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EWE — Anpassung des Erdgaspreises
Anpassung des Erdgaspreises
- Weitergabe neuer staatlicher Erdgasumlagen ab 1. November 2022
- Angekündigte Mehrwertsteuersenkung von 19 auf sieben Prozent für Erdgas
- Automatische Anpassung von Monatsabschlägen
Oldenburg, Strausberg, 7. September 2022. Die von der Bundesregierung beschlossenen und bundesweit ab 1. Oktober 2022 geltenden neuen Umlagen auf Erdgas gibt EWE zum 1. November 2022 weiter. Die zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher angekündigte Absenkung der auf Erdgas erhobenen Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent wird EWE an alle Gaskunden weitergeben, sobald dieses gesetzlich beschlossen wurde.
Mit der neu eingeführten Gasbeschaffungsumlage sollen Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung ausgefallener russischer Gaslieferungen gleichmäßig auf alle Erdgaskundinnen und ‑kunden in Deutschland verteilt werden. Zusätzlich hat die Bundesregierung die Gasspeicherumlage erhoben. Diese wird von der Regierung dazu genutzt, die deutschen Gasspeicher für den kommenden Winter ausreichend zu füllen. Mit der bundesweiten Umlage stellt die Bundesregierung sicher, dass die Speicher auch dann laufend weiter befüllt werden, wenn marktliche Anreize aufgrund hoher Beschaffungskosten fehlen.
EWE gibt die Umlagen zeitlich versetzt weiter, und zwar aus folgendem Grund: Die Bekanntgabe der Umlagehöhe durch die Bundesregierung erfolgte zu einem Zeitpunkt, der es EWE nicht mehr ermöglichte, die gesetzlichen Informationsfristen für Kundinnen und Kunden einzuhalten. Der für Oktober zu entrichtende Anteil der Umlage wird daher auf die Folgemonate verteilt. Über die individuellen Preisänderungen informiert EWE alle Kunden schriftlich.
Die neuen staatlichen Umlagen wirken zum 1. November 2022 nicht nur auf die Grund- und Ersatzversorgung, sondern auch auf Laufzeitverträge mit Preisgarantie. Dazu gehören Produkte wie unter anderem das Zuhause12 und Zuhause24. In einigen Sonderverträgen ist die direkte Weitergabe derzeit rechtlich noch nicht gegeben. Diese Kunden werden nach rechtlicher Klarheit, die der Gesetzgeber derzeit schafft, mit den individuellen Preisinformationen durch EWE angeschrieben, beziehungsweise der Preis mit der nächsten Vertragsverlängerung angepasst.
Der Gesetzgeber hat die Umlagen befristet. Sie sollen nach jetzigem Stand am 31. März 2024 entfallen. EWE wird die Veränderungen an Umlagen und Steuern weiterhin immer schnellstmöglich an die Kunden weitergeben, um auch für Entlastung zu sorgen.
Mehrwertsteuer auf sieben Prozent abgesenkt
Ebenfalls für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 hat die Bundesregierung die Senkung der Mehrwertsteuer für Gas angekündigt. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt noch keine gesetzliche Regelung vor. Angekündigt ist, dass Gas dann mit sieben Prozent versteuert wird. Diese Senkung gibt EWE selbstverständlich unmittelbar an die Kunden weiter, wie es das Unternehmen schon bei der Mehrwertsteuersenkung im Rahmen der Corona-Maßnahmen gehandhabt hat.
Änderung der Monatsabschläge / Zählerstände nicht notwendig
In dieser besonderen Situation, die für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine enorme Herausforderung darstellt, wird EWE die finanzielle Zusatzbelastung für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung auf die einzelnen Monate verteilen. Bei Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung, die ihren monatlichen Abschlag bisher unverändert gelassen haben, wird EWE den monatlichen Abschlag automatisch um etwa ein Viertel erhöhen. Dadurch werden enorme finanzielle Nachforderungen bei der Jahresabrechnung vermieden.
Eine Meldung des Zählerstandes ist nicht erforderlich. EWE berücksichtigt die Preisanpassungen bei der nächsten Abrechnung, indem EWE die Verbrauchsmengen nach den alten und neuen Preisen anhand von statistisch erfassten Verbrauchsdaten aufteilt. Kunden, die EWE dennoch ihre Zählerstände mitteilen möchten, sollten dafür die digitalen Möglichkeiten nutzen, die EWE bietet, und zwar unter: www.ewe.de/preise. Alternativ können Kunden ihren Zählerstand unter Angabe der Kundennummer auch telefonisch mittteilen unter 0441–8000-1230.
Weitere Information zur aktuellen Lage auf dem Gasmarkt finden Kunden unter www.ewe.de/gasversorgung-aktuell
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Lokal
MOIN tritt zur Stadtratswahl in Leer an
Von links nach rechts: Michael Runden, Jörg Kromminga, Teelke (steht das ganze Jahr dort – aber nicht zur Wahl), Sonja Strohmeier und Matthias Holthius vor dem Bünting‑Stammhaus in der Leeraner Altstadt. Die vier MOIN‑Kandidierenden wollen bei der Stadtratswahl im September ins Leeraner Rathaus einziehen.
MOIN kündigt Teilnahme an der Stadtratswahl in Leer an
Die Wählergemeinschaft MOIN hat in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass sie bei der Stadtratswahl in Leer am 13. September antreten wird. Die Gruppe formuliert darin den Anspruch, eine sachliche, bürgernahe und unabhängige Kommunalpolitik zu verfolgen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt.
