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Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger. Wenn für einen vorübergehenden Zeitraum – bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr – die Pflege im häuslichen Bereich nicht möglich oder nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet ist, kann die pflegebedürftige Person in eine vollstationäre Einrichtung aufgenommen werden.
Wann kommt Kurzzeitpflege in Frage?
Wenn die pflegenden Angehörigen in Urlaub fahren möchten, wegen Krankheit oder Unfall ausfallen, sich einer medizinischen Behandlung oder eine Kurmaßnahme unterziehen müssen oder eine Erholung der Hauptpflegeperson erforderlich ist. Eine Kurzzeitpflege kann auch unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person oder bei Krisensituationen in Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Urlaubszeit ist Reisezeit – Auszeit für pflegende Angehörige
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege nehmen und sich im Urlaub entspannen möchten, ihren pflegebedürftigen Angehörigen aber gut versorgt wissen wollen, dann stellt die Kurzzeitpflege in einer unserer vollstationären Einrichtungen eine optimale Versorgung und Betreuung sicher. Für pflegende Angehörige stellt die Kurzzeitpflege eine Entlastung dar, für die pflegebedürftige Person selbst ist der Aufenthalt in einer unserer Einrichtungen eine schöne Abwechslung vom Alltag daheim. In familiärer Atmosphäre bieten wir eine Rundum-Versorgung sowie im Rahmen der Betreuung die Möglichkeit zu vielseitiger Beschäftigung, je nach Interessen und Fähigkeiten, in geselliger Runde.

Seien Sie unser Gast!
Unsere Einrichtungen zeichnen sich durch eine familiäre Atmosphäre und netten Gemeinschaften unter den Bewohnern aus. Unsere soziale Betreuung unterstützt Sie bei der Eingewöhnung. Sie wohnen in einem hell und freundlich gestalteten Zimmer mit eigenem Bad. Wir stimmen die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen auf Ihre individuellen Bedürfnisse gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen ab, bei Bedarf mit Ärzten und Krankengymnasten.
Lassen Sie sich von unserem HANSA Catering Team verwöhnen!
In den hauseigenen Küchen der HANSA Senioren- und Pflegeeinrichtungen wird täglich frisch gekocht: ausgewogen, abwechslungsreich und regional ausgerichtet. Unsere Bewohner und Gäste können aus zwei Menüs wählen. Besonderheiten bei der Ernährung stimmen wir mit den Betroffenen individuell ab.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Ab dem Jahr 2017 lösen die fünf Pflegegrade die bisher geltenden drei Pflegestufen ab. Demnach besteht für alle Menschen ab anerkanntem Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege. Auch Menschen ohne anerkannten Pflegegrad, die durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall vorübergehend Pflege benötigen, können unter gewissen Voraussetzungen Kurzzeitpflege in Form der sogenannten Übergangspflege bei der Pflegekasse beantragen.
Dauer der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Im Gegensatz zur Verhinderungspflege gem. § 39 SGB ist eine Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich. Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB kann nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden.
Finanzierung
Bei der Kurzzeitpflege gewährt die Pflegekasse auf Antrag einen Zuschuss. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
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Friesenbrücke weiter eingeschränkt: Probebetrieb verlängert
Friesenbrücke: Geduldsprobe für Radfahrer und Fußgänger hält an
Weener/Westoverledingen – Wer in diesen Tagen die Ems über die Friesenbrücke überqueren möchte, muss weiterhin mit Hindernissen rechnen. Wie die Deutsche Bahn über ihr BauInfoPortal mitteilt, wird der laufende Probebetrieb an dem wichtigen Brückenbauwerk verlängert.
Probebetrieb geht in die Verlängerung
Eigentlich sollten die intensiven Testphasen bereits Mitte April abgeschlossen sein. Doch für „vertiefende Untersuchungen“, so die Bahn, müsse der erweiterte Probebetrieb nun bis mindestens Donnerstag, den 30. April 2026, fortgesetzt werden.
Einschränkungen auf Geh- und Radweg
Für die Nutzer des Geh- und Radwegs hat dies unmittelbare Konsequenzen: Eine durchgehende Verfügbarkeit der Überquerung kann in diesem Zeitraum nicht garantiert werden. Die Bahn weist darauf hin, dass es jederzeit zu kurzfristigen Sperrungen oder Einschränkungen kommen kann.
