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Postkarten aus dem Wahlkreis auch für die Bundeskanzlerin
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger. Wenn für einen vorübergehenden Zeitraum – bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr – die Pflege im häuslichen Bereich nicht möglich oder nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet ist, kann die pflegebedürftige Person in eine vollstationäre Einrichtung aufgenommen werden.
Wann kommt Kurzzeitpflege in Frage?
Wenn die pflegenden Angehörigen in Urlaub fahren möchten, wegen Krankheit oder Unfall ausfallen, sich einer medizinischen Behandlung oder eine Kurmaßnahme unterziehen müssen oder eine Erholung der Hauptpflegeperson erforderlich ist. Eine Kurzzeitpflege kann auch unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person oder bei Krisensituationen in Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Urlaubszeit ist Reisezeit – Auszeit für pflegende Angehörige
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege nehmen und sich im Urlaub entspannen möchten, ihren pflegebedürftigen Angehörigen aber gut versorgt wissen wollen, dann stellt die Kurzzeitpflege in einer unserer vollstationären Einrichtungen eine optimale Versorgung und Betreuung sicher. Für pflegende Angehörige stellt die Kurzzeitpflege eine Entlastung dar, für die pflegebedürftige Person selbst ist der Aufenthalt in einer unserer Einrichtungen eine schöne Abwechslung vom Alltag daheim. In familiärer Atmosphäre bieten wir eine Rundum-Versorgung sowie im Rahmen der Betreuung die Möglichkeit zu vielseitiger Beschäftigung, je nach Interessen und Fähigkeiten, in geselliger Runde.

Seien Sie unser Gast!
Unsere Einrichtungen zeichnen sich durch eine familiäre Atmosphäre und netten Gemeinschaften unter den Bewohnern aus. Unsere soziale Betreuung unterstützt Sie bei der Eingewöhnung. Sie wohnen in einem hell und freundlich gestalteten Zimmer mit eigenem Bad. Wir stimmen die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen auf Ihre individuellen Bedürfnisse gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen ab, bei Bedarf mit Ärzten und Krankengymnasten.
Lassen Sie sich von unserem HANSA Catering Team verwöhnen!
In den hauseigenen Küchen der HANSA Senioren- und Pflegeeinrichtungen wird täglich frisch gekocht: ausgewogen, abwechslungsreich und regional ausgerichtet. Unsere Bewohner und Gäste können aus zwei Menüs wählen. Besonderheiten bei der Ernährung stimmen wir mit den Betroffenen individuell ab.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Ab dem Jahr 2017 lösen die fünf Pflegegrade die bisher geltenden drei Pflegestufen ab. Demnach besteht für alle Menschen ab anerkanntem Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege. Auch Menschen ohne anerkannten Pflegegrad, die durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall vorübergehend Pflege benötigen, können unter gewissen Voraussetzungen Kurzzeitpflege in Form der sogenannten Übergangspflege bei der Pflegekasse beantragen.
Dauer der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Im Gegensatz zur Verhinderungspflege gem. § 39 SGB ist eine Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich. Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB kann nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden.
Finanzierung
Bei der Kurzzeitpflege gewährt die Pflegekasse auf Antrag einen Zuschuss. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
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Gesetzliche Prüfpflicht für private Brücken und Ingenieurbauwerke
Sicherheit von Ingenieurbauwerken: Private Eigentümer unterliegen strenger Prüfpflicht
Wer eine Brücke oder eine Stützwand auf seinem Grundstück besitzt, trägt eine hohe Verantwortung. Die Gemeinde Westoverledingen weist aktuell darauf hin, dass für solche privaten Ingenieurbauwerke, die an den öffentlichen Raum angrenzen, eine gesetzliche Sorgfaltspflicht zur Überwachung der Standsicherheit besteht.
Grundlage für diese Verpflichtung ist die im Januar 2026 neu gefasste Norm DIN 1076. Diese regelt detailliert, wie Bauwerke überwacht werden müssen, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Die Gemeinde wurde durch ein Fachbüro aus Apen, welches aktuell Bauprojekte in der Region betreut, explizit auf die Relevanz dieser Prüfpflicht aufmerksam gemacht.
Wann besteht eine Prüfpflicht?
Die Pflicht zur regelmäßigen Überwachung greift immer dann, wenn das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Barrieren wie Tore gegen Fremdnutzung gesichert ist. Betroffen sind insbesondere:
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Brücken: Mit einer lichten Weite von über 2 Metern.
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Stützwände: Ab einer Höhendifferenz von 1,50 Metern.
Da ein Versagen solcher Konstruktionen unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen massiv beeinträchtigen kann, ist die Einhaltung der Intervalle zwingend erforderlich.
Die Prüfintervalle nach der neuen Norm
Die DIN 1076 schreibt für Eigentümer einen festen Rhythmus vor, um Schäden rechtzeitig zu erkennen und hohe Instandsetzungskosten zu vermeiden:
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Hauptprüfung (alle 6 Jahre): Eine umfassende Untersuchung durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort. Dabei werden statische und konstruktive Verhältnisse sowie die Materialien fachgerecht beurteilt.
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Einfache Prüfung (alle 3 Jahre): Diese findet jeweils drei Jahre nach einer Hauptprüfung statt und muss ebenfalls durch einen qualifizierten Ingenieur durchgeführt werden.
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Jährliche Besichtigung: Zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine jährliche Sichtprüfung vorgeschrieben. Diese dient dem Auffinden offensichtlicher Mängel und kann vom Eigentümer selbst oder einer eingewiesenen sachkundigen Person durchgeführt werden.
