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Ulf Thiele: „Präventionsrat Leer sollte reaktiviert werden.“

CDU-Landtagsabgeordneter sprach darüber mit dem Leiter der Polizeiinspektion Leer/Emden Thomas Memering sowie Amtsgerichtsdirektor Dr. Stefan von der Beck
Ulf Thiele: „Präventionsrat Leer sollte reaktiviert werden.“
„Der im Jahr 2007 gegründete Präventionsrat für die Stadt Leer sollte reaktiviert werden.“ Diesen Vorschlag machte jetzt der hiesige Landtagsabgeordnete Ulf Thiele (Stallbrüggerfeld), der auch stellvertretender Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ist, in einem Gespräch vor dem Jahreswechsel mit dem neuen Leiter der Polizeiinspektion Emden/Leer, Polizeioberrat Thomas Memering, und dem Direktor des Amtsgerichtes Leer, Dr. Stefan von der Beck. Ulf Thiele hatte das Gespräch initiiert, „um das Ob und das Wie einer Wiedergründung des Präventionsrates für die Stadt zu besprechen“, so der Abgeordnete.
Ziel müsse es sein, die Zusammenarbeit der Polizei, der Justizbehörden, der Verwaltungen der Stadt und des Landkreises Leer sowie weiterer gesellschaftlicher Kräfte wie beispielsweise Suchtberatung, Jugendzentrum, Senioren Beirat, Schulen, Medienvertreter und weiterer Institutionen, auf eine gemeinsame Plattform zu stellen, zu strukturieren und zu intensivieren. „Die Erfahrung anderer Kommunen zeigt, dass durch diese Institutionen-übergreifende Zusammenarbeit die Prävention vor Gesetzesverstößen aktiv gestärkt und so Kriminalität verhindert werden kann, wenn man sich auf konkrete Projekte mit hoher Wirksamkeit konzentriert“, ist Ulf Thiele überzeugt.
Unterstützung für den Vorstoß erhielt er in dem Gespräch sowohl von Polizei-Chef Thomas Memering als auch von Amtsgerichtsdirektor Dr. Stefan von der Beck. Beide signalisierten für Ihre Behörden Bereitschaft, aktiv in einem Präventionsrat Leer mitzuarbeiten. „Die Schaffung eines Präventionsnetzwerkes in Leer wäre ein wertvoller Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in der Stadt. Die Justiz vor Ort begrüßt die Initiative ausdrücklich“, erklärte der Amtsgerichtsdirektor. Die Initiative für eine Reaktivierung des Präventionsrates müsse jedoch vom Rathaus der Stadt ausgehen, dass auch die organisatorische Leitung übernehmen müsse, waren sich Thomas Memering und Stefan von der Beck einig. Ulf Thiele nahm daher zwischenzeitlich Kontakt zu Bürgermeister Claus-Peter Horst auf, der zusagte, die Initiative aufzugreifen und Anfang des neuen Jahres zu einem vertiefenden weiteren Gespräch einzuladen.
Der Präventionsrat Leer war 2007 durch die Stadt Leer gegründet worden und führte erfolgreiche und öffentlichkeitswirksam Projekte zur Alkoholprävention, zum Jugendmedienschutz und zum Kinderschutz durch. „Es ist müßig, zu hinterfragen, warum die Arbeit des Präventionsrates in den vergangenen Jahren eingeschlafen ist. An die erfolgreichen Projekte der Vergangenheit lässt sich sicher gut anknüpfen, und ich bin sicher, dass ein Neustart beispielsweise mit Blick auf die Drogen- und Beschaffungskriminalität, die Prävention vor häuslicher Gewalt oder den Schutz vor Cyber-Mobbing und Internetkriminalität sehr sinnvoll wäre. Gerne initiiere ich hierfür auch die Unterstützung des Niedersächsischen Justizministeriums und der dortigen Geschäftsstelle des Landespräventionsrates“, so Ulf Thiele zum weiteren Vorgehen.
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Hintergrund:
Kriminalprävention ist das aktive Zusammenwirken vieler gesellschaftlicher Kräfte mit dem Ziel, Straftaten vorzubeugen. Bisher sind in etwa 200 niedersächsischen Städten und Gemeinden sog. kommunale Präventionsgremien entstanden, die sich fachübergreifend über örtliche Kriminalitätsprobleme austauschen sowie konkrete Präventionsmaßnahmen initiieren.
Der Präventionsrat Leer war 2007 durch die Stadt Leer gegründet worden und führte erfolgreiche Projekte unter anderem zur Alkoholprävention (Beispiel: Plakataktion „Jedes zweite ein Glas Wasser …“), zum Jugendmedienschutz (Beispiel: Entwicklung und Bereitstellung von ansprechenden und effektiven Unterrichtseinheiten für Haupt/Real/Sonderschulen und Gymnasien in Leer mit dem Ziel der Sensibilisierung) und zum Kinderschutz (Beispiel: Aktion Rettungsring/ Ich helfe Dir, Schaffung von markierten Anlaufstellen für Kinder in Notsituationen) durch. Präventionsräte gibt es im Landkreis Leer laut der Homepage des Landespräventionsrates aktuell im Rheiderland (Netzwerk Rheiderland), in Moormerland und im Overledingerland (Präventionsrat Westoverledingen und Präventionsverbund der Gemeinde Ostrhauderfehn).
