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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht: Nutzung erneuerbarer Energien und Denkmalschutz im Konflikt

Nutzung erneuerbarer Energien und Denkmalschutz: Gerichtsentscheidung in Goslar
Eine aktuelle Gerichtsentscheidung wirft Licht auf die Herausforderungen der Nutzung erneuerbarer Energien im Kontext des Denkmalschutzes. Der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat einer Beschwerde der Stadt Goslar gegen eine denkmalrechtliche Beseitigungs- und Wiederherstellungsanordnung stattgegeben, die den Abbau einer ohne Genehmigung errichteten Photovoltaikanlage auf einem denkmalgeschützten Haus in der Altstadt von Goslar forderte.
Der Hauseigentümer hatte eine Photovoltaikanlage ohne die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung auf seinem Dach installiert. Die Anlage bedeckte einen Großteil der straßenabgewandten Seite des Daches, war nicht farblich angepasst und wies keine einheitliche Farbgebung auf. Der Eigentümer argumentierte, dass die Anlage im Einklang mit der Entscheidung des Landesgesetzgebers zur Förderung erneuerbarer Energien auf Baudenkmälern stehe und der angeordnete Abbau unverhältnismäßig sei.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte dem Antrag des Eigentümers auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben und die Beseitigung der Anlage ausgesetzt. Es argumentierte, dass die Anlage offensichtlich genehmigungsfähig sei, da der Eingriff in das äußere Erscheinungsbild rückgängig gemacht werden könne und nur geringfügig in die denkmalwerte Substanz eingegriffen werde. Zudem beeinträchtige die Anlage nicht die straßenseitige Front des Denkmals und stehe auch der Zugehörigkeit des Denkmals zur Weltkulturerbestätte nicht entgegen.
Jedoch hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts diese Entscheidung geändert. Er betonte, dass eine Photovoltaikanlage auf einem Denkmal nicht offensichtlich genehmigungsfähig sei. Insbesondere in einer als UNESCO-Weltkulturerbe geschützten Altstadt wie Goslar bedürfe es einer umfassenden Prüfung des Einzelfalls. Bei einem Genehmigungsverfahren müssten das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien und das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Kulturdenkmals abgewogen werden, wobei das gesetzgeberische Ziel des Klimaschutzes besonders zu berücksichtigen sei. Zudem bleibe der Denkmaleigentümer für die Gestaltung der Anlage verantwortlich, wobei diese sich sowohl in Bezug auf Standort als auch Aussehen dem Denkmalschutz anpassen müsse. Es wurde betont, dass Photovoltaikanlagen soweit wie möglich der Dachfarbe angepasst und einfarbig ausgeführt werden sollten. Gleichzeitig müsse der mit der denkmalgerechten Gestaltung verbundene Mehraufwand zumutbar bleiben.
Die Entscheidung des 1. Senats ist nicht anfechtbar und wird zeitnah in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht werden. Diese Entscheidung wirft wichtige Fragen zur Abwägung zwischen der Nutzung erneuerbarer Energien und dem Schutz des kulturellen Erbes auf. Es zeigt sich, dass der Denkmalschutz nach wie vor beachtet werden muss, auch wenn das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien in der Regel überwiegt.
Es bleibt abzuwarten, wie diese Entscheidung Auswirkungen auf zukünftige Projekte im Bereich erneuerbarer Energien und Denkmalschutz haben wird. Die richtige Balance zwischen Klimaschutz und dem Schutz des kulturellen Erbes zu finden, wird eine fortlaufende Herausforderung sein. Es bedarf einer sorgfältigen Abwägung der Interessen und einer individuellen Prüfung von Einzelfällen, um eine nachhaltige Lösung zu finden, die sowohl den Klimaschutz fördert als auch den Erhalt unserer wertvollen historischen Gebäude und Denkmäler gewährleistet.

