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91.126 Euro aus Berlin ins Rheiderland
68.000 + 23.126 = 91.126 Euro aus Berlin ins Rheiderland
Connemann kümmert sich um Bundesförderungen /
Kirchengemeinden Kirchborgum und Ditzumerverlaat erhalten Finanzspritzen aus Denkmalschutz-Sonderprogramm
DITZUMERVERLAAT/KIRCHBORGUM. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages trifft jede Woche Entscheidungen. In dieser Woche zitterte auch das Rheiderland kräftig mit. Denn gleich zwei Kirchengemeinden aus dem Rheiderland hatten Anträge auf Förderung aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm gestellt. Die ev.-ref. Kirchengemeinde Ditzumerverlaat braucht eine Förderung für die Sanierung der historischen Kirchenfenster. Und die ev.-ref. Kirchengemeinde Kirchborgum hofft auf Hilfe für die Sanierung der Rohlfs-Orgel. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann hatte beide Kirchengemeinden auf den Fördertopf hingewiesen und begleitet — zum Teil seit 2019. Connemann hatte zugesagt, sich für beide Kirchengemeinden einzusetzen. Mit Erfolg. Jetzt steht fest: Beide Projekte erhalten beachtliche Förderungen aus Berlin.
68.000 Euro für ev.-ref. Kirchengemeinde Kirchborgum
68.000 Euro erhält die ev.-ref. Kirchengemeinde Kirchborgum. Wer die Kirche in Kirchborgum besucht, findet dort einen besonderen Schatz: eine Orgel der Orgelbauwerkstatt Rohlfs aus Esens. Dort wurde das Instrument 1876/78 gebaut. Die Besonderheit: zwei Engelsputten Rahmen das Instrument ein.
Allerdings nagt der Zahn der Zeit an dem denkmalgeschützten Instrument. Die Kosten für die Sanierung bereiteten den Mitgliedern des Kirchenrates Kopfzerbrechen. Diese belaufen sich auf 130.000 Euro. Zu viel für die kleine Kirchengemeinde. Deshalb stellte Landeskirchenmusikdirektor Winfried Dahlke einen Kontakt mit der CDU-Bundestagsabgeordneten Gitta Connemann her. Die Christdemokratin hatte nämlich schon bei etlichen Orgelprojekte in Ostfriesland geholfen.
Connemann machte sich im März ein eigenes Bild vor Ort. Die Christdemokratin hatte für die Verantwortlichen der Kirchengemeinde auch einen Vorschlag parat. Sie wies Pastorin Gretchen Ihmels-Albe und Vertreter des Kirchenrats auf das Denkmalschutz-Programm des Bundes hin. Damit wird jedes Jahr die Sanierung von Denkmälern unterstützt. Dazu zählen nicht nur Gebäude sondern auch Orgeln.
Connemann setzte sich für die Förderung ein — mit Erfolg. Zunächst überzeugte sie die zuständige Kulturstaatsministerin Professor Monika Grütters MdB. Daran schlossen sich Gespräche mit der zuständigen Haushälterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Patricia Lips. Dabei wusste sie das Landesamt für Denkmalpflege an ihrer Seite.
Jetzt steht fest: der Bund wird fördern. 68.000 Euro werden nach Kirchborgum fließen. „Die Rohlfs-Orgel hat einen besonderen kulturellen Wert. Baulich und historisch. Denn sie steht für das einmalige Orgelbauwerk der Orgelbauer Rohlfs für Ostfriesland. Der Denkmalschutz bestätigt: dieses Werk hat national Bedeutung. Aber die Orgel ist in die Jahre gekommen. Allein kann die Gemeinde das nicht stemmen. Da muss der Bund helfen.“, begründet Connemann die Entscheidung.
Pastorin Gretchen Ihmels-Albe dankte Connemann für die Unterstützung: „Gitta Connemann hat sich gekümmert. Und uns damit aus einer schwierigen Lage geholfen. Denn ohne diese Hilfe könnten wir die Sanierung unserer Orgel in absehbarer Zeit nicht stemmen. Jetzt erhält das Projekt neuen Schwung. Und wir können die Orgel für die Zukunft fit machen.“
Auch die Vorsitzende der CDU Weener Hildegard Hinderks ist begeistert: „Das sind großartige Nachrichten. Die Rohlfs-Orgel in Kirchborgum ist etwas ganz Besonderes. Bald wird sie wieder wie früher erklingen. Ich danke Gitta Connemann von ganzem Herzen für ihren Einsatz.“

23.126 Euro für ev.-ref. Kirchengemeinde Ditzumerverlaat
Auch 17 Kilometer weiter darf gejubelt werden. Für die Sanierung der historischen Kirchenfenster erhält die Ev.-ref. Kirchengemeinde Ditzumerverlaat eine Förderung von über 23.000 Euro.
