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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Osterfeuer in Ostfriesland: Eine tödliche Gefahr für Wildtiere
Osterfeuer: Eine tödliche Falle für die heimische Tierwelt – NABU Ostfriesland ruft zur Rücksichtnahme auf
Das traditionelle Osterfeuer gehört für viele Menschen in Ostfriesland fest zum Frühlingsanfang. Was als geselliges Beisammensein beginnt, kann für zahlreiche Wildtiere jedoch zur tödlichen Gefahr werden. Die NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland schlägt Alarm und warnt vor den gravierenden Folgen für die lokale Fauna. Gerade in der jetzigen Jahreszeit, wenn viele Tiere mit der Brut beginnen oder ihre Jungen zur Welt bringen, stellen die brennenden Holzhaufen eine erhebliche Bedrohung dar.
Die NABU-Experten betonen, dass die traditionellen Osterfeuer, die oft schon Wochen vor dem eigentlichen Fest aufgeschichtet werden, wie Magnete auf viele Wildtiere wirken. Igel, Hasen, Mäuse, Kröten, aber auch viele Vogelarten nutzen die scheinbar sicheren Unterschlüpfe als Rückzugsort oder sogar als Nistplatz. Wenn dann das Feuer entzündet wird, beginnt für diese Tiere ein dramatischer Kampf um Leben und Tod.
„In diesen Wochen beginnt für viele Arten die entscheidende Zeit des Jahres“, erklärt Jan Fuchs von der NABU-Regionalgeschäftsstelle Ostfriesland. „Osterfeuer werden dabei schnell zur tödlichen Falle, weil Tiere die Holzhaufen als sicheren Unterschlupf nutzen und beim Anzünden keine Chance haben zu entkommen.“
Naturverträglicher Umgang mit der Tradition
Der NABU Ostfriesland ruft deshalb zu einem naturverträglichen Umgang mit dieser Tradition auf. Anstatt riesige Holzberge zu verbrennen, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden. Kleine Feuerschalen oder gemeinsame Grillabende können ein ebenso schönes Erlebnis bieten, ohne die Tierwelt zu gefährden. Wenn auf ein Osterfeuer nicht verzichtet werden möchte, sollten unbedingt einige wichtige Regeln beachtet werden:
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Das Holz erst kurz vor dem Abbrennen aufschichten.
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Wenn ein Feuer geplant ist, das Material am Tag des Anzündens sorgfältig umsetzen, damit Tiere fliehen können.
NABU Ostfriesland appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Verantwortung zu übernehmen und bei der Planung und Durchführung von Osterfeuern Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Gemeinsam kann so dazu beigetragen werden, die heimische Tierwelt in dieser sensiblen Zeit zu schützen.
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Gedenkveranstaltung und Straßensperrung an wunden Punkten in Leer
Gedenken an „wunden Punkten“: Abendandacht führt zu Straßensperrung in Leer
Ein Moment des Innehaltens und der Erinnerung prägt den kommenden Montagnachmittag in Leer. Unter dem Leitgedanken „Gefangen und Missachtet“ laden die Kirchengemeinden der Stadt gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) Leer und dem Heimatverein Leer zu einer besonderen Abendandacht ein.
Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „an wunden Punkten in Leer“ und findet dieses Mal an einem Ort mit historischer Tiefe statt: den Bahngleisen an der Kleinen Roßbergstraße. Im Zentrum des Gedenkens stehen Schicksale von Menschen, die Ausgrenzung und Freiheitsentzug erfahren mussten.
Hinweise für den Straßenverkehr
Um einen würdevollen Rahmen für die Zusammenkunft zu gewährleisten, sind kurzzeitige Anpassungen im Verkehrsfluss erforderlich:
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Sperrung: Die Kleine Roßbergstraße wird im Bereich der Hausnummer 12 für den durchgehenden Kraftfahrzeugverkehr voll gesperrt.
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Zeitraum: Montag, der 30.03.2026, von 17:45 Uhr bis voraussichtlich 18:45 Uhr.
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Umleitung: Der Verkehr wird über die Marienstraße und die Bremer Straße geleitet.
Besonders zu beachten ist, dass die Zufahrt von der Bremer Straße in die Kleine Roßbergstraße während des Veranstaltungszeitraums ausnahmsweise freigegeben wird, um die Erreichbarkeit zu unterstützen. Alle Verkehrsteilnehmenden werden um Verständnis und erhöhte Aufmerksamkeit im Umfeld des Veranstaltungsortes gebeten.
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Modernisierung am Museumshafen: Startschuss für neue Promenade und Spundwand
Start der Modernisierung: Ein Bagger der Firma Heuvelmann Ibis beginnt mit dem Rückbau der maroden Holzsteganlagen im Leeraner Museumshafen. Diese vorbereitenden Maßnahmen schaffen Platz für das neue, 1,6 Millionen Euro schwere Infrastrukturprojekt, das eine moderne Schwimmsteganlage und eine barrierefreie Uferpromenade vorsieht.
Modernisierung am Museumshafen: Startschuss für die neue Albert-Wehner-Promenade
Der Museumshafen in Leer steht vor einer bedeutenden Aufwertung. Zwischen dem Garrelschen Garten und der Waage haben die Arbeiten zur umfassenden Erneuerung der Albert-Wehner-Promenade sowie der Uferbefestigung begonnen. Das Projekt kombiniert moderne Ingenieurstechnik mit dem Ziel, die Aufenthaltsqualität am Wasser barrierefrei und zukunftssicher zu gestalten.
Schwere Technik und präzise Verankerung
Herzstück der Baumaßnahme ist ein rund 50 Meter breites, rückverankertes Spundwandbauwerk. Um die Belastung für die Umgebung so gering wie möglich zu halten, kommt ein spezielles Pressverfahren zum Einsatz: Ein Arbeitsschiff wird die Spundwandelemente vom Wasser aus zwölf Meter tief senkrecht in den Boden drücken.
Für die notwendige Stabilität sorgt eine aufwendige Rückverankerung. Sogenannte Daueranker werden in einem 45-Grad-Winkel diagonal in Richtung Neue Straße gebohrt und in einer Tiefe von 14 Metern fest im Erdreich fixiert.

Barrierefreiheit und maritime Infrastruktur
Die in die Jahre gekommenen und aufgrund von Mängeln bereits gesperrten Holzsteganlagen gehören bald der Vergangenheit an. Sie werden durch eine moderne, 45 Meter breite Schwimmsteganlage ersetzt. Diese bietet künftig Platz für sechs Museumsschiffe und wertet das maritime Bild des Hafens deutlich auf.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Zugänglichkeit:
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Barrierefreie Rampe: Von der Promenade führt künftig eine behindertengerechte Rampe direkt hinunter zu den Stegen.
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Hochwertige Optik: Während die Rampe sofort mit Klinkern gepflastert wird, erhält die Promenade zunächst eine Schottertragschicht. Die finale feste Decke – voraussichtlich ebenfalls in klassischer Klinkerbauweise – folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Zeitplan und Investitionen
Derzeit führt das Leeraner Unternehmen Heuvelmann Ibis die notwendigen Rückbauarbeiten durch. Direkt nach Ostern beginnt die heiße Phase mit der Errichtung der neuen Spundwand. Die Stadt Leer investiert rund 1,6 Millionen Euro in diese Infrastrukturmaßnahme, deren Abschluss für den Spätsommer geplant ist. Damit wird der Museumshafen pünktlich zur zweiten Jahreshälfte in neuem Glanz erstrahlen.
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