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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Vortrag in Moormerland thematisiert die Resilienzförderung bei Kindern
„So stark wie Pippi Langstrumpf“: Vortrag zur Resilienzförderung in Moormerland
Moormerland – Was macht Kinder eigentlich stark und wie entwickeln sie die nötige Widerstandskraft, um schwierige Lebenssituationen gesund zu meistern? Diesen Fragen widmet sich die ElternWerkstatt im Treffpunkt Anleger am 4. März 2026 um 19:30 Uhr. Unter dem Titel „So stark wie Pippi Langstrumpf – Resilienzförderung bei Kindern“ laden Anke Dettmer und Hanna Tuinmann zu einem informativen Vortragsabend in den Eschenweg 8 ein.
Die kindliche Widerstandskraft verstehen
Pippi Langstrumpf gilt als das Paradebeispiel eines resilienten Kindes. Doch Resilienz ist keine bloße Charakterfrage, sondern eine Fähigkeit, die gefördert werden kann. Die Referentinnen des Abends, die Diplom-Sozialarbeiterinnen Bärbel Auen und Elke Gassner, erläutern den Teilnehmenden, was genau sich hinter dem Begriff der kindlichen Resilienz verbirgt und welche Faktoren dazu beitragen, dass Kinder gestärkt durch das Leben gehen.
Praktische Impulse für den Erziehungsalltag
Neben der theoretischen Einordnung steht die praktische Umsetzung im Vordergrund. Der Vortrag gibt konkrete Antworten darauf, welches Verhalten von Eltern und Bezugspersonen die psychische Widerstandsfähigkeit von Kindern nachhaltig unterstützt. Ziel ist es, den Eltern Werkzeuge an die Hand zu geben, mit denen sie ihre Kinder aktiv dabei begleiten können, gesund und selbstbewusst heranzuwachsen.
Anmeldung und Informationen: Interessierte werden gebeten, sich bis zum 1. März telefonisch unter der Nummer 04954 937 262 für die Veranstaltung anzumelden.
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Großzügige Spende für das Diabetes-Camp der Kinderklinik Leer
Ulli Stöhr (Rotary Club), Ralf Huneke (Rotary Club), Susanne Welp (Diabetesberaterin), Thorsten Heyroth-Huneke (Rotary Club), Kiara Janssen (Diabetesberaterin), Enne Bussmann (Pflegefachkraft Station B4 und Mitglied im Lions Club), Mareike Müller (Diabetologin und Oberärztin Pädiatrie), Mareike Stöhr (Lions Club), Frauke Seitz-Klüß (Lions Club), Dr. med. Michael Gleißner (Chefarzt Pädiatrie) und Jan Wolff (Förderverein Kinderklinik).
Gemeinsam für kleine Helden: 15.000 Euro für das Diabetes-Camp in Leer
Leer/Ostfriesland – Eine beachtliche Summe für ein wichtiges Projekt: Der Lions Club Leer Evenburg und der Rotary Club Leer haben dem Förderverein der Kinderklinik eine Spende in Höhe von 15.000 Euro überreicht. Dieser Betrag bildet den finanziellen Grundstock für die Neuauflage des Diabetes-Camps für Kinder und Jugendliche.
Erfolg durch Tanz und Gemeinschaft
Die Spendensumme ist das Ergebnis der Benefizveranstaltung „Together Again – Das Leben tanzen“, die im September 2025 im Leeraner Miniaturland stattfand. Bereits zum zweiten Mal wurden die Eintrittsgelder dieses Events für einen wohltätigen Zweck gesammelt. Dass die Wahl erneut auf das Diabetes-Camp fiel, hat gute Gründe: Die Premiere im Jahr 2024 auf der Insel Borkum war ein voller Erfolg.
Mehr als nur medizinische Betreuung
Ein Leben mit Diabetes stellt Kinder und Jugendliche vor tägliche Herausforderungen. Das Camp bietet einen geschützten Raum, in dem nicht die Krankheit, sondern das Miteinander im Vordergrund steht.
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Gemeinschaft: Austausch mit Gleichaltrigen, die ähnliche Erfahrungen teilen.
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Selbstvertrauen: Stärkung der Eigenständigkeit im Umgang mit der Diagnose.
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Lebensfreude: Sport, Spiel und Spaß in der Gruppe.
Aufgrund der durchweg positiven Rückmeldungen der Teilnehmenden und Eltern ist die Fortsetzung des Projekts nun gesichert. Bei der offiziellen Übergabe sprachen die Vertreter der Clubs sowie das medizinische Team der Kinderklinik allen Gästen der Tanzveranstaltung einen herzlichen Dank aus. Ohne die breite Unterstützung aus der Bevölkerung wäre eine solche Förderung nicht möglich.
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Osterfeuer 2026: Anmeldung und wichtige Hinweise zum Naturschutz
Osterfeuer 2026: Anmeldung und wichtige Hinweise
Für das Abbrennen von Osterfeuern im Stadtgebiet Leer sowie im restlichen Landkreis gelten spezifische Fristen und Naturschutzregeln.
Fristen und Anmeldung (Stadt Leer)
Osterfeuer innerhalb des Stadtgebiets Leer müssen zwingend angemeldet werden. Verspätete Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
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Anmeldefrist: Bis zum 23. März 2026.
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Online-Anmeldung: Über die Homepage der Stadt unter www.leer.de/Osterfeuer.
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Telefonische Anmeldung: Unter der Rufnummer 0491/9782–128.
Wichtige Sicherheits- und Umwelthinweise (Landkreis Leer)
Das Umweltamt des Landkreises Leer betont die Verantwortung gegenüber der Tierwelt und der Gesundheit der Mitmenschen.
1. Tierschutz: Umschichten ist Pflicht Aufgeschichtete Holzhaufen dienen Tieren wie Igeln, Hasen, Mäusen und Vögeln oft als Unterschlupf.
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Haufen idealerweise erst kurz vor dem Entzünden aufschichten.
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Bereits liegendes Material muss unmittelbar vor dem Anzünden vollständig und vorsichtig umgeschichtet werden, um Tieren die Flucht zu ermöglichen.
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Wichtig: Falls bereits Tiere im Haufen brüten, ist das Abbrennen gesetzlich untersagt.
2. Material und Brandschutz
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Erlaubte Materialien: Ausschließlich naturbelassene pflanzliche Stoffe (Sträucher, Reisig, Äste, Stroh, Heu).
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Verbotene Stoffe: Brandbeschleuniger wie Benzin oder Öl dürfen nicht verwendet werden.
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Abstände: Es ist auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und Sträuchern zu achten.
3. Rücksichtnahme Bei der Wahl des Brennplatzes ist auf die Nachbarschaft zu achten, um gesundheitliche Belastungen durch Rauchentwicklung zu minimieren.
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