Die Kirche in Ditzumerverlaat wurde 1896 im Stil der Neogotik errichtet. Der Innenraum ist eher schlicht gehalten. Einzig die gusseisernen Fenster stechen hervor. Diese sind wegen der salzhaltigen Luft schwer angegriffen und von Rost befallen. Die Sanierung würde mehr als 46.000 Euro kosten. Auch hier: Zu viel für die kleine Kirchengemeinde.
Aus diesem Grund wandten sich Pastor Michael Groothues und die Mitglieder des Kirchenrates an Gitta Connemann. Connemann besuchte 2019 erstmals die Kirchengemeinde und hörte sich die Sorgen des Kirchenrates an. Es schlossen sich mehrere Runde Tische an. Connemann empfahl ebenfalls das Denkmalschutz-Programm des Bundes und wandte sich an die zuständige Kulturstaatsministerin Professor Monika Grütters. Dann gewann die Heselerin die Unterstützung der Haushälter des Bundes. Mit Erfolg.
Der Bund steuert für die Sanierung 23.126 Euro bei. Connemann freut sich über den Erfolg: „Das Programm ist für Ditzumerverlaat wie gemacht. Die Kirche hat eine große historische Bedeutung. Und sie ist der zentrale Anlaufpunkt. Wir investieren also nicht nur in Fenster, sondern in das Gemeindeleben.“
Pastor Groothues dankte im Namen des Kirchenrates Connemann und allen Beteiligten für ihre Hilfe: „Wir sind dankbar und überglücklich, dass es klappt.“
Jeder zweite Antrag abgelehnt
Dass gleich beide Projekte Berücksichtigung finden, ist nicht selbstverständlich. Insgesamt wurden bundesweit 319 Projekte mit einem Fördervolumen von 70 Millionen Euro verabschiedet. Dafür lagen jedoch 622 Anträge vor. Knapp die Hälfte ging leer aus.
Umso größer die Freude bei Connemann: „Im Rheiderland gibt es viele Kirchen. Sie sind ein wichtiger Teil unserer Kultur in Ostfriesland. Die Kirchengemeinden sind oft klein, betreiben und beleben das Gemeindeleben aber mit Herzblut. Der Bund hat das erkannt. Ich freue mich riesig, dass es uns gelungen ist, die Investitionen in Kirchborgum und Ditzumerverlaat abzufedern. Die Kirchengemeinden haben unsere Unterstützung verdient.“
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Ferienprogramm im Kunsthaus Leer: Kinder gestalten am 13. Oktober eigene Kunstwerke
Ferienprogramm im Kunsthaus Leer: Wie aus Steinen kleine Kunstwerke werden
Kreativer Workshop für Kinder von 8 bis 12 Jahren am 13. Oktober
In den Herbstferien lädt das Kunsthaus Leer Kinder zu einem besonderen kreativen Erlebnis ein. Beim Workshop „Wie aus Steinen kleine Kunstwerke werden“ können junge Teilnehmerinnen und Teilnehmer am 13. Oktober 2026 von 10 bis 11.30 Uhr ihrer Fantasie freien Lauf lassen.
Der kostenfreie Workshop richtet sich an Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren. Zu Beginn lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Landschaftsbilder aus der Sammlung des Kunsthauses kennen. Dabei erhalten sie einen Einblick in unterschiedliche künstlerische Darstellungen von Landschaften.
Anschließend werden die Kinder selbst kreativ: Aus gewöhnlichen Steinen entstehen mit Farbe und viel Fantasie kleine Kunstwerke. Die Steine können mit eigenen Phantasielandschaften und anderen individuellen Motiven gestaltet werden.
Der Workshop bietet damit die Möglichkeit, Kunst nicht nur anzuschauen, sondern selbst kreativ tätig zu werden und eigene Ideen umzusetzen.
Anmeldung bis zum 10. Oktober
Die Teilnahme an dem Ferienprogramm ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist bis zum 10. Oktober 2026 erforderlich.
Interessierte können sich per E‑Mail unter info@kunsthaus-leer.de oder telefonisch unter 0491 926‑1531 anmelden.
