Ab sofort auf allen Wertstoffhöfen, auf der Abfallumschlagsanlage Borkum und im Abfallwirtschaftsbetrieb in der Friesenstraße
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Leer hält für die getrennte Sammlung von Brillen, Korken und Handys jetzt neue Sammelcontainer vor. Diese stehen auf allen Wertstoffhöfen, auf der Abfallumschlagsanlage Borkum und im Verwaltungsgebäude in der Friesenstraße in Leer bereit.
Die Korkeiche ist Lieferant für den Rohstoff Kork und wächst in Europa in Korkeichenwäldern in Spanien und Portugal. Diese Wälder bilden artenreiche Habitate, die vergleichbar mit Urwäldern sind und seltenen Tier- und Pflanzenarten eine Heimat bieten. Kork besteht aus der Rinde der Eiche, die man alle neun Jahre abziehen kann, ohne dass der Baum Schaden erleidet.
Kork ist einer der nachhaltigsten Rohstoffe, denn man kann ihn ohne weiteres nach 50 Jahren als Flaschenverschluss noch für die Hausdämmung recyceln, wo er dann noch einmal mehr als 50 Jahre verwendet wird. Leider landen noch immer rund 75 Prozent der Flaschenverschlüsse im Mülleimer und damit in Verbrennungsanlagen – obwohl es Recyclingwerkstätten gibt, die aus Korken Granulat als Grundlage für Dämmmaterial herstellen, so der Abfallwirtschaftsbetrieb.
Die eingesammelten Korken aus dem Landkreis Leer werden an den Naturschutzbund (NABU) übergeben, der eine bundesweite “KORKampagne” ins Leben gerufen hat. In den Winterhuder Werkstätten für behinderte Menschen in Hamburg wird aus den gesammelten Korken ein Dämmgranulat für den ökologischen Hausbau hergestellt. Ein Beitrag, um ökologisch wertvolle Korkbestände zu schonen.
Die Handysammlung ist ebenfalls ein wichtiger Beitrag für den Ressourcenschutz. Handys enthalten viele wertvolle Rohstoffe aus seltenen Erden und werden in einer Aufbereitungsanlage aufgearbeitet. Nach aktuellen Schätzungen lagern in Deutschland noch rund 124 Millionen ausgediente Mobiltelefone in den Schubladen, die recycelt werden können.
Die Brillen werden dem Verein Brillen Weltweit in Koblenz übergeben. Es ist eine Aktion des Deutschen Katholischen Blindenwerks e.V. Dort werden die Brillen von ehrenamtlichen Helfern aufgearbeitet und über “Non-Profit”-Organisationen an bedürftige Menschen weiter gegeben, die sonst kein Geld für eine Sehhilfe haben.
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Die Wertstoffhöfe im Kreisgebiet sind immer freitags ab 13 bis 18 Uhr und samstags ab 8 bis 13 Uhr geöffnet. Der Wertstoffhof in Breinermoor kann montags bis freitags ab 9 bis 12.30 Uhr und ab 13 bis 16.30 Uhr sowie samstags ab 8 bis 13 Uhr angefahren werden.
Die Abfallumschlaganlage Borkum hat immer montags bis freitags ab 8 bis 13 Uhr und 14 bis 16.30 Uhr geöffnet. In der Servicezentrale des Abfallwirtschaftsbetriebes in Leer können die Sachen montags bis donnerstags ab 8 bis 13 Uhr und ab 14 bis 16.30 Uhr sowie freitags ab 8 bis 13 Uhr abgegeben werden.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 92524–23 gerne zur Verfügung.
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„Zu Fuß vom Nordpol in die Antarktis“
ROBBY CLEMENS –
EXTREMLÄUFER UND MOTIVATIONSCOACH
„Meine Kilometer sind die Menschen, denen ich begegnen durfte.“
Aus der Erkenntnis, nach Alkohol- und Nikotinabhängigkeit ein neues
Leben geschenkt bekommen zu haben, erfüllte sich Robby Clemens
einen Traum und 2017 zum größten Abenteuer seines Lebens.
Beginnend am Nordpol führte ihn sein Weg hierbei aus dem Eis der
Arktis und den Gletschern Grönlands in die Wildnis Kanadas. Vorbei
an den Metropolen der Ostküste der USA, in die sengende Hitze
Mittelamerikas sowie den tropischen Klimazonen Südamerikas,
um anschließend nach ca. 22 Monaten im Eis der Antarktis seinen
neuen Lebenstraum voller Dankbarkeit und Demut vollenden zu
können. Im Vortrag erfahren sie faszinierende Bilder und Videos
und eine Vielzahl eindrucksvoller Geschichten über die Hochs und
Tiefs seines Traums vom Nordpol in Richtung Südpol zu laufen.
