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Freizeitcenter Emden: Vielfalt erleben und Spaß für alle Altersgruppen!

Freizeitgestaltung nach eigenen Wünschen — das ist das Motto des Freizeitcenters Emden, einer der größten Anlagen in ganz Ostfriesland. Auf 7.000 m² erwartet Besucher eine breite Palette an Aktivitäten, begleitet von geschulten und motivierten Mitarbeitern in familiärer Atmosphäre.
Vielseitiges Freizeitangebot
Das Freizeitcenter Emden präsentiert eine bunte Auswahl an Unternehmungen für Jung und Alt. Von Soccer über Bubblesoccer bis hin zu Bowling, Indoor Minigolf und Lasertag – hier ist für jeden Geschmack etwas dabei. Besonders für die kleinen Besucher bietet das Okidoki Kinderland eine perfekte Gelegenheit, sich auszutoben und zu spielen.
Kombiangebote für maximales Vergnügen
“Mehr ist mehr!” lautet das Motto des Freizeitcenters Emden, und das spiegelt sich in den Kombiangeboten wider. Von Laserbowling über Okidokigolf bis hin zu Bubblesoccersoccer – das Freizeitcenter Emden überrascht mit einzigartigen Kombinationen. Die Kombiangebote sind von Montag bis Donnerstag buchbar und bieten die Möglichkeit, mehrere Aktivitäten zu einem attraktiven Preis zu kombinieren.
Freizeitpaket Mini
- 1 Stunde Bowling
- 1 Spiel Lasertag
- 1 Runde Minigolf
- Leihgebühr für Schuhe
Preise:
- 2–4 Personen: 24,90 € pro Person
- 5–8 Personen: 20,90 € pro Person
Bowling – Klassiker für Geselligkeit und Sport
Bowling im Freizeitcenter Emden ist der ideale Klassiker, um Sport und Geselligkeit zu vereinen. Die großzügige Anlage mit Bewirtung und gemütlichen Sitzgruppen schafft eine entspannte Atmosphäre für einen lockeren Abend mit Freunden oder Familie. Ob Familienfeier, Betriebsfeier oder Kindergeburtstag – Bowling in Emden bietet geselligen Sport und gemütliche Geselligkeit.
Indoor Minigolf – Moderner Freizeitspaß
Die Indoor Minigolfanlage in Emden verspricht modernen Freizeitspaß auf 750 m². Mit 18 aufwendig gestalteten Themengebieten, echtem Putting Green Golfrasen und zahlreichen Extras bietet sie eine einzigartige Spielerfahrung. Hier steht nicht nur der Wettbewerb im Vordergrund – an der Minigolfbar ist auch für erfrischende Getränke gesorgt.
Fazit
Das Freizeitcenter Emden überzeugt mit einem breiten Spektrum an Aktivitäten für jeden Geschmack und jedes Alter. Ob Bowling, Minigolf oder eine Kombination aus verschiedenen Angeboten – hier ist für jeden etwas dabei. Ein Besuch verspricht nicht nur Spaß und Action, sondern auch eine willkommene Auszeit in entspannter Atmosphäre. Also, auf ins Freizeitcenter Emden und erlebt eine unvergessliche Zeit voller Freizeitspaß!
DATENSCHUTZ UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR GEWINNSPIELE AUF FACEBOOK
Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Facebook steht nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zur Verfügung.
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennen die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der LeserECHO-Verlag behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, anzupassen oder zu beenden.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
GEWINN:
Gewinnermittlung
Der oder die Gewinner/in werden per Zufallsverfahren ausgelost und persönlich benachrichtigt. Eine öffentliche Bekanntmachung wird aus Datenschutzgründen nicht erfolgen.
Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb der vorgegebenen Frist melden, verfällt der Gewinn. Bei der Verlosung von Eintrittskarten verfällt der Gewinn mit Beginn der Veranstaltung. Es wird kein neuer Gewinner ermittelt.
Die Gewinner werden per Zufall ermittelt, jedes Like und jeder Kommentar zählt!
Das Ende vom Gewinnspiel ist auf dem Facebook-Beitrag zu finden.
