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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Jugendfeuerwehr Weener: Führungswechsel nach mehr als 25 Jahren – Sven Fisser übernimmt
Auf dem Foto sind von links zu sehen: Stadtbrandmeister Jörg Fisser, stellvertretender Stadtbrandmeister Steffen Voss, ehemaliger Stadtjugendfeuerwehrwart Ewald Freese, Mario Haats, Florian Holtkamp, der neue stellvertretende Stadtjugendfeuerwehrwart Merten Lammers, Sven Lüürsen, der neue Stadtjugendfeuerwehrwart Sven Fisser, Ingo Wolters, Janna Schmehl, Julian Lüdemann, Julia Düring und Cyra Winands. Foto: Feuerwehr
Verabschiedung und Führungswechsel bei der Jugendfeuerwehr der Stadt Weener
Ewald Freese nach mehr als 25 Jahren als Stadtjugendfeuerwehrwart verabschiedet – Sven Fisser übernimmt das Amt
Bei der Jugendfeuerwehr der Stadt Weener ist eine langjährige Ära zu Ende gegangen. Während der jüngsten Sitzung des Stadtjugendfeuerwehrausschusses wurde Ewald Freese nach mehr als 25 Jahren engagierter Tätigkeit offiziell aus seinem Amt als Stadtjugendfeuerwehrwart verabschiedet. Die Verantwortung für die Feuerwehrnachwuchsarbeit liegt künftig in jüngeren Händen.
Als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für seine jahrzehntelange Arbeit überreichte der Ausschuss Ewald Freese ein Fotoalbum, einen Blumenstrauß sowie einen präparierten kleinen Verteiler als Präsent.
Auch Stadtbrandmeister Jörg Fisser würdigte die langjährige Arbeit von Freese. Im Namen aller Führungskräfte der Stadtfeuerwehr Weener sprach er ihm seinen tiefsten Dank für seinen unermüdlichen Einsatz für die Feuerwehrjugend aus. Fisser wünschte Freese für die Zukunft alles Gute und dankte ihm herzlich für die Arbeit, die er über viele Jahre zum Wohle des Feuerwehrnachwuchses geleistet hat.
Sven Fisser wird neuer Stadtjugendfeuerwehrwart
Im Rahmen der Sitzung wurden zugleich die personellen Weichen für die Zukunft gestellt. Unter der Leitung des stellvertretenden Stadtbrandmeisters Steffen Voss wählte das Gremium in geheimer Wahl einstimmig Sven Fisser zum neuen Stadtjugendfeuerwehrwart.
Auch die Position seines Stellvertreters wurde neu besetzt. In geheimer Wahl wurde Merten Lammers ebenfalls einstimmig zum neuen stellvertretenden Stadtjugendfeuerwehrwart gewählt.
Die Aufgabe der Schriftwartin übernimmt künftig Julia Düring. Sie wurde in offener Wahl ebenfalls einstimmig von den Anwesenden bestätigt.
Stadtbrandmeister Jörg Fisser wünschte dem neuen Führungsteam für die bevorstehenden Aufgaben alles Gute und stets ein glückliches Händchen.
Zentrale Aufgabe für die Feuerwehrnachwuchsarbeit
Der Stadtjugendfeuerwehrausschuss bildet das zentrale Steuerungsgremium für die Feuerwehrnachwuchsarbeit in der Stadt Weener. In dem Gremium arbeiten die Jugendfeuerwehrwarte und deren Stellvertreter der vier Ortsfeuerwehren der Stadt Weener gemeinsam mit dem Stadtjugendfeuerwehrwart, dessen Stellvertreter, der Schriftwartin und dem Zeugwart.
Damit übernimmt der Ausschuss eine wichtige Funktion bei der Organisation und Weiterentwicklung der Jugendfeuerwehr in der Stadt Weener und bei der Förderung des Feuerwehrnachwuchses.
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Seniorenbeirat in Westoverledingen: Zehn Kandidaten stellen sich zur Wahl
Zehn Personen stellen sich zur Wahl des Seniorenbeirates in Westoverledingen
Kandidatinnen und Kandidaten präsentieren sich am 5. Oktober im Kleinen Campus in Ihrhove – Wahl ab dem 6. Oktober möglich
In der Gemeinde Westoverledingen stehen die Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl des neuen Seniorenbeirates fest. Insgesamt zehn Personen haben sich für die Wahl aufstellen lassen.
