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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Zwei Alarme an einem Vormittag: Feuerwehr Großefehn im Doppeleinsatz
Doppeleinsatz in Aurich-Oldendorf: Fehlalarme fordern Feuerwehr Großefehn
Aurich-Oldendorf. Gleich zweimal am selben Vormittag mussten die Feuerwehren der Gemeinde Großefehn zu einem Entsorgungsunternehmen im Holtmeedeweg ausrücken. Grund für die Alarmierungen war jeweils eine ausgelöste Brandmeldeanlage, die sich letztlich als Fehlfunktion herausstellte.
Der erste Alarm ging am Donnerstagmorgen gegen 06:30 Uhr ein. Die Feuerwehren aus Großefehn-Zentrum und Holtrop sowie der Einsatzleitwagen aus Akelsbarg-Felde-Wrisse eilten zum Einsatzort. Vor Ort konnten die Einsatzkräfte bei der Erkundung der betroffenen Halle glücklicherweise weder Rauch noch Feuer feststellen. Die Anlage wurde zurückgestellt und der Einsatz konnte nach etwa 30 Minuten beendet werden.
Gegen 10:38 Uhr schrillten die Meldeempfänger erneut: Dieselbe Anlage in derselben Halle hatte abermals ausgelöst. Die Einsatzkräfte rückten erneut mit einem Großaufgebot an, stellten jedoch bei der zweiten Begehung ebenfalls fest, dass es sich um eine technische Fehlfunktion handelte. Auch dieser Einsatz war nach kurzer Zeit abgeschlossen.
Meldung / Beitragsfoto: Timo de Vries Gemeindepressesprecher Großefehn
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Kontinuität und Erfahrung: Scheffermann und Backer leiten den Flugplatz Leer-Papenburg
Karin Scheffermann hat zum Jahresbeginn die Geschäftsführung des Flugplatzes Leer-Papenburg übernommen. Dieter Backer, der diese Aufgabe acht Jahre lang innehatte, bleibt dem Flugplatz weiterhin als Prokurist erhalten.
Neue Leitung beim Flugplatz Leer-Papenburg
Wechsel in der Geschäftsführung zum Jahresbeginn
Zum Jahresbeginn hat es beim Flugplatz Leer-Papenburg in Leer-Nüttermoor einen Wechsel in der Geschäftsführung gegeben. Karin Scheffermann hat die Leitung von Dieter Backer übernommen, der diese Aufgabe acht Jahre lang ausgeübt hat.
Kontinuität aus der Verwaltung des Landkreises Leer
Wie ihr Vorgänger stammt auch Karin Scheffermann aus der Verwaltung des Landkreises Leer. Die Geschäftsführung der Flugplatz Leer-Papenburg GmbH übernimmt sie – wie Backer zuvor – nebenamtlich im Ruhestand. Bereits seit einem Jahr war Scheffermann als Prokuristin für die Gesellschaft tätig und mit den betrieblichen Abläufen bestens vertraut.
Dieter Backer bleibt dem Flugplatz erhalten
Der bisherige Geschäftsführer Dieter Backer bleibt dem Flugplatz weiterhin verbunden. Er hat die Funktion des Prokuristen übernommen und unterstützt damit auch künftig die Arbeit der Flugplatzgesellschaft.
Bedeutender Verkehrslandeplatz in Niedersachsen
Die Flugplatzgesellschaft besteht seit 1970 in Nüttermoor. Der von ihr betriebene Flugplatz liegt nur wenige Hundert Meter nördlich der Autobahnabfahrt Leer-Nord. Mit seinem nationalen und internationalen Charter- sowie Werkverkehr zählt der Flugplatz Leer-Papenburg zu den bedeutendsten Verkehrslandeplätzen in Niedersachsen.
Rund 20.000 Starts und Landungen pro Jahr unterstreichen die führende Position des Flugplatzes im Land.
Wichtiger Faktor für Wirtschaft und Infrastruktur
„Der Flugplatz ist insbesondere für die regionale Wirtschaft ein wichtiger Bestandteil eines modernen Mobilitätskonzeptes und ein unverzichtbarer Teil der verkehrlichen Infrastruktur“, betont Landrat Matthias Groote, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung.
Zu den Gesellschaftern der Flugplatz Leer-Papenburg GmbH gehören unter anderem die Landkreise Leer und Emsland sowie die Städte Leer und Papenburg.
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Flugplatz Leer-Papenburg – Verkehrslandeplatz mit regionaler Bedeutung
Der Flugplatz Leer-Papenburg mit Sitz an der Ems in Leer-Nüttermoor ist ein leistungsfähiger Verkehrslandeplatz mit moderner Infrastruktur. Die 1.200 Meter lange und 20 Meter breite Landebahn ermöglicht einen sicheren Betrieb für unterschiedliche Luftfahrzeugtypen. Am Platz stehen Betankungs‑, Befeuerungs- und Präzisionsfluganlagen zur Verfügung. Zwei Taxiways sowie sechs Hangars erschließen das Gelände und gewährleisten reibungslose Abläufe im täglichen Flugbetrieb.

Dank seiner verkehrsgünstigen Lage an der Bundesstraße 70 sowie nur rund 200 Meter nördlich der Autobahnabfahrt Leer-Nord der A 31/A 28 verfügt der Flugplatz über eine hervorragende Anbindung an die wichtigsten Verkehrsachsen der Region.
