Lokal
Niederlande stoppen ihre Gaslieferungen. Erdgasumstellung auf H‑Gas ist gestartet.
Erdgasumstellung auf H‑Gas ist gestartet
- Gasmonteure besuchen alle Verbraucher mit Erdgasanschluss, um Gasgeräte anzupassen.
- Großprojekt dauert noch bis 2027 und sichert Gasversorgung der Region.
- Rund 98 Prozent aller Geräte sind anpassbar.
- Nur nach der Umrüstung können Geräte auch das aus LNG gewonnene Erdgas verbrennen.
Die Niederlande müssen die Lieferungen ihres L‑Erdgases nach Deutschland, Belgien und Frankreich bereits in wenigen Jahren beenden. Daher erhielt EWE Netz einen gesetzlichen Bundesauftrag, den Nordwesten Deutschlands auf H‑Erdgas umzustellen. Das H‑Erdgas stammt aus einem Nordverbund, zum Beispiel aus Norwegen und Großbritannien. Bei den zwei Gassorten liegt der Unterschied im Energiegehalt: H‑Gas setzt bei der Verbrennung mehr Energie frei als das niederländische L‑Gas, daran muss EWE Netz auch nahezu alle Erdgasgeräte manuell anpassen.
In den nächsten Jahren erhalten alle Erdgasverbraucher in Ostfriesland mindestens zwei Besuche von EWE Netz — unabhängig davon, bei welchem Gaslieferanten sie letztlich ihre Gasrechnung bezahlen. Gestartet ist das Projekt jetzt in den Gemeinden Uplengen und Jümme, danach geht es in Ostfriesland weiter. Die Besuchstermine versendet EWE Netz immer einige Wochen zuvor auf dem Postwege, per Einschreiben.
Das geschieht bei den Besuchen
Bei dem ersten Besuch stehen zwei Fragen im Vordergrund: Zum einen welche Erdgasgeräte setzen die Kunden in ihrem Gebäude überhaupt ein? Betroffen sind alle Geräte, die mit Erdgas betrieben werden, zum Beispiel Herde, Heizungen oder erdgasbetriebene Waschmaschinen, Trockner oder Geschirrspüler. Ausgenommen sind Geräte, die zum Beispiel mit Flaschen- beziehungsweise Flüssig- oder Propangas betrieben werden. Gasbetriebene PKW müssen auch nicht umgerüstet werden. Zum anderen klären die Monteure vor Ort, ob die Kundengeräte das H‑Gas möglichst sauber und vor allem sicher verbrennen können. „Daher setzen wir an den Geräten immer eine wichtige Sicherheitsprüfung um und nehmen jeweils Daten vom Typenschild der Geräte auf, viel mehr geschieht während dieses ersten Besuchs noch nicht“, erklärt Jens Witthus, Sprecher des Projekts bei EWE Netz.
Sehr hohe Komplexität
Die Informationen vom Typenschild gleicht EWE Netz mit einer Datenbank ab, die vom „Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.“ (DVGW) geführt wird. Die Geräte-Hersteller hinterlegen hier insbesondere drei Informationen: Ist das vom Kunden eingesetzte Modell überhaupt an H‑Gas anpassbar? Wie kann es angepasst werden? Und zu welchem Zeitpunkt sollte EWE Netz das Gerät anpassen?
„Wenn notwendig, bestellen wir für jeden Kunden und jedes seiner Geräte einen individuellen Umrüstsatz für das H‑Gas“, so Witthus weiter. Und genau das macht das Projekt zu einer wahren Mammutaufgabe: Denn im Nordwesten nutzen Verbraucher nicht nur über 700.000 Erdgasgeräte aus verschiedenen Jahrzehnten. Die Geräte unterscheiden sich auch in weit über 22.000 Varianten. „Und nahezu jede Variante braucht eventuell eine individuelle Umrüstung. Hinzu kommen dann ja noch die unterschiedlichsten Reparatur- und Wartungszustände, daher müssen wir jedes Gerät persönlich prüfen“, ergänzt Witthus.