“Erfahren Sie, warum sich ein Balkonkraftwerk lohnt: Sie werden begeistert sein!”
In Zeiten steigender Energiekosten und zunehmender Abhängigkeit von Stromversorgern bietet ein Balkonkraftwerk eine spannende Lösung, um eigenständig Strom zu erzeugen und unabhängiger zu werden. Aber was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff?
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Photovoltaikanlage, die an der Fassade oder dem Balkon eines Hauses montiert werden kann. Das LeserECHO Balkonkraftwerk besteht aus hochwertigen Solarmodulen mit einer beeindruckenden Leistungsgarantie von 25 Jahren (abgenommen vom TÜV-Rheinland). Mit Maßen von je 104 cm x 176,5 cm und einem leistungsstarken Wechselrichter von APsystems, der eine Maximaleinspeisung von 600 Watt ermöglicht (erweiterbar auf 730 Watt), ist diese Anlage optimal ausgestattet. Zusätzlich werden passende Kabel und Stecker mitgeliefert.
Obwohl das Balkonkraftwerk vergleichsweise klein ist, erzeugt es genügend Strom, um die Grundlast zu decken und Geräte wie Kühlschrank, Gefrierschrank, WLAN-Router und Teichpumpe während der Sonnenstunden zu betreiben. Damit können Sie Ihre Energiekosten langfristig senken und gleichzeitig einen positiven Beitrag zum Umweltschutz leisten.
Die steigende Nachfrage nach Wärmepumpen, Elektroautos und anderen elektrischen Verbrauchern lässt die Strompreise weiter steigen. Mit der Abschaltung der Atomkraftwerke in Deutschland und der bevorstehenden CO2-Besteuerung auf Kohle- und Gaskraftwerke wird dieser Trend voraussichtlich verstärkt. Ein Balkonkraftwerk ermöglicht es Ihnen, sich ein Stück unabhängiger von steigenden Stromkosten zu machen und aktiv zur Energiewende beizutragen.
Investieren Sie in ein Balkonkraftwerk und nutzen Sie die Vorteile der erneuerbaren Energien. Werden Sie Teil einer nachhaltigen Zukunft und genießen Sie die Freiheit und finanziellen Vorteile, die ein Balkonkraftwerk bietet.
Machen Sie sich unabhängig von steigenden Stromkosten und lassen Sie sich von einem Balkonkraftwerk begeistern!
Entdecken Sie die Kraft der Sonne: Kostenlose Informationsveranstaltungen zu Mini-Solarkraftwerken/Balkonkraftwerken beim LeserECHO-Verlag

“Erleben Sie die Zukunft der Energiegewinnung: Kostenlose Informationsveranstaltungen zu Mini-Solarkraftwerken/Balkonkraftwerken beim LeserECHO-Verlag”
Der LeserECHO-Verlag in Westoverledingen geht neue Wege in der Informationsvermittlung und eröffnet Ihnen die Möglichkeit, mehr über Mini-Solarkraftwerke bzw. Balkonkraftwerke zu erfahren. In Zusammenarbeit mit Elektromeister Michael Gerbrand aus Flachsmeer werden regelmäßig Informationsveranstaltungen am Verlagsgebäude des LeserECHO-Verlags (Ihrener Str. 182, 26810 Ihren/Westoverledingen) durchgeführt. Dort erhalten Sie nicht nur wertvolle Informationen zu diesem spannenden Thema, sondern auch Beratung hinsichtlich aktueller Förderungen.
Während der Veranstaltungen wird Ihnen anhand einer aufgebauten Musteranlage die Funktionsweise eines Mini-Solarkraftwerks/Balkonkraftwerks anschaulich erklärt. Sie haben die Möglichkeit, die einzelnen Komponenten genau zu begutachten und Ihre Fragen direkt an die Experten zu richten. Darüber hinaus wird der komplette Aufbau einer solchen Anlage live vorgeführt, sodass Sie einen umfassenden Einblick in die Technologie erhalten.
Das Beste daran? Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos! Es ist eine hervorragende Gelegenheit für Sie, mehr über die Vorteile und Möglichkeiten von Mini-Solarkraftwerken/Balkonkraftwerken zu erfahren und herauszufinden, wie Sie von den erneuerbaren Energien profitieren können.
Wenn Sie Interesse haben, an einer dieser Veranstaltungen teilzunehmen und sich über Mini-Solarkraftwerke/Balkonkraftwerke informieren möchten, schreiben Sie uns einfach eine E‑Mail an info@leserecho.de. Geben Sie bitte Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und den gewünschten Termin an. Unser Team wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen weitere Informationen zukommen lassen.
Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit und seien Sie dabei, wenn wir gemeinsam die Zukunft der Energiegewinnung erkunden. Melden Sie sich noch heute an und entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten der Mini-Solarkraftwerke/Balkonkraftwerke.
Hinweis: Aufgrund begrenzter Teilnehmerplätze bitten wir um eine rechtzeitige Anmeldung. Die Veranstaltungen finden unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen statt.