Die Verantwortlichen bitten die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Touristen um Verständnis für die Unannehmlichkeiten. Warum die zusätzlichen Untersuchungen notwendig geworden sind und ob der 30. April als fixes Enddatum für die Einschränkungen steht, bleibt abzuwarten.
Radfahrer und Fußgänger sollten für ihre Planungen in der kommenden Woche vorsichtshalber mehr Zeit einplanen oder sich vorab über den aktuellen Status informieren.
Quelle: BauInfoPortal der Deutschen Bahn AG, Stand 24. April 2026
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Halbseitige Sperrung auf B70 sorgt für Verzögerungen
Geduldsprobe an der Ledabrücke: Halbseitige Sperrung der B70 ab Montag
Leer – Pendler und Autofahrer im Bereich der Papenburger Straße müssen sich ab der kommenden Woche auf Verzögerungen einstellen. Wie die Verkehrsbehörde der Stadt Leer bereits ankündigte, wird am Montag, den 27. April, ab 9:00 Uhr die halbseitige Sperrung der B70 südlich der Ledabrücke aktiviert.
Baustellenverkehr per Ampelschaltung
Für voraussichtlich drei Wochen wird der Verkehr in diesem Bereich mittels einer Lichtsignalanlage gesteuert. Grund für die Einschränkungen sind vorbereitende Arbeiten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für den anstehenden Neubau der Ledabrücke. Konkret beginnt die beauftragte Fachfirma am Montag mit dem Rückbau des Radweges sowie umfangreichen Erdarbeiten.
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Sicherheit geht vor: Bagger im Schwenkbereich
Die Entscheidung für die halbseitige Sperrung ist laut Behörde unumgänglich. Da direkt am Fahrbahnrand gearbeitet und der Boden tief ausgekoffert wird, kommen schwere Geräte zum Einsatz. Insbesondere der Schwenkbereich der eingesetzten Bagger ragt in die Fahrbahn hinein, was aus Sicherheitsgründen Platz für Mensch und Maschine erfordert.
Sperrung bleibt auch nachts bestehen
Entgegen mancher Hoffnung wird die Sperrung auch in den Abend- und Nachtstunden nicht aufgehoben. Ein täglicher Auf- und Abbau sei im weiteren Bauablauf technisch nicht mehr machbar. Durch das Auskoffern des Erdreichs entsteht entlang der Fahrbahnkante eine offene Vertiefung. Eine Freigabe der Strecke außerhalb der Arbeitszeiten würde somit eine erhebliche Gefahr für den fließenden Verkehr darstellen.
Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verzögerungen in ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen oder den Bereich, wenn möglich, großräumig zu umfahren.
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Müllabfuhr im Landkreis Leer verschiebt sich im Mai
Geänderte Abfuhrtermine im Landkreis Leer aufgrund des Maifeiertags
Landkreis Leer – Aufgrund des gesetzlichen Feiertages am Freitag, den 1. Mai 2026, verschieben sich die Termine für die Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer sowie auf der Insel Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (ALL) weist darauf hin, dass die Entsorgung teilweise vor- oder nachgeholt wird.
Regelungen für das Festland
Für die Haushalte auf dem Festland gelten folgende Änderungen:
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Restabfall, Grünabfall und Gelber Sack: Die Abfuhr entfällt am 1. Mai und wird erst am darauffolgenden Freitag, den 8. Mai, nachgeholt.
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Blaue Tonne: Die Leerung findet einen Tag später, am Samstag, den 2. Mai, statt.
Regelungen für die Insel Borkum
Auf Borkum weichen die Termine teilweise deutlicher ab:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr verschiebt sich ebenfalls auf Freitag, den 8. Mai.
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Blaue Tonne: Die Leerung wird vorgezogen auf Donnerstag, den 30. April.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, den 29. April.
Wichtige Hinweise für alle Bürger
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb darum, sämtliche Tonnen und Säcke am jeweiligen Abfuhrtag bis spätestens 6:00 Uhr morgens bereitzustellen.
Für weitere Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer kostenfrei zur Verfügung:
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Service-Nummer: 0800–9252423
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E‑Mail: abfallberatung@all-leer.de

























