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Niederlande stoppen ihre Gaslieferungen. Erdgasumstellung auf H‑Gas ist gestartet.
Erdgasumstellung auf H‑Gas ist gestartet
- Gasmonteure besuchen alle Verbraucher mit Erdgasanschluss, um Gasgeräte anzupassen.
- Großprojekt dauert noch bis 2027 und sichert Gasversorgung der Region.
- Rund 98 Prozent aller Geräte sind anpassbar.
- Nur nach der Umrüstung können Geräte auch das aus LNG gewonnene Erdgas verbrennen.
Die Niederlande müssen die Lieferungen ihres L‑Erdgases nach Deutschland, Belgien und Frankreich bereits in wenigen Jahren beenden. Daher erhielt EWE Netz einen gesetzlichen Bundesauftrag, den Nordwesten Deutschlands auf H‑Erdgas umzustellen. Das H‑Erdgas stammt aus einem Nordverbund, zum Beispiel aus Norwegen und Großbritannien. Bei den zwei Gassorten liegt der Unterschied im Energiegehalt: H‑Gas setzt bei der Verbrennung mehr Energie frei als das niederländische L‑Gas, daran muss EWE Netz auch nahezu alle Erdgasgeräte manuell anpassen.
In den nächsten Jahren erhalten alle Erdgasverbraucher in Ostfriesland mindestens zwei Besuche von EWE Netz — unabhängig davon, bei welchem Gaslieferanten sie letztlich ihre Gasrechnung bezahlen. Gestartet ist das Projekt jetzt in den Gemeinden Uplengen und Jümme, danach geht es in Ostfriesland weiter. Die Besuchstermine versendet EWE Netz immer einige Wochen zuvor auf dem Postwege, per Einschreiben.
Das geschieht bei den Besuchen
Bei dem ersten Besuch stehen zwei Fragen im Vordergrund: Zum einen welche Erdgasgeräte setzen die Kunden in ihrem Gebäude überhaupt ein? Betroffen sind alle Geräte, die mit Erdgas betrieben werden, zum Beispiel Herde, Heizungen oder erdgasbetriebene Waschmaschinen, Trockner oder Geschirrspüler. Ausgenommen sind Geräte, die zum Beispiel mit Flaschen- beziehungsweise Flüssig- oder Propangas betrieben werden. Gasbetriebene PKW müssen auch nicht umgerüstet werden. Zum anderen klären die Monteure vor Ort, ob die Kundengeräte das H‑Gas möglichst sauber und vor allem sicher verbrennen können. „Daher setzen wir an den Geräten immer eine wichtige Sicherheitsprüfung um und nehmen jeweils Daten vom Typenschild der Geräte auf, viel mehr geschieht während dieses ersten Besuchs noch nicht“, erklärt Jens Witthus, Sprecher des Projekts bei EWE Netz.
Sehr hohe Komplexität
Die Informationen vom Typenschild gleicht EWE Netz mit einer Datenbank ab, die vom „Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.“ (DVGW) geführt wird. Die Geräte-Hersteller hinterlegen hier insbesondere drei Informationen: Ist das vom Kunden eingesetzte Modell überhaupt an H‑Gas anpassbar? Wie kann es angepasst werden? Und zu welchem Zeitpunkt sollte EWE Netz das Gerät anpassen?
„Wenn notwendig, bestellen wir für jeden Kunden und jedes seiner Geräte einen individuellen Umrüstsatz für das H‑Gas“, so Witthus weiter. Und genau das macht das Projekt zu einer wahren Mammutaufgabe: Denn im Nordwesten nutzen Verbraucher nicht nur über 700.000 Erdgasgeräte aus verschiedenen Jahrzehnten. Die Geräte unterscheiden sich auch in weit über 22.000 Varianten. „Und nahezu jede Variante braucht eventuell eine individuelle Umrüstung. Hinzu kommen dann ja noch die unterschiedlichsten Reparatur- und Wartungszustände, daher müssen wir jedes Gerät persönlich prüfen“, ergänzt Witthus.