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Hesel: Besser schlafen trotz Lärm – wie Gehörschutz Ihre Nachtruhe schützt

Endlich durchschlafen – wie der richtige Gehörschutz die Nachtruhe rettet
Viele Menschen kennen das Problem: Man legt sich ins Bett, doch die Nacht wird von störenden Geräuschen begleitet – sei es das Schnarchen des Partners, Straßenlärm oder laute Nachbarn. Laut Robert-Koch-Institut leidet etwa jeder vierte Erwachsene zeitweise unter Schlafstörungen, mehr als jeder zehnte empfindet seinen Schlaf dauerhaft als nicht erholsam. Selbst wenn wir bewusst abschalten möchten, sind unsere Ohren ständig aktiv und nehmen Geräusche wahr, die uns unbewusst wachhalten.
Eine wirksame Lösung für besseren Schlaf kann gezielter Gehörschutz sein. Diese speziellen Ohrstöpsel oder maßgefertigten Lösungen dämpfen Nachtlärm zuverlässig und sorgen dafür, dass das Gehirn zur Ruhe kommt.
Wann Gehörschutz wirklich Sinn macht
Hörakustikmeisterin Kerstin Wilken nennt typische Situationen, in denen Gehörschutz besonders hilfreich ist:
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Schnarchende Partner oder Mitbewohner
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Leben in lauten Stadtlagen, zum Beispiel Studierende in zentraler Lage
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Hotels an stark befahrenen Straßen oder mit lauten Klimaanlagen
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Beruflich bedingte Aufenthalte in lärmintensiven Umgebungen
Wer regelmäßig in einer solchen Umgebung schläft, kann von passendem Gehörschutz deutlich profitieren.
Standardstöpsel oder individuelle Lösung?
Einfache Ohrstöpsel aus Drogerie oder Apotheke dämpfen Geräusche bereits gut. Allerdings sind sie meist nur 1–2 Mal verwendbar – weder umweltfreundlich noch kosteneffizient. Wer empfindliche Ohren hat oder besonderen Wert auf Komfort legt, sollte über maßgefertigte Gehörschutzlösungen nachdenken. Diese werden nach einem Ohrabdruck individuell hergestellt, sitzen angenehm, sind langlebig und oft über Jahre hinweg nutzbar.
Was kann Gehörschutz wirklich leisten?
Individuell angepasster Gehörschutz eliminiert Geräusche nicht vollständig, reduziert sie jedoch deutlich um 20–30 Dezibel. Diese Lärmreduktion reicht aus, um dem Gehirn Ruhe vorzugaukeln, den Einschlafprozess zu erleichtern und die nächtliche Erholung zu verbessern. Studien zeigen: Menschen, die regelmäßig mit geeignetem Gehörschutz schlafen, wachen erholter auf und fühlen sich tagsüber konzentrierter.
Wichtige Hinweise zur Anwendung
Nicht jeder kann oder sollte Gehörschutz verwenden. Bei bestehenden Ohrproblemen – wie Entzündungen, Trommelfellschäden oder nach Operationen – ist vorherige Rücksprache mit einem HNO-Arzt unbedingt empfehlenswert. Auch Allergien gegen Materialien wie Silikon können eine Nutzung ausschließen. Wer ohnehin in einer ruhigen Umgebung schläft, sollte das Gehirn nicht unnötig „umtrainieren“, da sonst die Empfindlichkeit gegenüber Lärm steigen kann.

Auch für Kinder geeignet
Silikon-Gehörschutz kann auch Kindern und Jugendlichen helfen, ruhiger zu schlafen. Dabei ist jedoch regelmäßige Anpassung an das Wachstum der Ohren wichtig. In der Praxis schlafen Kinder häufig ohnehin besser als Erwachsene, sodass Gehörschutz vor allem in besonders lauten Umgebungen sinnvoll ist.
Mehr Ruhe, mehr Erholung – die Wahl des passenden Gehörschutzes
Mit dem richtigen Gehörschutz lässt sich die Schlafqualität erheblich verbessern. Entscheidend ist die individuelle Auswahl und Anpassung – dafür sind erfahrene Hörakustiker die idealen Ansprechpartner. Wer gezielt auf seine Nachtruhe achtet, kann langfristig von einem tieferen, erholsameren Schlaf profitieren.
Kontakt:
Wilken Hörakustik Inh. Kerstin Wilken
Oldenburger Str. 9, 26835 Hesel
Tel.: 04950 7753900
wilken@wilken-hoerakustik.de
www.wilken-hoerakustik.de

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Bäder, Wohlfühloasen und Wärmepumpen in Leer – Ausstellung mit Expertenberatung

