüfen wir, ob der von der Koalition beschlossene ergänzende Bundeszuschuss von sieben Mrd. Euro angepasst werden muss. Klar ist: Die Bundesregierung steht zur gesetzlichen Sozialgarantie.” — Bundesgesundheitsminister Jens Spahn
Den Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von rund 138,4 Mrd. Euro standen Ausgaben von rund 140,3 Mrd. Euro gegenüber. Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei nahezu konstanten Versichertenzahlen einen Zuwachs von 6,4 Prozent. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz war im 1. Halbjahr stabil bei 1,28 Prozent und damit leicht unterhalb des Ende Oktober 2020 für das Jahr 2021 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,3 Prozent.
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Unterschiedliche Finanzentwicklung nach Krankenkassenarten
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse, die aufgrund ihrer Sonderstellung im System der GKV keine Finanzreserven an den Gesundheitsfonds abführt, erzielte einen Überschuss von 22 Mio. Euro. Alle anderen Krankenkassenarten verzeichneten Defizite in unterschiedlichen Höhen. So betrug das Defizit der Allgemeinen Ortskrankenkassen rund 1,6 Mrd. Euro, das der Ersatzkassen 14 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen verzeichneten ein Defizit von 25 Mio. Euro, die Betriebskrankenkassen 235 Mio. Euro und die KNAPPSCHAFT buchte ein Defizit von 18 Mio. Euro. Einzelkassenbezogen verbuchten 72 Krankenkassen Defizite und 30 Krankenkassen Überschüsse. In dieser Heterogenität der Finanzergebnisse spiegelt sich auch die unterschiedliche Verteilung der Finanzreserven der einzelnen Krankenkassen als Maßstab für die Vermögensabführung wider. Von den rund 4 Mrd. Euro, die dem Gesundheitsfonds von allen gesetzlichen Krankenkassen im 1. Halbjahr zugeführt und als Zuweisungen wieder an die Krankenkassen ausgezahlt wurden, haben die AOKen etwa 2,1 Mrd. Euro, die Ersatzkassen etwa 1,1 Mrd. Euro, die Betriebskrankenkassen rund 400 Mio. Euro, die Innungskrankenkassen 240 Mio. Euro und die KNAPPSCHAFT knapp 100 Mio. Euro aufgebracht.
Ergebnis des Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2021 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 5,9 Mrd. Euro verfügte, verzeichnete im 1. Halbjahr 2021 ein Defizit von 311 Mio. Euro.
Die Beitragseinnahmen (ohne Zusatzbeiträge) stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,3 Prozent. Dieser Anstieg blieb damit weiter hinter den Veränderungsraten der Jahre vor Beginn der Covid-19-Pandemie mit durchschnittlich über vier Prozent zurück.
Der Anstieg der gesamten Einnahmen des Gesundheitsfonds um 15,6 Prozent geht zu einem großen Teil auf die Erstattungen des Bundes im Rahmen der Covid-19-Pandemie zurück. Diese beliefen sich im 1. Halbjahr 2021 auf ca. 10,7 Mrd. Euro.
Entwicklungen bei den Ausgaben
Bei den Krankenkassen gab es im 1. Halbjahr 2021 einen absoluten Ausgabenzuwachs bei Leistungen und Verwaltungskosten von 6,4 Prozent. Die Leistungsausgaben stiegen um 6,7 Prozent, die Verwaltungskosten um 0,3 Prozent. Bei der Interpretation dieser Veränderungsraten ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Ausgabenzuwächse des 1. Halbjahrs auf einen sehr niedrigen Ausgabensockel des entsprechenden Vorjahreshalbjahres aufsetzen, der insbesondere im 2. Quartal des vergangenen Jahres während des ersten Lockdowns von erheblichen Rückgängen bei den von den Krankenkassen zu tragenden Ausgaben in einer Reihe von Leistungsbereichen geprägt war. Da der Ausgabensockel des 2. Halbjahres 2020 deutlich höher lag als im 1. Halbjahr, ist tendenziell zu erwarten, dass sich die Zuwachsraten im weiteren Jahresverlauf wieder abflachen werden.
Zweistellige Ausgabenzuwächse gab es im 1. Halbjahr 2021 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum vor allem bei Heilmittel (+23,4 Prozent), bei zahnärztlicher Behandlung (+13,2 Prozent) und beim Zahnersatz (+22,1 Prozent) sowie bei ärztlichen Früherkennungsmaßnahmen (+13,4 Prozent). Diese hohen Zuwächse sind zum einem Teil auf Einbrüche im Leistungsgeschehen des Vergleichshalbjahres zurückzuführen, zu einem anderen Teil auf deutliche Preisanhebungen beispielsweise bei Heilmitteln oder auf Leistungsausweitungen beim Zahnersatz (höhere Zuschüsse).
