Politik
Strategie gegen Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft
Bundesregierung diskutiert Maßnahmen mit Bauverbänden und Baugewerkschaft
Die Fachkräfte in der Baubranche sind heute gefragter denn je. Die Anzahl der Erwerbstätigen im Bauhauptgewerbe stieg auch im letzten Jahr kräftig an — auf insgesamt rund 832.000 Beschäftigte. Dennoch leidet auch die Bauwirtschaft unter einem Fachkräftemangel. Nach Berechnungen des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (www.kofa.de) waren im Juni 2018 fast 70.000 offene Stellen für qualifizierte Fachkräfte in Bauberufen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet. Und auch die BA hat hier erstmals einen Engpass festgestellt. Zu diesen Themen tauschten sich die Vertreter der Bundesregierung bei einem Spitzentreffen am 13. März 2019 aus.
Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: “Die Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum ist die soziale Frage unserer Zeit. Deshalb will die Bundesregierung alles daran setzen, dass in dieser Legislaturperiode 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen. Dazu brauchen wir ausreichende Kapazitäten in der Bauwirtschaft und den planenden Berufen. Politik und Bauwirtschaft müssen dazu im ständigen Austausch bleiben.”
Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: “Unser Anspruch muss sein, jeder Bürgerin und jedem Bürger bezahlbaren Wohnraum zu garantieren. Damit dies gelingt, müssen wir ausreichend Wohnraum schaffen. Umso mehr kommt es darauf an, alle Fachkräftepotenziale auszuschöpfen. Ohne Fachkräfte wird schließlich kein Haus gebaut. Unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Bundesregierung eine branchenübergreifende Fachkräftestrategie erarbeitet, im Dialog mit den Sozialpartnern, Ländern und der BA. Denn das Zukunftsthema Fachkräftesicherung ist entscheidend für Deutschlands Wachstum und Wohlstand und dafür, dass jeder Mensch ein erschwingliches Zuhause hat.”
Auf Einladung des BMI nahmen an dem Spitzengespräch neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden der Bauwirtschaft, der IG BAU sowie der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer teil.
Die Gesprächspartner waren sich darüber einig, dass die Bauwirtschaft und die planenden Berufe beim Thema Fachkräfte gut aufgestellt sind. Um die große Nachfrage meistern zu können, haben die Unternehmen in den letzten Jahren erheblich in Personal investiert. Für 2019 geht die Bauwirtschaft von einer Ausweitung der Erwerbstätigen im Bauhauptgewerbe um weitere 2 Prozent auf rund 850.000 Beschäftigte aus. Dieser Beschäftigungsaufbau erfolgte im Wesentlichen durch den Zuzug ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer — eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung, die weiter gestärkt werden muss. Die Zahl der neuen Auszubildenden stieg im vergangenen Jahr um 8,6 Prozent. Getragen wird diese positive Entwicklung auch durch den Investitionshochlauf für die Infrastruktur und das Maßnahmenpaket der Bundesregierung, das Investitionen im Wohnungsbau durch verbesserte Rahmenbedingungen fördert.
Dennoch macht der Arbeitskräftemangel auch vor der Bauwirtschaft keinen Halt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung eine branchenübergreifende Fachkräftestrategie beschlossen.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: “Zusätzlich zur besseren Nutzung der inländischen Potenziale und des europäischen Bewerbermarkts brauchen wir gut ausgebildete Fachkräfte aus Drittstaaten. Deshalb haben wir ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf den Weg gebracht, von dem auch die Bauwirtschaft profitieren wird und das zwei Ziele verfolgt: die weitere Reduzierung der illegalen Migration sowie die Deckung des Arbeitskräftebedarfs der Wirtschaft.”
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: “Es ist aber auch klar, dass rechtliche Änderungen alleine nicht ausreichen. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine umfassende Strategie zur gezielten Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Dazu gehört nicht nur der Umbau von ‚Make-it-in-Germany‘ als Dachportal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, sondern auch eine gezielte Unterstützung insbesondere von KMU bei der Rekrutierung von ausländischen Fachkräften. Das hilft auch dem Handwerk und der Baubranche.”
