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EWE — Anpassung des Erdgaspreises
Anpassung des Erdgaspreises
- Weitergabe neuer staatlicher Erdgasumlagen ab 1. November 2022
- Angekündigte Mehrwertsteuersenkung von 19 auf sieben Prozent für Erdgas
- Automatische Anpassung von Monatsabschlägen
Oldenburg, Strausberg, 7. September 2022. Die von der Bundesregierung beschlossenen und bundesweit ab 1. Oktober 2022 geltenden neuen Umlagen auf Erdgas gibt EWE zum 1. November 2022 weiter. Die zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher angekündigte Absenkung der auf Erdgas erhobenen Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent wird EWE an alle Gaskunden weitergeben, sobald dieses gesetzlich beschlossen wurde.
Mit der neu eingeführten Gasbeschaffungsumlage sollen Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung ausgefallener russischer Gaslieferungen gleichmäßig auf alle Erdgaskundinnen und ‑kunden in Deutschland verteilt werden. Zusätzlich hat die Bundesregierung die Gasspeicherumlage erhoben. Diese wird von der Regierung dazu genutzt, die deutschen Gasspeicher für den kommenden Winter ausreichend zu füllen. Mit der bundesweiten Umlage stellt die Bundesregierung sicher, dass die Speicher auch dann laufend weiter befüllt werden, wenn marktliche Anreize aufgrund hoher Beschaffungskosten fehlen.
EWE gibt die Umlagen zeitlich versetzt weiter, und zwar aus folgendem Grund: Die Bekanntgabe der Umlagehöhe durch die Bundesregierung erfolgte zu einem Zeitpunkt, der es EWE nicht mehr ermöglichte, die gesetzlichen Informationsfristen für Kundinnen und Kunden einzuhalten. Der für Oktober zu entrichtende Anteil der Umlage wird daher auf die Folgemonate verteilt. Über die individuellen Preisänderungen informiert EWE alle Kunden schriftlich.
Die neuen staatlichen Umlagen wirken zum 1. November 2022 nicht nur auf die Grund- und Ersatzversorgung, sondern auch auf Laufzeitverträge mit Preisgarantie. Dazu gehören Produkte wie unter anderem das Zuhause12 und Zuhause24. In einigen Sonderverträgen ist die direkte Weitergabe derzeit rechtlich noch nicht gegeben. Diese Kunden werden nach rechtlicher Klarheit, die der Gesetzgeber derzeit schafft, mit den individuellen Preisinformationen durch EWE angeschrieben, beziehungsweise der Preis mit der nächsten Vertragsverlängerung angepasst.
Der Gesetzgeber hat die Umlagen befristet. Sie sollen nach jetzigem Stand am 31. März 2024 entfallen. EWE wird die Veränderungen an Umlagen und Steuern weiterhin immer schnellstmöglich an die Kunden weitergeben, um auch für Entlastung zu sorgen.
Mehrwertsteuer auf sieben Prozent abgesenkt
Ebenfalls für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 hat die Bundesregierung die Senkung der Mehrwertsteuer für Gas angekündigt. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt noch keine gesetzliche Regelung vor. Angekündigt ist, dass Gas dann mit sieben Prozent versteuert wird. Diese Senkung gibt EWE selbstverständlich unmittelbar an die Kunden weiter, wie es das Unternehmen schon bei der Mehrwertsteuersenkung im Rahmen der Corona-Maßnahmen gehandhabt hat.
Änderung der Monatsabschläge / Zählerstände nicht notwendig
In dieser besonderen Situation, die für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine enorme Herausforderung darstellt, wird EWE die finanzielle Zusatzbelastung für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung auf die einzelnen Monate verteilen. Bei Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung, die ihren monatlichen Abschlag bisher unverändert gelassen haben, wird EWE den monatlichen Abschlag automatisch um etwa ein Viertel erhöhen. Dadurch werden enorme finanzielle Nachforderungen bei der Jahresabrechnung vermieden.