Emotional und nachdenklich mit einem Schuss Humor erzählt,
sowie durch landestypische musikalische Passagen unterlegt.
Eintritt: 15,50Euro (erm. 12,50 Euro Mitglieder der Volksbank eG Westrhauderfehn)
Eintrittskarten-Bestellung: Schalter der Volksbank eG Westrhauderfehn, telefonisch unter 04952/ 925–111
per E‑Mail unter info@fehntjer-forum.de oder im Ticketshop von Nordwest-Ticket
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Steuer-Turbo für die Digitalisierung: Die 12-Monate-Abschreibung für Computerhardware
In der modernen Arbeitswelt veraltet IT-Hardware schneller als fast jedes andere Wirtschaftsgut. Um der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung zu tragen und Unternehmen steuerlich zu entlasten, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die steuerlichen Spielregeln grundlegend vereinfacht. Was früher über drei Jahre mühsam abgeschrieben werden musste, kann heute bereits im Jahr der Anschaffung voll gewinnmindernd geltend gemacht werden.
Das Ende der Drei-Jahres-Frist
Bis zum Jahr 2021 galt für Computer und Peripheriegeräte eine feste Abschreibungsdauer von drei Jahren. Für Unternehmen bedeutete dies, dass die Kosten für teure Workstations oder Server über 36 Monate verteilt werden mussten.
Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (und der ergänzenden Aktualisierung vom 22. Februar 2022) wurde diese Regelung revolutioniert: Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für digitale Wirtschaftsgüter wurde auf ein Jahr herabgesetzt.
Was genau darf sofort abgeschrieben werden?
Die Regelung umfasst eine breite Palette an Hardware und Software, unabhängig von deren Anschaffungspreis:
Computer: Workstations, Laptops, Tablets und Server.
Peripherie: Monitore, Tastaturen, Mäuse, externe Festplatten und Drucker.
Software: Betriebssysteme sowie Anwendungssoftware (z. B. Grafik- oder Videobearbeitungsprogramme).
Abgrenzung zu Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG)
Häufig wird diese Regelung mit der Sofortabschreibung für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verwechselt. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied:
GWG-Grenze (800 € Netto): Gilt für allgemeine Wirtschaftsgüter (z. B. Büromöbel). Alles bis 800 Euro netto darf sofort abgeschrieben werden.
Digitale Wirtschaftsgüter: Hier spielt der Preis keine Rolle. Auch eine High-End-Workstation für 5.000 Euro kann durch die herabgesetzte Nutzungsdauer von einem Jahr faktisch im Anschaffungsjahr voll abgesetzt werden.
Vorteile für Unternehmen und Verlage
Gerade für Branchen mit hohem IT-Bedarf, wie das Verlagswesen oder Kreativagenturen, bietet dies enorme Liquiditätsvorteile. Die Investition in moderne Technik senkt sofort die Steuerlast des aktuellen Geschäftsjahres, anstatt über Jahre hinweg in kleinen Beträgen den Gewinn zu mindern.
Wichtiger Hinweis: Die Neuregelung ist keine Pflicht, sondern ein Wahlrecht. Unternehmen können theoretisch auch weiterhin über längere Zeiträume abschreiben, falls dies für die Bilanzplanung sinnvoller erscheint.
Quellen und offizielle Dokumente:
Bundesministerium der Finanzen (BMF):Schreiben vom 26.02.2021 (Az. IV C 3 — S 2190/21/10002 :013) zur „Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung“.
BMF-Update vom 22.02.2022: Konkretisierung der Anwendbarkeit und Bestätigung der einjährigen Nutzungsdauer als dauerhafter Standard.
Einkommensteuergesetz (EStG): Ergänzende Regelungen in Verbindung mit § 7 Abs. 1 EStG zur Absetzung für Abnutzung (AfA).
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für die individuelle Anwendung auf Ihren Betrieb wird die Rücksprache mit einem Steuerberater empfohlen.
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Sofortabschreibung für IT: Ein Blick zurück auf die Neuregelung von 2021 (Stand: 2026)
Seit ihrer Einführung im Jahr 2021 ist die Sofortabschreibung für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und ‑verarbeitung die gängige Praxis in deutschen Steuererklärungen. Ein Blick zurück auf das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (BStBl I S. 298) verdeutlicht die Grundlagen dieser Regelung, die auch heute, im Jahr 2026, noch Bestand hat.
Zusammenfassung der Regelung (Stand 2026):
Das BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 (IV C 3 – S 2190/21/10002 :013 – 2021/0231247) hat die steuerliche Nutzungsdauer für eine Vielzahl von IT-Wirtschaftsgütern auf ein Jahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für qualifizierte Computerhardware und Software im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben (oder Werbungskosten im Privatvermögen) abgesetzt werden können. Eine Verteilung der Kosten über mehrere Jahre entfällt in der Regel.
