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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Minister Philippi bekräftigt Unterstützung für Fachkrankenhaus im Rheiderland
Bildnotiz (v.l.n.r.): Bernd Lindemann (Schriftführer Allgemeiner Krankenhausverein), Heiko Abbas (Bürgermeister Stadt Weener), Matthias Groote (Aufsichtsratsvorsitzender und Landrat Landkreis Leer), Nico Bloem (MdL), Dr. Andreas Philippi (Nds. Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung), Jakobus Baumann (Vorsitzender Allgemeiner Krankenhausverein), Anja Troff-Schaffarzyk (MdB), Daniela Kamp (Geschäftsführerin Klinikum Leer gGmbH).
Zukunftsperspektive für Weener: Minister Philippi bekräftigt Weg zum psychiatrischen Fachkrankenhaus
Leer/Weener, 5. Februar 2026. In der strategischen Neuausrichtung der niedersächsischen Krankenhauslandschaft rückt das Krankenhaus Rheiderland zunehmend in das Zentrum der Aufmerksamkeit. Am vergangenen Montag bot die Mitgliederversammlung des Allgemeinen Krankenhausvereins für das Rheiderland den Rahmen für eine richtungsweisende Debatte. Als Gastredner skizzierte Dr. Andreas Philippi, Niedersächsischer Minister für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, die Entwicklung des Standortes hin zu einem spezialisierten „Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie“.
Politischer Rückhalt für den Standort Rheiderland
Jakobus Baumann, Vorsitzender des Krankenhausvereins, eröffnete die Versammlung mit einem Dank an die Mitglieder für ihr außerordentliches ehrenamtliches Engagement. Er lenkte den Fokus umgehend auf den zentralen Antrag zur Umstrukturierung des Hauses in Weener. Baumann erinnerte an das klare Signal, das Minister Philippi bereits Ende vergangenen Jahres am Rande eines Termins gegeben hatte: „Es kommt sicher.“ Mit dieser positiven Erwartungshaltung übergab er das Wort an den Gast aus Hannover.
Minister Philippi unterstrich in seinem Vortrag, dass für das Krankenhaus Rheiderland frühzeitig die notwendigen Weichen gestellt wurden, um eine zukunftsfähige Ausrichtung zu gewährleisten. Der Minister räumte ein, dass er gehofft hatte, bereits bei diesem Besuch den offiziellen Bescheid zur Einrichtung des Fachkrankenhauses überreichen zu können. Er bescheinigte dem Standort im Rheiderland ein „größtes Potenzial“, um die Rolle einer spezialisierten Fachklinik auszufüllen.
Bedarfsgutachten soll Versorgungslücken schließen
Der finale Bescheid verzögert sich jedoch aufgrund von Widerständen aus dem benachbarten Klinikum Emden. Um eine rechtssichere und medizinisch fundierte Entscheidung zu treffen, lässt das Ministerium derzeit durch eine externe Beratungsfirma ein Bedarfsgutachten für den Bereich Psychiatrie erstellen. Ziel ist ein fundierter Neuzuschnitt der Pflichtversorgungsgebiete.
„Wir erhoffen uns von diesem Gutachten einen klaren, sachlichen und fundierten Rahmen, der hilft, Versorgungslücken zu schließen und damit auch hier vorliegende Konkurrenzsituationen zwischen Emden und Leer bzw. dem Rheiderland aufzulösen“, erläuterte Philippi. Erst auf dieser Grundlage könnten Entscheidungen getroffen werden, die langfristig tragfähig sind und für alle Beteiligten die notwendige Planungssicherheit schaffen. Gleichzeitig betonte der Minister seine persönliche Unterstützung und lobte die bestehenden Strukturen sowie das engagierte Team vor Ort.
Die Forderung nach Planungssicherheit
Jakobus Baumann dankte dem Minister für die inhaltliche Klarstellung, mahnte jedoch die zeitliche Komponente an. Er äußerte den dringenden Wunsch, innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate eine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Dies sei insbesondere für das Personal in Weener sowie für den Aufsichtsrat und das Kuratorium von existenzieller Bedeutung, um die aktuelle Phase der Ungewissheit zu beenden.
Geschäftsführerin Daniela Kamp: „Eine 99-prozentige Zusage“
In ihrem Geschäftsbericht für das Krankenhaus Rheiderland bedauerte Daniela Kamp, dass der offizielle Bescheid noch nicht unterzeichnet vorlag. Dennoch bewertete sie die Ausführungen des Ministers als eine „zu 99 Prozent“ erfolgte Zusage. Kamp berichtete von den intensiven Gesprächen der vergangenen Monate, in denen der Antrag detailliert erörtert wurde.
