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Landkreis Leer informiert über neue Pflegeausbildung

2020 wird ein neuer Beruf eingeführt / Ausbildung in allen Bereichen der Pflege
Wer einen Pflegeberuf lernt, muss sich bisher gleich zu Beginn der Ausbildung entscheiden: Altenpflege, Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege. Doch die Ausbildung steht vor einem Umbruch. Ab 2020 gibt es einen neuen Beruf: Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau. “Die Ausbildung wird generalisiert”, erklärt Susanne Kreienbrock vom Gesundheitsamt des Landkreises Leer. Für Ausbildungsbetriebe und Fachschulen bedeutet dies, dass sie miteinander kooperieren müssen, um den gesamten Einsatzbereich in der Pflege während der Ausbildung abzudecken.
Um die Pflegeeinrichtungen auf den Stand der Dinge zu bringen, hatte der Landkreis Leer zu einem Informationstag eingeladen. Für den Vortrag über die “Generalisierte Pflegeausbildung” konnte Kathrin Hirchert aus dem Beratungsteam Pflegeausbildung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben gewonnen werden.
Ausgebildet wird in Zukunft in allen Bereichen der Pflege – im Altenheim, im Krankenhaus, in der Psychiatrie, der Kinderkrankenpflege und bei ambulanten Pflegediensten. “Die Auszubildenden bekommen dadurch einen umfassenden Einblick in die Möglichkeiten der Pflege”, sagt Susanne Kreienbrock.
Die Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau dauert drei Jahre. Auszubildende können sich für eine Generalisierung während der gesamten Ausbildungszeit entscheiden oder sich nach zwei Jahren spezialisieren. Diese Art der Ausbildung stelle die Pflegeeinrichtungen – Heime, Schulen und Kliniken – vor große Herausforderungen, meint der Landkreis Leer. Die Gesundheitsversorgung ist dem Landkreis Leer wichtig, und dazu zählt natürlich auch eine ausreichende Zahl an Pflegekräften, erklärt Heike de Vries, Leiterin des Gesundheitsamtes.
Es gehe dabei auch um die rund 300 Ausbildungsplätze in der Pflege im Landkreis Leer, so Heike de Vries: “Wir wünschen uns, dass alle Ausbildungsplätze erhalten bleiben, weil wir sie alle brauchen werden.”
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WEG-Versicherungen: So schützen Eigentümergemeinschaften ihr Gebäude und ihre Mieter

Luftaufnahme der Stadt Leer: Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören Versicherungsfragen zu den zentralen Themen. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an den Kosten für das Gemeinschaftseigentum zu beteiligen und über Eigentümerversammlungen gemeinsam über Instandhaltung und Verwaltung zu entscheiden. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
WEG-Versicherungen: So sichern sich Eigentümergemeinschaften umfassend ab
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) trägt eine große Verantwortung: Sie muss das Gemeinschaftseigentum schützen, Risiken absichern und für eine reibungslose Schadenregulierung sorgen. Gleichzeitig sollten Vermieter darauf achten, dass auch ihre Mieter mit einer Hausratversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung ausreichend geschützt sind. Nur so entsteht ein rundum abgesichertes Wohnumfeld.
Warum eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar ist
Die Wohngebäudeversicherung ist das Fundament jeder Absicherung einer WEG. Sie deckt Schäden am Gebäude selbst ab – beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Doch im Alltag gibt es zahlreiche weitere Risiken, die Eigentümer kennen sollten.
Typische Risiken im Alltag
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Eisregen: Ein Besucher stürzt auf dem vereisten Grundstück – wer haftet und welche Versicherung springt ein?
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Herbstwetter: Das Treppenhaus ist nass, jemand rutscht aus – wer trägt die Kosten?
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Fahrstuhl: Bleibt der Aufzug stecken und Personen müssen geborgen werden, entstehen Einsatzkosten. Welche Versicherung übernimmt diese?
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Wasserschaden: Werden mehrere Wohnungen gleichzeitig betroffen, stellt sich die Frage nach der Regulierung: Gutachter, Schäden bei Mietern und Eigentümern, Koordination von Handwerksbetrieben – wer kümmert sich und wie läuft die Abwicklung?
Wichtige Fragen zu Versicherungen in der WEG
Heidi Noormann von der Allianz in Leer beantwortet die häufigsten Fragen, die sich Eigentümergemeinschaften stellen:
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Welche Risiken können durch eine WEG-Versicherung abgedeckt werden?
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Welche Kosten der Versicherungspolicen können auf die Mieter umgelegt werden?
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Wie verhält es sich mit Selbstbeteiligungen – sind auch diese umlagefähig?
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Wie sieht eine ganzheitliche Absicherung für die WEG aus?
Beratung für Eigentümer, Vermieter und Beiräte
Heidi Noormann hat sich auf die umfassende Absicherung von Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert. In ihrem Netzwerk arbeitet sie eng mit Immobilienmaklern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren zusammen. So können Eigentümer und Beiräte ganzheitlich beraten und alle relevanten Fragen im Zusammenhang mit Absicherung, Schadensfällen und Umlagefähigkeit beantwortet werden.
📍 Allianz Versicherung Heidi Noormann
Blinke 32 · 26789 Leer
📞 0491 99239152 oder 0173 5606746
📧 heidi.noormann@allianz.de
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Beschwerde beim Notar einreichen: So hilft die Notarkammer

