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Coronavirus: Neues Maßnahmenpaket
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
- Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
- Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt.
- Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig
1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.
2. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
3. Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 ‑als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren (Schutzwoche).
4. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.
5. Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
6. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio‑, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
7. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.
8. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-OfficeLösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
9. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
10. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen.
11. Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.
12. Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach § 28a Abs. 2 InfSchG spätestens erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche überschritten wird.
13. Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland abzusehen. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht1 für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine Beendigung der Quarantäne nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde.
14. Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern. Für die von der Schließung betroffenen Unternehmen soll es Abschlagszahlungen ähnlich wie bei den außerordentlichen Wirtschaftshilfen geben. Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden. Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.
15. Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19 Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs- ) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.
16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen.
Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO Emsland/Papenburg
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Prävention und Schutz: Das Emsland wird offiziell FSME-Risikogebiet
Zeckenbiss: So schützen Sie sich in der Ferienzeit richtig
Die Urlaubszeit steht vor der Tür, die Temperaturen steigen und es zieht uns nach draußen. Doch mit der Wärme werden auch Zecken im Grünen aktiv. Ob beim Wandern, Camping oder dem einfachen Spaziergang mit dem Hund – ein Zeckenbiss ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch gesundheitliche Risiken wie FSME oder Borreliose bergen.
Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi betont: „Hat die Zecke zugestochen, sollte man sie schnell entfernen.“ Während Borreliose-Bakterien oft erst nach einigen Stunden übertragen werden, gelangen FSME-Viren sofort beim Stich in die Blutbahn.
FSME-Risikogebiete: Das Emsland und Celle im Fokus
Früher galt die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) vor allem als Problem in Süddeutschland. Mittlerweile hat sich die Lage verändert. In Niedersachsen wurden bereits zwei Landkreise offiziell zu Risikogebieten erklärt:
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Landkreis Emsland
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Landkreis Celle
Wer in diesen Regionen lebt oder dort Urlaub plant, sollte eine FSME-Impfung in Erwägung ziehen. Die Fallzahlen in Niedersachsen schwankten zuletzt zwischen 7 (2021) und 13 Fällen (2024).
Borreliose und FSME: Die Unterschiede
| Merkmal | FSME | Borreliose |
| Erreger | Virus | Bakterium |
| Übertragung | Sofort beim Stich | Meist nach 12–24 Stunden Saugzeit |
| Symptome | Grippeähnlich, Fieber, Entzündung der Hirnhäute möglich | Wanderröte (ringförmig), Gelenkschmerzen |
| Schutz/Therapie | Impfung verfügbar, keine ursächliche Heilung | Keine Impfung, Behandlung mit Antibiotika |
Wichtiger Hinweis: Die sogenannte Wanderröte bei Borreliose ist eine münzgroße Rötung, die sich ringförmig um den Zeckenbiss ausbreitet. Sollten Sie dieses Symptom bemerken, suchen Sie umgehend einen Arzt auf.
Prävention: So vermeiden Sie einen Zeckenbiss
Um das Risiko von vornherein zu minimieren, rät Dr. Masyar Monazahian vom Landesgesundheitsamt (NLGA) zu einfachen, aber effektiven Maßnahmen:
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Die richtige Kleidung: Tragen Sie im Unterholz festes Schuhwerk sowie lange Hosen und Oberteile. Auf heller Kleidung lassen sich die dunklen Zecken viel leichter entdecken, bevor sie die Haut erreichen.
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Repellentien nutzen: Insektenschutzmittel können Zecken für einige Stunden abwehren.
