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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Weihnachts-Endspurt in Leer: Riesenrad, Shopping-Sonntag und Altstadt-Zauber
Archivfoto: Drohnenaufnahme — Rolf Bootsmann von Luftblicke Nordwest
Endspurt in Leer: Weihnachtszauber, Riesenrad und Shopping-Sonntag
LEER. Die Tage zwischen den Jahren haben in Leer einen ganz besonderen Zauber. Während sich das Jahr 2025 dem Ende neigt, lädt die Leda-Stadt noch einmal zum großen Finale ein. Der Leeraner Weihnachtsmarkt steuert auf seine letzten Höhepunkte zu – mit einem verkaufsoffenen Sonntag und einer Atmosphäre, die zum Verweilen einlädt.
Weitblick und Shopping-Vergnügen
Schon von weitem grüßt das Riesenrad, das Wahrzeichen der festlichen Meile. Eine Fahrt bietet nicht nur eine wunderbare Aussicht über die beleuchtete Stadt, sondern ist ein Muss für jeden Besucher. Direkt unter dem Riesenrad und entlang der Mühlenstraße wird es am morgigen Sonntag (28.12.) besonders trubelig: Die Geschäfte laden von 13.00 bis 18.00 Uhr zum verkaufsoffenen Sonntag ein – die perfekte Chance für einen entspannten Bummel nach den Festtagen.
Weihnachtliche Gemütlichkeit in der Altstadt
Wer es nach dem Shopping oder dem Marktbesuch etwas ruhiger mag, sollte einen Abstecher in die historische Altstadt machen. Die vielen kleinen Cafés sind noch immer wunderschön weihnachtlich geschmückt und bieten den perfekten Rückzugsort. Bei einer Tasse Ostfriesentee oder einem Stück hausgebackenem Kuchen lässt sich die festliche Stimmung in vollen Zügen genießen.
Die letzten Chancen nutzen
An den mehr als 50 Buden und Ständen gibt es noch bis Dienstag alles, was das Herz begehrt: Von Feuerzangenbowle und Punsch bis hin zu herzhaften und süßen Köstlichkeiten. Auch die drei Kinderkarussells warten auf ihre kleinen Fahrgäste.
Der Zeitplan für das Finale
| Tag | Datum | Markt-Öffnungszeiten | Besonderheiten |
| Sonntag | 28.12. | ab Mittags | Verkaufsoffen (13–18 Uhr) & Riesenrad |
| Montag | 29.12. | 11.00 – 20.00 Uhr | Gemütlicher Endspurt |
| Dienstag | 30.12. | 11.00 – 20.00 Uhr | Letzter Tag der Saison |
Wo: Mühlenstraße & Innenstadt Leer
Tauchen Sie ein in die festliche Atmosphäre, genießen Sie den Blick aus dem Riesenrad und lassen Sie sich vom Charme der geschmückten Altstadt-Cafés verzaubern. Wir sehen uns in Leer!
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Millionen-Investitionen und Winter-Herausforderungen: Die Bilanz der Kreisstraßen 2025
Ein Nadelöhr für den Winterdienst: Die Gewichtsbeschränkung der Ledabrücke im Zuge der B70 erfordert beim Streueinsatz im südlichen Landkreis weite Umwege und eine präzise Logistik. Archivfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Sicher durch Eis und Schnee: Rekord-Winterdienst und Millionen-Investitionen in unsere Wege – Jahresrückblick 2025 (Teil 4)
Während die Digitalisierung mit Glasfaserkabeln als „Autobahnen der Zukunft“ voranschreitet, bleibt die analoge Welt aus Asphalt und Beton das lebenswichtige Rückgrat unseres Landkreises. Ob Pendler, Schulbusse, Landwirte oder Logistik – das 376 Kilometer lange Kreisstraßennetz ist täglich Höchstbelastungen ausgesetzt.
In unserem vierten Teil des Jahresrückblicks schauen wir auf ein Jahr voller Baustellen, Investitionen und einen besonders fordernden Winterdienst, der durch die Gewichtsbeschränkung der Ledabrücke (B70-Zubringer) vor besonderen Herausforderungen stand.
Winterdienst 2024/2025: 39 Einsätze für Ihre Sicherheit
Der Winter lässt sich nicht planen, aber man kann auf ihn vorbereitet sein. Die Teams des Straßen- und Tiefbauamtes leisteten zwischen November und März Enormes:
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Einsatzstatistik: Insgesamt 39 Streu- und Räumeinsätze waren nötig.
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Materialverbrauch: Rund 912 Tonnen Salz und 401 Tonnen Sole sorgten für eisfreie Fahrt.
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Logistische Hürde Ledabrücke: Da die Brücke im Zuge der B70/Leda-Querung gewichtsbeschränkt ist, müssen die schweren Streufahrzeuge auf dem Weg in den Süden des Landkreises (Overledingerland) oft weite Umwege in Kauf nehmen.
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Nachbarschaftshilfe: Ein großer Dank gilt der Gemeinde Rhauderfehn. Dank der Möglichkeit, im Gewerbegebiet Rhaudermoor Salz nachzuladen, konnten die Teams effizienter arbeiten, ohne jedes Mal zum Hauptbauhof nach Logabirum zurückkehren zu müssen.