Um die Kommunen bei ihrer Präventionsarbeit zu unterstützen, Fachleute in ganz Niedersachsen miteinander zu vernetzen und die Haltung der gesamtgesellschaftlichen Prävention zu fördern, wurde 1995 der Landespräventionsrat Niedersachsen (LPR) per Kabinettsbeschluss gegründet.
Der LPR ist ein eigenständiges Beratungsorgan der Landesregierung sowie örtlicher Gremien und Einrichtungen. Seine globalen Zielsetzungen sind die Reduzierung des Kriminalitätsaufkommens und die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen.
Die Geschäftsstelle des LPR im Niedersächsischen Justizministerium entwickelt Konzepte und koordiniert Maßnahmen, die zur Zielerreichung notwendig sind und stimmt sich hierbei mit dem Vorstand des LPR ab, der die rund 270 Mitglieder des LPR vertritt. Neben den kommunalen Präventionsgremien sind in der Mitgliederversammlung landesweit tätige Verbände und Institutionen sowie Ministerien, nachgeordnete Behörden und wissenschaftliche Einrichtungen vertreten.
Der LRP versteht Kriminalprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht von einzelnen, sondern von vielen gesellschaftlichen Kräften geleistet werden muss. Sein Selbstverständnis ist es daher, alle mit Kriminalprävention befassten gesellschaftlichen Gruppen an seiner Arbeit zu beteiligen und das bürgerschaftliche Engagement zu stärken.
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Tourismus-Förderung in Niedersachsen: Jetzt Anträge stellen!

Radtouristen genießen die Fähre von Ditzum nach Petkum und erkunden die idyllische Landschaft Ostfrieslands – ein schönes Beispiel für nachhaltigen Tourismus. (Bild: privat)
Tourismus-Förderung in Niedersachsen: Anträge noch bis Ende Oktober möglich
Ostfriesland/Hannover – Kommunen, Vereine, Verbände sowie Marketing- und Tourismusorganisationen haben noch bis zum 31. Oktober die Gelegenheit, Förderanträge beim Land Niedersachsen für innovative touristische Projekte einzureichen. Darauf weist der SPD-Landtagsabgeordnete Nico Bloem (Weener) hin. Besonders gute Chancen bestehen für Konzepte, die auf digitale Transformation, Nachhaltigkeit und neue, kreative Angebote setzen.
„Das Land stellt hierfür eine Million Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dieser Förderung wollen wir nicht nur den Tourismus direkt stärken, sondern auch die gesamte Wertschöpfungskette in der Region fördern“, erklärt Bloem.
Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor
In Niedersachsen hängen laut Bloem rund 330.000 Arbeitsplätze direkt oder indirekt am Tourismus. Mit über 46 Millionen Übernachtungen im Jahr 2024 zeigt sich die enorme Beliebtheit des Landes bei in- und ausländischen Gästen. Besonders im Landkreis Leer wächst die Bedeutung des Tourismus stetig.
„Wir wissen, dass die Branche vor großen Herausforderungen steht: Gäste erwarten zunehmend digitale Services, legen großen Wert auf nachhaltige Angebote und suchen nach innovativen Reiseerlebnissen“, so Bloem. Die Richtlinie zur Förderung touristischer Projekte ist ein zentraler Baustein, um diesen Erwartungen gerecht zu werden.
Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Fokus
Die Weiterentwicklung der Richtlinie ist Teil eines landesweiten Strategieprozesses, der die Branche enger vernetzen und langfristig stärken soll. Ziel ist eine „Allianz für den Tourismus“, die innovative Ideen und nachhaltige Konzepte systematisch unterstützt.
„Schon in der Anfangsphase haben Akteure höhere Fördersätze sowie eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Digitalisierung gefordert. Diese Hinweise wurden sorgfältig aufgenommen und fließen nun in die Umsetzung ein“, erklärt Bloem.
Weitere Informationen und Antragstellung
Alle wichtigen Details zur Richtlinie und zur Antragstellung finden Interessierte auf der Webseite der NBank:
www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/Touristische-Projekte.html#aufeinenblick
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Erfolgreicher Abschluss am Klinikum Leer: 14 neue Pflegefachkräfte starten ins Berufsleben

Strahlende Gesichter: Die Absolventinnen und Absolventen des BIG feiern ihren erfolgreichen Abschluss zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.
14 neue Pflegefachkräfte bestehen ihr Examen am BIG in Leer
Leer/Ostfriesland, 19. September 2025 – Freude und Stolz am Berufsbildungsinstitut Gesundheit (BIG) des Klinikums Leer: 14 Auszubildende haben erfolgreich ihre dreijährige Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann abgeschlossen. Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung nahmen die Absolventinnen und Absolventen ihre Urkunden entgegen.
