Wirtschaft
Immobilienmarkt in Niedersachsen trotz Corona-Pandemie stabil
Pistorius: „Die Unsicherheiten in der Corona-Pandemie zeigen bisher keine Auswirkungen auf den Immobilienmarkt in Niedersachsen — die Investitionsbereitschaft ist weiterhin ungebrochen”
Der gesamte Geldumsatz des Immobilienmarktes betrug im Jahr 2020 in Niedersachsen 26,3 Milliarden Euro, so viel wie nie zuvor: Gegenüber einem Umsatz von 23,9 Milliarden Euro im Jahr 2019 bedeutet dies eine Steigerung um 8,9 %. Die Anzahl der Kaufverträge blieb dabei nahezu konstant. Trotz Kontaktbeschränkungen und der weitreichenden Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus sank die Zahl der Transaktionen um lediglich 0,2 % auf eine Gesamtzahl von 111.800.
„Mit dieser Entwicklung setzt sich der Trend aus den Vorjahren in Niedersachsen nahtlos fort”, so der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius. „Die Unsicherheiten in der Corona-Pandemie haben bisher keine Auswirkungen auf den Immobilienmarkt gezeigt. Im Gegenteil: Das dritte Jahr in Folge gab es Geldumsatzsteigerungen von mehr als 2 Milliarden Euro.”
AnzeigeWeitere Steigerung um 13 % bei Einfamilienhäusern
Der Preis für ein durchschnittliches gebrauchtes Einfamilienhaus in Niedersachsen betrug im abgelaufenen Jahr 240.000 Euro gegenüber 213.000 Euro im Jahr 2019. „Nach einer Steigerung von 12 Prozent im Jahr 2019, steigerte sich der Durchschnittspreis für ein Einfamilienhaus im vergangenen Jahr nochmals um 13 Prozent”, so Pistorius.
Die Stadt Hannover liegt auch in diesem Jahr wieder vorn und knackt erstmals die Marke von einer halben Million Euro. Der Durchschnittswert für ein gebrauchtes Einfamilienhaus liegt hier bei 523.000 Euro und ist damit mehr als doppelt so hoch wie der Landesdurchschnitt. Im Gegensatz dazu liegen die Werte in den Landkreisen Holzminden und Lüchow-Dannenberg nur gut bei der Hälfte des Landesmittelwertes, nämlich bei 125.000 bis 130.000 Euro. Die durchschnittlichen Preise in den niedersächsischen Oberzentren wie Braunschweig, Wolfsburg, Göttingen, Osnabrück oder Oldenburg liegen zwischen 370.000 und 410.000 Euro, so dass sich hier das Preisniveau kaum unterscheidet.
Geldumsatz bei Eigentumswohnungen steigt um 9 %
Der sowohl in Bezug auf die Anzahl der Verträge als auch auf den Geldumsatz zweitstärkste Markt nach den Ein- und Zweifamilienhäusern ist der des Wohnungseigentums. Bei etwa konstant gebliebener Transaktionszahl gegenüber dem Vorjahr von knapp 26.000 Kaufverträgen legte der Geldumsatz im Jahr 2020 um fast 9 % auf rund 4,6 Milliarden Euro zu.
Eigentumswohnungen im Erstbezug kosteten 2020 im landesweiten Durchschnitt rd. 3.000 Euro pro Quadratmeter gegenüber rd. 2.790 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2019. Die regionalen Unterschiede sind beträchtlich. Während in der Stadt Hannover durchschnittlich 4.870 Euro pro Quadratmeter bezahlt werden müssen, reichen im Landkreis Lüchow-Dannenberg 2.150 Euro pro Quadratmeter aus. In einigen Regionen Südniedersachsens, wie etwa dem Landkreis Holzminden oder dem Altkreis Osterode/Harz, gibt es seit Jahren keinen Markt für neue Eigentumswohnungen. Die Preissteigerungen betreffen sämtliche Baujahrsklassen. Auch für Wohnungen aus Vorkriegsjahren werden inzwischen durchschnittliche Preise von über 1.000 Euro pro Quadratmeter gezahlt. Für Wohnungen bis zu einem Alter von 40 Jahren werden im Wiederverkauf im Hamburger Umland, also insbesondere in den Landkreisen Harburg und Lüneburg, ähnlich hohe Preise erzielt wie in der Stadt Hannover.
