Wirtschaft
MEYER und FASSMER übernehmen Schiffbau-Weltmarke
Familiengeführte Werften beschließen gemeinsame Übernahme von NEPTUN SHIP DESIGN in Rostock
Die MEYER Gruppe und das Unternehmen FASSMER beschließen den gemeinsamen Kauf des renommierten Schiffbau-Ingenieurbüros NEPTUN SHIP DESIGN in Rostock mit rund 100 Mitarbeitern. Das Unternehmen mit mehr als 30 Jahren Erfahrung und Kunden auf der ganzen Welt soll weiterhin eigenständig und in der bisherigen Struktur operieren. Zur Stärkung des Ingenieurbüros sollen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Damit kann NEPTUN SHIP DESIGN auch künftig weltweit Kunden mit seinem anerkannt hohen Know-how bedienen, während gleichzeitig Projekte für die zwei deutschen Werftengruppen umgesetzt werden. MEYER und FASSMER stärken damit ihre Ausrichtung auf Entwicklung und Bau hochkomplexer Spezialschiffe, auf die sich der künftige Markt für Schiffsneubauten konzentrieren wird.
Damit engagieren sich zwei erfolgreiche deutsche Spezialwerften, die in siebter und fünfter Generation als Familienunternehmen geführt werden, für den Erhalt qualifizierter Schiffbau-Arbeitsplätze in Deutschland. Eine Zustimmung des Kartellamts für die Übernahme steht noch aus.
„Wir stärken mit unserem Engagement bei der NEPTUN WERFT, MEYER NEPTUN Engineering und nun bei NEPTUN SHIP DESIGN unseren Standort Rostock. Für uns ist dieses Engagement ein klares Bekenntnis zu diesem Standort.“, sagt Bernard Meyer, Geschäftsführer der MEYER WERFT.
„Die Herstellung technisch komplexer Spezialschiffe ist sehr konstruktionsintensiv und erfordert viel Erfahrung. Mit NEPTUN SHIP DESIGN gewinnen wir einen Partner, der uns bereits in den vergangenen Jahren, beispielhaft auch bei dem Neubau der mit LNG betriebenen „ATAIR“, mit viel Kompetenz unterstützt hat. Der Spezialschiffbau wird auch künftig in Deutschland und Europa den Neubaumarkt dominieren. Wir sehen daher viel Potential in dieser Zusammenarbeit“, ergänzt Harald Fassmer, geschäftsführender Gesellschafter bei FASSMER.
„Ich bin sehr froh, dass wir zwei renommierte deutsche Unternehmen gefunden haben, die die Arbeitsplätze bei NEPTUN SHIP DESIGN erhalten und das Unternehmen weiterentwickeln wollen“, sagt Dr. Christoph Morgen, Insolvenzverwalter der MV Werften.
Weiterer Rückenwind für Nachhaltigkeitsstrategie
Die MEYER Gruppe und FASSMER bauen damit ihre Kooperation weiter aus. Beide Werften entwickeln und bauen bis 2026 das neue deutsche Forschungsschiff METEOR IV. „An diesem Projekt wird auch NEPTUN SHIP DESIGN einen maßgeblichen Anteil haben und damit eine neue langfristige Perspektive erhalten. Zusätzlich planen wir, neue Ingenieure einzustellen. Diese Kooperation unterstützt uns dabei, unsere ambitionierten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Alle drei Unternehmen engagieren sich schon seit vielen Jahren dafür. Nun verleihen wir diesen Aktivitäten gemeinsam weiteren Rückenwind und können unsere Lösungen für eine nachhaltige Schifffahrt auch außerhalb unserer Werftengruppen anbieten.“, sagt Malte Poelmann, Chief Technology Officer der MEYER Gruppe.
Besonders erfreulich ist, dass sich auch die langjährigen Geschäftsführer des Ingenieurbüros wieder als Gesellschafter engagieren werden. Unter der Geschäftsführung von Helge Sell, Stephan Merkel und Roland Gräber blickt NEPTUN SHIP DESIGN auf eine mehr als 30-jährige Geschichte zurück. In dieser Zeit hat NEPTUN SHIP DESIGN viele erfolgreiche Projekte, auch mit der NEPTUN WERFT und FASSMER, realisiert. Zuletzt war das Unternehmen Teil der insolventen MV Werften.