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3,6 Millionen Euro für Straßen, Brücken und Radwege
Landrat Matthias Groote betont: „Straßen und Radwege müssen gepflegt werden, um ihren Wert zu erhalten.“ Insgesamt wurden 2025 über 18 Kilometer Fahrbahn saniert.
Die wichtigsten Bauprojekte im Überblick:
| Ort / Strecke | Maßnahme | Kosten (ca.) |
| Jümme (K13) | Instandsetzung Filsum bis Lammertsfehn (2,17 km) | 430.000 € |
| Neufirrel (K10) | Fahrbahn & Radweg in zwei Abschnitten | 670.000 € |
| Uplengen (K46) | Sanierung in Bühren (inkl. Klinkerbauweise) | 300.000 € |
| Moormerland (K57) | Instandsetzung Neuebeek bis Boekzeteler Str. | 130.000 € |
| Leer (K1) | Radweg & Fahrbahn ab B436-Zufahrt | 225.000 € |
| WLO (K50) | Radwegsanierung Völlenerfehn bis Völlenerkönigsfehn | 255.000 € |
| Warsingsfehn (K8) | Grundsanierung Brücke über den Sauteler Kanal | 670.000 € |
Zusätzlich wurden ca. 441.000 Euro in moderne Fahrzeuge und Geräte für den Bauhof investiert sowie großflächige Oberflächenbehandlungen auf 9,5 Kilometern im gesamten Kreisgebiet durchgeführt (220.000 Euro).
Warum wir weiter investieren müssen
Amtsleiter Uwe Welzel macht deutlich, dass die Belastung zunimmt. Es ist nicht nur die Anzahl der Autos, sondern das enorme Gewicht:
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Energiewende: Schwere Lastentransporte für Windkraft und Infrastruktur.
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Großprojekte: Baustellenverkehr und die daraus resultierenden Umleitungsverkehre belasten die Kreisstraßen extrem.
Ausblick auf 2026: Damit unsere Straßen auch künftigen Belastungen standhalten, ist bereits jetzt geplant, auch im kommenden Jahr ausreichend Mittel bereitzustellen. Sicherheit und Substanz stehen an erster Stelle!
Hintergrund: Das Straßen- und Tiefbauamt
Das Amt betreut nicht nur 376 km Straßen und 250 km Radwege, sondern auch 60 Brücken und 23 landkreiseigene Grundstücke. Von der Planung bis zur Abnahme kommt hier alles aus einer Hand – für einen starken und mobilen Landkreis Leer.
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Personalausweis 2026: Höhere Gebühren und neue digitale Regeln
Bundesweite Gebührenerhöhung für Personalausweise ab dem 1. Januar 2026
Berlin/Leer, den 26. Dezember 2025 – Ab dem 1. Januar 2026 treten in Deutschland neue Gebührenregelungen für die Ausstellung von Personalausweisen in Kraft. Grundlage hierfür ist das Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 03.12.2025. Die Anpassung betrifft alle Bürgerinnen und Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit bei der Neubeantragung ihrer Dokumente.
Hintergrund der Preisanpassung Die Anhebung der Gebühren ist notwendig, um die gestiegenen Produktionskosten zu decken. Ein wesentlicher Fokus liegt dabei auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale sowie der voranschreitenden Digitalisierung des Ausweiswesens. Die Integration neuer Technologien zur Identitätsprüfung und die Umstellung auf volldigitale Prozesse führen zu einem erhöhten administrativen und technischen Aufwand.
Die neuen Gebühren im Überblick:
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Antragsteller ab 24 Jahren: Die Gebühr steigt von bisher 37,00 Euro auf 46,00 Euro (Gültigkeit: 10 Jahre).
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Antragsteller unter 24 Jahren: Die Gebühr erhöht sich von 22,80 Euro auf 27,60 Euro (Gültigkeit: 6 Jahre).
Wichtiger Hinweis zu Lichtbildern Bereits seit dem 01.05.2025 dürfen gemäß gesetzlicher Vorgaben ausschließlich digitale Lichtbilder für die Erstellung von Ausweisdokumenten verwendet werden. Klassische Passfotos in Papierform werden nicht mehr akzeptiert.
Für die Erstellung des digitalen Fotos haben Bürgerinnen und Bürger folgende Möglichkeiten:
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Direkt im Bürgerbüro: Das Foto kann vor Ort gegen eine Gebühr von 6,00 Euro erstellt werden.
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Externer Dienstleister: Fotos können bei zertifizierten Fotografen oder teilnehmenden Partnern (z. B. „dm-drogerie markt“) angefertigt werden. In diesem Fall muss zur Beantragung lediglich der erhaltene Data-Matrix-Code vorgelegt werden.
Das Bürgeramt empfiehlt allen Bürgerinnen und Bürgern, die Gültigkeit ihrer Dokumente rechtzeitig zu prüfen und Termine für eine Neubeantragung frühzeitig zu planen.
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