Weiterhin steigende Preisentwicklung bei Bauland
Die mit den Bodenrichtwerten abgebildeten typischen Baulandpreise weisen ebenfalls eine steigende Preisentwicklung auf. Der Geldumsatz stieg im Jahr 2020 um 12 % auf fast 2 Milliarden Euro, obwohl die veräußerte Fläche nur um gut 1 % zunahm. Für individuelles Wohnbauland, also für ein Grundstück auf dem ein Wohnhaus errichtet werden soll, wurden im landesweiten Durchschnitt im Berichtsjahr 2020 etwa 96 Euro pro Quadratmeter bezahlt. Das waren etwa 7 Euro mehr als noch im Jahr zuvor.
Erneut stark angestiegen sind die Bodenrichtwerte in Feriengebieten wie den Ostfriesischen Inseln. Der höchste Wert befindet sich auf der Insel Norderney mit 5.500 Euro pro Quadratmeter. Noch höher sind die Bodenrichtwerte nur noch in den Geschäftszentren von Braunschweig und Hannover mit 7.000 bzw. über 10.000 Euro pro Quadratmeter. Im landwirtschaftlichen Segment befinden sich die höchsten Werte in der Intensivregion des Oldenburger Münsterlandes. So beträgt der Bodenrichtwert für Ackerland in Emstek im Landkreis Cloppenburg gegenwärtig 14 Euro pro Quadratmeter, was etwa um den Faktor 10 höher ist als die Werte am südlichen Harzrand.
Rückläufiger Umsatz bei Mehrfamilienhäusern und gewerblichem Bauland
Während sich in den fünf Jahren zuvor der Geldumsatz bei Mehrfamilienhäusern in etwa verdoppelt hatte, gab es im Jahr 2020 einen kleinen Dämpfer. Der Geldumsatz war um 6 % auf knapp 2,2 Milliarden Euro stärker rückläufig als die Zahl der Transaktionen.
Bei Bauland für gewerbliche Immobilien kam es sogar zu einem Rückgang des Geldumsatzes in Höhe von knapp 12 % bzw. 55 Millionen Euro. Das erklärt sich u.a. dadurch, dass allein in der sonst umsatzstärksten Region Hannover ein Rückgang von 70 Millionen Euro im Laufe des Jahres zu verzeichnen war.
Grundstücksmarktdaten und Bodenrichtwerte erstmals kostenfrei verfügbar
Ab sofort wird der bisher kostenpflichtige Abruf der Bodenrichtwerte im Internet kostenfrei unter https://immobilienmarkt.niedersachsen.de möglich sein. Perspektivisch wird der Internetauftritt zu den Bodenrichtwerten zu einem umfänglichen Portal für die niedersächsische amtliche Wertermittlung ausgebaut. Damit soll zukünftig die Grundstücksmarkttransparenz weiter verbessert werden und ein schnellerer Überblick über die aktuellen Marktentwicklungen und wesentlichen Kenngrößen möglich sein. Ebenfalls kostenfrei verfügbar sind sämtliche Visualisierungen zum Landesgrundstücksmarkt Niedersachsen; sie ersetzen damit den bisherigen gedruckten Landesgrundstücksmarktbericht. Eingeschlossen sind hier auch die lokalen Grundstücksmarktberichte der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ab März 2021.
Minister Pistorius: „Mit der kostenfreien Verfügbarkeit grundlegender Informationen zum Grundstücksmarkt misst das Land Niedersachsen der Grundstückmarkttransparenz jetzt eine noch höhere Bedeutung zu.”