Termin: Dienstag, 13. Oktober 2026
Uhrzeit: 10 bis 11.30 Uhr
Ort: Kunsthaus Leer
Alter: 8 bis 12 Jahre
Teilnahme: kostenfrei
Anmeldung: bis 10. Oktober 2026 per E‑Mail oder telefonisch


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Neuer Bahnhaltepunkt Ihrhove startet am 5. Oktober: Wunderline fährt stündlich nach Leer und Groningen
Neuer Bahnhaltepunkt in Ihrhove geht am 5. Oktober in Betrieb
Wunderline hält künftig stündlich in Richtung Leer und Groningen – Zufahrt zu Gleis 2 für Autos zunächst noch nicht möglich
Am Montag, 5. Oktober 2026, ist es so weit: Die Züge der „Wunderline“ halten künftig am neuen Bahnhaltepunkt in Ihrhove. Damit erhält Westoverledingen einen weiteren modernen Zugang zum Bahnverkehr. Zugreisende haben tagsüber die Möglichkeit, stündlich mit der Wunderline in Richtung Leer und Groningen zu fahren.
Die neuen Bahnsteige für Gleis 1 an der Ecke Teichstraße/Wagnerstraße und Gleis 2 am Conrebbersweg sind von der Deutschen Bahn fertiggestellt und werden am 5. Oktober offiziell für den Bahnverkehr freigegeben.
Park-and-Ride-Anlage am Conrebbersweg noch im Bau
Während die Bahnsteige bereits genutzt werden können, sind die Arbeiten an der neuen Park-and-Ride-Anlage am Conrebbersweg noch nicht abgeschlossen. Die Fertigstellung wird voraussichtlich Ende Oktober 2026 erfolgen.
Die Gemeinde Westoverledingen hat die Arbeiten an die Firma Hermann Jansen aus Aschendorf vergeben. Das Unternehmen wird planmäßig ab Montag, 5. Oktober, eine neue Asphaltschicht auf dem Conrebbersweg auftragen.
Dafür wird der Conrebbersweg vollständig gesperrt. Der Bereich ist während der Bauarbeiten mit sämtlichen Verkehrsmitteln nicht passierbar. Autofahrer können den neuen Bahnsteig an Gleis 2 deshalb zunächst noch nicht direkt erreichen.
Beide Bahnsteige bis Ende Oktober über die Teichstraße erreichbar
Bis voraussichtlich Ende Oktober sind beide Bahnsteige ausschließlich über die Teichstraße erreichbar. Dort stehen derzeit sieben Parkplätze für Pkw zur Verfügung.
Auch für Fahrräder gibt es entsprechende Abstellmöglichkeiten: 15 Fahrradbügel bieten Platz für rund 30 Fahrräder. Zusätzlich stehen vier verschließbare Fahrradboxen zur Verfügung.
Nach Abschluss der Arbeiten am Conrebbersweg wird sich die Parksituation deutlich erweitern. Dann steht am neuen Standort eine Park-and-Ride-Anlage mit 20 Pkw-Stellplätzen zur Verfügung.
Wechsel zwischen den Gleisen zu Fuß und mit dem Fahrrad
Der Wechsel zwischen Gleis 1 und Gleis 2 wird künftig zu Fuß oder mit dem Fahrrad über den Bahnübergang Leegmeedlandsweg möglich sein. Für Pkw ist eine Überquerung des Bahnübergangs allerdings nicht möglich.
Die Zufahrt mit dem Auto zu Gleis 2 erfolgt nach Abschluss der Bauarbeiten ab November 2026 über die Deichstraße und den Conrebbersweg.
Damit nimmt der neue Bahnhaltepunkt Ihrhove ab dem 5. Oktober zunächst seinen Betrieb auf, während die letzten Arbeiten an der Verkehrsanbindung und der Park-and-Ride-Anlage noch abgeschlossen werden.
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Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Das gilt jetzt für Reisende
Waffen- und Messerverbote an Hauptbahnhöfen: Was Reisende in Bremen, Hamburg und Hannover beachten müssen
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und die Hauptbahnhöfe in Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor Fahrtantritt über die geltenden Waffen- und Messerverbote informieren. An mehreren großen Bahnhöfen gelten besondere Regelungen zum Mitführen von Messern, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover hat entsprechende Allgemeinverfügungen verlängert. Betroffen sind unter anderem der Hauptbahnhof Bremen, der Hamburger Hauptbahnhof sowie weitere Hamburger Bahnhöfe und der Hauptbahnhof Hannover. Die jeweiligen Allgemeinverfügungen legen fest, welche Gegenstände in den genannten Bereichen nicht mitgeführt werden dürfen und welche räumlichen Geltungsbereiche gelten.