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Körper absuchen: Nach jedem Aufenthalt in der Natur sollten Sie sich und Ihre Kinder gründlich absuchen. Zecken lieben warme, dünne Hautstellen wie:
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Kniekehlen
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Achselhöhlen
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Hals und Kopfbereich
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Schrittbereich
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Vorsorge ist der beste Reiseschutz
Ein Zeckenbiss sollte niemals unterschätzt werden, ist aber kein Grund zur Panik. Wer informiert ist, sich passend kleidet und gegebenenfalls den Impfschutz mit dem Hausarzt abklärt, kann die Ferienzeit unbeschwert genießen. Gerade bei Reisen in östliche oder südöstliche Nachbarländer ist eine erhöhte Aufmerksamkeit ratsam, da dort viele Zecken infiziert sind.
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Haushalte gesucht: 90 Euro Prämie für digitale Ausgabenerfassung
Haushaltbefragung 2026: Digitale Kassenbon-Erfassung und 90 Euro Prämie
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) geht neue Wege bei der Erfassung privater Haushaltsausgaben. Im Rahmen der „Laufenden Wirtschaftsrechnungen“ (LWR) 2026 wird erstmals eine innovative Scan-Funktion in einer speziellen App angeboten. Teilnehmende Haushalte können ihre Kassenzettel von Supermärkten, Discountern und Drogerien nun einfach fotografieren oder hochladen. Die App erkennt Artikel sowie Preise automatisch und ordnet sie den passenden Kategorien zu, was die Dokumentation erheblich beschleunigt.
Wer kann teilnehmen?
Die Befragung richtet sich an ein breites Spektrum der Bevölkerung, um ein repräsentatives Bild der Lebenshaltungskosten in Deutschland und der EU zu erhalten. Besonders gesucht werden aktuell:
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Haushalte mit volljährigen Kindern
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Mehrgenerationenhaushalte und Wohngemeinschaften
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Paare mit minderjährigen Kindern
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Haushalte von Nichterwerbstätigen
Eine wichtige Neuerung: Erstmals können auch Haushalte von Selbstständigen und Freiberuflern teilnehmen, sofern die Haupteinkommensperson dieser Tätigkeit nachgeht. Erfasst werden dabei ausschließlich die privaten Finanzen.
Ablauf und Belohnung
Die teilnehmenden Haushalte dokumentieren einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben sowie Angaben zur Wohnsituation und Ausstattung. Dies kann wahlweise digital per App oder klassisch in Papierform erfolgen. Als Anerkennung für die vollständige und gewissenhafte Mitwirkung zahlt das Landesamt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 90 Euro.
Neben der Prämie bietet die Teilnahme den Bürgern die Chance, einen präzisen Überblick über die eigenen Lebenshaltungskosten zu gewinnen. Die gewonnenen Daten sind zudem eine wichtige Grundlage für wirtschaftliche und soziale Planungen auf nationaler und europäischer Ebene.
Anmeldung und Information
Interessierte können sich direkt online unter www.lwr.de/teilnahme bewerben. Weitere Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Hauptseite www.lwr.de oder über die Website des Landesamtes für Statistik Niedersachsen verfügbar. Für telefonische Rückfragen steht das Team unter der Nummer 0511/9898–1433 zur Verfügung.
Haushaltbefragung mit App-Scan: 90 Euro Prämie für Teilnehmer
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen sucht Haushalte für eine freiwillige Befragung zu Einnahmen und Ausgaben. Dank einer neuen Scan-Funktion lassen sich Kassenzettel jetzt ganz einfach per App erfassen. Die Teilnahme wird mit einer attraktiven Prämie belohnt, wobei erstmals auch Selbstständige und Freiberufler mitmachen können.
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Dein Move in die Medienwelt: Werde Creator & Blogger beim LeserECHO!
Du bist in Ostfriesland, im Emsland oder den angrenzenden Landkreisen zu Hause und hast die Leidenschaft, etwas zu bewegen? Wir vom LeserECHO-Verlag suchen keine klassischen Angestellten, sondern Gesichter und Stimmen für unsere Region. Mit unserem Projekt „Crossmedia 3.0“ geben wir dir die Plattform, die du brauchst.
Dein Setup bei uns:
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Eigener Channel: Du bekommst dein eigenes Stadt- oder Gemeindeportal und informierst deine Community über das, was wirklich abgeht.