Auch die großen Ausgabenbereiche haben sich deutlich auf einer niedrigen Ausgangsbasis des Vorjahreszeitraums dynamisch entwickelt. So sind die Ausgaben der Krankenkassen für Krankenhausbehandlungen um 5,7 Prozent, für ambulant-ärztliche Behandlungen um 6,8 Prozent und für Arzneimittel um 4,1 Prozent gestiegen. Die Dynamik ist basisbedingt bei den Krankenhausausgaben auf den starken Belegungsrückgang im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 zurückzuführen. Aus Bundesmitteln haben die Krankenhäuser bzw. Vorsorge- und Reha-Einrichtungen von Januar bis Juni 2021 insgesamt rund 5,2 Mrd. Euro an Ausgleichszahlungen erhalten.
Die Krankengeldausgaben stiegen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,5 Prozent. Die darin enthaltenen Aufwendungen für Kinderkrankengeld, die allerdings lediglich rund 4 % der gesamten Ausgaben für Krankengeld ausmachen, haben sich hingegen mehr als verdoppelt. Dies ist vor allem auf die Erweiterung des Anspruchs für Eltern, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen, und die Verlängerung der möglichen Anspruchsdauer zurückzuführen.
Bei der Interpretation der Daten des 1. Halbjahres ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Ausgaben in vielen Leistungsbereichen, v. a. bei Ärzten und Zahnärzten, von Schätzungen geprägt sind, da Abrechnungsdaten häufig noch nicht oder nur teilweise vorliegen.
Weitere Entwicklung
Mit dem GVWG hat der Gesetzgeber bereits einen ergänzenden Bundeszuschuss von 7 Mrd. Euro für das Jahr 2022 beschlossen. Ferner ist das Bundesministerium für Gesundheit verpflichtet, per Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und Zustimmung des Bundestages bis Jahresende die Höhe des ergänzenden Bundeszuschusses für 2022 so anzupassen, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz stabil bei 1,3 Prozent und somit der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz auch im kommenden Jahr unter 40 Prozent bleibt. Die Höhe des Anpassungsbedarfs wird nach Auswertung der Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises, der im Oktober zusammenkommt, festgelegt. Der Schätzerkreis, der sich aus den Finanzexperten des Bundesamts für Soziale Sicherung, des GKV-Spitzenverbands und des Bundesministeriums für Gesundheit zusammensetzt, hat die gesetzliche Aufgabe, die Ausgaben und Einnahmen der GKV für das laufende und das kommende Jahr auf Basis dann vorliegender aktuellster Erkenntnisse zu prognostizieren.

Politik
Nico Bloem: Frontalangriff auf „Lifestyle-Teilzeit“-Debatte
Bloem kritisiert CDU-Vorstöße: „Herber Schlag gegen die Beschäftigten“
WEEENER / HANNOVER – Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem aus Weener bezieht in der aktuellen Debatte um die Einschränkung der Teilzeitarbeit klar Stellung. In einer scharfen Reaktion auf jüngste Vorschläge aus den Reihen der CDU kritisiert Bloem die Tendenz, Arbeitnehmerrechte systematisch zu schwächen.
Kritik an „Lifestyle“-Vorwürfen
Bloem ordnet die aktuelle Diskussion in eine Reihe von Vorstößen ein, die nach seiner Auffassung den Respekt gegenüber den Arbeitnehmern vermissen lassen. Ob es um die Kritik am Mindestlohn, Forderungen nach längeren Arbeitszeiten oder die Debatte um die telefonische Krankschreibung gehe – die Rhetorik sei besorgniserregend.
Besonders deutlich kritisiert der Abgeordnete die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz und der Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann. Den Vorwurf einer sogenannten „Lifestyle-Teilzeit“ bezeichnet Bloem als realitätsfern:
„Wer einen Teilzeitjob hat, hat in der Regel nicht genug Geld, um seinen Lifestyle in der Freizeit zu finanzieren. Wer das meint, kennt die Realität der Arbeitswelt nicht.“
Fokus auf Kinderbetreuung und Pflege statt Einschränkungen
Für Bloem ist Teilzeit kein Luxus, sondern für die meisten Beschäftigten eine Notwendigkeit, um den Alltag zwischen Beruf, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen zu bewältigen. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach seiner Einschätzung vor allem Frauen treffen und den bestehenden Fachkräftemangel durch einen Rückgang der Beschäftigung weiter verschärfen.
Statt Arbeitnehmerrechte zu beschneiden, fordert der SPD-Politiker Investitionen in die Infrastruktur des Alltags:
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Bessere Kinderbetreuung
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Gesteigerte Familienfreundlichkeit
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Stärkung der Pflege
Schulterschluss mit Arbeitnehmern und Unternehmen
Nico Bloem betont, dass die Menschen, die täglich „ackern“, Wertschätzung statt Misstrauen verdient hätten. Er signalisiert Gesprächsbereitschaft, sofern es um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Job und Alltag geht. Abschließend unterstreicht er sein Engagement für die Region: „Ich stehe an der Seite aller Beschäftigten und Unternehmen und werde mich weiterhin für sie einsetzen, weil ich sehe, was täglich geleistet wird.“
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Politik
Teilzeit nur noch bei „echtem“ Bedarf? Heftiger Streit um CDU-Vorstoß
Streit um „Lifestyle-Teilzeit“: Minister Philippi kritisiert CDU-Vorstoß scharf
Die Debatte um die Arbeitszeitmodelle in Deutschland verschärft sich. Ein Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) in der CDU, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, sorgt für heftigen Gegenwind aus Niedersachsen. Arbeits- und Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) bezeichnet das Vorhaben als „absoluten Irrweg“.