Breites Themenspektrum für die kommenden Jahre
Wie es in der Mitteilung heißt, steht die Stadt Leer vor einer Reihe wichtiger Entscheidungen. Dazu zählen die Entwicklung des geplanten Bildungscampus, die Verkehrssituation, die Zukunft der Schulen, Sporthallen und Sportanlagen, die finanzielle Stabilität des städtischen Haushalts sowie eine langfristig tragfähige und nachhaltige Stadtentwicklung. Diese Themen würden die kommunale Entwicklung der kommenden Jahre maßgeblich prägen.
Bildungscampus: Forderung nach offener Diskussion
Besonders beim Bildungscampus sieht MOIN nach eigenen Angaben die Notwendigkeit einer „offenen und ehrlichen Diskussion“. Investitionen in Bildung seien Investitionen in die Zukunft der Stadt, gleichzeitig müssten Großprojekte wirtschaftlich tragfähig geplant werden. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht darauf zu erfahren, welche Kosten entstehen, welche Alternativen geprüft wurden und welche langfristigen Folgen für den Haushalt zu erwarten seien.
Verkehrssituation: Bedarf an neuen Konzepten
Auch die Verkehrssituation in Leer wird in der Pressemitteilung kritisch bewertet. Staus, fehlende Verkehrslenkung und eine unzureichende Abstimmung zwischen den Verkehrsteilnehmern belasteten Bürger und Wirtschaft gleichermaßen. MOIN spricht sich für praktikable Lösungen aus, die den Verkehrsfluss verbessern, die Innenstadt stärken und zugleich Klimaschutz und Lebensqualität berücksichtigen.
Finanzpolitik: Verantwortung gegenüber kommenden Generationen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt laut Mitteilung auf der Haushalts- und Finanzpolitik. Die Stadt benötige eine solide Finanzplanung, die notwendige Investitionen ermögliche, ohne kommende Generationen übermäßig zu belasten. Jeder eingesetzte Euro müsse nachvollziehbar und verantwortungsvoll verwendet werden.
Unabhängige kommunale Kraft
MOIN beschreibt sich als unabhängige Kraft, die weniger parteipolitische Auseinandersetzungen und mehr Sachpolitik in Leer anstrebe. Der Fokus liege auf konkreten Herausforderungen vor Ort und nicht auf ideologischen Debatten. Eine lebendige Demokratie lebe von unterschiedlichen Meinungen, gegenseitigem Respekt und dem Willen, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden.
Kandidierende
Für die Stadtratswahl treten laut Pressemitteilung folgende Personen an:
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Wahlbereich 1: Michael Runden, Matthias Holthius
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Wahlbereich 2: Jörg Kromminga, Sonja Strohmeier

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Südring wird am 1. Juli halbseitig gesperrt – das solltet ihr wissen!
B 70 in Leer: Südring wird am 1. Juli halbseitig gesperrt
Am Mittwoch, 1. Juli, müssen sich Verkehrsteilnehmer in Leer auf Einschränkungen einstellen: Für den Einbau einer neuen Gewichtsmessung im Bereich der Ledabrücke wird der Südring im Zuge der B 70 halbseitig gesperrt. Die Arbeiten finden von 9 bis 15 Uhr statt und dauern damit nur einen Tag.
Der Verkehr kann die Baustelle weiter passieren. Eine mobile Absperrtafel sorgt für die Verkehrsführung – eine Ampelregelung ist nicht notwendig. Dennoch weist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, darauf hin, dass es zeitweise zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. Die Behörde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen.
Warum wird gebaut? – Hintergrund zur neuen Gewichtsmessung
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 ist seit 2024 auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen begrenzt. Um die bestehende Brücke bis zur Fertigstellung des Neubaus möglichst lange befahrbar zu halten, wird nun eine technische Einrichtung installiert.
Diese zeigt künftig direkt an der Brücke an, wenn ein Fahrzeug zu schwer ist. Damit soll verhindert werden, dass überladene Fahrzeuge die ohnehin belastete Brücke weiter beschädigen. Die neue Anlage hilft dabei, die Gewichtsbegrenzung zuverlässig einzuhalten und die Brücke zu schützen, bis der Neubau fertiggestellt ist.
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Hafenfest in Ditzum – Fähre kann keine Autos transportieren
Fähre Ditzum–Petkum: Wegen Hafenfest kein Autotransport am Wochenende
Am kommenden Wochenende, 4. und 5. Juli, steht in Ditzum alles im Zeichen des Hafenfestes. Die Veranstaltung sorgt für eine Vollsperrung des Hafenbereichs – mit direkten Auswirkungen auf den Fährbetrieb zwischen Ditzum und Petkum.
Zufahrt zum Fähranleger gesperrt
Durch die Sperrung können Autofahrer den Fähranleger nicht erreichen. Der Landkreis Leer, Betreiber der Fähre, teilte mit, dass die Fähre deshalb am Sonnabend und Sonntag keine Autos transportieren kann.
Zweiräder fahren mit
Für Zweiräder bleibt die Verbindung bestehen: Fahrräder und Motorräder werden regulär befördert. Der Personenverkehr ist ebenfalls nicht eingeschränkt.
ℹ️ Weitere Informationen
Aktuelle Hinweise und Fahrzeiten stellt der Landkreis Leer online bereit:

























