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Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Finanzminister Hilbers: „Auch Rentner und Studierende müssen entlastet werden”
Informationen zur Auszahlung der Energiepreispauschale: Niedersachsen wählt einfachen und transparenten Weg — Selbständige erhalten ab Anfang August geänderte Vorauszahlungsbescheide
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Energiepreispauschale zur Abfederung der sprunghaft und drastisch gestiegenen Energiekosten eingeführt. Die steuerpflichtige (aber beitragsfreie) Pauschale in Höhe von 300 Euro wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einmalig in der Regel direkt von deren Arbeitgebern mit dem Arbeitslohn für den September 2022 ausgezahlt. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis nur früher oder später im Jahr bestand, können die Energiepreispauschale im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2022 geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslohn pauschalversteuert ausgezahlt wird oder wurde.
Anspruchsberechtigt sind jedoch auch Steuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielen. In diesen Fällen wird die Energiepreispauschale naturgemäß nicht über einen Arbeitgeber ausgezahlt, sondern einmalig durch das Finanzamt über die Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlung für den Monat September berücksichtigt.
Niedersachsen hat sich aus Gründen der Transparenz und der Bürgerfreundlichkeit für den Erlass geänderter Vorauszahlungsbescheide entschieden, die ab Anfang August an die Steuerpflichtigen versandt werden. Damit erhalten betroffene Steuerpflichtige unkompliziert Kenntnis von der Herabsetzung der Vorauszahlung und können diese nachvollziehen. Ein Antrag auf Berücksichtigung der Energiepreispauschale ist nicht notwendig, die Minderung wird von Amts wegen durchgeführt. Liegt dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung vor, wird automatisch der geminderte Betrag vom Konto abgebucht. Liegt hingegen keine Einzugsermächtigung vor, muss lediglich der geminderte Betrag laut Vorauszahlungsbescheid für September 2022 gezahlt werden.
Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird bei Auszahlung mit dem Arbeitslohn durch den Lohnsteuerabzug versteuert. Erfolgt die Berücksichtigung durch die Minderung der Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale mit dem Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2022 versteuert und die Steuerschuld in Höhe der Energiepreispauschale gemindert.
Weitergehende Informationen finden Sie in den FAQ des BMF unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Minister Hilbers: „Es ist gut, dass die Energiepreispauschale all denjenigen hilft, die es schwer haben, die beruflich bedingt höheren Energiekosten zu verkraften. Aufgrund des Progressionsvorbehalts findet zwar auch eine Differenzierung nach der Leistungsfähigkeit statt, dennoch ist die Energiepreispauschale wenig zielgerichtet. Auch fehlt mir nach wie vor die Einbeziehung von Rentnerinnen und Rentnern, Arbeitslosen und Studenten, die gerade unter sozialen Gesichtspunkten einer gleichgerichteten Förderung bedürfen. Ich kann die Bundesregierung nur aufrufen, hier nachzusteuern.”
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Zeitungsgruppe Ostfriesland: Bundeskartellamt genehmigt Übernahme durch NOZ/mh:n Mediengruppe
Zusammenschluss trotz möglicher Wettbewerbsprobleme in Ostfriesland freigegeben – im Rheiderland entfällt der bisherige Wettbewerb zwischen zwei regionalen Tageszeitungen
Leer/Osnabrück, Oktober 2026 – Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme einer Mehrheitsbeteiligung an der Zeitungsgruppe Ostfriesland (ZGO) mit Sitz in Leer durch die NOZ/mh Mediengruppe aus Osnabrück freigegeben. Die Entscheidung fiel am 21. Oktober 2026 im Vorprüfverfahren. Nach Einschätzung der Wettbewerbsbehörde könnte der Zusammenschluss in einzelnen Regionen Ostfrieslands zu erheblichen Wettbewerbsproblemen führen. Eine Untersagung ist nach den gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht möglich, weil die maßgebliche Umsatzschwelle nicht erreicht wird.
Diese Tageszeitungen gehören zur Zeitungsgruppe Ostfriesland
Die Zeitungsgruppe Ostfriesland gibt mehrere regionale Tageszeitungen heraus. Dazu gehören:
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die „Ostfriesen-Zeitung“
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die „Ostfriesischen Nachrichten“
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der „General-Anzeiger“
-
die „Borkumer Zeitung“
Die NOZ/mh Mediengruppe verbreitet im Nordwesten Deutschlands unter anderem die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Im südlichen Ostfriesland gehört außerdem die „Rheiderland Zeitung“ zu ihrem Angebot.
Bis vor Kurzem gehörte auch der im nördlichen Ostfriesland erscheinende „Ostfriesische Kurier“ zur NOZ/mh Mediengruppe. Diese Zeitung wurde zum 1. September 2026 an die OM-Mediengruppe veräußert.

