Politik
Entlastungspaket gegen steigende Energiepreise auf den Weg gebracht
Entlastungspaket gegen steigende Energiepreise auf den Weg gebracht
Zum Entlastungspaket, das heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde, erklärt Julian Pahlke, grüner Bundestagsabgeordneter aus Leer und zuständig für Ostfriesland und das nördliche Emsland:
„Die Kosten für den Lebensunterhalt und fossile Energien sind über die letzten Wochen und Monate stark gestiegen. Um diese Belastungen abzufedern und Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, haben wir Grüne gemeinsam mit SPD und FDP heute ein umfangreiches Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Damit helfen wir denjenigen, die Hilfe am meisten brauchen. Für Haushalte mit wenig Einkommen bedeutet das eine weitere deutliche Erhöhung des Heizkostenzuschlags, ein Kindersofortzuschlag und eine Einmalzahlung für Menschen in der Grundsicherung. Menschen, die ALG II bekommen, sind hiervon ausgenommen, da für sie die Heizkosten sowieso übernommen werden.
Zum Entlastungspaket gehören zudem ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag und Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer, die für Millionen Menschen eine reale Einkommenssteigerung bedeuten. Wer, wie viele Menschen in der Region, weite Strecken zur Arbeit zurücklegen muss, den unterstützen wir zudem mit einer Erhöhung der Pendlerpauschale, die im Laufe dieser Legislatur außerdem sozialer und ökologischer umgestaltet wird.
Allen ist bewusst, dass dieses Paket nur ein erster Schritt sein kann und weitere Entlastungen folgen müssen. Wir Grüne setzen uns in der Ampel-Regierung daher dafür ein, das schon im Koalitionsvertrag vereinbarte Energiegeld vorzuziehen, aus Haushaltsmitteln zu finanzieren und allen Bürgerinnen und Bürger pro Kopf auszuzahlen. Mit dem Energiegeld wollen wir eine sozial gerechte und ökologische Abfederung für höhere Preise schaffen, egal, in welchem Bereich sie auftreten. Schließlich ist es zentral, dass die Hilfen bei den Menschen ankommen und nicht bei den Mineralölkonzernen hängen bleiben. Die Ampel arbeitet kontinuierlich und mit Hochdruck daran, die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Abwehrkräfte gegen die Krisen und gegen hohe Energiekosten zu stärken.“
Das Entlastungspaket im Detail:
· Wer Wohngeld bekommt, studiert oder Azubi ist, erhält einen einmaligen Heizkostenzuschuss. Vor allem Bürger*innen mit weniger Einkommen benötigen angesichts der Vervielfachung der Gaspreise unsere Unterstützung. Wir haben uns daher bereits im Koalitionsvertrag für einen Heizkostenzuschuss stark gemacht, der nun – vor dem Hintergrund der aktuellen Preissprünge – noch einmal anpasst werden konnte, um die immensen Aufschläge für Heizung und Strom abzufedern. Statt der ursprünglich geplanten 135 Euro wird es nun 270 Euro für Wohngeldempfänger*innen, Studierende mit Bafög-Berechtigung und die Empfänger*innen der Berufsausbildungsbeihilfe geben. Davon profitieren über zwei Millionen Menschen ganz direkt.
· Der Kindersofortzuschlag kommt, und er geht genau an die Familien, die ihn brauchen. Alleinerziehenden, Geringverdienende mit Kindern oder Familien mit mehr als zwei Kindern erhalten ab Juli einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro. Das ist eine dauerhafte und schnelle Hilfe, auf die sich Familien verlassen können. Profitieren werden davon rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland. Der Kinderzuschlag ist ein erster Schritt in Richtung einer echten Kindergrundsicherung und ein echter Neustart in der Familienförderung, die vor allem für Familien mit geringem Einkommen gerechter und einfacher ist.
· Wer eine existenzsichernde Leistung bekommt, erhält eine Einmalzahlung von 100 Euro zur Grundsicherung. Diese ist auch notwendig, um die Mehrausgaben durch steigende Energiepreise und die Pandemie besser aufzufangen. Auch erwerbstätige Menschen, die ihr Einkommen aufstocken müssen, erhalten diese Leistung.
· Die bereits für 2024 beschlossene Erhöhung der Pauschale für Fernpendler*innen wird auf dieses Jahr vorgezogen. Und für die Zukunft ordnen wir sie sozial und ökologisch wirksam um. Damit will die Ampel vor allem Menschen, die weite Strecken zur Arbeit zurücklegen müssen, unterstützen. Das betrifft ganz besonders viele Menschen auf dem Land. Für uns ist es wichtig, dass wir uns im Rahmen des Pakets auch auf eine Neuordnung der Pendlerpauschale noch in dieser Legislatur geeinigt haben, um sie sozial und ökologisch umzugestalten. Für diese Veränderung kämpfen wir Grüne bereits seit vielen Jahren.