„Diese Kombination von Kontinuität, neuen Impulsen sowie konkreten Aufträgen von MEYER und FASSMER und weiteren deutschen Werften verleiht NEPTUN SHIP DESIGN positive Zukunftsaussichten.“, sagt Helge Sell, Geschäftsführer von NEPTUN SHIP DESIGN.
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Industrie in Niedersachsen: Auftragseingänge im September 2026 rückläufig – Nachfrage steigt gegenüber August um 27 Prozent
Industrie in Niedersachsen: Auftragseingänge im September 2026 gegenüber Vorjahr um 2 Prozent gesunken
Nachfrage nach niedersächsischen Industriegütern legt gegenüber August deutlich zu – Bestellungen steigen um 27 Prozent. Besonders stark fällt der Rückgang bei Verbrauchsgütern aus. Chemische Erzeugnisse und sonstiger Fahrzeugbau verzeichnen dagegen deutliche Zuwächse.
HANNOVER. Die Nachfrage nach Industriegütern aus Niedersachsen hat sich im September 2026 im Vergleich zum Vorjahresmonat leicht abgeschwächt. Wie das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) in seiner Pressemitteilung vom 6. November 2026 mitteilt, lagen die preisbereinigten Auftragseingänge der niedersächsischen Industrie um 2 Prozent unter dem Niveau von September 2025.
Dabei entwickelten sich die Bestellungen aus dem In- und Ausland unterschiedlich stark. Während die Inlandsbestellungen um 1 Prozent zurückgingen, verringerte sich die Nachfrage aus dem Ausland um 3 Prozent.
Besonders deutlich fiel der Rückgang bei den Verbrauchsgütern aus. Hier gingen die Bestellungen gegenüber dem Vorjahresmonat um 23 Prozent zurück. Auch die Nachfrage nach Investitionsgütern entwickelte sich rückläufig und verzeichnete ein Minus von 4 Prozent.
Chemische Industrie und Fahrzeugbau mit deutlichen Nachfragezuwächsen
In den umsatzstärksten niedersächsischen Industriebranchen zeigte sich im September 2026 ein unterschiedliches Bild. Einige Wirtschaftszweige konnten ihre Auftragseingänge gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich steigern.
Besonders positiv entwickelte sich die Herstellung von chemischen Erzeugnissen. Hier nahm die Nachfrage um 18 Prozent zu. Auch der sonstige Fahrzeugbau verzeichnete ein deutliches Plus von 17 Prozent.
Andere wichtige Industriezweige mussten dagegen Rückgänge hinnehmen. Bei der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen sanken die Auftragseingänge um 5 Prozent. Im Maschinenbau fiel das Minus mit 12 Prozent noch deutlicher aus.
Auftragseingänge steigen gegenüber August um 27 Prozent
Deutlich positiver fällt der Vergleich mit dem unmittelbaren Vormonat aus. Gegenüber August 2026 erhöhte sich die Gesamtnachfrage nach niedersächsischen Industriegütern im September preisbereinigt um 27 Prozent.
Dabei legten sowohl die Bestellungen aus dem Inland als auch die Nachfrage aus dem Ausland kräftig zu. Die Inlandsbestellungen stiegen um 25 Prozent, während die Auslandsbestellungen sogar um 29 Prozent zunahmen.
Auch bei den einzelnen Gütergruppen gab es deutliche Zuwächse. Die Nachfrage nach Vorleistungsgütern erhöhte sich gegenüber August um 16 Prozent. Besonders stark fiel die Entwicklung bei den Investitionsgütern aus: Hier stiegen die Auftragseingänge um 36 Prozent.
Industrieentwicklung zeigt unterschiedliche Signale
Die aktuellen Zahlen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen zeigen eine unterschiedliche Entwicklung der niedersächsischen Industrie. Während die Auftragseingänge im Jahresvergleich leicht zurückgingen und insbesondere Verbrauchsgüter deutliche Verluste verzeichneten, gab es gegenüber August 2026 einen kräftigen Anstieg.