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Front-Row-Access: Wir regeln für dich die Akkreditierungen. Egal ob Event, Sport oder Politik – du bist live dabei, wo andere nur zuschauen.
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WhatsApp: 0160 9339 4636
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Sonder-Energieministerkonferenz: Turbo für die Energiewende gefordert!
Krise auf dem Energiemarkt: Niedersachsen beruft Sonder-Energieministerkonferenz ein
Die Kombination aus dem andauernden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und dem Iran-Krieg führt aktuell zu einer massiven Zuspitzung auf den internationalen Energiemärkten. Steigende Spritpreise und eine spürbare „fossile Inflation“ belasten Bürgerinnen, Bürger, Kommunen und Unternehmen gleichermaßen. Vor diesem Hintergrund hat Niedersachsens Energieminister Christian Meyer in seiner Funktion als Vorsitzender der Energieministerkonferenz (EnMK) für Freitag, den 27. März 2026, zu einer Sondersitzung nach Berlin geladen.
Kritik am Bund: Forderung nach konsequentem Handeln
Niedersachsen kritisiert die aktuelle Strategie von Bundeswirtschaftsministerin Reiche deutlich. Das bloße Monitoring der Preise und die Einrichtung von Task-Forces reichen angesichts der Rekordgewinne der Mineralölkonzerne nicht aus. Minister Meyer fordert stattdessen entschlossene Maßnahmen:
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Abschöpfung von Übergewinnen: Die über die Rohöl- und Gaspreise hinausgehenden Extraprofite der Konzerne sollen eingezogen werden.
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Direkte Entlastung: Diese Mittel sollen vollständig an die Bevölkerung zurückgegeben werden – etwa durch eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer um zwei Cent. Dies würde einen Durchschnittshaushalt um ca. 100 Euro pro Jahr entlasten.
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Regulierungsbedarf: Die bisherige Regelung, Benzinpreise nur einmal täglich anheben zu dürfen, wird als unzureichende Scheinlösung bewertet.
Der „Ausbauturbo“ als Antwort auf fossile Abhängigkeiten
Ein zentraler Schwerpunkt der Sonderkonferenz ist der Erhalt und die Beschleunigung der Energiewende. Meyer warnt davor, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zugunsten fossiler Brückentechnologien wie LNG-Gas aus den USA auszubremsen.
„Wind, Sonne und Biogas sind nicht nur kostengünstig, sondern machen uns auch unabhängig von internationalen Entwicklungen. Die Antwort auf die internationale Lage bedeutet, teure fossile Abhängigkeiten zu beenden und die Energiewende nicht zu stoppen, sondern zu beschleunigen.“
Besonders für Niedersachsen steht viel auf dem Spiel: Mit einer Rekordzahl von 807 genehmigten Windkraftanlagen im Jahr 2025 ist das Land Vorreiter. Ein Stopp des Netzausbaus, der Speicherförderung oder des Wasserstoffhochlaufs würde laut Ministerium massive wirtschaftliche Schäden verursachen und Investitionen in „Ruinen“ verwandeln.
Ablauf und Ziele der Konferenz
Am 27. März kommen die Energieminister der Länder in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin zusammen. Der geplante Ablauf sieht vor:
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Input aus der Praxis: Vertreter der Energiewirtschaft und der Branche der Erneuerbaren Energien schildern die aktuelle Lage.
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Bericht der Bundesregierung: Ministerin Reiche ist geladen, um über geplante Maßnahmen gegen Preistreiberei und für die Fortführung der Wärmewende und Elektromobilität zu berichten.
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Beratung & Forderungskatalog: Die Länder wollen eine klare Positionierung des Bundes zur Krisenresilienz und Unabhängigkeit durch heimische Energieträger erzwingen.
Die Ergebnisse der Sonderkonferenz werden am späten Nachmittag des 27. März im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
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