Politik
Windkraft: CDU-Kreistagsfraktion hält an 1000 Meter-Regelung fest

Leer. Die CDU-Kreistagsfraktion Leer hat ihre Haltung zum Ausbau der Windkraft noch einmal bekräftigt. „Wir lassen an der 1000-Meter-Abstandsregelung zu Wohngebieten nicht rütteln“, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Dieter Baumann (Moormerland) nach einer Klausurtagung der Fraktion. Daran ändere auch die aktuelle Diskussion um den Auricher Windturbinen-Hersteller Enercon nichts. Im Gegenteil müsse sowohl für den Windkraftausbau als auch für die betroffenen Menschen Klarheit geschaffen werden.
Flächen für Windräder stünden nämlich noch ausreichend zur Verfügung, wenn nicht so große Abstände zu Vogel- oder Naturschutzgebieten eingehalten werden müssten. Dort sehe die CDU noch großes Potenzial. Die Abstandsregelung zu Wohngebieten habe auch etwas mit der Akzeptanz der Windkraft zu tun, so Dieter Baumann. Menschen müssten mindestens so wie Umweltbelange geschützt werden. Zurzeit müssen zum Beispiel zu Vogelschutzgebieten wesentlich höhere Abstände als zu Wohnhäusern eingehalten werden. „Das sollten wir kurzfristig ändern, um auch Enercon wieder eine Perspektive zu geben“, so Baumann.
Die Krise bei Enercon auf die Problematik der Abstände zu Wohngebäuden zu reduzieren, sei völlig falsch. Hätte es die Festlegung auf 1000 Meter zu Wohngebäuden längst gegeben und wären die Abstände zu Vogel- und Naturschutzgebieten verringert worden, hätte es kaum Klagen gegeben und es wäre genügend Platz für weitere Windenergieanlagen vorhanden.
Leider hat man diese seit Jahren aufgestellte Forderung der CDU-Kreistagsfraktion bislang „in den Wind geschlagen“ und damit Enercon und den dort Beschäftigten geschadet.
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Zollhaus Leer
Sa 22.02.20 | 5. Rockabilly Night
Bald ist es wieder soweit!
Bereits zum fünften Mal veranstaltet das Zollhaus in Kooperation mit dem Bekleidungsgeschäft Rockabella29 – spezialisiert auf die Mode der 1950er und 1960er Jahre – aus der Leeraner Altstadt die fast schon legendäre Rockabilly Night!
Diese Nacht steht wieder ganz im Zeichen der 50er & 60er Jahre – sowohl musikalisch, als auch in Sachen Ambiente. Und da es diesmal ein kleines Jubiläum zu feiern gibt – fünf Jahre Rockabilly Night im Zollhaus! – können sich die Gäste auf gleich zwei Live-Acts freuen: Hurricane Harry & the Tailgunners sowie The Moonshine Boppers werden für die musikalische Unterhaltung an diesem Abend sorgen!
Seit über 25 Jahren macht Hurricane Harry & the Tailgunners im In – und Ausland die Bühnen unsicher und eine stetig wachsende Fangemeine zeugt von der Richtigkeit ihrer Mission – den derben Rockabilly in seiner ursprünglichen Art am Leben zu erhalten.
The Moonshine Boppers liefern den energiegeladenen Rockabilly und Rock’n’Roll der 50er Jahre. Mit ihrer authentischen Darbietung und ihrem Charme entführen sie das Publikum in die rebellische Zeit von Johnny Cash und Elvis!
Durch den Abend wird – wie bereits einige Male zuvor – DJ Olli führen. In den Pausen des Konzertes sowie im Anschluss wird er mit passender Musik für den richtigen „Zeitgeist“ des Abends sorgen. Von „A“ wie Arthur Big Boy Crudup bis „Z“ wie Zep Turner ist alles möglich.
Zudem dürfen sich die Gäste wieder auf viele Extras freuen, wie z.B. eine Fotowand, Cupcakes, Gewinnspiele und vieles mehr!
Mehr Infos unter:
https://www.facebook.com/HurricaneHarryTheTailgunners
https://www.the-moonshine-boppers.de/
Einlass: 19 Uhr
Beginn: 20 Uhr
Tickets ab 9,90 €
Mitglieder des Zollhausvereins erhalten einen Rabatt auf den Ticketpreis!
Tickets gibt es an allen Reservix-Vorverkaufsstellen. In Leer sind dies folgende: Buchhandlung Plenter, Tourist-Info Leer, OZ Media Store in der Fußgängerzone und hier im Zollhaus! Tickets können auch telefonisch über die Reservix-Tickethotline unter 01 806 – 700 733 (0,20 € pauschal aus dem deutschen Festnetz; aus dem Mobilfunknetz 0,60 €) oder ganz bequem hier in unserem Ticketshop vorbestellt werden.

