Lokal
Niederlande stoppen ihre Gaslieferungen. Erdgasumstellung auf H‑Gas ist gestartet.
Erdgasumstellung auf H‑Gas ist gestartet
- Gasmonteure besuchen alle Verbraucher mit Erdgasanschluss, um Gasgeräte anzupassen.
- Großprojekt dauert noch bis 2027 und sichert Gasversorgung der Region.
- Rund 98 Prozent aller Geräte sind anpassbar.
- Nur nach der Umrüstung können Geräte auch das aus LNG gewonnene Erdgas verbrennen.
Die Niederlande müssen die Lieferungen ihres L‑Erdgases nach Deutschland, Belgien und Frankreich bereits in wenigen Jahren beenden. Daher erhielt EWE Netz einen gesetzlichen Bundesauftrag, den Nordwesten Deutschlands auf H‑Erdgas umzustellen. Das H‑Erdgas stammt aus einem Nordverbund, zum Beispiel aus Norwegen und Großbritannien. Bei den zwei Gassorten liegt der Unterschied im Energiegehalt: H‑Gas setzt bei der Verbrennung mehr Energie frei als das niederländische L‑Gas, daran muss EWE Netz auch nahezu alle Erdgasgeräte manuell anpassen.
In den nächsten Jahren erhalten alle Erdgasverbraucher in Ostfriesland mindestens zwei Besuche von EWE Netz — unabhängig davon, bei welchem Gaslieferanten sie letztlich ihre Gasrechnung bezahlen. Gestartet ist das Projekt jetzt in den Gemeinden Uplengen und Jümme, danach geht es in Ostfriesland weiter. Die Besuchstermine versendet EWE Netz immer einige Wochen zuvor auf dem Postwege, per Einschreiben.
Das geschieht bei den Besuchen
Bei dem ersten Besuch stehen zwei Fragen im Vordergrund: Zum einen welche Erdgasgeräte setzen die Kunden in ihrem Gebäude überhaupt ein? Betroffen sind alle Geräte, die mit Erdgas betrieben werden, zum Beispiel Herde, Heizungen oder erdgasbetriebene Waschmaschinen, Trockner oder Geschirrspüler. Ausgenommen sind Geräte, die zum Beispiel mit Flaschen- beziehungsweise Flüssig- oder Propangas betrieben werden. Gasbetriebene PKW müssen auch nicht umgerüstet werden. Zum anderen klären die Monteure vor Ort, ob die Kundengeräte das H‑Gas möglichst sauber und vor allem sicher verbrennen können. „Daher setzen wir an den Geräten immer eine wichtige Sicherheitsprüfung um und nehmen jeweils Daten vom Typenschild der Geräte auf, viel mehr geschieht während dieses ersten Besuchs noch nicht“, erklärt Jens Witthus, Sprecher des Projekts bei EWE Netz.
Sehr hohe Komplexität
Die Informationen vom Typenschild gleicht EWE Netz mit einer Datenbank ab, die vom „Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.“ (DVGW) geführt wird. Die Geräte-Hersteller hinterlegen hier insbesondere drei Informationen: Ist das vom Kunden eingesetzte Modell überhaupt an H‑Gas anpassbar? Wie kann es angepasst werden? Und zu welchem Zeitpunkt sollte EWE Netz das Gerät anpassen?
„Wenn notwendig, bestellen wir für jeden Kunden und jedes seiner Geräte einen individuellen Umrüstsatz für das H‑Gas“, so Witthus weiter. Und genau das macht das Projekt zu einer wahren Mammutaufgabe: Denn im Nordwesten nutzen Verbraucher nicht nur über 700.000 Erdgasgeräte aus verschiedenen Jahrzehnten. Die Geräte unterscheiden sich auch in weit über 22.000 Varianten. „Und nahezu jede Variante braucht eventuell eine individuelle Umrüstung. Hinzu kommen dann ja noch die unterschiedlichsten Reparatur- und Wartungszustände, daher müssen wir jedes Gerät persönlich prüfen“, ergänzt Witthus.
