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Niederlande stoppen ihre Gaslieferungen. Erdgasumstellung auf H‑Gas ist gestartet.
Erdgasumstellung auf H‑Gas ist gestartet
- Gasmonteure besuchen alle Verbraucher mit Erdgasanschluss, um Gasgeräte anzupassen.
- Großprojekt dauert noch bis 2027 und sichert Gasversorgung der Region.
- Rund 98 Prozent aller Geräte sind anpassbar.
- Nur nach der Umrüstung können Geräte auch das aus LNG gewonnene Erdgas verbrennen.
Die Niederlande müssen die Lieferungen ihres L‑Erdgases nach Deutschland, Belgien und Frankreich bereits in wenigen Jahren beenden. Daher erhielt EWE Netz einen gesetzlichen Bundesauftrag, den Nordwesten Deutschlands auf H‑Erdgas umzustellen. Das H‑Erdgas stammt aus einem Nordverbund, zum Beispiel aus Norwegen und Großbritannien. Bei den zwei Gassorten liegt der Unterschied im Energiegehalt: H‑Gas setzt bei der Verbrennung mehr Energie frei als das niederländische L‑Gas, daran muss EWE Netz auch nahezu alle Erdgasgeräte manuell anpassen.
In den nächsten Jahren erhalten alle Erdgasverbraucher in Ostfriesland mindestens zwei Besuche von EWE Netz — unabhängig davon, bei welchem Gaslieferanten sie letztlich ihre Gasrechnung bezahlen. Gestartet ist das Projekt jetzt in den Gemeinden Uplengen und Jümme, danach geht es in Ostfriesland weiter. Die Besuchstermine versendet EWE Netz immer einige Wochen zuvor auf dem Postwege, per Einschreiben.
Das geschieht bei den Besuchen
Bei dem ersten Besuch stehen zwei Fragen im Vordergrund: Zum einen welche Erdgasgeräte setzen die Kunden in ihrem Gebäude überhaupt ein? Betroffen sind alle Geräte, die mit Erdgas betrieben werden, zum Beispiel Herde, Heizungen oder erdgasbetriebene Waschmaschinen, Trockner oder Geschirrspüler. Ausgenommen sind Geräte, die zum Beispiel mit Flaschen- beziehungsweise Flüssig- oder Propangas betrieben werden. Gasbetriebene PKW müssen auch nicht umgerüstet werden. Zum anderen klären die Monteure vor Ort, ob die Kundengeräte das H‑Gas möglichst sauber und vor allem sicher verbrennen können. „Daher setzen wir an den Geräten immer eine wichtige Sicherheitsprüfung um und nehmen jeweils Daten vom Typenschild der Geräte auf, viel mehr geschieht während dieses ersten Besuchs noch nicht“, erklärt Jens Witthus, Sprecher des Projekts bei EWE Netz.
Sehr hohe Komplexität
Die Informationen vom Typenschild gleicht EWE Netz mit einer Datenbank ab, die vom „Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.“ (DVGW) geführt wird. Die Geräte-Hersteller hinterlegen hier insbesondere drei Informationen: Ist das vom Kunden eingesetzte Modell überhaupt an H‑Gas anpassbar? Wie kann es angepasst werden? Und zu welchem Zeitpunkt sollte EWE Netz das Gerät anpassen?
„Wenn notwendig, bestellen wir für jeden Kunden und jedes seiner Geräte einen individuellen Umrüstsatz für das H‑Gas“, so Witthus weiter. Und genau das macht das Projekt zu einer wahren Mammutaufgabe: Denn im Nordwesten nutzen Verbraucher nicht nur über 700.000 Erdgasgeräte aus verschiedenen Jahrzehnten. Die Geräte unterscheiden sich auch in weit über 22.000 Varianten. „Und nahezu jede Variante braucht eventuell eine individuelle Umrüstung. Hinzu kommen dann ja noch die unterschiedlichsten Reparatur- und Wartungszustände, daher müssen wir jedes Gerät persönlich prüfen“, ergänzt Witthus.
