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Freizeitcenter Emden: Vielfalt erleben und Spaß für alle Altersgruppen!


Freizeitgestaltung nach eigenen Wünschen — das ist das Motto des Freizeitcenters Emden, einer der größten Anlagen in ganz Ostfriesland. Auf 7.000 m² erwartet Besucher eine breite Palette an Aktivitäten, begleitet von geschulten und motivierten Mitarbeitern in familiärer Atmosphäre.
Vielseitiges Freizeitangebot
Das Freizeitcenter Emden präsentiert eine bunte Auswahl an Unternehmungen für Jung und Alt. Von Soccer über Bubblesoccer bis hin zu Bowling, Indoor Minigolf und Lasertag – hier ist für jeden Geschmack etwas dabei. Besonders für die kleinen Besucher bietet das Okidoki Kinderland eine perfekte Gelegenheit, sich auszutoben und zu spielen.
Kombiangebote für maximales Vergnügen
“Mehr ist mehr!” lautet das Motto des Freizeitcenters Emden, und das spiegelt sich in den Kombiangeboten wider. Von Laserbowling über Okidokigolf bis hin zu Bubblesoccersoccer – das Freizeitcenter Emden überrascht mit einzigartigen Kombinationen. Die Kombiangebote sind von Montag bis Donnerstag buchbar und bieten die Möglichkeit, mehrere Aktivitäten zu einem attraktiven Preis zu kombinieren.
Freizeitpaket Mini
- 1 Stunde Bowling
- 1 Spiel Lasertag
- 1 Runde Minigolf
- Leihgebühr für Schuhe
Preise:
- 2–4 Personen: 24,90 € pro Person
- 5–8 Personen: 20,90 € pro Person
Bowling – Klassiker für Geselligkeit und Sport
Bowling im Freizeitcenter Emden ist der ideale Klassiker, um Sport und Geselligkeit zu vereinen. Die großzügige Anlage mit Bewirtung und gemütlichen Sitzgruppen schafft eine entspannte Atmosphäre für einen lockeren Abend mit Freunden oder Familie. Ob Familienfeier, Betriebsfeier oder Kindergeburtstag – Bowling in Emden bietet geselligen Sport und gemütliche Geselligkeit.
Indoor Minigolf – Moderner Freizeitspaß
Die Indoor Minigolfanlage in Emden verspricht modernen Freizeitspaß auf 750 m². Mit 18 aufwendig gestalteten Themengebieten, echtem Putting Green Golfrasen und zahlreichen Extras bietet sie eine einzigartige Spielerfahrung. Hier steht nicht nur der Wettbewerb im Vordergrund – an der Minigolfbar ist auch für erfrischende Getränke gesorgt.
Fazit
Das Freizeitcenter Emden überzeugt mit einem breiten Spektrum an Aktivitäten für jeden Geschmack und jedes Alter. Ob Bowling, Minigolf oder eine Kombination aus verschiedenen Angeboten – hier ist für jeden etwas dabei. Ein Besuch verspricht nicht nur Spaß und Action, sondern auch eine willkommene Auszeit in entspannter Atmosphäre. Also, auf ins Freizeitcenter Emden und erlebt eine unvergessliche Zeit voller Freizeitspaß!
DATENSCHUTZ UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR GEWINNSPIELE AUF FACEBOOK
Die Aktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Facebook steht nicht als Ansprechpartner für das Gewinnspiel zur Verfügung.
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennen die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an. Der LeserECHO-Verlag behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu ändern, anzupassen oder zu beenden.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
GEWINN:
Gewinnermittlung
Der oder die Gewinner/in werden per Zufallsverfahren ausgelost und persönlich benachrichtigt. Eine öffentliche Bekanntmachung wird aus Datenschutzgründen nicht erfolgen.
Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb der vorgegebenen Frist melden, verfällt der Gewinn. Bei der Verlosung von Eintrittskarten verfällt der Gewinn mit Beginn der Veranstaltung. Es wird kein neuer Gewinner ermittelt.
Die Gewinner werden per Zufall ermittelt, jedes Like und jeder Kommentar zählt!
Das Ende vom Gewinnspiel ist auf dem Facebook-Beitrag zu finden.
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Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass im Gewinnfall die Verleger vom LeserECHO die Gewinner benachrichtigen dürfen. Die Gewinner werden über die angegebenen Kontaktdaten benachrichtigt. Die Gewinner werden über eine PN via Facebook benachrichtigt. Die Gewinner sollten daher ihre Nachrichten ( Spam) bei ihrem Facebookprofil überprüfen. Die Gewinner werden nicht öffentlich bekannt gegeben, um den neuen Datenschutzbestimmungen Rechnung zu tragen. Alternativ können die Gewinner auch über eine E‑Mail benachrichtigt werden.
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Ausschluss des Rechtsweges
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht.
Ansprechpartner für das Gewinnspiel:
LeserECHO-Verlag
Ingo Tonsor
Ihrener Str. 182
26810 Westoverledingen
Telefon: 04955 – 1003
E‑Mail: info@leserecho.des