98 Prozent sind anpassbar
Über 200.000 Erdgasgeräte konnte EWE Netz bereits an das H‑Gas anpassen. „Mit der hier gemachten Erfahrung können wir sagen, dass sich insgesamt rund 98 Prozent aller Kundengeräte an das H‑Gas anpassen lassen“, berichtet Witthus. EWE Netz rechnet damit, diesen Wert auch in Ostfriesland erreichen zu können. „Sollte eine Heizung zum Beispiel heute 20–25 Jahre alt sein, muss man sich der Eigentümer in der Regel keine Sorgen machen“, beruhigt Witthus und ergänzt: „Auch bei noch älteren Markengeräten gelingt es meistens, diese an das H‑Gas anzupassen.“
Wenn sich ein Gerät doch einmal nicht mehr anpassen lässt, dann liegt es meistens daran, dass es den Geräte-Hersteller heute nicht mehr gibt und dieser daher kein Umrüstmaterial mehr liefern kann. In Einzelfällen haben die Hersteller auch den Support für bestimmte Geräte aufgegeben, auch dieses betrifft in der Regel nur sehr alte Geräte. Aber auch dann kann EWE Netz häufig kein Material mehr erhalten. Technische Probleme während des Umrüstens gab es laut Witthus unterdessen bislang nahezu ausschließlich bei alten Heizungen, die noch nie oder zu selten durch einen Fachbetrieb gewartet wurden. „Regelmäßige Wartungen der Heizungen unterstützen eine reibungslose Umrüstung auf das H‑Gas, sie sparen aber auch deutlich Erdgas und verlängern die Lebenszeit der Geräte.“
Keine Rechnungen
Grundsätzlich entstehen Kunden durch das Projekt keine direkten Kosten. Daher versendet EWE Netz weder für die Service-Besuche noch für das Material Rechnungen. Und die Gasmonteure verlangen vor Ort niemals Geld von Kunden. Eine Ausnahme gibt es bei den Service-Besuchen aber: Falls die Monteure vor Ort feststellen, dass ein Gerät eine Reparatur braucht oder gewartet werden muss, beauftragt der Eigentümer dafür wie gewohnt einen Fachbetrieb seiner Wahl und bezahlt ihn.
Erdgasgeräte und LNG
Nahezu alle Erdgasgeräte, die das Unternehmen bei Privatkunden derzeit auf das H‑Erdgas umrüstet, sollten anschließend auch das aus LNG gewonnene Erdgas zuverlässig verbrennen können. Die noch auf L‑Erdgas eingestellten Geräte können das in der Regel nicht. Denn LNG ist H‑Erdgas, das aus außereuropäischen Herkunftsländern stammt. Es wird bei einer Temperatur von ca. ‑161 °C flüssig – also zu LNG (Liquefied Natural Gas bzw. Flüssigerdgas) und lässt sich dann auch per Schiff transportieren. Für das Einspeisen in Gas-Pipelines wird LNG wieder in einen gasförmigen Zustand gebracht.
Um die Gasversorgung des Nordwestens darüber hinaus weiter zu sichern, plant EWE Netz parallel ein zweites Großprojekt: Das Unternehmen wird in Rekordzeit eine rund 70 Kilometer lange Pipeline vom Raum Sande (Friesland) zu den EWE-Gasspeichern in Ostfriesland bauen, um das Netz für die Aufnahme großer Mengen von in Wilhelmshaven anlandendem LNG vorzubereiten. Bereits 2023 soll diese Pipeline in Betrieb gehen. Perspektivisch hat die Leitung auch das Potential, eine der wichtigsten Hauptverkehrsadern für den Transport von per Schiff importiertem grünen Wasserstoff zu werden.