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Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass im Gewinnfall die Verleger vom LeserECHO die Gewinner benachrichtigen dürfen. Die Gewinner werden über die angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Die Gewinner werden über eine PN via Facebook benachrichtigt. Die Gewinner sollten daher ihre Nachrichten ( Spam) bei ihrem Facebookprofil überprüfen. Die Gewinner werden nicht öffentlich bekannt gegeben, um den neuen Datenschutzbestimmungen Rechnung zu tragen. Alternativ können die Gewinner auch über eine E‑Mail benachrichtigt werden.
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Der LeserECHO-Verlag haftet in keiner Form für mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus der Teilnahme an der Aktion oder der Nichterreichbarkeit des Internet-Servers ergeben, es sei denn, diese sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zurückzuführen, welches von dem LeserECHO-Verlag zu vertreten ist.
Datenschutz
Soweit im Rahmen der Aktion personenbezogene Daten von Teilnehmern erfasst werden, werden diese vom LeserECHO-Verlag ausschließlich zum Zwecke der Durchführung der Aktion erhoben, verarbeitet und genutzt und können dauerhaft auf den Facebookseiten vom LeserECHO-Verlag veröffentlicht werden.
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Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.
Ansprechpartner für das Gewinnspiel:
LeserECHO-Verlag
Ingo Tonsor
Ihrener Str. 182
26810 Westoverledingen
Telefon: 04955 – 1003
E‑Mail: info@leserecho.des
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1, April 2026 — Niedersachsen führt Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ein
Sicherheit im Fokus: Waffen- und Messerverbot in Niedersachsens ÖPNV ab heute Kraft
Seit dem 1. April 2026 gelten in Niedersachsen verschärfte Sicherheitsregeln für alle Fahrgäste: Das Führen von Waffen und Messern in Bussen, Bahnen und an Haltestellen ist ab sofort untersagt.
Um die Sicherheit im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV) nachhaltig zu erhöhen und potenziellen Gefährdungssituationen vorzubeugen, hat das Land Niedersachsen eine umfassende Verbotsregelung erlassen. Diese betrifft nicht nur die Fahrzeuge selbst, sondern auch die gesamte dazugehörige Infrastruktur.
Was genau ist verboten?
Das Verbot bezieht sich auf das zugriffsbereite Führen von Gegenständen. Konkret umfasst dies:
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Waffen im Sinne des Waffengesetzes: Dazu zählen Schusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen, die dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen.
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Messer aller Art: Hier macht die Neuregelung keine Ausnahmen bei der Klingenlänge. Sowohl Taschenmesser als auch Küchen- oder Teppichmesser fallen unter das Verbot.
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Gefährliche Gegenstände: Speziell im Waffengesetz genannte Messer wie Spring- oder Butterflymesser.
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Reizstoffsprühgeräte: Sprays, die gegen Menschen eingesetzt werden können, sind verboten. Wichtig: Ausdrücklich als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Wo gilt die neue Regelung?
Das Verbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlichen Personenverkehr in Niedersachsen. Dies beinhaltet:
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Züge des Nahverkehrs ( z.B. RE, RB, S‑Bahn).
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Stadt- und Straßenbahnen sowie Busse im Linienverkehr.
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Sonderformen wie Anrufsammeltaxis (AST) und Ruftaxis.
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Fährverkehr (Schiffe).
Zusätzlich gilt das Verbot in baulichen Einrichtungen, was bedeutet, dass bereits das Betreten von Bahnhofsgebäuden, Bahnsteigen, Haltestellen oder Unterführungen mit den genannten Gegenständen untersagt ist.
Ziel der Maßnahme
Die Landesregierung verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Durch das Verbot sollen Konfliktsituationen bereits im Vorfeld entschärft werden, indem gefährliche Gegenstände gar nicht erst in den sensiblen Bereich des öffentlichen Verkehrs gelangen.
Fahrgäste werden gebeten, ihr Verhalten ab dem heutigen 1. April 2026 entsprechend anzupassen, um Sanktionen zu vermeiden und zu einem sicheren Miteinander beizutragen.
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L 24 in Remels: Fahrbahnsanierung unter Vollsperrung ab Mitte März
L 24: Fahrbahnsanierung in Remels startet am 13. März
Remels/Landkreis Leer – Autofahrer in Remels müssen sich auf eine kurzzeitige Vollsperrung einstellen: Die Sanierung der Landesstraße 24 (Ostertorstraße) beginnt am Freitag, den 13. März 2026. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hat bereits eine Fachfirma mit der Behebung der gravierenden Frostschäden beauftragt.