98 Prozent sind anpassbar
Über 200.000 Erdgasgeräte konnte EWE Netz bereits an das H‑Gas anpassen. „Mit der hier gemachten Erfahrung können wir sagen, dass sich insgesamt rund 98 Prozent aller Kundengeräte an das H‑Gas anpassen lassen“, berichtet Witthus. EWE Netz rechnet damit, diesen Wert auch in Ostfriesland erreichen zu können. „Sollte eine Heizung zum Beispiel heute 20–25 Jahre alt sein, muss man sich der Eigentümer in der Regel keine Sorgen machen“, beruhigt Witthus und ergänzt: „Auch bei noch älteren Markengeräten gelingt es meistens, diese an das H‑Gas anzupassen.“
Wenn sich ein Gerät doch einmal nicht mehr anpassen lässt, dann liegt es meistens daran, dass es den Geräte-Hersteller heute nicht mehr gibt und dieser daher kein Umrüstmaterial mehr liefern kann. In Einzelfällen haben die Hersteller auch den Support für bestimmte Geräte aufgegeben, auch dieses betrifft in der Regel nur sehr alte Geräte. Aber auch dann kann EWE Netz häufig kein Material mehr erhalten. Technische Probleme während des Umrüstens gab es laut Witthus unterdessen bislang nahezu ausschließlich bei alten Heizungen, die noch nie oder zu selten durch einen Fachbetrieb gewartet wurden. „Regelmäßige Wartungen der Heizungen unterstützen eine reibungslose Umrüstung auf das H‑Gas, sie sparen aber auch deutlich Erdgas und verlängern die Lebenszeit der Geräte.“
Keine Rechnungen
Grundsätzlich entstehen Kunden durch das Projekt keine direkten Kosten. Daher versendet EWE Netz weder für die Service-Besuche noch für das Material Rechnungen. Und die Gasmonteure verlangen vor Ort niemals Geld von Kunden. Eine Ausnahme gibt es bei den Service-Besuchen aber: Falls die Monteure vor Ort feststellen, dass ein Gerät eine Reparatur braucht oder gewartet werden muss, beauftragt der Eigentümer dafür wie gewohnt einen Fachbetrieb seiner Wahl und bezahlt ihn.
Erdgasgeräte und LNG
Nahezu alle Erdgasgeräte, die das Unternehmen bei Privatkunden derzeit auf das H‑Erdgas umrüstet, sollten anschließend auch das aus LNG gewonnene Erdgas zuverlässig verbrennen können. Die noch auf L‑Erdgas eingestellten Geräte können das in der Regel nicht. Denn LNG ist H‑Erdgas, das aus außereuropäischen Herkunftsländern stammt. Es wird bei einer Temperatur von ca. ‑161 °C flüssig – also zu LNG (Liquefied Natural Gas bzw. Flüssigerdgas) und lässt sich dann auch per Schiff transportieren. Für das Einspeisen in Gas-Pipelines wird LNG wieder in einen gasförmigen Zustand gebracht.
Um die Gasversorgung des Nordwestens darüber hinaus weiter zu sichern, plant EWE Netz parallel ein zweites Großprojekt: Das Unternehmen wird in Rekordzeit eine rund 70 Kilometer lange Pipeline vom Raum Sande (Friesland) zu den EWE-Gasspeichern in Ostfriesland bauen, um das Netz für die Aufnahme großer Mengen von in Wilhelmshaven anlandendem LNG vorzubereiten. Bereits 2023 soll diese Pipeline in Betrieb gehen. Perspektivisch hat die Leitung auch das Potential, eine der wichtigsten Hauptverkehrsadern für den Transport von per Schiff importiertem grünen Wasserstoff zu werden.
Schutzmaßnahmen gegen Trickbetrüger
Bei den Besuchen beachtet das Unternehmen nach wie vor die Vorgaben des Robert Koch-Instituts zum Schutz vor dem Corona-Virus. Zusätzlich entwickelte EWE Netz zusammen mit Polizeibehörden zahlreiche Schutzmaßnahmen gegen potenzielle Haustür-Trickbetrüger. Jeder Kunde erhält zusammen mit seinem Terminanschreiben einen Flyer, der darüber informiert, wie man den „echten“ Gasmonteur erkennt. Einige entwickelte Schutzmaßnahmen werden öffentlich nicht genannt. Verbraucher können sich auch hier informieren: www.ewe-netz.de/trickbetrug
Wie geht es weiter?
Ab Februar 2024 schaltet EWE Netz große Teile der Gemeinden Uplengen und Jümme auf das H‑Gas um. EWE Netz teilte auch Ostfriesland in Umstellbezirke ein, die man bis 2027 nacheinander auf das H‑Gas umstellen wird. Diese Umstellbezirke orientieren sich an den Gasleitungen, die bereits im Boden liegen und nicht an Orts- oder Landkreisgrenzen. Daher kann es geschehen, dass Gemeinden nur schrittweise auf H‑Gas umgeschaltet werden. EWE Netz kann jeden Bezirk in eine Art Gasinsel wandeln und jeweils entscheiden, ob schon das H‑Gas oder weiterhin das niederländische L‑Gas eingespeist wird.
