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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Lokal
LEER-Bingum: Streikbedingt Vollsperrung und Sonderplan für Buslinie 651
STREIK-HINWEIS: Sperrung der Jann-Berghaus-Brücke in Leer am 4. und 5. Februar
Aufgrund angekündigter Warnstreiks im öffentlichen Dienst bleibt die Jann-Berghaus-Brücke (B 436) am Mittwoch und Donnerstag jeweils von 06:00 bis 23:00 Uhr für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Da die Brücke an diesen Tagen nicht passiert werden kann, wurden für den betroffenen Zeitraum spezielle Busregelungen getroffen, um unter anderem den Schulweg sicherzustellen.
Sicherstellung des Schulbusverkehrs: Sonderregelung für Bingum am 4. und 5. Februar
LEER – Aufgrund einer gezielten Vereinbarung zwischen der Stadt Leer und dem zuständigen Busunternehmen wird der Ortsteil Bingum am 4. und 5. Februar eingeschränkt durch die Stadtbuslinie 651 bedient. Diese Maßnahme erfolgt auf Anregung des Bingumer Ortsvorstehers Sönke Eden, um insbesondere den morgendlichen und mittäglichen Schulbusverkehr sicherzustellen.
Um den Verkehrsfluss und die Pünktlichkeit trotz der aktuellen Rahmenbedingungen zu gewährleisten, wurden für die betroffenen Tage spezifische Anpassungen im Fahrplan der Linie 651 vorgenommen.
Zentraler Fokus auf den Schulbusverkehr
Die getroffene Regelung konzentriert sich auf zwei wesentliche Fahrten, die für Schüler und Pendler von Bedeutung sind:
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Morgens: Fahrtrichtung Bingum–Logabirum (Fahrtnr. 003) Sämtliche Haltestellen innerhalb Bingums werden an beiden Tagen 20 Minuten früher als im regulären Fahrplan vorgesehen angefahren. Ab der Haltestelle „An der Emsbrücke“ verkehrt der Bus wieder nach dem gewohnten Zeitplan.
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Mittags: Fahrtrichtung Logabirum–Bingum (Fahrtnr. 022) In Logabirum und Leer erfolgt die Abfahrt zu den gewohnten Zeiten. Da die Route über Bingum führt, verschiebt sich die Ankunft an allen Haltestellen hinter der Station „An der Emsbrücke“ um etwa 20 Minuten nach hinten.
Eingeschränkter Linienbetrieb außerhalb der Stoßzeiten
Abgesehen von diesen zwei explizit genannten Fahrten wird der Ortsteil Bingum an den beiden betroffenen Tagen nicht angefahren. Alle weiteren Fahrtnummern der Linie 651 beginnen bzw. enden an der Haltestelle „An der Emsbrücke“.
Damit der restliche Taktverkehr in der Stadt Leer stabil bleibt, setzt das Busunternehmen ein zusätzliches Fahrzeug ein. Dadurch können alle übrigen Fahrten ohne Verzögerungen im gewohnten Rhythmus durchgeführt werden.
Zusätzliche Informationen
Fahrgäste, die die Regionalbuslinien nutzen, werden gebeten, sich vorab über mögliche Abweichungen zu informieren. Aktuelle Daten und Fahrpläne der Regionalbusse sind auf der Website des Verkehrsverbundes Ems-Jade (VEJ) unter www.vej.de abrufbar.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Stadt Leer: Rustikaler Neujahrsempfang auf dem Waageplatz!
Rustikaler Neujahrsempfang auf dem Waageplatz
Leer. Eigentlich war alles für letzte Woche vorbereitet, doch das Wetter zwang die Stadt zur Planänderung. Nachdem das extreme Glatteis einen Strich durch die Rechnung machte, verwandelt sich der Waageplatz nun am morgigen Freitag, den 30. Januar 2026, ab 17:00 Uhr in einen stimmungsvollen Treffpunkt für Jung und Alt.