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Bundeskartellamt sieht erhebliche Wettbewerbsprobleme
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte zur Entscheidung:
„Wir haben den Zusammenschluss freigegeben, obwohl er in einzelnen Regionen Ostfrieslands zu erheblichen Wettbewerbsproblemen führen könnte. Im Rheiderland würde der bisherige Wettbewerb zwischen zwei regionalen Tageszeitungen sogar vollständig entfallen.“
Gleichzeitig verwies Mundt auf die gesetzlichen Grenzen der Fusionskontrolle. Erreichten die betroffenen Märkte eine bestimmte Umsatzschwelle nicht, könne das Bundeskartellamt einen Zusammenschluss grundsätzlich nicht untersagen. Das sei bei der geplanten Übernahme der Fall.
Warum die Übernahme trotz Bedenken genehmigt werden musste
Entscheidend ist die sogenannte Bagatellmarktschwelle im Fusionskontrollrecht. Bei Zusammenschlüssen im Zeitungsbereich untersucht das Bundeskartellamt sowohl den Wettbewerb um Leserinnen und Leser als auch den Wettbewerb um Anzeigenkunden.
Grundsätzlich kann die Behörde einen Zusammenschluss nicht untersagen, wenn die Umsätze auf den betroffenen Märkten im letzten Kalenderjahr insgesamt weniger als 20 Millionen Euro betrugen. Diese Regelung ergibt sich aus § 36 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Für Zeitungen und Zeitschriften gelten allerdings besondere Berechnungsregeln: Ihre Umsätze werden bei der Ermittlung der Schwelle mit dem Faktor vier multipliziert. Dadurch kann eine Untersagung bei Zeitungsmärkten bereits ab einem tatsächlichen gemeinsamen Marktvolumen von fünf Millionen Euro möglich sein.
Auch diese Schwelle wird im vorliegenden Fall nach Angaben des Bundeskartellamtes nicht erreicht. Deshalb konnte die Behörde die Übernahme trotz der möglichen Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht untersagen.
Rheiderland: Wettbewerb zwischen zwei Tageszeitungen entfällt
Besonders deutlich sind die Auswirkungen im Rheiderland. Dort ist die „Ostfriesen-Zeitung“ bislang der einzige Wettbewerber der „Rheiderland Zeitung“.
Durch die Übernahme gehören künftig beide Zeitungen zur selben Unternehmensgruppe. Damit entfällt der bisherige Wettbewerb zwischen den beiden regionalen Tageszeitungen.
Die Entscheidung betrifft somit nicht nur die Eigentümerstruktur der Zeitungsverlage, sondern auch die Wettbewerbssituation auf einem regionalen Zeitungsmarkt.
Wettbewerb im nördlichen Ostfriesland ebenfalls Thema
Auch der Zeitungsmarkt im nördlichen Ostfriesland rund um die Stadt Norden und den früheren Landkreis Norden wurde im Verfahren betrachtet.
Dort steht der „Ostfriesische Kurier“ im Wettbewerb mit den ZGO-Titeln „Ostfriesen-Zeitung“ und „Ostfriesische Nachrichten“.
Ob dieses Wettbewerbsverhältnis durch den Verkauf des „Ostfriesischen Kuriers“ an die OM-Mediengruppe erhalten bleibt, ließ das Bundeskartellamt bei der Bewertung der geplanten Übernahme offen.
Der Grund: Selbst wenn die NOZ/mh Mediengruppe weiterhin Einfluss auf den „Ostfriesischen Kurier“ hätte, wäre eine Untersagung des Zusammenschlusses aufgrund der nicht erreichten gesetzlichen Mindest-Umsatzschwelle nicht möglich gewesen.
Entscheidung mit Folgen für den regionalen Zeitungsmarkt
Mit der Freigabe der Mehrheitsbeteiligung wird die Zeitungsgruppe Ostfriesland künftig Teil der NOZ/mh Mediengruppe. Das Bundeskartellamt hat dabei mögliche Wettbewerbsprobleme in einzelnen Regionen berücksichtigt, sah aufgrund der gesetzlichen Umsatzgrenzen jedoch keine Möglichkeit, den Zusammenschluss zu untersagen.
Besonders im Rheiderland verändert sich die Wettbewerbssituation: Die „Ostfriesen-Zeitung“ und die „Rheiderland Zeitung“, die bislang miteinander im Wettbewerb standen, gehören künftig derselben Unternehmensgruppe an.
Quelle: Bundeskartellamt — Oktober 2026.

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Westoverledingen sucht zwei neue Schiedspersonen ab April 2027 – Bewerbung bis 6. November möglich
Die Gemeinde Westoverledingen sucht zum 1. April 2027 zwei neue Schiedspersonen. Gesucht werden engagierte und integre Personen, die bei kleineren Rechtsstreitigkeiten und Nachbarschaftskonflikten vermitteln möchten. Interessierte können sich noch bis zum 6. November 2026 bewerben.
