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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Neue Selbsthilfegruppe in Leer für Angehörige von Menschen mit Messie-Syndrom
Neue Selbsthilfegruppe in Leer für Angehörige von Menschen mit pathologischem Horten
Erstes Treffen am 26. August bietet Raum für Austausch, Verständnis und gegenseitige Unterstützung
Leer. Für Angehörige, Freunde und Bekannte von Menschen mit pathologischem Horten, dem sogenannten Messie-Syndrom, gibt es in Leer ab sofort ein neues Selbsthilfeangebot. Die Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises Leer startet eine eigene Selbsthilfegruppe, die Menschen in dieser besonderen Lebenssituation miteinander ins Gespräch bringen und ihnen Unterstützung bieten möchte.
Das erste Treffen findet am Mittwoch, 26. August 2026, um 18 Uhr im Haus Hermann, Hermann-Lange-Ring 28, 26789 Leer, statt.
Wenn das Horten auch das Umfeld belastet
Wer mit einem Menschen zusammenlebt, der von pathologischem Horten betroffen ist, oder einen Angehörigen, Freund oder Bekannten in dieser Situation begleitet, steht häufig vor besonderen Herausforderungen. Für Außenstehende ist die Situation nicht immer leicht nachzuvollziehen. Gleichzeitig können die Auswirkungen des Hortens den Alltag und das Zusammenleben erheblich beeinflussen.
Nicht selten entsteht dabei das Gefühl, mit den eigenen Sorgen und Erfahrungen allein zu sein. Genau hier möchte die neue Selbsthilfegruppe der Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises Leer ansetzen.
Sie bietet einen geschützten Raum für Austausch, Verständnis und gegenseitige Unterstützung. Die Teilnehmer können über ihre persönlichen Erfahrungen sprechen und sich mit anderen Menschen austauschen, die sich in einer ähnlichen Lebenssituation befinden.
Austausch auf Augenhöhe
Im Mittelpunkt der Treffen steht der offene Austausch untereinander. Die Teilnehmer können ihre Erfahrungen teilen, neue Perspektiven kennenlernen und Anregungen für den Umgang mit den Herausforderungen im Alltag erhalten.
Dabei geht es insbesondere um:
- den Austausch persönlicher Erfahrungen,
- gegenseitiges Verständnis und Unterstützung,
- neue Perspektiven auf die eigene Situation,
- praktische Erfahrungen und Anregungen für den Alltag,
- den Kontakt zu Menschen in einer ähnlichen Lebenssituation.
Die Gruppe richtet sich nicht ausschließlich an Menschen, die unmittelbar mit einem Betroffenen zusammenleben. Auch Angehörige, Freunde und Bekannte, die einen Menschen mit pathologischem Horten begleiten, können sich an der Selbsthilfegruppe beteiligen.
Kostenlose und vertrauliche Teilnahme
Die Teilnahme an der neuen Selbsthilfegruppe ist kostenlos und freiwillig. Für die Teilnehmer gilt außerdem die Schweigepflicht, sodass persönliche Erfahrungen und Gespräche innerhalb eines geschützten Rahmens bleiben.
Mit dem neuen Angebot möchte die Selbsthilfekontaktstelle des Landkreises Leer Menschen eine Möglichkeit geben, sich auszutauschen, Unterstützung zu erfahren und zu erleben, dass sie mit ihren Erfahrungen und Herausforderungen nicht allein sind.
Erstes Treffen in Leer
📅 Mittwoch, 26. August 2026
🕕 18 Uhr
📍 Haus Hermann
Hermann-Lange-Ring 28, 26789 Leer
Die Teilnahme ist kostenlos, freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht.
📸 Hinweis zum Beitragsfoto: Das verwendete Foto wurde mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und dient ausschließlich der symbolischen Darstellung des Themas. Die abgebildete Person ist frei erfunden und existiert nicht. Etwaige Ähnlichkeiten mit realen Personen sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.
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Bücherflohmarkt im Stadtarchiv Leer am 28. August: Bücher, Zeitschriften und mehr
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10 Feuerwehrgruppen und 7 Jugendfeuerwehren treten in Weenermoor an
Schnelligkeitswettbewerb der Feuerwehren am Freitag in Weenermoor
Beitragsbild: Archivfoto: Joachim Rand (Pressesprecher Feuerwehr Stadt Weener / Ems)
Weenermoor. Am Freitag, 21. August 2026, steht in Weenermoor ein spannender Schnelligkeitswettbewerb der Rheiderländer Feuerwehren auf dem Programm. Beginn ist um 18.30 Uhr. Ausgetragen wird der Wettkampf auf dem Wettkampfplatz neben dem Feuerwehrhaus in Weenermoor.
Wie Ortsbrandmeister Nico Diddens mitteilt, haben sich auch mehrere Jugendfeuerwehren für den Wettbewerb angemeldet. Dabei treten die Jugendfeuerwehren aus Weenermoor, Weener, Holthusen, Bunde, Wymeer-Boen, Jemgum und Ditzum gegeneinander an.
Auch bei den aktiven Feuerwehren ist das Teilnehmerfeld gut besetzt. Für den Wettbewerb haben sich die Wettkampfgruppen aus Weenermoor, Jemgum, Ditzum, Holtgaste, Wymeer-Boen, Bunderhee, Bunde, Holthusen, Weener und Critzum angemeldet.
Als Wettkampfleiter fungiert Gemeindebrandmeister Peter Oltmanns aus Wymeer.
Neben den feuerwehrtechnischen Leistungen ist auch für das leibliche Wohl der Besucherinnen und Besucher bestens gesorgt. Der Schnelligkeitswettbewerb bietet damit nicht nur spannende Wettkämpfe, sondern auch Gelegenheit, die Arbeit und den Zusammenhalt der Feuerwehren aus dem Rheiderland aus nächster Nähe zu erleben.
Veranstaltungstermin:
📅 Freitag, 21. August 2026
⏰ Beginn: 18.30 Uhr
📍 Wettkampfplatz neben dem Feuerwehrhaus Weenermoor



