98 Prozent sind anpassbar
Über 200.000 Erdgasgeräte konnte EWE Netz bereits an das H‑Gas anpassen. „Mit der hier gemachten Erfahrung können wir sagen, dass sich insgesamt rund 98 Prozent aller Kundengeräte an das H‑Gas anpassen lassen“, berichtet Witthus. EWE Netz rechnet damit, diesen Wert auch in Ostfriesland erreichen zu können. „Sollte eine Heizung zum Beispiel heute 20–25 Jahre alt sein, muss man sich der Eigentümer in der Regel keine Sorgen machen“, beruhigt Witthus und ergänzt: „Auch bei noch älteren Markengeräten gelingt es meistens, diese an das H‑Gas anzupassen.“
Wenn sich ein Gerät doch einmal nicht mehr anpassen lässt, dann liegt es meistens daran, dass es den Geräte-Hersteller heute nicht mehr gibt und dieser daher kein Umrüstmaterial mehr liefern kann. In Einzelfällen haben die Hersteller auch den Support für bestimmte Geräte aufgegeben, auch dieses betrifft in der Regel nur sehr alte Geräte. Aber auch dann kann EWE Netz häufig kein Material mehr erhalten. Technische Probleme während des Umrüstens gab es laut Witthus unterdessen bislang nahezu ausschließlich bei alten Heizungen, die noch nie oder zu selten durch einen Fachbetrieb gewartet wurden. „Regelmäßige Wartungen der Heizungen unterstützen eine reibungslose Umrüstung auf das H‑Gas, sie sparen aber auch deutlich Erdgas und verlängern die Lebenszeit der Geräte.“
Keine Rechnungen
Grundsätzlich entstehen Kunden durch das Projekt keine direkten Kosten. Daher versendet EWE Netz weder für die Service-Besuche noch für das Material Rechnungen. Und die Gasmonteure verlangen vor Ort niemals Geld von Kunden. Eine Ausnahme gibt es bei den Service-Besuchen aber: Falls die Monteure vor Ort feststellen, dass ein Gerät eine Reparatur braucht oder gewartet werden muss, beauftragt der Eigentümer dafür wie gewohnt einen Fachbetrieb seiner Wahl und bezahlt ihn.
Erdgasgeräte und LNG
Nahezu alle Erdgasgeräte, die das Unternehmen bei Privatkunden derzeit auf das H‑Erdgas umrüstet, sollten anschließend auch das aus LNG gewonnene Erdgas zuverlässig verbrennen können. Die noch auf L‑Erdgas eingestellten Geräte können das in der Regel nicht. Denn LNG ist H‑Erdgas, das aus außereuropäischen Herkunftsländern stammt. Es wird bei einer Temperatur von ca. ‑161 °C flüssig – also zu LNG (Liquefied Natural Gas bzw. Flüssigerdgas) und lässt sich dann auch per Schiff transportieren. Für das Einspeisen in Gas-Pipelines wird LNG wieder in einen gasförmigen Zustand gebracht.
Um die Gasversorgung des Nordwestens darüber hinaus weiter zu sichern, plant EWE Netz parallel ein zweites Großprojekt: Das Unternehmen wird in Rekordzeit eine rund 70 Kilometer lange Pipeline vom Raum Sande (Friesland) zu den EWE-Gasspeichern in Ostfriesland bauen, um das Netz für die Aufnahme großer Mengen von in Wilhelmshaven anlandendem LNG vorzubereiten. Bereits 2023 soll diese Pipeline in Betrieb gehen. Perspektivisch hat die Leitung auch das Potential, eine der wichtigsten Hauptverkehrsadern für den Transport von per Schiff importiertem grünen Wasserstoff zu werden.
Schutzmaßnahmen gegen Trickbetrüger
Bei den Besuchen beachtet das Unternehmen nach wie vor die Vorgaben des Robert Koch-Instituts zum Schutz vor dem Corona-Virus. Zusätzlich entwickelte EWE Netz zusammen mit Polizeibehörden zahlreiche Schutzmaßnahmen gegen potenzielle Haustür-Trickbetrüger. Jeder Kunde erhält zusammen mit seinem Terminanschreiben einen Flyer, der darüber informiert, wie man den „echten“ Gasmonteur erkennt. Einige entwickelte Schutzmaßnahmen werden öffentlich nicht genannt. Verbraucher können sich auch hier informieren: www.ewe-netz.de/trickbetrug
Wie geht es weiter?