98 Prozent sind anpassbar
Über 200.000 Erdgasgeräte konnte EWE Netz bereits an das H‑Gas anpassen. „Mit der hier gemachten Erfahrung können wir sagen, dass sich insgesamt rund 98 Prozent aller Kundengeräte an das H‑Gas anpassen lassen“, berichtet Witthus. EWE Netz rechnet damit, diesen Wert auch in Ostfriesland erreichen zu können. „Sollte eine Heizung zum Beispiel heute 20–25 Jahre alt sein, muss man sich der Eigentümer in der Regel keine Sorgen machen“, beruhigt Witthus und ergänzt: „Auch bei noch älteren Markengeräten gelingt es meistens, diese an das H‑Gas anzupassen.“
Wenn sich ein Gerät doch einmal nicht mehr anpassen lässt, dann liegt es meistens daran, dass es den Geräte-Hersteller heute nicht mehr gibt und dieser daher kein Umrüstmaterial mehr liefern kann. In Einzelfällen haben die Hersteller auch den Support für bestimmte Geräte aufgegeben, auch dieses betrifft in der Regel nur sehr alte Geräte. Aber auch dann kann EWE Netz häufig kein Material mehr erhalten. Technische Probleme während des Umrüstens gab es laut Witthus unterdessen bislang nahezu ausschließlich bei alten Heizungen, die noch nie oder zu selten durch einen Fachbetrieb gewartet wurden. „Regelmäßige Wartungen der Heizungen unterstützen eine reibungslose Umrüstung auf das H‑Gas, sie sparen aber auch deutlich Erdgas und verlängern die Lebenszeit der Geräte.“
Keine Rechnungen
Grundsätzlich entstehen Kunden durch das Projekt keine direkten Kosten. Daher versendet EWE Netz weder für die Service-Besuche noch für das Material Rechnungen. Und die Gasmonteure verlangen vor Ort niemals Geld von Kunden. Eine Ausnahme gibt es bei den Service-Besuchen aber: Falls die Monteure vor Ort feststellen, dass ein Gerät eine Reparatur braucht oder gewartet werden muss, beauftragt der Eigentümer dafür wie gewohnt einen Fachbetrieb seiner Wahl und bezahlt ihn.
Erdgasgeräte und LNG
Nahezu alle Erdgasgeräte, die das Unternehmen bei Privatkunden derzeit auf das H‑Erdgas umrüstet, sollten anschließend auch das aus LNG gewonnene Erdgas zuverlässig verbrennen können. Die noch auf L‑Erdgas eingestellten Geräte können das in der Regel nicht. Denn LNG ist H‑Erdgas, das aus außereuropäischen Herkunftsländern stammt. Es wird bei einer Temperatur von ca. ‑161 °C flüssig – also zu LNG (Liquefied Natural Gas bzw. Flüssigerdgas) und lässt sich dann auch per Schiff transportieren. Für das Einspeisen in Gas-Pipelines wird LNG wieder in einen gasförmigen Zustand gebracht.
Um die Gasversorgung des Nordwestens darüber hinaus weiter zu sichern, plant EWE Netz parallel ein zweites Großprojekt: Das Unternehmen wird in Rekordzeit eine rund 70 Kilometer lange Pipeline vom Raum Sande (Friesland) zu den EWE-Gasspeichern in Ostfriesland bauen, um das Netz für die Aufnahme großer Mengen von in Wilhelmshaven anlandendem LNG vorzubereiten. Bereits 2023 soll diese Pipeline in Betrieb gehen. Perspektivisch hat die Leitung auch das Potential, eine der wichtigsten Hauptverkehrsadern für den Transport von per Schiff importiertem grünen Wasserstoff zu werden.
