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EWE — Anpassung des Erdgaspreises
Anpassung des Erdgaspreises
- Weitergabe neuer staatlicher Erdgasumlagen ab 1. November 2022
- Angekündigte Mehrwertsteuersenkung von 19 auf sieben Prozent für Erdgas
- Automatische Anpassung von Monatsabschlägen
Oldenburg, Strausberg, 7. September 2022. Die von der Bundesregierung beschlossenen und bundesweit ab 1. Oktober 2022 geltenden neuen Umlagen auf Erdgas gibt EWE zum 1. November 2022 weiter. Die zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher angekündigte Absenkung der auf Erdgas erhobenen Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent wird EWE an alle Gaskunden weitergeben, sobald dieses gesetzlich beschlossen wurde.
Mit der neu eingeführten Gasbeschaffungsumlage sollen Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung ausgefallener russischer Gaslieferungen gleichmäßig auf alle Erdgaskundinnen und ‑kunden in Deutschland verteilt werden. Zusätzlich hat die Bundesregierung die Gasspeicherumlage erhoben. Diese wird von der Regierung dazu genutzt, die deutschen Gasspeicher für den kommenden Winter ausreichend zu füllen. Mit der bundesweiten Umlage stellt die Bundesregierung sicher, dass die Speicher auch dann laufend weiter befüllt werden, wenn marktliche Anreize aufgrund hoher Beschaffungskosten fehlen.
EWE gibt die Umlagen zeitlich versetzt weiter, und zwar aus folgendem Grund: Die Bekanntgabe der Umlagehöhe durch die Bundesregierung erfolgte zu einem Zeitpunkt, der es EWE nicht mehr ermöglichte, die gesetzlichen Informationsfristen für Kundinnen und Kunden einzuhalten. Der für Oktober zu entrichtende Anteil der Umlage wird daher auf die Folgemonate verteilt. Über die individuellen Preisänderungen informiert EWE alle Kunden schriftlich.
Die neuen staatlichen Umlagen wirken zum 1. November 2022 nicht nur auf die Grund- und Ersatzversorgung, sondern auch auf Laufzeitverträge mit Preisgarantie. Dazu gehören Produkte wie unter anderem das Zuhause12 und Zuhause24. In einigen Sonderverträgen ist die direkte Weitergabe derzeit rechtlich noch nicht gegeben. Diese Kunden werden nach rechtlicher Klarheit, die der Gesetzgeber derzeit schafft, mit den individuellen Preisinformationen durch EWE angeschrieben, beziehungsweise der Preis mit der nächsten Vertragsverlängerung angepasst.
Der Gesetzgeber hat die Umlagen befristet. Sie sollen nach jetzigem Stand am 31. März 2024 entfallen. EWE wird die Veränderungen an Umlagen und Steuern weiterhin immer schnellstmöglich an die Kunden weitergeben, um auch für Entlastung zu sorgen.
Mehrwertsteuer auf sieben Prozent abgesenkt
Ebenfalls für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 hat die Bundesregierung die Senkung der Mehrwertsteuer für Gas angekündigt. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt noch keine gesetzliche Regelung vor. Angekündigt ist, dass Gas dann mit sieben Prozent versteuert wird. Diese Senkung gibt EWE selbstverständlich unmittelbar an die Kunden weiter, wie es das Unternehmen schon bei der Mehrwertsteuersenkung im Rahmen der Corona-Maßnahmen gehandhabt hat.
Änderung der Monatsabschläge / Zählerstände nicht notwendig
In dieser besonderen Situation, die für viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine enorme Herausforderung darstellt, wird EWE die finanzielle Zusatzbelastung für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung auf die einzelnen Monate verteilen. Bei Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung, die ihren monatlichen Abschlag bisher unverändert gelassen haben, wird EWE den monatlichen Abschlag automatisch um etwa ein Viertel erhöhen. Dadurch werden enorme finanzielle Nachforderungen bei der Jahresabrechnung vermieden.
Eine Meldung des Zählerstandes ist nicht erforderlich. EWE berücksichtigt die Preisanpassungen bei der nächsten Abrechnung, indem EWE die Verbrauchsmengen nach den alten und neuen Preisen anhand von statistisch erfassten Verbrauchsdaten aufteilt. Kunden, die EWE dennoch ihre Zählerstände mitteilen möchten, sollten dafür die digitalen Möglichkeiten nutzen, die EWE bietet, und zwar unter: www.ewe.de/preise. Alternativ können Kunden ihren Zählerstand unter Angabe der Kundennummer auch telefonisch mittteilen unter 0441–8000-1230.