Schutzmaßnahmen gegen Trickbetrüger
Bei den Besuchen beachtet das Unternehmen nach wie vor die Vorgaben des Robert Koch-Instituts zum Schutz vor dem Corona-Virus. Zusätzlich entwickelte EWE Netz zusammen mit Polizeibehörden zahlreiche Schutzmaßnahmen gegen potenzielle Haustür-Trickbetrüger. Jeder Kunde erhält zusammen mit seinem Terminanschreiben einen Flyer, der darüber informiert, wie man den „echten“ Gasmonteur erkennt. Einige entwickelte Schutzmaßnahmen werden öffentlich nicht genannt. Verbraucher können sich auch hier informieren: www.ewe-netz.de/trickbetrug
Wie geht es weiter?
Ab Februar 2024 schaltet EWE Netz große Teile der Gemeinden Uplengen und Jümme auf das H‑Gas um. EWE Netz teilte auch Ostfriesland in Umstellbezirke ein, die man bis 2027 nacheinander auf das H‑Gas umstellen wird. Diese Umstellbezirke orientieren sich an den Gasleitungen, die bereits im Boden liegen und nicht an Orts- oder Landkreisgrenzen. Daher kann es geschehen, dass Gemeinden nur schrittweise auf H‑Gas umgeschaltet werden. EWE Netz kann jeden Bezirk in eine Art Gasinsel wandeln und jeweils entscheiden, ob schon das H‑Gas oder weiterhin das niederländische L‑Gas eingespeist wird.
Warum stoppen die Niederlande ihre Gaslieferungen?
Ein Auslöser ist das zunehmende Schwinden der Förderkapazitäten des niederländischen L‑Erdgases. Hinzu kommen rund 14.000 Erdstöße und Erdbeben insbesondere in der Region Groningen in den letzten Jahrzehnten. Niederländische Experten machen inzwischen die Gasförderung als Verursacher für die Beben aus.
Stand heute werden die Niederlande daher bereits ab 2023 in der Region Groningen kein L‑Erdgas mehr fördern. Bereits heute kaufen die Niederlande daher H‑Erdgas auf den Weltmärkten ein, wandeln dieses mittels Stickstoff in „Pseudo-L-Gas“ und liefern Anteile davon auch in den Nordwesten. So kann unser Nachbar seinen Lieferverpflichtungen nachkommen und gleichzeitig seine Einwohner besser vor weiteren Beben schützen. Ab Ende 2029 wollen die Niederlande (Stand heute) nahezu gar kein L‑Gas mehr liefern. In Deutschland sind von der niederländischen Entscheidung mehrere Millionen Gasverbraucher in zahlreichen deutschen Bundesländern betroffen. Der deutsche Gesetzgeber verpflichtete daher über 40 Gasnetzbetreiber, jeweils ihre Region auf das alternative H‑Gas umzustellen.
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Energie-Sharing für Leer: Kommunale Gebäude als virtuelles Kraftwerk
Lokale Energiewende in Leer: CDU-Fraktion fordert Prüfung eines Strombilanzkreismodells
In der Stadt Leer könnte die Nutzung von Solarstrom bald eine neue Effizienzstufe erreichen. Die CDU-Fraktion hat einen Antrag an Bürgermeister Claus-Peter Horst gerichtet, in dem die Verwaltung aufgefordert wird, die technische und wirtschaftliche Umsetzung eines sogenannten Strombilanzkreismodells für kommunale Liegenschaften zu prüfen.
Das Problem: Ungeutztes Potenzial auf städtischen Dächern
Die Stadt Leer verfolgt bereits das Ziel, zunehmend kommunale Gebäude mit Photovoltaikanlagen (PV) auszustatten. Doch die Realität stößt oft an bauliche Grenzen: Nicht jedes Gebäude ist für eine eigene Anlage geeignet. Denkmalschutz, statische Probleme oder Verschattungen durch Nachbargebäude verhindern oft die Installation.
Bei den bereits existierenden Anlagen handelt es sich zumeist um Teileinspeiseanlagen. Das bedeutet:
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Ein Großteil des Stroms wird direkt vor Ort verbraucht.
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Ein beachtlicher Rest – geschätzt zwischen 20 und 40 Prozent – fließt ungenutzt ins öffentliche Netz.
