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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide

Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Brückensperrung verlängert – Stadtwerke nutzen Chance für Extra-Arbeiten

Stadtwerke Leer ziehen für 2026 geplante Arbeiten kurzfristig vor
Leer – Die Sanierung der Fahrbahn im Bereich der Seeschleuse dauert länger als ursprünglich geplant: Statt wie vorgesehen zu enden, werden die Arbeiten um bis zu vier Werktage verlängert. Grund dafür sind zusätzliche Maßnahmen, die eigentlich erst 2026 stattfinden sollten und dann eine erneute Vollsperrung erfordert hätten.
Konkret werden nun auch die Brückenrampen auf beiden Seiten neu asphaltiert. Möglich wird das durch einen glücklichen Zufall: Eine mit Asphaltierarbeiten am Flusskreuzfahrtterminal beauftragte Firma hat kurzfristig freie Kapazitäten und angeboten, einen Bautrupp an die Seeschleuse zu schicken. Die Stadtwerke Leer nutzen diese Gelegenheit, um sämtliche erforderlichen Arbeiten in einem Zuge abzuschließen – und so eine spätere Sperrung zu vermeiden.
Die Schleusenbrücke soll nun voraussichtlich am Freitag, 29. August, um 7 Uhr wieder für den Kfz-Verkehr, Radfahrer und Fußgänger freigegeben werden. Sollte dies früher möglich sein, wollen die Stadtwerke umgehend informieren. Der Schiffsverkehr ist vom Baugeschehen nicht betroffen.
AnzeigeClevere Planung spart Zeit – und Nerven
Die Stadtwerke Leer machen es vor: Wenn sich eine Gelegenheit bietet, wird sie genutzt!
An der Seeschleuse werden aktuell nicht nur die geplanten Sanierungsarbeiten erledigt, sondern gleich zusätzliche Maßnahmen vorgezogen – und das, weil ein Bautrupp kurzfristig freie Kapazitäten hatte. Ergebnis: Alles in einem Rutsch, keine erneute Sperrung in 2026.
Genau so arbeiten wir bei BauWoLe: Wir nutzen Zeitlücken flexibel, koordinieren Projekte smart und sorgen dafür, dass Ihre Bau- und Handwerksvorhaben reibungslos und effizient umgesetzt werden.
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Friedhofstraße in Leer länger gesperrt – Bauarbeiten dauern bis 29. August

Stadt Leer: Friedhofstraße bleibt länger voll gesperrt – Sanierung bis 29. August verlängert
Leer. Die Straßenunterhaltungsarbeiten in der Friedhofstraße dauern länger als ursprünglich geplant. Der Abschnitt zwischen Logaer Weg und Hauptstraße (B 436) bleibt nun bis 29. August 2025 vollständig für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt.
Grund für die Verlängerung sind weitere Schadstellen, die im Verlauf der Sanierungsarbeiten festgestellt wurden. Ursprünglich sollte die Vollsperrung bereits am 19. August enden.
Für Anlieger bleibt die Zufahrt bis zum jeweiligen Baustellenabschnitt möglich. Fußgänger und Radfahrer sind von der Sperrung nicht betroffen und können die gesperrten Bereiche ohne Einschränkungen passieren.
Der Kraftfahrzeugverkehr wird über die Hauptstraße (B 436), die Eichendorffstraße und den Logaer Weg umgeleitet. Die Umleitung ist ausgeschildert.
Die verkehrsbehördlichen Maßnahmen treten mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen in Kraft.



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Jetzt qualifizieren: BBZ Aurich bildet Wärmepumpen-Profis aus – Förderung bis zu 90 % sichern

Experte für Wärmepumpen werden – BBZ Aurich bietet geförderten Lehrgang im Oktober an
Ostfriesland. Wärmepumpen zählen zu den wichtigsten Zukunftstechnologien im Gebäudebereich – und der Markt wächst rasant. Entsprechend groß ist der Bedarf an qualifizierten Planern und Installateuren. Das Berufsbildungszentrum (BBZ) in Aurich reagiert auf diesen Trend und bietet am 7. Oktober den Lehrgang „Planung und Errichtung (PE) von Wärmepumpenanlagen nach VDI 4645–1“ an.
Die zweitägige Schulung umfasst 16 Unterrichtsstunden und vermittelt alle wesentlichen Schritte für die Planung von Wärmepumpenanlagen in Ein- und Mehrfamilienhäusern – von der Voruntersuchung und Konzepterstellung bis hin zur Detailplanung.
Mit dem erfolgreichen Abschluss sind Teilnehmende qualifiziert, verantwortliche Tätigkeiten in den Bereichen Planung, Beratung, Errichtung und Betrieb von Elektrowärmepumpen zu übernehmen. Dazu gehört auch der Betrieb von Warmwasser-Heizungsanlagen und den dazugehörigen Wärmequellen.
Teilnahmevoraussetzungen
Zugelassen sind Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie Ingenieurinnen und Ingenieure aus den Fachrichtungen Wärme‑, Kälte‑, Raumluft‑, Sanitär- oder Elektrotechnik.
Hohe Förderquote möglich
Das BBZ ist auf der Bildungsträgerliste für das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert. Dadurch kann die Teilnahme mit bis zu 90 Prozent bezuschusst werden.
Wichtig: Die Förderung endet am 30. September. Wer sich den Zuschuss sichern möchte, sollte sich daher frühzeitig anmelden.
Anmeldung
Online-Anmeldungen sind bis 23. September unter
🌐 www.hwk-aurich.de/waermepumpe möglich.
Ansprechpartnerin:
Sandra Janssen
📞 04941 1797–70
✉️ sa.janssen@hwk-aurich.de