Fazit: Investitionsbereitschaft in Immobilien weiterhin ungebrochen
Zusammenfassend sagte Minister Pistorius: „Im Vergleich mit verschiedenen Wirtschaftsindizes ist die Preisentwicklung in der Immobilienwelt in den letzten zehn Jahren deutlich anders verlaufen. Selbst der Einbruch des Bruttoinlandproduktes im Jahr 2020 um 5 Prozent aufgrund der Corona-Pandemie fällt hier nicht ins Gewicht. Die sowohl in Bezug auf die Zahl der Transaktionen als auch auf die Preise erwarteten Einbrüche haben sich bisher nicht realisiert. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die Corona-Pandemie zum Beispiel im Einzelhandel hinterlässt oder ob sich der Trend zum Homeoffice weiter fortsetzt. Möglich ist, dass sich diese Entwicklungen auf bestimmte Teilmärkte, wie zum Beispiel die Veräußerung von Wirtschaftsimmobilien, auswirkt und mittelfristig ihre Spuren hinterlässt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist festzuhalten, dass die Investitionsbereitschaft in Immobilien weiterhin ungebrochen hoch ist.”
Diese und viele weitere Informationen sind ab sofort unter der Adresse https://immobilienmarkt.niedersachsen.de abrufbar.
Zum Hintergrund:
Die Grundstücksmarktdaten sind das Ergebnis der örtlichen Grundstücksmarktanalysen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und der landesweiten Auswertungen des Oberen Gutachterausschusses. Sie basieren auf der Auswertung sämtlicher notariell beurkundeten Grundstückskaufverträge. Auf der Grundlage der anonymisiert registrierten Kaufverträge werden Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktdaten abgeleitet. Außer in der Internetdarstellung werden die Daten auch auf regionaler Ebene in Grundstücksmarktberichten der insgesamt neun Gutachterausschüsse in Niedersachsen veröffentlicht. Die Arbeit der Gutachterausschüsse ist auch durch die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Gutachtern aus verschiedenen Fachrichtungen geprägt
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Wirtschaft
Inflation in Niedersachsen steigt im September 2026 auf 3,3 Prozent
Inflation in Niedersachsen steigt im September 2026 auf 3,3 Prozent
Hannover – Die Verbraucherpreise in Niedersachsen sind im September 2026 deutlich gestiegen. Nach vorläufigen Ergebnissen des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) lag die Inflationsrate bei 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Damit erreichte die Teuerungsrate den höchsten Stand seit Dezember 2023, als sie bei 3,7 Prozent lag.
Bereits im August 2026 hatte die Inflationsrate in Niedersachsen bei 2,9 Prozent gelegen. Damit ist die Inflationsrate nun den dritten Monat in Folge gestiegen. Gegenüber August 2026 erhöhten sich die Verbraucherpreise im September um 0,6 Prozent.
Energiepreise steigen deutlich
Besonders stark verteuerten sich die Energiepreise. Sie lagen im September 2026 insgesamt 14,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats und trugen damit wesentlich zur allgemeinen Teuerung bei.
Vor allem die Kraftstoffpreise stiegen deutlich:
- Kraftstoffe insgesamt: +36,8 Prozent
- Diesel: +51,1 Prozent
- Superbenzin: +32,8 Prozent
- leichtes Heizöl: +75,7 Prozent
- feste Brennstoffe: +12,1 Prozent
Bei der Haushaltsenergie insgesamt blieb das Preisniveau mit 0,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat unverändert.
Günstiger als im September 2025 waren dagegen Erdgas ohne Betriebskosten (-6,9 Prozent), Fernwärme (-6,6 Prozent) und Strom (-3,7 Prozent).
Ohne die Preise für Heizöl und Kraftstoffe stieg der Gesamtindex gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,9 Prozent.
Nahrungsmittelpreise steigen nur leicht
Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im September 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat lediglich um 0,3 Prozent. Damit entwickelten sie sich deutlich schwächer als die Verbraucherpreise insgesamt.