Die Lösung: Energy Sharing innerhalb der Kommune
Hier setzt das beantragte Strombilanzkreismodell an. Ziel ist es, den überschüssigen Strom nicht einfach gegen eine geringe Einspeisevergütung abzugeben, sondern ihn gezielt anderen städtischen Gebäuden zuzuführen, die selbst keine Solarenergie erzeugen können.
So funktioniert das Modell technisch: Mithilfe moderner Messtechnik und spezialisierter Software werden die Überschussmengen erfasst. Über das öffentliche Stromnetz erfolgt die virtuelle Weiterleitung an andere kommunale Abnehmer im Stadtgebiet.
Wirtschaftliche Vorteile für den Haushalt
Die Vorteile dieses “Energy Sharings” sind zweierlei:
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Steigerung des Eigenverbrauchs: Der wertvolle Sonnenstrom bleibt im System der Stadtverwaltung.
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Senkung der Stromkosten: Durch die direkte Verrechnung entfallen der Energiepreis des Versorgers und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Stromsteuer.
Zusammenarbeit mit Versorgern als Schlüssel
In dem Antrag betont die CDU, dass für den Erfolg eine enge Abstimmung mit dem lokalen Energieversorger notwendig ist. Ohne dessen Unterstützung und die Bereitstellung der entsprechenden Netzstrukturen ist eine Umsetzung nicht möglich.
Dass dieses Modell keine bloße Theorie ist, zeigen Beispiele aus anderen Regionen Deutschlands. Der Main-Taunus-Kreis gilt hierbei als Vorreiter und hat bereits demonstriert, wie Kommunen durch intelligente Bilanzierung ihre Energiekosten senken und gleichzeitig das Klima schützen können.
Ob und wie schnell die Verwaltung in Leer dieses Modell realisieren kann, wird nun die angeforderte Prüfung zeigen.
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Bundesweiter Streik im Nahverkehr – Sonderregelung für Niedersachsen
STREIK-HINWEIS: Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer am 4. und 5. Februar
Aufgrund angekündigter Warnstreiks im öffentlichen Dienst bleibt die Jann-Berghaus-Brücke (B 436) am Mittwoch und Donnerstag jeweils von 06:00 bis 23:00 Uhr für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Da die Brücke an diesen Tagen nicht passiert werden kann, wurden für den betroffenen Zeitraum spezielle Busregelungen getroffen, um unter anderem den Schulweg sicherzustellen.
Bundesweiter Streik im Nahverkehr: Stillstand am Montag erwartet
Landkreis Leer / Berlin – Pendler und Schüler müssen sich am kommenden Montag, den 2. Februar 2026, auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr bundesweit zu einem Warnstreik aufgerufen. Während in weiten Teilen Deutschlands Busse und Bahnen stillstehen werden, stellt Niedersachsen aufgrund einer Besonderheit eine Ausnahme dar.
In der laufenden Tarifrunde verschärft ver.di den Druck auf die Arbeitgeber. Betroffen sind fast 100.000 Beschäftigte in rund 150 städtischen Verkehrsunternehmen und Busbetrieben der Landkreise. Ziel der Gewerkschaft ist vor allem eine Entlastung der Mitarbeiter durch deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen.

Forderungen nach Entlastung und fairen Bedingungen
Im Kern der Verhandlungen stehen Maßnahmen gegen die hohe Arbeitsbelastung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). ver.di fordert unter anderem:
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Die Verkürzung der Wochenarbeitszeit sowie der Schichtlängen.
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Die Verlängerung von Ruhezeiten.
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Höhere Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit.
In Bundesländern wie Bayern, Brandenburg, dem Saarland und Thüringen wird zudem über eine Erhöhung der Löhne und Gehälter verhandelt. Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle bezeichnete das bisherige Verhalten der Arbeitgeber als „Angriff auf bestehende Vereinbarungen“. Laut Behle verweigere die Arbeitgeberseite notwendige Verbesserungen und schlage stattdessen teilweise sogar Verschlechterungen vor.
