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Postkarten aus dem Wahlkreis auch für die Bundeskanzlerin
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger. Wenn für einen vorübergehenden Zeitraum – bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr – die Pflege im häuslichen Bereich nicht möglich oder nicht im erforderlichen Umfang gewährleistet ist, kann die pflegebedürftige Person in eine vollstationäre Einrichtung aufgenommen werden.
Wann kommt Kurzzeitpflege in Frage?
Wenn die pflegenden Angehörigen in Urlaub fahren möchten, wegen Krankheit oder Unfall ausfallen, sich einer medizinischen Behandlung oder eine Kurmaßnahme unterziehen müssen oder eine Erholung der Hauptpflegeperson erforderlich ist. Eine Kurzzeitpflege kann auch unmittelbar nach einem stationären Krankenhausaufenthalt der pflegebedürftigen Person oder bei Krisensituationen in Anspruch genommen werden, wenn vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Urlaubszeit ist Reisezeit – Auszeit für pflegende Angehörige
Wenn pflegende Angehörige eine Auszeit von der Pflege nehmen und sich im Urlaub entspannen möchten, ihren pflegebedürftigen Angehörigen aber gut versorgt wissen wollen, dann stellt die Kurzzeitpflege in einer unserer vollstationären Einrichtungen eine optimale Versorgung und Betreuung sicher. Für pflegende Angehörige stellt die Kurzzeitpflege eine Entlastung dar, für die pflegebedürftige Person selbst ist der Aufenthalt in einer unserer Einrichtungen eine schöne Abwechslung vom Alltag daheim. In familiärer Atmosphäre bieten wir eine Rundum-Versorgung sowie im Rahmen der Betreuung die Möglichkeit zu vielseitiger Beschäftigung, je nach Interessen und Fähigkeiten, in geselliger Runde.

Seien Sie unser Gast!
Unsere Einrichtungen zeichnen sich durch eine familiäre Atmosphäre und netten Gemeinschaften unter den Bewohnern aus. Unsere soziale Betreuung unterstützt Sie bei der Eingewöhnung. Sie wohnen in einem hell und freundlich gestalteten Zimmer mit eigenem Bad. Wir stimmen die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen auf Ihre individuellen Bedürfnisse gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen ab, bei Bedarf mit Ärzten und Krankengymnasten.
Lassen Sie sich von unserem HANSA Catering Team verwöhnen!
In den hauseigenen Küchen der HANSA Senioren- und Pflegeeinrichtungen wird täglich frisch gekocht: ausgewogen, abwechslungsreich und regional ausgerichtet. Unsere Bewohner und Gäste können aus zwei Menüs wählen. Besonderheiten bei der Ernährung stimmen wir mit den Betroffenen individuell ab.
Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Ab dem Jahr 2017 lösen die fünf Pflegegrade die bisher geltenden drei Pflegestufen ab. Demnach besteht für alle Menschen ab anerkanntem Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege. Auch Menschen ohne anerkannten Pflegegrad, die durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall vorübergehend Pflege benötigen, können unter gewissen Voraussetzungen Kurzzeitpflege in Form der sogenannten Übergangspflege bei der Pflegekasse beantragen.
Dauer der Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist auf eine Dauer von acht Wochen im Kalenderjahr beschränkt. Die Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Was ist der Unterschied zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Im Gegensatz zur Verhinderungspflege gem. § 39 SGB ist eine Kurzzeitpflege zu Hause nicht möglich. Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB kann nur in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung durchgeführt werden.