Quelle:
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Archivfoto: Ingo Tonsor @ LeserECHO.de
Politik
Wachstumschancengesetz 2023: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Kabinettsbeschluss: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2013 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude ist ein zentraler Baustein des Gesetzes. Zusätzlich wurde verabredet, bis Ende September ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche zu beraten.
Offizielles Portrait BM’in Klara Geywitz
Dazu erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Die degressive AfA für den Wohnungsbau als Teil des Wachstumschancengesetzes hat das Potential, die Bau- und Immobilienbranche deutlich zu stärken. Sechs Prozent, die nächsten sechs Jahre: Wer mit dem Bau innerhalb der nächsten sechs Jahre beginnt, soll die neue AfA nutzen können. Das ermöglicht es der Branche, Investitionskosten schneller abzuschreiben. Damit werden wiederum schneller Investitionen in neuen Wohnraum möglich. Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt für alle Bauprojekte mit Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023.
Aber nicht nur mit diesem Angebot an die Bau- und Immobilienbranche wollen wir den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung bringen. Bis Ende September werden wir als Bundesbauministerium federführend für die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket erarbeiten, dass der Bau- und Immobilienbranche weitere Wachstumsimpulse geben soll. Damit unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung der Branche für die deutsche Volkswirtschaft und die herausragende Notwendigkeit von mehr Wohnraum in unserem Land. Dies, zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rekordhöhe und der Unterstützungsleistungen beim klimafreundlichen Neubau in Milliardenhöhe, wird zu einem Aufwuchs an neuem Wohnraum führen.”
Hintergründe zur degressiven AfA
Warum führen wir eine zeitlich befristete degressive AfA ein?
Die Baubranche steckt in einer Krise. Die Erhöhung der linearen AfA von 2 Prozent auf 3 Prozent und eine Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau waren bereits hilfreiche Maßnahmen, reichen aber noch nicht aus, um ausreichend Investitionen anzustoßen.
Die degressive AfA bildet den Wertverzehr von Wohngebäuden besser ab. Wertverzehr bedeutet: In neuen Gebäuden verbaute Technik wird oft innerhalb von wenigen Jahren durch neue Entwicklungen überholt. Dadurch verlieren Gebäude zu Anfang schneller an Wert. Die degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen.
Wie sind die Konditionen und für welche Gebäude gilt die degressive AfA?
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
Im ersten Jahr können 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 6 Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Beispielrechnung: Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 24.000 Euro (6 Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr = 376.000 Euro Restwert).
Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
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Politik
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen
Deutscher Tierschutzbund: „BMEL knickt vor Branche ein!“
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen
Medienberichten zu Folge will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Vorgaben des Kükentötungs-Verbots lockern und die Vernichtung von Hühnerembryonen nach dem 7. Bruttag auch zukünftig erlauben. Bereits seit dem 1. Januar 2022 ist es verboten, geschlüpfte Eintagsküken zu töten. Ab dem 1. Januar 2024 sollte das von der damaligen Bundesministerin Julia Klöckner erlassene Gesetz zur Kükentötung vollständig greifen: mit einem Verbot, das auch die Tötung schmerzempfindlicher Embryonen im Ei nach dem 7. Bruttag einschließt. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert zu den neuen Entwicklungen:
