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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: Nutzung erneuerbarer Energien und Denkmalschutz im Konflikt
Nutzung erneuerbarer Energien und Denkmalschutz: Gerichtsentscheidung in Goslar
Eine aktuelle Gerichtsentscheidung wirft Licht auf die Herausforderungen der Nutzung erneuerbarer Energien im Kontext des Denkmalschutzes. Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat einer Beschwerde der Stadt Goslar gegen eine denkmalrechtliche Beseitigungs- und Wiederherstellungsanordnung stattgegeben, die den Abbau einer ohne Genehmigung errichteten Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Haus in der Altstadt von Goslar forderte.
Der Hauseigentümer hatte eine Photovoltaikanlage ohne die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung auf seinem Dach installiert. Die Anlage bedeckte einen Großteil der straßenabgewandten Seite des Daches, war nicht farblich angepasst und wies keine einheitliche Farbgebung auf. Der Eigentümer argumentierte, dass die Anlage im Einklang mit der Entscheidung des Landesgesetzgebers zur Förderung erneuerbarer Energien auf Baudenkmälern stehe und der angeordnete Abbau unverhältnismäßig sei.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte dem Antrag des Eigentümers auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben und die Beseitigung der Anlage ausgesetzt. Es argumentierte, dass die Anlage offensichtlich genehmigungsfähig sei, da der Eingriff in das äußere Erscheinungsbild rückgängig gemacht werden könne und nur geringfügig in die denkmalwerte Substanz eingegriffen werde. Zudem beeinträchtige die Anlage nicht die straßenseitige Front des Denkmals und stehe auch der Zugehörigkeit des Denkmals zur Weltkulturerbestätte nicht entgegen.
Jedoch hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts diese Entscheidung geändert. Er betonte, dass eine Photovoltaikanlage auf einem Denkmal nicht offensichtlich genehmigungsfähig sei. Insbesondere in einer als UNESCO-Weltkulturerbe geschützten Altstadt wie Goslar bedürfe es einer umfassenden Prüfung des Einzelfalls. Bei einem Genehmigungsverfahren müssten das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien und das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Kulturdenkmals abgewogen werden, wobei das gesetzgeberische Ziel des Klimaschutzes besonders zu berücksichtigen sei. Zudem bleibe der Denkmaleigentümer für die Gestaltung der Anlage verantwortlich, wobei diese sich sowohl in Bezug auf Standort als auch Aussehen dem Denkmalschutz anpassen müsse. Es wurde betont, dass Photovoltaikanlagen soweit wie möglich der Dachfarbe angepasst und einfarbig ausgeführt werden sollten. Gleichzeitig müsse der mit der denkmalgerechten Gestaltung verbundene Mehraufwand zumutbar bleiben.
Die Entscheidung des 1. Senats ist nicht anfechtbar und wird zeitnah in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht werden. Diese Entscheidung wirft wichtige Fragen zur Abwägung zwischen der Nutzung erneuerbarer Energien und dem Schutz des kulturellen Erbes auf. Es zeigt sich, dass der Denkmalschutz nach wie vor beachtet werden muss, auch wenn das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien in der Regel überwiegt.
Es bleibt abzuwarten, wie diese Entscheidung Auswirkungen auf zukünftige Projekte im Bereich erneuerbarer Energien und Denkmalschutz haben wird. Die richtige Balance zwischen Klimaschutz und dem Schutz des kulturellen Erbes zu finden, wird eine fortlaufende Herausforderung sein. Es bedarf einer sorgfältigen Abwägung der Interessen und einer individuellen Prüfung von Einzelfällen, um eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Klimaschutz fördert als auch den Erhalt unserer wertvollen historischen Gebäude und Denkmäler gewährleistet.
“Erfahren Sie, warum sich ein Balkonkraftwerk lohnt: Sie werden begeistert sein!”