Zur Wahl stehen:
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Johann Baumann
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Theodora Boelsen
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Gudrun Dietz
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Ursula Korte
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Angelika Kremers
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Karl-Gerhard Laaken
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Karin Moch
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Host Neisius
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Gabriele Ostholthoff
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Jörg Wulst
Kandidaten stellen sich persönlich vor
Wer die Kandidatinnen und Kandidaten kennenlernen und sich über deren Vorstellungen informieren möchte, hat dazu am Montag, 5. Oktober 2026, um 19 Uhr Gelegenheit. Im Kleinen Campus in Ihrhove stellen sich die zehn Bewerberinnen und Bewerber persönlich vor.
Die Veranstaltung ist öffentlich. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich vor der Wahl ein Bild von den zur Wahl stehenden Personen zu machen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Wahl beginnt am 6. Oktober
Ab Dienstag, 6. Oktober 2026, kann die Stimme für den neuen Seniorenbeirat abgegeben werden. Die Wahl ist von Montag bis Freitag jeweils von 10 bis 12 Uhr im Rathaus möglich. Die Wahl findet im Fachbereich 4, Büro B12, statt.
Alternativ besteht die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen. Die erforderlichen Briefwahlunterlagen können bei der Gemeinde angefordert werden.
Für Fragen und die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen folgende Kontakte zur Verfügung:
Katrin Habben
E‑Mail: katrin.habben@westoverledingen.de
Telefon: 04955/993 119 oder 04955/4989
Wahlabend am 20. Oktober
Auch nach der Wahl lädt die Gemeinde Westoverledingen zu einem gemeinsamen Wahlabend ein. Dieser findet am Dienstag, 20. Oktober 2026, um 19 Uhr im Kleinen Campus in Ihrhove statt.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Westoverledingen haben und das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Damit haben die wahlberechtigten Seniorinnen und Senioren der Gemeinde die Möglichkeit, mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung des neuen Seniorenbeirates zu entscheiden.
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Leer: Dr.-vom-Bruch-Brücke während des Gallimarktes gesperrt
Dr.-vom-Bruch-Brücke in Leer während des Gallimarktes gesperrt
Wartungsarbeiten im Brückenkeller: Auch Fußgänger und Radfahrer müssen zwei Tage lang ausweichen
Im Zusammenhang mit der Straßensperrung zum diesjährigen Gallimarkt in Leer wird die Dr.-vom-Bruch-Brücke, auch Rathausbrücke genannt, für mehrere Tage vollständig für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.
Die Sperrung gilt von Mittwoch, 14. Oktober 2026, bis einschließlich Dienstag, 20. Oktober 2026. Die verkehrsbehördliche Anordnung erfolgt gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Wartungsarbeiten werden mit der Sperrung verbunden
Die ohnehin erforderliche Sperrung während des Gallimarktes wird gleichzeitig genutzt, um im Brückenkeller der Dr.-vom-Bruch-Brücke notwendige Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen.
Für diese Arbeiten muss die Brückenklappe geöffnet werden. Deshalb kommt es an zwei Tagen zu einer zusätzlichen Einschränkung: Am Montag, 19. Oktober, und Dienstag, 20. Oktober 2026, ist die Rathausbrücke jeweils von 8 Uhr bis 16.15 Uhr auch für Fußgänger und Radfahrer vollständig gesperrt.
Damit müssen in diesem Zeitraum nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer und Fußgänger auf eine andere Verbindung ausweichen.
Umleitungen für Auto, Fahrrad und zu Fuß
Für den Kraftfahrzeugverkehr wird eine Umleitung eingerichtet. Sie führt über:
Groninger Straße – An der Seeschleuse – Sägemühlenstraße – Nessestraße.
Fußgänger und Radfahrer werden während der zusätzlichen Sperrzeiten über die Nessebrücke geführt.
Für den Schiffsverkehr hat die Sperrung dagegen keine Auswirkungen: Boote und Schiffe können die Brückendurchfahrt während des gesamten Zeitraums uneingeschränkt nutzen.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Anbringung beziehungsweise Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.
Für Verkehrsteilnehmer bedeutet die Sperrung insbesondere während des Gallimarktes und der anschließenden Wartungsarbeiten, dass im Bereich der Innenstadt mit Umwegen und möglichen Behinderungen gerechnet werden muss.
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