Bremen: Mitführverbot am Hauptbahnhof verlängert
Für den Hauptbahnhof Bremen wurde die bestehende Allgemeinverfügung zum Mitführverbot verlängert. Verboten ist dort grundsätzlich das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art.
Die Allgemeinverfügung gilt grundsätzlich für alle Personen. Ausnahmen sind in Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung geregelt.
Die Einhaltung der Regelung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Geltungszeitraum in Bremen
Die Allgemeinverfügung gilt:
Donnerstag, 1. Oktober 2026, 00:00 Uhr, bis Samstag, 31. Oktober 2026, 24:00 Uhr.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst den gesamten Gebäudeteil des Bremer Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen ist die Passage „Bürgerweide“.
Wer den Bremer Hauptbahnhof als Ziel oder Umsteigebahnhof nutzt, sollte deshalb bereits vor Reiseantritt darauf achten, welche Gegenstände mitgeführt werden.
Hamburg: Mehrere Bahnhöfe betroffen
Auch in Hamburg gelten entsprechende Regelungen. Der Geltungsbereich der dortigen Allgemeinverfügung umfasst mehrere Bahnhöfe.
Betroffen sind:
- Hamburg Hauptbahnhof, ausgenommen der Mönckebergtunnel
- Hamburg-Altona
- Hamburg-Harburg
- Hamburg-Bergedorf
- Hamburg-Dammtor
Damit betrifft die Regelung nicht ausschließlich den Hamburger Hauptbahnhof. Auch Fahrgäste, die in Altona, Harburg, Bergedorf oder Dammtor ein- oder aussteigen beziehungsweise dort umsteigen, sollten die geltenden Bestimmungen beachten.
Gerade für Reisende aus Richtung Ostfriesland und dem nördlichen Emsland kann dies relevant sein, wenn Hamburg als Ziel oder Umsteigepunkt auf der Reise liegt.
Hannover: Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige
Auch am Hauptbahnhof Hannover gelten entsprechende Regelungen zum Mitführen von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen.
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hannoveraner Hauptbahnhofs einschließlich der Bahnsteige.
Ausgenommen sind die Raschplatzhalle sowie die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade.
Auch hier sollten Reisende beachten, dass das Verbot nicht nur den eigentlichen Bahnhofseingang oder einzelne Bereiche betrifft, sondern sich auf den festgelegten Gebäudebereich einschließlich der Bahnsteige erstreckt.
Welche Gegenstände sind betroffen?
Die Regelungen beziehen sich unter anderem auf gefährliche Werkzeuge, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb‑, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
Welche Ausnahmen im Einzelfall bestehen, ist der jeweiligen Allgemeinverfügung zu entnehmen.
Darüber hinaus gelten unabhängig von den besonderen Regelungen an Bahnhöfen die allgemeinen Vorschriften des deutschen Waffenrechts. Das Führen bestimmter Waffen kann verboten sein oder eine entsprechende behördliche Erlaubnis voraussetzen.
Die Bundespolizeidirektion Hannover weist beispielsweise auf die waffenrechtlichen Regelungen für Einhandmesser sowie auf den Kleinen Waffenschein für Schreckschuss‑, Reiz- und Signalwaffen hin.
Verstöße können Konsequenzen haben
Die Einhaltung der Allgemeinverfügungen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht.
Wer gegen ein geltendes Mitführverbot verstößt, muss mit verschiedenen Maßnahmen rechnen. Dazu können unter anderem ein Platzverweis, ein Bahnhofsverbot beziehungsweise Hausverbot oder ein Beförderungsausschluss gehören.
Darüber hinaus kann unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz (WaffG) auch die Erhebung eines Zwangsgeldes bei uneinsichtigen Personen möglich sein.
Reisende sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass ein Gegenstand automatisch mitgeführt werden darf, nur weil sein Besitz grundsätzlich erlaubt ist. Entscheidend können sowohl die waffenrechtlichen Vorschriften als auch die besonderen Regelungen für den jeweiligen Bahnhof sein.