Historische Entwicklung und Trägerschaft
Die Anfänge des Flugplatzes reichen bis in das Jahr 1968 zurück. Zwei Jahre später, 1970, wurde eine GmbH gegründet, die den zuvor privat betriebenen Flugplatz in ihre Trägerschaft übernahm. Neben privaten Unternehmen beteiligten sich fortan auch der Landkreis Leer und die Stadt Leer an der Gesellschaft.
In den Jahren 1993 und 1994 traten die Stadt Papenburg sowie der Landkreis Emsland der Gesellschaft bei. Seitdem firmiert der Standort unter dem Namen Flugplatz Leer-Papenburg GmbH.
Ausbau und heutige Bedeutung
Im Jahr 2002 wurden die Flugplatzanlagen umfassend um- und ausgebaut und auf ihre heutige Größe erweitert. Seither nimmt der Verkehrslandeplatz mit seinem nationalen und internationalen Charter- sowie Werkverkehr zahlenmäßig eine führende Position in Niedersachsen ein. Aufgrund seiner zentralen Lage wird der Flugplatz gelegentlich auch als „Luftkreuz des Nordens“ bezeichnet.
Die Ostfriesischen Inseln sind in rund 15 Flugminuten erreichbar. Damit stellt die Flugplatz Leer-Papenburg GmbH im Unteremsgebiet ganzjährig ein leistungsfähiges Angebot für den Flugverkehr auf hohem Sicherheitsniveau bereit und leistet einen wichtigen Beitrag zur regionalen Mobilität und Wirtschaft.
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Leer-Nüttermoor – Der erste Tag des großen Jubiläumswochenendes ist vorbei – und er hätte kaum eindrucksvoller sein können. Bei strahlendem Wetter feierte der Flugplatz Leer-Papenburg am … mehr lesen
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Telenotfallmedizin: Neue Fachstelle stärkt die Patientenversorgung in Niedersachsen
Mehr Sicherheit für Patienten: Goslar koordiniert landesweite Telenotfallmedizin
GOSLAR / NIEDERSACHSEN. Die medizinische Notfallversorgung in Niedersachsen – und damit auch in Regionen wie Ostfriesland – erfährt eine strukturelle Stärkung. Zum 1. Februar 2026 nimmt im Landkreis Goslar die landesweite „Administrative, koordinierende und qualitätssichernde Stelle für das telenotfallmedizinische Versorgungssystem“ (AKQ-TNM) ihren Betrieb auf. Diese Fachstelle soll sicherstellen, dass die Vorteile der Telenotfallmedizin künftig verlässlich und in hoher Qualität bei den Patienten im ganzen Land ankommen.
Schnellere ärztliche Expertise am Einsatzort
Für die Patientinnen und Patienten bedeutet das telenotfallmedizinische System (TNM) vor allem einen Zeitgewinn und zusätzliche Sicherheit. Wenn der Rettungsdienst eintrifft, können Notfallsanitäter über Video- und Datenverbindungen in Echtzeit einen Telenotarzt zuschalten.
Dieser erhält sofort Einblick in die Vitalwerte des Patienten und kann die Helfer vor Ort bei Diagnostik und Therapie unterstützen. Besonders in weitläufigen Gebieten wie Ostfriesland, wo die Anfahrt des physischen Notarztes mitunter Zeit in Anspruch nehmen kann, ermöglicht dieses System den frühzeitigen Beginn ärztlich geleiteter Maßnahmen.
Die Vorteile für die Versorgungsqualität:
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Beschleunigte Behandlung: Medizinische Entscheidungen können oft schon getroffen werden, bevor ein Notarzt physisch am Einsatzort eintrifft.
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Höchste Standards: Durch die neue Fachstelle in Goslar werden landesweit einheitliche Qualitätsstandards überwacht, sodass Patienten in allen Landesteilen die gleiche hochwertige telemedizinische Unterstützung erhalten.
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Gezielter Ressourceneinsatz: Die Telenotfallmedizin ergänzt den klassischen Rettungsdienst und sorgt dafür, dass spezialisierte Ressourcen dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden.
Goslar als administratives Zentrum
Am Donnerstag (15.01.2026) unterzeichneten Innenstaatssekretär Stephan Manke und Landrat Dr. Alexander Saipa die entsprechende Vereinbarung. Der Landkreis Goslar wurde aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in der Pilotierung dieses Systems als Standort gewählt. Mit Landesmitteln in Höhe von 350.000 Euro jährlich wird die Fachstelle nun den Übergang in den landesweiten Regelbetrieb koordinieren.
Staatssekretär Manke betonte, dass das System ein „wesentlicher Baustein für eine moderne und leistungsfähige Notfallversorgung“ sei. Ziel ist es, die Verlässlichkeit der Versorgung flächendeckend – von der Küste bis zum Harz – sicherzustellen.
Landrat Dr. Saipa sieht in der Vereinbarung einen wichtigen Schritt für die Menschen in ganz Niedersachsen: Die Expertise aus Goslar helfe dabei, dieses Instrument für die Notfallversorgung „flächendeckend auszurollen und verfügbar zu machen“.
Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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