Vor allem die Zuwächse bei den chemischen Erzeugnissen und im sonstigen Fahrzeugbau sowie das deutliche Plus bei den Investitionsgütern im Monatsvergleich setzen positive Akzente.
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN), Pressemitteilung Nr. 109 vom 6. November 2026.
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Inflation in Niedersachsen steigt im September 2026 auf 3,3 Prozent
Inflation in Niedersachsen steigt im September 2026 auf 3,3 Prozent
Hannover – Die Verbraucherpreise in Niedersachsen sind im September 2026 deutlich gestiegen. Nach vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) lag die Inflationsrate bei 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Damit erreichte die Teuerungsrate den höchsten Stand seit Dezember 2023, als sie bei 3,7 Prozent lag.
Bereits im August 2026 hatte die Inflationsrate in Niedersachsen bei 2,9 Prozent gelegen. Damit ist die Inflationsrate nun den dritten Monat in Folge gestiegen. Gegenüber August 2026 erhöhten sich die Verbraucherpreise im September um 0,6 Prozent.
Energiepreise steigen deutlich
Besonders stark verteuerten sich die Energiepreise. Sie lagen im September 2026 insgesamt 14,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats und trugen damit wesentlich zur allgemeinen Teuerung bei.
Vor allem die Kraftstoffpreise stiegen deutlich:
- Kraftstoffe insgesamt: +36,8 Prozent
- Diesel: +51,1 Prozent
- Superbenzin: +32,8 Prozent
- leichtes Heizöl: +75,7 Prozent
- feste Brennstoffe: +12,1 Prozent
Bei der Haushaltsenergie insgesamt blieb das Preisniveau mit 0,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat unverändert.
Günstiger als im September 2025 waren dagegen Erdgas ohne Betriebskosten (-6,9 Prozent), Fernwärme (-6,6 Prozent) und Strom (-3,7 Prozent).
Ohne die Preise für Heizöl und Kraftstoffe stieg der Gesamtindex gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,9 Prozent.
Nahrungsmittelpreise steigen nur leicht
Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im September 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat lediglich um 0,3 Prozent. Damit entwickelten sie sich deutlich schwächer als die Verbraucherpreise insgesamt.
Bei einzelnen Lebensmitteln gab es allerdings deutliche Preissteigerungen. Besonders stark verteuerten sich:
- Eier: +13,3 Prozent
- Fische und Fischfilets: +6,7 Prozent
- Rind- und Kalbfleisch: +5,9 Prozent
- Zucker: +5,5 Prozent
Auch Gemüse wurde insgesamt teurer. Hier lag der Preisanstieg bei 7,0 Prozent. Besonders deutlich waren die Veränderungen bei Gurken (+22,1 Prozent), Kopf- und Eisbergsalat (+18,1 Prozent), Tomaten (+15,1 Prozent) und Kartoffeln (+10,1 Prozent).
Es gab jedoch auch Lebensmittel, die günstiger wurden. Die Preise für Butter sanken um 27,3 Prozent, Milch wurde 8,8 Prozent günstiger. Die Preise für Kaffee und Ähnliches gingen um 4,8 Prozent zurück.
Die sogenannte Kerninflation, bei der Nahrungsmittel und Energie nicht berücksichtigt werden, lag im September 2026 bei 2,5 Prozent.
Dienstleistungen bleiben vergleichsweise teuer
Auch die Preise für Dienstleistungen lagen weiterhin deutlich über dem Vorjahresniveau. Dienstleistungen ohne Nettokaltmieten verteuerten sich im September 2026 um 3,2 Prozent.
Bei Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen lag der Anstieg bei insgesamt 3,7 Prozent. Dabei erhöhten sich die Preise für Gaststättendienstleistungen um 3,9 Prozent, während Übernachtungen um 3,3 Prozent teurer wurden.
Besonders deutlich stiegen außerdem die Preise für:
- Wartung und Reparatur von Fahrzeugen: +6,6 Prozent
- Dienstleistungen sozialer Einrichtungen: +5,6 Prozent
- Personen- und Güterbeförderung: +4,7 Prozent
Der Gesamtindex für Dienstleistungen stieg gegenüber September 2025 um 2,9 Prozent.