· Vom höheren Arbeitnehmerpauschbetrag von 1200 Euro profitieren viele Arbeitnehmer*innen.
· Der Grundfreibetrag der Einkommensteuer wird rückwirkend zum 01.01.2022 angehoben. Hierdurch entlasten wir alle Menschen gerecht, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
Was bereits an Entlastungen beschlossen wurde:
· Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro kommt vielen Geringverdienenden und insbesondere Frauen zugute.
· Die EEG-Umlage wird bereits im Juli gesenkt. Auch die Abschaffung der EEG-Umlage wird um ein halbes Jahr vorgezogen. Wir wollen dafür sorgen, dass die Versorger diese Preissenkung auch zeitnah an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, damit die Entlastung auch dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird.
· Beschäftigte und Unternehmen unterstützen wir durch die Verlängerung der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld.
· Mit einem vierten Corona-Steuergesetz unterstützen wir vor allem Unternehmen durch eine Entlastung von Bürokratie und Abgaben.
Über das Entlastungspaket hinaus setzen wir uns weiter mit aller Kraft für den schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien ein. Nur so werden wir auch mittel- und langfristig die Abhängigkeit von fossiler Energie beenden und die Preise für Energie begrenzen.
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Politik
Nico Bloem: Frontalangriff auf „Lifestyle-Teilzeit“-Debatte
Bloem kritisiert CDU-Vorstöße: „Herber Schlag gegen die Beschäftigten“
WEEENER / HANNOVER – Der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem aus Weener bezieht in der aktuellen Debatte um die Einschränkung der Teilzeitarbeit klar Stellung. In einer scharfen Reaktion auf jüngste Vorschläge aus den Reihen der CDU kritisiert Bloem die Tendenz, Arbeitnehmerrechte systematisch zu schwächen.
Kritik an „Lifestyle“-Vorwürfen
Bloem ordnet die aktuelle Diskussion in eine Reihe von Vorstößen ein, die nach seiner Auffassung den Respekt gegenüber den Arbeitnehmern vermissen lassen. Ob es um die Kritik am Mindestlohn, Forderungen nach längeren Arbeitszeiten oder die Debatte um die telefonische Krankschreibung gehe – die Rhetorik sei besorgniserregend.
Besonders deutlich kritisiert der Abgeordnete die Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz und der Vorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann. Den Vorwurf einer sogenannten „Lifestyle-Teilzeit“ bezeichnet Bloem als realitätsfern:
„Wer einen Teilzeitjob hat, hat in der Regel nicht genug Geld, um seinen Lifestyle in der Freizeit zu finanzieren. Wer das meint, kennt die Realität der Arbeitswelt nicht.“
Fokus auf Kinderbetreuung und Pflege statt Einschränkungen
Für Bloem ist Teilzeit kein Luxus, sondern für die meisten Beschäftigten eine Notwendigkeit, um den Alltag zwischen Beruf, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen zu bewältigen. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach seiner Einschätzung vor allem Frauen treffen und den bestehenden Fachkräftemangel durch einen Rückgang der Beschäftigung weiter verschärfen.
Statt Arbeitnehmerrechte zu beschneiden, fordert der SPD-Politiker Investitionen in die Infrastruktur des Alltags:
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Bessere Kinderbetreuung
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Gesteigerte Familienfreundlichkeit
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Stärkung der Pflege
Schulterschluss mit Arbeitnehmern und Unternehmen
Nico Bloem betont, dass die Menschen, die täglich „ackern“, Wertschätzung statt Misstrauen verdient hätten. Er signalisiert Gesprächsbereitschaft, sofern es um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Job und Alltag geht. Abschließend unterstreicht er sein Engagement für die Region: „Ich stehe an der Seite aller Beschäftigten und Unternehmen und werde mich weiterhin für sie einsetzen, weil ich sehe, was täglich geleistet wird.“
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Politik
Teilzeit nur noch bei „echtem“ Bedarf? Heftiger Streit um CDU-Vorstoß
Streit um „Lifestyle-Teilzeit“: Minister Philippi kritisiert CDU-Vorstoß scharf
Die Debatte um die Arbeitszeitmodelle in Deutschland verschärft sich. Ein Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) in der CDU, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, sorgt für heftigen Gegenwind aus Niedersachsen. Arbeits- und Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) bezeichnet das Vorhaben als „absoluten Irrweg“.
