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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Lokal
Massive Fahrbahnschäden führen zu Tempo 10 auf der L 24 in Remels
Frost und Tauwetter haben tiefe Spuren im Asphalt hinterlassen: Auf der L 24 in Remels ist ab sofort nur noch Schritttempo erlaubt. (Symbolfoto: KI-generiert)
Massive Fahrbahnschäden auf der L 24: Schritttempo in Remels angeordnet
REMELS / AURICH – Der verhältnismäßig harte Winter mit seinen extremen Frost-Tau-Wechseln hinterlässt deutliche Spuren im Straßennetz des Landkreises Leer. Besonders schwer getroffen hat es die Landesstraße 24 (Ostertorstraße) in Remels. Wie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) mitteilt, ist die Verkehrssicherheit dort massiv gefährdet. Als Sofortmaßnahme wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf lediglich 10 Stundenkilometer herabgestuft.
Obwohl der meteorologische Winter kalendarisch noch nicht beendet ist, ziehen die Straßenbauexperten bereits eine erste bittere Bilanz. Vor allem die dynamische Wetterlage der vergangenen Wochen hat der Substanz der L 24 stark zugesetzt. Das Schadensbild auf dem rund 600 Meter langen Abschnitt zwischen der Einmündung Bismarckstraße und der Brücke über den Nordgeorgsfehnkanal hat sich laut Behörde zuletzt „sehr dynamisch“ entwickelt.
Keine einfache Reparatur möglich
Die drastische Temporeduzierung auf Tempo 10 ist eine ungewöhnliche, aber derzeit unumgängliche Maßnahme. Eine herkömmliche Instandsetzung durch die zuständige Straßenmeisterei ist aufgrund der Art der Schäden aktuell nicht möglich. Die Behörde betont, dass die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer oberste Priorität habe und die Geschwindigkeitsbegrenzung derzeit das einzige Mittel sei, um die Strecke überhaupt für den Verkehr offenhalten zu können.
Unmut bei Pendlern – Prüfung läuft
Dass die Entscheidung bei Autofahrern und Anwohnern für Unmut sorgt, ist der Verwaltung in Aurich bewusst. Dennoch bittet die NLStBV um Verständnis für die Maßnahme. Der regionale Geschäftsbereich prüft nun unter Hochdruck, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen baulichen Eingriffen die Beschränkung wieder aufgehoben werden kann. Sobald neue Erkenntnisse zur Sanierung vorliegen, will die Landesbehörde die Öffentlichkeit zeitnah informieren.
Bis dahin müssen sich Verkehrsteilnehmer in Remels auf Verzögerungen einstellen und den betroffenen Bereich mit besonderer Vorsicht befahren.
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Beratungsangebote des Senioren- und Pflegestützpunktes im Landkreis Leer
Unterstützung nah bei den Menschen: Beratungsangebote im Landkreis Leer
Der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) im Landkreis Leer weitet seine Präsenz im kommenden März deutlich aus. Um Ratsuchende dort zu unterstützen, wo sie leben, bietet das Amt für Teilhabe und Soziales kostenfreie und neutrale Beratungstermine direkt in zehn Städten und Gemeinden des Landkreises an.
Ein offenes Ohr für alle Lebenslagen im Alter
Die Themen Pflege und Älterwerden bringen oft komplexe Fragen mit sich. Der Senioren- und Pflegestützpunkt fungiert hierbei als zentrale Anlaufstelle. Das Angebot richtet sich nicht nur an Pflegebedürftige selbst, sondern ausdrücklich auch an Angehörige und Interessierte, die sich frühzeitig informieren möchten.
Die Schwerpunkte der Beratung umfassen:
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Pflegegrad und Anträge: Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Pflegekasse sowie Begleitung bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK).
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Wohnen im Alter: Informationen zu pflegegerechten Wohnformen und individueller Wohnberatung.
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Alltagsbewältigung: Aufzeigen von Unterstützungsmöglichkeiten, um die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.
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Ehrenamtliches Engagement: Vermittlung der Seniorenbegleitung (DUO) für Menschen, die sich aktiv für andere einsetzen möchten.
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Termine vor Ort im März
Damit lange Wege entfallen, finden die Beratungen monatlich in den Rathäusern, Familienzentren oder Gemeindetreffpunkten statt. Im März 2026 gelten folgende Termine:
| Region | Termin | Ort | Uhrzeit |
| Rhauderfehn | Di., 03. März | Treffpunkt Anleger | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Bunde | Do., 05. März | Familienzentrum | 09:00 – 10:30 Uhr |
| Weener | Do., 05. März | Rathaus | 11:00 – 12:30 Uhr |
| Uplengen | Di., 10. März | Upkamer | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Moormerland | Do., 12. März | Café Klönsnack | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Ostrhauderfehn | Di., 17. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Jemgum | Do., 19. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Westoverledingen | Do., 19. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Jümme | Di., 24. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
| Hesel | Do., 26. März | Rathaus | 10:00 – 12:00 Uhr |
Flexibilität und Vertraulichkeit
Alle Beratungen sind trägerunabhängig und unterliegen der Schweigepflicht. Neben den festen Sprechzeiten in den Gemeinden besteht zudem die Möglichkeit, individuelle Termine für Beratungen in den Büros des Landkreises oder direkt im eigenen Zuhause zu vereinbaren.
Ziel ist es, eine Brücke zu schlagen zwischen denjenigen, die Hilfe benötigen, und den vielfältigen regionalen Unterstützungsangeboten.
Beitragsbild: Symbolfoto, KI-generiert. @LeserECHO
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Vortrag in Moormerland thematisiert die Resilienzförderung bei Kindern
„So stark wie Pippi Langstrumpf“: Vortrag zur Resilienzförderung in Moormerland
Moormerland – Was macht Kinder eigentlich stark und wie entwickeln sie die nötige Widerstandskraft, um schwierige Lebenssituationen gesund zu meistern? Diesen Fragen widmet sich die ElternWerkstatt im Treffpunkt Anleger am 4. März 2026 um 19:30 Uhr. Unter dem Titel „So stark wie Pippi Langstrumpf – Resilienzförderung bei Kindern“ laden Anke Dettmer und Hanna Tuinmann zu einem informativen Vortragsabend in den Eschenweg 8 ein.
Die kindliche Widerstandskraft verstehen
Pippi Langstrumpf gilt als das Paradebeispiel eines resilienten Kindes. Doch Resilienz ist keine bloße Charakterfrage, sondern eine Fähigkeit, die gefördert werden kann. Die Referentinnen des Abends, die Diplom-Sozialarbeiterinnen Bärbel Auen und Elke Gassner, erläutern den Teilnehmenden, was genau sich hinter dem Begriff der kindlichen Resilienz verbirgt und welche Faktoren dazu beitragen, dass Kinder gestärkt durch das Leben gehen.
Praktische Impulse für den Erziehungsalltag
Neben der theoretischen Einordnung steht die praktische Umsetzung im Vordergrund. Der Vortrag gibt konkrete Antworten darauf, welches Verhalten von Eltern und Bezugspersonen die psychische Widerstandsfähigkeit von Kindern nachhaltig unterstützt. Ziel ist es, den Eltern Werkzeuge an die Hand zu geben, mit denen sie ihre Kinder aktiv dabei begleiten können, gesund und selbstbewusst heranzuwachsen.
Anmeldung und Informationen: Interessierte werden gebeten, sich bis zum 1. März telefonisch unter der Nummer 04954 937 262 für die Veranstaltung anzumelden.
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