In Zeiten steigender Energiekosten und zunehmender Abhängigkeit von Stromversorgern bietet ein Balkonkraftwerk eine spannende Lösung, um eigenständig Strom zu erzeugen und unabhängiger zu werden. Aber was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die an der Fassade oder dem Balkon eines Hauses montiert werden kann. Das LeserECHO Balkonkraftwerk besteht aus hochwertigen Solarmodulen mit einer beeindruckenden Leistungsgarantie von 25 Jahren (abgenommen vom TÜV-Rheinland). Mit Maßen von je 104 cm x 176,5 cm und einem leistungsstarken Wechselrichter von APsystems, der eine Maximaleinspeisung von 600 Watt ermöglicht (erweiterbar auf 730 Watt), ist diese Anlage optimal ausgestattet. Zusätzlich werden passende Kabel und Stecker mitgeliefert.
Obwohl das Balkonkraftwerk vergleichsweise klein ist, erzeugt es genügend Strom, um die Grundlast zu decken und Geräte wie Kühlschrank, Gefrierschrank, WLAN-Router und Teichpumpe während der Sonnenstunden zu betreiben. Damit können Sie Ihre Energiekosten langfristig senken und gleichzeitig einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Die steigende Nachfrage nach Wärmepumpen, Elektroautos und anderen elektrischen Verbrauchern lässt die Strompreise weiter steigen. Mit der Abschaltung der Atomkraftwerke in Deutschland und der bevorstehenden CO2-Besteuerung auf Kohle- und Gaskraftwerke wird dieser Trend voraussichtlich verstärkt. Ein Balkonkraftwerk ermöglicht es Ihnen, sich ein Stück unabhängiger von steigenden Stromkosten zu machen und aktiv zur Energiewende beizutragen.
Investieren Sie in ein Balkonkraftwerk und nutzen Sie die Vorteile der erneuerbaren Energien. Werden Sie Teil einer nachhaltigen Zukunft und genießen Sie die Freiheit und finanziellen Vorteile, die ein Balkonkraftwerk bietet.
Machen Sie sich unabhängig von steigenden Stromkosten und lassen Sie sich von einem Balkonkraftwerk begeistern!
Entdecken Sie die Kraft der Sonne: Kostenlose Informationsveranstaltungen zu Mini-Solarkraftwerken/Balkonkraftwerken beim LeserECHO-Verlag
“Erleben Sie die Zukunft der Energiegewinnung: Kostenlose Informationsveranstaltungen zu Mini-Solarkraftwerken/Balkonkraftwerken beim LeserECHO-Verlag”
Der LeserECHO-Verlag in Westoverledingen geht neue Wege in der Informationsvermittlung und eröffnet Ihnen die Möglichkeit, mehr über Mini-Solarkraftwerke bzw. Balkonkraftwerke zu erfahren. In Zusammenarbeit mit Elektromeister Michael Gerbrand aus Flachsmeer werden regelmäßig Informationsveranstaltungen am Verlagsgebäude des LeserECHO-Verlags (Ihrener Str. 182, 26810 Ihren/Westoverledingen) durchgeführt. Dort erhalten Sie nicht nur wertvolle Informationen zu diesem spannenden Thema, sondern auch Beratung hinsichtlich aktueller Förderungen.
Während der Veranstaltungen wird Ihnen anhand einer aufgebauten Musteranlage die Funktionsweise eines Mini-Solarkraftwerks/Balkonkraftwerks anschaulich erklärt. Sie haben die Möglichkeit, die einzelnen Komponenten genau zu begutachten und Ihre Fragen direkt an die Experten zu richten. Darüber hinaus wird der komplette Aufbau einer solchen Anlage live vorgeführt, sodass Sie einen umfassenden Einblick in die Technologie erhalten.
Das Beste daran? Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos! Es ist eine hervorragende Gelegenheit für Sie, mehr über die Vorteile und Möglichkeiten von Mini-Solarkraftwerken/Balkonkraftwerken zu erfahren und herauszufinden, wie Sie von den erneuerbaren Energien profitieren können.
Wenn Sie Interesse haben, an einer dieser Veranstaltungen teilzunehmen und sich über Mini-Solarkraftwerke/Balkonkraftwerke informieren möchten, schreiben Sie uns einfach eine E‑Mail an info@leserecho.de. Geben Sie bitte Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und den gewünschten Termin an. Unser Team wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen weitere Informationen zukommen lassen.
Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit und seien Sie dabei, wenn wir gemeinsam die Zukunft der Energiegewinnung erkunden. Melden Sie sich noch heute an und entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten der Mini-Solarkraftwerke/Balkonkraftwerke.