Politik
Neue Kraft für den Mittelstand: Gitta Connemann wird Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung

Gitta Connemann wird neue Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung
Engagement, Erfahrung und klare Haltung für das Rückgrat der deutschen Wirtschaft
Berlin/Leer – Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Gitta Connemann, wurde nun offiziell vom Bundeskabinett zur neuen Beauftragten der Bundesregierung für den Mittelstand ernannt. Mit der CDU-Politikerin übernimmt eine engagierte Verfechterin des deutschen Unternehmertums eine zentrale Schnittstelle zwischen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft.
„Mittelstand ist auch eine Haltung.“
In ihrer ersten Stellungnahme machte Gitta Connemann deutlich, worum es ihr im neuen Amt geht: „Mittelstand ist mehr als eine Unternehmensgröße – es ist eine Haltung.“ Damit rückt sie das in den Mittelpunkt, was kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland täglich leisten: Verantwortung übernehmen, Innovation vorantreiben, Arbeits- und Ausbildungsplätze sichern.
„Unser Mittelstand hat viele Gesichter – vom Start-up über Familienbetriebe bis hin zu traditionellen Handwerksunternehmen. Sie alle verdienen Respekt, Wertschätzung und konkrete Unterstützung.“
Klare Ziele: Bürokratie abbauen, Energie bezahlbar machen, Verfahren beschleunigen
Mit Gitta Connemann zieht eine klare Stimme in das Amt ein: Sie kündigt an, sich mit voller Kraft für eine spürbare Entlastung des Mittelstands einzusetzen. Ihre Prioritäten: bezahlbare Energie, weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und niedrigere Steuerlasten. Nur mit echten Strukturreformen könne die Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands wieder gestärkt werden – und damit auch die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands.
Der Mittelstand – Herzstück der sozialen Marktwirtschaft
Mit über 99 Prozent aller Unternehmen ist der Mittelstand das Fundament der deutschen Wirtschaft. Er sichert über die Hälfte der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze und stellt mehr als 70 Prozent der Ausbildungsplätze in Deutschland bereit. Damit prägt er nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die gesellschaftliche Struktur des Landes – von der Region bis zur internationalen Ebene.
Vermittlerin, Sprachrohr und Impulsgeberin
Als Mittelstandsbeauftragte wird Gitta Connemann künftig die mittelstandspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung koordinieren, als Ansprechpartnerin für Unternehmerinnen und Unternehmer fungieren und deren Anliegen in die politischen Entscheidungsprozesse einbringen. Zugleich repräsentiert sie die Mittelstandspolitik der Bundesregierung nach außen und stärkt den Dialog mit Verbänden und Interessenvertretungen.
Ein starkes Signal für die Wirtschaft
Mit der Ernennung von Gitta Connemann setzt die Bundesregierung ein starkes Zeichen: Für Verlässlichkeit, Nähe zur unternehmerischen Praxis und den festen Willen, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands zu sichern.
Anzeige„Geht es dem Mittelstand gut, geht es Deutschland gut.“ – Gitta Connemann

Politik
Wachstumschancengesetz 2023: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau

Kabinettsbeschluss: Bessere Abschreibungsmöglichkeiten für den Wohnungsbau
Das Bundeskabinett hat am 30. August 2013 das Wachstumschancengesetz verabschiedet. Die degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude ist ein zentraler Baustein des Gesetzes. Zusätzlich wurde verabredet, bis Ende September ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche zu beraten.
Offizielles Portrait BM’in Klara Geywitz
Dazu erklärt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: “Die degressive AfA für den Wohnungsbau als Teil des Wachstumschancengesetzes hat das Potential, die Bau- und Immobilienbranche deutlich zu stärken. Sechs Prozent, die nächsten sechs Jahre: Wer mit dem Bau innerhalb der nächsten sechs Jahre beginnt, soll die neue AfA nutzen können. Das ermöglicht es der Branche, Investitionskosten schneller abzuschreiben. Damit werden wiederum schneller Investitionen in neuen Wohnraum möglich. Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt für alle Bauprojekte mit Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023.
Aber nicht nur mit diesem Angebot an die Bau- und Immobilienbranche wollen wir den Wohnungsbau in Deutschland wieder in Schwung bringen. Bis Ende September werden wir als Bundesbauministerium federführend für die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket erarbeiten, dass der Bau- und Immobilienbranche weitere Wachstumsimpulse geben soll. Damit unterstreicht die Bundesregierung die Bedeutung der Branche für die deutsche Volkswirtschaft und die herausragende Notwendigkeit von mehr Wohnraum in unserem Land. Dies, zusammen mit weiteren Maßnahmen, wie der Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Rekordhöhe und der Unterstützungsleistungen beim klimafreundlichen Neubau in Milliardenhöhe, wird zu einem Aufwuchs an neuem Wohnraum führen.”
Hintergründe zur degressiven AfA
Warum führen wir eine zeitlich befristete degressive AfA ein?
Die Baubranche steckt in einer Krise. Die Erhöhung der linearen AfA von 2 Prozent auf 3 Prozent und eine Sonder-AfA für besonders klimafreundlichen Neubau waren bereits hilfreiche Maßnahmen, reichen aber noch nicht aus, um ausreichend Investitionen anzustoßen.
Die degressive AfA bildet den Wertverzehr von Wohngebäuden besser ab. Wertverzehr bedeutet: In neuen Gebäuden verbaute Technik wird oft innerhalb von wenigen Jahren durch neue Entwicklungen überholt. Dadurch verlieren Gebäude zu Anfang schneller an Wert. Die degressive Abschreibung fördert die schnellere Refinanzierung von getätigten Investitionen.
Wie sind die Konditionen und für welche Gebäude gilt die degressive AfA?
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute bzw. neu erworbene Wohngebäude und Wohnungen.
Im ersten Jahr können 6 Prozent der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden. In den folgenden Jahren können jeweils 6 Prozent des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.
Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich.
Beispielrechnung: Bei 400.000 Euro Investitionskosten sind es im ersten Jahr 24.000 Euro (6 Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr = 376.000 Euro Restwert).
Der Baubeginn des Wohngebäudes muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
Beim Erwerb einer Immobilie muss der Vertrag zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 rechtswirksam geschlossen werden. Die Immobilie muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung erworben werden.
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Politik
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen

Deutscher Tierschutzbund: „BMEL knickt vor Branche ein!“
Kükentöten: Özdemir plant Gesetzesanpassung zu Lasten schmerzempfindlicher Embryonen
Medienberichten zu Folge will das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Vorgaben des Kükentötungs-Verbots lockern und die Vernichtung von Hühnerembryonen nach dem 7. Bruttag auch zukünftig erlauben. Bereits seit dem 1. Januar 2022 ist es verboten, geschlüpfte Eintagsküken zu töten. Ab dem 1. Januar 2024 sollte das von der damaligen Bundesministerin Julia Klöckner erlassene Gesetz zur Kükentötung vollständig greifen: mit einem Verbot, das auch die Tötung schmerzempfindlicher Embryonen im Ei nach dem 7. Bruttag einschließt. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, kommentiert zu den neuen Entwicklungen:
„Cem Özdemir ( Die Grünen ) tappt jetzt in die Falle, die ihm seine Vorgängerin mit einem unzureichenden Gesetzentwurf gestellt hat. Julia Klöckner ( CDU ) hat nie die Systemfrage gestellt, sondern wollte lediglich eine technische Lösung, um das tierschutzfeindliche System der Hochleistungseierproduktion zu erhalten. Der grundlegende Fehler dieses Gesetzes war, dass man der Industrie mit der Geschlechtsbestimmung im Ei sowie der Tötung von Embryonen ein Schlupfloch gelassen hat, welches diese nun aus ökonomischen Interessen nutzt. Tierschutzminister Cem Özdemir muss dem Bundestag rasch einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Problematik des Kükentötens an ihrer Wurzel packt, statt nur die Symptome des Systems einer einseitig spezialisierten Hochleistungszucht zu behandeln. Das Kükentöten, ob im Ei oder nach dem Schlüpfen, ist rigoros zu verbieten. Hingegen muss die Umstellung auf sogenannte Zweinutzungshühner angestrebt und gefördert werden. Alle anderen Alternativen stellen den wirtschaftlichen Nutzen über den Tierschutz und verstoßen somit gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz.“
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