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Postkarten aus dem Wahlkreis auch für die Bundeskanzlerin
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger. Wenn für einen vorübergehenden Zeitraum – bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr – die Pflege im häuslichen Bereich nicht möglich oder nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet ist, kann die pflegebedürftige Person in eine vollstationäre Einrichtung aufgenommen werden.
Wann kommt Kurzzeitpflege in Frage?
Wenn die pflegenden Angehörigen in Urlaub fahren möchten, wegen Krankheit oder Unfall ausfallen, sich einer medizinischen Behandlung oder eine Kurmaßnahme unterziehen müssen oder eine Erholung der Hauptpflegeperson erforderlich ist. Eine Kurzzeitpflege kann auch unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person oder bei Krisensituationen in Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Urlaubszeit ist Reisezeit – Auszeit für pflegende Angehörige
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege nehmen und sich im Urlaub entspannen möchten, ihren pflegebedürftigen Angehörigen aber gut versorgt wissen wollen, dann stellt die Kurzzeitpflege in einer unserer vollstationären Einrichtungen eine optimale Versorgung und Betreuung sicher. Für pflegende Angehörige stellt die Kurzzeitpflege eine Entlastung dar, für die pflegebedürftige Person selbst ist der Aufenthalt in einer unserer Einrichtungen eine schöne Abwechslung vom Alltag daheim. In familiärer Atmosphäre bieten wir eine Rundum-Versorgung sowie im Rahmen der Betreuung die Möglichkeit zu vielseitiger Beschäftigung, je nach Interessen und Fähigkeiten, in geselliger Runde.

Seien Sie unser Gast!
Unsere Einrichtungen zeichnen sich durch eine familiäre Atmosphäre und netten Gemeinschaften unter den Bewohnern aus. Unsere soziale Betreuung unterstützt Sie bei der Eingewöhnung. Sie wohnen in einem hell und freundlich gestalteten Zimmer mit eigenem Bad. Wir stimmen die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen auf Ihre individuellen Bedürfnisse gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen ab, bei Bedarf mit Ärzten und Krankengymnasten.
Lassen Sie sich von unserem HANSA Catering Team verwöhnen!
In den hauseigenen Küchen der HANSA Senioren- und Pflegeeinrichtungen wird täglich frisch gekocht: ausgewogen, abwechslungsreich und regional ausgerichtet. Unsere Bewohner und Gäste können aus zwei Menüs wählen. Besonderheiten bei der Ernährung stimmen wir mit den Betroffenen individuell ab.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Ab dem Jahr 2017 lösen die fünf Pflegegrade die bisher geltenden drei Pflegestufen ab. Demnach besteht für alle Menschen ab anerkanntem Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege. Auch Menschen ohne anerkannten Pflegegrad, die durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall vorübergehend Pflege benötigen, können unter gewissen Voraussetzungen Kurzzeitpflege in Form der sogenannten Übergangspflege bei der Pflegekasse beantragen.
Dauer der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Im Gegensatz zur Verhinderungspflege gem. § 39 SGB ist eine Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich. Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB kann nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden.
Finanzierung
Bei der Kurzzeitpflege gewährt die Pflegekasse auf Antrag einen Zuschuss. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
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Minister Philippi bekräftigt Unterstützung für Fachkrankenhaus im Rheiderland
Bildnotiz (v.l.n.r.): Bernd Lindemann (Schriftführer Allgemeiner Krankenhausverein), Heiko Abbas (Bürgermeister Stadt Weener), Matthias Groote (Aufsichtsratsvorsitzender und Landrat Landkreis Leer), Nico Bloem (MdL), Dr. Andreas Philippi (Nds. Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung), Jakobus Baumann (Vorsitzender Allgemeiner Krankenhausverein), Anja Troff-Schaffarzyk (MdB), Daniela Kamp (Geschäftsführerin Klinikum Leer gGmbH).
Zukunftsperspektive für Weener: Minister Philippi bekräftigt Weg zum psychiatrischen Fachkrankenhaus
Leer/Weener, 5. Februar 2026. In der strategischen Neuausrichtung der niedersächsischen Krankenhauslandschaft rückt das Krankenhaus Rheiderland zunehmend in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Am vergangenen Montag bot die Mitgliederversammlung des Allgemeinen Krankenhausvereins für das Rheiderland den Rahmen für eine richtungsweisende Debatte. Als Gastredner skizzierte Dr. Andreas Philippi, Niedersächsischer Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, die Entwicklung des Standortes hin zu einem spezialisierten „Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie“.