Kurzes Zeitfenster für die Bauarbeiten
Nach aktueller Planung starten die Arbeiten am 13. März um 13 Uhr. Ziel ist es, die Strecke zwischen der Kreuzung Raiffeisenstraße / Ostertorstraße und der Einmündung Remelser-Kanal-Weg bereits am Sonntagabend, den 15. März, wieder vollständig für den Verkehr freizugeben. Dieser straffe Zeitplan steht jedoch unter dem Vorbehalt einer stabilen Wetterlage.
Vollsperrung aus Gründen des Arbeitsschutzes
Aufgrund geltender Arbeitsschutzbestimmungen ist eine Durchführung der Sanierung nur unter Vollsperrung möglich. Für Anwohner und den lokalen Verkehr gibt es jedoch wichtige Ausnahmeregelungen:
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Erreichbarkeit: Die Wohngebiete im Umfeld der Baustelle bleiben weiterhin erreichbar.
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Radfahrer und Fußgänger: Diesen Gruppen wird es ermöglicht, den Baustellenbereich während der gesamten Zeit zu passieren.
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Schülerverkehr: Der Schulbusverkehr kann bis Freitagnachmittag planmäßig erfolgen.
Ende der massiven Geschwindigkeitsbegrenzung
Die Sanierung ist eine direkte Reaktion auf den harten Winter, dessen Frost-Tau-Wechsel die Fahrbahn erheblich beschädigt hatten. Seit Mitte Februar gilt dort aus Sicherheitsgründen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von lediglich 10 km/h. Mit Abschluss der Baumaßnahme am Sonntagabend soll diese Beschränkung aufgehoben und das reguläre Tempo von 50 km/h wieder zugelassen werden.
Beitragsbild: Symbolfoto ( KI )
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Trunkenheitsfahrt und Widerstand: Vater und Sohn in Wildeshausen gestellt
Polizeieinsatz in Wildeshausen: Trunkenheitsfahrt endet mit Widerstand
In der Nacht zum Sonntag, den 01.03.2026, kam es in Wildeshausen nach einer gemeldeten Trunkenheitsfahrt zu einem turbulenten Polizeieinsatz, in dessen Verlauf sich ein Jugendlicher massiv gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzte.
Der Ausgangspunkt: Auffälliges Fahrverhalten
Der Vorfall nahm seinen Anfang am Sonnabend, den 28.02.2026, gegen 22:10 Uhr. Eine Verkehrsteilnehmerin informierte die Polizei über einen Pkw, der die Delmenhorster Straße auffällig befuhr und dabei beide Fahrstreifen in Anspruch nahm. Aufgrund dieser Meldung konnte der Wagen durch die Beamten schließlich auf der Auffahrt einer Halteranschrift in der Straße „Am Rennplatz“ lokalisiert werden.
Fluchtversuch und Widerstand
Beim Eintreffen der Polizei befand sich der 16-jährige Sohn des Fahrzeughalters auf dem Fahrersitz des Pkw. Der Jugendliche, bei dem später eine Atemalkoholkonzentration von 1,51 Promille festgestellt wurde, versuchte zunächst, sich der polizeilichen Überprüfung durch eine Flucht zu Fuß zu entziehen. Nach einer kurzen Verfolgung gelang es den Beamten, den 16-Jährigen zu stellen. Bei der anschließenden Fixierung leistete der junge Mann vehementen, jedoch erfolglosen Widerstand.
Ermittlungen gegen den Fahrzeughalter
Im Zuge der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass zum Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung nicht der Sohn, sondern dessen 44-jähriger Vater das Fahrzeug geführt hatte. Der Fahrzeughalter konnte in der zugehörigen Wohnung angetroffen werden. Ein bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,1 Promille.
Rechtliche Konsequenzen
Die polizeilichen Maßnahmen umfassten neben der Sicherung von Beweisen auch die Entnahme von Blutproben bei beiden Beteiligten. Zudem wurde der Führerschein des 44-jährigen Vaters beschlagnahmt. Die rechtlichen Folgen für die Beteiligten sind wie folgt:
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Gegen den 16-jährigen Sohn: Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen der Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
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Gegen den 44-jährigen Vater: Er muss sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
