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Tourismus-Förderung in Niedersachsen: Jetzt Anträge stellen!

Radtouristen genießen die Fähre von Ditzum nach Petkum und erkunden die idyllische Landschaft Ostfrieslands – ein schönes Beispiel für nachhaltigen Tourismus. (Bild: privat)
Tourismus-Förderung in Niedersachsen: Anträge noch bis Ende Oktober möglich
Ostfriesland/Hannover – Kommunen, Vereine, Verbände sowie Marketing- und Tourismusorganisationen haben noch bis zum 31. Oktober die Gelegenheit, Förderanträge beim Land Niedersachsen für innovative touristische Projekte einzureichen. Darauf weist der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) hin. Besonders gute Chancen bestehen für Konzepte, die auf digitale Transformation, Nachhaltigkeit und neue, kreative Angebote setzen.
„Das Land stellt hierfür eine Million Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dieser Förderung wollen wir nicht nur den Tourismus direkt stärken, sondern auch die gesamte Wertschöpfungskette in der Region fördern“, erklärt Bloem.
Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor
In Niedersachsen hängen laut Bloem rund 330.000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt am Tourismus. Mit über 46 Millionen Übernachtungen im Jahr 2024 zeigt sich die enorme Beliebtheit des Landes bei in- und ausländischen Gästen. Besonders im Landkreis Leer wächst die Bedeutung des Tourismus stetig.
„Wir wissen, dass die Branche vor großen Herausforderungen steht: Gäste erwarten zunehmend digitale Services, legen großen Wert auf nachhaltige Angebote und suchen nach innovativen Reiseerlebnissen“, so Bloem. Die Richtlinie zur Förderung touristischer Projekte ist ein zentraler Baustein, um diesen Erwartungen gerecht zu werden.
Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Fokus
Die Weiterentwicklung der Richtlinie ist Teil eines landesweiten Strategieprozesses, der die Branche enger vernetzen und langfristig stärken soll. Ziel ist eine „Allianz für den Tourismus“, die innovative Ideen und nachhaltige Konzepte systematisch unterstützt.
„Schon in der Anfangsphase haben Akteure höhere Fördersätze sowie eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Digitalisierung gefordert. Diese Hinweise wurden sorgfältig aufgenommen und fließen nun in die Umsetzung ein“, erklärt Bloem.
Weitere Informationen und Antragstellung
Alle wichtigen Details zur Richtlinie und zur Antragstellung finden Interessierte auf der Webseite der NBank:
www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Touristische-Projekte.html#aufeinenblick
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Erfolgreicher Abschluss am Klinikum Leer: 14 neue Pflegefachkräfte starten ins Berufsleben

