Lokal
Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Bildung
Glatteisunfall auf der A31: PKW überschlägt sich bei Eisregen
Glatteisunfall auf der A31: PKW überschlägt sich – zwei Personen verletzt
LANDKREIS LEER / A31 – Einsetzender Eisregen hat am frühen Mittwochmorgen auf der Autobahn 31 für gefährliche Straßenverhältnisse und einen schweren Verkehrsunfall gesorgt. Infolgedessen kam es zu einem Einsatz für die Freiwilligen Feuerwehren aus Jemgum, Holtgaste und Weenermoor.
Gegen 05:10 Uhr wurden die Einsatzkräfte mit dem Alarmstichwort „Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person“ in Fahrtrichtung Weener alarmiert. Beim Eintreffen an der Unfallstelle bot sich den Rettungskräften ein dramatisches Bild: Nach einer Kollision waren zwei Fahrzeuge von der Fahrbahn abgekommen und im angrenzenden Graben gelandet. Eines der Autos war durch die Wucht des Aufpralls auf dem Dach zum Liegen gekommen.
Rettungsdienst befreit Insassen
Glücklicherweise bestätigte sich die erste Meldung über eingeklemmte Personen nicht. Dem bereits vor der Feuerwehr eingetroffenen Rettungsdienst gelang es, die Insassen aus den Unfallwracks zu befreien.
Der Unfall forderte zwei Verletzte:
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Eine Person erlitt nach ersten Erkenntnissen leichtere Verletzungen.
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Eine zweite Person musste mit schweren Verletzungen in ein naheliegendes Krankenhaus transportiert werden.
Sicherung und Ausleuchtung der Unfallstelle
Die Feuerwehr Jemgum unterstützte die Bergungsarbeiten, indem sie die Unfallstelle absicherte und für die Dauer des Einsatzes großflächig ausleuchtete. Da die Unterstützung der Feuerwehren Holtgaste und Weenermoor nicht mehr erforderlich war, konnten diese zeitnah wieder einrücken.
Eingesetzte Kräfte
Insgesamt war ein Großaufgebot an Rettungskräften vor Ort:
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Feuerwehr: Ortsfeuerwehren Jemgum, Holtgaste und Weenermoor
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Rettungsdienst
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Polizei
Foto: Feuerwehr Berends
Joachim Rand Pressesprecher Kreisfeuerwehr Leer
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Lokal
Fährbetrieb Ditzum-Petkum aufgrund extremer Glätte vorübergehend eingestellt
Witterungsbedingt: Fähre Ditzum-Petkum stellt den Betrieb ein
Aufgrund der aktuellen Wetterlage wurde der Fährbetrieb zwischen Ditzum und Petkum bis auf Weiteres eingestellt. Die Kombination aus Ebbe, Flut und anhaltendem Frost führt dazu, dass die Anleger kontinuierlich mit Eis bedeckt werden, wodurch ein sicheres Ein- und Aussteigen der Fahrgäste nicht mehr möglich ist.
Der Landkreis Leer beobachtet die Situation fortlaufend und wird umgehend informieren, sobald eine gefahrlose Aufnahme des Fährverkehrs wieder möglich ist.
Das Beitragsfoto der Fähre Ditzum-Petkum wurde zur Veranschaulichung der aktuellen Wetterlage mit Unterstützung künstlicher Intelligenz (KI) winterlich angepasst. Die Bearbeitung dient dazu, die derzeitigen Vereisungen an den Anlegern und die schwierigen Bedingungen auf der Ems visuell zu verdeutlichen.
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Lokal
Schulausfall im Landkreis Leer: Glättegefahr beeinträchtigt den Schulbetrieb
Glättegefahr: Schulausfall im Landkreis Leer am 4. Februar
Aufgrund einer amtlichen Warnung des Deutschen Wetterdienstes vor gefrierendem Regen und der damit verbundenen Glättegefahr fällt am Mittwoch, den 4. Februar 2026, im gesamten Landkreis Leer der Präsenzunterricht an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen aus. Die Entscheidung, ob stattdessen Distanzunterricht stattfindet, obliegt der jeweiligen Schulleitung.
Die Straßenverhältnisse werden voraussichtlich zu erheblichen Beeinträchtigungen führen. Detaillierte Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-leer.de/Schulausfall abrufbar.
Einschränkungen im Busverkehr
Die Witterungslage wirkt sich ebenfalls auf den öffentlichen Personennahverkehr aus. Fahrgäste müssen mit Verspätungen oder kompletten Fahrtausfällen rechnen. Aktuelle Statusmeldungen zu den betroffenen Linien sind unter www.vej-bus.de zu finden.
Regelungen der Lebenshilfe Leer
Die Lebenshilfe Leer hat gesonderte Regelungen für ihre Einrichtungen getroffen:
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Tagesbildungsstätte: Der Fahrdienst entfällt für den morgigen Mittwoch komplett.
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Kindergarten Mikado & Werkstätten: Hier findet der Fahrdienst grundsätzlich statt. Die Entscheidung über die Durchführung der einzelnen Fahrten liegt jedoch im Ermessen der jeweiligen Fahrer, basierend auf der lokalen Straßensituation. Betroffene Fahrgäste werden bei einem Ausfall telefonisch durch das Fahrpersonal informiert.

























