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Bildrechte verletzt? So teuer kann eine Abmahnung werden
Frischer Rhabarber auf dem Wochenmarkt in Leer. Dieses Foto ist urheberrechtlich geschützt – die Bildrechte liegen in diesem Fall beim LeserECHO-Verlag. Eine Nutzung ohne Einwilligung kann zu Abmahnungen führen. Foto: Ingo Tonsor @LeserECHO
Anmerkung:
Der LeserECHO-Verlag selbst hat bislang noch keine Abmahnungen wegen unerlaubter Bildnutzung ausgesprochen – auch wenn vereinzelt Fotos ohne Genehmigung genutzt wurden. Allerdings gibt es im Internet Personen, die gezielt eigene Fotos veröffentlichen, nur um später Rechtsverstöße aufzuspüren und Abmahnungen zu verschicken. Wie eine Spinne im Netz warten sie darauf, dass jemand die Bilder übernimmt. Durch die gesetzliche Impressumspflicht lässt sich die Anschrift von Unternehmen, Bloggern oder Selbstständigen leicht herausfinden – und die Abmahnung landet oft schneller im Briefkasten, als man denkt.
Unerlaubte Bildnutzung im Online-Marketing: Welche Konsequenzen drohen?
In der heutigen digitalen Welt sind Bilder das Aushängeschild für Unternehmen, Blogger und Influencer. Ob für Social Media, Webseiten oder Werbematerialien – hochwertige Fotos ziehen Aufmerksamkeit auf sich und sind entscheidend für eine professionelle Außenwirkung. Doch nicht selten greifen Unternehmer oder Content-Creator auf Fotos zurück, für die sie keine Nutzungsrechte besitzen. Was vielen nicht bewusst ist: Eine unerlaubte Bildnutzung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Welche rechtlichen Grundlagen greifen?
Die Bildrechte sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Urheber – in der Regel der Fotograf – entscheidet, wer seine Werke nutzen darf. Ohne ausdrückliche Lizenz oder Einwilligung ist die Verwendung rechtswidrig.
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Urheberrecht (§§ 13 ff. UrhG): schützt das Werk selbst und die Verwertungsrechte.
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Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG): schützt Personen, die auf dem Bild abgebildet sind.
Verstöße können Unterlassungs‑, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. In besonders schweren Fällen droht sogar eine Strafverfolgung nach § 33 KUG.
Kosten einer Abmahnung
In der Praxis folgt auf eine unerlaubte Nutzung häufig zunächst eine Abmahnung. Diese enthält die Aufforderung, die Nutzung zu beenden, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen.
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Gegenstandswert/Streitwert:
Für gewerblich genutzte professionelle Bilder setzen Gerichte meist 3.000 € bis 6.000 € pro Bild an. Bei privaten Verstößen liegen die Werte niedriger. -
Anwaltskosten:
Diese richten sich nach dem Streitwert und können mehrere hundert Euro bis weit über 1.000 € betragen. -
Schadensersatz:
Der Rechteinhaber kann zusätzlich Schadensersatz fordern. Die Höhe orientiert sich an den üblichen Lizenzgebühren und kann schnell in die Tausende gehen. -
Vertragsstrafe:
Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung, wird eine Vertragsstrafe für künftige Verstöße festgelegt. Diese liegt häufig im Bereich von mehreren tausend Euro pro Verstoß.
Kosten einer Unterlassungsklage
Wenn die Abmahnung ignoriert oder keine Einigung erzielt wird, kann der Urheber Klage einreichen. Dann steigen die Kosten erheblich:
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Gerichtskosten: abhängig vom Streitwert.
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Anwaltskosten: Ab einem Streitwert von 5.000 € ist anwaltliche Vertretung verpflichtend. Wer verliert, zahlt meist auch die Kosten der Gegenseite.
Das Risiko: Die Gesamtkosten einer Unterlassungsklage können sich schnell auf mehrere zehntausend Euro summieren.
Wann drohen Schadensersatzforderungen?