Dokumentation im Bauwerksbuch
Sämtliche Ergebnisse, Berichte und Protokolle dieser Prüfungen müssen dauerhaft im sogenannten Bauwerksbuch vorgehalten werden. Dies dient im Schadensfall auch als Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflicht.
Durch die regelmäßige Kontrolle wird sichergestellt, dass Mängel bewertet werden, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Private Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Bauwerke unter diese Regelung fallen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Beitragsbild: KI — Symbolfoto
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Zweitägige Vollsperrung der Ledabrücke an der B 70
B 70 bei Leer: Ledabrücke wegen Prüfung und Fahrbahnsanierung gesperrt
LEER – Autofahrer auf der Bundesstraße 70 müssen sich Ende März auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Die Ledabrücke nahe Leer wird am 24. und 25. März für den Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt. Grund dafür ist eine turnusmäßige Überprüfung des Bauwerkszustandes sowie notwendige Asphaltierungsarbeiten.
Die Sperrung beginnt am Dienstag, den 24. März, um 9:00 Uhr und wird voraussichtlich am Mittwoch, den 25. März, gegen 17:00 Uhr wieder aufgehoben. Während dieser Zeit wird neben der Brückenprüfung auch die Asphaltdeckschicht zwischen der Brücke und der Einmündung zum Südring erneuert. Die Ein- und Ausfahrt in den Südring bleibt für Verkehrsteilnehmer jedoch jederzeit passierbar.
Ausnahmen für Radfahrer und Rettungskräfte
Gute Nachrichten gibt es für den nicht-motorisierten Verkehr: Radfahrer und Fußgänger sind von der Vollsperrung nicht betroffen und können das Bauwerk einseitig überqueren. Auch die Durchfahrt für den Rettungsdienst ist im Einsatzfall jederzeit gewährleistet.
Weiträumige Umleitungen eingerichtet
Um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten, sind offizielle Umleitungsstrecken ausgeschildert:
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Richtung Leer (U 1): Verkehrsteilnehmer aus Papenburg werden über die B 438 (Rhauderfehn), die B 72, die A 28 und schließlich die B 436 nach Leer geleitet.
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Richtung Papenburg (U 2): In Gegenrichtung erfolgt die Führung analog über die B 436, die A 28, die B 72 und die B 438.
Hintergrund: Warum Bauwerksprüfungen so wichtig sind
Die Überprüfung erfolgt nach der strengen Norm DIN 1076. Dabei untersucht ein speziell geschulter Ingenieur das Bauwerk systematisch auf Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Angesichts des steigenden Verkehrsaufkommens auf den Bundesfernstraßen und des zunehmenden Alters vieler Brücken ist dieses Qualitätsmanagement ein unverzichtbarer Baustein der Sicherheitsphilosophie, um Schäden frühzeitig zu erkennen und die Nutzbarkeit der Infrastruktur langfristig zu erhalten.
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Startschuss für den Frühjahrsputz 2026 in der Stadt Leer
Wilder Müll am Ostfriesland Wanderweg: An d. Seeschleuse und nahe der Eisenbahnbrücke gefährden Plastikreste und rostiger Unrat die Natur. Ein konkreter Anlass für den „Frühjahrsputz 2026“ der Stadtwerke Leer – Greifer und Säcke für Freiwillige werden kostenlos vom Baubetriebshof gestellt.
Gemeinsam für eine saubere Stadt: Startschuss zum „Frühjahrsputz 2026“ in Leer
LEER – Passend zum meteorologischen Frühlingsbeginn rufen die Stadt Leer und die Stadtwerke Leer auch in diesem Jahr wieder zur großen Reinigungsaktion auf. Unter dem Motto „Frühjahrsputz 2026“ sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, die heimische Landschaft von achtlos entsorgtem Unrat zu befreien.
Seit vielen Jahren ist die gemeinsame Aktion ein fester Bestandteil im Terminkalender der Stadt. Das Ziel ist klar definiert: Sogenannter „wilder Müll“, der leider viel zu oft vorsätzlich in der freien Natur entsorgt wird, soll gesammelt und fachgerecht entsorgt werden. Dies schont nicht nur die Optik unserer schönen Region, sondern beseitigt auch handfeste Gefahren für die Umwelt und die heimische Tierwelt.
Unterstützung durch die Stadtwerke
Damit die Sammelaktion ein voller Erfolg wird, greifen die Stadtwerke Leer den freiwilligen Helfern tatkräftig unter die Arme. Egal ob Einzelpersonen, Familien, Vereine oder Gruppen – der Baubetriebshof stellt die notwendige Ausrüstung zur Verfügung:
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Material: Greifer und Müllsäcke können direkt über die Stadtwerke bezogen werden.
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Logistik: Der gesammelte Unrat kann entweder beim Baubetriebshof abgegeben werden oder wird nach vorheriger Absprache an einem vereinbarten Ort von den Stadtwerken abgeholt.
Kontakt und Anmeldung
Um die Verteilung der Materialien und die Abholung des Mülls zu koordinieren, wird um eine vorherige Terminabsprache gebeten. Interessierte können sich direkt an die zuständigen Ansprechpartner wenden:
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Jan Tülp und Jens Denekas: Telefonisch erreichbar unter 0491/92770–413 oder ‑415.
Fotogruß von der Sammelaktion
Um das Engagement der Leeraner sichtbar zu machen, freuen sich die Stadt und die Stadtwerke über Bildmaterial von den Aktionen. Wer seine Funde oder die fleißigen Teams präsentieren möchte, kann Fotos per E‑Mail an presse@leer.de senden. Eine Auswahl der Bilder soll anschließend auf den offiziellen Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden.
Machen wir unsere Stadt gemeinsam bereit für den Frühling! 🌸🧹
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