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Wer steht zur Wahl? Kreiswahlausschuss entscheidet über Landrats- und Kreiswahl-Kandidaten in Leer
Kreiswahlausschuss tagt zur Kommunalwahl: Entscheidung über Zulassung der Kandidaten
Leer. Am kommenden Mittwoch, den 22. Juli, tritt der Kreiswahlausschuss zusammen, um über die Zulassung der Wahlvorschläge für die diesjährige Landrats- und Kreiswahl zu entscheiden. Die Sitzung ist öffentlich und findet um 14 Uhr statt.
Zur Landratswahl im Landkreis Leer treten drei Kandidaten an:
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Der amtierende Landrat Matthias Groote (SPD), der sich zur Wiederwahl stellt.
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Jens Völker, der von der FDP ins Rennen geschickt wird.
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Der parteiunabhängige Kandidat Olaf Bade aus Bunde, der von der CDU und der Moin-Partei unterstützt und nominiert wird.
Über die endgültige Zulassung dieser drei Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Juli.
Auf der Tagesordnung stehen zentrale Punkte im Vorfeld der Kommunalwahl:
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Bericht der Kreiswahlleiterin: Zunächst wird über das Ergebnis der Vorprüfung der eingegangenen Wahlvorschläge für beide Wahlen (Landratswahl und Kreiswahl) berichtet.
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Einsichtnahme und Anhörung: Die Beisitzer des Ausschusses haben die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen. Zudem werden die Vertrauenspersonen der Wahlvorschläge angehört.
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Entscheidung und Verkündung: Der wichtigste Teil der Sitzung ist die formelle Entscheidung des Ausschusses über die Zulassung oder Zurückweisung der eingegangenen Wahlvorschläge. Diese Entscheidung wird im Anschluss verkündet.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen.
Termin: Mittwoch, 22. Juli Uhrzeit: 14:00 Uhr Ort: Kreisverwaltung Leer, Bergmannstr. 37 in Leer, Saal 2.
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Neue Optionen bei der Heizungswahl und Fördermöglichkeiten für Käufer
Verlässliche Immobilienkompetenz in Ostfriesland: Anni Wiegand, Immobilienberaterin, setzt auf persönliche Begleitung und strategische Vermarktung – von der ersten Marktwerteinschätzung bis zum erfolgreichen Notartermin.
Immobilienverkauf in Ostfriesland: Mit frischem Wind durch das neue Modernisierungsgesetz – persönlich, modern und stark vernetzt
Ostfriesland. Wer in diesen Tagen mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu verkaufen, sieht sich mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert. Das kürzlich verabschiedete Gebäudemodernisierungsgesetz bringt frischen Wind und vor allem mehr Freiheit für Eigentümer. Doch was bedeutet der Wegfall starrer Vorgaben konkret für den Immobilienmarkt in der Region? Und wie können Verkäufer und Käufer gleichermaßen von der überarbeiteten Förderlandschaft profitieren? Anni Wiegand, Ihre Immobilienberaterin in Ostfriesland, gibt Antworten und zeigt auf, wie eine moderne, persönliche und strategisch begleitete Vermarktung jetzt zum Erfolg führt.
Kurswechsel in der Klimapolitik: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz gegeben. Es markiert einen entscheidenden Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor. Die zentrale und für viele Eigentümer erleichternde Nachricht: Die Pflicht, beim Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt.
Das bedeutet mehr Eigenverantwortung und Technologieoffenheit. Hauseigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Der Einbau von modernen Gas- und Ölheizungen bleibt weiterhin möglich, flankiert von einer schrittweisen Dekarbonisierung der Brennstoffe (Bioanteil ab 2029, Grüngasquote ab 2028). Klimafreundliche Lösungen wie Wärmepumpen oder Fernwärme bleiben attraktive Alternativen.
Gebrauchtimmobilien im Fokus: Jetzt verkaufen und von Nachfrage profitieren
Dieser Kurswechsel hat direkten Einfluss auf den Verkauf von Bestandsimmobilien. Für Verkäufer bedeutet dies: Die Unsicherheit, die potenzielle Käufer bei älteren Objekten bezüglich einer sofortigen, teuren Heizungssanierung hatten, weicht. Immobilien werden wieder planbarer.
„Das ist der ideale Zeitpunkt, um über einen Verkauf nachzudenken“, erklärt Anni Wiegand. „Wir analysieren gemeinsam die Stärken Ihrer Immobilie – sei es das Einfamilienhaus, die Kapitalanlage oder ein sanierungsbedürftiges Objekt. Eine realistische Einschätzung schafft Klarheit über den Marktwert und den passenden, individuellen Verkaufsfahrplan.“
Für Käufer: Maximalförderung bei Sanierung nutzen
Während die Heizungswahl freier wird, bleibt der Staat bei energetischen Sanierungen ein starker Partner. Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wurde fortgesetzt, neu strukturiert und tritt in weiten Teilen am 21. Juli 2026 in Kraft.