Umfang der Begünstigung:
Computerhardware: Die Regelung umfasst eine breite Palette von Geräten, darunter Desktop-Computer, Notebooks, Tablets, Workstations (auch mobil), Small-Scale-Server, Dockingstations, externe Netzteile sowie Peripheriegeräte (z.B. Monitore, Drucker, Tastaturen, Mäuse, Scanner, externe Festplatten).
Software: Erfasst wird Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und ‑verarbeitung. Dazu zählen Standardanwendungen (z.B. Office-Pakete) ebenso wie individuelle Branchenlösungen (z.B. ERP-Systeme, Warenwirtschaftssoftware).
Voraussetzungen für Hardware:
Die Hardware muss bestimmten Kennzeichnungspflichten der EU-Verordnung Nr. 617/2013 unterliegen.
Bedeutung der Regelung im Jahr 2026:
Die im Jahr 2021 eingeführte Regelung zur Sofortabschreibung von IT-Investitionen hat sich als wirksames Instrument zur Vereinfachung der steuerlichen Geltendmachung von IT-Kosten erwiesen und trägt dem schnellen technologischen Wandel Rechnung. Auch im Jahr 2026 profitieren Unternehmen und Steuerpflichtige von dieser unkomplizierten Möglichkeit, ihre IT-Ausgaben steuerlich geltend zu machen.
Wichtiger Hinweis:
Dies ist ein redaktioneller Artikel, der sich auf das BMF-Schreiben bezieht und stellt keine steuerliche Beratung dar. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater/Ihre Steuerberaterin für eine individuelle Beratung und Prüfung Ihrer steuerlichen Situation.
Entlastung für Resthöfe geplant: Die niedersächsische Landesregierung möchte Kommunen ermöglichen, die Grundsteuerbelastung bei großen, ungenutzten Nebengebäuden (über 300 qm) in Härtefällen zu senken. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Grundsteuergesetzes wurde nun auf den Weg gebracht. Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.
Landesregierung schafft neue Möglichkeit für kommunale Entlastungen bei ungewöhnlich hoher Grundsteuerbelastung
Die niedersächsische Landesregierung will Kommunen künftig mehr Spielraum geben, um in besonderen Einzelfällen eine teilweise oder vollständige Entlastung bei der Grundsteuer zu ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes wurde am Dienstag auf den Weg in den Landtag gebracht. Ziel ist es, stark belastende Ausnahmekonstellationen abzufedern, die im Zuge der Grundsteuerreform sichtbar geworden sind.
Kommunen erhalten Entscheidungsspielraum bei Härtefällen
Mit der geplanten Regelung sollen Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, auf Grundlage der örtlichen Gegebenheiten über sogenannte Härtefälle zu entscheiden. Dabei geht es ausdrücklich um Einzelfälle mit ungewöhnlich hoher Belastungswirkung. Die Landesregierung betont, dass das grundsätzliche System der reformierten Grundsteuer nicht verändert werden soll.
Nach Angaben der Landesregierung wurde der Entwurf zuvor mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Gleichzeitig wurde darauf geachtet, den zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Kommunen möglichst gering zu halten und die Fallgruppen klar einzugrenzen.
Hintergrund: Belastungsverschiebungen durch neue Berechnungsmodelle
Im Zuge der Grundsteuerreform, die in Niedersachsen auf einem Flächen-Lage-Modell basiert, haben sich in einzelnen Konstellationen unerwartet hohe Steuerbelastungen ergeben. Diese gelten nach Einschätzung der Landesregierung als nicht beabsichtigt und sollen nun über ein kommunales Erlassinstrument abgefedert werden.
Die geplante Änderung sieht daher kein generelles Abweichen vom System vor, sondern eine gezielte Korrekturmöglichkeit für besonders belastende Ausnahmen.
Resthöfe als erste definierte Fallgruppe
Eine zentrale Gruppe betrifft sogenannte Resthöfe. Gemeint sind ehemalige landwirtschaftliche Betriebe, bei denen größere Nebengebäude dauerhaft ungenutzt sind. Voraussetzung ist, dass die ungenutzte Nutzfläche mehr als 300 Quadratmeter umfasst und keine tatsächliche Nutzung mehr erfolgt.
Durch diese Begrenzung sollen insbesondere Einzelfälle mit erheblicher wirtschaftlicher Belastung erfasst werden, ohne eine Vielzahl kleinerer Fälle in das Verfahren einzubeziehen.
Ungenutzte große Grundstücke im Fokus
Eine weitere Fallgruppe betrifft unbebaute Grundstücke mit einer Fläche von mehr als 3.000 Quadratmetern, die dauerhaft nicht genutzt werden. Ausgenommen sind Flächen, die zu land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gehören und damit unter die Grundsteuer A fallen.