Bei einzelnen Lebensmitteln gab es allerdings deutliche Preissteigerungen. Besonders stark verteuerten sich:
- Eier: +13,3 Prozent
- Fische und Fischfilets: +6,7 Prozent
- Rind- und Kalbfleisch: +5,9 Prozent
- Zucker: +5,5 Prozent
Auch Gemüse wurde insgesamt teurer. Hier lag der Preisanstieg bei 7,0 Prozent. Besonders deutlich waren die Veränderungen bei Gurken (+22,1 Prozent), Kopf- und Eisbergsalat (+18,1 Prozent), Tomaten (+15,1 Prozent) und Kartoffeln (+10,1 Prozent).
Es gab jedoch auch Lebensmittel, die günstiger wurden. Die Preise für Butter sanken um 27,3 Prozent, Milch wurde 8,8 Prozent günstiger. Die Preise für Kaffee und Ähnliches gingen um 4,8 Prozent zurück.
Die sogenannte Kerninflation, bei der Nahrungsmittel und Energie nicht berücksichtigt werden, lag im September 2026 bei 2,5 Prozent.
Dienstleistungen bleiben vergleichsweise teuer
Auch die Preise für Dienstleistungen lagen weiterhin deutlich über dem Vorjahresniveau. Dienstleistungen ohne Nettokaltmieten verteuerten sich im September 2026 um 3,2 Prozent.
Bei Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen lag der Anstieg bei insgesamt 3,7 Prozent. Dabei erhöhten sich die Preise für Gaststättendienstleistungen um 3,9 Prozent, während Übernachtungen um 3,3 Prozent teurer wurden.
Besonders deutlich stiegen außerdem die Preise für:
- Wartung und Reparatur von Fahrzeugen: +6,6 Prozent
- Dienstleistungen sozialer Einrichtungen: +5,6 Prozent
- Personen- und Güterbeförderung: +4,7 Prozent
Der Gesamtindex für Dienstleistungen stieg gegenüber September 2025 um 2,9 Prozent.
Wohnungsnebenkosten steigen um 5,2 Prozent
Auch beim Wohnen zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. Die Nettokaltmieten einschließlich Wohnungsnebenkosten lagen im September 2026 insgesamt 2,4 Prozent über dem Vorjahresniveau.
Die reinen Nettokaltmieten stiegen dabei moderat um 1,9 Prozent. Deutlich stärker erhöhten sich dagegen die Wohnungsnebenkosten, die um 5,2 Prozent zulegten.
Unter anderem stiegen die Kosten für:
- Müllabfuhr: +5,4 Prozent
- Abwasserentsorgung: +3,9 Prozent
- Wasserversorgung: +3,7 Prozent
Damit zeigt die aktuelle Statistik ein gemischtes Bild: Während die Preise für Nahrungsmittel insgesamt nur leicht zulegten und beispielsweise Butter und Milch deutlich günstiger wurden, sorgten insbesondere Energie und Kraftstoffe für einen starken Anstieg der Inflationsrate in Niedersachsen.
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, Pressemitteilung Nr. 097 vom 30.09.2026
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Wirtschaft
Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro
Mindestlohn steigt 2027 auf 14,60 Euro: So hoch ist die Lohnuntergrenze 2026
Der gesetzliche Mindestlohn ist 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Zum 1. Januar 2027 folgt bereits die nächste Erhöhung auf 14,60 Euro. Auch die Verdienstgrenzen für Minijobs und Midijobs wurden angepasst. Mehr als sechs Millionen Beschäftigte profitieren von den Änderungen.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Damit wurde die Lohnuntergrenze erneut angehoben. Gleichzeitig stieg die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro im Monat.
Die Entwicklung ist bereits für das kommende Jahr festgelegt: Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Insgesamt entspricht die zweistufige Erhöhung einer Steigerung von 13,88 Prozent.
Nach Angaben der Bundesregierung profitieren mehr als sechs Millionen Menschen von den Anpassungen. Dazu gehören Beschäftigte, die bislang weniger als 13,90 Euro brutto pro Stunde verdient haben.
Mindestlohn soll Kaufkraft stärken
Mit der Erhöhung des Mindestlohns soll unter anderem die Kaufkraft der Beschäftigten gestärkt werden. Nach Einschätzung der Bundesregierung kann ein höherer Mindestlohn dazu beitragen, die Binnennachfrage zu stabilisieren. Gleichzeitig soll die höhere Lohnuntergrenze Beschäftigten helfen, aus dem Niedriglohnsektor herauszukommen.
