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Niedersachsen treibt seine Photovoltaikoffensive voran: Vertragsabschluss über rund 355.000 qm

Niedersachsen treibt seine Photovoltaikoffensive voran: Vertragsabschluss über rund 355.000 qm Dachflächen im Nordwesten von Niedersachsen
Niedersachsen und die enercity AG aus Hannover haben am (heutigen) Donnerstag einen Pachtvertrag über Dachflächen von rund 500 landeseigenen Gebäuden im Nordwesten von Niedersachsen abgeschlossen. Dazu zählen die Landkreise Emsland, Cloppenburg, Oldenburg, Vechta, Grafschaft Bentheim und Osnabrück sowie die Städte Oldenburg und Osnabrück. Zu den Landesgebäuden in dieser Region gehören beispielsweise die Justizvollzuganstalt Lingen, das Finanzamt Bad Bentheim, das Behördenhaus Schloss Iburg, die Universität Vechta oder die Polizeiakademie Oldenburg.
Der Energiedienstleister wird sukzessive auf eigene Kosten Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) errichten und in eigener Verantwortung betreiben. Der produzierte Strom soll — soweit dies technisch möglich ist — unmittelbar die Gebäude der jeweiligen Landesliegenschaften versorgen. Überschüssige Strommengen werden in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist.
Niedersachsens Finanzminister Gerald Heere unterstrich die Bedeutung des Vertragsabschlusses: „Unser Ziel ist es, die Landesverwaltung bis 2035 klimaneutral aufzustellen und das Land unabhängiger von Importen fossiler Brennstoffe zu machen. Die enercity AG ist eine erfahrene Partnerin mit den notwendigen Kapazitäten, die uns diesem Ziel einen Schritt näherbringt.”
„Wir freuen uns, zusammen mit dem Land Niedersachsen die Energiewende Niedersachsens zu gestalten und dieses Großprojekt in die Tat umzusetzen. Die rund 500 Gebäude des Landes werden sich künftig von der Sonne ernähren, denn ihre Dachflächen bergen enormes Potenzial für die Produktion von erneuerbarem Strom direkt vor Ort”, sagte enercity-CEO Dr. Susanna Zapreva.
Die Dachflächen werden der enercity AG nach Inbetriebnahme der jeweiligen PV-Installation für eine Dauer von 20 Jahren zur Nutzung überlassen. Insgesamt handelt es sich um rund 355.000 Quadratmeter Dachflächen, die jedoch noch im Detail auf ihre Eignung geprüft werden. Sofern sich nur die Hälfte der Dachflächen als geeignet erweisen sollten, können zukünftig rund 30 GWh pro Jahr erzeugt werden, von denen ein Großteil in den Liegenschaften des Landes verbraucht werden wird.
Vorausgegangen war ein europaweit ausgeschriebenes Vergabeverfahren, an dem sich sechs Unternehmen beteiligt haben. Damit beschreitet Niedersachsen Neuland. Bundesweit handelt es sich um die erste öffentliche Ausschreibung eines Landes für die Errichtung und den Betrieb von PV-Anlagen auf eigenen Dächern durch Dritte bei gleichzeitigem Bezug des PV-Stroms vor Ort.
Aufgrund der Komplexität dieses Verfahrens hat das Land Unterstützung durch die PD — Berater der öffentlichen Hand GmbH in Anspruch genommen. Die PD hat dabei ihre besondere Rolle und Erfahrung als Inhouseberatung der öffentlichen Hand eingebracht, vor allem bei Energie‑, Klima- und Nachhaltigkeitsthemen. Sie wurde energie- und vergaberechtlich von der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (bbh) unterstützt.
Dr. Uwe Schmidt, Mitglied der Geschäftsleitung der PD: „Gemeinsam mit dem Land Niedersachsen konnten wir nach der Konzeption des passenden Vorgehens nun auch das Vergabeverfahren erfolgreich begleiten. Es ist uns gelungen, die teils sehr komplexen Anforderungen, z.B. bei der Auswahl und Prüfung der Liegenschaften, erfolgreich zu bewältigen. Dieser Erfolg unterstreicht auch die Professionalität und Begeisterung, die die Zusammenarbeit bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe für eine nachhaltige Stromversorgung geprägt haben.”
Die niedersächsische Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Nutzung von erneuerbaren Energien massiv auszuweiten und geht bei den eigenen Gebäuden mit gutem Beispiel voran. Das Land Niedersachsen verfügt insgesamt über rund 5.500 eigene Bauwerke, die von Landesbehörden und Hochschulen genutzt werden. Ziel ist es, möglichst schnell alle geeigneten Dächer mit Photovoltaik-Anlagen zu versehen.
„Die Vorteile der Sonnenenergie liegen auf der Hand”, erklärte Heere. „Sie setzt keine Schadstoffe frei, erspart den Import fossiler Brennstoffe und reduziert damit die Abhängigkeit von diesen Energieträgern. Außerdem ist sie unbegrenzt verfügbar.”
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Beschwerde beim Notar einreichen: So hilft die Notarkammer