Hier liegt ein enormes Potenzial für Käufer von Bestandsimmobilien, die modernisieren wollen. Wer ein älteres Haus in Ostfriesland kauft, kann durch gezielte Sanierungsmaßnahmen von attraktiven Boni profitieren:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus auf bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Auch der Bonus für den vorzeitigen Tausch alter Heizungen bleibt ein Anreiz.
„Als Ihre persönliche Immobilienberaterin ist es mir wichtig, den Blick für das Gesamtbild zu schärfen“, betont Anni Wiegand. „Dazu gehört die realistische Einschätzung der Immobilie ebenso wie der frühe Blick auf die Finanzierung. Nur so lassen sich die maximalen Fördermittel passgenau in das Kauf- und Sanierungsvorhaben integrieren.“
Starkes Netzwerk: Immobilienkompass Nordwest sucht Partner
Gerade bei sanierungsbedürftigen Häusern oder Immobilien mit Entwicklungspotenzial ist eine fundierte Beratung entscheidend. Mit dem Immobilienkompass Nordwest steht ein regionales Netzwerk zur Verfügung, das Eigentümer, Kaufinteressenten, Finanzierungskompetenz und ausgewählte Fachpartner zusammenführt. Kontakte aus Bau, Sanierung, Planung und Immobilienentwicklung greifen hier ineinander.
Um dieses Netzwerk für die Region gezielt zu ergänzen, sucht Anni Wiegand aktuell nach einem zuverlässigen Bauunternehmer, Bauträger oder Projektentwickler aus Ostfriesland. Gesucht wird ein Partner für eine langfristige Zusammenarbeit, der Erfahrung im Neubau, in der Sanierung oder in der Entwicklung von Grundstücken und Bestandsimmobilien mitbringt.
Beratung schafft Klarheit
Ob Sie Ihre Bestandsimmobilie jetzt bestmöglich verkaufen möchten oder als Käufer ein Objekt suchen, das Sie mit maximaler Förderung modernisieren – fachkundige Beratung ist der erste Schritt.
„Vertrauen entsteht durch nachvollziehbare Arbeit und klare Kommunikation“, sagt Anni Wiegand. Sie lädt Eigentümer zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein, um den aktuellen Marktwert zu ermitteln und die Möglichkeiten einer persönlichen, modernen und vernetzten Vermarktung im Lichte der neuen Gesetzeslage zu besprechen.
Kontakt für Ihre Immobilienanliegen: Anni Wiegand Immobilienberaterin (Selbstständige Handelsvertreterin gemäß § 84 HGB für die TB Finanz & Immobilien GmbH) Telefon: 0151 23565999 E‑Mail: wiegand@tb-finanz-immobilien.de
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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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Gezielte Maßnahmen gegen Rattenaufkommen: Stadt Leer handelt im Julianenpark
Aufstellung von Rattenköderboxen im Julianenpark Leer
Nachdem im Umfeld der Parkstraße im Stadtteil Loga vermehrt Sichtungen von Ratten gemeldet wurden, leitet die Stadt Leer nun gezielte Gegenmaßnahmen im angrenzenden Julianenpark ein. Im Laufe dieser Woche wird der Fachbetrieb Poppens im Auftrag der Stadtverwaltung Köderboxen in ausgewählten Bereichen des Parks aufstellen.
Details zur Maßnahme
Der Fokus der Bekämpfungsaktion liegt auf zwei spezifischen Arealen:
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Der westliche Parkbereich, der direkt an das Wohngebiet angrenzt.
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Das Umfeld des Sees im Park.
Um die Sicherheit für Mensch und Tier zu gewährleisten, wurden die Köderboxen mit entsprechenden Vorkehrungen versehen:
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Sicherung: Die Boxen werden an geeigneten Stellen fest im Boden verankert.
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Zugangsbeschränkung: Die Konstruktion der Boxen stellt sicher, dass lediglich Ratten Zugang zum Köder finden; für größere Tiere sind die Öffnungen unpassierbar.
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Kennzeichnung: Alle Boxen sind deutlich mit Warnschildern versehen. Zudem werden an den Hauptzugängen des Parks sowie im Bereich des Sees zusätzliche Hinweisschilder angebracht.
Wichtige Hinweise für Parkbesucher
Da der Julianenpark ein häufig frequentiertes Naherholungsgebiet ist, insbesondere für Hundehalterinnen und Hundehalter, bittet die Stadt Leer um erhöhte Aufmerksamkeit während der Dauer der Maßnahme.
Grundsätzlich gilt, dass für die Bekämpfung von Ratten im Stadtgebiet die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Flächen verantwortlich sind. Im aktuellen Fall handelt es sich um städtische Flächen.