Rustikales Konzept unter freiem Himmel
In diesem Jahr setzt die Stadt Leer erneut auf das bewährte Konzept eines „rustikalen Empfangs“. Statt steifer Reden in geschlossenen Sälen erwartet die Gäste eine gemütliche Atmosphäre unter freiem Himmel direkt an der historischen Waage. Es ist eine Einladung an alle Leeranerinnen und Leeraner, in lockerer Runde ins Gespräch zu kommen und gemeinsam auf das Jahr 2026 anzustoßen.
Kulinarische Vielfalt von lokalen Vereinen
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Drei lokale Organisationen stehen mit viel Herzblut bereit, um die Gäste mit regionalen Spezialitäten zu bewirten:
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Herzhaftes vom Grill: Das „Schipper Klottje Leer e. V.“ serviert knackige Bratwürste und wärmenden Glühwein.
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Tradition aus der Pfanne: Die Freiwillige Feuerwehr Loga bereitet die beliebten ostfriesischen Speckendicken frisch zu.
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Süßer Genuss: Der Pfadfinderstamm „Wildgänse“ Leer e. V. rundet das Angebot mit frisch gebackenen Waffeln ab.
Musikalischer Rahmen und Gemeinschaft
Für die passende Unterhaltung sorgt, wie bereits angekündigt, die Uwe Heger Bigband. Der Waageplatz bietet mit seiner Kulisse neben dem Restaurant „Zur Waage“ den idealen Rahmen für diesen besonderen Start ins Jahr. Der Bürgermeister und die beteiligten Vereine freuen sich auf ein zahlreiches Erscheinen und einen lebendigen Austausch in der Nachbarschaft.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
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Lokal
Ehrenamt mit Verantwortung: Seminar zum Betreuungsrecht in Leer
Ehrenamtliche rechtliche Betreuung: Kostenloses Einführungsseminar in Leer
Das Betreuungsrecht betrifft viele Menschen – sei es durch die Übernahme einer Aufgabe für Angehörige oder durch das Interesse an einem gesellschaftlich wichtigen Ehrenamt. Um Bürgerinnen und Bürgern den Einstieg in dieses Thema zu erleichtern, lädt die Betreuungsstelle des Landkreises Leer zu einer Informationsveranstaltung ein.
Unterstützung für Angehörige und Interessierte
Das Seminar richtet sich gezielt an Personen, die bereits als gesetzliche Betreuer für Familienmitglieder bestellt wurden, sowie an alle, die sich eine ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Bereich vorstellen können. Im Fokus steht die Frage, wie Menschen unterstützt werden können, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr vollumfänglich selbst regeln können.
Eckdaten der Veranstaltung
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Datum: Donnerstag, 5. Februar 2026
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Uhrzeit: 16:00 Uhr (Dauer ca. zwei Stunden)
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Ort: Gesundheitsamt Leer, Jahnstraße 4, 26789 Leer
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Kosten: Die Teilnahme ist kostenfrei.
Inhalte und Ablauf
In der zweistündigen Einführung werden die Grundlagen des Betreuungsrechts verständlich erläutert. Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Theorie, sondern vor allem um die praktische Umsetzung im Alltag.
Themenschwerpunkte sind unter anderem:
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Definition und Abgrenzung der verschiedenen Aufgabenbereiche.
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Rechte und Pflichten ehrenamtlicher Betreuer.
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Bereitstellung von Arbeitsmaterialien zur Erleichterung der Korrespondenz und Organisation.
Nach Abschluss des Seminars besteht kein Zeitdruck: Die Teilnehmenden können das Erfahrene sacken lassen und in Ruhe entscheiden, ob sie ein solches Ehrenamt übernehmen möchten. Für vertiefende Fragen oder die Planung der weiteren Schritte bietet die Betreuungsstelle zudem individuelle Folgetermine an.
Anmeldung und Kontakt
Für die Planung wird um eine vorherige Anmeldung per E‑Mail gebeten:
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E‑Mail: insa.elsen@lkleer.de
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Telefonische Rückfragen: 0491/926 4015
Dieses Seminar bietet eine ideale Gelegenheit, Berührungsängste mit dem Betreuungsrecht abzubauen und Sicherheit im Umgang mit verantwortungsvollen Aufgaben zu gewinnen.
Beitragsfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO

























