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Postkarten aus dem Wahlkreis auch für die Bundeskanzlerin
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger. Wenn für einen vorübergehenden Zeitraum – bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr – die Pflege im häuslichen Bereich nicht möglich oder nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet ist, kann die pflegebedürftige Person in eine vollstationäre Einrichtung aufgenommen werden.
Wann kommt Kurzzeitpflege in Frage?
Wenn die pflegenden Angehörigen in Urlaub fahren möchten, wegen Krankheit oder Unfall ausfallen, sich einer medizinischen Behandlung oder eine Kurmaßnahme unterziehen müssen oder eine Erholung der Hauptpflegeperson erforderlich ist. Eine Kurzzeitpflege kann auch unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person oder bei Krisensituationen in Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Urlaubszeit ist Reisezeit – Auszeit für pflegende Angehörige
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege nehmen und sich im Urlaub entspannen möchten, ihren pflegebedürftigen Angehörigen aber gut versorgt wissen wollen, dann stellt die Kurzzeitpflege in einer unserer vollstationären Einrichtungen eine optimale Versorgung und Betreuung sicher. Für pflegende Angehörige stellt die Kurzzeitpflege eine Entlastung dar, für die pflegebedürftige Person selbst ist der Aufenthalt in einer unserer Einrichtungen eine schöne Abwechslung vom Alltag daheim. In familiärer Atmosphäre bieten wir eine Rundum-Versorgung sowie im Rahmen der Betreuung die Möglichkeit zu vielseitiger Beschäftigung, je nach Interessen und Fähigkeiten, in geselliger Runde.

Seien Sie unser Gast!
Unsere Einrichtungen zeichnen sich durch eine familiäre Atmosphäre und netten Gemeinschaften unter den Bewohnern aus. Unsere soziale Betreuung unterstützt Sie bei der Eingewöhnung. Sie wohnen in einem hell und freundlich gestalteten Zimmer mit eigenem Bad. Wir stimmen die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen auf Ihre individuellen Bedürfnisse gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen ab, bei Bedarf mit Ärzten und Krankengymnasten.
Lassen Sie sich von unserem HANSA Catering Team verwöhnen!
In den hauseigenen Küchen der HANSA Senioren- und Pflegeeinrichtungen wird täglich frisch gekocht: ausgewogen, abwechslungsreich und regional ausgerichtet. Unsere Bewohner und Gäste können aus zwei Menüs wählen. Besonderheiten bei der Ernährung stimmen wir mit den Betroffenen individuell ab.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Ab dem Jahr 2017 lösen die fünf Pflegegrade die bisher geltenden drei Pflegestufen ab. Demnach besteht für alle Menschen ab anerkanntem Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege. Auch Menschen ohne anerkannten Pflegegrad, die durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall vorübergehend Pflege benötigen, können unter gewissen Voraussetzungen Kurzzeitpflege in Form der sogenannten Übergangspflege bei der Pflegekasse beantragen.
Dauer der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Im Gegensatz zur Verhinderungspflege gem. § 39 SGB ist eine Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich. Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB kann nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden.
Finanzierung
Bei der Kurzzeitpflege gewährt die Pflegekasse auf Antrag einen Zuschuss. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
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Blaue Tonne im Rheiderland: Witterung sorgt für Abfuhr-Stopp
Ausfall bei der Blauen Tonne im Rheiderland: Ersatztermine folgen in Kürze
Der heftige Wintereinbruch hat im Rheiderland Spuren hinterlassen – auch bei der Abfallentsorgung. Aufgrund der schwierigen Witterungsverhältnisse konnten am Donnerstag, den 8. Januar, zahlreiche Blaue Tonnen nicht wie geplant geleert werden. Betroffene Bürger müssen sich noch ein wenig gedulden.