In einem Antrag an den CDU-Bundesparteitag fordert die MIT unter dem Schlagwort „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“, den gesetzlichen Anspruch auf reduzierte Arbeitsstunden zu begrenzen. Ziel des Vorstoßes ist es offenbar, dem Arbeitskräftemangel durch eine höhere Vollzeitquote entgegenzuwirken. Doch für den niedersächsischen Arbeitsminister geht diese Rechnung nicht auf.
Realität an der Lebenswirklichkeit vorbei
„Dieser Vorschlag macht mich fassungslos“, erklärt Dr. Andreas Philippi deutlich. Laut dem Minister ignoriere der Begriff der „Lifestyle-Teilzeit“ die tatsächlichen Lebensrealitäten der Beschäftigten. Statistiken würden belegen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit in den meisten Fällen nicht dem Freizeitvergnügen diene, sondern notwendig sei, um Beruf und „Care-Arbeit“ – also die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen – zu vereinbaren.
Besonders berufstätige Mütter stünden hier im Fokus. Eine Einschränkung des Rechts auf Teilzeit würde nach Ansicht Philippis vor allem Frauen treffen und sie im Zweifelsfall ganz aus dem Berufsleben drängen, anstatt sie zu mehr Arbeitsstunden zu bewegen.
Gefahr für den Arbeitsmarkt
Auch wirtschaftspolitisch sieht der Minister in dem Unions-Vorstoß eine Gefahr. Während die Wirtschaft händeringend nach Personal sucht, könnte eine solche Maßnahme zu einem Rückgang der Gesamtbeschäftigung führen. Anstatt Rechte zu beschneiden, fordert Philippi Investitionen in die Infrastruktur:
„Es ist politisch vielmehr notwendig, dass wir in die Weiterbildung und Qualifizierung der Beschäftigten investieren und die Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung und Pflege verbessern – so kann mehr Vollzeiterwerbstätigkeit gefördert werden.“
Die Debatte zeigt deutlich die gegensätzlichen Positionen: Während Teile der Wirtschaft auf mehr Präsenz setzen wollen, pocht das Arbeitsministerium auf Flexibilität als Grundvoraussetzung für eine moderne Arbeitswelt und die Gleichstellung von Mann und Frau.
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Politik
Offshore-Gewerbesteuer gesichert: Landkreis Leer profitiert von Verordnung
Landesregierung sichert Gewerbesteuer von Offshore-Windparks – auch Landkreis Leer profitiert
Am Montag, 15. Dezember 2025, hat die niedersächsische Landesregierung eine wichtige Änderung der Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten beschlossen. Damit werden die Gewerbesteuereinnahmen der Offshore-Windparks vor der niedersächsischen Nordseeküste dauerhaft den Kommunen zugutekommen. Besonders profitieren davon nicht nur die Stadt Wilhelmshaven, sondern über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) auch andere Regionen wie der Landkreis Leer.
Ab 2026 fließt der wesentliche Teil der Gewerbesteuer aus den Offshore-Windparks zunächst in die Kassen der Stadt Wilhelmshaven. Rund 65 Millionen Euro der Einnahmen werden anschließend über den KFA auf andere niedersächsische Kommunen verteilt. So profitieren auch Kommunen im Binnenland von den Mehreinnahmen, während das Land Niedersachsen und der Bund gemeinsam rund neun Millionen Euro erhalten. Insgesamt verbleiben etwa 36 Millionen Euro im Haushalt von Wilhelmshaven selbst.
Finanzminister Gerald Heere betont: „Wir verhindern, dass viel Geld aus Niedersachsen abfließt und sichern durch diese gut abgewogene Entscheidung Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich dauerhaft für unsere Kommunen ab. Die Landesregierung zeigt damit einmal mehr, dass ihr die Belange der niedersächsischen Kreise, Städte und Gemeinden sehr wichtig sind.“
Hintergrund der Verordnung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2024. Danach darf die Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer für Offshore-Betriebsstätten nur auf eine oder mehrere Gemeinden übertragen werden. Ohne die Änderung hätten die Steuereinnahmen an die Standorte der Betreiber außerhalb Niedersachsens fließen können.
Die Landesregierung plant, die tatsächlichen Auswirkungen auf Wilhelmshaven und die Umverteilung über den KFA regelmäßig zu prüfen. Im kommenden Jahr sollen zudem Gespräche mit betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden stattfinden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Dank der neuen Regelung profitieren somit nicht nur die direkt betroffenen Küstenstädte, sondern auch Kommunen im Binnenland wie der Landkreis Leer, die auf die Mehreinnahmen angewiesen sind, um ihre Infrastruktur und kommunalen Aufgaben zu stärken.
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