In einem Antrag an den CDU-Bundesparteitag fordert die MIT unter dem Schlagwort „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“, den gesetzlichen Anspruch auf reduzierte Arbeitsstunden zu begrenzen. Ziel des Vorstoßes ist es offenbar, dem Arbeitskräftemangel durch eine höhere Vollzeitquote entgegenzuwirken. Doch für den niedersächsischen Arbeitsminister geht diese Rechnung nicht auf.
Realität an der Lebenswirklichkeit vorbei
„Dieser Vorschlag macht mich fassungslos“, erklärt Dr. Andreas Philippi deutlich. Laut dem Minister ignoriere der Begriff der „Lifestyle-Teilzeit“ die tatsächlichen Lebensrealitäten der Beschäftigten. Statistiken würden belegen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit in den meisten Fällen nicht dem Freizeitvergnügen diene, sondern notwendig sei, um Beruf und „Care-Arbeit“ – also die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen – zu vereinbaren.
Besonders berufstätige Mütter stünden hier im Fokus. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach Ansicht Philippis vor allem Frauen treffen und sie im Zweifelsfall ganz aus dem Berufsleben drängen, anstatt sie zu mehr Arbeitsstunden zu bewegen.
Gefahr für den Arbeitsmarkt
Auch wirtschaftspolitisch sieht der Minister in dem Unions-Vorstoß eine Gefahr. Während die Wirtschaft händeringend nach Personal sucht, könnte eine solche Maßnahme zu einem Rückgang der Gesamtbeschäftigung führen. Anstatt Rechte zu beschneiden, fordert Philippi Investitionen in die Infrastruktur:
„Es ist politisch vielmehr notwendig, dass wir in die Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten investieren und die Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung und Pflege verbessern – so kann mehr Vollzeiterwerbstätigkeit gefördert werden.“
Die Debatte zeigt deutlich die gegensätzlichen Positionen: Während Teile der Wirtschaft auf mehr Präsenz setzen wollen, pocht das Arbeitsministerium auf Flexibilität als Grundvoraussetzung für eine moderne Arbeitswelt und die Gleichstellung von Mann und Frau.
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Politik
Offshore-Gewerbesteuer gesichert: Landkreis Leer profitiert von Verordnung
Landesregierung sichert Gewerbesteuer von Offshore-Windparks – auch Landkreis Leer profitiert
Am Montag, 15. Dezember 2025, hat die niedersächsische Landesregierung eine wichtige Änderung der Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten beschlossen. Damit werden die Gewerbesteuereinnahmen der Offshore-Windparks vor der niedersächsischen Nordseeküste dauerhaft den Kommunen zugutekommen. Besonders profitieren davon nicht nur die Stadt Wilhelmshaven, sondern über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) auch andere Regionen wie der Landkreis Leer.
Ab 2026 fließt der wesentliche Teil der Gewerbesteuer aus den Offshore-Windparks zunächst in die Kassen der Stadt Wilhelmshaven. Rund 65 Millionen Euro der Einnahmen werden anschließend über den KFA auf andere niedersächsische Kommunen verteilt. So profitieren auch Kommunen im Binnenland von den Mehreinnahmen, während das Land Niedersachsen und der Bund gemeinsam rund neun Millionen Euro erhalten. Insgesamt verbleiben etwa 36 Millionen Euro im Haushalt von Wilhelmshaven selbst.
Finanzminister Gerald Heere betont: „Wir verhindern, dass viel Geld aus Niedersachsen abfließt und sichern durch diese gut abgewogene Entscheidung Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich dauerhaft für unsere Kommunen ab. Die Landesregierung zeigt damit einmal mehr, dass ihr die Belange der niedersächsischen Kreise, Städte und Gemeinden sehr wichtig sind.“
Hintergrund der Verordnung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2024. Danach darf die Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer für Offshore-Betriebsstätten nur auf eine oder mehrere Gemeinden übertragen werden. Ohne die Änderung hätten die Steuereinnahmen an die Standorte der Betreiber außerhalb Niedersachsens fließen können.
Die Landesregierung plant, die tatsächlichen Auswirkungen auf Wilhelmshaven und die Umverteilung über den KFA regelmäßig zu prüfen. Im kommenden Jahr sollen zudem Gespräche mit betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden stattfinden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Dank der neuen Regelung profitieren somit nicht nur die direkt betroffenen Küstenstädte, sondern auch Kommunen im Binnenland wie der Landkreis Leer, die auf die Mehreinnahmen angewiesen sind, um ihre Infrastruktur und kommunalen Aufgaben zu stärken.
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