„Cem Özdemir ( Die Grünen ) tappt jetzt in die Falle, die ihm seine Vorgängerin mit einem unzureichenden Gesetzentwurf gestellt hat. Julia Klöckner ( CDU ) hat nie die Systemfrage gestellt, sondern wollte lediglich eine technische Lösung, um das tierschutzfeindliche System der Hochleistungseierproduktion zu erhalten. Der grundlegende Fehler dieses Gesetzes war, dass man der Industrie mit der Geschlechtsbestimmung im Ei sowie der Tötung von Embryonen ein Schlupfloch gelassen hat, welches diese nun aus ökonomischen Interessen nutzt. Tierschutzminister Cem Özdemir muss dem Bundestag rasch einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Problematik des Kükentötens an ihrer Wurzel packt, statt nur die Symptome des Systems einer einseitig spezialisierten Hochleistungszucht zu behandeln. Das Kükentöten, ob im Ei oder nach dem Schlüpfen, ist rigoros zu verbieten. Hingegen muss die Umstellung auf sogenannte Zweinutzungshühner angestrebt und gefördert werden. Alle anderen Alternativen stellen den wirtschaftlichen Nutzen über den Tierschutz und verstoßen somit gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz.“
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Politik
CDU-Fraktionsvize übernimmt auch Vorsitz vomneugegründeten Parlamentskreis Mittelstand (PKM)
Der Vorstand des Parlamentskreises Mittelstand in der CDU-Landtagsfraktion, v.l.:Peter Luths, stellvertretender Vorsitzender der MIT Niedersachsen, Colette Thiemann, Carina Hermann, Marcel Scharrelmann, Christian Fröhlich, Cindy Lutz, Uwe Dorrendorf, Ulf Thiele, Jörn Schepelmann, Claus Seebeck, Melanie Reinecke, Marco Mohrmann, Martina Machulla und Reinhold Hilbers.Einen „Parlamentskreis Mittelstand“ (PKM) hat am Freitagnachmittag ( 27.01.2023 ) die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag aus den Reihen ihrer Fraktionsmitglieder gegründet. 39 Fraktionsmitglieder haben sich der Fraktionsgruppe angeschlossen. Sie wählten in der konstituierenden Sitzung den stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Ulf Thiele aus Ostfriesland einstimmig zu ihrem Vorsitzenden.Seine gleichberechtigten Stellvertreter sind Cindy Lutz (Wolfsburg), Marco Mohrmann (Zeven) und Jörn Schepelmann (Eicklingen). Schatzmeister des PKM ist Reinhold Hilbers (Wietmarschen), Justiziarin ist Martina Machulla (Hannover), Ombutsmann gegen Überbürokratisierung ist Uwe Dorrendorf (Lüchow), und zur Geschäftsführerin des PKM wurde die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtags-fraktion, Carina Hermann (Göttingen) gewählt. Zu Obleuten im PKM-Vorstand wählten die Mitglieder die Abgeordneten Christian Fröhlich (Rosdorf), Axel Miesner (Lilienthal), Melanie Reinecke (Stade), Marcel Scharrelmann (Diepholz), Claus Seebeck (Geestland), Colette Thiemann (Stadthagen) und Björn Thümler (Berne).CDU-Fraktionsvorsitzender Sebastian Lechner (Neustadt) dankte in seiner Begrüßung den PKM-Mitgliedern für ihre Bereitschaft „der CDU-Fraktion überall in der Fläche Niedersachsens im Mittelstand das Angebot zur Zusammenarbeit mit der CDU-Landtagsfraktion zu machen“. Der stellvertretende Landesvorsitzende der Mittelstandsunion Niedersachsen, Peter Luths (Lüneburg) freute sich über die Neugründung des Parlamentskreises Mittelstand und bot die enge Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand der Mittelstandsunion an.„Die Arbeit des Parlamentskreises Mittelstand wird ihre Schwerpunkte darin haben, den Betrieben und Verbänden in Niedersachsen Gesprächsangebote zu machen, damit wir als CDU-Landtagsfraktion das Ohr am Puls der mittelständischen Betriebe haben und für ihre Interessen und die ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter politisch arbeiten. Wir wollen Politik für die Fleißigen in Niedersachsen gestalten. Denn sie bringen jeden Tag mit ihrer Arbeit unser Land voran“, erklärte Ulf Thiele seine Motivation für die Arbeit im PKM.
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