Ab Februar 2024 schaltet EWE Netz große Teile der Gemeinden Uplengen und Jümme auf das H‑Gas um. EWE Netz teilte auch Ostfriesland in Umstellbezirke ein, die man bis 2027 nacheinander auf das H‑Gas umstellen wird. Diese Umstellbezirke orientieren sich an den Gasleitungen, die bereits im Boden liegen und nicht an Orts- oder Landkreisgrenzen. Daher kann es geschehen, dass Gemeinden nur schrittweise auf H‑Gas umgeschaltet werden. EWE Netz kann jeden Bezirk in eine Art Gasinsel wandeln und jeweils entscheiden, ob schon das H‑Gas oder weiterhin das niederländische L‑Gas eingespeist wird.
Warum stoppen die Niederlande ihre Gaslieferungen?
Ein Auslöser ist das zunehmende Schwinden der Förderkapazitäten des niederländischen L‑Erdgases. Hinzu kommen rund 14.000 Erdstöße und Erdbeben insbesondere in der Region Groningen in den letzten Jahrzehnten. Niederländische Experten machen inzwischen die Gasförderung als Verursacher für die Beben aus.
Stand heute werden die Niederlande daher bereits ab 2023 in der Region Groningen kein L‑Erdgas mehr fördern. Bereits heute kaufen die Niederlande daher H‑Erdgas auf den Weltmärkten ein, wandeln dieses mittels Stickstoff in „Pseudo-L-Gas“ und liefern Anteile davon auch in den Nordwesten. So kann unser Nachbar seinen Lieferverpflichtungen nachkommen und gleichzeitig seine Einwohner besser vor weiteren Beben schützen. Ab Ende 2029 wollen die Niederlande (Stand heute) nahezu gar kein L‑Gas mehr liefern. In Deutschland sind von der niederländischen Entscheidung mehrere Millionen Gasverbraucher in zahlreichen deutschen Bundesländern betroffen. Der deutsche Gesetzgeber verpflichtete daher über 40 Gasnetzbetreiber, jeweils ihre Region auf das alternative H‑Gas umzustellen.
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Lokal
Milchpreise im Sturzflug: Staudte fordert verbindliche Lieferverträge
Ministerin Staudte: „So kann es für die Milchbetriebe nicht weitergehen“
Treffen mit Agrarverbänden – „Bundesregierung muss ins Handeln kommen“
Hannover – Milchpreise im freien Fall – dieses Thema stand kürzlich im Mittelpunkt eines Treffens von Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte mit Vertretern von Agrarverbänden am Rande der Landtagssitzung in Hannover.
Dazu sagt Ministerin Staudte:
„So kann es für die Milchbetriebe nicht weitergehen – darüber waren sich im Gespräch alle einig. Landwirtinnen und Landwirte erfahren oft erst Wochen nach Ablieferung den Preis für ihre Milch. Aktuell liegt er teilweise nur noch bei 37 Cent pro Liter, was eine kostendeckende Bewirtschaftung unmöglich macht. Handel und Molkereien drücken die Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse extrem stark, und auch ein Überangebot auf dem weltweiten Milchmarkt sorgt für sinkende Preise.
Daher sind Modelle zur koordinierten Milchmengenreduktion bei gleichzeitigem finanziellen Ausgleich sinnvoll. EU-Kommissar Christophe Hansen hatte bereits Anfang des Jahres vorgeschlagen, verpflichtende Lieferverträge einzuführen. Landwirtinnen und Landwirte sollen mit Molkereien im Vorfeld vereinbaren, wie viel Milch zu welchem Preis abgenommen wird – ein Vorschlag, der bei allen anwesenden Verbänden auf Zustimmung stieß.
Darüber hinaus wurde ein System für freiwillige, temporäre Milchmengenreduzierungen mit finanziellem Ausgleich gefordert, um finanzielle Notlagen bei Milchviehbetrieben zu vermeiden. Leider beobachten wir, dass Molkereien und einige Interessenvertretungen in Brüssel versuchen, das Vorhaben zu blockieren. Auf der nächsten Agrarministerkonferenz werde ich mich deshalb erneut für verbindliche Lieferverträge einsetzen. Die Monopolkommission hat zudem festgestellt, dass der Lebensmittelhandel über zu starke Markt- und Machtkonzentration verfügt. Jetzt muss die Bundesregierung ins Handeln kommen.“
Hintergrund:
Am Gespräch nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), des Landesverbandes ökologischer Landbau Niedersachsen (LöN), von Bioland, Demeter, Land schafft Verbindung (LSV) und des Bundesverbands Deutscher Milchviehhalter (BdM) teil. Das Landvolk war ebenfalls eingeladen, musste jedoch absagen.