Warum stoppen die Niederlande ihre Gaslieferungen?
Ein Auslöser ist das zunehmende Schwinden der Förderkapazitäten des niederländischen L‑Erdgases. Hinzu kommen rund 14.000 Erdstöße und Erdbeben insbesondere in der Region Groningen in den letzten Jahrzehnten. Niederländische Experten machen inzwischen die Gasförderung als Verursacher für die Beben aus.
Stand heute werden die Niederlande daher bereits ab 2023 in der Region Groningen kein L‑Erdgas mehr fördern. Bereits heute kaufen die Niederlande daher H‑Erdgas auf den Weltmärkten ein, wandeln dieses mittels Stickstoff in „Pseudo-L-Gas“ und liefern Anteile davon auch in den Nordwesten. So kann unser Nachbar seinen Lieferverpflichtungen nachkommen und gleichzeitig seine Einwohner besser vor weiteren Beben schützen. Ab Ende 2029 wollen die Niederlande (Stand heute) nahezu gar kein L‑Gas mehr liefern. In Deutschland sind von der niederländischen Entscheidung mehrere Millionen Gasverbraucher in zahlreichen deutschen Bundesländern betroffen. Der deutsche Gesetzgeber verpflichtete daher über 40 Gasnetzbetreiber, jeweils ihre Region auf das alternative H‑Gas umzustellen.
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Lokal
Wahl in Westoverledingen: Wer gestaltet die Zukunft für unsere Senioren mit?
Westoverledingen sucht den dritten Seniorenbeirat: Mitgestalten und bewegen
In der Gemeinde Westoverledingen steht ein wichtiges demokratisches Ereignis bevor: Der Seniorenbeirat wird zum dritten Mal neu gewählt. Das Gremium, das bereits 2017 ins Leben gerufen wurde, bietet engagierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab 60 Jahren eine Plattform, um aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde mitzuwirken. Da die aktuelle Amtszeit zum 31. Oktober 2026 endet, ist es nun an der Zeit, die Weichen für die nächsten fünf Jahre zu stellen.
Freiraum für eigene Schwerpunkte
Der Seniorenbeirat agiert weitgehend autark. Er ist nicht an starre Vorgaben gebunden, sondern kann seine Inhalte und Schwerpunkte nach freiem Ermessen selbst bestimmen. Das Gremium wirkt bei allen Angelegenheiten der Gemeinde mit, die Seniorinnen und Senioren betreffen, und ist eng an die kommunale Arbeit angebunden: Der Vorsitzende nimmt beratend an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend, Senioren und Soziales teil. Wichtig zu wissen: Der Beirat übernimmt keine Aufgaben der Altenhilfe im Sinne des Sozialgesetzbuches, sondern versteht sich als kommunale Interessenvertretung.
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Informieren und mitmachen
Gesucht werden interessierte Seniorinnen und Senioren, die Lust haben, ihre Lebenserfahrung ehrenamtlich einzubringen. Wer sich über die Arbeit des Beirats informieren möchte, ist herzlich zur Infoveranstaltung am 14. September 2026 um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove eingeladen.
Die wichtigsten Termine im Überblick:
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14. September 2026, 19 Uhr: Infoveranstaltung im Kleinen Campus (Ihrener Str. 40–42, Ihrhove).
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14. bis 30. September 2026: Zeitraum für die Einreichung von Wahlvorschlägen.
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05. Oktober 2026, 19 Uhr: Öffentliche Vorstellungsrunde der Kandidatinnen und Kandidaten im Kleinen Campus.
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06. bis 20. Oktober 2026: Durchführung der Briefwahl (Unterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden).
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20. Oktober 2026, 19 Uhr: Wahlabend im Kleinen Campus. (Wichtig: Die Unterlagen der Briefwahl müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde eingegangen sein.)
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Weitere Informationen
Alle Details zur Wahl sowie die offiziellen Richtlinien finden Interessierte auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen unter der Rubrik „Bürgerservice“. Für Rückfragen steht zudem Katrin Habben per E‑Mail unter katrin.habben@westoverledingen.de zur Verfügung.
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Leda-Ems-Rundfahrt: Exklusive Auszeit für Senioren ab 70 Jahren
Einladung zur Leda-Ems-Rundfahrt: Erholsame Stunden auf dem Wasser
Die Stadt Leer lädt ihre älteren Bürgerinnen und Bürger zu einer besonderen Auszeit ein. Das Seniorenbüro der Stadt Leer organisiert im Spätsommer erneut die beliebten Leda-Ems-Rundfahrten, die für viele Leeraner zu den jährlichen Höhepunkten zählen. Diese Fahrten bieten die ideale Gelegenheit, die vertraute Heimat aus einer neuen Perspektive zu erleben und gemeinsam mit Gleichgesinnten entspannte Stunden zu verbringen.
