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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Spektakulärer Stapellauf in Leer: Neuer Spezialtanker für die Ostsee
Stapellauf in Leer: Ferus Smit lässt die „Thun Resolve“ zu Wasser
Am kommenden Donnerstag, den 12. Februar, steht bei der Werft Ferus Smit in Leer ein besonderes Ereignis an: Um 10:30 Uhr erfolgt der Stapellauf des Neubaus Nb. 472, der auf den Namen „Thun Resolve“ getauft wird. Es handelt sich dabei um das vierte Schiff einer achtteiligen Serie, die für die schwedische Reederei Erik Thun AB bzw. Thun Tankers gefertigt wird.
Weiterentwicklung der bewährten E‑Klasse
Die Schiffe der sogenannten „R‑Klasse“ stellen eine konsequente Weiterentwicklung der kürzlich ausgelieferten E‑Klasse-Tanker dar. Während die Hauptabmessungen identisch bleiben, verfügt die „Thun Resolve“ über insgesamt zehn beschichtete Ladetanks. Der Fokus der Neukonstruktion liegt erneut auf drei zentralen Säulen:
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Ressourceneffizienz
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Umweltverantwortung
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Logistische Zuverlässigkeit
Das Design übertrifft dabei vielfach bereits bestehende sowie kommende internationale Regularien und setzt damit neue Maßstäbe in der modernen Tankschifffahrt.
Technische Daten im Überblick
Der Tanker ist speziell für den ganzjährigen Einsatz in der Ostsee konzipiert und mit der hohen Eisklasse 1A ausgestattet.
| Kennzahl | Details |
| Tragfähigkeit | 7.999 Dw Tons |
| Ladevolumen | 9.700 m³ (in 10 Tanks) |
| Länge über alles | 115,00 m |
| Breite | 15,90 m |
| Tiefgang | 6,95 m |
| Antrieb | 1.950 kW Hauptmaschine |
Mit diesem Stapellauf unterstreicht die Werft in Leer erneut ihre Kompetenz im Bau spezialisierter und umweltfreundlicher Schiffe für den anspruchsvollen nordeuropäischen Markt.
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Bezirksschornsteinfeger — Bewährte Experten für die Sicherheit im Landkreis
Bild (von links): Landrat Matthias Groote, Carsten Willms von der Schornsteinfeger-Innung Ostfriesland, die Schornsteinfeger André de Wall und Holger Boekhoff, Heidi Boekhoff sowie Hans-Ubbo Oelrichs vom Ordnungsamt des Landkreises Leer.
Kontinuität im Brandschutz: Erneute Bestellung der Bezirksschornsteinfeger
Im Landkreis Leer setzt man auf bewährte Expertise: Die Bezirksschornsteinfeger Holger Boekhoff aus Rhauderfehn und André de Wall aus Westoverledingen wurden für weitere sieben Jahre in ihrem Amt bestätigt. Landrat Matthias Groote überreichte den Fachmännern im Rahmen einer kleinen Zeremonie die offiziellen Ernennungsurkunden.
Zuständigkeiten bleiben unverändert
Für die Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Regionen bedeutet dies Beständigkeit bei der Betreuung ihrer Feuerungsanlagen. Die Zuständigkeiten für die Kehrbezirke bleiben wie folgt aufgeteilt:
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Holger Boekhoff übernimmt weiterhin die Verantwortung für den Bezirk Ostrhauderfehn.
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André de Wall bleibt Ansprechpartner für den Bereich Folmhusen.
Sicherheit und Brandschutz im Fokus
Die Ernennung zum Bezirksschornsteinfeger erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben für einen Zeitraum von sieben Jahren. Zu den Kernaufgaben gehören neben der Brandsicherheit auch die Beratung der Hauseigentümer in Fragen des Umweltschutzes und der Energieeffizienz. Landrat Groote würdigte bei der Übergabe die Bedeutung dieses Handwerks für die öffentliche Sicherheit im Landkreis.
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Warnstreik am 10. Februar: Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer
Warnstreik legt Jann-Berghaus-Brücke lahm: Sonderplan für Buslinie 651
Ein angekündigter Warnstreik führt am Dienstag, den 10. Februar 2026, zu erheblichen Einschränkungen im Raum Leer. Betroffen ist insbesondere die Jann-Berghaus-Brücke, die für den Verkehr voll gesperrt wird. Diese Sperrung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Busverkehr, weshalb die Stadt Leer und das Busunternehmen eine Sonderregelung zur Sicherstellung der Schülerbeförderung getroffen haben.
Massive Einschränkungen im Ortsteil Bingum
Der Ortsteil Bingum kann am Streiktag fast ausschließlich nur zur Sicherstellung des Schulverkehrs angefahren werden. Für die Linie 651 gilt folgende Ausnahmeregelung:
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Morgens (Fahrtnr. 003) Richtung Logabirum: Um den Anschluss trotz der Brückensperrung zu gewährleisten, werden alle Haltestellen in Bingum 20 Minuten früher als regulär angefahren. Ab der Haltestelle „An der Emsbrücke“ greift wieder der normale Zeitplan.
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Mittags (Fahrtnr. 022) Richtung Bingum: Nach der 6. Stunde erfolgt die Ankunft an den Haltestellen in Bingum 20 Minuten später als gewohnt.
Abgesehen von diesen zwei Fahrten wird Bingum von der Linie 651 nicht bedient. Alle anderen Fahrten starten und enden an der Haltestelle „An der Emsbrücke“, wobei ein Zusatzbus den gewohnten Takt im restlichen Stadtgebiet sicherstellt.
Wegfall von Haltestellen und Ersatzverbindungen
Aufgrund der Sperrung entfallen die Haltestellen Jann-Berghaus-Brücke und Brückenhaus am 10. Februar komplett. Als Ersatz stehen folgende Haltestellen zur Verfügung:
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Bingum, Abzweig
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Leer, Ubbo-Emmius-Straße / Pastorenkamp
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Bingum, B 436 (für Fahrten der Linie 620)
Informationen für Fahrgäste
Fahrgäste werden gebeten, sich eigenständig über den Fortgang des Warnstreiks und eventuelle kurzfristige Änderungen auf dem Laufenden zu halten. Weitere Details zu den Regionalbuslinien sind auf der Webseite des Verkehrsverbundes Ems-Jade (VEJ) unter www.vej.de abrufbar.
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