Weitere Information zur aktuellen Lage auf dem Gasmarkt finden Kunden unter www.ewe.de/gasversorgung-aktuell
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Malwettbewerb „Zahngesunde Schultüte“: Kreative Alternativen für einen gesunden Schulstart
Malwettbewerb „Zahngesunde Schultüte“: Alternativen zur Zuckertüte entdecken.
In diesem Jahr haben angehende Schulkinder im Landkreis Leer die Chance, an einem besonderen Malwettbewerb teilzunehmen, der von den Prophylaxefachkräften organisiert wird. Ziel des Wettbewerbs ist es, das Bewusstsein für eine zahngesunde Ernährung zu stärken und Alternativen zur traditionellen Zuckertüte aufzuzeigen.
Die „Zahngesunde Schultüte“ ist der Hauptpreis für sechs glückliche Gewinnerinnen und Gewinner. Diese spezielle Schultüte ist randvoll gefüllt mit kleinen Überraschungen, die nicht nur Freude bereiten, sondern auch die Zahngesundheit unterstützen.
Im Gegensatz zur herkömmlichen Schultüte, die oft mit Süßigkeiten gefüllt ist und somit einen hohen Zuckergehalt aufweist, soll die Aktion darauf aufmerksam machen, wie wichtig eine zuckerarme Ernährung für die Zahngesundheit ist. Ein übermäßiger Konsum von Zucker kann zu Karies führen und die Zähne dauerhaft schädigen.
Die Prophylaxefachkräfte des Landkreises haben verschiedene Ideen gesammelt, womit die Schultüte stattdessen gefüllt werden kann. Auf der Website des Landkreises Leer finden Eltern und Interessierte zahlreiche Vorschläge für zahngesunde Alternativen: www.landkreis-leer.de/Zahngesundheit.
Für die Teilnahme am Wettbewerb können Jungen und Mädchen eine selbstbemalte oder selbstgebastelte Postkarte zum Thema “Schultüte” einsenden. Die Karte muss an das Gesundheitsamt Leer, Abteilung Zahnprophylaxe, Jahnstraße 4, 26789 Leer, adressiert sein und Name, Anschrift sowie Telefonnummer des Teilnehmenden enthalten. Teilnahmeberechtigt sind Kinder, die im aktuellen Jahr eingeschult werden. Einsendeschluss ist der 10. Juni 2024.
Wichtig ist, dass die Datenschutzbestimmungen, die im Rahmen der Teilnahme an der Aktion „Zahngesunde Schultüte“ gelten, eingehalten werden. Diese können auf der Website des Landkreises Leer unter www.landkreis-leer.de/Zahngesundheit eingesehen werden.
Mit diesem Malwettbewerb möchten die Prophylaxefachkräfte nicht nur auf die Bedeutung einer gesunden Ernährung für die Zahngesundheit hinweisen, sondern auch Eltern und Kinder dazu ermutigen, gemeinsam zahngesunde Alternativen für die Schultüte zu entdecken.
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Vernachlässigung Ostfrieslands bei Hochwasserschäden: Thiele kritisiert Landesregierung
Der CDU-Landtagsabgeordnete Ulf Thiele informierte sich vor Ort über die Hochwasserschäden. Foto: Wahlkreisbüro Ulf Thiele
Thiele: Landesregierung vergisst Ostfriesland bei Hochwasserschäden
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Gemeinsamer Austausch und offene Gespräche: “Bürgermeister vor Ort” lädt Einwohner von Leerort zum Dialog ein
„Bürgermeister vor Ort“ in Leerort: Bürgerdialog im Noortmer Huus
Die Veranstaltungsreihe „Bürgermeister vor Ort“ in der Stadt Leer geht weiter. Am Dienstag, den 7. Mai, um 19 Uhr lädt Bürgermeister Claus-Peter Horst die Bürgerinnen und Bürger von Leerort herzlich ins Noortmer Huus ein. Begleitet wird er von Melanie Becker, der Vorsitzenden des Ortsvereins Leerort, sowie weiteren Vertretern der Stadt und der Stadtwerke Leer AöR.
Im Mittelpunkt steht ein offener Austausch über aktuelle Themen, bei dem die Anwesenden in entspannter Atmosphäre ihre Hinweise, Anregungen und Kritik äußern können. Anmeldungen sind nicht erforderlich – jeder ist willkommen, seine Stimme zu erheben und mitzudiskutieren.
Weitere Termine der „Bürgermeister vor Ort“-Veranstaltungen sind wie folgt geplant, jeweils um 19 Uhr: am 14. Mai in Nüttermoor/Hohegaste (Gemeindehaus Nüttermoor), am 21. Mai in Logabirum (Mühle Eiklenborg), am 28. Mai in der Moormerlandsiedlung (Treff JuZ) und am 11. Juni in Loga (Vereinsheim Frisia Loga).
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