Auf dem Schiff „Warsteiner Admiral“ geht es gemächlich über die Leda und die Ems. Während das Schiff sanft durch das Wasser gleitet, können die Teilnehmenden den Blick auf die malerischen Uferlandschaften genießen, sich in angenehmer Atmosphäre austauschen und den Alltag für einen Moment hinter sich lassen.
Wichtige Informationen zur Fahrt:
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Datum: Dienstag, 18. August
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Zielgruppe: Leeraner Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr
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Kostenbeitrag: 15 Euro pro Person
Da die Plätze für diese Schiffsrundfahrten erfahrungsgemäß schnell vergriffen sind, wird um eine zeitnahe Anmeldung gebeten. Wer sich einen Platz für die Tour am 18. August sichern möchte, kann dies ab sofort beim Seniorenbüro der Stadt Leer tun.
Anmeldung: Interessierte können ihre Teilnahme direkt unter der Telefonnummer 0491/9782–179 (Ansprechpartner: Herr Padeken) anmelden. Alternativ ist eine Anmeldung auch bequem per E‑Mail an die Adresse seniorenbuero@leer.de möglich.
Das Seniorenbüro freut sich auf einen schönen gemeinsamen Ausflug mit vielen interessanten Gesprächen und wunderbaren Ausblicken auf die Region.
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Heizungs-Wende: Warum neue Öl- und Gasheizungen zur langfristigen Kostenfalle werden
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Mehr Freiheit bei der Heizungswahl
Der Bundestag und der Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz und markiert einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor: Weg von starren Vorgaben, hin zu mehr Technologieoffenheit, Eigenverantwortung und Planungssicherheit.
Nachdem das Bundeskabinett den Entwurf bereits im Mai auf den Weg gebracht hatte, tritt das Gesetz nach der nun erfolgten Verkündung in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Klimaschutz alltagstauglich zu gestalten und Hauseigentümern die Entscheidungsgewalt über ihre Heiztechnik zurückzugeben.
Ende der 65-Prozent-Vorgabe
Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht, bei jedem Heizungstausch einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einzuhalten, entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig selbst entscheiden, welche Heizungsart sie in Neu- und Bestandsbauten installieren möchten. Neben klimafreundlichen Lösungen wie Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, hybriden Modellen oder Biomasseheizungen bleibt der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin möglich.
Klimaneutralität bis 2045 durch schrittweise Beimischung
Um die Klimaziele für das Jahr 2045 zu erreichen, setzt das Gesetz auf eine schrittweise Dekarbonisierung der Brennstoffe. Für Gas- und Ölheizungen gilt:
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Biotreppe: Ab 2029 wird die Beimischung eines verbindlichen Bioanteils schrittweise verpflichtend.
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Grüngasquote: Für die ab 2028 greifende Grüngasquote wird die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 ein gesondertes Gesetz vorlegen.
Zudem wurden Schutzmechanismen für Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten sowie Härtefallregelungen für Vermietende bei der CO2-Kostenaufteilung in das Gesetz aufgenommen.
Überarbeitete Förderung ab 21. Juli 2026
Die staatliche Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG) wird fortgesetzt und auf eine neue, sozial ausgewogenere Basis gestellt. Die angepassten Förderbedingungen treten am 21. Juli 2026 in Kraft.
Die Kernpunkte der neuen Förderung:
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Gestaffelter Einkommensbonus: Für Haushalte mit einem Einkommen unter 30.000 Euro steigt der Bonus von 30 auf 40 Prozent. Haushalte bis 40.000 Euro erhalten 30 Prozent, bis 50.000 Euro zehn Prozent Bonus.
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Kinderzuschlag: Familien profitieren von einem neuen Zuschlag, der das für den Bonus zugrunde gelegte Einkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert.
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Förderdeckel: Die förderfähigen Kosten werden auf maximal 28.000 Euro begrenzt (bisher 30.000 Euro), wobei diese Deckelung künftig halbjährlich um 750 Euro sinkt.
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Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den vorzeitigen Heizungstausch wird zeitlich gestreckt und schrittweise reduziert.
Informationen zur Antragstellung sowie zur technischen Umstellungsphase der KfW (9. bis 20. Juli) stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau bereit.
Ausblick
Die Bundesregierung plant, das Gesetz im Jahr 2030 hinsichtlich seines Beitrags zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor zu evaluieren. Parallel dazu erfolgt die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 in nationales Recht, um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern.
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