Politischer Rückhalt für den Standort Rheiderland
Jakobus Baumann, Vorsitzender des Krankenhausvereins, eröffnete die Versammlung mit einem Dank an die Mitglieder für ihr außerordentliches ehrenamtliches Engagement. Er lenkte den Fokus umgehend auf den zentralen Antrag zur Umstrukturierung des Hauses in Weener. Baumann erinnerte an das klare Signal, das Minister Philippi bereits Ende vergangenen Jahres am Rande eines Termins gegeben hatte: „Es kommt sicher.“ Mit dieser positiven Erwartungshaltung übergab er das Wort an den Gast aus Hannover.
Minister Philippi unterstrich in seinem Vortrag, dass für das Krankenhaus Rheiderland frühzeitig die notwendigen Weichen gestellt wurden, um eine zukunftsfähige Ausrichtung zu gewährleisten. Der Minister räumte ein, dass er gehofft hatte, bereits bei diesem Besuch den offiziellen Bescheid zur Einrichtung des Fachkrankenhauses überreichen zu können. Er bescheinigte dem Standort im Rheiderland ein „größtes Potenzial“, um die Rolle einer spezialisierten Fachklinik auszufüllen.
Bedarfsgutachten soll Versorgungslücken schließen
Der finale Bescheid verzögert sich jedoch aufgrund von Widerständen aus dem benachbarten Klinikum Emden. Um eine rechtssichere und medizinisch fundierte Entscheidung zu treffen, lässt das Ministerium derzeit durch eine externe Beratungsfirma ein Bedarfsgutachten für den Bereich Psychiatrie erstellen. Ziel ist ein fundierter Neuzuschnitt der Pflichtversorgungsgebiete.
„Wir erhoffen uns von diesem Gutachten einen klaren, sachlichen und fundierten Rahmen, der hilft, Versorgungslücken zu schließen und damit auch hier vorliegende Konkurrenzsituationen zwischen Emden und Leer bzw. dem Rheiderland aufzulösen“, erläuterte Philippi. Erst auf dieser Grundlage könnten Entscheidungen getroffen werden, die langfristig tragfähig sind und für alle Beteiligten die notwendige Planungssicherheit schaffen. Gleichzeitig betonte der Minister seine persönliche Unterstützung und lobte die bestehenden Strukturen sowie das engagierte Team vor Ort.
Die Forderung nach Planungssicherheit
Jakobus Baumann dankte dem Minister für die inhaltliche Klarstellung, mahnte jedoch die zeitliche Komponente an. Er äußerte den dringenden Wunsch, innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate eine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Dies sei insbesondere für das Personal in Weener sowie für den Aufsichtsrat und das Kuratorium von existenzieller Bedeutung, um die aktuelle Phase der Ungewissheit zu beenden.
Geschäftsführerin Daniela Kamp: „Eine 99-prozentige Zusage“
In ihrem Geschäftsbericht für das Krankenhaus Rheiderland bedauerte Daniela Kamp, dass der offizielle Bescheid noch nicht unterzeichnet vorlag. Dennoch bewertete sie die Ausführungen des Ministers als eine „zu 99 Prozent“ erfolgte Zusage. Kamp berichtete von den intensiven Gesprächen der vergangenen Monate, in denen der Antrag detailliert erörtert wurde.
Ein besonderes Augenmerk legte die Geschäftsführerin auf das starke Netzwerk hinter dem Projekt. Sie dankte Jakobus Baumann für seinen unermüdlichen und beharrlichen Einsatz ohne Unterlass für das Krankenhaus Rheiderland. Ebenso hob sie die Unterstützung durch den Landtagsabgeordneten Nico Bloem hervor, der zahlreiche Kontakte und Treffen im Ministerium initiiert hatte. Auch der Aufsichtsratsvorsitzende Matthias Groote wurde für seine enge Abstimmung mit Bloem und seinen diplomatischen Einsatz beim Minister gewürdigt.