Finanzierung
Bei der Kurzzeitpflege gewährt die Pflegekasse auf Antrag einen Zuschuss. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
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Bauarbeiten an der B 70 führen zu massiven Verzögerungen
Bauarbeiten an der B 70: Verspätungen von Bussen und Müllabfuhr
Halbseitige Sperrung vor der Ledabrücke wird zu Verzögerungen führen
LEER. Die geplanten Bauarbeiten auf der B 70 vor der Ledabrücke in Leer werden erhebliche Auswirkungen auf den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und die Müllabfuhr haben. Darauf weist der Landkreis Leer hin. Durch die beabsichtigte halbseitige Sperrung der Bundesstraße, die für die Dauer von etwa sechs Wochen geplant ist, könnte es zu teils massiven Verzögerungen kommen.
Baubeginn am Montag Die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Aurich hatte erst am Mittwoch, den 8. April 2026, angekündigt, dass mit den Bauarbeiten bereits am kommenden Montag, den 13. April, begonnen werden soll. Um das Baufeld für die neue Ledabrücke südlich des Flusses zu erschließen, wird die B 70 an dieser Stelle um eine Linksabbiegerspur erweitert. Während der Bauarbeiten wird die Bundesstraße an diesem Punkt halbseitig gesperrt, der Verkehr soll mit einer Ampel geregelt werden.
Busverkehr und Schülerbeförderung betroffen Nach Rücksprache mit den betroffenen Verkehrsunternehmen wird die halbseitige Sperrung im ÖPNV inklusive der Schülerbeförderung in den Stoßzeiten unweigerlich zu Verspätungen führen. Es kann darüber hinaus nicht ausgeschlossen werden, dass die Verzögerungen in der Summe auch zum Ausfall einzelner Fahrten führen könnten. Betroffen sind folgende Linien der Weser Ems-Busverkehr GmbH:
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Linie 600: Papenburg – Leer und zurück
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Linie 601: Leer – Collhusen und zurück
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Linie 622: Leer – Ihrhove – Papenburg und zurück
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Linie 656: Burlage – Ostrhauderfehn – Backemoor – Leer und zurück
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Linie 690: Westrhauderfehn – Collinghorst – Leer und zurück
Zusätzlich sind in der Schülerbeförderung die Freistellungslinie von Erlenborn sowie zahlreiche Einzel- und Sammelbeförderungen zu den Förderschulen und der Freien Christlichen Schule Ostfriesland in Moormerland betroffen. Nach den vorliegenden Zahlen fahren täglich mehr als 660 Schülerinnen und Schüler mit dem Bus über die Ledabrücke zur Schule.
Verzögerungen auch bei der Müllabfuhr Zu Verzögerungen kann es auch bei der Müllabfuhr kommen, da die Fahrzeuge von Ihrhove aus über die Ledabrücke fahren müssen, um in die Kommunen des nördlichen Kreisgebietes zu gelangen. Von möglichen Verspätungen betroffen sind die Stadt Leer, die Gemeinden Moormerland, Uplengen, Hesel und Jümme sowie das Rheiderland.
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Zeitweise Vollsperrung der Brunnenstraße in Leer angekündigt
Zeitweise Vollsperrung der Brunnenstraße in Leer
LEER. Aufgrund von Abrissarbeiten an den Gebäuden Brunnenstraße 24 bis 28 muss die Brunnenstraße in der kommenden Woche zeitweise für den Durchgangsverkehr voll gesperrt werden. Wie die Stadtverwaltung Leer mitteilt, ist diese Maßnahme aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich.
Zeiträume der Sperrung
Die Vollsperrung betrifft den Zeitraum von Montag, 13. April, bis einschließlich Mittwoch, 15. April 2026. Die Einschränkungen gelten jeweils in den Abendstunden von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Umleitung und Besonderheiten für Anlieger
Für den Kraftfahrzeugverkehr wurde eine Umleitung über folgende Straßen eingerichtet:
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Harderwykensteg
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Onno-Klopp-Straße
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Reformierter Kirchgang
Um den Verkehrsfluss zu gewährleisten, wird das bestehende Durchfahrtsverbot vom Reformierten Kirchgang zur Brunnenstraße für die Dauer der Bauarbeiten aufgehoben. Die Umleitung ist entsprechend ausgeschildert.
