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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Eisiger Stillstand in Ditzum: Wichtige Ems-Verbindung vorerst unterbrochen
Eiseskälte in Ostfriesland: Fähre Ditzum-Petkum bleibt vorerst im Hafen
DITZUM / PETKUM – Der winterliche Einbruch hat den Fährverkehr auf der Ems fest im Griff. Wie der Landkreis Leer mitteilte, bleibt die wichtige Verbindung zwischen Ditzum und Petkum aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse bis auf Weiteres eingestellt.
Bereits am heutigen Freitagmorgen konnte der Betrieb gar nicht erst aufgenommen werden. Die Kombination aus eisigen Temperaturen und der aktuellen Wetterlage macht eine sichere Überfahrt derzeit unmöglich.
Keine Besserung für Samstag in Sicht
Pendler und Ausflügler müssen sich auch für das Wochenende umstellen: Die Fähre wird definitiv auch am morgigen Samstag, den 10. Januar 2026, nicht verkehren. Da die Sicherheit der Passagiere und der Besatzung oberste Priorität hat, bleibt die Ems-Verbindung unterbrochen, solange Eis oder extreme Witterung den Hafenbetrieb behindern.
Informationen zur Wiederaufnahme
Der Landkreis Leer als Betreiber beobachtet die Lage kontinuierlich. Sobald sich die Wetterbedingungen bessern und ein gefahrloser Fährbetrieb wieder möglich ist, wird die Öffentlichkeit umgehend informiert.
Aktuelle Statusmeldungen und Fahrplanänderungen finden Fahrgäste jederzeit online unter: 👉 www.landkreis-leer.de/FähreDitzum
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Eis-Einsatz in Hesel: Räumfahrzeuge rüsten sich für Neuschnee
Winterdienst in Hesel — Spezialeinsatz: Baubetriebshof befreit Sammelstraßen von Eisschichten
SAMTGEMEINDE HESEL. Die anhaltende Frostperiode und der bereits gefallene Niederschlag sorgen derzeit für eine außergewöhnliche Wetterlage in der Region. Um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten, haben die Mitarbeiter des Baubetriebshofes heute einen erweiterten Räumeinsatz gestartet.
Gezielte Räumung gegen massive Eisbildung
Im Fokus stehen dabei vor allem die sogenannten Sammelstraßen in den Mitgliedsgemeinden. Da diese Straßen regulär nicht zur Standard-Winterdienstroute gehören, hat sich dort in den vergangenen Tagen eine erhebliche Eisdecke gebildet. Um zu verhindern, dass der angekündigte Neuschnee die Situation weiter verschärft, werden diese Schichten nun von schweren Räumfahrzeugen entfernt.
Die Verwaltung betont, dass es sich hierbei um eine reine Vorsichtsmaßnahme handelt, um die Befahrbarkeit der Straßen auch bei weiteren Schneefällen zu gewährleisten.
Übersicht der betroffenen Straßen
Der Baubetriebshof ist heute in folgenden Bereichen im Einsatz:
Hesel:
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Mühlenstraße
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Falkenstraße
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Kirchstraße
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Moormerlandstraße
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Königsstraße
Brinkum:
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Klosterstraße
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Siebenberger Straße
Firrel / Schwerinsdorf:
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Kirchstraße
Schwerinsdorf:
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Süderstraße
Holtland / Brinkum:
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Brinkumerstraße
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Nückestraße
Holtland:
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Alte Poststraße
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Norderstraße
Neukamperfehn:
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Hauptwieke (bis zum Ende der Timmelner Straße / Brücke)
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Gedenken in Leer: Ein Zeichen gegen das Vergessen setzen
Foto der Gedenkveranstaltung in 2025: SPD Leer
„Verantwortung für das Hier und Jetzt“: Leer gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus
LEER. Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz befreit – ein Datum, das heute weltweit als Mahnung gegen das Vergessen steht. Zum 81. Jahrestag dieser Befreiung lädt der SPD-Ortsverein Leer am Dienstag, den 27. Januar 2026, zu einer zentralen Gedenkveranstaltung auf den Denkmalplatz ein. Ab 18:00 Uhr kommen Bürgerinnen und Bürger zusammen, um der Millionen Opfer des nationalsozialistischen Unrechtsregimes zu gedenken und ein Zeichen für die Gegenwart zu setzen.
Breite Unterstützung und mahnende Worte
Die Veranstaltung wird von verschiedenen Stimmen der Zivilgesellschaft und Politik getragen. Neben Jarno Behrens, dem Vorsitzenden des SPD-Ortsvereins Leer, werden Henrike Kolthoff (Juso-Kreisvorsitzende), Ulrike Janssen (Vorsitzende der Albrecht-Weinberg-Gesellschaft) sowie Ingo Lindemann vom 1. Sinti-Verein Ostfriesland Worte der Erinnerung und Mahnung sprechen.
Dabei geht es den Organisatoren nicht allein um den Blick zurück. „Gedenken bedeutet nicht nur Erinnerung an die Vergangenheit, sondern auch Verantwortung für das Hier und Jetzt“, betont Jarno Behrens im Vorfeld. „Wir müssen uns klar entgegenstellen, wenn sich menschenverachtende Einstellungen wieder ausbreiten.“
Musikalischer Rahmen und Kranzniederlegung
Ein besonderer Moment der Zusammenkunft wird die musikalische Begleitung durch den Chor „Rote Töne“ sein. Gemeinsam mit den Anwesenden soll das Lied „Die Moorsoldaten“ gesungen werden – ein Lied, das 1933 von Häftlingen im Konzentrationslager Börgermoor im Emsland geschrieben wurde und bis heute als Hymne des Widerstands und der menschlichen Würde gilt.
Im Anschluss an die Redebeiträge und den Gesang erfolgt eine feierliche Kranzniederlegung am Denkmalplatz, um den Opfern die letzte Ehre zu erweisen.
Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger
Der SPD-Ortsverein betont, dass die Gedenkfeier ein Zeichen für eine demokratische und vielfältige Gesellschaft sein soll. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und des Umlands sind herzlich eingeladen, durch ihre Teilnahme ein deutliches Signal gegen das Vergessen und für die Wahrung der Menschenrechte zu senden.
Termin-Details:
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Was: Gedenkveranstaltung zum 81. Jahrestag der Befreiung von Auschwitz
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Wann: Dienstag, 27. Januar 2026, 18:00 Uhr
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Wo: Denkmalplatz, Leer


