Wohnungsnebenkosten steigen um 5,2 Prozent
Auch beim Wohnen zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. Die Nettokaltmieten einschließlich Wohnungsnebenkosten lagen im September 2026 insgesamt 2,4 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Die reinen Nettokaltmieten stiegen dabei moderat um 1,9 Prozent. Deutlich stärker erhöhten sich dagegen die Wohnungsnebenkosten, die um 5,2 Prozent zulegten.
Unter anderem stiegen die Kosten für:
- Müllabfuhr: +5,4 Prozent
- Abwasserentsorgung: +3,9 Prozent
- Wasserversorgung: +3,7 Prozent
Damit zeigt die aktuelle Statistik ein gemischtes Bild: Während die Preise für Nahrungsmittel insgesamt nur leicht zulegten und beispielsweise Butter und Milch deutlich günstiger wurden, sorgten insbesondere Energie und Kraftstoffe für einen starken Anstieg der Inflationsrate in Niedersachsen.
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 097 vom 30.09.2026
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Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro
Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro: So hoch ist die Lohnuntergrenze 2026
Der gesetzliche Mindestlohn ist 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Zum 1. Januar 2027 folgt bereits die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro. Auch die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs wurden angepasst. Mehr als sechs Millionen Beschäftigte profitieren von den Änderungen.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Damit wurde die Lohnuntergrenze erneut angehoben. Gleichzeitig stieg die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro im Monat.
Die Entwicklung ist bereits für das kommende Jahr festgelegt: Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Insgesamt entspricht die zweistufige Erhöhung einer Steigerung von 13,88 Prozent.
Nach Angaben der Bundesregierung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen von den Anpassungen. Dazu gehören Beschäftigte, die bislang weniger als 13,90 Euro brutto pro Stunde verdient haben.
Mindestlohn soll Kaufkraft stärken
Mit der Erhöhung des Mindestlohns soll unter anderem die Kaufkraft der Beschäftigten gestärkt werden. Nach Einschätzung der Bundesregierung kann ein höherer Mindestlohn dazu beitragen, die Binnennachfrage zu stabilisieren. Gleichzeitig soll die höhere Lohnuntergrenze Beschäftigten helfen, aus dem Niedriglohnsektor herauszukommen.
Da Frauen überproportional häufig von niedrigen Löhnen betroffen sind, kann die Mindestlohnerhöhung nach Angaben der Bundesregierung außerdem dazu beitragen, den Lohnabstand zwischen Frauen und Männern zu verringern.
Bundesregierung erwartet keine steigende Arbeitslosigkeit
Trotz der herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Situation erwartet die Bundesregierung durch die Anhebung des Mindestlohns keinen Anstieg der Arbeitslosigkeit.
Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten. Dadurch sollen die zusätzlichen Belastungen für Arbeitgeber abgefedert werden. Nach Angaben der Mindestlohnkommission ist es den Unternehmen in den vergangenen Jahren überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.
Die unabhängige Mindestlohnkommission hatte im Juni 2025 ihre Vorschläge für die zweistufige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt.
Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt die Kommission verschiedene Faktoren. Sie prüft, welcher Mindestlohn einen angemessenen Mindestschutz für Beschäftigte gewährleistet, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und gleichzeitig die Beschäftigung nicht gefährdet.
Darüber hinaus orientiert sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland sowie am Referenzwert der Europäischen Union von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten.
Wer entscheidet über den Mindestlohn?
Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium. Sie besteht aus einem Vorsitz sowie jeweils drei Mitgliedern aus den Reihen der Arbeitgeber und Gewerkschaften. Zusätzlich gehören zwei beratende Mitglieder aus der Wissenschaft dem Gremium an.
Alle zwei Jahre schlägt die Mindestlohnkommission der Bundesregierung eine Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze vor. Zuletzt erfolgte die Empfehlung im Juni 2025.
Die Bundesregierung setzt den Vorschlag anschließend per Verordnung um. Grundlage dafür ist das Mindestlohngesetz.
Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro
Mit dem höheren Mindestlohn wurde auch die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst. Seit dem 1. Januar 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat.
Zum Vergleich: Im Jahr 2025 konnten Minijobber durchschnittlich höchstens 556 Euro brutto im Monat verdienen.