Da Frauen überproportional häufig von niedrigen Löhnen betroffen sind, kann die Mindestlohnerhöhung nach Angaben der Bundesregierung außerdem dazu beitragen, den Lohnabstand zwischen Frauen und Männern zu verringern.
Bundesregierung erwartet keine steigende Arbeitslosigkeit
Trotz der herausfordernden gesamtwirtschaftlichen Situation erwartet die Bundesregierung durch die Anhebung des Mindestlohns keinen Anstieg der Arbeitslosigkeit.
Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten. Dadurch sollen die zusätzlichen Belastungen für Arbeitgeber abgefedert werden. Nach Angaben der Mindestlohnkommission ist es den Unternehmen in den vergangenen Jahren überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.
Die unabhängige Mindestlohnkommission hatte im Juni 2025 ihre Vorschläge für die zweistufige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt.
Bei ihrer Entscheidung berücksichtigt die Kommission verschiedene Faktoren. Sie prüft, welcher Mindestlohn einen angemessenen Mindestschutz für Beschäftigte gewährleistet, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und gleichzeitig die Beschäftigung nicht gefährdet.
Darüber hinaus orientiert sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland sowie am Referenzwert der Europäischen Union von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten.
Wer entscheidet über den Mindestlohn?
Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium. Sie besteht aus einem Vorsitz sowie jeweils drei Mitgliedern aus den Reihen der Arbeitgeber und Gewerkschaften. Zusätzlich gehören zwei beratende Mitglieder aus der Wissenschaft dem Gremium an.
Alle zwei Jahre schlägt die Mindestlohnkommission der Bundesregierung eine Anpassung der gesetzlichen Lohnuntergrenze vor. Zuletzt erfolgte die Empfehlung im Juni 2025.
Die Bundesregierung setzt den Vorschlag anschließend per Verordnung um. Grundlage dafür ist das Mindestlohngesetz.
Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro
Mit dem höheren Mindestlohn wurde auch die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst. Seit dem 1. Januar 2026 liegt sie bei 603 Euro im Monat.
Zum Vergleich: Im Jahr 2025 konnten Minijobber durchschnittlich höchstens 556 Euro brutto im Monat verdienen.
Auch für 2027 steht die nächste Anpassung bereits fest. Mit dem Anstieg des Mindestlohns auf 14,60 Euro erhöht sich die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat.
Die Grenze für geringfügige Beschäftigungen wird seit 2022 dynamisch an die Entwicklung des Mindestlohns angepasst. Dadurch soll weiterhin eine Wochenarbeitszeit von bis zu zehn Stunden zum jeweils geltenden Mindestlohn möglich sein. Steigt der Stundenlohn, soll die zulässige Arbeitszeit nicht automatisch reduziert werden müssen.
Midijobs: Verdienstgrenze 2026 bei 2.000 Euro
Auch die sogenannte Midijob-Grenze ist mit der Anpassung des Mindestlohns gestiegen.
Als Midijobberin oder Midijobber gilt im Jahr 2026, wer regelmäßig zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro im Monat verdient.
Für Beschäftigte innerhalb dieses Übergangsbereichs gilt ein reduzierter Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Dadurch fällt der eigene Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen geringer aus.
Seit 2015 gibt es den gesetzlichen Mindestlohn
Den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Die Lohnuntergrenze gilt grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Allerdings gibt es gesetzlich festgelegte Ausnahmen. Dazu gehören beispielsweise Auszubildende, Selbstständige und Ehrenamtliche.
Wer überprüfen möchte, wie sich der gesetzliche Mindestlohn auf den eigenen Verdienst auswirkt, kann den Mindestlohnrechner des Bundesarbeitsministeriums nutzen.