Auch hier soll die Regelung nur in klar abgegrenzten Ausnahmefällen greifen, in denen eine erhebliche Belastungswirkung vorliegt.
Sportflächen mit gemeinnütziger Nutzung
Als dritte Fallgruppe sind Grundstücke vorgesehen, die für sportliche Zwecke an gemeinnützige Organisationen verpachtet werden. Kommunen können in diesen Fällen einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer gewähren, sofern dies der Förderung des Sports im Gemeindegebiet dient.
Antragsverfahren und Fristen geregelt
Ein Antrag auf Erlass muss bis zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. Für das Jahr 2025 gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2026. Bleiben die tatsächlichen Verhältnisse unverändert, ist kein erneuter Antrag erforderlich.
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Finanzministerium verweist auf gezielte Entlastungswirkung
Finanzminister Gerald Heere betonte den Ausgleich zwischen Entlastung und Verwaltungspraktikabilität. „Wir schaffen mit der vorgeschlagenen Änderung des Grundsteuergesetzes die Voraussetzung für eine wirksame Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Sportvereinen in besonderen Härtefällen. Zugleich haben wir sehr sorgfältig darauf geachtet, die Fälle so konkret einzugrenzen, dass den Gemeinden kein zu hoher zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht“, so Heere.
Einordnung und Ausblick der Reform
Die umfassende Evaluation der niedersächsischen Grundsteuerreform ist für Ende 2027 vorgesehen. Erst dann sollen systematische Auswertungen zu möglichen Belastungsverschiebungen vorliegen. Die nun vorgesehene Änderung greift jedoch bereits vorab in bekannten Problemkonstellationen, um frühzeitig Abhilfe zu schaffen.
„Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.“
Anzeige Jutta Modersitzki-Pastoor, Fachanwältin für Familienrecht, Notarin
Dieses Beitragsbild wurde von der LeserECHO-Redaktion mithilfe von KI erstellt und dient als Symbolbild zur Veranschaulichung des Themas.
Kampf gegen Queerfeindlichkeit: Niedersachsen startet neue Meldestelle
Ein wichtiger Meilenstein für den Schutz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt: Ab heute nimmt in Niedersachsen die erste zivilgesellschaftliche Melde- und Informationsstelle Queerfeindlichkeit (MIQ) offiziell ihren Betrieb auf. Betrieben vom Queeren Netzwerk Niedersachsen e.V. (QNN), macht das neue Onlineportal diskriminierende Vorfälle sichtbar und erfasst diese systematisch.
Bisher blieben viele queerfeindliche Handlungen unter dem Radar der Behörden, da sie häufig nicht zur Anzeige gebracht werden. Die MIQ schließt diese Lücke und dokumentiert anonym, wo und in welcher Form Menschen aufgrund ihrer Identität oder Orientierung angefeindet werden.
Sicherer Raum für Betroffene: Anonym melden
Das Angebot richtet sich an Menschen aus ganz Niedersachsen. Vorfälle können niedrigschwellig gemeldet werden:
Online-Formular: Direkt über das Webportal.
Meldehandy: Für persönliche oder telefonische Meldungen.
Breites Spektrum: Erfasst werden digitale Diskriminierung (Hate Speech) bis hin zu physischer Gewalt im öffentlichen Raum.
Dabei stehen Datenschutz und Anonymität an erster Stelle, um die Hürden für Betroffene so gering wie möglich zu halten. Ergänzend zur Dokumentation bietet die MIQ eine Verweisberatung an, um Hilfesuchende an spezialisierte Fachstellen weiterzuvermitteln.
Politisches Signal für Demokratie und Werte
Gefördert wird das Projekt durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Sozialminister Dr. Andreas Philippi betont die Relevanz:
„Die steigende Zahl queerfeindlicher Angriffe ist ein Alarmzeichen. Wenn Menschen aufgrund ihrer Identität angegriffen werden, betrifft das unser aller Werteverständnis. Die Arbeit der MIQ ist entscheidend, um gezielt mit Präventionsmaßnahmen reagieren zu können.“
Datenlage als Basis für wirksame Prävention
Für Lisa Kühn, Vorständin beim QNN, ist das geschaffene Lagebild die Voraussetzung für Veränderungen: „Nur mit validen Daten können wirksame Präventionsmaßnahmen entwickelt werden.“ Die Auswertung der Meldungen hilft dabei, Muster und gesellschaftliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
Zusätzlich veröffentlicht die MIQ eine anonymisierte Chronik. Diese Einblicke sollen die Vielfalt queerfeindlicher Erfahrungen öffentlich machen und das gesellschaftliche Bewusstsein schärfen.
Kontakt und weitere Informationen
Betroffene und Zeugen können Vorfälle ab sofort melden:
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