Ein Schadensersatz wird besonders dann gefordert, wenn:
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die Nutzung gewerblich oder für Marketingzwecke erfolgte,
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das Bild über längere Zeit veröffentlicht war,
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eine hohe Reichweite oder viele Zugriffe nachgewiesen werden können.
Zur Berechnung ziehen Gerichte oft die Honorartabellen von Berufsverbänden (z. B. MFM-Tabelle für Fotografen) heran.
Drei Praxisbeispiele
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Newsportal: Ein Online-Magazin nutzt ein Foto, das es vom Anzeigenkunden erhalten hat. Die Nutzung war jedoch nur für private Zwecke erlaubt. Ergebnis: Abmahnung, Schadensersatz nach Lizenzwert und Übernahme der Anwaltskosten.
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Influencer: Ein Influencer postet ein professionelles Stockfoto ohne Lizenz auf Instagram. Ergebnis: Abmahnung mit einem Streitwert von 5.000 €, Anwaltskosten ca. 600 €, Schadensersatz mehrere tausend Euro.
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Kleinunternehmen: Ein Restaurant übernimmt ein Foto von Google-Bildern für seine Website. Ergebnis: Unterlassungsforderung, Schadensersatz orientiert sich am Marktwert – zusätzlich droht die Vertragsstrafe bei Wiederholung.
Vorsicht statt Nachsicht
Die unerlaubte Nutzung von Bildern im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Schon ein einziges Bild kann Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Unternehmer, Blogger und Influencer sollten daher unbedingt darauf achten, nur Bilder mit rechtssicherer Lizenz oder selbst erstellte Fotos zu verwenden.
Tipp für die Praxis:
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Verwenden Sie nur Bilder von seriösen Bilddatenbanken mit klaren Lizenzbedingungen.
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Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig.
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Holen Sie im Zweifel die schriftliche Erlaubnis des Urhebers ein.
So vermeiden Sie teure Rechtsstreitigkeiten und schützen Ihr Business langfristig.
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Tipp: Eigene Fotos statt teure Abmahnungen riskieren
In Zeiten moderner Smartphones ist es einfacher denn je, kreative und hochwertige Fotos selbst zu machen. Warum also ein unkalkulierbares Risiko eingehen, wenn die Lösung so nahe liegt?
👉 Ideen für eigene Bildmotive:
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Fotografieren Sie Ihre Produkte in Szene – ob im Geschäft, auf dem Wochenmarkt oder im Büro.
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Nutzen Sie Alltagsdetails: eine schöne Schaufensterdekoration, frisch zubereitete Speisen, die Arbeitsatmosphäre im Team.
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Setzen Sie auf Authentizität: Kunden und Follower schätzen echte Eindrücke oft mehr als sterile Stockfotos.
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Experimentieren Sie mit Perspektiven und Licht – ein anderer Blickwinkel kann ein einfaches Motiv besonders wirken lassen.
Mit ein wenig Kreativität lassen sich ganz individuelle Aufnahmen gestalten – kostenlos, rechtssicher und einzigartig.
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Lefi: Ein kleines Pony stärkt Kinder und sorgt für Sicherheit
Lefi – Das kleine Pony mit der großen Botschaft wächst weiter
Für Kinder gemacht, von Herzen gedacht
Was vor einigen Monaten als spontane Idee begann, entwickelt sich immer mehr zu einer liebevollen Bewegung für Kinder: Lefi, das kleine Pony mit den bunten Flicken, steht für Mut, Selbstvertrauen und dafür, dass jedes Kind wertvoll ist. Die Figur wurde von der Unternehmerin Anni Wiegand entwickelt. Aus einer einfachen Zeichnung am heimischen Tisch entstand Schritt für Schritt ein Projekt, das immer mehr Familien, Kinder und Einrichtungen erreicht.