Schutzmaßnahmen gegen Trickbetrüger
Bei den Besuchen beachtet das Unternehmen nach wie vor die Vorgaben des Robert Koch-Instituts zum Schutz vor dem Corona-Virus. Zusätzlich entwickelte EWE Netz zusammen mit Polizeibehörden zahlreiche Schutzmaßnahmen gegen potenzielle Haustür-Trickbetrüger. Jeder Kunde erhält zusammen mit seinem Terminanschreiben einen Flyer, der darüber informiert, wie man den „echten“ Gasmonteur erkennt. Einige entwickelte Schutzmaßnahmen werden öffentlich nicht genannt. Verbraucher können sich auch hier informieren: www.ewe-netz.de/trickbetrug
Wie geht es weiter?
Ab Februar 2024 schaltet EWE Netz große Teile der Gemeinden Uplengen und Jümme auf das H‑Gas um. EWE Netz teilte auch Ostfriesland in Umstellbezirke ein, die man bis 2027 nacheinander auf das H‑Gas umstellen wird. Diese Umstellbezirke orientieren sich an den Gasleitungen, die bereits im Boden liegen und nicht an Orts- oder Landkreisgrenzen. Daher kann es geschehen, dass Gemeinden nur schrittweise auf H‑Gas umgeschaltet werden. EWE Netz kann jeden Bezirk in eine Art Gasinsel wandeln und jeweils entscheiden, ob schon das H‑Gas oder weiterhin das niederländische L‑Gas eingespeist wird.
Warum stoppen die Niederlande ihre Gaslieferungen?
Ein Auslöser ist das zunehmende Schwinden der Förderkapazitäten des niederländischen L‑Erdgases. Hinzu kommen rund 14.000 Erdstöße und Erdbeben insbesondere in der Region Groningen in den letzten Jahrzehnten. Niederländische Experten machen inzwischen die Gasförderung als Verursacher für die Beben aus.
Stand heute werden die Niederlande daher bereits ab 2023 in der Region Groningen kein L‑Erdgas mehr fördern. Bereits heute kaufen die Niederlande daher H‑Erdgas auf den Weltmärkten ein, wandeln dieses mittels Stickstoff in „Pseudo-L-Gas“ und liefern Anteile davon auch in den Nordwesten. So kann unser Nachbar seinen Lieferverpflichtungen nachkommen und gleichzeitig seine Einwohner besser vor weiteren Beben schützen. Ab Ende 2029 wollen die Niederlande (Stand heute) nahezu gar kein L‑Gas mehr liefern. In Deutschland sind von der niederländischen Entscheidung mehrere Millionen Gasverbraucher in zahlreichen deutschen Bundesländern betroffen. Der deutsche Gesetzgeber verpflichtete daher über 40 Gasnetzbetreiber, jeweils ihre Region auf das alternative H‑Gas umzustellen.
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Lokal
Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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Lokal
Drogenhandel in der Region: 20-Jähriger nach groß angelegter Durchsuchung in Haft
Großer Ermittlungserfolg: Hauptbeschuldigter nach Drogenfund in Haft
Die Staatsanwaltschaft Aurich hat einen bedeutenden Schlag gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln geführt. Nach monatelangen verdeckten Ermittlungen konnten am gestrigen Donnerstag, den 09.07.2026, gezielte Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Objekten in Leer, Emden und Oldenburg vollstreckt werden.
Die wichtigsten Details zum Ermittlungserfolg:
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Drogen sichergestellt: Die Einsatzkräfte fanden einen Handelsbestand von mindestens drei Kilogramm Marihuana, 250 Gramm Kokain und 50 Ecstasy-Tabletten.
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Weitere Beweise: Neben den Betäubungsmitteln wurden Schusswaffen, Bargeld sowie verschiedene Datenträger beschlagnahmt.
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Festnahme: Der 20-jährige Hauptbeschuldigte wurde während der Durchsuchung in Leer festgenommen.
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Haftbefehl: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht Aurich einen Untersuchungshaftbefehl wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Heranwachsende befindet sich bereits in einer Justizvollzugsanstalt.