Lokal
Pflegeberatung vor Ort: Unterstützung für Senioren und Angehörige
In vielen Rathäusern im Landkreis Leer – wie zum Beispiel in Westoverledingen: Seniorenberatung: 3. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
Senioren- und Pflegestützpunkt Landkreis Leer: Kostenfreie Beratung für Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer ist eine zentrale Anlaufstelle für Senioren, Pflegebedürftige, deren Angehörige und alle Interessierten. Das Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer hat seine Beratungsangebote sichtbar ausgebaut: Neben der Präsenz im Amt in Leer ist der Stützpunkt monatlich mindestens zwei Stunden in zehn Städten und Gemeinden vertreten.
Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle
Der SPN bietet neutrale und kostenfreie Beratung zu allen Themen rund um Senioren und Pflege. Ziel ist es, Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die Menschen dabei zu begleiten, diese in Anspruch zu nehmen – unabhängig und trägerneutral. Zu den Schwerpunkten zählen:
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Informationen zu Leistungen der gesetzlichen Pflege- und Krankenversicherungen
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Beratung zu pflegegerechten Wohnformen
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Unterstützung bei Anträgen auf Pflegeleistungen
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Begleitung bei Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
Beratungen können persönlich, telefonisch oder nach Vereinbarung auch zu Hause stattfinden.
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Engagement für Senioren und Ehrenamt
Neben der Beratung bietet der Stützpunkt Angebote für aktive Senioren, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, z. B. im Rahmen der Alltags- und Seniorenbegleitung (DUO) oder durch die Teilnahme am Freiwilligen Jahr für Senioren. Ziel ist ein umfassender Service – von der Wohnberatung über Hilfen im Alltag bis hin zu Freiwilligenprojekten, die Menschen sowohl Unterstützung bieten als auch die Möglichkeit geben, selbst aktiv zu helfen.
Kostenfreie Beratungen im Januar 2026
Der Senioren- und Pflegestützpunkt ist im Januar in verschiedenen Gemeinden präsent:
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Rhauderfehn – Treffpunkt Anleger/Familienstützpunkt: 1. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Uplengen – Upkamer: 2. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Ostrhauderfehn – Rathaus: 3. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Jümme – Rathaus: 4. Dienstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Bunde: entfällt in diesem Monat wegen eines Feiertags
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Weener: entfällt in diesem Monat wegen eines Feiertags
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Moormerland – Café Klönsnack: 2. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Jemgum – Rathaus: 3. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Westoverledingen – Rathaus: 3. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
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Hesel – Rathaus: 4. Donnerstag im Monat, 10:00–12:00 Uhr
Weitere Informationen zur Arbeit des Senioren- und Pflegestützpunktes finden Sie unter: www.landkreis-leer.de/SPN
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Kurzarbeitergeld verlängert: Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte
Arbeitsminister Philippi begrüßt Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: „Sicherung von Fachkräften und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Die Regelung, die den Bezug von Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate ermöglicht, gilt nun bis zum 31. Dezember 2026. Niedersachsen hatte sich aktiv für die Verlängerung dieser arbeitsmarktpolitischen Maßnahme eingesetzt.
Der Niedersächsische Arbeitsminister Dr. Andreas Philippi begrüßt den Kabinettsbeschluss ausdrücklich:
„Das Kurzarbeitergeld hat sich in den vergangenen Jahren als verlässliches und bewährtes Instrument erwiesen, um Arbeitsplätze zu sichern und Betriebe handlungsfähig zu halten. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland bleibt weiterhin von Unsicherheit geprägt. Zurückhaltung bei Investitionen, temporäre Auftragsrückgänge, gestörte Lieferketten und handelspolitische Spannungen belasten Unternehmen jeder Größe in einer langen konjunkturellen Schwächephase.
Das Kurzarbeitergeld wirkt konjunkturstabilisierend, stärkt das Vertrauen der Unternehmen in die wirtschaftliche Politik und ermöglicht es den Betrieben, ihre qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach der konjunkturellen Erholung schnell wieder voll einzusetzen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Fachkräften, die für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts unverzichtbar sind.
Die Verlängerung dieser Regelung gibt den Betrieben und Beschäftigten notwendige Planungssicherheit und setzt den bisherigen Kurs der Verlässlichkeit und Vorausschau fort. Bund und Länder senden damit in einem herausfordernden globalen Umfeld ein gemeinsames Signal der Verantwortung für Stabilität, Beschäftigung und Vertrauen in den Arbeitsmarkt.“
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