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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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31-Jähriger wegen schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft
Ermittlungen nach Explosion in Westoverledingen: 31-Jähriger wegen schwerer Brandstiftung in Untersuchungshaft
Westoverledingen/Leer. Nach dem verheerenden Wohnhausbrand am Montagmorgen, 3. August 2026, in Westoverledingen gibt es gravierende neue Entwicklungen. Wie die Staatsanwaltschaft Aurich am Mittwoch (5. August) in einer offiziellen Pressemitteilung bekanntgab, sitzt der 31-jährige Bewohner des Gebäudes mittlerweile in Untersuchungshaft. Dem Mann wird schwere Brandstiftung vorgeworfen.
Haus brennt nach Detonation fast vollständig aus
Am frühen Morgen des 3. August war es in dem Wohnhaus aus bislang ungeklärter Ursache zu einer massiven Detonation gekommen. Das anschließende Feuer breitete sich rasend schnell aus und zerstörte das Gebäude nahezu vollständig. Das Wohnhaus ist unbewohnbar; der entstandene Sachschaden wird von den Behörden im sechsteiligen Bereich beziffert. Glücklicherweise befand sich zum Zeitpunkt des Brandes niemand in dem Gebäude, sodass keine Personen verletzt wurden.
Ermittlungsbehörden greifen schnell durch
Die Ermittler gehen nach derzeitigem Stand davon aus, dass der 31-jährige Bewohner die verheerende Explosion selbst herbeigeführt hat. Der Tatverdächtige wurde unmittelbar nach dem Brandgeschehen vor Ort festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich hat der zuständige Ermittlungsrichter am Amtsgericht Leer am Dienstagnachmittag (4. August) einen Untersuchungshaftbefehl wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung erlassen. Der Beschuldigte wurde umgehend in die Justizvollzugsanstalt Oldenburg überstellt.
Die komplexen Ermittlungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft zum genauen Hergang und den Hintergründen der Tat dauern weiterhin an.
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Vom Geistesblitz zum Patent – haben Sie die nächste große Erfindung?
Starthilfe für Erfinder: Kostenfreie Beratung rund um Patente und Ideen
Ostfriesland. Eine gute Idee ist oft der erste Schritt zum Erfolg – doch ohne den passenden Schutz kann sie schnell kopiert werden. Wie Erfinder ihre Innovationen rechtlich absichern und erfolgreich vermarkten können, erfahren Interessierte beim kostenfreien Erfindersprechtag der Handwerkskammer für Ostfriesland (HWK) am Mittwoch, 23. September, ab 9 Uhr.
Die Beratung wird als Hybrid-Veranstaltung angeboten. Termine können sowohl online als auch vor Ort wahrgenommen werden. Die Präsenzberatung findet in den Räumen der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) in der Ringstraße 4 in Emden statt.
Wie wertvoll eine frühzeitige Beratung sein kann, zeigt das Beispiel des Erfinders Martin Faust. Mit seiner Idee einer Wühlmausfalle nahm er am Erfindersprechtag teil und konnte für seine Entwicklung das deutsche Patent DE 10 2007 032 008 erwirken. Heute vermarktet er sein Produkt seit vielen Jahren erfolgreich. Das Patent verschafft ihm dabei eine geschützte Marktposition und schützt seine Innovation vor Nachahmern.

