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Coronavirus: Neues Maßnahmenpaket

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
- Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt.
- Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.
2. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
3. Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 ‑als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).
4. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
5. Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
6. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio‑, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
7. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
8. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-OfficeLösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
9. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
10. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.
11. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.
12. Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach § 28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.
13. Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht1 für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.
14. Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.
15. Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs- ) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.
16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO Emsland/Papenburg
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Alles Wissenswerte zum Einkauf auf dem Wochenmarkt in Leer

❓ Häufige Fragen zum Wochenmarkt Leer (FAQ)
✅ Wann findet der Wochenmarkt in Leer statt?
Der Wochenmarkt Leer findet zweimal pro Woche statt:
🗓 Mittwochs und samstags
🕗 Jeweils von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr
An Feiertagen kann es zu abweichenden Terminen kommen. Bei Veranstaltungen auf dem Ernst-Reuter-Platz wird der Markt auf den nahegelegenen Mühlenplatz in der Fußgängerzone verlegt.
✅ Wo befindet sich der Wochenmarkt Leer?
📍 Der Markt findet auf dem zentral gelegenen Ernst-Reuter-Platz in 26789 Leer (Ostfriesland) statt – direkt zwischen Fußgängerzone und Freizeithafen.
Diese Lage ist besonders günstig für Besucher, die den Marktbesuch mit einem Stadtbummel oder Einkauf verbinden möchten.
✅ Welche Produkte werden auf dem Leeraner Wochenmarkt angeboten?
Der Markt steht für regionale Frische, Nachhaltigkeit und Vielfalt. Zum Angebot gehören:
-
🥕 Obst und Gemüse
-
🧀 Käse, Brot, Honig
-
🐟 Frischer Fisch und Fleischprodukte
-
💐 Blumen, Pflanzen, Floristik
-
🪴 Dekoartikel, Wohnaccessoires und Non-Food-Waren
Viele Produkte stammen direkt von Erzeugern aus der Region.
✅ Gibt es Parkmöglichkeiten am Wochenmarkt?
Ja! Besonders komfortabel:
🚲 Radfahrer können kostenfrei direkt am Ernst-Reuter-Platz parken.
🚗 Für Autofahrer stehen in der Umgebung der Innenstadt Parkhäuser und öffentliche Parkflächen zur Verfügung.
✅ Ist der Wochenmarkt Leer auch für Touristen interessant?
Absolut! Der Markt ist ein beliebtes Ziel für Gäste aus ganz Ostfriesland und darüber hinaus. Städte wie Westoverledingen oder Emden sind nur wenige Kilometer entfernt. Der Marktbesuch lässt sich hervorragend mit einem Spaziergang durch die historische Altstadt von Leer verbinden.
✅ Gibt es den Wochenmarkt Leer das ganze Jahr über?
🗓 Ja, der Wochenmarkt Leer ist ein Ganzjahresmarkt. Er findet bei nahezu jedem Wetter statt und bietet auch im Winter ein angepasstes, saisonales Sortiment.
🔍 Der Wochenmarkt Leer – Antworten auf alle Fragen
Mit seinen festen Öffnungszeiten, seiner zentralen Lage und dem breiten Sortiment an frischen Produkten ist der Wochenmarkt Leer ein echtes Highlight in Ostfriesland. Ob Einheimischer oder Urlaubsgast – wer Qualität, Regionalität und Atmosphäre sucht, ist hier genau richtig.

Mittwochs von 7:00 bis 14:00 Uhr
Samstags von 7:00 bis 14:00 Uhr
In dieser Zeit verwandelt sich der Ernst-Reuter-Platz mitten in der Leeraner Innenstadt in einen lebendigen Treffpunkt für Genießer, Frische-Fans und Marktfreunde.
Egal ob für den schnellen Einkauf vor der Arbeit oder den entspannten Wochenendeinkauf: Die frühen Öffnungszeiten bieten viel Flexibilität.

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Nach Konzeptanpassung: Zweirad Erlenborn führt Standort weiter, Focko’s Bikeschmiede fokussiert sich auf Remels