Höhere Löhne können auch Preise beeinflussen
Die Erhöhung des Mindestlohns hat allerdings nicht nur Auswirkungen auf die Einkommen der Beschäftigten. Für Unternehmen bedeutet ein höherer Stundenlohn zugleich steigende Personalkosten. Besonders arbeitsintensive Branchen können davon betroffen sein. Dazu gehören beispielsweise Gastronomie, Schaustellerbetriebe, Kioske, Einzelhandel und Kinos.
Unternehmen haben verschiedene Möglichkeiten, auf höhere Lohnkosten zu reagieren. Sie können beispielsweise versuchen, Kosten an anderer Stelle einzusparen, ihre Arbeitsabläufe verändern oder einen Teil der zusätzlichen Kosten über höhere Preise für Waren und Dienstleistungen weiterzugeben. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, hängt von der jeweiligen Branche, dem Unternehmen und der Wettbewerbssituation ab.
Für Verbraucher könnte sich die Entwicklung daher beispielsweise bei Restaurantbesuchen, Veranstaltungen, Eintrittspreisen, Waren oder anderen Dienstleistungen bemerkbar machen. Gerade bei Unternehmen mit einem hohen Anteil an Personalkosten kann der höhere Mindestlohn einen zusätzlichen Kostendruck erzeugen.
In der wirtschaftlichen Diskussion wird in diesem Zusammenhang auch von einer möglichen Lohn-Preis-Spirale gesprochen: Steigende Löhne erhöhen die Kosten der Unternehmen, diese geben einen Teil der höheren Kosten über Preise weiter, wodurch wiederum der Bedarf nach höheren Löhnen steigen kann. Ob eine solche Entwicklung tatsächlich eintritt und wie stark sie ausfällt, hängt allerdings von zahlreichen weiteren Faktoren ab, unter anderem von Produktivität, Nachfrage, Energie- und Materialkosten sowie der allgemeinen Preisentwicklung.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick
- 2025: 12,82 Euro Mindestlohn pro Stunde
- 2026: 13,90 Euro Mindestlohn pro Stunde
- 2027: 14,60 Euro Mindestlohn pro Stunde
- Minijob-Grenze 2025: 556 Euro monatlich
- Minijob-Grenze 2026: 603 Euro monatlich
- Minijob-Grenze 2027: 633 Euro monatlich
- Midijob-Bereich 2026: 603,01 bis 2.000 Euro monatlich
Damit steht bereits heute fest: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 erneut deutlich an. Für Beschäftigte bedeutet das einen höheren gesetzlichen Stundenlohn. Gleichzeitig steigen die Grenzen für geringfügige Beschäftigungen. Für Unternehmen bedeutet die Entwicklung höhere Personalkosten, während für Verbraucher zumindest teilweise höhere Preise bei personalintensiven Waren und Dienstleistungen möglich sind.
Beitragsbild: KI-Symbolfoto
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Wirtschaft
Bundeshaushalt 2027: Zinsausgaben steigen auf 41,9 Milliarden Euro
Bundeshaushalt 2027: Zinsausgaben steigen deutlich – Bund plant mit 118,7 Milliarden Euro neuer Schulden
Im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 steigen die Ausgaben für den Schuldendienst des Bundes deutlich. Nach den vorliegenden Haushaltsplänen sind im Einzelplan 32 „Bundesschuld“ insgesamt rund 43,61 Milliarden Euro an Ausgaben vorgesehen. Das sind knapp 9,96 Milliarden Euro mehr als im Haushalt 2026, für den rund 33,65 Milliarden Euro veranschlagt wurden.
Der wesentliche Grund für den Anstieg sind höhere Zinsausgaben. Für den Schuldendienst sind 2027 insgesamt rund 41,77 Milliarden Euro eingeplant. Im Jahr 2026 waren dafür noch rund 30,19 Milliarden Euro vorgesehen.
Nettokreditaufnahme steigt auf 118,73 Milliarden Euro
Auch die geplante Neuverschuldung des Bundes nimmt weiter zu. Für die Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts sind 2027 rund 118,73 Milliarden Euro vorgesehen. 2026 lag der entsprechende Ansatz bei rund 97,96 Milliarden Euro.