Vom Familienmoment zur wachsenden Idee
Die Geschichte von Lefi begann mit einem ganz persönlichen Moment. Als Anni Wiegand eines Abends ein Pferdebild malte, fragten ihre Kinder, ob sie auch etwas Besonderes bekommen könnten – etwas, das es so noch nicht gibt. Noch in derselben Nacht entstand die Idee für Lefi. Das kleine Pony mit den besonderen Details wurde schnell zu einer Figur, die Kindern Freude macht und gleichzeitig eine wichtige Botschaft vermittelt: Mut haben, an sich glauben und respektvoll miteinander umgehen. Der Name Lefi entstand aus den Anfangsbuchstaben der Namen ihrer Kinder – und genau dieser familiäre Ursprung macht das Projekt bis heute zu einer echten Herzensangelegenheit.


Neue Schritte für Lefi
In den letzten Monaten hat sich rund um Lefi viel entwickelt. Erste Kooperationen mit Kindergärten sind entstanden, in denen die Figur Kinder spielerisch begleitet und ihnen positive Werte vermittelt. Auch der nächste große Schritt steht bereits bevor: Lefi soll als Kuscheltier auf den Markt kommen. Die Idee dahinter ist einfach – Kinder sollen einen kleinen Begleiter haben, der ihnen Mut macht, Trost spendet und ein Stück Geborgenheit vermittelt. Darüber hinaus befindet sich aktuell ein Online‑Shop in Vorbereitung, der im kommenden Jahr starten soll. Dort werden verschiedene liebevoll gestaltete Produkte rund um Lefi erhältlich sein.
Lefi sorgt künftig für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Eine besondere Initiative widmet sich der Sicherheit von Kindern im öffentlichen Raum. In 30er-Zonen wird Lefi künftig auf Hinweisschildern präsent sein, um Autofahrer freundlich an eine angepasste Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit zu erinnern. Die Schilder befinden sich aktuell in der Produktion; Interessierte können sich bereits jetzt bei Anni Wiegand oder TB Finanz & Immobilien melden, um sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Für Interessenten aus dem Landkreis Leer wird zudem eine Abholstelle bei der Allianzagentur Heidi Noormann in Leer eingerichtet. Damit leistet Lefi einen aktiven Beitrag zum Schutz der Kleinsten in Wohngebieten.

In 30er-Zonen wird Lefi künftig auf Hinweisschildern präsent sein, um Autofahrer freundlich an eine angepasste Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit zu erinnern. Die Schilder befinden sich aktuell in der Produktion; Interessierte können sich bereits jetzt bei Anni Wiegand oder TB Finanz & Immobilien melden, um sich auf die Warteliste setzen zu lassen. Für Interessenten aus dem Landkreis Leer wird zudem eine Abholstelle bei der Allianzagentur Heidi Noormann in Leer eingerichtet. Damit leistet Lefi einen aktiven Beitrag zum Schutz der Kleinsten in Wohngebieten.
Unterstützung für Kinder – auch in schwierigen Situationen
Langfristig ist geplant, Lefi auch in Kinderkrankenhäusern einzusetzen. Besonders das geplante Kuscheltier soll Kindern in schwierigen Momenten Trost und ein kleines Stück Freude schenken. Anni Wiegand freut sich deshalb über Kontakte zu Kinderkliniken, Einrichtungen und sozialen Projekten, die gemeinsam mit Lefi Kindern ein Lächeln schenken möchten.
Ein Projekt mit Herz und Zukunft
Was als kleine Zeichnung begann, wächst Schritt für Schritt weiter. Lefi soll Kinder stärken, ihnen Mut machen und zeigen, wie wichtig Zusammenhalt, Freundlichkeit und Selbstvertrauen sind. Ein kleines Pony – mit einer großen Idee.