Die Glätte und die Schneemassen machten vielen Entsorgungsfahrzeugen am Donnerstag ein Durchkommen unmöglich. Dabei handelt es sich nicht um vergessene Einzeltonnen, sondern um die gezielte Absage der Leerung in ganzen oder halben Straßenzügen, in denen die Sicherheit für Personal und Fahrzeuge nicht gewährleistet werden konnte.
Wann wird nachgeleert?
Die gute Nachricht: Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) plant bereits die Nachholtermine. Die genauen Ersatztermine für die Ausfälle vom 8. Januar werden in der kommenden Woche bekanntgegeben.
Auch am heutigen Freitag, den 9. Januar, kam es witterungsbedingt zu weiteren Verzögerungen. Welche Straßen am Freitag konkret betroffen waren, wird der Landkreis ebenfalls Anfang nächster Woche gemeinsam mit den entsprechenden Ersatzterminen veröffentlichen.
Diese Gebiete waren am Donnerstag (08.01.) betroffen:
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Gemeinde Jemgum: Teile von Marienchor, Hofstraße, Teile des Archer Wegs, Kirchring, Dollartweg und Nendorper Straße.
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Stadt Weener: Geiseweg (inkl. Sackgasse), Peperborg, Deichstraße, Kirchborgum, Siepelborg, Grüner Weg, Schwarzer Weg, Ferstenborgumer Weg, Am Hafen (linke Seite), Emsstraße, Am Marina-Park, Am Erholungsgebiet, Schleusenweg und Burgweg.
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Gemeinde Bunde: Heinitzpolder, Landrat-Bracht-Straße und Wynham-Süd.
Lage bei der Hausmüllabfuhr
Etwas entspannter stellt sich die Situation beim Restmüll dar. Die Hausmüllabfuhr im Landkreis wird ihre Touren am heutigen Freitag voraussichtlich gegen frühen Nachmittag abschließen können. Es wurden dabei alle Straßen angefahren, bei denen es die Straßenverhältnisse zuließen.
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Sensationelle Wende: Südringbrücke in Leer bleibt dauerhaft erhalten!
Foto: Südring Leer © MKP GmbH
Sensationelle Wende in Leer: Südringbrücke ist stabil – Abriss vom Tisch!
Leer | Es ist die Nachricht, auf die Tausende Autofahrer und Logistikunternehmen in der Region gewartet haben: Die Südringbrücke in Leer ist standsicher. Was lange als Sanierungsfall mit drohendem Abriss galt, entpuppt sich nach einer jahrelangen, hochmodernen Überprüfung als technisch unbedenklich.
Gefahr durch Spannungsrisskorrosion gebannt
Die Sorge war groß: Die Brücke stand unter dem dringenden Verdacht der sogenannten Spannungsrisskorrosion. Diese tückische Schädigung des verbauten Spannstahls war unter anderem die Ursache für den plötzlichen Einsturz der Carolabrücke in Dresden im Jahr 2024. Da sich ein Versagen bei dieser Art von Schäden nicht ankündigt, musste die Stadt Leer sofort handeln.
Seit 2020 war die Brücke daher auf 30 Tonnen beschränkt und nur noch einspurig befahrbar, um die Last auf das Bauwerk zu minimieren.
Das „Langzeit-EKG“ für die Brücke
Um Gewissheit zu erlangen, setzte die Stadt auf ein Verfahren des Gutachterbüros Marx Krontal Partner aus Weimar. Ein akustisches Monitoring-System wurde installiert, das wie ein „Langzeit-EKG“ funktionierte.
„Diese Sensoren sammeln dauerhaft Informationen über den Zustand der Brücke. Sie wurde sozusagen seit 2020 unter permanente Beobachtung gestellt“, erklärt Stadtbaurat Jens Lüning.
Nach der mehrjährigen Überwachung steht nun fest: Der Brückenüberbau hat sich im gesamten Zeitraum nicht verändert. Auch die anschließende Untersuchung der Widerlager brachte die endgültige Entwarnung.