Warum es sich lohnt, Badezimmer- und Wärmepumpenausstellungen vor Ort zu besuchen
Eine Badezimmer- oder Wärmepumpenausstellung nur im Katalog oder im Internet zu sehen, kann nie dasselbe Erlebnis bieten wie ein Besuch vor Ort. Wer Inspiration für seine persönliche Wohlfühloase sucht, möchte nicht nur Fotos betrachten, sondern sehen, fühlen und sich vorstellen, wie Materialien, Farben und Technik im eigenen Zuhause wirken. Genau das bietet die I. & L. Jüchter GmbH in Leer, mit einer der modernsten Ausstellungsflächen in Ostfriesland direkt an der A 28.
Vorteile eines Vor-Ort-Besuchs
Vor Ort kann man Materialien, Oberflächen und Funktionen hautnah erleben:
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Fliesen in verschiedenen Formaten und Oberflächen lassen sich kombinieren und im echten Licht betrachten.
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Barrierefreie Badlösungen und Komfortelemente wie bodenebene Duschen, Waschtische ohne Unterbau oder Badewannen mit bequemem Einstieg können direkt auf ihre Alltagstauglichkeit geprüft werden.
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Wärmepumpen und moderne Heizsysteme lassen sich nicht nur ansehen, sondern werden von Fachleuten erklärt – wie sie funktionieren, wie sie Platz sparen und welche Vorteile sie für Energieeffizienz und Wohnkomfort bieten.
Die fachkundige Beratung vor Ort macht dabei den entscheidenden Unterschied. Kundinnen und Kunden erhalten Antworten auf ihre Fragen, erfahren Details, die in Katalogen oder im Internet kaum zu erkennen sind, und können Entscheidungen für ihr Zuhause sicher treffen.


Eine aufwendige Ausstellung – für den Kundenservice gemacht
Eine Ausstellung dieser Größenordnung ist sehr aufwendig: Von der Planung der 300 Quadratmeter großen Fläche über die Auswahl der Exponate bis hin zu Aufbau, Lichtgestaltung und Präsentation der Technik sind zahlreiche Arbeitsstunden nötig. Dennoch ist es für die I. & L. Jüchter GmbH eine Investition, die sich lohnt. Denn der direkte Kontakt, das Erleben der Produkte und die individuelle Beratung stehen im Zentrum des Kundenservices – und genau das schätzen die Besucherinnen und Besucher.
Laura Jüchter und ihr Team legen besonderen Wert darauf, dass jedes Detail stimmig ist: von modernen Badwelten über barrierefreie Lösungen bis zu innovativen Heizsystemen. So wird der Besuch zu einem vollständigen Erlebnis, das Inspiration, Informationen und Sicherheit für Entscheidungen rund ums eigene Zuhause bietet.
Standortvorteil in Ostfriesland
Die Ausstellung in Leer, Am Nüttermoorer Sieltief 18, ist ideal erreichbar direkt an der A 28. Das macht es einfach, die Ausstellung zu besuchen – egal ob aus der Stadt oder von außerhalb. Die moderne Präsentation, die kompetente Beratung und die große Auswahl an Lösungen machen den Besuch zu einem echten Mehrwert.
Wer also Inspiration für sein Badezimmer, seine Wohlfühloase oder sein Heizsystem sucht, sollte sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen. Hier kann man sehen, vergleichen und Entscheidungen treffen – live, kompetent und direkt beim Experten vor Ort.

I. & L. Jüchter GmbH
Heizung und Sanitär
Am Nüttermoorer Sieltief 18
26789 Leer (Ostfriesland)
Telefon: 0491 9279110
Mail: info@juechter.de

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Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden

Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
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Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
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Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
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Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
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Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
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Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
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die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
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das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
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eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
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Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
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Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
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Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
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Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
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Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
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Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
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Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
In Zeiten moderner Smartphones ist es einfacher denn je, kreative und hochwertige Fotos selbst zu machen. Warum also ein unkalkulierbares Risiko eingehen, wenn die Lösung so nahe liegt?
👉 Ideen für eigene Bildmotive:
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Fotografieren Sie Ihre Produkte in Szene – ob im Geschäft, auf dem Wochenmarkt oder im Büro.
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Nutzen Sie Alltagsdetails: eine schöne Schaufensterdekoration, frisch zubereitete Speisen, die Arbeitsatmosphäre im Team.
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Setzen Sie auf Authentizität: Kunden und Follower schätzen echte Eindrücke oft mehr als sterile Stockfotos.
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Experimentieren Sie mit Perspektiven und Licht – ein anderer Blickwinkel kann ein einfaches Motiv besonders wirken lassen.
Mit ein wenig Kreativität lassen sich ganz individuelle Aufnahmen gestalten – kostenlos, rechtssicher und einzigartig.
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