Anlieger der Brunnenstraße werden zusätzlich durch ein separates Schreiben über die Details der Baumaßnahme informiert. Für Fußgänger bleibt der Baustellenbereich passierbar; sie können diesen jederzeit einseitig über die Nebenanlage überqueren.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten unmittelbar mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
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CDU-Fraktion fordert mehr Mitsprache für Schulleiter im Schulausschuss
Mehr Expertise für die Politik: CDU fordert verbindliche Mitsprache der Schulleiter im Schulausschuss
LEER. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leer möchte die Rolle der Schulleitungen in der kommunalen Bildungspolitik deutlich stärken. In einem aktuellen Antrag an Bürgermeister Claus-Peter Horst fordert die Fraktion, die Beteiligung der Schulleiter an den Sitzungen des Schulausschusses rechtssicher und vor allem verbindlich zu gestalten. Damit reagiert die Union auf die bisherige Argumentation der Verwaltung, die eine formale Mitgliedschaft von Schulleitern aus rechtlichen Gründen skeptisch sieht.
Expertise statt Paragrafenreiterei
Der Kern des Antrags von Ulf-Fabian Heinrichsdorff (CDU) ist klar: Die praktische Erfahrung der Schulleitungen vor Ort soll systematisch in die politischen Beratungen einfließen. Bisher scheint es hier eine Pattsituation zu geben. Während die Verwaltung auf die rechtliche Unzulässigkeit einer formalen Mitgliedschaft im Ausschuss verweist, betont die CDU, dass es gar nicht um eine offizielle Berufung als Mitglieder ging.
Heinrichsdorff kritisiert die bisherige Haltung der Verwaltung als zu restriktiv. Es entstehe der Eindruck, dass rechtliche Hürden vorgeschoben würden, um eine weitergehende Beteiligung insgesamt zu vermeiden. Dies werde der Bedeutung der Schulen für die Stadt Leer nicht gerecht.
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Die drei Säulen des Antrags
Um die Einbindung der Schulen zu sichern, schlägt die CDU drei konkrete Maßnahmen vor:
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Fester Tagesordnungspunkt: In jeder Sitzung des Schulausschusses soll ein Bericht aus den Schulen erfolgen. In einem rotierenden Verfahren soll jeweils eine Schulleitung über aktuelle Entwicklungen, Probleme und Bedarfe berichten können.
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Einbindung als Sachverständige: Bei allen relevanten Themen sollen betroffene Schulleitungen frühzeitig eingeladen und aktiv als Experten in die Beratung einbezogen werden.
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Organisatorische Struktur: Die Verwaltung soll verpflichtet werden, diesen Austausch strukturiert vorzubereiten, damit die Beteiligung nicht dem Zufall überlassen bleibt.
Warum ist das wichtig?
In der Vergangenheit gab es oft Debatten darüber, wie weit die Politik über die Köpfe der Praktiker hinweg entscheidet – etwa bei Sanierungsvorhaben oder der Digitalisierung. Die CDU argumentiert nun, dass die Schulleitungen über die „unmittelbare Kenntnis der Situation vor Ort“ verfügen.
Durch das vorgeschlagene Verfahren könnten die Ratsmitglieder im Schulausschuss direkt von den Herausforderungen im Schulalltag erfahren, bevor Entscheidungen über Budgets oder Baumaßnahmen getroffen werden.
Ausblick
Mit dem Antrag liegt der Ball nun bei der Verwaltung und den anderen Ratsfraktionen. Es wird sich zeigen, ob der Schulausschuss bereit ist, die Türen für die Schulleitungen weiter zu öffnen als bisher rechtlich für notwendig erachtet wurde. Für die Schulen in Leer könnte dies bedeuten, dass ihre Stimme im Rathaus künftig deutlich mehr Gewicht bekommt – unabhängig von einer formalen Mitgliedschaft in den Gremien.
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