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Schulverweigerung Landkreis Leer

Schulverweigerung: Ursachen, Konsequenzen und Lösungsansätze
Schulverweigerung bezeichnet das wiederkehrende oder längerfristige, unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht. Dieses Verhalten kann sowohl regelmäßiges als auch sporadisches Schwänzen umfassen und hat schwerwiegende rechtliche Konsequenzen. In Deutschland gilt Schulverweigerung als Ordnungswidrigkeit, die sowohl für die betroffenen Schüler*innen als auch für ihre Eltern mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro geahndet werden kann.
Verantwortung der Eltern
In Deutschland besteht Schulpflicht, und es liegt in der Verantwortung der Eltern, sicherzustellen, dass ihre minderjährigen Kinder regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Versäumnisse in dieser Pflicht stellen ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Die rechtlichen Konsequenzen sollen sicherstellen, dass Schüler*innen ihre Bildungsrechte wahrnehmen und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration in Beruf und Gesellschaft erlangen.
Ursachen und Hintergründe
Die Gründe für Schulverweigerung sind vielfältig und oft komplex:
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Persönliche oder emotionale Probleme: Ängste und Depressionen können Schüler*innen erheblich belasten und sie vom Schulbesuch abhalten.
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Soziale Ausgrenzung und Mobbing: Ein feindliches Schulumfeld kann dazu führen, dass sich Schüler*innen isoliert fühlen und die Schule meiden.
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Familiäre Probleme: Instabile Familienverhältnisse oder finanzielle Sorgen können die Motivation und das Wohlbefinden von Kindern beeinträchtigen.
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Lernschwierigkeiten: Schüler*innen, die Schwierigkeiten im Lernen haben, fühlen sich oft überfordert und meiden die Schule aus Scham oder Angst vor Misserfolg.
Diese Faktoren sind oft nicht leicht zu erkennen und stellen sowohl Lehrkräfte als auch Eltern vor große Herausforderungen. Eine differenzierte und empathische Herangehensweise ist notwendig, um die individuellen Hintergründe zu verstehen.
Die Rolle der Schule und der Ordnungsbehörden
Schulen sind gefordert, schnell auf Anzeichen von Schulverweigerung zu reagieren. Eine enge Kommunikation zwischen Lehrkräften und Eltern ist entscheidend, um die Ursachen für das Fernbleiben zu ermitteln und gemeinsame Lösungen zu entwickeln. In vielen Fällen arbeiten Schulen mit Ordnungsbehörden, dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und, wenn nötig, Familiengerichten zusammen, um bei schwerwiegenden Fällen einzugreifen und das Wohl des Kindes zu gewährleisten.
Der allgemeine Ablauf bei wiederholter Schulverweigerung beginnt meist mit einer Ansprache der Eltern durch die Schule. Wenn diese Maßnahmen nicht erfolgreich sind, wird das Jugendamt eingeschaltet. In extremen Fällen kann das Familiengericht eingreifen, insbesondere wenn eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt wird.
Prävention und Unterstützung
Um Schulverweigerung langfristig zu verhindern, sind präventive Maßnahmen unerlässlich. Ein positives Schulklima, in dem Schülerinnen sich wohlfühlen und unterstützt werden, ist entscheidend. Dazu gehört auch die Integration von Schulsozialarbeitern und Schulpsychologen, die sowohl Schülerinnen als auch Eltern beratend zur Seite stehen können. Durch individuelle Gespräche und gezielte Unterstützung können viele Probleme, die zur Schulverweigerung führen, frühzeitig erkannt und angegangen werden.
Fazit
Schulverweigerung ist ein ernstes und vielschichtiges Thema, das verschiedene gesellschaftliche Ebenen betrifft. Ein verantwortungsvoller Umgang mit betroffenen Schüler*innen und eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten – Schulen, Eltern, Jugendämter und Ordnungsbehörden – sind entscheidend, um die Ursachen zu ergründen und individuelle Lösungsansätze zu entwickeln. Durch präventive und unterstützende Maßnahmen kann die Schulverweigerung nachhaltig reduziert werden, sodass alle Kinder die gleichen Chancen auf Bildung und Erfolg erhalten.
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Wunderline verzögert sich erneut – FDP kritisiert Staatsversagen