Drei Jahre lang haben die frisch Examinierten Theorie und Praxis miteinander verbunden, Erfahrungen in verschiedenen Einrichtungen gesammelt und sich intensiv auf die anspruchsvollen Prüfungen vorbereitet. Mit ihrem Abschluss stehen ihnen nun vielfältige berufliche Möglichkeiten offen – von der Arbeit im Krankenhaus über Alten- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu ambulanten Diensten.
„Wir gratulieren unseren Absolventinnen und Absolventen herzlich und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute“, betonte Susanne Weiss, Institutsleitung des BIG. „Mit ihrem Fachwissen und ihrem Engagement leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung in unserer Region.“
Die frisch examinierten Pflegefachkräfte sind:
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Kaylee Christina Helena Arnoldus (Erika Pahl – Haus am Schwalbenweg)
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Rojda Bayrak (Borromäus Hospital Leer)
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Ayesha Bibi (Borromäus Hospital Leer)
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Sarah-Michél Gerdes (Borromäus Hospital Leer)
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Justin Habineza (Klinikum Leer)
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Matthanja Kooijman (Klinikum Leer)
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Amelie Sophie Luckfiel (Eben-Eser Pflege Moormerland)
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Danny Meyer (Klinikum Leer)
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Alicia Nagel (Klinikum Leer)
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Hannah Lea Pestel (Borromäus Hospital Leer)
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Melina Rettke (Klinikum Leer)
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Diego Fernando Roa Betancourt (Seniorenwohnanlage Heisfelde)
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Philipp Peter Werner Rosenau (Borromäus Hospital Leer)
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Isabel Wiedenstried (Eben-Eser Pflege Moormerland)
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Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse

Foto: Marc Mittfeld @LeserECHO Emden
POL-LER: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Leer/Emden für den 22.08.2025
Dachstuhlbrand in Emden — Erste Ermittlungsergebnisse
Nach dem Dachstuhlbrand in der Klunderburgstraße in Emden am 15.08. gibt es erste Ermittlungsergebnisse.
Nach der Brandortuntersuchung durch die Brandermittler und Brandgutachter am Dienstag ist davon auszugehen, dass der Brand am Dachstuhl des Mehrfamilienhauses durch die dortigen Dachbauarbeiten entstanden ist.
Die Ermittlungen laufen derzeit wegen fahrlässiger Brandstiftung.
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Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung & Haftpflichtversicherung: Wer braucht was?
Ob Mieter, Vermieter oder Eigentümer – rund um das Thema Wohnen spielen verschiedene Versicherungen eine wichtige Rolle. Doch oft herrscht Verwirrung: Welche Versicherung ist wofür zuständig? Und wer sollte sie abschließen?
1. Wohngebäudeversicherung
Was sie abdeckt:
Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst – also Dach, Wände, Fenster, fest eingebaute Elemente wie Heizungen oder Einbauküchen. Versichert sind in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und optional auch Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Erdbeben).
Wer braucht sie:
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Eigentümer von selbstbewohnten Häusern: Unverzichtbar, um das eigene Vermögen zu schützen.
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Vermieter: Pflicht, um das vermietete Gebäude abzusichern. Die Kosten können teilweise über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
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Mieter: Brauchen keine Wohngebäudeversicherung – sie haben kein Eigentum am Gebäude.
2. Hausratversicherung
Was sie abdeckt:
Die Hausratversicherung schützt den gesamten beweglichen Besitz innerhalb der Wohnung bzw. des Hauses: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Schmuck, Teppiche usw. Versichert sind z. B. Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser oder Sturm.
Wer braucht sie:
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Mieter: Sehr wichtig, da die Wohngebäudeversicherung des Vermieters nicht für das Inventar des Mieters aufkommt.
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Eigentümer (selbst bewohnte Immobilie): Sinnvoll, um den eigenen Hausrat abzusichern.
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Vermieter: Normalerweise nicht erforderlich, da die Einrichtung der Mieter nicht zu ihrem Besitz zählt. Ausnahme: Wenn die Wohnung möbliert vermietet wird.
3. Haftpflichtversicherung
Was sie abdeckt:
Eine private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn man einem Dritten einen Schaden zufügt – egal ob Sach‑, Personen- oder Vermögensschaden.
Zusätzlich gibt es spezielle Varianten:
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Deckt Risiken ab, die aus dem Besitz eines Grundstücks oder Hauses entstehen (z. B. wenn jemand auf einem vereisten Gehweg vor dem Haus stürzt).
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Bauherrenhaftpflicht: Für Eigentümer, die ein Haus bauen oder umbauen.
Wer braucht sie:
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Mieter: Sollten eine private Haftpflichtversicherung haben – z. B. wenn durch Unachtsamkeit ein Wasserschaden in der Wohnung entsteht, der auch Nachbarwohnungen betrifft.
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Eigentümer: Private Haftpflichtversicherung + ggf. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
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Vermieter: Unbedingt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, da sie für Schäden auf ihrem Grundstück haften.
Heidi Noormann
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