Schiedspersonen vermitteln bei Streitigkeiten
Schiedsfrauen und Schiedsmänner übernehmen eine wichtige Aufgabe bei der außergerichtlichen Konfliktlösung. Sie helfen dabei, Streitigkeiten in kleineren Rechtsangelegenheiten und Bagatellfällen beizulegen. Dadurch lassen sich häufig kostspielige und zeitaufwendige Gerichtsverfahren vermeiden.
Besonders oft geht es bei der Tätigkeit um Streitfragen im Nachbarschaftsrecht. Die Schiedspersonen treffen dabei keine eigenen Entscheidungen über den Streitfall. Stattdessen versuchen sie, zwischen den beteiligten Parteien zu vermitteln und eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Sie nehmen damit die Rolle neutraler Mittler ein.
Spezielle Vorkenntnisse sind für die Übernahme des Schiedsamtes nicht zwingend erforderlich. Für die Vorbereitung auf die Tätigkeit können Seminarangebote zu verschiedenen Themen wahrgenommen werden.
Ehrenamt mit einer Wahlzeit von fünf Jahren
Das Schiedsamt wird ehrenamtlich und für einen festgelegten Zeitraum ausgeübt. Der Rat der Gemeinde Westoverledingen wählt die Schiedspersonen für eine Wahlzeit von fünf Jahren. Anschließend bestätigt das Amtsgericht Leer die gewählte Schiedsperson.
Die Gemeinde ist in zwei Schiedsamtsbereiche unterteilt. Für jeden Bereich wird eine geeignete Person gesucht. Beide Schiedspersonen vertreten sich gegenseitig.
Diese Ortschaften gehören zu den Schiedsamtsbereichen
Schiedsamtsbereich Nord:
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Breinermoor
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Driever
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Esklum
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Folmhusen
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Grotegaste
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Großwolde
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Ihren
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Ihrhove
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Steenfelde
Schiedsamtsbereich Süd:
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Flachsmeer
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Mitling-Mark
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Völlen
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Völlenerfehn
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Völlenerkönigsfehn
Bewerben können sich geeignete und integre Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und im jeweiligen Schiedsamtsbereich wohnen.
Bewerbung bis zum 6. November 2026 möglich
Wer sich für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsperson interessiert, kann sich noch bis zum 6. November 2026 bei der Gemeinde Westoverledingen melden.
Weitere Auskünfte erteilt Florian Tautrich unter der Telefonnummer 04955/933–190 oder per E‑Mail an Florian.Tautrich@westoverledingen.de.
Die Gemeinde sucht damit zwei Personen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, Konfliktparteien zusammenzubringen und einen Beitrag zu einem guten Miteinander in Westoverledingen zu leisten.

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Stadtmeisterschaft im Seniorenskat 2026 in Leer: Geldpreise für die besten Skatspieler
Stadtmeisterschaft im Seniorenskat: In Leer wird um Geldpreise gespielt
Skatfreunde ab 60 Jahren sind am Mittwoch, 25. November 2026, zur Stadtmeisterschaft im Seniorenskat nach Leer eingeladen. Im Sportheim des SC 04 Leer stehen spannende Kartenrunden, ein sportlicher Wettbewerb und attraktive Geldpreise auf dem Programm.
Die Stadt Leer (Ostfriesland) veranstaltet gemeinsam mit dem Seniorenbüro der Stadt Leer die diesjährige Stadtmeisterschaft im Seniorenskat für Teilnehmer ab 60 Jahren. Beginn ist um 14 Uhr im Sportheim des SC 04 Leer, An den Gärten 10, 26789 Leer.
Auf die erfolgreichen Skatspieler warten Geldpreise in Höhe von 60 Euro für den ersten Platz, 50 Euro für den zweiten Platz und 40 Euro für den dritten Platz. Entscheidend für die Platzierungen ist das Gesamtergebnis aus beiden Spielserien. Damit haben die Teilnehmer über den gesamten Wettbewerb hinweg die Möglichkeit, ihr Können unter Beweis zu stellen.
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Zwei Serien mit jeweils 32 Spielen
Gespielt wird nach dem Modus 2 x 32 Spiele. Das Startgeld beträgt 10 Euro pro Teilnehmer. Die Startgelder werden vollständig wieder ausgeschüttet: 50 Prozent der Einnahmen werden in der ersten und 50 Prozent in der zweiten Serie ausgezahlt. Zusätzlich gilt durchgehend ein Strafgeld von 0,50 Euro.
Da die Teilnehmerzahl auf maximal 52 Personen begrenzt ist, empfiehlt sich eine rechtzeitige Anmeldung.
Anmeldung und Kontakt
Interessierte Skatspieler können sich bei Walter Lübbehüsen anmelden. Für die Anmeldung stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
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Telefon: 0491 71971
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E‑Mail: walter-luebbehuesen@t‑online.de
Die Stadt Leer und das Seniorenbüro mit Heike Leimke und Carina Padeken wünschen allen Teilnehmern einen gelungenen Nachmittag, spannende Spiele und natürlich allzeit „Gut Blatt“.
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