Ein besonderes Augenmerk legte die Geschäftsführerin auf das starke Netzwerk hinter dem Projekt. Sie dankte Jakobus Baumann für seinen unermüdlichen und beharrlichen Einsatz ohne Unterlass für das Krankenhaus Rheiderland. Ebenso hob sie die Unterstützung durch den Landtagsabgeordneten Nico Bloem hervor, der zahlreiche Kontakte und Treffen im Ministerium initiiert hatte. Auch der Aufsichtsratsvorsitzende Matthias Groote wurde für seine enge Abstimmung mit Bloem und seinen diplomatischen Einsatz beim Minister gewürdigt.
„Der Bedarf im Landkreis Leer ist unbestritten, ebenso sind beste Voraussetzungen am Standort gegeben. Wir gehen davon aus, dass die noch fehlende Unterschrift auf dem Bescheid bald erfolgen wird“, so Kamp abschließend. Das neue Fachkrankenhaus stelle eine sichere Zukunftsperspektive für Weener dar, für die man sich weiterhin mit voller Kraft einsetzen werde.
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Jugendschutzkontrolle im Landkreis Leer: Verstöße bei Testkäufen festgestellt
Jugendschutzkontrolle im Landkreis Leer: Mehrere Verstöße bei Testkäufen festgestellt
Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Einzelhandel stand am 3. Februar 2026 im Mittelpunkt einer gezielten Kontrollaktion im Landkreis Leer. Gemeinsam mit der Polizei Leer/Emden überprüfte die Jugendbeauftragte des Landkreises acht Verkaufsstellen, um die Abgabepraxis von potenziell gesundheitsgefährdenden Produkten an Minderjährige zu untersuchen.
Testkäufe mit Fokus auf Vapes und Lachgas
Im Zentrum der Maßnahme stand der Verkauf von E‑Zigaretten (Vapes) sowie Lachgas-Kartuschen. Zur Überprüfung der Verkaufsstellen wurde ein 16-jähriger Testkäufer eingesetzt. Das Ergebnis der Stichproben fiel gemischt aus: In drei der acht kontrollierten Geschäfte kam es zu Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Jugendlichen gelang es dort, die Waren zu erwerben, ohne dass eine ordnungsgemäße Ausweiskontrolle stattfand.
Die Begründungen der Mitarbeitenden für die fehlerhafte Abgabe reichten von einer subjektiven Einschätzung des Alters – der Jugendliche habe „älter gewirkt“ – bis hin zu einer unzureichenden Prüfung der vorgelegten Dokumente.
Konsequenzen und Fokus auf Prävention
Die festgestellten Versäumnisse bleiben nicht folgenlos. Das Ordnungsamt des Landkreises Leer hat bereits entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die betroffenen Verkaufsstellen eingeleitet. Dennoch betonten die Verantwortlichen, dass die Maßnahme primär einen präventiven Charakter verfolgte.
Ziel solcher Kontrollen ist es nicht allein, Verstöße zu ahnden, sondern das Verantwortungsbewusstsein des Personals im Einzelhandel nachhaltig zu schärfen. Nur durch eine konsequente Durchsetzung der Ausweispflicht kann der Jugendschutz im Alltag wirksam gewährleistet werden.
Symbolfoto zur Veranschaulichung der Thematik Jugendschutzkontrolle. @LeserECHO
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Vollsperrung der Jann-Berghaus-Brücke wegen technischer Wartungsarbeiten
Wartungsarbeiten an der Jann-Berghaus-Brücke: Vollsperrungen im Februar
An der Jann-Berghaus-Brücke (B436) stehen im Februar notwendige Instandhaltungsarbeiten an. Im Auftrag der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr müssen die Hydraulikschläuche des Brückenantriebs gewechselt werden. Da die Brücke für diese technischen Maßnahmen geöffnet bleiben muss, kommt es zu zeitweisen Vollsperrungen für den gesamten Verkehr.
Termine der Vollsperrungen
Betroffen sind sowohl Kraftfahrzeuge als auch Radfahrer und Fußgänger an folgenden Terminen:
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Donnerstag, 12.02.2026: von 22:00 Uhr bis ca. 00:00 Uhr
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Dienstag, 17.02.2026: von 18:45 Uhr bis ca. 21:15 Uhr
Während dieser Zeitfenster ist eine Passage der Brücke nicht möglich.
Halbseitige Sperrung und Behinderungen
Bereits am Montag, den 16.02.2026, finden Vorbereitungen im Arbeitsbereich statt. In der Zeit von 08:45 Uhr bis 20:45 Uhr wird die Brücke halbseitig gesperrt. In diesem Zeitraum ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Umleitungsempfehlungen
Für den Kraftfahrzeugverkehr ist eine Umleitung über die BAB 31 (Emstunnel) eingerichtet.
AnzeigeWichtiger Hinweis: Für Fußgänger und Radfahrer kann während der Vollsperrungen systembedingt keine Umleitung angeboten werden. Es wird empfohlen, die betroffenen Zeiträume bei der Reiseplanung großräumig zu berücksichtigen.


