Digitale Präsenz und Community
Auch online ist Lefi aktiv: Auf Instagram teilt Wiegand Einblicke in die Entstehung der Figur, kleine Geschichten rund um Lefi und inspirierende Momente für Kinder und Eltern:
Instagram: @ponylefi_original
Wer Interesse an Lefi-Produkten hat oder mehr über das Herzensprojekt erfahren möchte, kann sich gerne direkt bei Anni Wiegand melden: 01512 3565999
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Niedersachsen fördert Forschung zur Akzeptanz der Energiewende
Energiewende in Niedersachsen: Forschung untersucht Akzeptanz und Beteiligung im Landkreis Leer und darüber hinaus
Die erfolgreiche Umgestaltung der Energieversorgung ist ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Stärke Niedersachsens und den Klimaschutz. Doch während der Ausbau von Wind- und Solarenergie voranschreitet, rückt eine zentrale Frage in den Fokus: Wie steht es um die Akzeptanz vor Ort? Ein neues Forschungsprojekt an der Leibniz Universität Hannover geht dieser Frage nun auf den Grund, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien noch effizienter und sozial verträglicher zu gestalten.
Finanzielle Beteiligung als „Game Changer“
Um die Zustimmung der Bevölkerung zu sichern, hat Niedersachsen im April 2024 das „Niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen“ (NWindPVBetG) verabschiedet. Das Ziel ist klar: Anwohnende und Kommunen in der unmittelbaren Nachbarschaft sollen regelmäßig finanziell von der Wertschöpfung neu errichteter Anlagen profitieren.
Niedersachsens Energieminister Christian Meyer sieht in diesem Modell einen entscheidenden Wendepunkt:
„Beteiligung und Wertschöpfung vor Ort sind der Game Changer für die Akzeptanz der Erneuerbaren Energien.“
Die Zahlen geben diesem Kurs recht: Im Jahr 2025 wurde in Niedersachsen eine Rekordzahl von 807 Windkraftanlagen nach dem neuen Beteiligungsgesetz genehmigt – das sind mehr Anlagen als in den vier vorangegangenen Jahren zusammen.
Wissenschaftliche Begleitung für kluge Entscheidungen
Das Land fördert das Forschungsprojekt am Institut für Wirtschafts- und Kulturgeographie nun für drei Jahre mit rund 280.000 Euro. Die Wissenschaftler analysieren systematisch, welche Faktoren die Bereitschaft der Bevölkerung fördern oder hemmen und wie sich das Beteiligungsgesetz in unterschiedlichen Regionen auswirkt.
Wissenschaftsminister Falko Mohrs betont die Bedeutung dieser Arbeit: „Forschung liefert die Grundlagen, auf denen wir kluge energiepolitische Entscheidungen treffen können. Wir unterstützen Studien, die die Perspektiven der Menschen vor Ort ernst nehmen.“
Erkenntnisse für die Praxis
Das Forschungsteam erhebt eigene Daten und evaluiert bestehende Informationen, um sowohl kurzfristige Effekte als auch langfristige Einflussfaktoren zu verstehen. Die Ergebnisse sollen dabei helfen, politische Maßnahmen gezielt weiterzuentwickeln und das Vertrauen in die Energiewende nachhaltig zu stärken. Die Mittel für diese wichtige Arbeit stammen aus dem Wirtschaftsförderfonds des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Gerade für Regionen wie den Landkreis Leer, in denen der Ausbau der Windenergie das Landschaftsbild prägt, sind diese Erkenntnisse von großer Bedeutung. Sie stellen sicher, dass die Energiewende nicht über die Köpfe der Menschen hinweg, sondern gemeinschaftlich mit ihnen gestaltet wird.
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Phishing 2.0 im Landkreis Leer: Wenn KI den Betrug perfektioniert – Sind Sie noch sicher?
Phishing 2.0: Wenn die Künstliche Intelligenz den Betrug perfektioniert
Ein täglicher Kampf im Postfach: Auch der LeserECHO-Verlag aus Westoverledingen wurde heute Ziel einer professionell gestalteten Phishing-Attacke. Was auf den ersten Blick wie ein offizielles Schreiben wirkte, entpuppte sich bei genauerer Analyse als gefährlicher Betrugsversuch. Der Vorfall verdeutlicht eine besorgniserregende Entwicklung in der digitalen Kriminalität.
