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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Südring wird am 1. Juli halbseitig gesperrt – das solltet ihr wissen!
B 70 in Leer: Südring wird am 1. Juli halbseitig gesperrt
Am Mittwoch, 1. Juli, müssen sich Verkehrsteilnehmer in Leer auf Einschränkungen einstellen: Für den Einbau einer neuen Gewichtsmessung im Bereich der Ledabrücke wird der Südring im Zuge der B 70 halbseitig gesperrt. Die Arbeiten finden von 9 bis 15 Uhr statt und dauern damit nur einen Tag.
Der Verkehr kann die Baustelle weiter passieren. Eine mobile Absperrtafel sorgt für die Verkehrsführung – eine Ampelregelung ist nicht notwendig. Dennoch weist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, darauf hin, dass es zeitweise zu Verkehrsbehinderungen kommen kann. Die Behörde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen.
Warum wird gebaut? – Hintergrund zur neuen Gewichtsmessung
Die Ledabrücke im Zuge der B 70 ist seit 2024 auf ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen begrenzt. Um die bestehende Brücke bis zur Fertigstellung des Neubaus möglichst lange befahrbar zu halten, wird nun eine technische Einrichtung installiert.
Diese zeigt künftig direkt an der Brücke an, wenn ein Fahrzeug zu schwer ist. Damit soll verhindert werden, dass überladene Fahrzeuge die ohnehin belastete Brücke weiter beschädigen. Die neue Anlage hilft dabei, die Gewichtsbegrenzung zuverlässig einzuhalten und die Brücke zu schützen, bis der Neubau fertiggestellt ist.
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Hafenfest in Ditzum – Fähre kann keine Autos transportieren
Fähre Ditzum–Petkum: Wegen Hafenfest kein Autotransport am Wochenende
Am kommenden Wochenende, 4. und 5. Juli, steht in Ditzum alles im Zeichen des Hafenfestes. Die Veranstaltung sorgt für eine Vollsperrung des Hafenbereichs – mit direkten Auswirkungen auf den Fährbetrieb zwischen Ditzum und Petkum.
Zufahrt zum Fähranleger gesperrt
Durch die Sperrung können Autofahrer den Fähranleger nicht erreichen. Der Landkreis Leer, Betreiber der Fähre, teilte mit, dass die Fähre deshalb am Sonnabend und Sonntag keine Autos transportieren kann.
Zweiräder fahren mit
Für Zweiräder bleibt die Verbindung bestehen: Fahrräder und Motorräder werden regulär befördert. Der Personenverkehr ist ebenfalls nicht eingeschränkt.
ℹ️ Weitere Informationen
Aktuelle Hinweise und Fahrzeiten stellt der Landkreis Leer online bereit:
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Ledabrücke wird am 7. Juli halbseitig gesperrt – Sanierung auf der B 70 bei Leer
B 70 (Leer): Ledabrücke wird am 7. Juli halbseitig gesperrt
Sanierungsarbeiten dauern einen Tag – Verkehr kann passieren
Die Ledabrücke im Zuge der Bundesstraße 70 bei Leer wird am Dienstag, 7. Juli, aufgrund einer notwendigen Sanierung halbseitig gesperrt. Das teilte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Aurich, mit.
Arbeiten zwischen 10 und 15 Uhr
Im Bereich der Brücke muss eine Schadstelle im Asphalt ausgebessert werden. Die Bauarbeiten sind für die Zeit von 10 bis 15 Uhr vorgesehen und sollen innerhalb dieses Tages abgeschlossen werden.
Verkehr läuft weiter – keine Ampelregelung
Trotz der Sperrung bleibt die Brücke befahrbar. Der Verkehr kann die Baustelle passieren, da die Arbeiten mithilfe einer mobilen Absperrtafel abgesichert werden. Eine Ampelregelung ist nicht erforderlich.
Die Behörde weist jedoch darauf hin, dass es während der Bauzeit zeitweise zu Verkehrsbehinderungen kommen kann – insbesondere im Bereich der Engstelle.
Behörde bittet um Verständnis
Die Landesbehörde bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen. Die Reparatur sei erforderlich, um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit der Brücke zu gewährleisten.
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