Hinweis: Aufgrund begrenzter Teilnehmerplätze bitten wir um eine rechtzeitige Anmeldung. Die Veranstaltungen finden unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen statt.
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Bauwirtschaft im Kreis Leer: Saison-Kurzarbeitergeld sichert Jobs im Winter
Sicher durch den Winter: Saison-Kurzarbeitergeld schützt Baujobs im Kreis Leer
„Keiner muss seinen Job an den ‚Winter-Nagel‘ hängen“, betont Gabriele Knue von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Nordwest-Niedersachsen. Dank dieser Regelung bleiben Arbeitsverträge und Lohnzahlungen in der Bauwirtschaft auch bei schlechtem Wetter bestehen.
Saison-Kug: Eine Brücke durch den Winter
Das Saison-Kug, früher als Schlechtwettergeld bekannt, sichert bis zu 67 Prozent des Nettolohns, wenn Arbeiten auf Baustellen wegen Frost oder Schnee nicht möglich sind. Diese Maßnahme ist eine wichtige Stütze, um Entlassungen in den Wintermonaten zu verhindern und Fachkräfte in der Branche zu halten. „Im Frühjahr können Betriebe direkt wieder auf ihre erfahrenen Teams zugreifen, ohne neue Kräfte einstellen zu müssen“, erklärt Knue.
Unkomplizierte Nutzung für Betriebe
Die Regelung ist bewusst flexibel gestaltet. Bauunternehmen können die Arbeitsagentur auch nachträglich informieren, wenn wetterbedingte Ausfallzeiten entstehen. Es genügt, anzugeben, welche Mitarbeiter wie lange gearbeitet haben. „Das minimiert Bürokratie und macht das System besonders attraktiv“, so Knue weiter.
Klare Regeln für den Einsatz
Bevor Unternehmen das Saison-Kug in Anspruch nehmen, müssen sie jedoch prüfen, ob es alternative Arbeiten gibt, die wetterunabhängig ausgeführt werden können. Auch alte Urlaubstage oder Plusstunden auf Arbeitszeitkonten müssen zunächst aufgebraucht werden.
Schutz für viele Gewerke
Neben dem Baugewerbe profitieren auch das Dachdeckerhandwerk und der Garten- und Landschaftsbau von dieser Regelung. Im Gerüstbau, wo die Winterpause früher beginnt, greift das Schlechtwettergeld bereits seit November.
Win-Win für alle Märkte
„Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine echte Win-win-Lösung“, betont Knue. Beschäftigte behalten eine stabile Einkommensperspektive, während Unternehmen auf langfristige Personalsuche verzichten können. Die IG BAU appellierte an die 201 Baubetriebe im Kreis Leer, die „Winter-Brücke“ aktiv zu nutzen.
Mit dieser bewährten Lösung bleibt die Bauwirtschaft im Landkreis Leer auch in den kalten Monaten stabil – und gut vorbereitet für den Frühjahrsstart.
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Lokal
Sicher durch die Lüchtertied: Adventszeit ohne Brandgefahr
Lüchtertied in Ostfriesland: Sicherheit in der Adventszeit!
Feuerwehr und Brandkasse warnen: Kinder und Weihnachtskerzen nicht allein lassen!
Vorsicht bei Kerzen und Weihnachtsdeko
Besonders echte Kerzen auf Adventskränzen oder Weihnachtsbäumen bergen Gefahren. Trockene Tannenzweige oder Dekorationen aus Papier und Kunststoff können leicht entflammen. Kinder werden von den flackernden Lichtern angezogen, was das Risiko zusätzlich erhöht. Deshalb gilt: Brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt lassen, vor allem nicht in Räumen mit Kindern oder Haustieren!
„Die sogenannte Sorgfaltspflicht ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch für den Versicherungsschutz entscheidend“, betont Signe Foetzki. Grobe Fahrlässigkeit, etwa das unbeaufsichtigte Abbrennen von Kerzen, kann dazu führen, dass Versicherungen den Schaden nicht vollständig übernehmen.
Maßnahmen zur Sicherheit
- Adventskränze auf feuerfeste Unterlagen stellen: Geeignet sind Glas‑, Porzellan- oder Steingutteller.