Die neue Qualität des digitalen Betrugs
Es gehört mittlerweile fast zum digitalen Grundrauschen: Täglich fluten betrügerische E‑Mails, SMS und Briefe die Postfächer von Unternehmen und Privatpersonen. Doch die Zeiten, in denen man Phishing-Versuche sofort an holprigem Deutsch oder offensichtlichen Layoutfehlern entlarven konnte, neigen sich dem Ende zu.
Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) erreichen diese Angriffe eine neue Stufe der Perfektion. KI-gestützte Tools ermöglichen es Kriminellen, Texte fehlerfrei zu formulieren und die Tonalität sowie das visuelle Erscheinungsbild von Behörden – wie in diesem Fall des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) – nahezu makellos zu imitieren. Zwar lässt sich bei sehr genauer Prüfung oft noch erkennen, dass es sich um eine Fälschung handelt, doch die Hürden für die Erkennung werden immer höher.
Steigende Schadenssummen: Die Warnung des BKA
Dass diese Masche Erfolg hat, belegen die Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA): Die durch Cybercrime verursachten Schäden steigen kontinuierlich an. Angesichts dieser technisch hochgerüsteten Angriffe wird die Forderung nach sichereren Rahmenbedingungen durch die Politik und die Behörden lauter. Es bedarf verbesserter technischer Standards zur Identitätsprüfung, um den E‑Mail-Verkehr langfristig wieder zu einem vertrauenswürdigen Medium zu machen.
So schützen Sie sich: Die Experten-Empfehlungen
Um sich wirksam gegen die Flut an Fake-Mails zu wehren, sollten die Verhaltensregeln der Sicherheitsbehörden strikt befolgt werden. Das BKA und das BZSt raten zu folgenden Maßnahmen:
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Absenderprüfung: Kontrollieren Sie die E‑Mail-Adresse kritisch auf ihre Glaubwürdigkeit. Oft weichen diese bei genauem Hinsehen von den offiziellen Behördenadressen ab.
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Keine Reaktion auf Unbekannt: Reagieren Sie grundsätzlich nicht auf E‑Mails von unbekannten Absendern. Es handelt sich vermutlich um Versuche, Ihre Daten für weitere Straftaten auszuspähen.
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Vorsicht bei Anhängen: Öffnen Sie unter keinen Umständen PDF-Dokumente oder Links in verdächtigen Nachrichten. Diese können Schadsoftware enthalten, die Ihr Endgerät infiziert.
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Identitätsschutz: Versenden Sie niemals Kopien Ihres Ausweises an unbekannte Personen.
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Zahlungsaufforderungen ignorieren: Folgen Sie niemals Aufforderungen zu Geldzahlungen, die per E‑Mail oder nach einer unaufgeforderten Kontaktaufnahme eingehen.
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Spam-Filter nutzen: Fügen Sie solche Mails dem SPAM-Bereich Ihres Postfachs hinzu. Damit melden Sie den Vorfall direkt Ihrem Dienstanbieter.
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Anzeige erstatten: Da bereits der Versuch eines Betrugs strafbar ist, sollten Sie den Vorfall bei der Polizei melden. Dies ist unkompliziert über die zuständige Onlinewache möglich.
Kontinuierliche Information als bester Schutz
Das Bundeszentralamt für Steuern hat auf seiner offiziellen Webseite eine spezielle Seite eingerichtet, die aktuelle Warnhinweise zu bekannten Betrugsversuchen bereitstellt. Es wird dringend empfohlen, diese Seite regelmäßig zu besuchen, insbesondere wenn unerwartete oder verdächtige Schreiben eingehen: Aktuelle Warnhinweise des BZSt
Was ist Ihre Meinung? Wie gehen Sie oder Ihre Mitarbeiter im Arbeitsalltag mit dieser täglichen Flut um? Welche Strategien nutzen Sie zur Vorbeugung? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen und Lösungen in die Kommentare unter Facebook “Wir Leeraner ”
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