Immer informiert mit „Wir Leeraner“ & dem LeserECHO-Portal!
Wissen, was in der Region los ist? Die Facebook-Seite „Wir Leeraner“ und das digitale Nachrichtenportal „LeserECHO“ liefern Ihnen alle wichtigen Neuigkeiten, Veranstaltungstipps und Geschichten direkt aus der Heimat.
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Starthilfe für Erfinder: Kostenfreie Beratung rund um Patente und Ideen
Ostfriesland. Eine gute Idee ist oft der erste Schritt zum Erfolg – doch ohne den passenden Schutz kann sie schnell kopiert werden. Wie Erfinder ihre Innovationen rechtlich absichern und erfolgreich vermarkten können, erfahren Interessierte beim kostenfreien Erfindersprechtag der Handwerkskammer für Ostfriesland (HWK) am Mittwoch, 23. September, ab 9 Uhr.
Die Beratung wird als Hybrid-Veranstaltung angeboten. Termine können sowohl online als auch vor Ort wahrgenommen werden. Die Präsenzberatung findet in den Räumen der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg (IHK) in der Ringstraße 4 in Emden statt.
Wie wertvoll eine frühzeitige Beratung sein kann, zeigt das Beispiel des Erfinders Martin Faust. Mit seiner Idee einer Wühlmausfalle nahm er am Erfindersprechtag teil und konnte für seine Entwicklung das deutsche Patent DE 10 2007 032 008 erwirken. Heute vermarktet er sein Produkt seit vielen Jahren erfolgreich. Das Patent verschafft ihm dabei eine geschützte Marktposition und schützt seine Innovation vor Nachahmern.
Das Beratungsangebot richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber von Handwerksbetrieben, deren Mitarbeitende sowie freie Erfinder, deren Ideen einen Bezug zum Handwerk haben. In vertraulichen, etwa 30-minütigen Einzelgesprächen können die Teilnehmenden ihre Entwicklungen vorstellen und sich individuell beraten lassen.
Der Erfindersprechtag wird gemeinsam von der Handwerkskammer für Ostfriesland, der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg sowie den benachbarten Kammern aus Oldenburg organisiert. Die Innovationsberater der Kammern und ein Patentanwalt informieren über die Möglichkeiten gewerblicher Schutzrechte und geben Hinweise zu Vermarktungschancen, rechtlichen Rahmenbedingungen sowie finanziellen Förderprogrammen.
Ein Schwerpunkt der Beratung liegt auf dem Schutz geistigen Eigentums. Erfinder erhalten Informationen darüber, wie sich Entwicklungen beispielsweise durch Patente, eingetragene Designs oder Marken vor Ideenklau schützen lassen. Zu den markenrechtlichen Schutzmöglichkeiten zählen unter anderem Firmenlogos, Werbeslogans oder charakteristische Gestaltungselemente, die den Wiedererkennungswert eines Unternehmens oder Produktes stärken.
Die Teilnahme am Erfindersprechtag ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist online unter www.hwk-aurich.de/erfinder möglich.
Weitere Informationen erteilt Daniel Bigl von der Handwerkskammer für Ostfriesland telefonisch unter 04941 1797–60 oder per E‑Mail an d.bigl@hwk-aurich.de.
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Wahlkampf mit Rückenwind: Olaf Bade hebt im Landkreis Leer ab
Neues aus dem Kommunalwahlkampf im Landkreis Leer: Landratskandidat Olaf Bade geht in die Luft
Neues aus dem Kommunalwahlkampf im Landkreis Leer: LeserECHO erreichte heute eine Pressemitteilung von Olaf Bade. Der parteilose Kandidat für das Amt des Landrats wählt für seine Kampagne einen ungewöhnlichen Weg und setzt auf Luftwerbung statt auf eine reine Plakatflut.

Flugbanner statt Plakatwald an den Straßenlaternen
Statt flächendeckend an jeder Straßenlaterne Plakate aufzuhängen, setzt Olaf Bade auf ein großflächiges Flugbanner. Am 7. August 2026 startet der erste Flug über das Kreisgebiet.
„Eine flächendeckende Plakatierung im gesamten Landkreis Leer wäre mit einem hohen organisatorischen und zeitlichen Aufwand verbunden. Diese eingesparte Zeit möchte ich lieber für persönliche Gespräche nutzen. Sichtbarkeit entsteht für mich nicht nur durch Plakate, sondern vor allem durch Begegnungen“, erklärt Olaf Bade laut seiner Pressemitteilung.
Blick gen Himmel: Gesprächsstoff und Reichweite für entlegene Orte
Die Aktion soll neugierig machen und den Blick nach oben lenken. Bade hebt hervor: „Ein Flugbanner am Himmel ist etwas, das die Menschen nicht jeden Tag sehen. Genau diese Besonderheit bringt sie miteinander ins Gespräch und erreicht auch kleinere Ortschaften und einzelne Gehöfte, die bei klassischer Straßenwerbung weniger im Mittelpunkt stehen.“
Auf dem Banner ist neben dem Namen des Kandidaten auch ein Aufruf zu finden: „Wählen gehen!“ Damit soll nicht nur die eigene Kandidatur beworben, sondern ganz bewusst zu einer hohen Wahlbeteiligung bei der Kommunalwahl am 13. September aufgerufen werden.
Ressourcenschonender Wahlkampf im Landkreis Leer
Neben der Reichweite spielt für den parteilosen Kandidaten auch der bewusste Umgang mit Ressourcen eine Rolle. Die ursprünglich geplanten 1.500 Laternenplakate werden auf voraussichtlich 400 bis 500 Stück reduziert.
„Wenn weniger Plakate produziert, angeliefert, verteilt und später wieder eingesammelt und entsorgt werden müssen, bedeutet das auch weniger Fahrten, weniger Material und weniger Abfall. Das war für mich ein weiterer Grund, die klassische Plakatierung deutlich zu reduzieren“, so Bade in der Mitteilung.
Auch das Flugbanner selbst punktet beim Thema Nachhaltigkeit: Nach dem Einsatz lässt es sich unkompliziert zusammenfalten und in einer Tragetasche verstauen – Abfall entsteht dabei kaum.
Bade fasst seinen Ansatz zusammen: „Wahlkampf braucht Sichtbarkeit, aber das muss nicht zwangsläufig bedeuten, möglichst viele Plakate im öffentlichen Raum aufzuhängen. Ich möchte zeigen, dass auch neue Wege möglich sind: sichtbar, ressourcenschonend und passend zu einem weitläufigen Landkreis mit vielen kleinen Orten und Gehöften.“
Hinter den Kulissen: Wie funktioniert der Bannerschlepp?
(Hinweis der Redaktion / Hintergrund zur Pressemitteilung)

Der Flug ist für den Zeitraum von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr angesetzt, Start und Landung erfolgen am Flugplatz Nüttermoor. © Bild: PICOFLY Luftwerbung



