Zukunft gesichert: Erhalt für mindestens 30 Jahre
Zwar muss die Brücke altersbedingt in den kommenden Jahren teilweise saniert werden, doch ein Abriss ist nicht mehr notwendig. Laut Gutachten bleibt die Südringbrücke der Stadt bei entsprechender Instandhaltung noch mindestens 30 Jahre erhalten.
Bürgermeister Claus-Peter Horst zeigte sich sichtlich erleichtert: „Wir freuen uns sehr, dass wir nun Klarheit haben. Besonders froh bin ich, dass der Schwerlastverkehr nun nicht mehr durch die Innenstadt fahren muss.“
Aufhebung der Beschränkungen
Die wichtigste Nachricht für den Verkehrsfluss: Die bestehende Gewichtsbeschränkung und die Einspurigkeit werden in Kürze aufgehoben. Der Schwerlastverkehr kann die Südringbrücke dann wieder uneingeschränkt nutzen. Der Gutachter lobte zudem das Vorgehen der Stadt Leer ausdrücklich als „vorbildlich“ und sicherheitsorientiert.
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Winterdienst in Leer: Was Mieter und Eigentümer jetzt wissen müssen
Winterdienst in Leer: Wer räumt wo? Alles Wissenswerte zu Pflichten und Einsätzen
Leer | Sobald Schnee und Eis die Stadt Leer fest im Griff haben, stellt sich für viele Bewohner die Frage: Wer ist eigentlich für welche Straße zuständig? Damit alle sicher durch den Winter kommen, klären die Stadtwerke und die Stadtverwaltung über die geltenden Regeln und Zuständigkeiten auf.
So arbeiten die Profis: Der Einsatz der Stadtwerke
Die Stadtwerke Leer sind mit zwei Teams von jeweils über 20 Mitarbeitern auf den Winter vorbereitet. Ab 4 Uhr morgens kontrollieren Späher das Stadtgebiet, um bei Glättegefahr sofort Alarm auszulösen.
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Einsatzgebiete: Im Fokus stehen verkehrswichtige Straßen, Schulbusstrecken, Brücken, Bushaltestellen sowie die Fußgängerzone. Wichtig: Bundes- und Landesstraßen fallen nicht in die Zuständigkeit der Stadtwerke.
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Streumittel: Um die Umwelt zu schonen, setzen die Stadtwerke primär auf Sole (Flüssigsalz). Rund 50.000 Liter sind in den Tanks vorrätig. Reines Salz wird nur in Ausnahmefällen an Gefahrenstellen genutzt.
Räumpflicht für Bürger: Das müssen Sie wissen
Nicht nur die Stadt ist in der Pflicht – auch die Anlieger tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit vor der eigenen Haustür.
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Wie breit muss geräumt werden? Geh- und Radwege vor dem Grundstück müssen auf einer Breite von mindestens 1,50 Metern schnee- und eisfrei gehalten werden. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt ein Streifen von mindestens 1,00 Meter am Fahrbahnrand.
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Besonderheit Spielstraßen: In verkehrsberuhigten Bereichen müssen Anwohner die Straße sogar bis zur Mitte räumen bzw. streuen.
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Die Uhrzeiten: Werktags muss der Winterdienst zwischen 07:30 und 20:00 Uhr sichergestellt sein. An Sonn- und Feiertagen gilt die Pflicht von 09:00 bis 20:00 Uhr.
Sand statt Salz: Die richtigen Mittel
Für Privatpersonen gilt: Streusalz ist tabu! Erlaubt sind Sand oder andere abstumpfende Mittel. Nur wenn extreme Glätte absolut nicht anders zu beseitigen ist, darf in begründeten Ausnahmefällen Salz zum Einsatz kommen.
Kontrollen und Bußgelder
Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommen kann (z. B. wegen Alter oder Krankheit), muss eine Vertretung oder ein Unternehmen organisieren. Die Stadt kontrolliert die Einhaltung durch Stichproben und geht Hinweisen nach. Nachlässigkeit kann teuer werden: Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
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