- Stabiler Baum: Ein Tannenbaumfuß mit Wasserschale verhindert das Umkippen und erhöht die Sicherheit. Selbstlöschende Kerzen sind eine zusätzliche Schutzmaßnahme.
- Kerzen in der richtigen Reihenfolge anzünden: Beginnen Sie oben und hinten, löschen Sie die Kerzen umgekehrt.
- Abstand: Kerzen sollten fern von brennbaren Materialien wie Vorhängen oder Möbeln aufgestellt werden.
- Keine Wunderkerzen am Baum: Herunterbrennende Kerzen rechtzeitig austauschen.
- Trockene Zweige vermeiden: Entfernen Sie Weihnachtsbäume, Kränze und Gestecke rechtzeitig, bevor sie zu einer Brandgefahr werden.
- Im Notfall vorbereitet sein: Halten Sie Feuerlöscher, Wasser oder eine Feuerdecke griffbereit.
Kohlenmonoxid-Gefahr: Unsichtbar, aber tödlich
Die Nutzung von Kaminen oder Öfen kann zu einer weiteren unsichtbaren Gefahr führen: giftiges Kohlenmonoxid. Friedhelm Tannen warnt: „Abgase aus unsachgemäß genutzten Öfen oder unsauberen Schornsteinen können tödlich sein.“ Lassen Sie daher Ihre Heizsysteme regelmäßig von Fachleuten überprüfen.
Rauch- und Kohlenmonoxidmelder retten Leben – und sie sind in Niedersachsen bereits Pflicht. Signe Foetzki empfiehlt: „Diese Geräte gehören an jede Zimmerdecke und eignen sich auch hervorragend als sinnvolles Weihnachtsgeschenk.“
Der heiße Draht zur Feuerwehr: Notruf 112
Sollte es dennoch zu einer Marke kommen, zögern Sie nicht, den Notruf 112 zu wählen. Mit wenigen Vorsichtsmaßnahmen kann die Adventszeit sicher und sorglos genossen werden.
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News
Lichterfahrten in Niedersachsen: Ein modernes Brauchtum für die Adventszeit
Lichterfahrten in Niedersachsen: Ein modernes Brauchtum mit Strahlkraft
In der Adventszeit gehören sie längst zum festlichen Bild Viele Gemeinden: die Lichterfahrten in Niedersachsen. Ursprünglich in der Corona-Zeit 2020 ins Leben gerufen, haben sich diese liebevoll geschmückten Fahrten zu einem festen Bestandteil des kulturellen Lebens entwickelt. Sie symbolisieren Gemeinschaft und Zusammenhalt – Werte, die gerade in der Vorweihnachtszeit besonders geschätzt werden.
Lichterfahrten als Zeichen der Gemeinschaft
Olaf Lies, niedersächsischer Verkehrsminister, bezeichnet die Lichterfahrten als „neues, modernes Brauchtum“. Er lobt die Kommunen, die in den vergangenen Jahren stets für eine sichere Durchführung der Veranstaltungen gesorgt haben. „Das ist mit Augenmaß und Sensibilität gelöst worden, und so wird es auch in Zukunft bleiben“, betont Lies. Die Landesregierung unterstützt die Lichterfahrten ausdrücklich und erkennt ihre Bedeutung für die lokale Identität und Gemeinschaft an.
Keine Änderungen in der Genehmigungspraxis
Die unteren Verkehrsbehörden spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie die Genehmigungen erteilen und sicherstellen, dass die Fahrten reibungslos und sicher verlaufen. Zur Klärung der jüngsten Missverständnisse steht das Verkehrsministerium in engem Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Ein leuchtendes Symbol der Vorweihnachtszeit
Die Lichterfahrten sind mehr als eine regionale Attraktion – sie stehen für den Zusammenhalt und die Freude, die die Adventszeit in Niedersachsen prägen. Mit liebevoll dekorierten Fahrzeugen, Lichterketten und festlicher Musik schaffen sie ein unvergessliches Erlebnis für Groß und Klein.
Die Landesregierung zeigt sich zuversichtlich, dass die Lichterfahrten auch in den kommenden Jahren die Straßen Niedersachsens erleuchten werden – als Symbol moderner Brauchtumspflege und gelebter Gemeinschaft.
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