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Arbeitsmarkt — Folgen der Corona-Krise weiter deutlich sichtbar.

„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt sind nach wie vor deutlich sichtbar. Es zeigen sich aber leichte Zeichen der Besserung.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im September:
-108.000 auf 2.847.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich:
+613.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:
-0,2 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit ist aufgrund der einsetzenden Herbstbelebung im September gesunken. Mit 2.847.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 108.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 8.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 613.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote sinkt von August auf September um 0,2 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum September des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im August auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 26.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im September 2020 bei 3.613.000 Personen. Das waren 462.000 mehr als vor einem Jahr.
Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. September für 85.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, weiter zurück.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Juli für 4,24 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds nach dem bisherigen Höchststand im April mit 5,95 Millionen sukzessive weiter abgenommen.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise haben sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, aktuell stabilisieren sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 19.000 erhöht. Mit 44,71 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 597.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juni auf Juli um 5.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Juli nach Hochrechnungen der BA um 106.000 auf 33,25 Millionen Beschäftigte gesunken.
Arbeitskräftenachfrage
Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau stabilisiert und zeigt sich wenig dynamisch. Im September waren 591.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 197.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 3.000 leicht erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im September 2020 unverändert bei 94 Punkten. Er liegt damit 30 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
1.097.000 Personen erhielten im September 2020 Arbeitslosengeld, 378.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im September bei 3.933.000. Gegenüber September 2019 war dies ein Anstieg von 113.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
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24/7 Automatenkioske in Niedersachsen: Gericht kippt Öffnungsbeschränkungen

Symbolfoto: Ingo Tonsor @LeserECHO — Automatenkiosk in Rhauderfehn
Automatenkioske in Niedersachsen: Grünes Licht für durchgehende Öffnungszeiten
Gute Nachrichten für Betreiber von Automatenkiosken in Niedersachsen: Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Automatenshops nicht den dauerhaften Ladenöffnungszeiten unterliegen . Damit dürfen diese Shops auch an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr geöffnet bleiben – ein Urteil, das für viele Betreiber erfreulich sein dürfte.
Hintergrund des Urteils
Die Stadt Papenburg hatte im Juni 2024 einen 30 m² großen Automatenshop auferlegt, dessen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen auf maximal drei Stunden beschränkt waren. Begründet wurde dies mit dem Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) , das auch für Automatenshops gelten soll. Dagegen wehrte sich die Betreiberin des Shops gerichtlich – und bekam nun in zweiter Instanz Recht.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht argumentierte, dass der Automatenshop nicht unter das Ladenöffnungsgesetz falle . Bereits das frühere bundesweite Ladenschlussgesetz habe solche Geschäfte nicht erfasst, und der Landesgesetzgeber habe mit der Reform 2006 eher eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten beabsichtigt. Auch der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe steht einer durchgehenden Öffnung nicht entgegen, da Kunden ihre Ruhezeiten selbst bestimmen könnten.
Folgen für Automatenkioske
Dieses Urteil setzt ein klares Zeichen für die weitere Verbreitung von Automatenkiosken in Niedersachsen . Immer mehr Betreiber setzen auf das Konzept von personalfreien 24/7‑Verkaufsstellen , um Kunden auch außerhalb regulärer Ladenöffnungszeiten mit Waren zu versorgen.
Da der Beschluss unanfechtbar ist, dürfte er auch über Papenburg hinaus Signalwirkung für andere Kommunen in Niedersachsen haben. Betreiber von Automatenkiosken können sich somit auf stabile rechtliche Rahmenbedingungen verlassen und ihre Standorte künftig ohne zeitliche Einschränkungen betreiben.
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