Auch für 2027 steht die nächste Anpassung bereits fest. Mit dem Anstieg des Mindestlohns auf 14,60 Euro erhöht sich die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat.
Die Grenze für geringfügige Beschäftigungen wird seit 2022 dynamisch an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst. Dadurch soll weiterhin eine Wochenarbeitszeit von bis zu zehn Stunden zum jeweils geltenden Mindestlohn möglich sein. Steigt der Stundenlohn, soll die zulässige Arbeitszeit nicht automatisch reduziert werden müssen.
Midijobs: Verdienstgrenze 2026 bei 2.000 Euro
Auch die sogenannte Midijob-Grenze ist mit der Anpassung des Mindestlohns gestiegen.
Als Midijobberin oder Midijobber gilt im Jahr 2026, wer regelmäßig zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro im Monat verdient.
Für Beschäftigte innerhalb dieses Übergangsbereichs gilt ein reduzierter Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Dadurch fällt der eigene Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen geringer aus.
Seit 2015 gibt es den gesetzlichen Mindestlohn
Den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Die Lohnuntergrenze gilt grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Allerdings gibt es gesetzlich festgelegte Ausnahmen. Dazu gehören beispielsweise Auszubildende, Selbstständige und Ehrenamtliche.
Wer überprüfen möchte, wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf den eigenen Verdienst auswirkt, kann den Mindestlohnrechner des Bundesarbeitsministeriums nutzen.
Höhere Löhne können auch Preise beeinflussen
Die Erhöhung des Mindestlohns hat allerdings nicht nur Auswirkungen auf die Einkommen der Beschäftigten. Für Unternehmen bedeutet ein höherer Stundenlohn zugleich steigende Personalkosten. Besonders arbeitsintensive Branchen können davon betroffen sein. Dazu gehören beispielsweise Gastronomie, Schaustellerbetriebe, Kioske, Einzelhandel und Kinos.
Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, auf höhere Lohnkosten zu reagieren. Sie können beispielsweise versuchen, Kosten an anderer Stelle einzusparen, ihre Arbeitsabläufe verändern oder einen Teil der zusätzlichen Kosten über höhere Preise für Waren und Dienstleistungen weiterzugeben. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, hängt von der jeweiligen Branche, dem Unternehmen und der Wettbewerbssituation ab.
Für Verbraucher könnte sich die Entwicklung daher beispielsweise bei Restaurantbesuchen, Veranstaltungen, Eintrittspreisen, Waren oder anderen Dienstleistungen bemerkbar machen. Gerade bei Unternehmen mit einem hohen Anteil an Personalkosten kann der höhere Mindestlohn einen zusätzlichen Kostendruck erzeugen.
In der wirtschaftlichen Diskussion wird in diesem Zusammenhang auch von einer möglichen Lohn-Preis-Spirale gesprochen: Steigende Löhne erhöhen die Kosten der Unternehmen, diese geben einen Teil der höheren Kosten über Preise weiter, wodurch wiederum der Bedarf nach höheren Löhnen steigen kann. Ob eine solche Entwicklung tatsächlich eintritt und wie stark sie ausfällt, hängt allerdings von zahlreichen weiteren Faktoren ab, unter anderem von Produktivität, Nachfrage, Energie- und Materialkosten sowie der allgemeinen Preisentwicklung.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick
- 2025: 12,82 Euro Mindestlohn pro Stunde
- 2026: 13,90 Euro Mindestlohn pro Stunde
- 2027: 14,60 Euro Mindestlohn pro Stunde
- Minijob-Grenze 2025: 556 Euro monatlich
- Minijob-Grenze 2026: 603 Euro monatlich
- Minijob-Grenze 2027: 633 Euro monatlich
- Midijob-Bereich 2026: 603,01 bis 2.000 Euro monatlich
Damit steht bereits heute fest: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 erneut deutlich an. Für Beschäftigte bedeutet das einen höheren gesetzlichen Stundenlohn. Gleichzeitig steigen die Grenzen für geringfügige Beschäftigungen. Für Unternehmen bedeutet die Entwicklung höhere Personalkosten, während für Verbraucher zumindest teilweise höhere Preise bei personalintensiven Waren und Dienstleistungen möglich sind.
Beitragsbild: KI-Symbolfoto
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