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Rattenbekämpfung: Wichtige Informationen und Verhaltensregeln für Eigentümer und Anwohner
Das Auftreten von Ratten stellt für Anwohner und Grundstückseigentümer eine Herausforderung dar, die ein besonnenes und fachkundiges Vorgehen erfordert. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, sind bei der Bekämpfung klare Vorgaben und Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Pflichten und Vorgehensweise bei privatem Befall
Stellen Anwohner auf ihrem privaten Grundstück einen Rattenbefall fest, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Bekämpfung. Mieterinnen und Mieter werden gebeten, sich hierbei umgehend an ihre Vermieter bzw. die Eigentümer der Immobilie zu wenden. Da Ratten keine Grundstücksgrenzen kennen, empfiehlt es sich zudem, die Nachbarschaft zu informieren, um Bekämpfungsmaßnahmen gegebenenfalls koordiniert und somit effizienter durchzuführen.
Wichtig: Die professionelle Bekämpfung sollte ausschließlich durch qualifizierte Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfer mit entsprechendem Sachkundenachweis erfolgen. Nur so ist der Einsatz zugelassener Mittel und Verfahren gewährleistet.
Sicherheitshinweise für Haustierbesitzer
Die aktuell im Stadtgebiet eingesetzten Köderboxen arbeiten mit Wirkstoffen, die die Blutgerinnung unterbinden (Wirkstoff: Bromadiolon). Der Tod der Tiere tritt zeitversetzt nach fünf bis sieben Tagen ein.
Obwohl die Boxen fest verankert, gesichert und gekennzeichnet sind, besteht ein Restrisiko durch sogenannte Sekundärvergiftungen – etwa, wenn Hunde oder Katzen an verendeten oder erkrankten Nagetieren nagen. Tierhalterinnen und Tierhalter sollten in betroffenen Gebieten daher folgende Vorsichtsmaßnahmen treffen:
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Hunde sind an der kurzen Leine zu führen.
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Es ist strikt darauf zu achten, dass das Tier keine Gegenstände oder Kadaver vom Boden aufnimmt.
Symptome und Notfallmaßnahmen: Sollten bei einem Haustier Symptome wie Nasenbluten, Schleimhautblutungen, Blut im Urin oder Stuhl, ausgeprägte Schwäche/Müdigkeit oder Atemnot auftreten, ist umgehend eine Tierarztpraxis aufzusuchen. Weisen Sie dort explizit auf den Wirkstoff Bromadiolon und das benötigte Gegengift Vitamin K1 hin.
Sollten Sie eine beschädigte oder offen liegende Köderbox bemerken, berühren Sie diese keinesfalls. Bitte melden Sie den Fund umgehend dem Fachbetrieb Poppens unter der Telefonnummer 0491/66066.
Prävention: So beugen Sie Rattenbefall vor
Durch gezielte hygienische Maßnahmen lässt sich das Risiko eines Befalls deutlich senken:
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Ordnung: Entfernen Sie Laub, Dickicht, Gerümpel und Unrat; lagern Sie keinen Müll offen.
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Abfallmanagement: Halten Sie Mülltonnen stets fest verschlossen und stellen Sie diese erst kurz vor der Leerung an die Straße.
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Keine Essensreste: Entsorgen Sie keine Speisereste über die Toilette oder den Abfluss. Auf dem Kompost sollten nur pflanzliche, unzubereitete Nahrungsmittelreste landen.
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Futterstellen: Vogelfutterplätze sollten für Ratten unerreichbar und erhöht angebracht sein. Achten Sie auf Sauberkeit am Boden. Haustierfutter muss für Schädlinge unzugänglich gelagert werden.
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Gebäudesicherung: Dichten Sie Zugänge und Durchschlupfmöglichkeiten an Mauern oder Türen ab. Lassen Sie keine Nahrungsmittel auf Terrassen oder Dachböden offen liegen.
Wann ist die Behörde zu informieren?
Die zuständige Behörde sollte kontaktiert werden, wenn:
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Die Rattenpopulation trotz eigener Hygienemaßnahmen sichtbar zunimmt.
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Ein Befall vom Privatgrundstück auf öffentliche Flächen oder Nachbargrundstücke übergreift und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.
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Der Verdacht besteht, dass die Ratten aus der Kanalisation stammen oder bereits öffentliche Flächen betroffen sind.

Gemeinsam aktiv im Julianenpark: Kostenfreier Lauftreff
Bewegung an der frischen Luft verbindet! Jeden Mittwoch um 14:00 Uhr trifft sich eine gesellige Runde am Parkplatz bei Burger King zum gemeinsamen Nordic Walking durch den Julianenpark.
Unter der Leitung von Heilpraktikerin Astrid Frey steht neben dem sportlichen Aspekt vor allem der Austausch in der Gruppe im Vordergrund. Ob mit oder ohne Stöcke, Anfänger oder Fortgeschrittene – jede und jeder ist herzlich willkommen, sich der lockeren Gemeinschaft anzuschließen. Die Teilnahme ist kostenfrei und unverbindlich.
Kommen Sie einfach vorbei und genießen Sie die Bewegung in bester Gesellschaft!
Weitere Infos: Naturheilpraxis Astrid Frey Telefon: 04955 / 9899844 | E‑Mail: info@astridfrey.de
























