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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Künstliche Intelligenz sorgt für mehr Klagen: Sozialgerichte in Niedersachsen verzeichnen deutlichen Anstieg
Foto: Das Amtsgericht in Leer – im Zusammenhang mit dem bundesweiten Anstieg gerichtlicher Verfahren zeigt sich auch, welche Herausforderungen der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Klagen und Anträgen für die Justiz mit sich bringen kann.
KI sorgt für deutlich mehr Klagen und Eilanträge an Sozialgerichten in Niedersachsen und Bremen
Deutlich mehr Verfahren an den Sozialgerichten: Seit Beginn des Jahres 2026 verzeichnen die acht niedersächsischen Sozialgerichte, das Sozialgericht Bremen und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen einen erheblichen Anstieg der Verfahrenseingänge. Nach Einschätzung der Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Lioba Huss, ist dieser Anstieg überwiegend auf den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung von Klagen und Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz zurückzuführen.
Besonders deutlich fällt die Entwicklung bei den niedersächsischen Sozialgerichten aus. Bereits im ersten Halbjahr 2026 gingen dort mehr als doppelt so viele Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz ein wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Die Zahl stieg von 1.495 Anträgen im ersten Halbjahr 2025 auf 3.083 Anträge im ersten Halbjahr 2026. Das entspricht einer Steigerung von 106 Prozent.
Auch bei den Klagen ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Hier erhöhte sich die Zahl von 11.685 im ersten Halbjahr 2025 auf 14.120 im ersten Halbjahr 2026. Das entspricht einem Plus von rund 21 Prozent.
Sozialgericht Bremen verzeichnet ebenfalls deutlichen Anstieg
Auch das Sozialgericht Bremen ist von der Entwicklung betroffen. Dort stiegen die Verfahrenseingänge insgesamt um rund 48 Prozent.
Die Entwicklung setzt sich auch im weiteren Jahresverlauf fort. Bis zum 31. August 2026 hatten die Eingänge an den niedersächsischen Sozialgerichten bereits 80 Prozent der gesamten Eingänge des Jahres 2025 erreicht. Beim Sozialgericht Bremen war die Zahl der Eingänge zu diesem Zeitpunkt bereits höher als im gesamten Vorjahr.
Besonders viele Verfahren bei existenzsichernden Leistungen
Vom Anstieg betroffen sind nach Angaben des Landessozialgerichts verschiedene sozialrechtliche Bereiche. Besonders deutlich zeigt sich die Entwicklung neben dem Krankenversicherungsrecht in Rechtsgebieten, in denen es um existenzsichernde Leistungen geht.
Dazu gehören unter anderem Verfahren zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, zum Arbeitslosengeld sowie zur Sozial- und Eingliederungshilfe.
Auch beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen setzt sich die Entwicklung fort. Das Gericht ist für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Sozialgerichte zuständig.
Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 stiegen die Eingänge dort insgesamt um 16 Prozent. Besonders stark ist die Entwicklung bei den in Celle für die Grundsicherung zuständigen Senaten. Dort wurden rund 30 Prozent mehr Eingänge als im entsprechenden Vorjahreszeitraum registriert.
Auch die Zahlen bis Ende August verdeutlichen die Entwicklung: Zum 31. August 2026 waren beim Landessozialgericht bereits 76 Prozent der Eingänge des gesamten Jahres 2025 erreicht. Bei den Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtsschutzes lag der Anteil zu diesem Zeitpunkt sogar bereits bei 115 Prozent der Eingänge des gesamten Vorjahres.
Sozialgerichtlicher Rechtsschutz wird durch KI leichter zugänglich
Die Vizepräsidentin des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Lioba Huss, führt den starken Anstieg der Verfahrenseingänge überwiegend auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zurück.
KI-Anwendungen würden nach ihren Erfahrungen häufig dazu raten, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Gleichzeitig ermöglichten die Programme Antragstellern und Klägern, ihre Anliegen ohne größeren Aufwand und mit einem vergleichsweise geringen Kostenrisiko bei den Gerichten einzureichen.
Dieser niedrigschwellige Zugang zum gerichtlichen Rechtsschutz sei grundsätzlich begrüßenswert, erklärt Huss. Allerdings führe er nicht automatisch zu einer zielorientierten Förderung der gerichtlichen Verfahren, sondern teilweise zu einem höheren Bearbeitungsaufwand bei den Gerichten.
KI-Schreiben häufig umfangreich, aber wenig auf den Einzelfall bezogen
Ein Problem sieht das Landessozialgericht insbesondere in der Art der mithilfe von KI erstellten Schreiben. Diese seien häufig sehr umfangreich und enthielten zahlreiche allgemeine rechtliche Ausführungen.