Verzögerung der Wunderline-Eröffnung: FDP-Landratskandidat Jens Völker kritisiert Staatsversagen
Die Wiederinbetriebnahme der Bahnverbindung von Leer in die Niederlande, die sogenannte Wunderline, verzögert sich erneut. Für die Menschen in der Region ist dies ein herber Rückschlag. Jens Völker, Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion und FDP-Landratskandidat aus Bunde, äußert sich dazu:
„Die erneute Verschiebung der Wiederinbetriebnahme der Bahnverbindung ist nicht nur für Bahnkunden eine schlechte Nachricht. Sie enttäuscht die berechtigten Erwartungen aller Menschen vor Ort“, so Völker.
Bereits am 5. Dezember wird ein denkwürdiger Jahrestag begangen: zehn Jahre nach der Zerstörung der Friesenbrücke. Damit sind mittlerweile ein ganzes Jahrzehnt ohne Bahnverbindung über die Ems vergangen, ein Ende ist derzeit nicht in Sicht.

Jens Völker
Kreisvorsitzender
Schwerpunktthemen: Ländlicher Raum, Landwirtschaft, Familie, Kinder, Bildung und Altersarmut
Vorsitzender der Kreistagsfraktion
Mitglied im Gemeinderat Bunde
Verlaufsleiter im Agrarbereich
Völker betont, dass die Bedeutung dieser Wartezeit weit über die Fragen der Infrastruktur hinausgeht. „Die erneute Verzögerung ist ein Menetekel für die Überforderung des Staates ganz allgemein. Der Staat verzettelt sich mit hochfliegenden Zielen, Vorhaben und Plänen. Das Notwendige fällt dabei hinten runter.“
Seiner Ansicht nach sei ein Umsteuern dringend nötig. Weniger Vorschriften und mehr Vertrauen in die Menschen seien unerlässliche Voraussetzungen, damit Deutschland wieder nach vorne kommt – und die Wunderline endlich ans Rollen. „Das fordere ich gemeinsam mit der FDP nachdrücklich“, so Völker abschließend.
Die erneute Verzögerung der Wunderline wirft erneut Fragen zur Effizienz von Planungs- und Bauprozessen im deutschen Bahnwesen auf und zeigt, wie stark die Bürgerinnen und Bürger unter den anhaltenden Verzögerungen leiden.
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Feiertag am 31. Oktober 2025: Geänderte Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer

Reformationstag 2025: Hausmüllabfuhr im Landkreis Leer mit geänderten Zeiten
Landkreis Leer. Am Freitag, 31. Oktober 2025, fällt in Niedersachsen der Reformationstag als gesetzlicher Feiertag an. Aus diesem Grund kommt es im Landkreis Leer zu abweichenden Zeiten bei der Hausmüllabfuhr – sowohl auf dem Festland als auch auf Borkum. Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist Bürgerinnen und Bürger auf die geänderten Termine hin und bittet darum, Tonnen und Säcke rechtzeitig bereitzustellen.
Auf dem Festland
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Restabfall, Grünabfall und gelber Sack: Die reguläre Abfuhr am Freitag, 31. Oktober, entfällt und wird am darauffolgenden Freitag, 7. November 2025, durchgeführt.
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Blaue Tonne (Papier/Pappe): Statt am 31. Oktober erfolgt die Leerung am Samstag, 1. November 2025.
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Bereitstellung: Die Tonnen und Säcke sollten spätestens bis 6 Uhr am jeweiligen Abfuhrtag bereitgestellt werden, damit die Müllabfuhr planmäßig erfolgen kann.
Auf Borkum
Auf Borkum gelten leicht abweichende Termine:
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Restabfall und Grünabfall: Die Abfuhr am Freitag, 31. Oktober, entfällt und wird am Freitag, 7. November 2025, nachgeholt.
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Blaue Tonne (Papier/Pappe): Die Leerung erfolgt bereits am Mittwoch, 29. Oktober, statt am ursprünglichen Termin am 31. Oktober.
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Gelbe Tonne: Die Leerung erfolgt bereits am Donnerstag, 30. Oktober, statt am 31. Oktober.
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Bereitstellung: Die Tonnen und Säcke sollten bis spätestens 7 Uhr am Abfuhrtag bereitgestellt werden.
Wichtige Hinweise
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die geänderten Abfuhrzeiten und um Rücksichtnahme gegenüber dem Personal der Müllabfuhr. Die rechtzeitige Bereitstellung der Tonnen und Säcke ist wichtig, damit die Abfuhr reibungslos durchgeführt werden kann.
Bei Fragen steht die Abfallberatung des Landkreises Leer unter der kostenlosen Service-Nummer 0800–9252423 oder per E‑Mail an abfallberatung@all-leer.de zur Verfügung.
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Jugendkonferenz 2025: Junge Stimmen für den Landkreis Leer

Jugendkonferenz 2025 im Landkreis Leer: Mitreden, Mitgestalten, Mitentscheiden
Landkreis Leer. Unter dem Motto „Mitreden. Mitgestalten. Mitentscheiden.“ findet vom 13. bis 14. November 2025 die erste große Jugendkonferenz im Landkreis Leer statt. Ziel der Konferenz ist es, die Stimmen junger Menschen zwischen 14 und 16 Jahren sichtbar zu machen und ihre Ideen aktiv in die Gestaltung der Region einzubringen.
Die Teilnehmenden verbringen zwei Tage voller Workshops, kreativer Aktionen und Austauschformate. Dabei stehen Themen wie Freizeit, Schule, Umwelt, Politik und gesellschaftliches Miteinander im Fokus. Übernachtet wird in der Jugendherberge Leer, während die inhaltliche Arbeit im Zollhaus Leer stattfindet.
Ein besonderes Highlight ist der „Gallery Walk“ am Freitag: Hier präsentieren die Jugendlichen ihre Ergebnisse Vertretern aus Politik und Verwaltung. So können die erarbeiteten Ideen und Anliegen direkt in Entscheidungsprozesse einfließen und konkrete Impulse für die Jugendpolitik im Landkreis setzen.
Demokratie erleben und mitgestalten
Jugendkonferenzen leisten einen wichtigen Beitrag zur Demokratiebildung: Jugendliche erfahren, wie demokratische Prozesse funktionieren, übernehmen Verantwortung und gestalten aktiv ihre Zukunft. Politik, Verwaltung und Fachkräfte der Jugendarbeit profitieren dabei von wertvollen Einblicken in die Lebenswelt junger Menschen. Auf dieser Grundlage können Angebote, Entscheidungen und Planungen stärker an den Bedürfnissen der Jugendlichen ausgerichtet werden – ein echter Dialog auf Augenhöhe, der Teilhabe nachhaltig stärkt.
Bereits im Vorfeld startet der Landkreis Leer eine große Jugendbefragung, bei der alle Jugendlichen ihre Themen, Wünsche und Ideen einbringen können. Die Ergebnisse fließen direkt in die Konferenzgestaltung ein.
Förderung und Hinweise
Die Jugendkonferenz wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Ziel ist es, Demokratie zu stärken, Vielfalt zu gestalten und Extremismus vorzubeugen.
Die Teilnahme an der Jugendkonferenz ist kostenlos. Eine Schulbefreiung ist möglich; eine entsprechende Bescheinigung wird nach der Anmeldung zur Verfügung gestellt. Anmeldungen sind online möglich unter:
www.landkreis-leer.de/JuKo