Im Einzelplan „Bundesschuld“ werden unter anderem die Kreditaufnahme und der Schuldendienst des Bundes sowie Einnahmen und Ausgaben aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen abgebildet.
Bundesanleihen verursachen größten Teil der Zinsausgaben
Den größten Einzelposten bei den Zinsen bilden die Bundesanleihen. Dafür sind 2027 rund 24,01 Milliarden Euro vorgesehen. Im Jahr 2026 waren es rund 20,14 Milliarden Euro.
Auch bei anderen Bundeswertpapieren steigen die Zinsausgaben:
- Bundesobligationen: 4,54 Milliarden Euro nach 3,19 Milliarden Euro
- Bundesschatzanweisungen: 2,69 Milliarden Euro nach 2,43 Milliarden Euro
- Grüne Bundeswertpapiere: rund 1,27 Milliarden Euro nach 865,6 Millionen Euro
Damit wird die Belastung durch die Finanzierung der bestehenden und neu aufgenommenen Schulden zunehmend größer.
Auch Infrastruktur-Sondervermögen schlägt bei den Zinsen zu Buche
Erstmals werden im Einzelplan 32 in größerem Umfang auch die Zinsausgaben für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sichtbar.
Für 2027 sind dafür rund 2,31 Milliarden Euro vorgesehen. 2026 waren es noch rund 673 Millionen Euro.
Bei anderen Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung werden die jeweiligen Zinskosten dagegen weiterhin innerhalb des entsprechenden Sondervermögens ausgewiesen.
Zinsausgaben sollen bis 2030 weiter stark steigen
Besonders deutlich wird die Entwicklung beim Blick auf die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung. Demnach sollen die Zinsausgaben des Bundes weiter erheblich steigen:
- 2027: rund 41,9 Milliarden Euro
- 2028: rund 55,2 Milliarden Euro
- 2029: rund 68,1 Milliarden Euro
- 2030: rund 80,7 Milliarden Euro
In diesen Zahlen sind laut Finanzplanung auch die Zinsausgaben für das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität enthalten.
Ab 2028 berücksichtigt die Finanzplanung zudem Zinszahlungen für Kredite, die das Sondervermögen Bundeswehr aufnehmen soll. Hintergrund ist das geplante Auslaufen dieses Sondervermögens und die anschließende Bedienung der aufgenommenen Kredite.
Bundesregierung verweist auf höheren Schuldenstand und gestiegene Renditen
Die Bundesregierung begründet den starken Anstieg der Zinsausgaben insbesondere mit dem höheren Schuldenstand des Bundes sowie mit gestiegenen Renditen für Bundeswertpapiere.
Nach den Angaben in der Finanzplanung hätten sich die Renditen infolge des Iran-Krieges und der damit verbundenen gestiegenen Inflation beziehungsweise Inflationserwartungen erhöht. Dies wirke sich insbesondere auf Anleihen mit kurzen Laufzeiten sowie auf die Vorsorge für Schlusszahlungen bei inflationsindexierten Bundeswertpapieren aus.
Weniger Ausgaben für Bürgschaften und Garantien
Gleichzeitig sieht der Haushaltsentwurf einen Rückgang bei den Ausgaben für Entschädigungen und Kosten aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vor.
Hierfür sind 2027 rund 1,73 Milliarden Euro eingeplant. 2026 waren es noch rund 3,37 Milliarden Euro.
Von den für 2027 vorgesehenen Mitteln entfallen:
- rund 470 Millionen Euro auf inlandsbezogene Gewährleistungen
- rund 1,26 Milliarden Euro auf auslandsbezogene Gewährleistungen und Umschuldungen.
Die Zahlen zeigen damit vor allem eines: Die Finanzierungskosten des Bundes gewinnen im Haushalt zunehmend an Gewicht. Während für 2027 bereits rund 41,8 Milliarden Euro für den Schuldendienst vorgesehen sind, rechnet die mittelfristige Finanzplanung bis 2030 mit einem Anstieg der jährlichen Zinsausgaben auf mehr als 80 Milliarden Euro.
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