Die Ermittlungen, auch gegen zwei weitere Beschuldigte, dauern derzeit noch an, während die sichergestellten Beweismittel ausgewertet werden
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Lokal
Zukunft gestalten, Geschichte bewahren: Neues Wohnquartier und Gedenkort in Leer geplant
80 neue Wohneinheiten – und ein Ort des Gedenkens
Leer – Ein zukunftsweisendes städtebauliches Projekt nimmt Formen an: Die Stadtverwaltung Leer hat sich mit Investor Helmut Wittrock und dem Bauunternehmen Mersmann & Thomas auf die Neuordnung des Areals zwischen Bummert, Friesenstraße und Heisfelder Straße geeinigt.
Wohnraum für Leer: 80 Einheiten geplant
Das betroffene Gebiet umfasst drei Teilflächen, wobei zwei Areale eine grundlegende städtebauliche Neugestaltung erfahren sollen. Dabei handelt es sich um das Areal der ehemaligen Tankstelle und Werkstatt an der Bummert-Kreuzung sowie ein Grundstück, das früher zur Spirituosenfabrik Folts & Speulda gehörte.
Auf diesen Flächen entstehen zwei große Gebäudekomplexe. Mit einer geplanten Geschossfläche von insgesamt rund 4400 Quadratmetern wird Platz für etwa 80 neue Wohneinheiten geschaffen. Bürgermeister Claus-Peter Horst unterstreicht die soziale Bedeutung des Vorhabens: „Für die Stadt ist das ein weiterer wichtiger Schritt, um den steigenden Bedarf nach Wohnungen zu erfüllen, speziell auch, was bezahlbare Optionen betrifft.“ Mindestens 25 Prozent der Einheiten sind als sozialer Wohnraum vorgesehen.
Die architektonische Gestaltung sieht vor, dass sich die maximal viergeschossigen Neubauten harmonisch in das Stadtbild einfügen. Um bestehende Baudenkmäler in der Nachbarschaft zu respektieren, wurden die Entwürfe teils in ihrer Höhe angepasst. Die Parkraumsituation wird durch eine Kombination aus oberirdischen Stellplätzen und integrierten Tiefgaragen gelöst.
Ein Ort des Gedenkens am Standort der ehemaligen Synagoge
Zwischen den beiden Neubaukomplexen liegt die dritte Teilfläche, die eine besondere historische Bedeutung trägt: Hier befand sich einst die Synagoge der jüdischen Gemeinde Leer, die in der Pogromnacht 1938 zerstört wurde. In enger Abstimmung mit dem Investor Helmut Wittrock wurde vereinbart, dass die Stadt dieses Areal erwirbt und unbebaut lässt, um einen würdigen Ort des Gedenkens zu errichten.
Dieses Vorhaben war dem im Mai verstorbenen Ehrenbürger und Holocaustüberlebenden Albrecht Weinberg ein tiefes Herzensanliegen. Über Jahre hinweg hatte er sich für dieses Ziel eingesetzt, Spenden gesammelt und persönliche Gespräche mit den Beteiligten geführt. „Ich bin sehr glücklich darüber, dass wir dieses Projekt jetzt angehen können. Der Stadt ist das ein großes Bedürfnis, aber auch eine historische Verpflichtung“, erklärt Bürgermeister Horst. Für ihn war es besonders wichtig, dass Albrecht Weinberg noch zu Lebzeiten erfuhr, dass sein Wunsch in Erfüllung gehen wird.
Archäologische Untersuchungen und Bürgerbeteiligung
Die weitere Planung sieht vor, dass der Archäologische Dienst der Ostfriesischen Landschaft das Gelände untersucht. Parallel dazu ist ein breiter, öffentlicher Prozess geplant, in dem Konzepte für die Gestaltung des Synagogengrundstücks im Sinne von Albrecht Weinberg erarbeitet werden sollen. Derzeit befindet sich die Gesamtplanung in der finalen Abstimmung mit der Stadtverwaltung, insbesondere hinsichtlich denkmalrechtlicher Vorgaben, bevor das Projekt den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt wird.
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