Das Landgericht Aurich: Hier werden Beschwerden über Notarkosten im Rahmen des Kostenbeschwerdeverfahrens geprüft — Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Beschwerden bei Notaren: Ihre Rechte und Wege zur Klärung
Notare übernehmen eine zentrale Rolle bei rechtlich wichtigen Angelegenheiten, wie Immobilienkauf, Testament oder Vertragsbeurkundung. Trotz größter Sorgfalt kann es vorkommen, dass Beteiligte mit der Arbeit eines Notars nicht zufrieden sind. Die Notarkammer ist in solchen Fällen Ihre erste Anlaufstelle.
Wie funktioniert das Beschwerdeverfahren?
Die Notarkammer fühlt sich besonders den Rechtsuchenden verpflichtet. Wenn Sie Beschwerden gegen die Arbeit eines Notars haben, können Sie diese schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer einreichen. Ziel der Kammer ist es, Vermittler zwischen Beschwerdeführer und Notar zu sein und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wichtig: Die Kammer prüft nicht automatisch die Rechtmäßigkeit der Tätigkeit, sondern vermittelt zwischen den Beteiligten.
Was gilt für Beschwerden über Notarkosten?
Nicht alle Beschwerden können direkt von der Notarkammer entschieden werden. Kostenrechnungen fallen in ein eigenes Verfahren:
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Das sogenannte Kostenbeschwerdeverfahren (§ 156 KostO) wird bei dem Landgericht eingeleitet, in dessen Bezirk der Notar tätig ist.
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Auf diesem Weg können Sie prüfen lassen, ob die erhobenen Notarkosten gesetzeskonform sind.
Tipps für Beschwerdeführer
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Schriftlich einreichen: Beschwerde klar formulieren und alle relevanten Unterlagen beifügen.
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Fristgerecht handeln: Beschwerden sollten möglichst zeitnah nach dem Vorfall erfolgen.
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Klarheit über den Zuständigkeitsbereich: Die Notarkammer vermittelt bei Beschwerden über die Arbeit des Notars, nicht bei Fragen zu den Gebühren.
Zusammenfassung
Beschwerden bei Notaren sind geregelt und bieten Ihnen die Möglichkeit, Unzufriedenheit offiziell zu äußern und klären zu lassen. Die Notarkammer unterstützt als Vermittler, während Kostenfragen über das Kostenbeschwerdeverfahren beim Landgericht behandelt werden. So bleibt der Schutz der Rechtsuchenden gewährleistet.
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Notarkosten verstehen: So viel kostet ein Notar wirklich

Streng geschützt: Verwendung des Niedersächsischen Landeswappens nur mit Genehmigung
Notarkosten: Was Sie wissen sollten
Wer einen Notar beauftragt, fragt sich oft: „Was kostet ein Notar eigentlich?“ Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt, damit Transparenz und Fairness für alle Beteiligten gewährleistet sind. Notare dürfen ihre Gebühren nicht willkürlich festlegen – und das hat seinen Grund.
Gesetzlich vorgeschriebene Notarkosten
Notare sind verpflichtet, ihre Amtstätigkeit nach gesetzlich festgelegten Gebühren abzurechnen. Das bedeutet:
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Vereinbarungen über niedrigere oder höhere Kosten sind nicht erlaubt.
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Die Kosten richten sich nach dem Bedeutungsgrad des Geschäfts, nicht nach dem zeitlichen Aufwand oder der Art der Tätigkeit.
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Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass die freie Wahl des Notars nicht von einem vermeintlich „günstigen Preis“ beeinflusst wird.
Diese Regelung schützt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. So können alle Beteiligten sicher sein, dass die Notarkosten fair und transparent berechnet werden.
Wovon hängen die Notarkosten ab?
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser Wert ergibt sich aus dem wirtschaftlichen Wert des jeweiligen Rechtsgeschäfts – zum Beispiel beim Kauf einer Immobilie, bei Schenkungen oder Erbangelegenheiten.
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Beispiel Immobilie: Je höher der Kaufpreis, desto höher die Notargebühren.
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Beispiel Testament oder Erbvertrag: Komplexe Regelungen können höhere Gebühren bedeuten, da der Geschäftswert hier maßgeblich ist.
Wichtig: Nicht die Dauer oder der Umfang der Arbeit des Notars entscheidet über die Kosten, sondern ausschließlich der wirtschaftliche Wert des beurkundeten Geschäfts.
Warum das wichtig ist
Die gesetzliche Regelung der Notarkosten bietet Sicherheit und Planbarkeit für alle Beteiligten. Sie schützt davor, dass Interessenkonflikte oder Preisvergleiche die Auswahl eines Notars beeinflussen. So können Sie sich darauf verlassen, dass der Notar unabhängig, unparteiisch und fair tätig wird.
Notarkosten sind gesetzlich geregelt und transparent. Wer die Hintergründe kennt, kann sich gut auf die Beurkundung vorbereiten und versteht, warum der Preis nicht variabel ist. Die Kosten spiegeln immer den Wert des Rechtsgeschäfts wider – nicht den Aufwand des Notars.
