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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Bahnverkehr in Ostfriesland: RE 1 nimmt Betrieb schrittweise wieder auf
Wintersturm „Elli“ bremst Ostfriesland aus: Bahnverkehr zwischen Leer und Küste gestört
LEER / EMDEN – Der Winter sorgt auch am heutigen Samstag für erhebliche Behinderungen auf den Schienen Norddeutschlands. Besonders betroffen ist die für Ostfriesland zentrale Achse des RE 1. Während die Deutsche Bahn versucht, den Betrieb schrittweise wieder aufzunehmen, müssen Reisende weiterhin mit starken Einschränkungen und Ausfällen rechnen.
Seit den frühen Morgenstunden kämpft die DB Regio Nord mit den Folgen von Schnee und Eis. Zahlreiche Weichen waren eingefroren, und Schneeverwehungen blockierten Teile der Infrastruktur. Am Vormittag wurden auf den betroffenen Strecken – darunter auch die Verbindung von Norddeich Mole über Emden und Leer nach Hannover – Erkundungsfahrten durchgeführt, um die Sicherheit der Gleisanlagen zu prüfen.
Schrittweise Wiederaufnahme ab Mittag
Nach aktuellen Informationen der Bahn wird der Betrieb auf der Linie RE 1 (Norddeich Mole – Bremen – Hannover) voraussichtlich ab dem heutigen Mittag bzw. frühen Nachmittag schrittweise wieder aufgenommen. Fahrgäste sollten jedoch beachten, dass zunächst nicht alle Züge planmäßig verkehren können und das Platzangebot durch verkürzte Zugbildungen eingeschränkt sein kann.
Gefahrenquelle Bahnsteig: Vorsicht beim Einsteigen
Die Bahn warnt zudem eindringlich vor der Glätte an den Bahnhöfen. Trotz Räumdiensten können Bahnsteige und Treppenaufgänge in Leer, Emden und an den Küstenstationen extrem glatt sein. Reisende werden gebeten, besonders vorsichtig zu agieren und mehr Zeit für die Wege einzuplanen.
Service & Hilfe für Reisende
Um die Flut an Anfragen zu bewältigen, hat die Deutsche Bahn spezielle Hotlines geschaltet:
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Kostenlose Sonderhotline (Sturmtief Elli): 📞 08000 996633
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Regionaler Kundendialog (DB Regio Niedersachsen): 📞 0511 45901645
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Servicenummer der DB (allgemein): 📞 030 2970
Wichtige Infos zu Tickets und Fahrgastrechten
Aufgrund der außergewöhnlichen Wetterlage zeigt sich die Bahn kulant:
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Aufgehobene Zugbindung: Fahrkarten für den Zeitraum vom 08.01. bis 11.01.2026 behalten ihre Gültigkeit und können flexibel zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Dies gilt auch für den Niedersachsentarif.
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Erstattungen: Wer seine Reise aufgrund der Witterung nicht antreten möchte, kann sein Ticket gebührenfrei erstatten lassen.
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Schienenersatzverkehr (SEV): Da auch die Straßenverhältnisse im Landkreis Leer schwierig sind, kann ein verlässlicher Ersatzverkehr mit Bussen derzeit nicht garantiert werden. Die Bahn rät daher, nicht notwendige Reisen zu verschieben.

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Eisiger Stillstand in Ditzum: Wichtige Ems-Verbindung vorerst unterbrochen
Eiseskälte in Ostfriesland: Fähre Ditzum-Petkum bleibt vorerst im Hafen
DITZUM / PETKUM – Der winterliche Einbruch hat den Fährverkehr auf der Ems fest im Griff. Wie der Landkreis Leer mitteilte, bleibt die wichtige Verbindung zwischen Ditzum und Petkum aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse bis auf Weiteres eingestellt.
Bereits am heutigen Freitagmorgen konnte der Betrieb gar nicht erst aufgenommen werden. Die Kombination aus eisigen Temperaturen und der aktuellen Wetterlage macht eine sichere Überfahrt derzeit unmöglich.
Keine Besserung für Samstag in Sicht
Pendler und Ausflügler müssen sich auch für das Wochenende umstellen: Die Fähre wird definitiv auch am morgigen Samstag, den 10. Januar 2026, nicht verkehren. Da die Sicherheit der Passagiere und der Besatzung oberste Priorität hat, bleibt die Ems-Verbindung unterbrochen, solange Eis oder extreme Witterung den Hafenbetrieb behindern.
Informationen zur Wiederaufnahme
Der Landkreis Leer als Betreiber beobachtet die Lage kontinuierlich. Sobald sich die Wetterbedingungen bessern und ein gefahrloser Fährbetrieb wieder möglich ist, wird die Öffentlichkeit umgehend informiert.
Aktuelle Statusmeldungen und Fahrplanänderungen finden Fahrgäste jederzeit online unter: 👉 www.landkreis-leer.de/FähreDitzum
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Eis-Einsatz in Hesel: Räumfahrzeuge rüsten sich für Neuschnee
Winterdienst in Hesel — Spezialeinsatz: Baubetriebshof befreit Sammelstraßen von Eisschichten
SAMTGEMEINDE HESEL. Die anhaltende Frostperiode und der bereits gefallene Niederschlag sorgen derzeit für eine außergewöhnliche Wetterlage in der Region. Um die Verkehrssicherheit aufrechtzuerhalten, haben die Mitarbeiter des Baubetriebshofes heute einen erweiterten Räumeinsatz gestartet.
Gezielte Räumung gegen massive Eisbildung
Im Fokus stehen dabei vor allem die sogenannten Sammelstraßen in den Mitgliedsgemeinden. Da diese Straßen regulär nicht zur Standard-Winterdienstroute gehören, hat sich dort in den vergangenen Tagen eine erhebliche Eisdecke gebildet. Um zu verhindern, dass der angekündigte Neuschnee die Situation weiter verschärft, werden diese Schichten nun von schweren Räumfahrzeugen entfernt.
Die Verwaltung betont, dass es sich hierbei um eine reine Vorsichtsmaßnahme handelt, um die Befahrbarkeit der Straßen auch bei weiteren Schneefällen zu gewährleisten.
Übersicht der betroffenen Straßen
Der Baubetriebshof ist heute in folgenden Bereichen im Einsatz:
Hesel:
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Mühlenstraße
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Falkenstraße
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Kirchstraße
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Moormerlandstraße
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Königsstraße
Brinkum:
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Klosterstraße
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Siebenberger Straße
Firrel / Schwerinsdorf:
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Kirchstraße
Schwerinsdorf:
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Süderstraße
Holtland / Brinkum:
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Brinkumerstraße
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Nückestraße
Holtland:
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Alte Poststraße
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Norderstraße
Neukamperfehn:
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Hauptwieke (bis zum Ende der Timmelner Straße / Brücke)
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