Bundespolizei warnt vor zusätzlicher Eskalationsgefahr
Die Bundespolizei begründet die Maßnahmen unter anderem mit der bundespolizeilichen Lage. Körperverletzungsdelikte mit Waffen und anderen gefährlichen Werkzeugen, insbesondere mit Messern, sowie das bloße Mitführen entsprechender Gegenstände sind nach Angaben der Bundespolizei deutlich wahrnehmbar.
Dies könne die Sicherheit von Bahnreisenden und der Bevölkerung beeinflussen.
Die Bundespolizei weist außerdem darauf hin, dass Waffen – auch wenn sie zur Selbstverteidigung mitgeführt werden – eine trügerische Sicherheit vermitteln können. Sie können nach Angaben der Behörde die eigene Risikobereitschaft erhöhen und zu einer Eskalation beitragen.
Auch deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien können dadurch in den Hintergrund treten.
Für Helfer und Polizeikräfte kann eine Situation zusätzlich erschwert werden, wenn mehrere Personen Waffen oder gefährliche Gegenstände bei sich tragen. Dann kann es schwieriger sein, zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
Eine weitere Gefahr besteht darin, dass eine Waffe dem Träger abgenommen und anschließend gegen ihn selbst eingesetzt werden könnte.
Der Einsatz von Waffen kann zudem schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen und erhebliche strafrechtliche und finanzielle Folgen haben.
Besonders bei Umstiegen auf die Regelungen achten
Für Bahnreisende ist vor allem wichtig: Wer während einer Fahrt mehrere größere Bahnhöfe passiert, sollte die jeweiligen Regelungen berücksichtigen.
Das betrifft beispielsweise Reisende aus Ostfriesland und dem nördlichen Emsland, die auf dem Weg nach Hamburg oder Hannover über Bremen fahren oder dort umsteigen.
Auch wenn ein Bahnhof lediglich für einen kurzen Aufenthalt genutzt wird, gelten die jeweiligen Regelungen innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs.
Wer beispielsweise in Bremen umsteigt und anschließend nach Hamburg oder Hannover weiterfährt, sollte daher nicht nur die Regelungen am Zielbahnhof berücksichtigen.
Was sollten Reisende beachten?
Wer einen der genannten Bahnhöfe ansteuert, sollte sich vor Reisebeginn über die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung und deren Geltungsbereich informieren.
Im Zweifel sollte auf das Mitführen von Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen verzichtet werden, sofern diese nicht ausdrücklich von einer geltenden Ausnahme erfasst sind.
Auch bei Gegenständen, die aus beruflichen oder alltäglichen Gründen mitgeführt werden, sollte geprüft werden, ob deren Mitführen im jeweiligen Geltungsbereich zulässig ist.
Entscheidend ist dabei nicht allein, ob ein Gegenstand grundsätzlich legal erworben oder besessen werden darf. Auch das Führen und Mitführen an einem bestimmten Ort kann besonderen gesetzlichen oder behördlichen Einschränkungen unterliegen.
Schrillalarm als mögliche Alternative
Die Polizei weist darauf hin, dass Menschen in Gefahrensituationen beispielsweise einen Schrillalarm beziehungsweise Taschenalarm nutzen können, um auf sich aufmerksam zu machen.
Beim Auslösen ertönt ein lauter, schriller Ton. Dadurch können Personen in der Umgebung auf eine Gefahrensituation aufmerksam werden.
Das Ziel ist, dass ein möglicher Täter angesichts weiterer Zeugen von einer Tat ablässt.
Weitere Informationen und Verhaltenstipps zu unterschiedlichen Gefahrensituationen bietet die Polizei über ihre Internetseite Polizei-Beratung an.
Für Bahnreisende im Oktober besonders wichtig
Wer im Oktober 2026 mit der Bahn unterwegs ist und Bremen, Hamburg oder Hannover ansteuert, sollte sich vor der Reise über die jeweils geltenden Waffen- und Messerverbote informieren.
In Bremen gilt das verlängerte Mitführverbot am Hauptbahnhof vom 1. bis einschließlich 31. Oktober 2026. In Hamburg sind neben dem Hauptbahnhof auch die Bahnhöfe Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor vom festgelegten Geltungsbereich betroffen. In Hannover umfasst der Geltungsbereich den Hauptbahnhof einschließlich der Bahnsteige, wobei die Raschplatzhalle und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade ausgenommen sind.
Für Fahrgäste bedeutet das: Vor allem bei längeren Bahnreisen und Umstiegen sollten die jeweiligen örtlichen Regelungen beachtet werden.
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