Theo’s Bikeschmiede wird wieder Zweirad Erlenborn
Moormerland – Zum Jahresbeginn 2025 übernahm Focko Lay, Inhaber von „Focko’s Bikeschmiede“ in Remels, das Fahrradgeschäft von Theo Erlenborn in Moormerland. Ziel war es, den Standort als Werkstattstützpunkt mit reduziertem Verkaufsangebot weiterzuführen und den Hauptverkauf über den größeren Betrieb in Remels abzuwickeln.
Das ursprüngliche Konzept sah vor, dass Kundinnen und Kunden ihre Räder weiterhin in Moormerland warten lassen können, während der Fahrrad- und E‑Bike-Verkauf zentral in Remels stattfinden sollte. Das Geschäft in Remels bietet dafür deutlich mehr Fläche und eine ruhigere Umgebung für Probefahrten – insbesondere mit E‑Bikes.
Nach einigen Monaten wurde jedoch deutlich, dass der Standort Moormerland unter den neuen Bedingungen nicht die erwartete Kundenresonanz zeigte. Viele Stammkunden verbanden das Geschäft stark mit dem bisherigen Inhaber Theo Erlenborn. Zudem war eine dauerhafte persönliche Präsenz von Focko Lay in beiden Geschäften organisatorisch nicht realisierbar.
Daraufhin wurde gemeinsam mit der Familie Erlenborn entschieden, das Geschäft in Moormerland wieder in deren Hände zu übergeben. Seit dem 1. April 2025 führt Sven Erlenborn, gelernter Zweiradmechaniker, das Unternehmen unter dem bekannten Namen Zweirad Erlenborn weiter. Die Werkstatt bleibt bestehen, das Verkaufsangebot wird angepasst. Theo und Rosi Erlenborn unterstützen ihren Sohn im Hintergrund.
Focko Lay zieht sich damit aus dem Standort Moormerland zurück und konzentriert sich wieder vollständig auf seinen Hauptbetrieb in Remels. Die Zusammenarbeit wurde in gegenseitigem Einvernehmen beendet.
Für Moormerland bedeutet das: Der Standort bleibt erhalten, das Geschäft bleibt in Familienhand, und die Kunden behalten ihren vertrauten Ansprechpartner vor Ort.
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Hörgeräte Ostfriesland: Klangvoll, smart, stilvoll – das neue Active IX von Signia

Wenn das Hörgerät zum Lifestyle-Statement wird
Mit dem neuen Active IX von Signia verschwimmen die Grenzen zwischen Technik, Stil und Lebensqualität
Stellen Sie sich vor: Sie sitzen mit Freunden im Café, laufen im Park oder sind mitten im Job-Alltag – und hören jedes Wort, jede Nuance, jedes Detail. Kein lästiges Nachfragen, kein Gefühl des Abgeschnittenseins. Einfach mittendrin, klar verbunden – mit dem Leben. Genau dieses Lebensgefühl verspricht das neue Active IX von Signia: Ein Hörgerät, das aussieht wie ein trendiger Earbud – und klingt wie die Zukunft.
Active IX – Hörgeräte neu definiert
„Das sind nicht einfach Hörgeräte“, sagt Hörakustikermeisterin Kerstin Wilken, „sondern eine völlig neue Generation: eine Fusion aus Premium-Hörtechnik und stylischem Earbud-Design.“
Mit dem Active IX reagiert Signia auf einen Wandel: Weg vom klassischen, oft stigmatisierten Hörsystem – hin zu einem modischen, selbstbewussten Accessoire, das zum aktiven Alltag passt. Für Menschen, die ihr Leben lieben und den Klang dazu nicht missen wollen.
So smart wie Ihre Earbuds – nur intelligenter
Ob zum Telefonieren, Musikhören oder Fernsehen: Earbuds sind aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken. Der Trend ist klar – Bluetooth-In-Ears liegen vorn, stylisch, kompakt und mobil.
Active IX greift diesen Lifestyle auf, geht aber noch einen Schritt weiter: Dank modernster Technologie mit Multi Beamformer und der leistungsstarken Signia IX Chip-Plattform ermöglicht es brillante Sprachverarbeitung – selbst in geräuschvollen Umgebungen oder größeren Gruppen. Kurz: Sie hören genau das, was Sie hören wollen. Klar, präzise, komfortabel.
Das mobile Ladeetui sorgt dafür, dass Sie den ganzen Tag über mit Energie versorgt sind – unterwegs, im Büro oder auf Reisen.
Klang trifft Charakter
Und natürlich darf auch der Stil nicht zu kurz kommen: Active IX ist in sechs modernen Farben erhältlich und fügt sich damit perfekt in jedes Outfit und jeden Lebensstil ein. Ob sportlich, elegant oder casual – das Hörgerät wird zum Ausdruck Ihrer Persönlichkeit.
Jetzt testen – ganz unverbindlich
Sie möchten sich selbst überzeugen? Dann testen Sie das Signia Active IX kostenlos bei Ihrem Hörakustiker. Erleben Sie, wie modernes Hören heute aussieht – und vor allem: wie gut es sich anfühlt.
Denn gutes Hören ist kein Kompromiss mehr. Es ist ein Lifestyle.


Inh. Kerstin Wilken
Oldenburger Str. 9 — 26835 Hesel
Tel. oder WhatsApp: 04950 7753900
E‑Mail: info@wilken-hoerakustik.de
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Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 — 16:00 Uhr
Dienstag: 08:30 — 16:00 Uhr
Mittwoch: Hausbesuche
Donnerstag: 08:30 — 16:00 Uhr
Freitag: 08:30 — 12:30 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Jeden letzten Werktag im Monat aus betriebsorganisatorischen Gründen geschlossen.