Eine Meldung des Zählerstandes ist nicht erforderlich. EWE berücksichtigt die Preisanpassungen bei der nächsten Abrechnung, indem EWE die Verbrauchsmengen nach den alten und neuen Preisen anhand von statistisch erfassten Verbrauchsdaten aufteilt. Kunden, die EWE dennoch ihre Zählerstände mitteilen möchten, sollten dafür die digitalen Möglichkeiten nutzen, die EWE bietet, und zwar unter: www.ewe.de/preise. Alternativ können Kunden ihren Zählerstand unter Angabe der Kundennummer auch telefonisch mittteilen unter 0441–8000-1230.
Weitere Information zur aktuellen Lage auf dem Gasmarkt finden Kunden unter www.ewe.de/gasversorgung-aktuell
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Schleusenbrücke in Leer ab 22. Oktober gesperrt: Fahrbahn muss erneut saniert werden
Schleusenbrücke in Leer wird ab 22. Oktober komplett gesperrt
Sanierungsarbeiten am Fahrbahnbelag dauern voraussichtlich bis zum 12. November – Rad- und Schiffsverkehr bleiben möglich
Auf der Schleusenbrücke in Leer stehen erneut Sanierungsarbeiten an. Die Brücke muss deshalb vom 22. Oktober bis voraussichtlich 12. November 2026 für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt werden.
Schäden an der Fahrbahn nach Sanierung festgestellt
Grund für die Sperrung sind Schäden, die mehr als ein Jahr nach der umfangreichen Sanierung des Fahrbahnbetons in einem Teilbereich oberhalb des Brückenkellers sichtbar geworden sind.
Betroffen ist die damals neu aufgebrachte Oberflächenbeschichtung der Fahrbahn. Diese hat sich aufgrund eines Mangels stellenweise vom Untergrund gelöst und ist in einigen Bereichen abgeplatzt.
Die genaue Ursache für die Schäden wird derzeit noch ermittelt.
Sanierung erfolgt im Rahmen der Gewährleistung
Die erforderlichen Arbeiten sollen in der Woche nach dem Gallimarkt beginnen. Die beauftragte Firma wird den betroffenen Straßenbelag im Rahmen der Gewährleistung sanieren.
Für die Arbeiten ist eine vollständige Sperrung der Schleusenbrücke für den Fahrzeugverkehr erforderlich. Die Sperrung soll nach derzeitiger Planung vom 22. Oktober bis voraussichtlich 12. November 2026 bestehen.
Radverkehr kann die Brücke weiterhin passieren
Für Radfahrer soll die Brücke während der Bauarbeiten weiterhin passierbar bleiben. Vorgesehen ist, dass der Radverkehr auf einer Seite der Brücke an der Baustelle vorbeigeführt werden kann.
Autofahrer müssen dagegen während der Sanierungsarbeiten auf eine andere Route ausweichen.
Schiffsverkehr nicht betroffen
Der Schiffsverkehr wird durch die Sanierungsarbeiten nicht beeinträchtigt. Die Schleuse kann weiterhin wie gewohnt genutzt werden.
Damit können Schiffe und Sportboote die Schleuse auch während der Bauarbeiten passieren.
Die Sperrung betrifft somit ausschließlich den Fahrzeugverkehr auf der Schleusenbrücke.
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Wertstoffhöfe im Landkreis Leer am 3. Oktober geschlossen: Diese Öffnungszeiten gelten
Wertstoffhöfe im Landkreis Leer am 3. Oktober geschlossen
Geänderte Öffnungszeiten wegen des Tages der Deutschen Einheit
Wer am Samstag, 3. Oktober 2026, Abfälle oder Wertstoffe zu einem Wertstoffhof im Landkreis Leer bringen möchte, muss sich auf geänderte Öffnungszeiten einstellen. Wegen des Feiertages Tag der Deutschen Einheit bleiben die Wertstoffhöfe des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Leer an diesem Tag geschlossen.