Das Landgericht Aurich: Hier werden Beschwerden über Notarkosten im Rahmen des Kostenbeschwerdeverfahrens geprüft — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Beschwerden bei Notaren: Ihre Rechte und Wege zur Klärung
Notare übernehmen eine zentrale Rolle bei rechtlich wichtigen Angelegenheiten, wie Immobilienkauf, Testament oder Vertragsbeurkundung. Trotz größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass Beteiligte mit der Arbeit eines Notars nicht zufrieden sind. Die Notarkammer ist in solchen Fällen Ihre erste Anlaufstelle.
Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?
Die Notarkammer fühlt sich besonders den Rechtsuchenden verpflichtet. Wenn Sie Beschwerden gegen die Arbeit eines Notars haben, können Sie diese schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer einreichen. Ziel der Kammer ist es, Vermittler zwischen Beschwerdeführer und Notar zu sein und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wichtig: Die Kammer prüft nicht automatisch die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit, sondern vermittelt zwischen den Beteiligten.
Was gilt für Beschwerden über Notarkosten?
Nicht alle Beschwerden können direkt von der Notarkammer entschieden werden. Kostenrechnungen fallen in ein eigenes Verfahren:
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Das sogenannte Kostenbeschwerdeverfahren (§ 156 KostO) wird bei dem Landgericht eingeleitet, in dessen Bezirk der Notar tätig ist.
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Auf diesem Weg können Sie prüfen lassen, ob die erhobenen Notarkosten gesetzeskonform sind.
Tipps für Beschwerdeführer
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Schriftlich einreichen: Beschwerde klar formulieren und alle relevanten Unterlagen beifügen.
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Fristgerecht handeln: Beschwerden sollten möglichst zeitnah nach dem Vorfall erfolgen.
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Klarheit über den Zuständigkeitsbereich: Die Notarkammer vermittelt bei Beschwerden über die Arbeit des Notars, nicht bei Fragen zu den Gebühren.
Zusammenfassung
Beschwerden bei Notaren sind geregelt und bieten Ihnen die Möglichkeit, Unzufriedenheit offiziell zu äußern und klären zu lassen. Die Notarkammer unterstützt als Vermittler, während Kostenfragen über das Kostenbeschwerdeverfahren beim Landgericht behandelt werden. So bleibt der Schutz der Rechtsuchenden gewährleistet.
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Notarkosten verstehen: So viel kostet ein Notar wirklich

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarkosten: Was Sie wissen sollten
Wer einen Notar beauftragt, fragt sich oft: „Was kostet ein Notar eigentlich?“ Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt, damit Transparenz und Fairness für alle Beteiligten gewährleistet sind. Notare dürfen ihre Gebühren nicht willkürlich festlegen – und das hat seinen Grund.
Gesetzlich vorgeschriebene Notarkosten
Notare sind verpflichtet, ihre Amtstätigkeit nach gesetzlich festgelegten Gebühren abzurechnen. Das bedeutet:
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Vereinbarungen über niedrigere oder höhere Kosten sind nicht erlaubt.
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Die Kosten richten sich nach dem Bedeutungsgrad des Geschäfts, nicht nach dem zeitlichen Aufwand oder der Art der Tätigkeit.
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Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die freie Wahl des Notars nicht von einem vermeintlich „günstigen Preis“ beeinflusst wird.
Diese Regelung schützt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. So können alle Beteiligten sicher sein, dass die Notarkosten fair und transparent berechnet werden.
Wovon hängen die Notarkosten ab?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser Wert ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts – zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, bei Schenkungen oder Erbangelegenheiten.
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Beispiel Immobilie: Je höher der Kaufpreis, desto höher die Notargebühren.
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Beispiel Testament oder Erbvertrag: Komplexe Regelungen können höhere Gebühren bedeuten, da der Geschäftswert hier maßgeblich ist.
Wichtig: Nicht die Dauer oder der Umfang der Arbeit des Notars entscheidet über die Kosten, sondern ausschließlich der wirtschaftliche Wert des beurkundeten Geschäfts.
Warum das wichtig ist
Die gesetzliche Regelung der Notarkosten bietet Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten. Sie schützt davor, dass Interessenkonflikte oder Preisvergleiche die Auswahl eines Notars beeinflussen. So können Sie sich darauf verlassen, dass der Notar unabhängig, unparteiisch und fair tätig wird.
Notarkosten sind gesetzlich geregelt und transparent. Wer die Hintergründe kennt, kann sich gut auf die Beurkundung vorbereiten und versteht, warum der Preis nicht variabel ist. Die Kosten spiegeln immer den Wert des Rechtsgeschäfts wider – nicht den Aufwand des Notars.