Nach Einschätzung von Lioba Huss bestehe allerdings oftmals nur ein geringer oder gar kein konkreter Bezug zum jeweiligen Einzelfall der Antragsteller oder Kläger. Gerade dieser individuelle Bezug sei bei sozialrechtlichen Verfahren jedoch von großer Bedeutung – beispielsweise bei der Berechnung existenzsichernder Leistungen.
Hinzu komme, dass KI-Anwendungen teilweise Gerichtsentscheidungen zitieren würden, die entweder gar nicht existierten oder keinen erkennbaren Bezug zum jeweiligen Verfahren hätten.
Mehr Eilverfahren können auch Hauptsacheverfahren verzögern
Besondere Auswirkungen hat der starke Anstieg nach Angaben des Landessozialgerichts bei den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Diese Fälle müssen aufgrund ihrer Dringlichkeit vorrangig bearbeitet werden.
Die hohen Eingangszahlen in diesen Verfahren führen nach Einschätzung des Gerichts dazu, dass sich die Laufzeiten der gerichtlichen Hauptsacheverfahren verlängern können.
Sollte sich der Trend beim Einsatz von KI und den dadurch steigenden Verfahrenseingängen dauerhaft fortsetzen, könnte dies nach Einschätzung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen auch Auswirkungen auf die Personalausstattung der niedersächsisch-bremischen Sozialgerichtsbarkeit haben.
Die Entwicklung zeigt damit einen neuen Aspekt des zunehmenden Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Rechtsbereich: KI erleichtert den Zugang zu rechtlichen Informationen und kann die Erstellung von Schriftsätzen vereinfachen. Gleichzeitig stellt die dadurch möglicherweise steigende Zahl gerichtlicher Verfahren die Sozialgerichtsbarkeit vor zusätzliche Herausforderungen.
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Ostfriesisches Platt mit KI-Stimme: Oostfräisk Instituut veröffentlicht neue Sprachausgabe
Innovation fürs Ostfriesische Platt: Oostfräisk Instituut veröffentlicht KI-Sprachausgabe
Westoverledingen, 16. September 2026 – „Sal ik fanóóvend bii dii koomen?“ – dieser Satz erklingt aus dem Smartphone von Tido Specht. Die Stimme stammt dabei weder von Specht selbst noch von einer anderen natürlichen Person. Sie wurde mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt und gibt den von Specht eingegebenen Text unmittelbar auf Ostfriesischem Platt wieder.
Damit gibt es erstmals eine entsprechende technische Lösung für die Sprachausgabe des Ostfriesischen Platt. Das neu entwickelte Text-To-Speech-System (TTS) wurde am 13. September 2026 im Rahmen einer Präsentation im Kukelorum in Aurich-Rahe der Öffentlichkeit vorgestellt und anschließend direkt freigeschaltet.
Rund drei Stunden Tonmaterial für das KI-Modell
Für die Entwicklung des neuen Systems hat das Team des Oostfräisk Instituut im vergangenen Jahr intensive Pionierarbeit geleistet. Rund drei Stunden hochwertiges Tonmaterial wurden eigens für das Projekt aufgenommen und anschließend für das Training der KI-Modelle verwendet.
Ziel war es, eine möglichst natürliche und präzise Sprachausgabe für das Ostfriesische Platt zu entwickeln.
Onno Dirk Feldmann, 1. Vorsitzender des Oostfräisk Instituut, ordnet die Entwicklung in die bisherigen Aktivitäten des Instituts ein: „Mit dem ‚Ooversetter‘ stellen wir bereits seit September letzten Jahres den ersten KI-basierten Übersetzer für unsere Sprache bereit. Es war nur logisch, diesen Service nun um eine Sprachausgabe zu erweitern.“
KI-Sprachausgabe ab sofort online verfügbar
Das neue TTS-Modell für Ostfriesisches Platt ist ab sofort direkt in das Portal oostfraeisk.org integriert und kann dort genutzt werden.
Darüber hinaus stellt das Oostfräisk Instituut das System als freie Software (Open Source) zur Verfügung. Dadurch können auch andere Entwickler und Anbieter die Sprachausgabe in eigene Anwendungen integrieren.
„Wir setzen bewusst auf offene Standards“, erklärt Tido Specht. „So ermöglichen wir Dritten die Einbettung in ihre eigenen Anwendungen. Denn Sprachausgaben sind in der heutigen digitalen Welt – etwa im Bereich der Barrierefreiheit – unverzichtbar.“
Neue Möglichkeiten für Barrierefreiheit
Nach Angaben von Onno Dirk Feldmann eröffnet die KI-Sprachausgabe zahlreiche neue Möglichkeiten. So wäre es beispielsweise denkbar, eine komplette Anwendung softwareseitig ins Ostfriesische zu übersetzen und gleichzeitig mithilfe der KI-Stimme barrierefrei zugänglich zu machen.