Wertstoffhof Breinermoor öffnet am 5. Oktober
Der Wertstoffhof im Entsorgungszentrum Breinermoor, Deponiestraße 1 in Westoverledingen, ist nach dem Feiertag wieder am Montag, 5. Oktober, ab 9 Uhr für Kunden geöffnet.
Wer seine Wertstoffe dort entsorgen möchte, sollte die geänderten Öffnungszeiten rund um den Feiertag beachten.
Abfallumschlaganlage auf Borkum ab Montag geöffnet
Auf Borkum öffnet die Abfallumschlaganlage in der Reedestraße 196 ebenfalls wieder am Montag. Dort beginnt der Betrieb am 5. Oktober bereits um 8 Uhr.
Externe Wertstoffhöfe öffnen wieder am 9. und 10. Oktober
Auch bei den externen Wertstoffhöfen im Landkreis Leer kommt es durch den Feiertag zu einer Änderung. Sie öffnen wieder wie gewohnt am Freitag und Samstag, 9. und 10. Oktober.
Wertstoffhof Neermoor weiterhin mit Sommeröffnungszeiten
Am Wertstoffhof Neermoor, Borgwardring 74, gelten aktuell noch die Sommeröffnungszeiten. Deshalb ist der Standort auch am Mittwoch, 7. Oktober, ab 13 Uhr geöffnet.
Die Umstellung auf die Winteröffnungszeiten wird der Landkreis Leer rechtzeitig bekanntgeben.
Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Leer
Bei Fragen zu den Öffnungszeiten oder zur Abfallentsorgung können sich Bürgerinnen und Bürger an die Abfallberatung des Landkreises Leer wenden.
Die kostenlose Service-Nummer lautet 0800 9252423. Alternativ ist die Abfallberatung per E‑Mail unter abfallberatung@all-leer.de erreichbar.
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Ferienprogramm im Kunsthaus Leer: Kinder gestalten am 13. Oktober eigene Kunstwerke
Ferienprogramm im Kunsthaus Leer: Wie aus Steinen kleine Kunstwerke werden
Kreativer Workshop für Kinder von 8 bis 12 Jahren am 13. Oktober
In den Herbstferien lädt das Kunsthaus Leer Kinder zu einem besonderen kreativen Erlebnis ein. Beim Workshop „Wie aus Steinen kleine Kunstwerke werden“ können junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 13. Oktober 2026 von 10 bis 11.30 Uhr ihrer Fantasie freien Lauf lassen.
Der kostenfreie Workshop richtet sich an Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren. Zu Beginn lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Landschaftsbilder aus der Sammlung des Kunsthauses kennen. Dabei erhalten sie einen Einblick in unterschiedliche künstlerische Darstellungen von Landschaften.
Anschließend werden die Kinder selbst kreativ: Aus gewöhnlichen Steinen entstehen mit Farbe und viel Fantasie kleine Kunstwerke. Die Steine können mit eigenen Phantasielandschaften und anderen individuellen Motiven gestaltet werden.
Der Workshop bietet damit die Möglichkeit, Kunst nicht nur anzuschauen, sondern selbst kreativ tätig zu werden und eigene Ideen umzusetzen.
Anmeldung bis zum 10. Oktober
Die Teilnahme an dem Ferienprogramm ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis zum 10. Oktober 2026 erforderlich.
Interessierte können sich per E‑Mail unter info@kunsthaus-leer.de oder telefonisch unter 0491 926‑1531 anmelden.
Termin: Dienstag, 13. Oktober 2026
Uhrzeit: 10 bis 11.30 Uhr
Ort: Kunsthaus Leer
Alter: 8 bis 12 Jahre
Teilnahme: kostenfrei
Anmeldung: bis 10. Oktober 2026 per E‑Mail oder telefonisch

