Sonderfall Niedersachsen: Friedenspflicht sichert Betrieb
Für die Menschen im Landkreis Leer und dem restlichen Niedersachsen gibt es vorerst Entwarnung: Die rund 5.000 Beschäftigten im hiesigen Nahverkehr sind nicht zum Streik am Montag aufgerufen. Hier gilt aktuell noch die sogenannte Friedenspflicht, die Arbeitskampfmaßnahmen während laufender Vereinbarungen untersagt.
Dennoch bereitet sich die Gewerkschaft auch hier auf die Zukunft vor. Für die Tarifrunde TV‑N Niedersachsen 2026 wurden die Forderungen bereits offiziell übergeben. Diese beinhalten unter anderem:
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Eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 37,5 Stunden.
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33 Tage Urlaub pro Jahr.
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Erhöhte Zuschläge (Sonntagszuschlag auf 40 %).
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Beginn der Nachtarbeitszuschläge bereits ab 20:00 Uhr.
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Eine Laufzeit bis Ende 2028.
Ausblick
Während in Niedersachsen die Räder am Montag rollen, wird der ÖPNV in den meisten anderen Bundesländern und Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg und Bremen voraussichtlich zum Erliegen kommen.
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Tagelang nicht geräumt – für alle sichtbar, wer seiner Räumpflicht ignoriert
Symbolfoto: Eine Momentaufnahme – natürlich kann es vorkommen, dass Schnee nach Neuschneefall am Abend liegen bleibt oder nicht immer eine sofortige Räumung möglich ist.
Leserbrief: Schnee, Räumdienst und Ordnungsämter – Räumpflicht konsequent durchsetzen
In diesen Wintertagen zeigt sich leider ein wiederkehrendes Problem: Viele Privathaushalte kommen ihrer Räum- und Streupflicht vor den eigenen Grundstücken nicht nach. Besonders auffällig sind Gehwege, die über mehrere Tage hinweg überhaupt nicht geräumt wurden und inzwischen von festen Eisschichten bedeckt sind. Diese stellen eine erhebliche Gefahr dar – vor allem für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, aber auch für Radfahrer, die auf vereisten Wegen leicht stürzen können.
Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, jemanden zu kritisieren, der aus beruflichen oder persönlichen Gründen einmal nicht sofort räumen kann. Dass Schnee oder Eis nicht immer umgehend beseitigt wird, ist menschlich und nachvollziehbar. Problematisch ist jedoch, dass viele Anlieger ihrer Pflicht über Tage hinweg überhaupt nicht nachkommen. Wo noch immer geschlossene Eisschichten auf den Bürgersteigen liegen, ist offensichtlich, dass dort in den vergangenen Tagen keine Räumung stattgefunden hat.
Besonders frustrierend ist diese Situation für all jene Bürgerinnen und Bürger, die täglich Verantwortung übernehmen, Schnee räumen und streuen. Wenn andere dies konsequent ignorieren und keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben, entsteht schnell der Eindruck, dass sich Rücksichtnahme nicht lohnt. Das gefährdet langfristig das Miteinander und die Bereitschaft, Regeln einzuhalten.
Genau hier sollten die Ordnungsämter stärker aktiv werden. Eine konsequentere Kontrolle sowie gezielte Anschreiben oder – bei wiederholtem Verstoß – auch Bußgelder wären ein klares Signal, dass die Räumpflicht ernst genommen wird. Es geht dabei nicht um Schikane, sondern um Sicherheit, Fairness und den Schutz aller Verkehrsteilnehmer.
Sichere Geh- und Radwege im Winter sind keine Selbstverständlichkeit, sondern das Ergebnis gemeinsamer Verantwortung. Diese Verantwortung sollte eingefordert und notfalls auch durchgesetzt werden.
Gisela Jansen
Hinweis der Redaktion
*Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Sie haben eine andere Meinung zu diesem Thema oder möchten etwas dazu ergänzen? Dann schreiben Sie Ihren Kommentar oder eigenen Leserbrief an: info@leserecho.de — Betr. Leserbrief
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