Strahlende Gesichter: Die Absolventinnen und Absolventen des BIG feiern ihren erfolgreichen Abschluss zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.
14 neue Pflegefachkräfte bestehen ihr Examen am BIG in Leer
Leer/Ostfriesland, 19. September 2025 – Freude und Stolz am Berufsbildungsinstitut Gesundheit (BIG) des Klinikums Leer: 14 Auszubildende haben erfolgreich ihre dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann abgeschlossen. Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung nahmen die Absolventinnen und Absolventen ihre Urkunden entgegen.
Drei Jahre lang haben die frisch Examinierten Theorie und Praxis miteinander verbunden, Erfahrungen in verschiedenen Einrichtungen gesammelt und sich intensiv auf die anspruchsvollen Prüfungen vorbereitet. Mit ihrem Abschluss stehen ihnen nun vielfältige berufliche Möglichkeiten offen – von der Arbeit im Krankenhaus über Alten- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu ambulanten Diensten.
„Wir gratulieren unseren Absolventinnen und Absolventen herzlich und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute“, betonte Susanne Weiss, Institutsleitung des BIG. „Mit ihrem Fachwissen und ihrem Engagement leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in unserer Region.“
Die frisch examinierten Pflegefachkräfte sind:
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Kaylee Christina Helena Arnoldus (Erika Pahl – Haus am Schwalbenweg)
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Rojda Bayrak (Borromäus Hospital Leer)
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Ayesha Bibi (Borromäus Hospital Leer)
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Sarah-Michél Gerdes (Borromäus Hospital Leer)
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Justin Habineza (Klinikum Leer)
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Matthanja Kooijman (Klinikum Leer)
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Amelie Sophie Luckfiel (Eben-Eser Pflege Moormerland)
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Danny Meyer (Klinikum Leer)
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Alicia Nagel (Klinikum Leer)
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Hannah Lea Pestel (Borromäus Hospital Leer)
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Melina Rettke (Klinikum Leer)
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Diego Fernando Roa Betancourt (Seniorenwohnanlage Heisfelde)
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Philipp Peter Werner Rosenau (Borromäus Hospital Leer)
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Isabel Wiedenstried (Eben-Eser Pflege Moormerland)
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Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse

Foto: Marc Mittfeld @LeserECHO Emden
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 22.08.2025
Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse
Nach dem Dachstuhlbrand in der Klunderburgstraße in Emden am 15.08. gibt es erste Ermittlungsergebnisse.
Nach der Brandortuntersuchung durch die Brandermittler und Brandgutachter am Dienstag ist davon auszugehen, dass der Brand am Dachstuhl des Mehrfamilienhauses durch die dortigen Dachbauarbeiten entstanden ist.
Die Ermittlungen laufen derzeit wegen fahrlässiger Brandstiftung.
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Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung & Haftpflichtversicherung: Wer braucht was?
Ob Mieter, Vermieter oder Eigentümer – rund um das Thema Wohnen spielen verschiedene Versicherungen eine wichtige Rolle. Doch oft herrscht Verwirrung: Welche Versicherung ist wofür zuständig? Und wer sollte sie abschließen?
1. Wohngebäudeversicherung
Was sie abdeckt:
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst – also Dach, Wände, Fenster, fest eingebaute Elemente wie Heizungen oder Einbauküchen. Versichert sind in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und optional auch Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben).
Wer braucht sie:
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Eigentümer von selbstbewohnten Häusern: Unverzichtbar, um das eigene Vermögen zu schützen.
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Vermieter: Pflicht, um das vermietete Gebäude abzusichern. Die Kosten können teilweise über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
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Mieter: Brauchen keine Wohngebäudeversicherung – sie haben kein Eigentum am Gebäude.
2. Hausratversicherung
Was sie abdeckt:
Die Hausratversicherung schützt den gesamten beweglichen Besitz innerhalb der Wohnung bzw. des Hauses: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck, Teppiche usw. Versichert sind z. B. Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm.
Wer braucht sie:
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Mieter: Sehr wichtig, da die Wohngebäudeversicherung des Vermieters nicht für das Inventar des Mieters aufkommt.
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Eigentümer (selbst bewohnte Immobilie): Sinnvoll, um den eigenen Hausrat abzusichern.
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Vermieter: Normalerweise nicht erforderlich, da die Einrichtung der Mieter nicht zu ihrem Besitz zählt. Ausnahme: Wenn die Wohnung möbliert vermietet wird.
3. Haftpflichtversicherung
Was sie abdeckt:
Eine private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn man einem Dritten einen Schaden zufügt – egal ob Sach‑, Personen- oder Vermögensschaden.
Zusätzlich gibt es spezielle Varianten:
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Deckt Risiken ab, die aus dem Besitz eines Grundstücks oder Hauses entstehen (z. B. wenn jemand auf einem vereisten Gehweg vor dem Haus stürzt).
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Bauherrenhaftpflicht: Für Eigentümer, die ein Haus bauen oder umbauen.
Wer braucht sie:
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Mieter: Sollten eine private Haftpflichtversicherung haben – z. B. wenn durch Unachtsamkeit ein Wasserschaden in der Wohnung entsteht, der auch Nachbarwohnungen betrifft.
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Eigentümer: Private Haftpflichtversicherung + ggf. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
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Vermieter: Unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, da sie für Schäden auf ihrem Grundstück haften.
Heidi Noormann
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