Damit könnte die Technologie nicht nur zur Digitalisierung des Ostfriesischen Platt beitragen, sondern auch dort eingesetzt werden, wo digitale Inhalte für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglicher gestaltet werden sollen.
Für die Zukunft ist zudem eine Spracherkennung für Ostfriesisches Platt geplant. Die technische Umsetzung ist nach Angaben des Instituts allerdings deutlich komplexer und erfordert daher einen weiteren Entwicklungsschritt.
Oostfräisk Instituut arbeitet an weiteren KI-Projekten
Auch über die Sprachausgabe hinaus treibt das Oostfräisk Instituut die Digitalisierung der Minderheitensprache weiter voran.
„Wir arbeiten parallel an der Generierung von Konversationstrainingsdaten, die wir vorrangig für Drittanbieter bereitstellen wollen, damit sich der Support großer Chatbots fürs Ostfriesische Platt verbessern kann“, berichtet Tido Specht.
Darüber hinaus arbeitet das Institut auch an eigenen Chatbot-Modellen. Dabei habe man bereits vielversprechende Ergebnisse erzielt.
Mit dem neuen Text-To-Speech-System, dem bereits verfügbaren KI-Übersetzer „Ooversetter“ und den weiteren geplanten Anwendungen will das Oostfräisk Instituut die technischen Möglichkeiten für das Ostfriesische Platt kontinuierlich erweitern und die Sprache damit auch in der digitalen Welt stärker verankern.
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Klinikum Leer: 23 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten schließen Ausbildung erfolgreich ab
Freuen sich über ihren erfolgreichen Abschluss: Okko Börgmann, Sharina Broers, Carolin de Vries, Femke Ennen, Jolin Enseroth, Lina Grape, Tabea Heyen, Annalena Hinrichs, Maurice Holz, Eileen Jürrens, Malte Kraft, Michelle Lotysch, Ole Marx, Hanna Pajer, Jana Penning, Michaela Schade, Talea Schmidt, Maike Terhorst, Ruth Vicktor, May Visser, Laura Winkler, Alina Winterboer und Hanne Winterboer.
23 Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten schließen Ausbildung am Klinikum Leer erfolgreich ab
Leer/Ostfriesland, 15. September 2026 – Erfolgreicher Abschluss an der Schule für Physiotherapie am Klinikum Leer: Insgesamt 23 Auszubildende haben ihre dreijährige Ausbildung zum Physiotherapeuten beziehungsweise zur Physiotherapeutin erfolgreich beendet. Im Rahmen einer Feierstunde Anfang September erhielten die Schülerinnen und Schüler ihre Abschlusszeugnisse.
Die Ausbildung am Bildungsinstitut Gesundheit verbindet theoretischen Unterricht mit fachpraktischen Ausbildungsinhalten. Neben umfangreichen Kenntnissen, beispielsweise über die Anatomie des menschlichen Körpers, erlernen die angehenden Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten verschiedene praktische Übungen und Behandlungstechniken.
Das erworbene Wissen wird während der Ausbildung auch praktisch angewendet. In den praktischen Einsätzen, unter anderem auf den Stationen des Klinikum Leer, können die Auszubildenden ihre erlernten Fähigkeiten vertiefen und Erfahrungen im beruflichen Alltag sammeln.
Kooperation mit der Hochschule Emden/Leer
Eine weitere Besonderheit der Ausbildung ist die Kooperation des Klinikum Leer mit der Hochschule Emden/Leer. Dadurch haben die angehenden Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten die Möglichkeit, ab dem zweiten Ausbildungsjahr parallel Unterrichtseinheiten für den ausbildungsintegrierten Bachelorstudiengang „Interdisziplinäre Physiotherapie/Motologie/Ergotherapie“ zu belegen.
Für die Auszubildenden bietet diese Verbindung von Ausbildung und Studium einen zusätzlichen Vorteil: Sie können bereits während ihrer Ausbildung Kreditpunkte für den Bachelorstudiengang sammeln. Dadurch lässt sich die Studiendauer am Ende um ein Semester verkürzen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss haben die 23 Absolventinnen und Absolventen damit nicht nur ihre dreijährige Ausbildung abgeschlossen, sondern zugleich wichtige Grundlagen für ihren weiteren beruflichen beziehungsweise akademischen Weg im Gesundheitswesen gelegt.
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