„Der Bedarf im Landkreis Leer ist unbestritten, ebenso sind beste Voraussetzungen am Standort gegeben. Wir gehen davon aus, dass die noch fehlende Unterschrift auf dem Bescheid bald erfolgen wird“, so Kamp abschließend. Das neue Fachkrankenhaus stelle eine sichere Zukunftsperspektive für Weener dar, für die man sich weiterhin mit voller Kraft einsetzen werde.
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Jugendschutzkontrolle im Landkreis Leer: Verstöße bei Testkäufen festgestellt
Jugendschutzkontrolle im Landkreis Leer: Mehrere Verstöße bei Testkäufen festgestellt
Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Einzelhandel stand am 3. Februar 2026 im Mittelpunkt einer gezielten Kontrollaktion im Landkreis Leer. Gemeinsam mit der Polizei Leer/Emden überprüfte die Jugendbeauftragte des Landkreises acht Verkaufsstellen, um die Abgabepraxis von potenziell gesundheitsgefährdenden Produkten an Minderjährige zu untersuchen.
Testkäufe mit Fokus auf Vapes und Lachgas
Im Zentrum der Maßnahme stand der Verkauf von E‑Zigaretten (Vapes) sowie Lachgas-Kartuschen. Zur Überprüfung der Verkaufsstellen wurde ein 16-jähriger Testkäufer eingesetzt. Das Ergebnis der Stichproben fiel gemischt aus: In drei der acht kontrollierten Geschäfte kam es zu Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Jugendlichen gelang es dort, die Waren zu erwerben, ohne dass eine ordnungsgemäße Ausweiskontrolle stattfand.
Die Begründungen der Mitarbeitenden für die fehlerhafte Abgabe reichten von einer subjektiven Einschätzung des Alters – der Jugendliche habe „älter gewirkt“ – bis hin zu einer unzureichenden Prüfung der vorgelegten Dokumente.
Konsequenzen und Fokus auf Prävention
Die festgestellten Versäumnisse bleiben nicht folgenlos. Das Ordnungsamt des Landkreises Leer hat bereits entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die betroffenen Verkaufsstellen eingeleitet. Dennoch betonten die Verantwortlichen, dass die Maßnahme primär einen präventiven Charakter verfolgte.
Ziel solcher Kontrollen ist es nicht allein, Verstöße zu ahnden, sondern das Verantwortungsbewusstsein des Personals im Einzelhandel nachhaltig zu schärfen. Nur durch eine konsequente Durchsetzung der Ausweispflicht kann der Jugendschutz im Alltag wirksam gewährleistet werden.
Symbolfoto zur Veranschaulichung der Thematik Jugendschutzkontrolle. @LeserECHO
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Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke wegen technischer Wartungsarbeiten
Wartungsarbeiten an der Jann-Berghaus-Brücke: Vollsperrungen im Februar
An der Jann-Berghaus-Brücke (B436) stehen im Februar notwendige Instandhaltungsarbeiten an. Im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr müssen die Hydraulikschläuche des Brückenantriebs gewechselt werden. Da die Brücke für diese technischen Maßnahmen geöffnet bleiben muss, kommt es zu zeitweisen Vollsperrungen für den gesamten Verkehr.
Termine der Vollsperrungen
Betroffen sind sowohl Kraftfahrzeuge als auch Radfahrer und Fußgänger an folgenden Terminen:
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Donnerstag, 12.02.2026: von 22:00 Uhr bis ca. 00:00 Uhr
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Dienstag, 17.02.2026: von 18:45 Uhr bis ca. 21:15 Uhr
Während dieser Zeitfenster ist eine Passage der Brücke nicht möglich.
Halbseitige Sperrung und Behinderungen
Bereits am Montag, den 16.02.2026, finden Vorbereitungen im Arbeitsbereich statt. In der Zeit von 08:45 Uhr bis 20:45 Uhr wird die Brücke halbseitig gesperrt. In diesem Zeitraum ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Umleitungsempfehlungen
Für den Kraftfahrzeugverkehr ist eine Umleitung über die BAB 31 (Emstunnel) eingerichtet.
AnzeigeWichtiger Hinweis: Für Fußgänger und Radfahrer kann während der Vollsperrungen systembedingt keine Umleitung angeboten werden. Es wird empfohlen, die betroffenen Zeiträume bei der Reiseplanung großräumig zu berücksichtigen.

























